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Page 1: Aus der Praxis für die Praxis

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Ausbilderinfos

© Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006

Aus der Praxis für die Praxis

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Aus der Praxis für die Praxis

Nicht erst seit der letzten Änderung des ADR ist die praxisorientierte Ausbildung gefordert.

Aber seit der Umsetzung der 17. Änderungsverordnung des ADR (ADR 2005) müssen explizit Praxisübungen, wie zum Beispiel Feuerlöschübung sowie Unfallsimulation und Übungen an einem Fahrzeug mit einer zGM ab 3,5 t, ausgebildet werden.

Die folgende Präsentation zeigt:

wie die Themen vermittelt werden können und

welche Zeitansätze zur Verfügung stehen,

welche Hilfsmittel sinnvoll sein können.

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Schulungssystem Fahrerschulung

Kurs Theorie Praxis Prüfung Fragen max. Fehler

Basiskurs 18 UE 1 UE 45 min 30 5

Aufbaukurs Tank 12 UE 1 UE 45 min 24 4

Aufbaukurs Klasse 1 8 UE 0 UE 45 min 15 4

Aufbaukurs Klasse 7 8 UE 0 UE 45 min 15 4

Fortbildung (alle 5 Jahre) 8 UE 4 UE 30 min 15 4

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1. Abfahrtskontrolle

Die Überprüfung anhand einer Checkliste,

Die Durchführung einer Abfahrtkontrolle (Übung an einem Fahrzeug mit einer zGM ab 3,5 t, das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist) ist Teil des Themensektors 6.

während eines “Rundganges”,

mit technischer Durchsicht gem. “WOLKEN”

W – Wasser O – Öl L – Luft K – Kraftstoffe E – Elektrische AnlageN – Notfall-Set

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2. Ladungssicherung

Ladungssicherungsmethodenund dazu notwendige Mittel:

Niederzurren

Diagonalzurren

Schrägzurren

Horizontalzurren

Welche Sicherungsmethoden gibt es:

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2. Ladungssicherung

Ladungssicherungsmethodenund dazu notwendige Mittel:

Gewicht der Ladung Zurrwinkel Reibbeiwert Vorspannkraft

Welche Faktoren finden Beachtung

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3. Unfallsimulation

Unfallsimulation an einem Fahrzeug mit einer zGM ab 3,5 t, das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist.

Was muss wann gemacht werden:

Eigensicherung nicht vergessen

Handhabung der Schutzausrüstung

Absichern der Unfallstelle

Absetzen der Unfallmeldung

Punkte, die beachtet werden müssen:

Erst absichern, dann helfen

Ruhe bewahren

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4. Praktische Feuerlöschübung

Die Durchführung einer praktischen Feuerlöschübung ist seit 2005 wieder zwingend vorgeschrieben.

Ziel ist es, die Fahrzeugführer mit den Feuerlöschgeräten vertraut zu machen.

Da aus Umweltschutzgründen in den wenigsten Städten und Gemeinden Flüssigkeitsbrände zur Feuerlöschübung herangezogen werden können, hat sich in der Praxis die Verwendung von Feuerlöschtrainern bewährt.

Der Fahrzeugführer darf Ladungsbrände nicht löschen.

Nur Entstehungsbrände dürfen durch die Fahrzeugbesatzung gelöscht werden.


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