Erna Wazinski
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Erna Wazinski
Erna WazinskiFakten zum Schicksal von Erna Wazinski
14.10.1944: Erna und ihre Mutter werden das vierte Mal ausgebombt
16.10.1944: Mitnahme von Sachen aus dem zerbombten Mietshaus, die vielleicht der Mutter gehören; Zeuge der Umstände: Ihr Freund, der Soldat Günther W. 18.10.1944: Anzeige gegen Unbekannt; Erna wird als Verdächtige benannt. Die Denunziantin, Eigentümerin der verschwundenen Sachen, ist auf Erna schlecht zu sprechen, denn ihr eigener Freund, ein SS- Mann, stellt Erna nach.
Erna WazinskiFakten zum Schicksal von Erna Wazinski
20.10.1944 Erna berichtet über die Vorgänge des 16.10...
Die Polizei schlägt Erna, diese legt nun ein „Geständnis" ab: Sie habe aus einem unzerstörten Gebäude Sachen an sich genommen. Günther W. sieht noch kurz Erna; ihre Nase hat geblutet.
Der Freund wird im Protokoll nicht genannt, obwohl er formlos befragt wird und eine andere Version erzählt. Erna macht - lt. Protokoll - bei der Kriminalpolizei einen harmlosen Eindruck.
21.10.1944: Todesurteil wegen Plünderns
Erna WazinskiAus dem Urteil....
Zum Tode verurteilt wegen Plünderns
Glaubwürdiges Geständnis der Angeklagten liegt vor
An der Todesstrafe kann auch die Jugend der Angeklagten nichts ändern
Erna Wazinski vor dem Sondergericht
Sondergerichte müssen immer daran denken, dass sie gewissermaßen eine Panzertruppe der Rechtspflege sind. Sie müssen ebenso schnell sein wie die Panzertruppe, sie sind mit ebenso großer Kampfkraft ausgestattet.
Roland Freisler, Staatssekretär im Reichsjustizministe-rium - später Präsident des Volksgerichthofes
Erna Wazinski vor dem Sondergericht
Reichsjustizministerium: Aufhebung des Urteils; Gnadenrecht
Staatsanwalt:• Herr des Verfahrens
• Nichtigkeitsbeschwerde
Richter:• Umfang der Beweise
•Auswahl der Zeugen
Angeklagter/
Verteidiger
Erna Wazinski vor dem Sondergericht
Die Volksschädlingsverordnung vom 5.9.1939
§ 1 Plünderung im frei gemachten Gebiet(1) Wer im frei gemachten Gebiet oder in freiwillig geräumten Gebäuden oder Räumen plündert, wird mit dem Tode bestraft.
§ 3 Gemeingefährliche VerbrechenWer eine Brandstiftung oder sonstige gemeingefährliche Verbrechen
begeht und dadurch die Widerstandskraft des deutschen Volkes schädigt, wird mit dem Tode bestraft.
§ 4 Ausnutzung des Kriegszustandes als StrafverschärfungWer vorsätzlich unter Ausnutzung der durch den Kriegszustand verursachten außergewöhnlichen Verhältnisse eine sonstige Straftat begeht, wird (...) mit lebenslangem Zuchthaus oder mit dem Tode bestraft, wenn dies das gesunde Volksempfinden wegen der besonderen Verwerflichkeit der Straftat erfordert.
Erna WazinskiFakten zum Schicksal von Erna Wazinski
weitere Untersuchungen folgen: Lerche (Vors. des Sondergerichtes): „harmloses Mädchen" - also doch kein „Volksschädling"?
Positive Auskünfte aus dem Bekanntenkreis von Erna
Erna berichtet von ihrem Verlobten, die Staatsanwaltschaft fragt nicht nach
Ein Gutachten des Direktors des Braunschweiger Jugendamtes wirdangefordert, denn: Erna war ein Fürsorgezögling
Erna WazinskiAus dem Gutachten: • Erna ist ichsüchtig und psychopathisch arbeitsscheu, gibt vor lungenkrank zu sein und drückt sich vor Attesten
• Sie kleidet sich immer dirnenhafter und treibt sich mit Soldaten herum
• Erna arbeitet zurzeit bei dem Gastwirt Otto B., der im Verdacht steht ein Zuhälter zu sein
Erna Wazinski
Aus der Stellungnahme des stellvertretenden Generalstaatsanwaltes Dr. W. Hirte..
Erna wohnt bei Frau K., die bereits mehrfach wegen Abtreibung zu Zuchthaus verurteilt worden ist.
Sie ist mit deren Tochter befreundet, die auch wegen Abtreibung vorbestraft ist.
Erna ist also keine Frau, die Gnade verdient.
Erna WazinskiAlternativen?
Marie D., 22 Jahre, zweimal ausgebombt
Lt. Anklage StA Plündern nach Bombenangriff;
Antrag: Todesstrafe
Tathergang: Mitnahme von zwei Koffern - trotz Nachfrage durch die Bestohlene
Herausgabe eines Teils vier Wochen nach der Tat
Herausgabe des Restes nach Einschalten der Polizei
Marie D.
Alternativen?
Argumentation des Verteidigers:
Angeklagte stand unter Schock, heftige Kopfschmerzen
Nur Unterschlagung: Marie D. wollte die mitgenommenen Dinge nicht dauerhaft behalten
Vorschlag: Volksschädling, aber kein Plündern
Marie ist nicht vorbestraft, aber kein Fürsorgezögling gewesen
Marie D.
Alternativen?
Urteil:
Zwei Jahre Gefängnis
Anmerkungen zum Verteidiger: Dr. Oswald Kahn
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