Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg für Weiterbildung und Qualifizierung Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg. Europäischer Sozialfonds - Investition in Ihre Zukunft Markus Zech
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Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg für Weiterbildung und Qualifizierung Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH Das Projekt.
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Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg
für Weiterbildung und Qualifizierung
Landesagentur für Struktur und ArbeitBrandenburg GmbH
Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.
Europäischer Sozialfonds - Investition in Ihre Zukunft
Markus Zech
11.04.232/18
1.LASA Brandenburg GmbH - Regionalbüros für Fachkräftesicherung
2.Überblick ausgewählter Fördermöglichkeiten
-Kompetenzentwicklungsrichtlinie
-Kooperationsrichtlinie
-Verbundausbildung
-Bildungsscheck
3. Weiterbildung Brandenburg
Gliederung
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LASA im Internet
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• Information und Beratung
• Fördermittelberatung EU/BUND/Land
• Kontakte zu weiteren Akteuren
• Mitarbeit in Initiativen zur
Fachkräftesicherung
• Unterstützung bei Ansiedlungs- und
Erweiterungsinvestitionen
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung bieten Ihnen:
1. LASA Regionalbüros für Fachkräftesicherung
11.04.235/18
Regionalbüro West-Brandenburg(Brandenburg a. d. Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark)Silke Bigalke 0331 [email protected]örn Hänsel0331 [email protected]
Information und Beratung erhalten Sie bei Ihrem Regionalbüro für
• Förderung der Weiterbildungskosten bis zu 80 %, Eigenanteil 20 %
für Mitarbeiter und das Management
• zwischen 300 und 3.000 Euro pro Jahr und Teilnehmer
• Antragstellung erfolgt durch das KMU mit Sitz im Land Brandenburg
• Organisationsträger können unterstützend für KMU tätig werden (ab 4 KMU)
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
2.1 Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblichen Qualifizierungsbedarfs
• Aufstiegsqualifizierungen (BAFöG)
• Produktschulungen
• Führerscheine
Nicht förderfähig
11.04.238/18
1. Die Eigenbeteiligung der Unternehmen liegt nur noch bei 20 % (vorher 30 %).
2. Bis zu einer Fördersumme von 1.500 Euro ist ab sofort nur ein richtlinienkonformes Angebot vorzulegen (bisher drei Angebote)
3. Aussetzung der festen Antragstermine mindestens 6 Wochen Frist zwischen Absenden des vollständigen Antrags und dem Beginn der Qualifizierung
Vereinfachungen zum Antrag seit 2009
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
11.04.239/18
Beispiele
Fachkompetenz• Bedienung CNC-Fräsmaschinen• Schulung in SAP• Business Englisch• Öffentlichkeitsarbeit
Personalkompetenz• Zeitmanagement• Kritische Selbstwahrnehmung• Schulungen in Bereichen Belastbarkeit
und Flexibilität
Methodenkompetenz• Erlernen von Führungsmethoden• Weiterbildung im Bereich
Organisationsplanung
Sozialkompetenz:• Erlernen von Führungsverantwortung• Schulung der Kommunikationsfähigkeit
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
11.04.2310/18
2.2 Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern
• Förderung von Weiterbildungskosten bis zu 80 %, Eigenant.20%
• max. 10.000 Euro pro Unternehmen und Jahr
• Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Unterstützung der beruflichen Entwicklung von Frauen • Einführung und Verbreitung von Systemen zur Entwicklung und Stärkung der Gender-Kompetenz• Steigerung der Kompetenzen von Ausbilderinnen und Ausbildern• Steigerung der Innovationsfähigkeit durch Wissenstransfer • Einführung und Verbreitung von Systemen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung • Einführung und Ausbau flexibler Systeme der Arbeitszeitgestaltung und der Lernzeitorganisation • Einführung und Verbreitung von Systemen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz • Stärkung alterns- und altersgerechter Arbeitsorganisation, Arbeitsgestaltung und Personalentwicklung
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
11.04.2311/18
• Pflichtmodule strategische Unternehmensziele, Analyse der betrieblichen Personalstrukturen, Analyse des Qualifizierungsbedarfes der Beschäftigten und des Managements
• Wahlmodule (mindestens zwei Themen) Vereinbarkeit Beruf und Familie, Gender-Mainstreaming, Interkulturelle Kompetenz, Innovationen, System zur Sicherung der Qualität der Betriebsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitskompetenz, alters- und alternsgerechte Personalentwicklung
• Förderung bis 1.000 Euro bei 5 bis 9 MA; 2.000 Euro bei 10 bis 49 MA; 4.000 Euro ab 50 MA
• Eigenanteil mind. 20 %
2.3 Personalcheck für Fachkräftesicherung
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
11.04.2312/18
Folie 12
Online-Antrag im LASA-Portal
1. Benutzerkonto anlegen2. Stammdaten eingeben
• ab 1.500 Euro Fördersumme drei Vergleichsangebote je Antrag
• Bildungsträger müssen überprüftes System zur Qualitätssicherung (Zertifikat) nachweisen
• Antragsformular ausfüllen (mit Anlagen)
• Maßnahmebeginn frühestens sechs Wochen nach Antragstellung
speziellen Ingenieur, können aber keine volle Stelle
damit auslasten – Lösung: der AGZ stellt einen
Ingenieur ein, dessen Arbeitseinsätze und Bezahlung
zeitlich mit allen Betrieben abgestimmt werden.
• keine Zeitarbeit, sondern dauerhafte
SV-Beschäftigung
11.04.2317/18
Kooperationsrichtlinie
• Qualifizierungsnetzwerke: mindestens 10 Partner, davon mind. 6 KMU,
Arbeitgeberzusammenschlüsse: mindestens 6 KMU
• gefördert wird ein externer Netzwerkmanager und externe Beratung
• bis zu 45.000 Euro förderfähige Kosten pro Jahr
• in begründeten Ausnahmen Erhöhung möglich, z.B. bei transnationalen
Netzwerken
• Kinderbetreuungskosten zu 100 %
• Förderhöhe im ersten Jahr bis 90%, im zweiten Jahr bis 75%
• die Eigenanteile sind von den Netzwerkpartnern, insbesondere von den
Unternehmen zu tragen
11.04.2318/18
• maximal 500 Euro je Bildungsscheck
• pro Person können max. 2 Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden
• individuelle berufliche Weiterbildung und ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung
• Eigenbeteiligung beträgt mind. 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des "Kommunal-Kombi" tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten
• für alle anderen SV-Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mind. 30 %
• Bildungsmaßnahmen müssen bis spätestens 15.10.2010 abgeschlossen sein, damit der Bildungsträger bis zum 05.12.2010 Zeit hat, die Schecks bei der LASA einzulösen
Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg