GebäudeDienstleister Herbst 2014
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Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
bekanntlich soll ja neuer Wein
oftmals in alten Schläuchen an-
geboten werden. Diese Metapher
kommt mir bei dem derzeit doch
sehr häufi g kommunizierten Be-
griff „Nachhaltigkeit“ in den Sinn.
Dies deshalb, weil wohl keine
andere Branche wie die Unsrige
tagtäglich ihre Dienstleistungs-
aufgaben mit nachhaltigen Leist-
ungsergebnissen zu erbringen
und erwirtschaften hat. Vor der
Leistungserbringung steht be-
kanntlich das Leistungsangebot,
bei dem zu unserem Bedauern
zunehmend das Ende – nämlich
die nachhaltige Leistungserbrin-
gung – nicht berücksichtigt wird.
Nachhaltige Dienstleistung be-
deutet auch: Faires Angebotswe-
sen. In diesem Sinne ...
Herzlichst Euer
Martin Lutz
Der Begriff Nachhaltigkeit ist in den letzten Jah-
ren immer populärer geworden. Je nachdem in
welchem Zusammenhang der Begriff fällt, gibt
es unterschiedliche Interpretationen, was unter
Nachhaltigkeit alles zu verstehen ist.
Nicht selten wird der Begriff Nachhaltigkeit ein-
fach auf ökologisch oder ressourcenschonend
reduziert. Selbstverständlich ist ökologisches,
ressourcenschonendes Handeln essenziell
für Nachhaltigkeit, doch hinter nachhaltigem
Wirtschaften verbirgt sich weit mehr. Der ur-
sprüngliche Wortsinn steht für „über längere
Zeit anhaltend bzw. andauernd oder bleibend“.
Nachhaltigkeit enthält in seiner Grundidee einen
Nutzen für alle Beteiligten. Dies wird auch durch
das sogenannte Drei-Säulen-Modell der nach-
haltigen Entwicklung ausgedrückt. Demnach
stützt sich eine nachhaltige Entwicklung auf
das gleichzeitige Umsetzen von ökologischem,
ökonomischem und sozialem Handeln, wobei
sich diese drei Aspekte gegenseitig bedingen.
Nachhaltiges Wirtschaften erfordert also immer
eine ganzheitliche Betrachtung. Bezogen auf die
Reinigungsbranche reicht dazu beispielsweise
allein die Verwendung von Reinigungsprodukten
mit Umweltzeichen bei weitem nicht aus. Das
Ziel der Reinigung ist eine rationelle und mög-
lichst vollständige Schmutzbeseitigung bzw. eine
Keiminaktivierung ohne Schäden für Gesundheit,
Umwelt und Oberfl ächen. Analysiert man diesen
Satz, stellt man fest, wie viele Aspekte bei der
Reinigung und Aufrechterhaltung der Hygiene zu
beachten sind. Nachhaltiges Wirtschaften in der
Reinigungsbranche bedeutet eine kontinuier-
liche Prozessoptimierung unter Berücksichti-
gung all dieser Aspekte, wodurch letztendlich
eine optimale Wertschöpfung für alle Beteilig-
ten erzielt wird.
Nachhaltigkeitin der Gebäudereinigung
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6. Jahrgang Herbst 2014
ObermeisterMichael Öttl
Herzlichst Euer
Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg
- 2 -
Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung
beginnt bei der Auswahl der verschiede-
nen Werkstoffe und Bodenbeläge, mit
denen ein Objekt ausgestattet werden
soll. Problematisch hierbei ist, dass der
Gebäudereiniger vor Ort diesbezüglich
wenig Einfl uss hat, da eine gegebene
Situation angetroffen wird. Werkstof-
fe sollten so ausgewählt werden, dass
keine umweltbelastenden und gesund-
heitsgefährdenden Inhaltsstoffe ent-
halten sind. Bei der Auswahl von Bo-
denbelägen empfi ehlt es sich außerdem
darauf zu achten, dass möglichst keine
Einpfl ege notwendig ist, so kann eine
umweltbelastende und kostenintensive
Grundreinigung vermieden werden.
