Aggravation, Simulation
Ergebnis
Symptombildung
Motivation
Krankheitsverhalten Abnorm
unbewusst
Unabsichtlich
Somatoforme Störung
Absichtlich
Artifizielle Störung
bewusst
Absichtlich
Simulation, Aggravation
Wiley 1998
Symptomausweitung
Typ1 Symtomausweiter
(Flüchtling)
Typ2 Symptomausweiter
(Spieler)
Typ3 Symptomausweiter
(identifizierter Patient)
Matheson 1988
F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung
F43.2 Anpassungsstörungen
F44: Dissoziative Störungen [Konversionsstörungen]
F45.- Somatoforme Störungen
Definition
Definition (Simulation, Aggravation)
Simulation, Aggravation
Keine Simulation/ Aggravation
Motive
Unbewusste
Ungesteuerte Prozesse
Vortäuschung/ Erhöhung
Steuerung unterliegend
Bewusst
Beschwerden
Definition (Simulation, Aggravation)
Simulation
• Bewusstes, absichtliches Vortäuschen einer krankhaften Störung
• Zu klar erkennbaren Zwecken
• Zu bestimmten, klar erkennbaren Zwecken
• Um materielle und andere unmittelbare Vorteile zu erlangen
• Steuerungsfähigkeit ist erhalten
• Z.B. Vermeiden von Haft, Strafverfolgung; Erlangen der Rente,
Aggravation
• Bewusste, absichtliche verschlimmernde (überhöhende) Darstellung einer vorhanden Störung
• Zur Erlangung unmittelbarer materieller Vorteile
• Ausprägung ist unterschiedlich
Beschwerdevalidität
Absicht Bewusst
Symptombildung
Beschwerdevalidität
Beschwerden- validierung
• Untersuchungstechnik Über die Validität geltend gemachter Beschwerden
Anstrengungs-bereitschaft
Beschwerdenvalidität
• Authentizität oder Glaubhaftigkeit der durch eine Person gezeigten Symptome
Antwortverzerrungen
• (response bias) Bemühen, den Untersucher durch ungenaue oder unvoll-ständige Antworten falsche Eindrücke zu vermitteln
Bush et al. (2005, 2006)
Beschwerdevalidität
• Präsentation von zu schlechten Leistungen
• mehr oder gravierenderen Symptomen als tatsächlich vorliegen
Negative Antwortverzerrungen
• Bereitschaft einer Person, in einer Testuntersuchung Leistungen zu zeigen, die dem tatsächlichen Fähigkeitsniveau der Person entsprechen
• eingeschränkten Anstrengungsbereitschaft resultiert eine suboptimale Leistung
Anstrengungsbereitschaft oder Leistungsmotivation (effort)
• im Kern sind reale Symptome vorhanden
• (symptom exaggeration) im englischen Sprachraum häufig der Beschwerdenerfindung (symptom fabrication) beide werden zur Simulation (malingering) zusammengefasst
eine intentionale Beschwerdenübertreibung oder –ausweitung
Aktueller Forschungsstand
Deutschland weniger als in Nordamerika
• Häufig, valide Messmethoden,
Kognitive Störungen
• suboptimalem Leistungsverhalten lässt sich als „Risiko und Chance“
Gefahr
vgl. Merten & Puhlmann, 2004, Giger & Mert
Umgang mit dem Thema Simulation
Bedingun-gen des
westeuropä-ischen So-zialstaats
größere soziale
Gerechtigkeit
Ungehinder-ten Miss-
brauch
Billigung einer Frühberen-
tung
Früher unbegrenzte
Möglichkeiten als soziales Regulativ
Mitnahme-effekt
Thomann, 2005
• Aus untadligen Bürgern, denen eher die Hand abfallen würde, bevor sie ihren Nachbarn genau nehmen. Zum entstandenen Schaden wird leicht noch etwas hinzugeschwindelt… „ (Thomann, 2005, S. 3).
