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VEFKAktuell
Neues aus der Elektrotechnik Jahrgang 2010
INHALT:
• Editorial
• Pumpen in Heizungsanlagen privater Haushalte
• Blitz- und Überspannungsschutz
• 10. Fachtagung Elektrotechnik
• Gelegentliches Handhaben durch EuP
• Fachkraft für Explosionsschutz
• Brandschutz / -bekämpfung
• Gültigkeit der EN 954-1 verlängert
• Wussten Sie, dass …
• Ausstattung von Schalt- und Verteilerräumen
• Die neue VDE 0105-100:2009-10„Betrieb von elektrischen
Anlagen“
Umlauf
❒ Elektroabteilung
❒ Abteilung Technik
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Guten Tag,liebe Fachkolleginnen und -kollegen,
bei der Erfassung von Stromunfällen bis1000 V führen
Erweiterungs-, Änderungs-und Umbauarbeiten die Unfallstatistik
an.Viele Rückkehrgespräche mit verunglück-ten Elektrofachkräften
zeigten, dass es oftbetriebliche oder fachliche Lücken gab,die
ursächlich für die Unfälle waren. DieseSchwachstellen gilt es zu
schließen. Nurregelmäßig und gut durchgeführte Unter-weisungen
sorgen hier für Abhilfe.
Wie Sie wissen, ist die Durchführung vonUnterweisungen eine
Forderung des Ge-setzgebers, die im Arbeitsschutzgesetz§12
festgeschrieben ist. Die UVV BGV A1ist noch konkreter und fordert,
dass dieUnterweisung mindestens einmal jährlichdurchzuführen ist
und dokumentiert wer-den muss. In der
Betriebssicherheitsver-ordnung §9 heißt es, dass die mit
derDurchführung von Instandsetzungs-, War-tungs- und Umbauarbeiten
beauftragtenPersonen – also Ihre Elektrofachkräfte –regelmäßig eine
angemessene, spezielleUnterweisung erhalten müssen.
Sollte es in Ihrem Zuständigkeitsbereichtrotz aller
Vorsichtsmaßnahmen zu einemuntersuchungspflichtigen Unfall
kommen,ist es unverzichtbar, über den Nachweisder gesetzlich
geforderten Unterweisun-gen nach §4 der BGV A1 zu verfügen.
An-sonsten bewegen Sie sich direkt im Be-reich der groben
Fahrlässigkeit. LassenSie es gar nicht erst so weit kommen!
Mit bester Empfehlung
Ihr Franz Swoboda
Pumpen in Heizungsanlagen privaterHaushalte
Wie Sie wissen, sind Umwälzpumpen inHeizungsanlagen Dauerläufer.
WennIhre Heizungsanlage an ca. 250 Tagenim Einsatz ist, bedeutet
das bei einemStandardwert von 65 W Anschlussleis-tung einen
Gesamtverbrauch von 390kWh pro Jahr aufsummiert.
Durch den Einsatz „Intelligenter Pum-pen“ lässt sich dieser
Verbrauch auf ca.85 kWh p.A. reduzieren. Bei diesenPumpen kommen
Gleichstrommotorenmit Permanentmagneten zum Einsatz,deren Drehzahl
sich über die integrierteelektronische Regelung anhand
derDruckdifferenz zwischen Einlauf undAuslauf automatisch regelt.
Der Ver-brauch schwankt zwischen 0 und 8Watt. So lassen sich pro
Jahr leicht biszu 70,-- € sparen. Die Investition füreinen
Pumpentausch liegt im Schnitt bei 330,-- €.
In vier Jahren hat sich die Investition be-reits gerechnet. Die
Bundesregierungfördert den Pumpentausch mit ca. 25%der Kosten. Die
Förderung kann überdie KfW beantragt werden, d.h., dasssich die
Investition dann bereits in 3Jahren amortisiert. Auf der vom
Um-weltministerium geförderten Websitewww.sparpumpe.de bekommen Sie
alleweiteren Informationen. Das Antragsfor-mular an die KfW kann
man dort gleichonline ausfüllen.