Durch entsprechende Umweltzeichen
auf dem Etikett von Behandlungsmittel-
fl aschen wird deutlich, ob es sich um ein
nachhaltiges Produkt handelt oder nicht.
Die beiden wichtigsten Umweltzeichen
stellen das ECO-Label (Euroblume) und
das Nordic-Swan-Label dar. Bei beiden
Umweltzeichen erfolgt die Bewertung
des Produkts anhand eines festgeleg-
ten Kriterienkatalogs, der nicht nur die
Eigenschaften des fertigen Produkts be-
rücksichtigt, sondern den gesamten Pro-
duktlebenszyklus, von der Herstellung
bis zur Entsorgung, auf Nachhaltigkeit
durchleuchtet.
Auf aggressive und somit umwelt- und
gesundheitsgefährdende Chemikalien
sollte wenn möglich verzichtet werden.
Häufi g eignet sich schon allein der Ein-
satz von entmineralisiertem Wasser,
ohne zusätzliche Reinigungschemie für
ein einwandfreies Reinigungsergebnis.
Beispielsweise kann entmineralisiertes
Wasser für die maschinelle Reinigung
mittels Scheuersaugmaschine ein-
gesetzt werden. Auch Griffspuren auf
glänzenden Oberfl ächen wie Glas oder
Edelstahl lassen sich optimal chemiefrei,
mit einem feuchten Mikrofasertuch be-
seitigen.
Ganz ohne Behandlungsmittel geht es
nicht! Wenn Reinigungs- und Pfl ege-
mittel eingesetzt werden, empfi ehlt sich
der Einsatz von umweltverträglichen
Behandlungsmitteln wie tensidfreie
Reiniger auf Komplexbildnerbasis, Alko-
holreiniger oder Wischpfl egen auf Basis
wasserlöslicher Polymere.
Eine gute Unterhalts- und Zwischenrei-
nigung verlängert das Intervall bis zur
(meist) umweltbelastenden Grundreini-
gung. Einen wertvollen Beitrag zur nach-
haltigen Gebäudereinigung stellt der
verstärkte Einsatz von staubbindenden
Wischverfahren dar. Neben dem Verzicht
auf Reinigungsfl otte werden bei diesem
Verfahren optimal lose aufl iegende Ver-
schmutzungen beseitigt und dadurch
bedingt eine höhere technische Lebens-
dauer von Fußbodenbelägen erreicht.
Haftende Verschmutzungen, die durch
staubbindende Verfahren nicht beseitigt
werden, können durch lediglich punk-
tuelles Nasswischen optimal beseitigt
werden.
Bei der Inventarreinigung stellt der Ein-
satz von Sprühfl aschen bzw. innovativen
Schaumdispensern eine umweltfreund-
liche Alternative zur klassischen Eimer-
methode dar, da die Ausschussfl otte
deutlich reduziert werden kann. Auch
der Einsatz von präparierten Wischtexti-
lien begünstigt eine nachhaltige Gebäu-
dereinigung.
Durch Zwischenreinigungsverfahren
wie das Cleanern mit Wischpfl egen auf
Basis wasserlöslicher Polymere oder
die Faserpadmethode für textile Beläge
können umweltbelastende Grundreini-
gungen hinausgezögert werden. Ist die
Grundreinigung unumgänglich sollten
innovative Verfahren wie die Trockene
Pfl egefi lmsanierung oder das Top Strip-
ping einer klassischen chemischen Nass-
grundreinigung vorgezogen werden.
Wissen
Der ursprüngliche Wortsinn von „Nachhaltigkeit“ steht für „über längere Zeit anhaltend bzw. andauernd oder blei-bend“. Nachhaltigkeit enthält in seiner Grundidee einen Nutzen für alle Beteiligten.
