Technische Universität Berlin Fachgebiet Baubetrieb und Baumaschinen Themengebiet: Gerätekosten Seite: 1 Aufgabe Aufgabenstellung: 1) Sie sind in einem Tiefbauunternehmen Kalkulator. Eine Hochbaufirma möchte das abgebildete Gerät für einen zehntätigen Einsatz auf deren Baustelle einschließlich Fahrer von Ihnen mieten. Kalkulieren Sie den Angebotspreis unter Berücksichtigung aller Kostenbestandteile! Gehen Sie von folgenden Annahmen aus: - tägliche Einsatzzeit: T = 8 h - es gilt die BGL 2001: EPI = 1,05 - Nutzungsjahre: n = 6 (Erfahrungswert des Bauunter- nehmers, setzt er für alle Teilgeräte an) - Vorhaltemonate: v = 65 Mon (Erfahrungswert des Bauunternehmers, für alle Teilgeräte) - Motorleistung: N = 60 kW - Bagger hat Hochelastikbereifung - Grabgefäßinhalt: V = 150 l Weitere Angaben: - Sozialkostenzuschlag: 94,3 % - Betriebsstoffverbrauch: gemäß BGL 2001 - Betriebsstoffkosten: 0,73 €/l - GTL (Berufsgruppe M III): 14,01 €/h - AGK: 8 % (von Nettoangebotssumme) - WuG: 2 % (von Nettoangebotssumme)
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Technische Universität Berlin Fachgebiet Baubetrieb und Baumaschinen Themengebiet: Gerätekosten Seite: 1
Auf
gabe
Aufgabenstellung: 1) Sie sind in einem Tiefbauunternehmen Kalkulator. Eine Hochbaufirma möchte das
abgebildete Gerät für einen zehntätigen Einsatz auf deren Baustelle einschließlich Fahrer von Ihnen mieten.
Kalkulieren Sie den Angebotspreis unter Berücksichtigung aller Kostenbestandteile!
Gehen Sie von folgenden Annahmen aus: - tägliche Einsatzzeit: T = 8 h - es gilt die BGL 2001: EPI = 1,05 - Nutzungsjahre: n = 6 (Erfahrungswert des Bauunter-
nehmers, setzt er für alle Teilgeräte an) - Vorhaltemonate: v = 65 Mon (Erfahrungswert des
Bauunternehmers, für alle Teilgeräte) - Motorleistung: N = 60 kW - Bagger hat Hochelastikbereifung - Grabgefäßinhalt: V = 150 l Weitere Angaben: - Sozialkostenzuschlag: 94,3 % - Betriebsstoffverbrauch: gemäß BGL 2001 - Betriebsstoffkosten: 0,73 €/l - GTL (Berufsgruppe M III): 14,01 €/h - AGK: 8 % (von Nettoangebotssumme) - WuG: 2 % (von Nettoangebotssumme)
Technische Universität Berlin Fachgebiet Baubetrieb und Baumaschinen Themengebiet: Gerätekosten Seite: 2
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2.) Berechnung der Stilliegezeit am folgenden Beispiel:
Eine auf der Baustelle eingesetzte Planierraupe kann infolge von Witterungseinflüssen erst nach 25 KT die Arbeit wieder aufnehmen.
Aufgabe: Berechnen Sie die Stilliegekosten
Es gelten die folgenden Werte: Planierraupe mit Motorleistung......... 175 kW
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Vorbemerkungen zur BAUGERÄTELISTE 2001 (BGL)
1. Inhalt und Anwendung
2. Gliederung und Nummerierung (Geräteschlüssel)
Technischer Fortschritt, wirtschaftliche Veränderungen und euro-päische Harmonisierungswünsche erforderten eine grundlegendeNeustrukturierung der BAUGERÄTELISTE.
Zur Anpassung an die Erfordernisse des wachsenden gemein-samen europäischen Marktes hatten die Geräteausschüsse dereuropäischen Länder 1993 die Geräteausschüsse Frankreichsund Deutschlands beauftragt, gemeinsam die Basis einer euro-päischen Baugeräteliste zu erarbeiten. Diese EUROLISTE wurdeim Jahr 1998 als Basis für künftige nationale Baugerätelisten fertig-gestellt und den Geräteausschüssen der europäischen Länder zurVerfügung gestellt. Die deutsche BAUGERÄTELISTE 2001 istdaher hinsichtlich ihrer Gliederung und des detaillierten Geräte-schlüssels zur Einstufung der Baumaschinen auf der EUROLISTEaufgebaut.
Erstmals mit Herausgabe der BAUGERÄTELISTE 1960 wurdendie Baugeräte und Baumaschinen numerisch in 9 Hauptgruppengegliedert. Aufgrund der Vielzahl von Neukonstruktionen sowie dertechnischen Weiterentwicklung der Baugeräte wurde es erfor-derlich, diese 9 Hauptgruppen zu erweitern. Um aus programm-technischen Gründen die 4-stellige Geräteart beibehalten zukönnen, wurde zusammen mit dem Geräteausschuss Frankreichseine alphanumerische Gliederung der Baugeräte und Baumaschi-nen vereinbart.
In der EUROLISTE aufgeführte Gerätearten, die für die deutscheBauwirtschaft keine Bedeutung haben, in anderen europäischenLändern jedoch eingesetzt werden, sind mit einer Kopfzeile ohnedetaillierte Beschreibung aufgenommen. Dadurch ist die bereitserfolgte Belegung der betreffenden Geräteart kenntlich gemacht.
Aufgeführt sind alle für die Bauausführung und Baustelleneinrich-tung erforderlichen und gängigen Gerätearten und -größen.
Baustellenausstattungen und Werkzeuge sind in der BAUGERÄ-TELISTE nicht aufgenommen. Dazu wird verwiesen auf die BAL,Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste 2001, BauverlagWiesbaden und Berlin.
Die wesentlichen Anwendungsbereiche der BAUGERÄTELISTEsind:
� Grundlage für die innerbetriebliche Verrechnung undzwischenbetriebliche Berechnung von Gerätevorhaltekosten,z. B. zwischen Hauptverwaltung, Niederlassung und Baustelleoder zwischen Arbeitsgemeinschaften und ihren Gesellschaf-tern;
� Grundlage für Organisation und Disposition der Geräteverwal-tungen von Bauunternehmen;
� Beurteilung von Geräte- und Maschinenkosten, insbesonderebei Wirtschaftlichkeitsvergleichen;
� Hilfsmittel für die Bewertung bei Versicherungsfällen und fürgerichtliche Entscheidungen.
Die BAUGERÄTELISTE enthält in der Regel keine Fabrikate undTypenbezeichnungen. Das bewährte Prinzip der mittleren Neuwer-te und der Durchschnittswerte bei technischen Daten wird beibe-halten.
Die BAUGERÄTELISTE erfüllt neueste Erfordernisse für dieDatenverarbeitung in EDV-Anlagen und mit dem PC. Deshalb istdie vorliegende BGL 2001 mit vielen Programmfunktionen auch alsCD-ROM beim Bauverlag, Wiesbaden und Berlin erhältlich.
Die BAUGERÄTELISTE 2001 ist gegliedert in 24 Geräte-Haupt-gruppen unter einstelliger Verwendung von Buchstaben desAlphabets. Weitere Unterteilungen sind Gerätegruppen, Geräte-untergruppen und die Geräteart. Diese werden durch eine jeweilszusätzliche Ziffer gekennzeichnet. Gleiche Gerätearten sind zuerkennen an gleichartiger Konstruktion und Einsatzmöglichkeit.Kommt ein Gerät in mehreren Gruppen vor, so wird mit Querverwei-sen gearbeitet.
Um innerhalb einer Geräteart eine Gerätegröße zu beschreibenund damit eindeutig einzustufen, werden die Daten einer, ggf. zwei-er technischer Kenngrößen genutzt und in weiteren 4 Stellenausgewiesen (siehe Abschnitt 3.2). Lassen sich keine technischenKenngrößen für eine Einordnung angeben, wird die fortlaufendeNummerierung für die jeweilige Gerätegröße verwendet.
C Geräte-HauptgruppeC.0 GerätegruppeC.0.0 GeräteuntergruppeC.0.00 GeräteartC.0.00.0000 Gerätegröße
Beispiel:
C Gerätehauptgruppe HebezeugeC.0 Gerätegruppe TurmdrehkraneC.0.1 Geräteuntergruppe Turmdrehkrane, obendre-
hend, stationär oder fahrbarC.0.10 Geräteart Turmdrehkran mit Laufkatz-
ausleger(EDV-Kurztext) TURMKRAN LAUFKATZ
C.0.10.0071 Gerätegröße Turmdrehkran mit Laufkatz-ausleger und71 tm Nennlastmoment
Wie in der EUROLISTE ist die Verwendung der Buchstaben I undO nicht vorgesehen (Verwechselungsgefahr). Die Gerätehaupt-gruppen N und Z sind zur Zeit nicht belegt.
Zusatzausrüstungen zur Standardausrüstung sind fest in einGerät eingebaute und in der Regel nicht auswechselbare Ein-richtungen. Sie werden im Anschluss an die einschlägige Tabelleaufgeführt und mit zwei Buchstaben gekennzeichnet (AA bis AZ,BA bis BZ usw.). Alternativausstattungen, z.B. Elektromotor stattDieselmotor, werden wie Zusatzausrüstungen behandelt. Zusatz-ausrüstungen ergeben in der Regel Werterhöhungen oder Wert-minderungen gegenüber der Standardausrüstung.
Zusatzgeräte, z. B. Anbaugeräte oder Auslegerzwischenstücke,die mit dem Grundgerät nicht dauernd fest verbunden sind undmit gleichen oder auch unterschiedlichen Gerätegrößen einerGeräteart kombiniert werden können, werden als selbständigeGeräte behandelt und sind durch zwei Ziffern gekennzeichnet. InVerbindung mit der jeweiligen Gerätegröße und Kenngröße istdamit ein selbständiges Zusatzgerät eindeutig definiert und zuidentifizieren.
Gerät mit Zusatzausrüstung (von der Standardausrüstung abwei-chend):
C.0.10.0071.AA Turmdrehkran mit Laufkatzausle-ger, 71 tm Nennlastmoment und Verstell-/Hubwerk mit 1,15- bis1,4-facher Motorleistung
(EDV-Kurtztext) VERSTELL HUB MOL
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3. Technische Daten und Erläuterungen
4. Zeitbegriffe für Geräteeinsatz und Gerätebewertung
Zusatzgerät:
C.010.0071.01 Auslegerverlängerungsstück mit Halteseilen und Verbindungsmitteln für Turmdrehkran mit Laufkatzaus-leger, 71 tm
(EDV-Kurztext) AUSLEGERSTÜCK
Mittels 10 Symbolen sind somit sämtliche Baugeräte, Zusatzaus-rüstungen und Zusatzgeräte der BAUGERÄTLISTE einschließlichder zugehörigen technischen Angaben, mittleren Neuwerte,Abschreibungsdauern (Nutzungsjahre) und Vorhaltekosteneindeutig identifiziert.
3.1 Allgemeines
Die Erläuterungen zu den Gerätearten enthalten soweit erfor-derlich technische Sachverhalte und geben Hinweise aufEinsatzmöglichkeiten. Definiert wird die Standardausrüstungder Gerätearten, die den tabellarischen Werten jeder Geräte-größe zugrunde liegt.
Für jede durch die ersten 4 Stellen beschriebene Geräteart sinddie charakteristischen technischen Angaben, die zur Beur-teilung dieser Geräteart notwendig sind, in der sogenanntenKopfleiste über den Tabellen aufgeführt. Diese technischenAngaben sind für die Vielzahl von Gerätearten entsprechendunterschiedlich. Von besonderer Bedeutung ist die jeweiligeKenngröße; siehe Abschnitt 3.2. Die technischen Daten einesdurch 8 Stellen beschriebenen Gerätes innerhalb einer Geräte-art kennzeichnen dieses Gerät nach Größe, Leistungsfähigkeitund Einsatzmöglichkeit.
Die aufgeführten Gewichte sind Mittelwerte und dienen derErmittlung von Transport- und Verladekosten.
Die aufgeführten Baumaschinen und Geräte entsprechen denAnforderungen der geltenden berufsgenossenschaftlichen undgesetzlichen Vorschriften.