Übrigens: Noch ist der Einsatz intelli-genter Pumpen freiwillig,
von 2013 anwird er europaweit zur Pflicht. Weitere 2Jahre Aufschub
gibt es dann nur fürPumpen, die fest im Heizkessel inte-griert
sind. Diese Informationen geltennur für Privathaushalte. Industrie-
undDienstleistungsunternehmen erhaltenkeine Förderung. Trotzdem
sollten Sieeine Umrüstung der Pumpen in IhremZuständigkeitsbereich
in Erwägung zie-hen, denn nirgendwo sonst ist Kli-maschutz so
schnell und so billig zuhaben.
Ausgabe 1März 2010
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VEFK Aktuell Seite 2
Blitz- und Überspannungsschutz
Der Verfügbarkeit technischer Anlagenist eine immer größere
Bedeutung bei-zumessen.
Das technische Regelwerk zu Blitz- undÜberspannungsschutz bietet
zuverläs-sige Möglichkeiten, Schäden an techni-schen Anlagen und
die damit verbunde-nen Ausfallzeiten zu vermeiden.
Unsere Experten haben dabei die fol-genden Teilgebiete definiert
und helfenIhnen bei der Lösung von Problemen beiden Themen:
• Gesetze und technisches Regelwerk• Risikobeurteilung• Äußerer
Blitzschutz
– Fangeinrichtungen– Ableitungen– Erdungsanlage
• Innerer Blitzschutz– Potenzialausgleich– Trennungsabstand–
Überspannungsschutz
• Erst- und Wiederholungsprüfungen• Sonderbauten
Haben Sie Fragen zum Thema Blitz- undÜberspannungsschutz, hilft
Ihnen HerrDipl.-Ing. Wolfgang Schwinn gerne wei-ter (Telefon:
06897/506-514). Für unsist besonders wichtig, dass bei der Lö-sung
von Problemen durch unsere Ex-perten die Produktunabhängigkeit
vonentscheidender Bedeutung ist.
10. Fachtagung Elektrotechnik
Am 29. und 30. Oktober 2009 fand in Hat-tingen /Ruhr unsere 10.
Fachtagung Elek-trotechnik statt. Wie in den Jahren zuvorwar die
Veranstaltung mit 220 Teilnehmernausgebucht.
Bei dieser letztjährigen Veranstaltung hat-ten wir auch eine
Reihe von „Jubilaren“ zuehren. Es handelte sich hierbei um
Perso-nen, die entweder bereits bei der erstenVeranstaltung dabei
waren oder bis 2009achtmal oder öfter teilgenommen hatten.
Zehn Personen konnten wir die TÜV-Eh-rennadel in Verbindung mit
einem Gut-schein für die kostenfreie Teilnahme aneinem zweitägigen
Seminare nach Wahl,einschließlich zwei Übernachtungen
imDoppelzimmer überreichen. Zwölf Fach-kollegen haben ein
VDE-Fachbuch als An-erkennung für ihre Treue erhalten.
In diesem Jahr stehen übrigens siebenweitere Kollegen für die
TÜV-Ehrennadelmit Seminargutschein an. Für die diesjäh-rige 11.
Fachtagung, die in der Zeit vom18.– 19. November 2010 in Hagen
stattfin-
det, haben sich bereits über 100 Teilneh-mer angemeldet.
Verpassen Sie es nicht, sich rechtzeitiganzumelden oder einen
Platz reservie-ren zu lassen. Diesen Platz halten wirIhnen gerne
bis 4 Wochen vor der Ver-anstaltung frei.
