15. Juli 2021
Regelwerke für Betreiber und
Benutzer von Netzen
DI Katharina Bauer
Agenda
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Netzkodizes der EU
Österreichischer Strommarkt + technische Regeln
Nächste Schritte und Erfahrungen
Agenda
3
Netzkodizes der EU
Österreichischer Strommarkt + technische Regeln
Nächste Schritte und Erfahrungen
Warum neue Regeln für Netze, Erzeuger und Verbraucher auf europäischer Ebene?
4
Versorgungs-sicherheit
Energie-preise
Wettbewerbsfähigkeit
Diskriminierungsfreier und transparenter Netzzugang
Technische Mindestanforderungen
International
harmonisierte Vorschriften
Die Network Codes / Guidelines der EUauf Basis des 3. Energie-Binnenmarktpakets1
5
1RL (EG) 72/2009, RL (EG) 73/2009, VO (EG) 713/2009, VO (EG) 714/2009 , VO (EG) 715/2009
Strom
Markt
CACM
FCA
EB
Netzanschluss
RfG
DCC
HVDC
Betrieb
SO
ER
Gas
CAM
Balancing
Interoperability
Tariff
Abkürzungen:
CACM Capacity Allocation and
Congestion Management
FCA Forward Capacity Allocation
EB Electricity Balancing
RfG Requirements for Generators
DCC Demand Connection Code
HVDC High Voltage Direct Current
SO System Operation
ER Emergency and Restoration
CAM Capacity Allocation Mechanisms
Welche Regelwerke gelten jetzt für mich?
6
direkt anwendbar
abschließend festgelegte
Anforderungen
aus RfG-VO, DCC-VO
Größenklassen; nicht
abschließend festgelegte
Anforderungen d. RfG-VO,
DCC-VO
zusätzliche nationale
Anforderungen
Regeln für den Anschluss und Parallelbetrieb von Stromerzeugungsanlagen
Aufkommende Techno-
logien, Freistellungen gem.
RfG-VO, DCC-VO
Vertrag/ABBescheidVerordnungVO (EU)
Nationale Umsetzung:
RfG Schwellenwert-V
RfG Anforderungs-V
DCC Anforderungs-V
Bestimmung durch E-
Control per
Verordnung gem.
§18a ElWOG
gemeinsam von den
NB zu erarbeiten
Genehmigung durch
E-Control per
Bescheid
durch NB/Erzeuger zu
beantragen
TOR
gem. §22 E-ControlG
Von E-Control in
Zusammenarbeit mit
NB zu erarbeiten und
zu veröffentlichen
TOR
Erzeuger
TOR Netze
und Lasten
Agenda
7
Netzkodizes der EU
Österreichischer Strommarkt + technische Regeln
Nächste Schritte und Erfahrungen
Der österreichische StrommarktKennzahlen, Marktteilnehmer und Marktregeln
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Bruttostromverbrauch (2019): 72 TWh
Erzeugungsleistung gesamt (2019): 26 GW
Marktteilnehmer:
• Erzeuger (315 Kraftwerke > 10 MW, 142.650 Kraftwerke < 10MW)
• ca. 125 Bilanzgruppen (BGV und BKO)*
• ca. 120 Verteilernetzbetreiber und 2 Übertragungsnetzbetreiber,
• 1 Regelzone mit 1 Regelzonenführer
• 17 Regelreserveanbieter
• ca. 290 Lieferanten und Stromhändler
• ca. 4,7 Mio. Kunden (im Jahr 2020 wechselten 240.000 Kunden ihren Lieferanten)
* BGV – Bilanzgruppenverantwortlicher, BKO- Bilanzgruppekoordinator
Um ein Funktionieren des liberalisierten Strommarkts zu gewährleisten, sind „Marktregeln“ erforderlich.
Marktteilnehmer schließen auf Basis der Marktregeln unterschiedliche Verträge miteinander: Datenüber-
mittlungs-, Datenaustausch-, BGV-, Strombelieferungs-, Stromhandels-, Energieliefer-, Netzzugangsverträge, …
TOR Begriffe Begriffsbestimmungen, Erläuterungen, Quellenverweise
TOR Netze und Lasten ÜNA Anschluss und Parallelbetrieb von Netzen und Lasten mit ÜNA
TOR Teil C Technische Regeln für Netze mit Netzspannung < 110kV
TOR Teil D1 Netzrückwirkungsrelevante elektrische Betriebsmittel
TOR Teil D2 Richtlinie für die Beurteilung von Netzrückwirkungen
TOR Teil D3 Tonfrequenz-Rundsteuerung
TOR Erzeuger Typ A-D Anschluss und Parallelbetrieb von Stromerzeugungsanlagen
TOR Systemschutzplan Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen
TOR Teil F Technische Regel für Zählwerterfassung und Zählwertübertragung
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Technische und Organisatorische RegelnAktuell gültige TOR Teile
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TOR Erzeuger
Die neuen TOR ErzeugerAlle Bestimmungen für Stromerzeugungsanlagen
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TOR Erzeuger V1.1„Anschluss und Parallelbetrieb von
Stromerzeugungsanlagen“
RfG-VO
TOR D4ER-VO
RfGAnforderungs-
V TOR B
SO-GL
Wiedergaben aus über-
geordneten Rechtsakten
werden speziell
gekennzeichnet
4 Größenklassen
mit steigenden
Anforderungen
Die neuen TOR Erzeuger
Maximalkapazität, Pmax Nennspannung, Un
Typ A ≥ 0,8 kW und < 250 kW und < 110 kV
Typ B ≥ 250 kW und < 35 MW und < 110 kV
Typ C ≥ 35 MW und < 50 MW und < 110 kV
Typ D ≥ 50 MW oder ≥ 110 kV
Schwellenwerte für Stromerzeugungsanlagen
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TOR Erzeuger Typ A
1. Begriffe & Abkürzungen
2. Anwendungsbereich
3. Bestimmungen, Vorschriften & Verweise
4. Netzanschlussverfahren & relevanten Unterlagen
5. Verhalten der Stromerzeugungsanlage am Netz
5.1 Frequenzhaltung
5.2 Robustheit
5.3 statische Spannungshaltung
5.4 Netzmanagement & Systemschutz
5.5 Synchronisierung & Netzwiederaufbau
5.6 Datenaustausch
(< 250 kW und < 110kV)
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6. Ausführung der Anlage & Schutz
6.1 Primärtechnik
6.2 Sekundärtechnik
6.3 Schutzeinrichtung & Netzentkupplungsschutz
7. Betriebserlaubnisverfahren
8. Konformität
9. Betrieb
10. Zählung
Neue & bei wesentlicher
Änderungen bestehender
Stromerzeugungsanlagen
Mindestfrequenzbereich & -
zeitraum,
Mindestfrequenzgradient,
LFSM-O
FRT-Fähigkeit,
Blindstromstützung bei
Fehlern
Mindestspannungsbereiche &
-zeitraum,
Blindleistungskompensation
Freischaltstelle
Fernsteuerung bzw.
fernwirktechnische
Schnittstelle
Prüfbericht, optional
Betriebsmittelbescheinigung
LFSM-O … limited frequency sensitive mode – overfrequency, FRT … fault ride through
6. Ausführung der Anlage und Schutz
6.1 Primärtechnik
6.2 Sekundärtechnik
6.3 Schutzeinrichtung
7. Betriebserlaubnisverfahren
8. Konformität
9. Betrieb
10. Zählung
Anhang: Informationsaustausch, Beispiele Schutz,
Einstellwerte Umrichter, Ablauf Betriebserlaubnis,
Nachweisdokumente, Konformitätstests und
–simulationen, Parameter für Simulationsmodelle
Wesentliche zusätzliche Anforderungen für Typ B(≥ 250 kW und < 35 MW und < 110 kV)
1. Begriffe und Definitionen
2. Anwendungsbereich
3. Bestimmungen, Vorschriften und Verweise
4. Netzanschlussverfahren und relevante Unterlagen
5. Verhalten der Stromerzeugungsanlage am Netz
5.1 Frequenzhaltung
5.2 Robustheit
5.3 Statische Spannungshaltung
5.4 Netzmanagement und Systemschutz
5.5 Synchronisierung und Netzwiederaufbau
5.6 Informationsaustausch → Anhang
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ggf. Simulationsparameter
→NachweisdokumenteSystemschutzplan
Backup-Stromversor-
gungsquelle ab 1 MW
Echtzeit-, Nichtverfügbarkeits- u.
