Arbeitnehmerüberlassung – gesetzliche Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung
Feb 11, 2016
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Arbeitnehmerberlassung gesetzliche Neuregelungen undaktuelle RechtsprechungI. bersicht ArbeitnehmerberlassungGesetzliche NeuregelungenIII. Aktuelle RechtsprechungIV. AusblickI. bersicht Arbeitnehmerberlassung
Arbeitnehmerberlassung
A ist die im Rahmen der wirtschaftlichen Ttigkeit erfolgende berlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung an einen Dritten, die dieser nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie eigene Arbeitnehmer einsetzt.DefinitionArbeitnehmerberlassungsgesetz
letzte Neuregelung zum 01.12.2011 (01.05.2011),davor weitgehende nderungen zum 01.01.2004vorher:Verhinderung der Zurckdrngung vonunbefristeter Vollzeitbeschftigungdann:Arbeitnehmerberlassung als Mglichkeit zur Bekmpfung der Massenarbeitslosigkeitjetzt:erneute Zurckdrngungstendenz und Verhinderung von MissbrauchArbeitnehmerberlassungsgesetz (AG)
vorher:Verleiherbetriebsbezogenheitheute:EntleiherbetriebsbezogenheitWesentliche Neuerungen des AG 2004:
keine speziellen Befristungsregelungen mehr es gilt das TzBfGgrundstzliche Behandlung der Leiharbeitnehmer wie Stammbelegschaft des Entleiherbetriebskeine Begrenzung der Leihe auf 24 Monate mehrteilweise Erlaubnis der Leiharbeit in der BaubrancheWerkvertragDienstvertragAbordnungBedienpersonalArbeitsvermittlungAbgrenzung zu anderen Vertragsarten
Risiken bei fehlerhafter Arbeitnehmerberlassung:
Begrndung eines Arbeitsverhltnisses zum EntleiherOrdnungswidrigkeit nach 16 AGbei fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerberlassung des Verleihers ( 1 AG)eigenverantwortliche Herstellung durch Werkunternehmerausschlieliches Weisungsrecht des WerkunternehmersRisiko des Misslingens beim Werkunternehmergeschuldet wird das Werk an sich, Weg dorthin Sache des WerkunternehmersWerkvertragLeistungserbringung in eigener Verantwortung des Auftragnehmersausschlielich Weisungsrecht des AuftragnehmersEntgelt an Leistungserbringung geknpftkeine ErfolgsabhngigkeitDienstvertragzur Herstellung eines Werks im Rahmen einer ARGE ( 1 Abs. 1 S. 2 AG)abordnender Arbeitgeber muss Mitglied der ARGE seinalle ARGE-Mitglieder mssen unter die Tarifvertrge des selben Wirtschaftszweigs fallenalle ARGE-Mitglieder mssen zur Leistungserbringung verpflichtet seinAbordnungkeine A wenn Personalgestellung nur vertragliche Nebenleistung;Mastab: wirtschaftlicher Wert der Mietsachenicht gegeben bei nur untergeordneten MietsachenBedienpersonalseit 1994 kein Monopol der BA mehrVermittlung in neues, dauerhaftes Arbeitsverhltniswirtschaftliche Verbindung mit Arbeitgeberkeine rechtliche Rckkehrmglichkeit zum VermittlerArbeitsvermittlungGrundsatz:Erlaubnispflicht ( 1 AG)
Angabepflicht im berlassungsvertraggrundstzlich nicht im Baugewerbe mglichfalls keine Erlaubnis:
Entleiher wird Arbeitgeber + OrdnungswidrigkeitVerleiherEntleiherLeiharbeitnehmerArbeitsvertragVerleihvertragtatschliche berlassungBeteiligte und deren Rechtsbeziehungen
Verleiher verpflichtet sich zur zeitweisen berlassung von Arbeitnehmern mit bestimmter Qualifikation gegen EntgeltVerleiherEntleiherVerleihvertragNachweis der Erlaubnis zur ASchriftformerfordernishufig:VermittlungsprovisionVerleiherEntleiherVerleihvertragNormaler Arbeitsvertrag
Besonderheit: Verpflichtung zur Arbeitsleistung bei DrittenVerleiherLeiharbeitnehmerArbeitsvertragWeitere Besonderheiten:
Befristungen jetzt nach TzBfG mglichi.d.R. gleiche Entgelthhe wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleiherbetriebes im LeihvorgangAusnahme: auf Arbeitsverhltnis anwendbarer Tarifvertrag regelt abweichende VergtungEntleiherLeiharbeitnehmertatschliche berlassungbleibt Arbeitnehmer des VerleihersDirektionsrecht fr Entleiherarbeitsrechtliche Frsorgepflicht fr EntleiherAnzeigepflicht bei Verhinderung/AUHaftung nach arbeitsrechtlichen GrundstzenII. Gesetzliche Neuregelungen
Wesentliche Neuerungen:
Ausweitung der ErlaubnispflichtVerbot der DauerleiheKonzernprivileg und GelegenheitsberlassungDrehtrklauselRechte im EntleiherbetriebMindestlohn1. Ausweitung der Erlaubnispflicht
keine Bedeutung der Gewerbsmigkeit mehr