Rolle des Gutachters
Gutachter gibt „nicht
Recht“
Privatrecht-liche Klage
(Gutachterhaftung)
Beschwerde
Intemetfo-ren von
Opferver-bänden
Medienan-griff
Rolle des Gutachters
Gutachterwahlrecht • (§ 200 SGB VII)
Meiden von • kritische und sorgfältig
abwägende Untersucher
Bevorzugung • großzügig und
unproblematische Gutachter
Zivilcourage
Problem der Fehlbeurteilung
Richtig positiv Richtig nagativ
fälschlich positive Ergebnisse (falsch
positive) (Rente zu Unrecht)
Zu Unrecht negative Beurteilungen (falsch negative) Keine Rente
zu Unrecht
Schad
en b
eim P
rob
and
Sc
had
en b
ei G
esel
lsch
aft
Ethisches Problem
Je besser die Reflexion der Begrenzungen der eigenen Urteilsfähigkeit
desto sorgfaltiger können Informationen gesammelt, abgewogen und Urteile überprüft werden
Geringhalten der subjektiven Evidenzgefühle [des Untersuchers]
Objektive Evidenz (Akten und FremdanamnesE)
Henningsen (2004 S. 106)
Rollenkonflikt des Gutachters
nicht Therapeut
sachwaltender Gutachter
Kein Patientenanwalt
Permanent kritisch Prüfender
Kritisch
Objektiv Unparteiisch
Stevens (2004 S. 31)
Nicht unbedingt im Interesse des Patienten Entgegen persönlicher Ethik,
kann kein Gutachten machen
(vgl. Committee on Ethical Guidelines for Forensic Psychologists, 1991; Jochheim, 2000)
Schätzungen zur „Simulation“, „Aggravation“
• base -rate aus 33.000 Fälle, Mittenberg, Patton, Canyock und Condit (2002)
• Grundraten fiir Simulation oder Aggravation kontext- bzw. diagnosespezifisch 30 %
• strafrechtliche Fragestellung (Resnick, 1997)
• speziell tatbezogene Amnesien (Mittenberg et al. 2002) 20 %
• bei Fibromyalgie-Patienten einer rheumatologischen Klinik
• Im laufenden Rentenverfahren: (4% ohne Berentungswunsch)
• (Merten, Friedel & Stevens, 2006). Gervais et al. (2001) 44%
• US-amerikanische Antragsteller (Rente) auffallige Ergebnisse in wenigstens einem Indikator fiir suboptimales Leistungsverhalten fest,/68 % wenigstens ein Beschwerdenvalidiemngstest auffällig. 82%
Chafetz, Abrahams und Kohlmaier (2007) sowie Chafetz (2008)
Methodenüberblick
Vorgehen
• Plausibilität von Symptompräsentation
• Beschwerdenvortrag
• Konsistenzprüfung
Reihung
• Symptompräsentation
• Beschwerdeprüfung
• Akten (Anknüpfungstat-bestände)
• eigenen Untersuchungsbefunde und Beobachtungen
• Ergebnisse von Tests und Fragebögen
Konsistenzprüfung
• innerhalb jeder einzelnen
• zwischen ihnen
Kritik der Konsistenzprüfung „Reported Symptoms and the correlation with a particular disorder requires that the
doctor have a thorough knowledge and experience with the disorder in question. … The greatest insurance against being deceived by a counterfeit in the diagnostic process is
knowing what the genuine looks like „ (Cripe (2002, S. 98).
Gutachterdelegation
• Hohe Erfahrung, Wissen für die Konsistenzprüfung nötig
• Gutachten werden von Hilfskräften durchgeführt
Verschriftung
• Darstellung
• Argumentationslogik
• Ausführlicher Umfang
• Bestimmen die Beurteilung
Schlecht
• Aktenlage, Beschwerden, Befund, Deutung, Beurteilung unklar getrennt
• Durchsetzung von Beurteilung und Daten
Konistenzfehler vi
er w
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K
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sist
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Konsistenz der Daten innerhalb der einzelnen neuropsychologischen Funktionsbereiche sowie zwischen ihnen.
Die Konsistenz des neuropsychologischen Störungsprofils mit der geltend gemachten (oder vermuteten) Erkrankung oder Verletzung.