3.2 Kenngröße
Die Kenngröße ist in den Tabellen stets in der erste Spalte dertechnischen Daten aufgeführt. Wegen ihrer Bedeutung für dieNummerierung (siehe Abschnitt 2) ist sie durch Fettdruck in derTitelzeile jeder Geräteart hervorgehoben. In der Regel genügteine technische Kenngröße zur eindeutigen Kennzeichnungeiner Gerätegröße innerhalb einer Geräteart. Die Bewertung istdamit möglich. Bei einigen Gerätearten sind für die eindeutigeKennzeichnung eines Gerätes jedoch zwei technische Kenn-größen erforderlich. Zu beachten sind Besonderheiten für dieInterpolation von Geräten, die zwischen tabellarisch aufgeführ-ten Gerätegrößen einzustufen sind (siehe Abschnitt 11.2). DieKenngrößen sind mit den gesetzlichen technischen Einheitenaufgeführt und in einer ansteigenden Reihe geordnet. Da eineoder beide Kenngrößen mit obligatorischen 4 Stellen für die Ein-stufung eines jeden Gerätetyps eingehen, ist es häufig unerläss-
lich, hierfür das 10- oder 100-fache bzw. 1/10 oder 1/100 derjeweiligen Einheit zu verwenden. Bei zwei Kenngrößen belegtdie erste Kenngröße die erste(n) Ziffer(n), die zweite Kenngrößedie letzte(n) Ziffer(n).
Beispiele:
A.5.11 Förderband tragbarKenngröße: Gurtbreite (mm) und Achsabstand (m)
A.5.11.0504 Förderband tragbar mit 500 mm Gurtbreite und 4 m Achsabstand
A.5.11.0506 Förderband tragbar mit 500 mm Gurtbreite und 6 m Achsabstand
In wenigen Ausnahmen, bei denen technische Kenngrößensinnvoll nicht angegeben werden können, werden Nummern alsKenngröße eingesetzt (siehe auch Abschnitt 2).
3.3 Motorleistung und Betriebsstoffverbrauch
Für Antriebsmotoren ist die Motorleistung in Kilowatt (kW) dieKenngröße.
Für Baumaschinen ist die Motorleistung definiert gem.ISO 3046/1 und ISO 9249 als „Blockierte ISO-Nutzleistung(IFN)“.
Für Kraftfahrzeuge ist die Motorleistung definiert nach ISO1585, erweitert um die EG-Richtlinie 97/21/EG.
Betriebsstoffverbrauch
Der spezifische Kraftstoffverbrauch für Dieselmotoren ändertsich mit Last, Drehzahl, Betriebs- und Verschleißzustand. Vonpraktischer Bedeutung für den Baubetrieb ist die Angabe desHerstellers in kg/Betriebsstunde (kg/h) für einen definiertenBetriebszustand. Der zollamtliche Umrechnungsfaktor fürDieselkraftstoff beträgt 0,84 (kg/l).
Für Baumaschinen kann allgemein – unter Berücksichtigung derbetriebsbedingten Unterbrechungen – ein Kraftstoffverbrauchvon 100 bis 175 (g/kWh) angenommen werden.
Die Kosten für den Schmierstoffverbrauch betragen 10 bis 12%der Kraftstoffkosten.
4.1 Nutzungsdauer
Zeitspanne, in der ein Gerät erfahrungsgemäß wirtschaftlicheingesetzt werden kann, gemessen in Jahren oder Monaten.
Die Nutzungsdauer wird beeinflusst durch:
– technische Überalterung– Verschleiß– Wartung und Pflege– Reparaturen– Witterungseinflüsse.
Die Nutzungsdauern werden in der BAUGERÄTELISTE aus-gedrückt in Nutzungsjahren und Vorhaltemonaten.
4.1.1 Nutzungsjahre
Die Nutzungsjahre stimmen zum Zeitpunkt des Erscheinens derBGL 2001 überein mit den Nutzungsdauern der amtlichen steu-
erlichen AfA-Tabellen für den Wirtschaftszweig Baugewerb vom01.09.1997.
4.1.2 Vorhaltemonate
Die Vorhaltemonate sind in der Baupraxis ermittelte Erfahrungs-werte für erzielte wirtschaftliche Gesamteinsatzdauern. Sie sindin Von-Bis-Werten angegeben, um auch die vom Durchschnittabweichenden Einzelfälle zu berücksichtigen. Die Vorhalte-monate gelten unter der Voraussetzung einer mittelschwerenBelastung bei einschichtiger Arbeitszeit und einer sachge-mäßen Wartung und Pflege sowie regelmäßiger Ausführung vonerforderlichen Reparaturen.
