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Neues aus der Elektrotechnik Jahrgang 2009
INHALT:
• Editorial
• Anlagenverantwortlicher (AnVA)VDE 0105-100
• Wussten Sie, dass …
• TÜV Saarland Bildung + Consulting weitet ihre Aktivitätenim
englischsprachigen Auslandaus
• TRBS 1201 - Prüfungen
• TRBS 2131 - Elektrische Gefährdung
• Neue Anforderungen - TRBS 2131 - Elektrische Gefährdung
• Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
• Electrostatic Discharge - ESD
• GHS-Verordnung
• Änderungen in der VDE 0105-100
Umlauf
r Elektroabteilung
r Abteilung Technik
r
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Guten Tag,liebe Fachkolleginnen und -kollegen,
mit der modernen Arbeitsschutz vor schriftund dem damit
verbundenen Bürokra -tieabbau erhalten die Unter nehmer, unddamit
auch Sie, mehr Verantwortung,aber auch mehr
Entscheidungsspielraumfür Maß nahmen des Arbeitsschutzes. Ar
-beitsschutzrecht wird jetzt verein facht,flexibler und
handhabbarer gemacht.Statt jedes noch so kleine Detail zu
regeln,werden sich Ge setze, Verordnungen undUnfallver
hütungsvorschriften (UVVs) anfol genden Grundprinzipien
ausrichten:Festsetzen von Sicherheitsgrundsät zenund Schutzzielen,
Definition von allge-mein gehaltenen Arbeitsschutz anfor de -rungen
und Verzicht auf de taillierte Ver -haltensvorgaben wie sie in den
bisherigenUVVs beschrieben waren. Wenn Sie denneu geschaffe nen
Entscheidungsspiel-raum konse quent nutzen, ergeben sichentschei
dende Vorteile und Erleichte -rungen für Ihr Handeln.
Entscheidungen im Bereich des Arbeits-schutzes werden nach
Durchführungeiner Gefährdungsbeurtei lung getroffen.Sie ist ein
relativ neues In strument undzieht sich wie ein roter Faden durch
alleArbeitsschutzregelwerke; dazu gehö renim weitesten Sinne auch
die VDE-Bestim-mungen. Es ist deshalb zwingend erfor-derlich, dass
Sie sich mit dem Thema Ge-fährdungsbeur teilung für Ihren
Bereichintensiv auseinandersetzen. Packen wires an!
Mit bester Empfehlung
Ihr Franz Swoboda
Anlagenverantwortlicher (AnVA) VDE 0105-100
Anlagenverantwortlicher - AnVA ist einBegriff der ausschließlich
in der VDE0105-100 vorkommt. Er wird in dieserVDE-Bestimmung an ver
schiedenenStel len erwähnt und zwar in Absatz3.2.2 / 4.3 / 4.4 /
5.1 / 6.1 / 6.2 / 6.3.8Z /7.2 und 7.5.
Im Absatz 3.2.2 sind die Anforderun genan den AnVA detailliert
beschrie ben. DerAnVA ist fachlich nur der VEFK unter-stellt. Er
übernimmt nur die Verantwor-tung für die von der VEFK
zugewiesenenAnlagenteile. Nach VDE 0105 Abs. 4.3muss der AnVA mit
Weisungsbefugnisfür den Betrieb Elektrofachkraft sein.
DieAnforderungen bezüglich der fachli chenQualifikation wie bei der
VEFK, alsoTechniker, Meister oder Ingeni eur, Ba-chelor oder Master
im Be rufsfeld Elek-trotechnik ist nicht vor gegeben. Somitkönnen
als AnVA erfahrene Elektrofach-kräfte einge setzt werden. Bei dem
AnVAhandelt es sich immer um eine natür -liche Person. Für eine
Anlage oder einAnlagenteil kann zu jedem Zeitpunkt nureine Person
als Anlagenverant wortlichertätig sein.