Die Konsistenz der neuropsychologischen Daten mit der dokumentierten Schwere der Verletzung.
Die Konsistenz der neuropsychologischen Daten mit dem tatsächlichen Verhalten, das der Proband oder Patient zeigt.
Larrabee (2005):
Beschwerdenvalidierungstests (BVT)
Blaskewitz und Merten (2007
Testname und Autor
Abkürzung Zielfunktion
Amsterdamer Kurzzeitgedächtnistest (Schmand & Lindeboom, 2005)
AKGT, ASTM Verbales Gedächtnis
Non-Verbal Medical Symptom Validity Test (Green, 2008)
NV-MSVT Bildgedächtnis
Test of Memory Malingering ombaugh, 1996)
TOMM Bildgedächtnis
Testbatterie zur Forensischen Neuropsychologie (Heubrock & Petermann, 2000)
TBFN Diverse
Word Memory Test (Green, 2003) WMT Verbales Gedächtnis
Beschwerdenvalidierungstests (BVT)
Testname und Autor Zielfunktion
Auditory Verbal Learning Test Lernen und Gedächtnis, verbal
Δ zwischen Abruf und Wiedererkennung; Positionseffekte; usw
Aufmerksamkeits-Belastungstest d2 Kurzfristige Konzentration
Buchstabenfehler, Doppelfehler
Judgement of Line Orientation Test Visuell-räumliches Urteilsvermögen
Gesamtzahl richtiger Antworten
Rey-Osterrieth Complex Figure Test Figurales Gedächtnis Wiedererkennung ;Analyse ehe von Fehlertypen, Memory Error Pattern
Stroop-Test Interferenzneigung Unplausibles Verhältnis von Reaktionszeiten (verschiedene Bedingungen )
Standard Progressive Matrices Intelligenz Formel zur Berechnung eines Trennwertes, Fehler bei bestimmten einfachen Items
Recognition Memory Test Verbales und visuelles Gedächtnis
Gesamtfehlerzahl
Aktuelle rechtliche Trends
• kritische Überprüfung der Glaubhaftigkeit und der Konsistenz
Asylverfahren
• „Die Simulationsnähe neurotischer Störungen und die Schwierigkeit, solche Störungen von Fällen der Simulation und Aggravation klar zu unterscheiden, gebieten, eine eindeutig abgegrenzte Beweisantwort vom ärztlichen Sachverständigen zu verlangen und bei der Beweiswürdigung einen strengen Maßstab anzulegen“ (Az: L 3 U 36/02)
Hessische Landessozialgericht in einem Beschluss vom 17. Juli 2003
• Versicherungsnehmer einer Berfusunfähigkeitsversicherung hat sämtliche Voraussetzungen des Versicherungsfalls zu beweisen
• Zweifel bei der Feststellung, die aus einer Aggravation erwachsen, gehen zu Lasten des Klägers
• Die nicht auszuschließende Möglichkeit einer Erkrankung genügt als ausreichende Wahrscheinlichkeit nicht.
18. Januar 2008 hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt (3 U 171/06)
Sozialrechtlicher Kontext
Allein aus einer mangelnden Kooperation zunächst kein nachteiliger Schluss gezogen werden dürfe;
Die Frage istz u prüfen, ob sich die aufgrund eingeschränkter Kooperativität nicht zugänglichen Daten oder Fakten möglicherweise auf andere Weise gewinnen lassen oder sie möglicherweise bereits zu einem früheren Zeitpunkt gewonnen wurden;
Im Gutachten selbst darzulegen ist, in welcher Weise sich die mangelnde Kooperation auf die gutachtliche Bewertung und die Beantwortung der Beweisfragen auswirkt;
Ungeachtet all dessen der Grundsatz gilt, dass Krankheiten nachgewiesen sein müssen.