4.2 Lebensdauer
Lebensdauer ist die Zeitspanne zwischen der Herstellung (Baujahr) und der Ausmusterung (Verschrottung).
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5. Mittlerer Neuwert und Erzeugerpreisindex
Tabelle 1: Amtlicher Erzeugerpreisindex für Maschinen in der Bauwirtschaftohne Mehrwertsteuer, 1995 = 100; Erzeugerpreisindex ix bezogen auf Preisbasis BAUGERÄTELISTE 2001 (Zeile 2, 2000 = 100)
* Quelle Statistisches Bundesamt Wiesbaden
Tabelle 2: Erzeugerpreisindex 1990 = 100 für Maschinen in der Bauwirtschaft ohne Mehrwertsteuer, Preisbasis BAUGERÄTELISTE 1991 (Zeile 1)
* Quelle Statistisches Bundesamt Wiesbaden
4.3 Vorhaltezeit
Vorhaltezeit ist die Zeitspanne, in der ein Gerät einer Baustellezur Verfügung steht und anderweitig nicht darüber verfügt wer-den kann.
Beginn: Datum des Absendetages zum Einsatzort.Ende: Datum des Absendetages zum neuen Einsatzort oder
zum Bauhof oder Zeitpunkt des wirksamen Freimel-determins.Bei Rücktransport zum Bauhof umfasst die Vorhalte-zeit ggf. die Zeiten für Verladung und Rücktransport.
Die Vorhaltezeit umfasst:– Zeiten für An- und ggf. Rücktransport;– Zeiten für Auf- und Abbau;– Zeiten für Umrüstung;
– Betriebszeiten;– Baubetrieblich bedingte Wartezeiten;– Verteil- und Verlustzeiten;– Zeiten für Umsetzen auf der Baustelle;– Stilliegezeiten infolge höherer Gewalt (siehe Abschnitt 4.4);– Zeiten für Wartung und Pflege;– Reparaturzeiten, soweit die Baustelle für die Erhaltung der
Betriebsbereitschaft des Gerätes zuständig ist, in der RegelReparaturen am Einsatzort
– Reparaturzeiten infolge von Gewaltschäden.
4.4 Stillliegezeiten
Stillliegezeiten sind Zeiten innerhalb einer Vorhaltezeit, diedurch höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände das Stillle-gen eines Gerätes erzwingen.
5.1 Mittlerer Neuwert und Neuwert
Die angegebenen mittleren Neuwerte sind Mittelwerte der Lis-tenpreise in EURO (€) der gebräuchlichsten Fabrikate auf derPreisbasis 2000 einschließlich Bezugskosten. Die Umrech-nung der Werte von DM auf € erfolgte gemäß amtlichen Kurs(1 € = 1,95583 DM). Die ermittelten Beträge sind entsprechendden in Abschnitt 6 angegebenen Regeln gerundet.
Zu den Bezugskosten gehören Frachten, Verpackung und Zölle.Die mittleren Neuwerte gelten für komplett ausgerüstete,betriebsbereite Geräte ohne Ersatzteile und ohne Kraftstoff-füllung.
Insbesondere aus EDV-technischen Gründen ist bei mobilenBaugeräten der mittlere Neuwert einschließlich der zugehörigenStandard-Bereifung gebildet. Bei einer vom Standard abwei-chenden Bereifung, z.B. Felsreifen für Radlader, ist eine indivi-duelle Anpassung des mittleren Neuwertes auf Neuwertbasisder Bereifung vorzunehmen (vgl. Abschnitt 11.3). Eine separateReifentabelle (siehe BGL 1991, Geräteart 9885) kann daher inder BGL 2001 entfallen.
Wenn ein mittlerer Neuwert für ein Baugerät nicht angegebenwerden kann, ist dessen Neuwert zur Bewertung heranzuziehen(siehe Abschnitt 11.3)
Die mittleren Neuwerte und der Neuwert enthalten keine Mehr-wertsteuer.
5.2 Erzeugerpreisindex
Die Anschaffungskosten der Geräte bleiben erfahrungsgemäßnicht konstant. Es ist erforderlich, die durchschnittliche Entwick-
lung der Anschaffungskosten und damit auch der mittleren Neu-werte zu berücksichtigen.