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Autor:
Martin Lutz
• Staatl. gepr. Reinigungs-
und Hygienetechniker
• Gebäudereinigermeister
• Ö.b.u.v. Sachverständiger
für das Gebäudereiniger-
Handwerk
- 3 -Wissen
Ludwig Weber
Die Novellierung des Infektionsschutz-
gesetzes wurde am 08. Juli 2011 im Bun-
desrat verabschiedet. Diese Änderungen
bzw. Weiterentwicklungen beziehen
sich ausschließlich zum einen auf die
sich ständig verändernden Situationen
resistenter Erreger in medizinischen Ein-
richtungen. Zum anderen auf die hygie-
nischen und infektionspräventiven Maß-
nahmen, um eben diese Infektionen zu
minimieren. In dieser Novellierung wird
der externe Dienstleister explizit, wie
häufi g, leider nicht erwähnt. Gleichwohl
gibt es Änderungen die direkt und indi-
rekt auf den Reinigungsdienst in medi-
zinischen Einrichtungen zutreffen.
Folgende Änderungen können auf den
externen Dienstleister zutreffen:
◊ Die Verbindlichkeit der KRINKO
Empfehlungen wird deutlicher her-
vorgehoben.
Das bedeutet, dass die Empfehlungen
der KRINKO zwar per se kein Gesetz
sind, aber bei einem Rechtsstreit er-
langen die Empfehlungen Gesetzes
Charakter. So ist die hervorgehobene
Verbindlichkeit zu verstehen. Diese
KRINKO Empfehlungen fi nden nach
wie vor im Hygieneplan jeder medizi-
nischen Einrichtung ihren Niederschlag.
Der Inhalt des Hygieneplans ist zu
einem nicht unerheblichen Teil (Reini-
gung und Desinfektion) das Gebets-
buch des externen Dienstleisters. Auch
die verbindlichen Regeln der TRBA 250,
BiostoffV u.a.m. sind vom Reinigungs-
dienst zu beachten.
◊ „§ 23 Die Leiter folgender Einrich-
tungen (Krankenhäuser, Vorsorge-
oder Rehabilitationseinrichtungen …)
haben sicherzustellen, dass die nach
dem Stand der medizinischen Wis-
senschaft erforderlichen Maßnah-
men getroffen werden, um nosoko-
miale Infektionen zu verhüten und
die Weiterverbreitung von Krank-
heitserregern, insbesondere solcher
mit Resistenzen, zu vermeiden“.
Das heißt, die Leitungen von Kranken-
häusern und anderen medizinischen Ein-
richtungen sind ausdrücklich dazu ver-
pfl ichtet alles zu tun, was dem neuesten
Stand der Wissenschaft entspricht, no-
sokomiale Infektionen zu vermeiden.
Eine vorausschauende Geschäftsführung
einer medizinischen Einrichtung wird in
allen Bereichen – auch im Reinigungs-
dienst – nur einem externen Dienst-
leister den Auftrag vergeben, der sich
wirklich auf dem aktuellen Niveau des
infektionspräventiven Arbeitens bewegt.
Die Wichtigkeit eines guten externen
Dienstleisters im Reinigungsdienst wird
unterstrichen durch Aussagen der Deut-
schen Gesellschaft für Krankenhaushygi-
ene DGKH auf dem 12. Kongress für Kran-
kenhaushygiene in Berlin im April 2014:
„Die DGKH stellt klar, dass im Sinne
der Bündelstrategie Hausreinigung und
Flächendesinfektion neben der Hände-
desinfektion, Instrumentenaufbereitung
und persönlichen Schutzmaßnahmen,
Grundpfeiler der Basishygiene sind,
ohne die die Patientensicherheit nicht
zu gewährleisten ist“.
„Hygienefachpersonal muss bei Neu-
strukturierung, Neuvergaben oder Pro-
blemen der Hausreinigung die Quali-
tätskriterien des internen oder externen
Dienstleisters aus hygienischer Sicht
beurteilen“.
„Der sachgerechten Reinigung und Des-
infektion kommt aus infektionsprophy-
laktischen Gründen ein erheblicher und
derzeit absolut unterschätzter Stellen-
wert zu…“.