Brockmeyer (2005)
Aggravation als Beweisführungshindernis
• Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19. 06. 2008, Az: L 6 R 3419/07
• Somatoforme Schmerzstörung
Aggravation
• tatsächlich vorliegenden Beeinträchtigungen
• Beschwerden -Ausweitung
• negative Antwortverzerrungen, so dass der tatsächliche Anteile authentischer Psychopathologie ist nicht bestimmbar
Anteil • Beweislast für das
Vorhandensein der anspruchbestimmenden Voraussetzungen
• Ausprägung der Beurteilungsgrundlage aus der Schilderung ist nicht messbar
• Beeinträchtigung ist nicht messbar.
• Zu Lasten der Klägerin
Kläger
Abgrenzung
These: fehlende organische Erklärung der Beschwerden
Kurzschluss ist falsch!
Genaue Prüfung ist notwendig (malingering/feigned illness)
Problem
Fehlende Differenzierung:
• Simulation /Aggravation
• Psychoische Störung von Krankheitswert 8depression, somatoforme Störung)*
Psychische Störungen
Bewusstes Erleben
„Störungen werden erlebt“ und präsentiert
Ist durchaus auch überlistbar
Überlistung beweist nichts!
vgl. Main und Spanswick 1995, Wiley 1998
Rechtsprechung vor 1964: Neurosen, sind nicht organisch begründeten Krankheit, damit gibt es keine Rentenansprüche
Simulation/ Aggravation und psychische/ psychosomatische Störung
Abgrenzung
Simulation, Aggravation
Bewusst, Vorsatz
Präsentation von Beschwerden
Beschwerden werden nicht erlebt
Überlistung möglich
Psychische/Psychosomatische Störung
Unbewusst
Präsentation von Beschwerden
Beschwerden werden erlebt
Überlistung möglich
Simulation/ Aggravation und psychische/ psychosomatische Störung
Problem
Problem des Zugangs
Zum bewussten/ unbewussten Erleben
Körperbe-schwerden
ohne Organkor-
relat
Kurzschluss der Simulation
Täuschung des
Gegenübers
Gefahr der Kränkung des Gutachters
Vorgehen
Entlarven der „Nicht
Organik“
Gefahr des Getäuscht Fühlens
Frage: „Selbsttäuschung“?
Somatoforme Symptomatik
Pat. leiden darunter Pat. ist überzeugt
von Somatik
Die zentrale Frage
• Somatoforme Symptomatik führt zu identischen Beschwerden
• Überzeugung des Patienten entspricht anfänglich der des Arztes
Unterliegt der Pat. einer Selbsttäuschung?
Beispiel
• Häufiger Rentenantragsanlass
Chronischer Rückenschmerz
• Symptome die gegen eine Organische Komponente verweisen (non organic, behvioral signs), Anatomische Verteilung ist unpassend, Druckschmerz ist oberflächlich, Lasègue instabil, use)
• Angst als Ursache der chronischen Rückenschmerzen
• In der sozialrechtlichen Begutachtung : immer wieder Interpretation: „Simulation“ ohne psychologische, psychosomatische und psychiatrische Abklärung
Studien (Waddel u.a.)
, Waddell und Mitarbeiter 1980 ; Main und Waddell (1998)
Fehlläufer
• Häufig falsch interpretiert, das Konzept ist wissenschaftlich unzureichend
• Analyse von Begriffen, mit der der Patienten Schmerzen beschreibt
• Diskriminanzanalyse: Simulant oder nicht Simulant
• Schrecklich, bohrend, oberflächlich spräche hier für Simulation
• Wellenförmig, Knochenschmerz, ärgerlich für Nicht Simulation*
Rückenschmerz – Simulations – skala (Laevitt 1991)
* Adler 1997
Zukunft
• Unterschiede in der P300 bei Pat. mit dissoziativer Gefühlsstörung
• Im Gegensatz zu einem instruierten Patienten*
Neurophysiologische Methoden
• Unterschiede der regionalen Hirnfunktionen im präfrontalen Kortex (Konversionsstörung versus simulierter Lähmung )