Entsperren von Relais– (Unter- /Über-) Spannungsrelais,–
(Über-)Stromrelais,– Fehlerspannungs-,
Fehlerstromschutzschalter,
Auswechseln von:– Schraubsicherungen, – Feinsicherungen,–
Anzeigelampen, -röhren
Hier noch eine dringende Empfehlung: Er-stellen Sie für alle
Tätigkeiten, die vonEuP's ausgeführt werden, eine
Arbeitsan-weisung. Hilfestellungen hierfür finden Sieim Internet
unter www.sicherheitshand-buch.de
Beim Einsatz von Elektrotechnisch unter-wiesenen Personen – EuP
– gibt es oft Un-klarheit über die Forderung: EuP‘s arbei-ten unter
Leitung und Aufsicht einerElektrofachkraft. Unter „Leitung und
Auf-sicht einer Elektrofachkraft“ ist nicht zuverstehen, dass diese
ständig zugegensein muss; sie muss sich vielmehr in ange-messenen
Zeitabschnitten davon über-zeugen, ob die erteilten Anweisungen
be-achtet werden und sicherheitsgerechtgearbeitet wird. Die
Elektrofachkraft ist in-soweit für die übertragenen
Tätigkeitenverantwortlich.
qualifiziert sind, im Bedarfsfall durchge-führt werden:
Betätigen von Schutzeinrichtungen an:– Leitungsschutzschaltern,–
Überstromauslösern, – Motor- und Steuerschaltern.
10. Fachtagung Elektrotechnik. Die ersten Teilnehmer treffen
ein
Gelegentliches Handhaben durch Elektrotechnisch
unterwiesenePersonen – EuP
Gelegentliches Handhaben sind Tätig-keiten an Elementen (z.B.
Druckknöp-fen, Kipphebeln, Drehknöpfen), die inder Nähe
berührungsgefährlicher Teileangeordnet sind und die vorgesehensind,
die Sollfunktion eines Betriebs-mittels oder einer Anlage
herzustellen.Diese Tätigkeiten sind keine betriebs-mäßigen
Vorgänge. Daher werden dieBedienelemente nicht selten innerhalbvon
Schaltanlagen untergebracht.
Für die Durchführung dieser Tätigkeitenist in Industrie- und
Dienstleistungsbe-trieben eine Mindestqualifikation
alsElektrotechnisch unterwiesene Person –EuP – erforderlich. Die
Qualifikation er-fordert eine besondere Schulung.
BeiInhouse-Schulungen dauert die Ausbil-dung dieser Personen
mindestens 16Unterrichtseinheiten. Davon acht Unter-richtseinheiten
(UE) Theorie und acht UEfür die praktischen Übungen und dieörtliche
Einweisung.
Beispiele (nicht abschließende Aufzäh-lung) für Tätigkeiten, wie
sie z.B. von Ma-schinenführern oder Fachkräften aus dermechanischen
Instandhaltung, die als EuP
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VEFK Aktuell Seite 3
Empfehlung: Lassen Sie ein Arbeitsbuchführen (DIN A5-Kladde), in
dem die EuPjede Tätigkeit stichwortartig aufschreibt.Diese Kladde
lassen Sie sich in festgeleg-ten Zeitabständen vorlegen.
Fachkraft für Explosionsschutz –ExFa®
Die Fachkraft für Explosionsschutz -ExFa® (m/w) ist der zentrale
Ansprech-partner für alle Maßnahmen, die den be-trieblichen
Explosionsschutz betreffen.Sie analysiert den Ist-Zustand,
koordi-niert Maßnahmen und Prüfungen, stimmtsich mit den
verantwortlichen Personenund Stellen ab und überwacht die
Aus-führung aller Maßnahmen und Prüfungen,welche von internen oder
externen befä-higten Personen gemäß TRBS 1203durchgeführt werden.
Bei der Wahrneh-mung ihrer Aufgaben wird sie von
denVerantwortlichen aus Verfahrenstechnik,Fertigung und Produktion
sowie externenStellen unterstützt. Im Bedarfsfall ist sieauch der
direkte Ansprechpartner für diezuständige Behörde.