Fahrplandaten gem. Art. 40(5) SO-
GL, SOGL Datenaustausch-V, in
Konsultation
Was hat sich für PV-Anlagen gegenüber den
bisherigen TOR Teil D4 geändert?
→ Robustheit: FRT1-Fähigkeit auch bei NS-Anschluss; Blindstromstützung bei MS-Anschluss
✓ Spannungshaltung: integrierte P(U)-Regelungen statt Spannungswächter
→ Fernwirktechnik: Abschaltmöglichkeit; Anbindung auf Anforderung des Netzbetreibers
✓ Netzentkupplungsschutz: integrierter N/A-Schutz gem. VDE-AR 4105 gilt auch als selbsttätig wirkende
Freischaltstelle
→ Konformitätsnachweise: Prüfbericht gemäß ÖVE Richtlinie R 252 auf Anforderung des Netzbetreibers
ab 250 kW Maximalkapazität (Typ B):
→ Simulationsparameter für Studien des statischen und dynamischen Betriebsverhaltens am Netzanschlusspunkt
auf Anforderung des Netzbetreibers (siehe Nachweisdokument, nur bei begründeter maßgeblicher
Beeinflussung des Netzes)
→ Datenaustausch: evtl. Echtzeitdaten an Netzbetreiber gem. Art. 40(5) SO-GL; nationale Umsetzung als SOGL
Datenaustausch-V ist noch offen!
151Fault Ride Through, Fähigkeit zum Durchfahren eines Spannungseinbruches, nach Übergangsfrist ab 1.7.20202Übergangsfrist: 1 Jahr ab Veröffentlichung
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Exkurs
Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von allgemeinen Anforderungen für den Datenaustausch
(SOGL Datenaustausch-V)
Rechtlicher Ausgangspunkt und Zweck
• Art 40 Abs 5 der System Operation Guideline, Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb:
In Abstimmung mit den VNB und SNN bestimmt jeder ÜNB die Anwendbarkeit und den Umfang des Datenaustauschs auf der Grundlage der folgenden Kategorien: a) Stammdaten gemäß Artikel 48; b) Fahrplan-und Prognosedaten gemäß Artikel 49; c) Echtzeitdaten gemäß den Artikeln 44, 47 und 50 sowie d) Bestimmungen gemäß den Artikeln 51, 52 und 53.