Hierfür eignet sich der amtliche „Erzeugerpreisindex für Bau-maschinen“ des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden (sieheTabelle 1 und 2), dessen Wägungsschema zur Zeit auf Basis1995 = 100 veröffentlicht und monatlich sowie für die Jahres-durchschnitte fortgeschrieben wird.
Der Index ix für ein bestimmtes Jahr x, bezogen auf die Preisbasis2000 der BAUGERÄTELISTE, ergibt sich, indem der amtlicheIndex für das Jahr x durch 1,028 dividiert wird. Für das Basisjahrx = 2000 der BAUGERÄTELISTE ergibt sich somit i00 = 100,0 (vgl. Tabelle 1, Zeile 2).
Durch Multiplikation der mittleren Neuwerte mit dem Erzeuger-preisindex ix , bezogen auf Basis 2000, lassen sich die mittlerenNeuwerte im Durchschnitt zutreffend für einen Gerätepark ak-tualisieren und damit Wiederbeschaffungswerte ermitteln.
(1)
Ax mittlerer Neuwert für die Wiederbeschaffung im Jahre X
A mittlerer Neuwert der BAUGERÄTELISTE 2001
ix Erzeugerpreisindex für Baumaschinen im Jahr X, bezo-gen auf 2000 = 100
(vgl. Tabelle 1, Zeile 2).
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentral-verband des Deutschen Baugewerbes veröffentlichen regel-mäßig die Jahresdurchschnittswerte.
Für die Bewertung von Geräten in Sonderfällen und für auslau-fende, nicht mehr in der BAUGERÄTELISTE 2001 aufgeführteGerätearten (siehe Abschnitt 11.3 und 11.4) wird der Erzeuger-
preisindex zurückliegender Jahre benötigt mit den Bezugsjah-ren 1990 = 100 (Preisbasis der BAUGERÄTELISTE 1991) gem.Tabelle 2, Zeile 1 und 1995 = 100 gem. Tabelle 2, Zeile 2 .
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6. Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung
Tabelle 3 Monatliche Abschreibungssätze a in Prozent vom Neuwert in Abhängigkeit von Vorhaltemonaten v
Tabelle 4: Monatliche Abschreibungs- und Verzinsungssätze k = a + z, Gesamtverzinsungssätze und monatliche Verzinsungssätze z inProzent vom Neuwert
Unter kalkulatorischer Abschreibung versteht man die Erfas-sung der Wertminderung der Geräte und ihre Verrechnung alsKosten. Ausgangswert hierfür ist in der BAUGERÄTELISTE dermittlere Neuwert (siehe Abschnitt 5.1). Durch laufende Aktuali-sierung des mittleren Neuwertes (siehe Abschnitt 5.2) wirdermöglicht, dass am Ende der Nutzungsdauer die Wieder-beschaffungskosten eines technisch und leistungsmäßiggleichwertigen Gerätes zur Verfügung stehen.
Unter kalkulatorischer Verzinsung versteht man die rechne-rische Verzinsung desjenigen Kapitals, das in den jeweiligenkalkulatorisch noch nicht abgeschriebenen Restwerten derGeräte gebunden ist.
Die in der BAUGRÄTELISTE ermittelten monatlichen Sätze undBeträge für Abschreibung und Verzinsung vom mittleren Neu-wert haben folgende Grundlagen:
– Mittlerer Neuwert
– Lineare Abschreibung
– Einfache Zinsrechnung
– Kalkulatorischer Zinssatz von p = 6,5% pro Jahr
– Zeiteinheit: 1 Vorhaltemonat
Die monatlichen Sätze für Abschreibung und Verzinsung inProzent vom mittleren Neuwert ergeben sich aus der Gleichung
(%) (2)
k Monatlicher Satz für Abschreibung und Verzinsung inProzent vom mittlerem Neuwert
v Vorhaltemonaten Nutzungsjahrep kalkulatorischer Zinssatz von 6,5% = 0,065 Anteil für Abschreibung pro Monat in Prozent vom
mittlerem Neuwert (siehe Tabelle 3)
durchschnittlicher Anteil für Verzinsung pro Monat in Prozent vom mittleren Neuwert (s. Tabelle 4)
Gesamtverzinsungssatz
k = a + z (%) alle in der Baupraxis üblicherweise vorkommen-den Werte k sind in der Tabelle 4 wiedergegeben
Die in der BAUGERÄTELISTE aufgeführten monatlichenAbschreibungs- und Verzinsungssätzebeträge ergeben sich zu
K = k * A (€/Monat) (3)K Monatlicher Abschreibungs- und Verzinsungssatz [€]A Mittlerer Neuwert [€]
Da die Vorhaltemonate v in der BAUGERÄTELISTE in Von-Bis-Werten angegeben sind, ergeben sich für die monatlichenAbschreibungs- und Verzinsungsbeträge ebenfalls Von-Bis-Werte.