Für unseren Lehrgang Fachkraft für Ex-plosionsschutz – ExFa®
haben wir alsfachlichen Beirat Herrn Dr.-Ing. BertholdDyrba, Leiter
des Referates „Betriebssi-cherheit“ und Herausgeber des
Werkes„Kompendium Explosionsschutz“ (CarlHeymanns Verlag KG, Köln)
gewinnenkönnen.
Mit Datum vom 31.07.2009 hat dasDeutsche Patent- und Markenamt
denBegriff ExFa® als Abkürzung für denTitel „Fachkraft für
Explosionsschutz“(analog zum Kürzel „SiFa“ für die Fach-kraft für
Arbeitssicherheit) als ge-schützte Wortmarke mit der Urkunde Nr.
302009035473 für die TÜV Saar-land Bildung + Consulting GmbH
einge-tragen.
Brandschutz / -bekämpfung
Das Thema Brandschutz und Brandbe-kämpfung darf in keiner
Sicherheitsun-terweisung fehlen. Der Gesetzgeber for-dert den
Arbeitgeber /Unternehmer – imElektrobereich ist das die VEFK – auf,
inAbhängigkeit von der Anzahl der Be-schäftigten geeignete
Maßnahmen zutreffen, die zur Brandbekämpfung erfor-derlich sind
(Arbeitsschutzgesetz §10).Konkretisiert wird diese Forderungdurch
die UnfallverhütungsvorschriftBGV A1, §22.1. Da heißt es: „Der
Unter-nehmer hat eine ausreichende Anzahlvon Mitarbeitern durch
Unterweisung
und Übung im Umgang mit Feuerlösch-einrichtungen zur Bekämpfung
von Ent-stehungsbränden vertraut zu machen.Nicht auszudenken,
welche Konse-quenzen es haben kann, wenn im Ereig-nisfall der
Sachversicherer Ihres Unter-nehmens den Nachweis der
gesetzlichgeforderten Unterweisung verlangt unddieser nicht
vorgelegt werden kann.
Für den Elektrobereich lautet deshalbdie Empfehlung: alle
Elektrofachkräfte(EFK) und Elektrotechnisch unterwiese-nen Personen
(EuP) werden hälftig jähr-lich durch eine Schulung auf den
Ernst-fall vorbereitet. Die Forderung aus derBGV A1 wird auch in
der VDE 0105-100:2009-10 erhoben. Da wiederumheißt es, dass für die
Brandbekämpfunggeeignete Arbeitskräfte – EFK und EuP -in der
Bedienung der Löschgeräte, ins-besondere bei der Anwendung
unterSpannung stehender Anlagen und Be-triebsmittel zu unterweisen
sind. Weiter-hin wird in dem Zusammenhang daraufverwiesen, dass bei
der Anwendung vonFeuerlöschern und Feuerlöschsystemender
Mindestabstand einzuhalten ist.Beim Einsatz von Wasser, z.B. über
denim Betrieb vorhandenen Wandhydran-ten gelten folgende
Mindestabstände:
Sprühstrahl Vollstrahl
NS-Anlagen 1 m 5 mbis 1000 V
HS-Anlagen über
5 m 10 m
1000 V
Beim Ausbruch eines Brandes solltengefahrbringende oder
gefährdende Teileder elektrischen Anlage ausgeschaltetwerden,
soweit sie nicht für die Brand-bekämpfung unter Spannung
gehaltenwerden müssen oder die Abschaltungneue Gefahren verursacht.
Das richtigeVerhalten im Brandfall muss jeder Mitar-beiter in der
Elektroabteilung so beherr-schen, wie z. B. die Anwendung der
fünfSicherheitsregeln.
Die Jahresunterweisung ist hierfür dasrichtige Forum.