Der AnVA mit Weisungsbefugnis kanneinen Teil seiner Aufgabe an
Elektro-fachkräfte (EFK), Elektrofach kräfte fürfestgelegte
Tätigkeiten (EFKfT) oder anelektrotechnisch unterwiesene Perso-nen
(EUP) über tragen, er behält jedochimmer die
Gesamtverantwortung.
Wussten Sie, dass
in der UVV BGV A1 § 8 neun den Elek-trobereich betreffende
Tätigkei ten bei-spielhaft als gefährlich einge stuft wer-den? Dies
sind im Folgen den:
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Arbeiten in Silos, Behältern oderengen Räumen
- Schweißen in engen Räumen
- Feuerarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten
Bereichenoder an geschlossenen Hohlkörpern
VEFKAktuell
Ausgabe 2 Oktober 2009
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VEFK Aktuell Seite 2
- Gasdruckproben und Dichtigkeits-prüfungen an Behältern
- Fällen von Bäumen
- Arbeiten im Bereich von Gleisenwährend des Bahnbetriebes
- Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen
- Umgang mit besonderen Gefahrstoffen
Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 4.7 müssen alle
vorgenannten Tätig-keiten schriftlich angewiesen werden;entweder,
wenn im betref fenden Regel-werk gefordert, über eine
Betriebsan-weisung (Form und Inhalt siehe BGI 578)oder über eine
Arbeitsanweisung (Formund Inhalt siehe VDE 0105 Abs. 6.3.5).
TÜV Saarland Bildung + ConsultingGmbH weitet ihre Aktivitäten im
englischsprachigen Ausland aus.
Neben den Seminaraktivitäten, die wir seitJahren im europäischen
Ausland (wieFrankreich, Luxemburg und Spanien)wahrnehmen, kommen
jetzt zwei weitereKontinente, nämlich Afrika und Amerikahinzu. In
New Jersey/USA konnten wirdas Semi nar „Arbeiten an Batterien
vonBrennstoffzellen-Fahr zeugen“ für einengroßen deutschen Au
tomobil herstellergleich zweimal durchfüh ren. In Nigeria /Afrika
haben wir für das staatliche Unter-nehmen NTC-SHESTCO in der Nähe
derni geriani schen Hauptstadt auf Em -pfehlung des
ErrichterunternehmensAREVA Nuclear Power das Seminar„Schalt
berechtigung in Mittel span nungs -an lagen“ in Theorie und Praxis
durch -geführt. Im Praxisteil konnte während desSeminars sehr
freizügig an der luftisolier-ten AREVA-Mittelspannungsanlage PI
100geschaltet werden. Die Teilnehmer habenwährend des Seminars sehr
viel prakti-sche Er fahrung und Sicherheit für ihre Auf-gabe als
„Schaltberechtigte“ ge wonnen.
Dass die drei genannten Seminare inenglischer Sprache
durchgeführt wur-den, versteht sich von selbst.
Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Schwinn, Leiterdes Fachbereichs
Elektrotech nik undEnergiemanagement der TÜV SaarlandBildung +
Consulting GmbH, war mitder Durchführung des Seminars betraut.
Weiterhin heißt es, dass die bisher be-währte Prüffrist für
ortsfeste elekt rischeArbeitsmittel, soweit erforder lich,
fest-gesetzt wird, jedoch min destens alle 4Jahre durchgeführt
werden muss.
Sie sehen, außer der mindestens jähr-lich durchzuführenden
Prüfung vonelektrischen Arbeitsmitteln, die unterNormalbedingungen
eingesetzt werden,ist alles beim Alten geblieben.