Verleih im Rahmen der wirtschaftlichen Ttigkeit reicht ausfehlende Gewinnerzielungsabsicht oder nicht auf Dauer angelegter Verleih bedeutungslos1. Ausweitung der Erlaubnispflicht
wirtschaftliche Ttigkeit
unabhngig von erwerbswirtschaftlichen ZweckenTeilnahme am Wirtschaftsverkehr reicht auskeine Gewinnerzielung mit A erforderlichPraktische Konsequenzen
frher Erlaubnis einholenkonzerninterne PSG bentigen auch bei Selbstkostenpreisberlassung Erlaubnis(a.A. bislang BAG)1. Ausweitung der Erlaubnispflicht
2. Vorbergehende berlassung
Wiedereinfhrung einer Zeitschranke
Zeitrume vllig unklarRechtsfolgen vllig unklarLsungsvorschlag: Anlehnung an 14 Abs. 1 TzBfG,a.A. bloer ProgrammsatzPraktische Konsequenzen
Zustimmungsverweigerung durch BR denkbar, wenn Dauerleihe bei Einstellung erkennbaransonsten vllig offenDauerleihekonzepte sollten hinfllig sein2. Vorbergehende berlassung
3. Konzernprivileg und Gelegenheitsberlassung
1 Abs. 3 Nr. 2 AG
zwischen Konzernunternehmen nach 18 AktGwenn AN nicht zur berlassung eingestellt und beschftigt3. Konzernprivileg und Gelegenheitsberlassung
1 Abs. 3 Nr. 2a AG
zwischen beliebigen Arbeitgebernwenn nur gelegentlich undwenn AN nicht zur berlassung eingestellt und beschftigt3. Konzernprivileg und Gelegenheitsberlassung
Probleme:
Wie oft ist gelegentlich?im Raume stehende EuroparechtswidrigkeitPraktische Konsequenzen
wenn europarechtswidrig besser Verzicht auf Anwendungansonsten konzerninterne Versendungen und Aushilfetatbestnde mglich3. Konzernprivileg und Gelegenheitsberlassung
4. Drehtrklausel
keine Tarifabweichung vom Equal-Pay, falls Leih-AN bis 6 Monate zuvor bei Entleiher beschftigtberflssige Wiederholung bei VersagungstatbestndenPraktische Konsequenzen
keine Kostenersparnis bei Auslagerung auf Leiharbeitsunternehmen mehr realistisch4. Drehtrklausel
5. Rechte im Entleiherbetrieb
13 a AG Information ber freie Arbeitspltze
durch Entleiher fr seinen Betriebmglich durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter Stellekeine Vorrangregelungen fr Einstellungkein Einstellungsanspruchbugeldbewehrt
5. Rechte im Entleiherbetrieb
13 a AG Information ber freie Arbeitspltze
Probleme:
Alle Stellen oder nur qualifikationsgeeignete Stellen?Medium der Bekanntgabe?Nachweis falls Nachprfung oder Anzeige?
5. Rechte im Entleiherbetrieb
13 b AG Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten
gleiche Bedingungen wie Stammbelegschaftunterschiedliche Behandlung aus sachlichen Grnden gerechtfertigtBeispiele: Kinderbetreuung, Kantine, Befrderungsmittel
5. Rechte im Entleiherbetrieb
Problem:
Welche sachlichen Grnde rechtfertigen unterschiedliche Behandlung?
Praktische Konsequenzen
Einrichtung eines Informationssystems ber freie Stellenu.U. erhhte Kosten fr Gleichbehandlung bei Gemeinschaftseinrichtungen5. Rechte im Entleiherbetrieb
6. Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche
Allgemeinverbindlichkeitserklrung des TV Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
01.01.2012 31.10.2012:West:7,89 EUROst:7,01 EUR
ab 01.11.2012:West:8,19 EUROst:7,50 EUR
Praktische Konsequenzen
Zeitarbeit in der unteren Lohngruppe verteuert sich fr ZeitarbeitsunternehmenKosten werden vermutlich fr Entleiher steigen5. Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche
III. Aktuelle Rechtsprechung
Austauschkndigung bei Umwandlung inLeiharbeitnehmerstellen
BAG Urt. v. 26.09.1996 -2AZR 200/96 Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem Leiharbeitnehmer als SachgrundBAG Urt. v. 17.1.2007 - 7 AZR 20/06 Weiterbeschftigungsmglichkeiten bei Einsatzvon Leiharbeitnehmern
LAG Hamm Urt. v. 05.03.2007 11 Sa 1338/06 Aufnahme von Leiharbeitnehmern in Stellenpools
BAG Beschl. v. 23.01.2008 -1ABR 74/06 BetriebsratBetriebsbedingte Kndigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragswegfall
BAG Urt. v. 18.05.2006 - 2 AZR 412/05Tarifunfhigkeit der CGZP
BAG Beschl. v. 14.12.2010 1 ABR 19/10Nichtgeltung von Ausschlussfristen des Entleiherbetriebs
BAG Urt. v. 23.03.2011 5 AZR 7/10Innerbetriebliche Stellungausschreibung
BAG Beschl. v. 01.02.2011 1 ABR 79/09BetriebsratKonsultationsverfahren nach 81 SGB IX
BAG Beschl. v. 23.06.2010 1 ABR 3/09BetriebsratAuskunft ber Person des Leiharbeitnehmers
BAG Beschl. v. 09.03.2011 7 ABR 137/09Betriebsratbernahme von JAV-Mitgliedern bei Leiharbeit
BAG Beschl. v. 17.02.2010 7 ABR 89/08BetriebsratV. Ausblick