Solche Statements über die Wichtigkeit
eines Dienstleisters im Segment Kran-
kenhausreinigung wären noch vor we-
nigen Jahren undenkbar gewesen. Es
ist sehr erfreulich, dass der Reinigungs-
dienst eine Aufwertung erfährt.
Fazit: Wenn in Zeiten von 4 MRGN* ein
schlecht aufgestellter Reinigungsdienst
seiner Verantwortung nicht nachkommt,
kann das Krankenhaus schnell in die
Schlagzeilen kommen.
* Mit 4 MRGN (Multiresistende Gramne-
gative Erreger – Darmbakterien) ist ge-
meint, dass zahlreiche Krankheitserreger
gegen vier der am häufi gsten benutzten
Antibiotika resistent sind.
Maschinelle Fußbodenreinigung mit HEPA-Filter in einem MRSA-OP.
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Novelliertes InfektionsschutzgesetztAuswirkungen auf die Tätigkeiten der Dienstleister im Krankenhaus
- 4 -Wissen
4 MRGN bedeutet für den Patienten die
Belastung der Isolierung und für den
behandelten Arzt den Beginn der Suche
nach einem Antibiotika, mit welchem er
den Patienten therapieren kann. Ein 4
MRGN bedeutet derzeit der Super Gau
der Krankenhaushygiene. Wenn z.B.
Isolierzimmer von nicht oder schlecht
geschultem Reinigungsdienst täglich
desinfi ziert werden, kann das zu einer
Keimverschleppung und damit für wei-
tere Patienten zum Problem werden.
Auch die Gesetzgebung unterstreicht
unabhängig, aber im Sinne der Novellie-
rung bzw. § 23 in ihren Aussagen die
Wichtigkeit der Hygiene und damit indi-
rekt die Notwendigkeit eines hygienisch
gut geschulten Reinigungsdienstes.
„Die Geschäftsführung kann sich nicht
ohne weiteres durch Delegation voll-
ständig der Aufgabe entledigen. Da
das Gesetz an die Sicherstellung der
Umsetzung der Kommissionsempfeh-
lung anknüpft, wird man hier erhebli-
che organisatorische Anforderungen an
die kaufmännisch-organisatorische und
die ärztliche Leitung zu stellen haben.
Der gesetzlich eindeutig formulierte
Sicherstellungsauftrag führt durch die
entsprechende Aufgabenzuweisung zu
gesteigerten Haftungsrisiken für die
Führungsebene. Hierbei wird man gut
beraten sein, eindeutige Qualitätssiche-
rungsvorgaben sowohl auf der Ebene
der ärztlichen als auch auf der Ebene der
kaufmännisch-organisatorischen Leitung
umzusetzen“. (1)
„Auf Grund der an Bedeutung gewin-
nenden Infektionsproblematik ist mit
einer Erweiterung der Beweiserleich-
terungen und damit vor allem des ‚voll
beherrschbaren Risikos‘ zu rechnen. Die
Rechtsprechung scheint bestrebt, den
Beweisnachteil der Patienten im Hygi-
enebereich über Beweiserleichterungen
auszugleichen“ Die Hygiene zählt zu den
voll beherrschbaren Risiken (2).
Die Leitungen von Krankenhäusern und
anderen medizinischen Einrichtungen
werden zunehmend die veränderte
Sichtweise der Gesetzeslage beachten.
Mit anderen Worten: Die Geschäftsfüh-
rungen und ärztlichen Leiter von Kran-
kenhäusern und anderen medizinischen
Einrichtungen werden in Zukunft bei der
Vertragsvergabe auf den Nachweis über
infektionspräventives Arbeiten für die
Krankenhausreinigung achten. Der An-
bieter, der das preiswerteste Angebot
abgibt, wird nicht mehr automatisch
den Zuschlag erhalten.
Die KRINKO hat die Thematik bereits
seit Jahren entsprechend formuliert: 4.1
Verhinderung der Keimverbreitung durch
Reinigungs- und Desinfektionslösungen,
-Geräte, -Utensilien, Tücher und Wisch-
bezüge: Bei Häufung von durch Pseudo-
monaden, Acinetobacter spp. oder be-
stimmten Enterobacteriaceae (Serratia,
Klebsiella, Enterobacter) wie auch durch
Staphylococcus aureus, insbesondere
MRSA, und Vancomycin-resistenten En-
terokokken oder Clostridium diffi cile be-
dingte nosokomialen Infektionen muss
auch nicht sachgerecht durchgeführte
Reinigungs- und Desinfektionsverfahren
als Infektionsquelle erwogen werden.
Der Reinigungsdienst steht also bei
Auftreten von Infektionen in medizi-
nischen Einrichtungen durchaus im Fo-
kus. In der Vergangenheit wurden bei
Krankenhausinfektionen in der Presse
und in TV- Nachrichten refl exhaft die
Ärzte und die Pfl ege als Schuldige ver-
dächtigt. Dieses „Verdächtigenschema“
ist inzwischen sehr abgenutzt. Es ist
nicht die Frage ob, sondern wann die
Medien die Reinigungsdienste in Kran-
kenhäusern in den Fokus nehmen. Die-
se Berufsgruppe arbeitet täglich eben-
so wie Ärzte und Pfl ege zwar nicht mit,
aber in unmittelbarer Umgebung des
Patienten.
In meiner Tätigkeit als Hygienefachkraft
habe ich häufi g erfahren, dass gute Ge-
bäudedienstleister nicht automatisch
auch das Fachwissen besitzen, ein Kran-
kenhaus hygienisch korrekt zu betreuen.
Bei sehr vielen Reinigungsdiensten wäre
80% der Infektionen werden über die Hände übertragen.
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- 5 -
es wünschenswert wenn diese den Mut
hätten zuzugeben, dass auf dem Gebiet
des infektionspräventiven Arbeitens im
Krankenhaus Wissenslücken bestehen.
Diese Reinigungsdienste wären gut be-
raten, sich in der Thematik: Infektions-
präventives Reinigungen und Desinfi zie-
ren in medizinischen Einrichtungen von
professioneller Seite schulen zu lassen.
(1) M. Middendorf: Haftungsrechtliche
Aspekte der Krankenhaushygiene nach
der Reform des Infektionsschutzgeset-
zes. Thieme Ökonomie und Recht, Kran-
kenhaushygiene up2date 6; 312 – 319, 201
(2) Anschlag M. Krankenhaushaftung –
Beweiserleichterungen bei Hygienemän-
geln MedR (2009) 27: 513 – 516
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72%
22%6%
Händetrocknen: Ein wichtiger Bestandteil der Händehygiene.
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Hand�ächeERMITTLUNG DER
KEIMZAHL AUF DEN HÄNDEN
AUSBREITUNGVON KEIMEN
Was erwarten Sie von einem Händetrockner?
hygienisch
trocknet schnell
vermittelt trocknes Gefühl
Mehr als die Hälfte der Jet-Lufttrockner war mit Kolibakterien infiziert, während an den Papierhandtuchspendern keine Kolibakterien gefunden wurden.
GESAMTKEIMZAHLSTAPHYLOCOCCEN
-77%-76%
KEINEsigni�kanteAusbreitung25cm 200cm
+254%+194%
+15%+42%
PapierhandtuchWarmlufttrockner Jet-Lufttrockner
x 800 x 1000
Die Stiftung möchte auf die besondere Stellung der Reini-
gungskräfte im Krankenhaus aufmerksam machen und für eine
bessere Kommunikation zwischen Reinigungspersonal und
Klinikmitarbeitern werben. Ziel der Kampagne ist es, sich für
mehr Qualität und Zufriedenheit im Bereich Hygiene und Reini-
gung einzusetzen. Dafür ist Fachwissen des Reinigungsdiens-
tes unabdingbar. Viamedica bietet ein 3-tägiges Schulungspa-
ket zu den Themen Hygiene, strukturierte Reinigungsabläufe
und Qualitätsmanagement in der Klinikreinigung an.
Informationen unter: www.viamedica-handinhand.de
Kontakt unter: handinhand@viamedica-stiftung.de
Viamedica Hand in HandFür mehr Qualität und Zufriedenheit in der Klinikreinigung
Die Handtrocknung entscheidet darüber, wie viele Keime auf den Händen verbleiben.
Autor:
Ludwig C. Weber
• Hygienefachkraft
• viamedica Hand in Hand
• Referent für Hygieneschulungen
Literatur: Reinigungsdienste und Hy-
giene in Krankenhäusern und Pfl ege-
einrichtungen, Springer-Verlag, 2013.
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Annerkanntes Fortbildungsseminar im Sinne des
„Qualitätsverbund Gebäudedienste“.
Seminarinhalte:
1. Rechtsgrundlagen, Anforderungen an die Gebäude-
dienstleister
2. Verfahren und Methoden zur Reinigung und Desinfektion
3. Aufbereitung von Reinigungstextilien
4. Personalhygiene, PSA, Hautschutz
Eine Teilnahme ist auch ohne Prüfung möglich. Teilnehmer
erhalten dann eine Teilnahmebestätigung.
Informationen unter: www.gebäudereiniger-südbayern.de
Innungsgeprüfte/r Objektleiter in Einrichtungen des Gesundheitswesens
- 6 -Digital
Klaus Schröder
Wir alle kennen dieses Problem nur zu
gut: In der Hektik des Alltags stellen
sich Aufl agen des Gesetzgebers und an-
dere Vorschriften häufi g als Hemmnisse
dar, die jegliche Dynamik im Tagesge-
schäft unterbinden, weil umfassende
Dokumentations- und Aufzeichnungs-
pfl ichten in vielen Bereichen verlangt
werden. Auf der anderen Seite werden
selbst geringfügige Versäumnisse und
Verstöße gegen diese Pfl ichten konse-
quent und hart bestraft. Daher kommt
„smarten“ Lösungen hier eine beson-
dere Bedeutung zu, sind diese doch äu-
ßerst hilfreich, wenn es darum geht, die
einschlägigen Vorschriften einzuhalten,
ohne die Ergebnisse der eigentlichen Ar-
beit zu beeinträchtigen.
Beispiel 1: Sofortmeldung
In § 28a Absatz 4 SGB IV schreibt
der Gesetzgeber den Arbeitgebern im
Gebäudereiniger-Handwerk zwingend
vor, dass sie „den Tag des Beginns eines
Beschäftigungsverhältnisses spätestens
bei dessen Aufnahme an die Datenstelle
der Träger der Rentenversicherung nach
Satz 2 zu melden“ haben. Diese, gewiss
mit der besten Absicht in das Sozialge-
setzbuch formulierte Textpassage, ist al-
lerdings in der alltäglichen Praxis eines
Gebäudereinigungsbetriebes wenig hilf-
reich. Während der zufriedene Kunde die
Flexibilität seines Dienstleisters, insbe-
sondere bei der Vertretung von kurzfris-
tigen Ausfällen zu schätzen weiß, steht
der vorgenannte Gesetzestext dem dia-
metral entgegen.
Der Normalfall ist nämlich, dass neue
Mitarbeiter sich bereits im Objekt vor-
stellen, den Arbeitsvertrag dort unter-
schreiben und dann, bei entsprechender
Eignung, auch gleich mit der Arbeit be-
ginnen. Eine Sofortmeldung vor Arbeits-
aufnahme stellt dabei den Arbeitgeber,
wie auch den Arbeitnehmer, vor beson-
dere Herausforderungen. Der klassische
Weg über papiergestützte Dokumente
ist umständlich, zeitraubend und teu-
er. Bereits heute sind leistungsfähige
Smartphones im privaten wie im be-
rufl ichen Umfeld sehr weit verbreitet.
Was also liegt näher, als die Möglich-
keiten der mobilen Kommunikation auch
für diese Zwecke zu nutzen und die für
eine Sofortmeldung und den Arbeits-
vertrag benötigten Daten, einschließlich
Foto des neuen Mitarbeiters und Kopien
seiner Dokumente in Echtzeit zu erfas-
sen und zu übermitteln. Dies spart jede
Menge Zeit, unnötige Wege und Geld.