TRBS 2131 - Elektrische Gefährdung
In der o.g. Regel werden die Gefähr -dungen „elektrischer
Schlag, Störlicht-bogen, elektrische, magnetische
undelektromagnetische Felder (EMF) sowiestatische Elektrizität
(ESC)“ aufgeführtund definiert. Sie richtet sich nicht nuran
Elektrofach kräfte oder elektrotech-nisch unter wiesene Personen,
sondernauch an fachfremde Mitarbeiter wieSchwei ßer, Bauarbeiter,
medizintechni-sches Personal etc.
Die genannten Gefährdungen müs senermittelt und bewertet werden.
Maß -nahmen und praxisnahe Lösun gen sindzu erarbeiten. Die Ergeb
nisse müssendokumentiert werden und sind den Mit -arbeitern in ver
ständlicher Form überUnterweisun gen zu vermitteln. Elektri-scher
Schlag oder Störlichtbogen be-zeich net die Möglichkeit eines
gesund-heit lichen Schadens, hervorgerufendurch gefähr liche
Körperströme, einenLichtbogen oder ein Sekundär unfall, derdurch
Schockwirkung eines elektri-schen Schlages entsteht. Mit diesen
Begriffen können wir aus Erfahrung mitdem früheren elektri schen
Regelwerkgut umgehen. Probleme machen dieneu zu be wertenden
Gefährdungendurch elektrische, magnetische undelek tromagnetische
Felder und durchstatische Elektrizität.
Die TRBS 2131 macht so gut wie keinekonkreten Angaben über zuläs
sigeGrenzwerte und unzulässige Exposit -ionen. Erfahrungen in
diesen neuen Aufgabenbereichen liegen – wennüberhaupt – nur bei
einigen wenigenFachfirmen vor. Bei der übergroßen Zahlvon
Elektrofach kräften in Industrie -betrieben fehlt jegliche
Erfahrung in diesen Berei chen. Es fehlen außerdemHinweise auf
praxisnahe Messverfahrenzur Erfassung elektrischer Größen beiEMF,
elektrostatischer Aufladung (ESC)und Entladung (ESD). Ebenso fehlen
amMarkt geeignete und ein fach zu be -dienende Messgeräte für diese
Berei-AREVA MS-Schaltanlage PI 100
Gruppenbild der Seminarteilnehmer
TRBS 1201 - Prüfungen
Im Abschnitt 3.5.2 der TRBS 1201 „Prü-fungen nach § 10
Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV) durch befähigtePersonen
(BP)“ werden am Beispielelektrische Arbeitsmittel Hinweise
fürPrüffristen gegeben, die sehr stark andie Forderungen aus
Tabelle 1B derBGV A3 erinnern. Hier heißt es, dass alsMaß für die
ausreichende Bemessungvon Prüffristen elektrischer Arbeitsmitteldie
Fehlerquote herangezogen wer denkann. Natürlich kann die Prüffrist
auchüber die wesentlich aufwändi gere Ge-fährdungsbeurteilung ermit
telt werden.
Weiter heißt es, dass sich aufgrund vonBetriebserfahrungen und
arbeitsmittel -bezogenen Fehlerquoten folgendeRichtwerte für
Prüffristen bewährthaben: z.B. wie bisher, so weit erforder-lich,
jedoch mindestens jährlich; undnur das ist neu. An sonsten gelten
fürstark bean spruchte elektrische Arbeits-mittel wie früher:
Verlängerungs- undGeräteanschlussleitungen mit Steckvor-richtungen
– Verkürzung der Prüffrist aufdie Hälfte, also 6 Monate und auf
Bau-stellen, erhebliche Ver kürzung der Prüf-frist auf ein Viertel.
Beweg li che Leitun-gen mit Stecker und
Festanschluss,Anschlussleitungen mit Stecker in Bürosoder unter
ähnli chen Bedingungen –Verlängerung der Prüffrist auf das
Dop-pelte, also 2 Jahre.
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VEFK Aktuell Seite 3
che. In der nächsten Ausgabe der VEFKAktuell werden Details zu
EMF und ESCpraxisnah erläutert. Weitere Informatio-nen zu EMF
finden Sie in der berufs -genossenschaftlichen Regel BGR B11und zu
ESD in der BGR 132.
Bitte beachten Sie in diesem Zu -sammenhang unsere Seminare zu
denThemen Elektromagnetische Verträg-lichkeit (EMV) und
Electrostatic Disch-arge (ESD - Elektrostati sche Ent -ladung), die
wir im Angebot haben.Weiter gehende Informationen zu die-sen
Seminaren erhalten Sie unter:www.tuev-seminare.de oder tele
-fonisch über Herrn Wolfgang Schwinn,Tel.-Nr. 0 68 97 / 5 06 - 5
14.
Neue Anforderungen: TRBS 2131- Elektrische Gefährdung
1. Neuerung TRBS 2131 Abs. 4.2
In der TRBS 2131 Abs. 4.2 gibt es beider Beurteilung der
Gefährdun gendurch elektrischen Schlag eine wesent -liche Änderung.
Die bisheri gen Span-nungswerte 50 V AC und 120V DC sindhalbiert
worden. Es ist jetzt eine Ge -fährdung des Menschen ab 25 V AC
und60 V DC zu erwar ten. Die neuen Span-nungspegel kennen wir
bereits seit langer Zeit aus der Tierhaltung und auslandwirt
schaftlichen Betrieben. DieseÄnde rung hat gravierende
Auswirkung,z.B. auf Arbeiten unter Spannung (AuS).Waren vorher
Arbeiten bis 50 V AC bzw.120 V DC als AuS-Kate gorie a) oder
b)eingestuft, fallen diese jetzt in die Ka -tegorie c) mit allen
organisatorischenMaßnahmen, beginnend bei der ge for -derten Spe
zialausbildung der Elektro-fachkräfte bis zum Erstellen von
Arbeits-anwei sungen für diese Tätigkeiten.Da von betroffen sind z.
B. Betreiber vonTelekommunikationsanlagen und eineVielzahl von
MSR-Anlagen sowie derBereich Elektropneumatik und
Elektro-hydraulik.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie in derIhnen vorliegenden BGR
A3 – im Absatz1.2 und in der VDE 0105 Abs. 6.3 dieWerte 50 V AC und
120 V DC von Handkorrigieren.
2. Neuerung TRBS 2131 Abs. 4.2
In der Tabelle 1 der TRBS 2131, Annäh-rungszone DV in
Anhängigkeit von derNennspannung, wird im Ge gensatz zurBGV A3
nicht mehr zwi schen elektri-schen und nicht elektro technischen
Ar-beiten unterschieden. Der Schutz -abstand ist jetzt einheitlich
für alleArbeiten bei Nennspannung bis 1 kV auf1 Meter festgesetzt.
Betroffen davon istauch die Tabelle 102 der VDE 0101-100.Bitte
denken Sie daran, die Änderungenin dem jeweiligen Regelwerk vorzu
-nehmen.
3. Neuerung - TRBS 2131Abs. 5.1 + 5.2
Im Absatz 5.1 werden beispielhaft Werk-zeuge, Geräte und Anlagen
genannt, beidenen mit einer Gefähr dung durch elek-trische, mag
netische und elektromag-netische Felder zu rechnen ist.
Im Absatz 5.2 werden Geräte aufge-führt, bei denen nicht mit
einer unzuläs-sigen Exposition zu rechnen ist. Hierzugehören:
- Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräteund Geräte der
Bürokommunikation,einschließlich ihrer Bildschirmgeräte
- Niederspannungsverteilungsanlagenin Wohn- und Bürogebäuden
- Elektromotorische Antriebe undTransformatoren mit Anschluss
-leistungen kleiner 200 kVA
- Lichtbogenschweißgeräte
Abweichend hiervon kann es in be-stimmten Fällen zu einer
besonderenGefährdung von Trägern aktiver Implan-tate (z.B.
