ELER-RESET
Neuausrichtung der ELER-Förderung nach 2020
14. Februar 2017 | Dr. Falk Hohmann
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Diskussionsumfeld
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Ausgangssituation
❙ „ELER - Alltag“ – Umsetzungserfahrungen
❙ Erhöhung der bürokratischen Last
❙ unüberschaubarer Regelungsdschungel
❙ mangelnde Rechtssicherheit
❙ überbordendes Kontrollsystem
❙ Akzeptanzverlust
❙ detaillierte Vorweg – Definition
von förderfähigen Investitionen
in den Programmplanungsdokumenten
hemmt Innovation und Kreativität
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Regelungsdschungel
Förderfall / Zuwendungsempfänger
Bewilligungsbehörde
Zahlstelle Europäische Kommission Bundesrechnungshof
Sächsischer Rechnungshof
Interne Revision
Zuständige Behörde
Bescheinigende Stelle
Europäischer Rechnungshof
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
(OLAF) Fachaufsicht Ministerium
Verwaltungsbehörde
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Finanzkontrolle am Beispiel
des EPLR 2014 – 2020
Prüfverpflichtungen der
Mitgliedsstaaten/Regionen
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❙ Wie wird geprüft?
❙ Bsp.: Checklisten
❙ Was wird geprüft?
❙ Bsp.:
❙ Aktiver Landwirt
❙ Charta der Grundrechte
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Beispiele für Überregulierung /
Widersprüchlichkeit von Leitlinien
❙ 2016: KOM-Forderung, im Ergebnis eines KOM-Audits in EPLR
eine Regelung aufzunehmen, wonach bei Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen Flächenzu- und –abgänge nur im Rahmen von
jährlich +/- 20 % zulässig sind. Der als Rechtsgrundlage zitierte
Art. 47 Abs. 1 Buchst. c der ELER-VO stellt lediglich die Bedingung
auf, dass „die Verwirklichung des Verpflichtungsziels nicht gefährdet
wird“
❙ Leitlinien zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union bei der Durchführung der
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds („ESI-Fonds“) (2016/C
269/01) vom 23.07.2016 Einhaltung der Grundrechte soll bei
Umsetzung der ESI-Fonds abgeprüft werden, anhand von Checklisten
mit Leitfragen
❙ Einführung von Finanzinstrumenten
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❙ Kapitulation der Zielgruppe
❙ Frustration bei Antragstellern und Behörden
❙ Anpassung der Förderangebote an das Prüfregime,
Anlastungsvermeidung steht im Fokus
❙ nicht das fachlich Optimale wird gefördert, sondern das am
wenigsten fehleranfällige
❙ Förderbürokratie mit Abschreckungspotenzial
❙ Europäische Idee im Dauer-Stresstest
Akzeptanzverlust
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Neuausrichtung des ELER
❙ Was wollen wir?
❙ Neuordnung des strategischen und rechtlichen Rahmens
❙ keine „Reparatur“ im bestehenden System
❙ Orientierung am gewollten Ergebnis
❙ Was soll damit erreicht werden?
❙ Rechtssicherheit für Antragsteller und Verwaltungen
❙ Fokussierung auf Kernziele der Förderung des ländlichen Raums
❙ Verhinderung von Fördermittelbetrug und -missbrauch
❙ Drastische Reduzierung der europäischen Regularien
❙ Stärkung der Grundsätze Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
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Neuausrichtung des ELER
❙ Strategischer Rahmen
❙ Fokussierung auf wenige Kernziele
❙ Investive Programmteile mit Konzentration auf Bestenauswahl
❙ Nichtinvestive Programmteile mit regionalem Maßnahmeportfolio
❙ Rechtlicher Rahmen
❙ Stärkere Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
❙ Verbindliche Einführung des „Single-Audit“ Prinzips
❙ Balance zwischen Kontrollkosten und Fehlerrisiko
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Vorschlag - Rechtlicher Rahmen
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Vorschlag ELER – RESET
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Vorschlag ELER – RESET
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❙ Auftakt durch StM Schmidt Juni 2016 in Brüssel
❙ Übermittlung an alle europäischen ELER–Verwaltungsbehörden
und Zahlstellen, nationale und internationale Wirtschafts- und
Sozialpartner
❙ Vielzahl von Veranstaltungen und intensiven Gesprächen (bspw. mit MdEP‘s,
hochrangigen Vertretern der KOM, europäische Agrardiplomaten)
Bislang große positive Resonanz (bspw. von anderen EU- Mitgliedsstaaten,
DBV, europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums )
Informationen zur Initiative "ELER-RESET“
www.smul.sachsen.de/ELER-RESET
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Kommunikation
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Der ELER-Baum...
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2014 - 2020 2021 – 2027 ?
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