• Enger Zusammenhang zu weiteren Artikeln
13. Juli 2021 SOGL Datenaustausch Verordnung 17
• Belastbare Eingangsdaten für
Netzbetriebsplanung und
Netzsicherheitsanalysen
• Individuelle und gemeinsame
(regionale)
Übertragungsnetzmodelle
• Engpasserkennung und -
behebung
• Echtzeitüberwachung
Anwendungsbereich
• §2 (1) Diese Verordnung gilt für:
a) Übertragungsnetzbetreiber
b) Verteilernetzbetreiber
c) Signifikante Netznutzer gemäß Art. 2 Abs. 1 Verordnung (EU) 2017/1485
I. bestehende und neue Stromerzeugungsanlagen (Stromerzeugungsanlagen des Typs B, C und D)*
II. bestehende und neue Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss
III. bestehende und neue geschlossene Verteilernetze mit Übertragungsnetzanschluss
IV. bestehende und neue Verbrauchsanlagen, geschlossene Verteilernetze und Dritte, soweit diese
Laststeuerungsdienste gemäß EU NC DCC festgelegten Kriterien direkt für Übertragungsnetzbetreiber erbringen
V. Bereitsteller von Redispatch mithilfe aggregierter Stromerzeugungs- oder Verbrauchsanlagen sowie Anbieter von
Wirkleistungsreserven
• Verpflichteten ist es möglich sich Dritter zu bedienen
13. Juli 2021 SOGL Datenaustausch Verordnung 18
* … Schwellenwerte für die Maximalkapazität von Stromerzeugungsanlagen des
Typs B, C und D im Sinne des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/631 sind
wie folgt festgesetzt:
Typ B ≥ 0,25 MW
Typ C ≥ 35 MW
Typ D ≥ 50 MW oder ≥ 110 kV Anschluss
Stammdaten als Basis
Erfassung aller signifikanten
Stromerzeugungsanlagen Typ B, C, D
Erfassung aller signifikanten
Verbrauchsanlagen
Bestehend und neu hinzukommend
13. Juli 2021 SOGL Datenaustausch Verordnung 19
• Zählpunktbezeichnung
• Netzebene
• Adresse des Netzanschlusspunktes
• Koordinaten des Netzanschlusspunktes
• Name und Anschrift des Betreibers
• Vereinbarte Maximalkapazität am Netzanschlusspunkt
(Engpassleistung)
Nichtverfügbarkeitsdaten und Fahrplandaten
Grundsätzlich Betreiber
von signifikanten
Stromerzeugungs-
anlagen > 1 MW
Für robuste
Betriebsplanung
13. Juli 2021 SOGL Datenaustausch Verordnung 20
• Nichtverfügbarkeiten für die Zeitbereiche Year-Ahead,
Week-Ahead, Day-Ahead und Intraday zählpunktscharf
• Fahrpläne für die Zeitbereiche Week-Ahead, Day-Ahead
und Intraday je Energierichtung und zählpunktscharf im
15-Minuten-Raster
• Ausnahme für Anlagen welche nicht verpflichtet sind
Erzeugungsfahrpläne gem. Ökostromgesetz zu
übermitteln
• In der Regel zählpunktscharf – unter Bedingungen
generatorscharf
Echtzeitdaten und Zählwerte
Grundsätzlich Betreiber von signifikanten
Stromerzeugungsanlagen > 1 MW
PV ab Typ B (0,25 MW)
Betreiber von signifikanten Verbrauchsanlagen
Für ausreichenden Betriebsüberblick
13. Juli 2021 SOGL Datenaustausch Verordnung 21
• Wirkleistung
• Blindleistung
• Strom und Spannung
• Stellung der Schaltgeräte ≥ 110 kV
• wenn Primärenergieträger Windenergie - Statusmeldung
über die Verfügbarkeit
• Zählwerte ex-post
Ausblick auf kommende Umsetzung
Stammdaten
Bei Anschluss-NB vorhanden
Wenige Daten mit geringer Frequenz
Übergangslösung (manuell) bzw. EDA (wenn effizient)
Fahrplan- und Prognosedaten
Aktuell teilweise (Anlagen > 25 MW) vorhanden
15 min Zeitreihen, regelmäßige Übermittlung,
kurze Vorlaufzeiten
In EDA effizient umsetzbar
Echtzeitdaten
Für einige Anlagen vorhanden
Kontinuierliche Übermittlung (Intervall max. 1 Min.)