PET Untersuchungen
Lorenz s.a. 1998
Definition „artefizielle Störung“
ICD -10
Symptome werden erzeugt oder vorgetäuscht
Ohne äußere Motivation (pekuniär, oder Flucht vor
Verantwortung)
Gestörte Persönlichkeitsentwicklung
Artifizielle Störung
Unbewusste Vortäuschung
Für Außenstehenden nicht erkennbar
Ggf. Aufmerksamkeit
Simulation, Aggravation
Bewusste Vortäuschung (könnten auch anders)
Für Außenstehenden sofort erkennbar
Vorteile (finanziell, Vermeidung)
Abgrenzung Aggravation /unbewusst mitdeterminierter Verschlimmerung
Aggravation als bewusstes, der
Steuerung unterlegende Verschlimmerung
Verschlimmerungen, die in relevanten Teilen nicht
bewusst motiviert sind (Sterungsfähigkeit
erheblich eingeschränkt)
Schema nach Wiley 1998)
Somatoforme Störung • Anerkennung von organsich nicht
erklärbaren Körperbeschwerden als legitimes Leiden
• Das ärztliche Gegenüber wird von den vorhandenen Beschwerden überzeugt
• (Verschlimmerung, Verdeutlichung ist auch bei anderen ärztlichen Untersuchungen zu beobachten)
• Kriterium somatoformer Störungen
• Je nach Kultur, Persönlichkeit unterschiedlich
• Verschlimmerung aber auch bei
• Legitimität
• Gerechtigkeit
• Wiedergutmachung aus biographisch determinierten Konflikten oder Erfahrungen heraus (individuelle bedeutung)
Einschätzung des Bewusstheitsgrad
Bewusst
• Erhaltene Steuerungsfähigkeit
Unbewusst
• Aufgehobene (erheblich geminderte) Steuerungsfähigeit
bewusst
Erheblich gemindert
unbewusst
bewusst
Erheblich gemindert
unbewusst
bewusst
Erheblich gemindert
unbewusst
Zeit
Im zeitlichen Längsschnitt inkonstant
Bewusstheit
Mangelnde Flexibiltät /Freiheitsgrade
• Umgang mit dem Motiv – Anspruch auf Gerechtigkeit
• Umgang mit Kränkungen des Lebens 8lebensplanung, Beziehungen, Partnerschaften usw.)
Beispiel mangelnde Flexibilität
• Starkes Drängen auf Entschädigung
• Auf Rente auch in der Begutachtungssituation
• Der berechnende Patient taktiert eher defensiv
Bewusstheit
Kontext
• Infragestellung der Legitimität des Leiden
• z.B. Gutachten
Reaktion
• Freiheitsgrad wird niedriger
• Anspruch auf Gerechtigkeit nimmt zu
• Selbsttäuschung /Täuschung nimmt zu
• Motiv wird verleugnet/verdrängt
• Maß der Selbstgerechtigkeit steigt
• erhöhte Aktivität bei der Verfolgung des Anerkennungszieles
•
Faustregel
unbewusste Störung
• Ahnt, dass in jedem Nicht Können ein Nicht – Wollen ruht
Je mehr • Das Leiden In Frage gestellt wird
Desto • Heftiger der Kampf um Anerkennung
Henningsen und Priebe 1999
Vice versa
Hinweis • Für relativ stabile, „gesunde psychische Struktur“
Wenn
• Hohe Täuschung des Gegenübers
• Ohne Selbsttäuschung
Also • Wenn er definitionsgemäß simuliert, d.h. täuscht
Aber
• Simulation tritt häufig bei narzisstischen und dissozialen Personen*auf
• Dann muss Krankheitswert und Anspruchsberechtigung darüber erfolgen
Turner 1997, 1999
Die Feststellung von Simulation und Aggravation
Einzelfall bei Vd. auf Aggravation (Simulation
Verbreiterung der Beobachtungsbasis des Gutachtens (z.B. stationär )
Im Zweifel: „non liquet“
Begabung des Gutachters ist unterschiedlich
Grundsätzliches Nein
Nach Aktenlage Aussage zu Simulation oder Aggravation
Haltung des Grundsätzlichen (d.h. alle Störungen ohne somatisches Korrelat abzulehnen.
Kriterien A
ggra
vati
on
/Sim
ula
tio
n
Bericht über schwere Schmerzen ohne jede begleitende psychologische Auswikung
Starke Inkonsistenzen in den Auswirkungen des Schmerz auf allgemeine Aktivitäten
Schlechte Arbeitsleistungen und anhaltende Beschwerden bei Arbeitsbeurteilungen
Frühere Rentenanträge
Keine Kriterien dagegen: A
ggra
vati
on
/Sim
ula
tio
n
Mangelnde Compliance bei vernünftiger Behandlung
Diskrepanz zwischen organischen Befunden und berichteten Beschwerden
Bericht über schweren und kontinuierlichen Schmerz
Ärger
Schlechte Therapieergebnisse
Sog. Nicht-organische Symptome.
Hinweise für eine ausgeprägte Aggravation oder gar Simulation»:
Hin
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tio
n
od
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ar S
imu
lati
on
Auffallende Diskrepanz zwischen subjektiver Beschwerdeschilderung
und beobachtbarem Verhalten in der Untersuchungssituation
Intensität der Beschwerden kontrastiert zur Vagheit
Angaben zum Verlauf sind nicht präzisierbar
Diskrepanzen zwischen Eigen- und Fremdanamnese
Beschwerdeausmaß diskrepant zur Intensität der bisherigen Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe
appellativ-demonstratives Vorbringen der Klagen, ohne dass beim Gutachter ein Gefühl des Betroffenseins
Angabe schwerer Beeinträchtigungen trotz intaktes psychosoziales Funktionsniveau im Alltag
Winckler und Foerster (1996) nen
Vorgehen und Haltung
1)
•Subjektive Gewissheit ist nicht handlungsleitend
•Gefahr von Urteilsstereotypen
• In Experimenten nur Ergebnisse auf Zufallsniveau
2)
•ob bzw. in welchem Ausmaß gibt es ein Motiv zur Täuschung
• Je größer das Motiv, desto größer sollte der Verdacht
• „ „ „ „ desto niedriger die Schwelle der Gewissheit
3)
•nicht ausschließlich Daten aus Untersuchungsgespräch und körperlicher Untersuchung
•Nutze immer Umfeldinformationen
•z. B. von Angehörigen, Vorbehandlern und anderen Informationsquellen
Wiley (1998, S. 885f; Übers. RH.) zitiert die folgenden «Leitlinien» von Faust 1995) für die Entdeckung von Täuschung:
Haltung um Simulation und Aggravation zu entdecken
rascher situationsangemessener Wechsel zwischen Empathie und Klärung/Konfrontation (Beibehaltung der basalen Allianz zum Patienten)
• Empathische Haltung: Proband fühlt sich ermutigt zu täuschen, baut «Geschichte» aus, schafft Inkohärenzen
• Klärung, Konfrontation: baut Angst und Abwehr beim Prb. auf (enttäuscht)
Eine Simulation und Aggravation ist nur belegt wenn:
• Betreffende bestätigt diese im Nachhinein
• Wenn wohlwollende Betrachtung nur den Schluss einer Vortäuschung zulässt
• Wenn unbeobachtet die Symptomatik völlig fehlt
• Sonst ist es eine reine Verdachtsäußerung
Wiley (1998)
Haltung um Simulation und Aggravation zu entdecken
Die Möglichkeit ist angemessen in Betracht zu ziehen
•Wenn das Gesamtbild dafür spricht
Gänzlich unplausible Beschwerdeentstehung,
fehlende Anzeichen einer prämorbiden Vulnerabilität,
ausgeprägte Inkonsistenzen in der Beschwerdeschilderung und –ausprägung etc.).
Psychometrische Tests
kognitive Leistungsfähigkeit
Nicht geeignet Simulation oder Aggravation aufzudecken
• Bestenfalls zeigen die Tests Divergenzen zwischen Leistung und Äußerung auf.