Für viele Dienstleister ist die papierlose
Sofortmeldung über Smartphones schon
heute Realität.
Beispiel 2: BGV A3 - Prüfungen
Immer wieder stellen die jährlichen
Überprüfungen der elektrischen Anla-
gen und Betriebsmittel (insbesondere
die Prüfung der ortsveränderlichen Be-
triebsmittel) die Gebäudereiniger vor
große Probleme. Häufi g sind die Stand-
orte von Maschinen und Geräten nicht
bekannt, es fehlen geeignete Checklis-
ten oder ein einheitlicher Dokumentati-
onsrahmen mit dezentralem Zugriff auf
alle Daten ist nicht vorhanden. Auch in
diesem Fall ist das in der Regel bereits
vorhandene Smartphone ein willkom-
mener Helfer.
Alle prüfpfl ichtigen Geräte werden mit
einem QR-Code-Aufkleber inventari-
siert. So können alle Gerätedaten je-
derzeit online abgerufen werden, z.B.
ob sich das Gerät tatsächlich im rich-
tigen Objekt befi ndet, ob und wann
die letzte Überprüfung stattgefun-
den hat oder allgemeine technische
Daten und Dokumente des Gerätes
stehen online zur Verfügung. Die dif-
ferenzierten Checklisten für die BGV
A3-Prüfungen sind ebenfalls hinterlegt.
Somit ist die papierlose Vorgangs-
bearbeitung in Echtzeit gewährleistet
und der erhebliche Aufwand für die Do-
kumentation der durchgeführten Prüfun-
gen wird auf ein Minimum reduziert.
Mobile Geräte können auch die Abwicklung von Sofortmeldungen und Arbeitsverträgen erleichtern.
Smarte ArbeitsweltDigitales Management für Gebäudedienstleister
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- 7 -Innung Inside
Hohe WürdigungVerdienstkreuz am BandeWolf-Rüdiger Schwarz
Friedrich Greitner, stv. Obermeister
der Gebäudereiniger-Innung Südbay-
ern & Stadtkreis Regensburg, wurde
auf Vorschlag des Bayerischen Minis-
terpräsidenten Horst Seehofer, vom
Bundespräsidenten Joachim Gauck
das „Verdienstkreuz am Bande“ des
Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland, verliehen. Die Ordensinsig-
nien wurden in einem feierlichen Staats-
akt von Franz Josef Pschierer, Baye-
rischer Staatssekretär für Wirtschaft
und Medien, Energie und Technologie,
in München überreicht. In der Laudatio
wurde nicht nur der unternehmerische
Erfolgsweg von Friedrich Greitner nach-
gezeichnet, sondern seine zahlreichen
Aktivitäten für das Gebäudereiniger-
Handwerk insgesamt und besonders
seine ehrenamtlichen Engagements
innerhalb der Gebäudereiniger-Innung
Südbayern & Stadtkreis Regensburg
gewürdigt. Unternehmerisch ist er seit
1985 in der Geschäftsführung des tra-
ditionsreichen Familienunternehmens
„A. Greitner Gebäudereinigung und Ser-
vice“ tätig. Das Dienstleistungsunter-
nehmen wurde 1929 als „Reinigungsan-
stalt München Süd“ gegründet und zählt
somit zu den ältesten Unternehmen
seiner Branche in Deutschland. Franz
Josef Pschierer: „Sie haben das Unter-
nehmen Greitner zu einem modernen
Dienstleister im Reinigungs- und Servi-
cemanagement mit Niederlassungen in
München, Ulm und Dresden entwickelt.“
Ausschlaggebend für die außergewöhn-
liche Ehrung von Friedrich Greitner wa-
ren aber seine ehrenamtlichen Aktivitä-
ten für das Gebäudereiniger-Handwerk.