Herzschritt macher) und zuStörungen an Gerä ten, die mit
einerempfindlichen Elek tronik (z.B. hochwer-tige Hörhilfen)
ausgestattet sind, kom-men. Da in Absatz 5.2 bei Transformato-ren
eine Scheinleistung von max. 200kVA als unkritisch genannt wurde,
soll-ten alle Schalträume, in denen Transfor-matoren mit einer
größeren Anschluss-leistung installiert sind (auch
mehrereTransformatoren mit einer Gesamtleis-tung größer 200 kVA)
zusätzlich zumSchild „Blitzpfeil“ (Warnschild Nr. W08)mit dem
Schild „Verbot für Herzschritt -macherträger“ (Warnschild Nr. P11)
ge-kennzeichnet werden.
Elektromagnetische Verträglichkeit - EMV
Die bisherige EMV-Richtlinie89/336/EWG wird durch die Neufas
sung2004/108/EG ersetzt.
Seit dem 20. Juli 2007 kann die neueEMV-Richtlinie durch die
Hersteller an-gewendet werden. Produkte, die derbisherigen
Richtlinie 89/336/EWG ent-sprechen, durften noch bis ein
-schließlich 19. Juli 2009 in Verkehr ge-bracht werden.
Hinsichtlich der Rechte und Pflichtenkann man mindestens drei
EMV-Interes-sengruppen unterscheiden: die Geräte-hersteller, die
Systemher steller (die Ein-zelgeräte in Ihren Anlagen verwenden)und
die Betreiber.
Für den Hersteller kann es durch dieVernachlässigung der
EMV-Proble matikzu enormen Einbußen, z.B. Vertriebsver-bote oder
Bußgelder seitens der Markt-aufsicht kommen. Der Betreiber
kanndurch EMV-Probleme, verursacht z.B.durch unsachgemäße
Frequenzumrich-ter-Installation, empfindlich in
seinemProduktionsprozess gestört werden.
Elektromagnetische Verträglichkeit wirddurch die Normenreihe EN
61000 be-
Schild W08 - BGV A8
Schild P11 - BGV A8
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den Prüfungen“ und die zu sätz lichendeutschen normativen
Festlegungenwurden in der vorlie genden Norm zu-sammengeführt, um
die Zusammen-hänge zu verdeutli chen und dieLes barkeit zu er leich
tern. Bei der Zu-sammenführung hat es eine Reihe vonÄnderungen und
Neuerungen gegeben.Um nur einige zu nennen:
- Nennung der vier Hauptgründe fürdie wiederkehrende Prüfung, da
runter z. B. Sicherheit vonPerso nen und Nutztieren bzw.Schutz
gegen Schäden an Eigentum
- Beschreibung der Anforderungen an den Prüfbericht
- Nennung der Mindestinhalte einesPrüfberichts
- Beschreibung der Ermittlung derHäufigkeit der wiederkehrenden
Prüfung.
Der eigentliche Ablauf der wiederkeh -renden Prüfung mit
Besichtigen, Mes-sen und Erproben bleibt im We -sentlichen
unverändert.
Unsere aktuellen Seminarbeschrei-bungen finden Sie im Internet
unterwww.tuev-seminare.de
Ihre fachlichen Fragen beantworten:
Herr Franz SwobodaTel.-Nr. 0 68 97 / 5 06 - 5 10
Herr Wolfgang SchwinnTel.-Nr. 0 68 97 / 5 06 - 5 14
VEFK aktuell
Gerne senden wir die „VEFK aktuell„auch an Ihnen bekannte
Fachkollegin-nen und -kollegen.
Bitte mailen Sie uns Ihre Anforderung an
[email protected]
Die „VEFK aktuell“ ist kostenfrei.