Problem ist das inhaltliche Konstrukt
Dissimulation und unbewusste Minimierung von Beschwerden
• bei sozialrechtlichen Begutachtungen selten
• Bei strafrechtlichen oder verkehrsrechtlichen häufig
eine bewusst verringernde, herunterspielende Darstellung von Beschwerden
• intrapsychisch oder interpersonell
• Verleugnung von Affekten
• Angst oder Scham
• organisch begründete verminderte Wahrnehmungsfähigkeit (PNP bei Diabetes)
überwiegend unbewusst motivierten Minimierung von Beschwerden
«Rentenneurose» und zur «Tatsache des Versichertseins»
Populär. Rentenneurose
erkennbarer Anspruchs auf Entschädigung
Probanden mit Begehrensvorstellungen
Wird oft synchron mit Simulation benannt
Aber
Folge von Unfällen oder anderen schädigenden Ereignissen
Begehrensvorstellungen
Unrichtigkeiten
Reihe von empirischen Studien
nach gerichtlicher Klärung eines Renten- oder Entschädigungsbegehrens bleiben Prb. in der
Mehrzahl krank bzw. erwerbsunfähig
bei Rentengewährung werden diese nicht kränker
Eine Rentenneurose (<compensation neurosis>) ist ein Geisteszustand, der aus Angst geboren, durch Habgier lebendig erhalten, von Rechtsanwälten stimuliert und durch ein Urteil geheilt wird
Meinung: keinesfalls dürfe eine Rente gewährt werden
Möglichkeit der Reaktivierung eines gesunden Lebensgefühls ausgeschlossen sei
Foster Kennedy 1946 (zit. N. Mendelson 1995, S. 695; übers.)
Winckler 1998, S. 219
vgl. Foerster 1984, Mendelson 1995
Was ist nun eine Rentenneurose?
Rentenneurose
Zweckgerichtete Begehrenshaltung
Rentenneurose: keine absichtliche,
bewusste Täuschung
spezielle Form der Neurose F 68.0
(Krankheit)
(Winckler 1998) BSG; auch psychische Störungen sind unter bestimmten Bedingungen als Schädigungsfolge anzuerkennen
F68.0
Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründens
Diese müssen ursprünglich durch eine gesicherte körperliche Störung, Krankheit oder Behinderung verursacht worden sein
Infolge des psychischen Zustand des Betreffenen aggraviert werden oder länger anhalten
Rentenneurose: zu vermeidender Begriff
bewussten, gesteuert
unbewusst, nicht der Steuerung unterliegend
(Winckler 1998)
Der biographische Hintergrund Pe
rsö
nlic
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ickl
un
g
bestimmte typische Auslöser
Eintreten eines schädigenden Ereignisses
Bes
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us
Ver
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ngs
ansp
ruch
Wiedergutmachung
unterschiedlich akzentuierte unbewusste Konflikte
(Konflikt zwischen Kontrolle und Unterwerfung ;
Versorgung und Autarkie)
Art
de
s au
slö
sen
den
Um
stan
ds
Reaktionsweisen des Gegenübels
Querulatorische Personen (Kohlhaas)
Langjährige juristische Verfahren
andauernden Per-sönlichkeitsverän-derung / Erwartungs-haltungen
Umgang eines Probanden mit seinem Anspruch auf Entschädigung
Unbewusst
Ungeschickt
unflexibel
uniform
drängend
auf Kosten des Wohlwollens des Gutachters
nach Aktenlage
in früheren Untersuchungen
in früheren Begutachtungen vorgebracht
plausible Ableitbarkeit aus biografischen Informationen
desto wahrscheinlicher ist der unbewusste
Charakter des Verschlimmerungs-
motivs
(z. B. früher erlittene Ungerechtigkeiten, Versagungen etc.)
Ableitbarkeit
Interpretat-ionsansatz
Schulen-motiv
Biographie
In beiden Richtungen problematisch, Sowohl das Verstehen jeder Aggravation Als für den Patienten als notwendig zu verstehen Ebenso wie die Unterstellung des Bewussten
Was bedeutet der Versichertenstatus
(*vgl. Gallagher et al. 1995) **(Rohling et al. 1995, Binder und Rohling 1996)
Was bedeutet der Versichertenstatus
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
private Zusatzver-sicherungen
Simulation/ Aggravation
gruppenstatistisch-korrelativen
Zusammenhang
Nicht der Einzelfall
Simulation (Versicherung) vs Dissimulation