So wurde er parallel zu seiner Meister-
prüfung 1980 Beisitzer und gehört seit
1994 dem Vorstand der Innung an,
wobei er auch schon zwischen 1998 bis
2004 die Aufgabe als stv. Obermeister
übernommen hatte. In den Jahren 1999
bis 2001 hatte er das Amt des Landesin-
nungsmeisters wahrgenommen.
Weitere Meilensteine waren:
◊ Leitung des Meisterprüfungsaus-
schusses für das Gebäudereiniger-
Handwerk über einen Zeitraum von
rund 12 Jahren bis 2006.
◊ 1994 bis 2000 Mitglied im Wider-
spruchs- und Einspruchsausschuss
der Bau-Berufsgenossenschaft Bay-
ern und Sachsen.
◊ Seit 1995 Verantwortung als Kas-
senprüfer im Bundesinnungsver-
band (BIV).
◊ Seit 2011 stv. Vorstandsmitglied der
BG Bau in Berlin.
Ergänzend dazu Franz Josef Pschierer
aus der Laudatio: „Besonders hervor-
heben möchte ich lhr Wirken in der
Tarifkommission des Landesinnungsver-
bandes Bayern über nunmehr zwanzig
Jahre. Für lhr soziales Einfühlungsver-
mögen und lhr Verständnis für die Be-
lange sowohl der Arbeitgeber- wie der
Arbeitnehmerseite genießen Sie als
ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsge-
richt München seit 1994 großes Anse-
hen.“ Geschäftsführer Michael Zwisler
ergänzt: „Wir freuen uns, einen solch’
engagierten Kollegen in unseren Rei-
hen zu haben!“ n
Mit familiärer Unterstützung (v.l.): Ingrid Greitner, Gesellschafterin der Fa. Greitner, Eva Greitner, Ehefrau, Fried-rich Greitner, Geschäftsführer Fa. Greitner, Franz Josef Pschierer, Bayerischer Staatssekretär.
Fotos: Innung
Oben: Die Ehrung erfolgte im festlichen Rahmen.Unten: Verdienstkreuz am Bande.
- 8 -
Wir danken den Inserenten für die Unterstützung und bitten um Beachtung der Angebote:
Impressum +++ Herausgeber: Gebäudereiniger-Innung Südbayern +++ Dessauerstraße 7 +++ 80992 München +++
Fon: 089/14303876 +++ Fax: 089/14303956 +++ info@gebaeudereiniger-suedbayern.de +++ www.gebäudereiniger-südbayern.de +++
Verantwortlich für den Inhalt: Michael Öttl, Felix Schmidt, Michael Zwisler ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
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JubiläenWir danken folgenden Dienstleistungs-Unternehmen für ihr langjäh-
riges Engagement und Mitgliedschaft in der Innung Südbayern und
Stadtkreis Regensburg:
Firmenverbund MensingKatharina Mensing89446 Ziertheim-Dattenhausen
Müller GmbHGlas- und Gebäudereinigung92421 Schwandorf
Werner Companies GmbHGebäudereinigung84030 Ergolding
Klaus D. WillbergGebäudereinigung82067 Ebenhausen/Schäftlarn
30
Dienstleistungs-ServiceChristian Wimmer81737 München
MGSGebäudemanagement GmbH85221 Dachau
Phönix Skeljo GmbHGebäudereinigung81369 München
S.I.S. Süd-Industrie-Anlagen-Service-GmbH85757 Karlsfeld
Zirbelnuß Gebäudereinigung GmbH & Co. KG86391 Stadtbergen
Doros Gebäudereinigung82178 Puchheim
Donau-RiesGebäudereinigung GmbH86609 Donauwörth
Daily Shine GmbHGebäudereinigung82166 Gräfelfi ng
I+SPfafffenwinkel GmbH86971 Peiting
Luna Glanz GmbH & Co. KGLuigi Diano81737 München
GRG ServicesMünchen GmbH80798 München
M + DDienstleistungs GmbH85521 Ottobrunn
Elisabeth ProsslinerUnterhaltsreinigung83700 Weißach
Münchner Putzdienste GmbH85757 Karlsfeld
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