Im Rahmen der Brandschutzunterwei-sung sollten auch alle
Brandschutzzei-chen erläutert werden. Neben denselbsterklärenden
Zeichen sollte beson-ders auf die weniger bekannten ZeichenF07 und
F08 hingewiesen werden.Flucht- und Rettungspläne sind
bereit-zuhalten. Die Bedeutung von Fluchtwe-gen und Sammelplätzen
ist ebenso zubehandeln, wie wichtige Telefonnum-
Für eine wirksame Brandbekämpfungist die schnelle und richtige
Brandmel-dung von entscheidender Bedeutung.Der Aushang „Brände
verhüten“ nachDIN 14096A ist unverzichtbarer Be-standteil jeder
Unterweisung. Nach derVerhaltensregel „Melden, Retten, Lö-schen“
ist bei Meldungen wie folgt vor-zugehen:
Melden:• Feuermelder benutzen oder die
Feuerwehr über Notruf 112 benach-richtigen
• Bei telefonischer Meldung sind deut-liche, genaue und
vollständige Anga-ben unverzichtbar:– Wo brennt es? (Gebäude,
Stockwerk, Raum)– Was brennt? (Hinweise auf
Besonderheiten, wie: elektrische Anlagen, Gase, Flüssigkeiten
etc.)
– Angaben zu Verletzten odereingeschlossenen Personen
– Hinweise auf Verständigung folgender Stellen:– hier ist die
VEFK oder der
Anlagenverantwortliche mit Telefon-Nr. zu nennen)
– Wer meldet? (Name, Abteilung, Telefon-Nr.)
mern. Hierzu gehören z.B. der Werk-schutz und die
Ersthelfer.
F03 Löschschlauch F04 Leiter
F 05 Feuerlöscher F06 Brandmeldetelefon
F07 Mittel und Gerätezur Brandbekämpfung
F 08 Brandmelder(manuell)
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4. Das Kapitel 6.3 „Arbeiten unterSpannung“ wurde vollständig
überarbeitet.
Die Punkte 1 und 4 enthalten die wich-tigsten Änderungen.
Punkt 1:Der Anlagenbetreiber ist der Unterneh-mer oder eine von
ihm beauftragte na-türliche oder juristische Person, die
dieUnternehmerpflicht für den sicheren Be-trieb und ordnungsgemäßen
Zustandder elektrischen Anlagen wahrnimmt. Inder Regel ist das die
VerantwortlicheElektrofachkraft.
Punkt 4:Allgemein gilt nach der Norm: „Nurdurch Anwendung
geeigneter Arbeits-verfahren und gut ausgebildetes undausgerüstetes
Personal, kann die si-chere Ausführung der Arbeiten unterSpannung
erreicht werden“.
Weiter sagt die Norm: „Besondere tech-nische und
organisatorische Maßnah-men nach 6.3.2.ff. sind in der Regelnicht
erforderlich bei folgenden Arbeitenunter Spannung (AuS) (…)“
Danach erfolgt eine Auflistung von Tä-tigkeiten, für die keine
Spezialausbil-dung erforderlich ist.
Die Kategoriebildung a) bis c) der altenNorm (Absatz 6.3)
entfällt.
Näheres dazu in unserem Seminar „Dieneue VDE 0105-100“ oder bei
HerrnWolfgang Schwinn.
Unsere aktuellen Seminarbeschrei-bungen finden Sie im Internet
unterwww.tuev-seminare.de
Ihre fachlichen Fragen beantworten:
Herr Franz SwobodaTel.-Nr. 0 68 97 / 5 06 - 5 10
Herr Wolfgang SchwinnTel.-Nr. 0 68 97 / 5 06 - 5 14
VEFK aktuellGerne senden wir die „VEFK aktuell“auch an Ihnen
bekannte Fachkollegin-nen und -kollegen.Bitte mailen Sie uns Ihre
Anforderung an [email protected] „VEFK aktuell“ ist
kostenfrei.