Es entsprechen einander
- der größere Wert für v dem kleineren Wert für k bzw. K;- der kleinere Wert für v dem größeren Wert für k bzw. K.Die in den Abschnitten angegebenen monatlichen Beträge Ksind wie alle Werte der BAUGERÄTELISTE wie folgt gerundet:
Monatliche Sätze z und k in Prozent vom Neuwert bei Vorhaltemonaten v von:
15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70n % z k z k z k z k z k z k z k z k z k z k z k z k3 9,75 0,65 7,3 0,49 5,5 0,39 4,4 0,33 3,74 13,00 0,87 7,5 0,65 5,7 0,52 4,5 0,43 3,8 0,37 3,2 0,33 2,8 0,29 2,55 16,25 1,08 7,8 0,81 5,8 0,65 4,7 0,54 3,9 0,46 3,3 0,41 2,9 0,36 2,6 0,33 2,3 0,30 2,1
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7. Reparatur und Reparaturkosten
Tabelle 3 (Fortsetzung)
Tabelle 4: (Fortsetzung)
7.1 Allgemeines
Die Aufwendungen zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft derGeräte sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtgeräte-kosten, bedingt durch die Nutzung im Baubetrieb, häufigenWechsel des Einsatzortes, fehlenden Schutz gegen Witterungs-einfluss in allen Jahreszeiten und den Wechsel des Bedienungs-und Wartungspersonals.
Die Reparaturkosten sind angegeben als Durchschnittswerteüber die gesamte Nutzungsdauer (Vorhaltemonate).
Die in der BAUGERÄTELISTE angegebenen Sätze und Beträgefür Reparaturkosten gelten unter der Voraussetzung mittel-schwerer Betriebsbedingungen, bei einschichtiger Arbeitszeitund fachgerechter Wartung und Pflege.
Es gilt:
R = r · A (€/Monat)
r monatlicher Reparaturkostenbetrag (€/Monat)
A Mittlerer Neuwert (€)
Für Auf- und Abrundungen gilt Abschnitt 6, letzter Absatz ent-sprechend.
7.2 Umfang der Reparatur und Reparaturkosten
Die Reparaturen an einem Gerät im Sinne der angegebenenSätze für Reparaturkosten umfassen:
1. die für die Erhaltung und Wiederherstellung der Betriebs-bereitschaft erforderlichen Arbeiten am Einsatzort sowie ineigenen und fremden Werkstätten (Lohnaufwand),
2. den für die Erhaltung und Wiederherstellung der Betriebs-bereitschaft erforderlichen Einbau von Ersatzteilen, Aggre-gaten, Arbeitseinrichtungen und sonstigen Konstruktion-steilen (Materialaufwand).
Für bestimmte Maschinenteile, die erhöhter Abnutzung unter-liegen, können Sonderregelungen getroffen werden, wie z.B.:Baggerzähne, Schneiden, Auftragsschweißungen, Kreisel undGehäuse von Sand-Wasser-Pumpen, Fräs- und Klappzähne.
Die Reparaturkostensätze und -beträge umfassen nicht:Wartung und Pflege (z. B. Abschmieren, Ölwechsel, Filterwech-sel, Einstellarbeiten und Nachregulierungen sowie die dazu-gehörigen Materialkosten, Reinigen von Verschmutzung durchBaustoffe und Boden); Beseitigung von Gewaltschäden.
7.3 Gliederung der Reparaturen und Reparaturkosten.
Die zur Erhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereit-schaft insgesamt erforderlichen Reparaturen dienen der
InstandhaltungDiese umfasst die laufenden Reparaturen während der Vorhal-tezeit, um das Gerät auf der Baustelle einsatzbereit zu erhaltenund der
InstandsetzungDiese umfasst alle Reparaturen außerhalb der Vorhaltezeiten,um das Gerät für einen neuen Baustelleneinsatz in den best-möglichen Betriebszustand und die volle Leistungsfähigkeit zuversetzen.