Wenn möglich bestehendes verwenden, österreichweit
einheitlich
22
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Exkurs Ende
Betriebserlaubnisverfahren
z.B. für Typ A
enthält Konformitätsnachweise
(z.B. Prüfbericht nach ÖVE-Richtlinie R 25)
kein eigener Formalakt: Netzanschluss-
vertrag oder Zählermontage
Mindestinformationen gem. §3(3) END-VONetzanschlussantrag
Anschlussbeurteilung/-konzept
Angebot für Netzanschluss
Installationsdokument
Betriebserlaubnis
Bau- und
Inbetriebsetzungsphase
nach z.B. TOR Teil D2 „Richtlinie zur Beurtei-
lung von Netzrückwirkungen“; Bekanntgabe des
technisch geeigneten Anschlusspunkts; Muster
Installationsdokument
Netzbetreiber
Anschlusswerber
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optional Datum in Anschlusszusage
legt anwendbare Version
der TOR Erzeuger fest
Beispiel: Betriebserlaubnisverfahren für z.B. Typ B
enthält allgemeine und technische Daten der Anlage, Angaben
zum Netzanschlusspunkt, technische Parameter und
Einstellwerte, Simulationsparameter, ggf. Prüfberichte
schriftliche Bestätigung des NB
Mindestinformationen gem. §3(3) END-VO
sowie Projektpläne und technische
Unterlagen, sofern verfügbar
Netzanschlussantrag
Anschlussbeurteilung/-konzept
Angebot für Netzanschluss
Nachweisdokument
Betriebserlaubnis
Bau- und Inbetriebsetzungsphase
nach z.B. TOR Teil D2 „Richtlinie zur Beurtei-
lung von Netzrückwirkungen“; Bekanntgabe des
technisch geeigneten Anschlusspunkts
Netzbetreiber
Anschlusswerber
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inkl. Muster NachweisdokumentAbschluss Netzanschlussvertrag
evtl. vorübergehende Betriebserlaubnis
TOR Erzeuger Typ A
verpflichtend:
• Prüfbericht Netzentkupplungsschutz (oder selbsttätig wirkende Freischaltstelle bis 30 kVA)
• Bestätigung der vertragskonformen Errichtung durch Anlagenerrichter und Netzbenutzer
auf Anforderung des Netzbetreibers:
• Prüfbericht einer nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17025 für diesen Fachbereich akkreditierten Prüfstelle nach
ÖVE-Richtlinie R 25* (gilt 12 Monate nach Veröffentlichung R 25, ab 1.12.2019 bis 1.3.2021:
Herstellererklärungen für Hauptkomponenten der Stromerzeugungsanlage/Umrichter)
• Prüfbericht einer nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17025 für diesen Fachbereich akkreditierten Prüfstelle nach
VDE-AR-N 4105
• Prüfberichte oder Herstellererklärungen jeweils mit Bestätigung der Parametrieranleitung zu
Ländereinstellungen „Österreich“ (Einstellwerte sind in Anhang A3 angegeben)
• Bestätigung von Anlagenerrichter/Elektrofachkraft, dass Ländereinstellungen „Österreich“ durchgeführt wurden
Konformitätsnachweise
27*es werden auch Prüfberichte nach VDE-AR-N 4105 bzw. DIN VDE V 0124-100 anerkannt, sofern zusätzlich zu prüfende Eigenschaften gemäß
ÖVE-Richtlinie R 25, insbesondere die Q(U)- und P(U)-Regelung, erfolgreich geprüft wurden
TOR Erzeuger
• Kriterien für die Gewährung von Freistellungen sind unter https://www.e-control.at/rfg-network-codeveröffentlicht
• Netzbetreiber und E-Control werden sich bei der Beurteilung des Antrags daran orientieren
• Die Entscheidung zur Gewährung von Freistellungen trifft E-Control grundsätzlich in Form von Bescheiden
Freistellung von einzelnen Anforderungen der RfG-VO
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für eine einzelne Stromerzeugungsanlage mittels Antrag an den relevanten Netzbetreiber
nach Art 62 durch den (möglichen) Eigentümer
für eine einzelne Stromerzeugungsanlage oder für mehrere, identische Stromerzeugungsanlagen im Auftrag der Eigentümer oder möglichen Eigentümer mittels Antrag an den(die) relevanten Netzbetreiber
für Typ A nach Art 62 Abs 12 auch durch Dritte
für bestimmte Kategorien von Stromerzeugungsanlagen mittels Antrag an E-Control
nach Art 63 durch den(die) Netzbetreiber
Kriterien für die Freistellung
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• Beschreibung der Stromerzeugungsanlage(n)
• Freizustellende Bestimmungen der RfG-VO (und der RfG Anforderungs-V) und
verbleibende Fähigkeiten
• Dauer der beantragten Freistellung (befristet, bestandsbezogen, unbefristet)
• Begründung der Freistellung mit Belegen und Kosten-Nutzen-Analyse
• Sozioökonomischer Nutzen einer höheren Versorgungssicherheit, für
Elektrizitätsbinnenmarkt, grenzüberschreitenden Handel, Integration
Erneuerbarer
• Nutzen primär monetarisiert, bei Unverhältnismäßigkeit quantifiziert
(Nutzwertanalyse) oder qualitativ beschrieben
• Methoden: Kapitalwert, Kapitalrendite, interner Zinsfuß, Break even
• Nachweis der Nicht-Beeinträchtigung grenzüberschreitender Handel
• (Gutachten)
Agenda
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Netzkodizes der EU
Österreichische Strommarkt
Nächste Schritte und Erfahrungen
Erfahrungen aus der Umsetzung der TOR Erzeuger…
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Erste
Freistellungs-
anträge
Übergangsfrist
Prüfbericht nach
OVE R25
Anforderungen für
Kleinsterzeugungs-
anlagen
Externer
Netzentkupplungs-
schutz
Anfragen von
Herstellern
(Zertifizierung,
P(U), Q(U))Wesentliche Änderung
bestehender
Stromerzeugungsanlagen
Bestimmung der
Maximalkapazität der
Stromerzeugungsanlage
TOR Begriffe Begriffsbestimmungen, Erläuterungen, Quellenverweise
TOR Netze und Lasten ÜNA Anschluss und Parallelbetrieb von Netzen und Lasten mit ÜNA
TOR Netze und Lasten VNA Anschluss und Parallelbetrieb von Netzen und Lasten mit VNA
TOR Teil D1 Netzrückwirkungsrelevante elektrische Betriebsmittel
TOR Teil D2 Richtlinie für die Beurteilung von Netzrückwirkungen
TOR Teil D3 Tonfrequenz-Rundsteuerung
TOR Erzeuger Typ A-D Anschluss und Parallelbetrieb von Stromerzeugungsanlagen
TOR Systemschutzplan Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen
TOR Teil F Technische Regel für Zählwerterfassung und Zählwertübertragung32
Technische und Organisatorische RegelnAusblick
> Soll mit Inkrafttreten die TOR Teil C ersetzen.
> Folgende Themenbereiche der Anforderungen werden abgedeckt:
▪ Netzrückwirkungen
▪ Frequenzbereiche, FRT Fähigkeit
▪ Blindleistungsvorgaben
▪ Informationsaustausch/ Netzmanagement/ Simulationsparameter
▪ Simulationsparameter
▪ Schutztechnik
▪ Betriebserlaubnis und Konformität
▪ Pooling, Flexibilitäten und Laststeuerungsdienste
▪ Prosumer
▪ Elektromobilität
▪ Wärme/ Kälte
Webinar Marktregeln 33
TOR Netze und Lasten mit VerteilernetzanschlussIn Erarbeitung
Fertigstellung einer
Konsultationsfassung der TOR
Netze und Lasten mit
Verteilernetzanschluss bis
Herbst 2021.
Miteinbeziehen der Stakeholder
mittels Workshop/ Webinar/
öffentliche Konsultation.
Marktregeln …
… halten die Bausteine des Marktdesigns zusammen …
… berücksichtigen Änderungen der Rahmenbedingungen und des Rechtsrahmens …
… sind laufend im Wandel …
… erfordert intensive Kooperation …
… und es braucht Ihre Mitwirkung …
… bei Konsultationen, Expertengruppen, Stakeholder-Workshops …
… national, regional und europäisch …
… über [email protected]
34
Bitte mitnehmen (und weitersagen) …