VEFK Aktuell Seite 4
Danach setzen, soweit ohne Eigenge-fährdung möglich, die
Löschversucheein.• Türen und Fenster schließen• mit den
Löschversuchen – wie
geübt – beginnen, wenn möglich, so lange bis die alarmierten
Rettungskräfte der Feuerwehr eintreffen
Abschließend noch ein besonders wich-tiger Hinweis: Besser als
jede Brandbekämpfung istdie Minderung der Brandlast, d.h.
keineAnsammlung brennbarer Stoffe oderFlüssigkeiten über den
Normalbedarf hi-naus. Bevorraten sollten nicht Sie, son-dern ihr
Lieferant.Und hier noch ein gut gemeinter Rat:Keine
Zweckentfremdung von Schalt-und Verteilerräumen als
temporäresZwischenlager.
Gültigkeit der EN 954-1 verlängert
Nach den langen Diskussionen zu demThema ist die Gültigkeit der
EN 954-1„Sicherheit von Maschinen – Sicher-heitsbezogene Teile von
Steuerungen“nun verlängert worden.Die EN ISO 13849-1:2008 ist die
Norm,die nach der Maschinenrichtlinie2006/42/EC die
Konformitätsvermutungmit sich bringt. Das Gleiche gilt für dieEN
ISO 13849-1:2006 und die EN 954-1:1996. Die Konformitätsvermutung
ent-fällt für die beiden letztgenannten Nor-men zum 01.01.2012.Den
aktuellen Stand der harmonisiertenNormen zu EU-Richtlinien finden
Sie imInternet unter folgender
Adresse:http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/documents/harmonised-standards-legislation/list-references/Näheres
dazu in unserer Seminarreihe„CE-Beauftragter für Maschinen“ undim
Seminar „Gefährdungsabhängigeelektrische Maschinensteuerungen“oder
bei Herrn Wolfgang Schwinn.
Wussten Sie, dass …
seit dem 01.06.2007 für Steckdosen-stromkreise in Laienbereichen
und für Endstromkreise im Außenbereich 30mA
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen(RCDs) vorgeschrieben sind? Im
Einzel-fall kann die Entscheidung, ein Gerät imLaienbereich, z.B.
einen Händetrocknerauf Festanschluss umzustellen, die ein-fachere
Lösung gegenüber einem Anschluss über die Steckdose sein.
Übrigens gelten für RCDs die VDE-Be-stimmungen der Reihen 0661
und 0664.
Ausstattung von Schalt- und Verteilerräumen
imNiederspannungsbereichBitte denken Sie daran:
PersönlicheSchutzausrüstungen, isolierte Werk-zeuge und Hilfsmittel
werden in derRegel benutzt, wenn sie an der Arbeits-stelle
verfügbar sind. Dies gilt beson-ders für den Schutzhelm mit Visier
undfür den NH-Sicherungsaufsteckgriff mitUnterarmschutz.
Wenn diese Hilfsmittel im Schaltraumnicht verfügbar sind und in
der Werkstattvergessen wurden, wird in der Regel im-provisiert. Das
nachfolgende Bild dürfteIhnen nicht ganz unbekannt sein.
Es ist die gern praktizierte Alternative,wenn die vorgenannten
Voraussetzun-gen nicht erfüllt sind.
Verantwortlich für den Inhalt:Franz Swoboda,TÜV SaarlandBildung
+ Consulting GmbH,66280 Sulzbach / SaarTelefon: 0 68 97 / 5 06 - 5
10E-Mail: franz.swoboda@
tuev-seminare.de
Die neue VDE 0105-100:2009-10 „Betrieb von elektrischen
Anlagen“Diese Norm ist beginnend mit ihrem Erscheinungsdatum vom
01.10.2009gültig. Die bisherigen Normen VDE0105-100:2005-06 und VDE
0105-100/A1:2008-06 dürfen noch bis zum01.11.2010 angewendet
werden.Folgende Änderungen wurden vorge-nommen:1. Der Begriff des
Anlagenbetreibers
wurde neu aufgenommen2. Der Begriff des Anlagenver -
antwortlichen wurde umdefiniert3. Die Kapitel 4.3
„Organisation“
und 5.1 „Allgemeines“ wurden überarbeitet