VEFK Aktuell Seite 4
schrieben, dies entspricht bei den VDE-Bestimmungen den
Normenrei hen VDE0839 und VDE 0847. Stell vertretendseien hier die
zwei wich tigsten Normengenannt:
- DIN EN 61000-6-2 (VDE 0839-6-2)Fachgrundnormen Störfestigkeit
für Industriebereiche
- DIN EN 61000-6-4 (VDE 0839-6-4)Fachgrundnormen
Störaussendungfür Industriebereiche
Electrostatic Discharge - ESD
Elektrostatische Entladungen könnenz.B. in der
Halbleiterfertigung zur Zer-störung oder Vorschädigung,
insbeson-dere von Elektronikbautei len, führen. DieAuslieferung
vorge schädigter Bauteileerhöht die Kosten des Herstellers undauch
die des Betreibers.
Elektrostatische Entladungen beim Be-treiber haben weiterhin
negative Ein-flüsse auf:
- Transportprozesse (z.B. Folien)
- Sicherheit (Explosionsgeschützte Anlagen)
- Gesundheit der Mitarbeiter
Wichtige technische Regeln und aner-kannte Regeln der Technik be
züglichder elektrostatischen Ladung sind:
- TRBS 2131Elektrische Gefährdungen
- TRBS 2153Vermeidung von Zündgefahren inFolge elektrostatischer
Aufladungen(ehemals BGR 132)
- DIN EN 61340 Elektrostatik
Beide Seiten, Hersteller und Betrei ber,sollten sich im
ureigensten Inte resse mitESD auseinandersetzen und ihre
verant-wortlichen Mitarbeiter und/oder Enwick-ler entsprechend
aufqualifizieren.
GHS-Verordnung
Am 20. Januar 2009 ist die GHS-Verord-nung europaweit in Kraft
ge treten. GHSsteht für Globally Har monised Systemund weist somit
bereits über den Namenauf eine weltweit einheitliche Einstu-fung,
Kennzeichnung und Verpackungvon Stoffen und Gemischen hin.
Ziel der neuen Verordnung ist es, durchVerwendung international
vereinbarterEinstufungskriterien und einheitlicher
Ele mente für die Kenn zeichnung denUmwelt- und Ge
sundheitsschutz welt-weit zu harmo nisieren, was sicherlicheine
sinnvolle Verbesserung darstellt.
Im neuen GHS-System gibt es:
- neue Gefahr-Piktogramme mit teilweise neuen Symbolen
- Signalwörter (Gefahr oder Achtung)
- Gefahrenhinweise - H-Sätze (hazard statements) bisher
R-Sätze
- Vorgehensweise - P-Sätze (precautionary statements) bisher
S-Sätze
- Gefahrklassen, unterteilt in Gefahrkategorien
Auf den neuen Piktogrammen wird in-nerhalb der Raute die
Hauptgefah -renklasse dargestellt. Zusätzlich wird einSignalwort
wie „Gefahr“ oder „Achtung“mit abgebildet.
Die neuen Kennzeichnungen dürfen absofort verwendet werden. Den
Herstel-lern wird allerdings eine Über gangsfristfür die komplette
Umstel lung bis spä-testens 31.05.2015 gewährt.
Verantwortlich für den Inhalt:
Franz Swoboda,TÜV SaarlandBildung + Consulting GmbH,66280
Sulzbach / SaarTelefon: 0 68 97 / 5 06 - 5 10E-Mail:
franz.swoboda@
tuev-seminare.de
Die neue Einstufung ist für Stoffe bereitsab 01.12.2010 und für
Gemische ab01.06.2015 zwingend.
Änderungen in der VDE 0105-100
Der komplette Abschnitt 5.3.101 – Wie-derkehrende Prüfungen –
ist seit Sep-tember 2009 nach Anhang A1 der vor-genannten Norm
verschoben worden.
Die Anforderungen aus HD (Harmo -nisierungsdokument)
60364-6:2007 Ab -schnitt 62 bezüglich der „Wieder kehren -