Von den Reparaturkosten entfallen überschlägig
– auf die Instandhaltung ca. 30 %
– auf die Instandsetzung ca. 70 %
der in der BAUGERÄTELISTE angegebenen Reparaturkosten-sätze und -beträge.
Sie gliedern sich überschlägig in folgende Kostenanteile:
60% Lohnkosten (ohne sonstige Gemeinkosten)
40% Materialkosten(Kosten für Reparaturstoffe und Ersatzteile freiReparaturstelle ohne Mehrwertsteuer)______
100%Nicht enthalten sind lohnstundenbezogene Zuschläge, z.B.Gemeinkosten der baubetrieblichen Reparaturwerkstätten.
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8. Vorhaltekosten der Geräte
9. Gesamtgerätekosten, insbesondere bei Gerätevermietung
10. Zeitwert von Baugeräten
8.1 Zeiteinheiten für Berechnung von Gerätevorhaltung
Zeiteinheit ist der Monat entsprechend den monatlichen Beträ-gen in der BAUGERÄTELISTE für Abschreibung und Verzin-sung sowie Reparaturkosten. Für die Umrechnung in kleinereZeiteinheiten gilt:
1 Vorhaltemonat = 30 Kalendertage =
170 Vorhaltestunden (Einschichtbetrieb).
8.2 Berechnung der Vorhaltekosten
Die Gerätevorhaltekosten setzen sich zusammen aus:
– Abschreibung und Verzinsung
– Reparaturkosten
– Gesamtvorhaltekosten =
– Vorhaltekosten je Kalendertag = des Monatsbetrages
– Vorhaltekosten je Vorhaltestunde = des Monatsbetrages.
8.3 Geräteüberstunden
Geräteüberstunden sind die über 170 Vorhaltestunden je Monathinaus anfallenden Einsatzstunden bzw. bei Vorhaltezeiten vonweniger als 1 Monat die den entsprechenden Anteil übersteigen-den Einsatzstunden.
Kosten der Geräteüberstunde = Kosten der normalen Vorhalte-stunde im einschichtigen Betrieb.
Für folgende Geräte und Einrichtungen werden keine Geräte-überstunden berechnet: Baustromverteiler, Transformatoren,Rohrleitungen für Luft- und Wasserversorgung, Behälter, Arma-turen, Windkessel, Bauwagen, Wasch- und Toilettenwagen, Ba-racken, Baubuden, Container, Gerüste, Büroeinrichtungen,Mess- und Prüfgeräte, PKW.
8.4 Vorhaltekosten für Stillliegezeiten
Für Stillliegezeiten gemäß Abschnitt 4.4 innerhalb einer Vorhal-tezeit von mehr als 10 aufeinanderfolgenden Kalendertagen gel-ten als Vorhaltekosten:
– für die ersten 10 Kalendertage die volle Abschreibung undVerzinsung sowie die vollen Reparaturkosten,
– ab dem 11. Kalendertag 75% der Abschreibung und Verzin-sung und für Wartung und Pflege 8% der Abschreibung undVerzinsung; Reparaturkosten entfallen.
9.1 Zusätzliche GerätekostenAußer den Gerätevorhaltekosten (siehe Abschnitt 8) entstehendurch Gerätebesitz und Geräteeinsatz weitere Kosten und zwarfür:
– Bedienung– Energie und Schmierstoffe– Wartung und Pflege– Geräteversicherungen und Steuern– Einlagerungen, Verladungen, Transporte– Auf- und Abbau,
– sowie anteilige Allgemeine Geschäftskosten und– Allgemeine und besondere UnternehmerwagnisseBei einer Gerätevermietung an Dritte kommt ein angemessenerZuschlag für Wagnis und Gewinn hinzu.
9.2 MustermietvertragBei Vermietung und Anmietung von Geräten ist es Verhand-lungssache, ob und in welchem Umfang der Mieter anteilige zu-sätzliche Gerätekosten(siehe Abschnitt 9.1) übernimmt. Einegeeignete Vertragsgrundlage ist der Mustermietvertrag für Bau-geräte (Bauverlag Wiesbaden und Berlin, hrsg. vom Hauptver-band der Deutschen Bauindustrie e. V.).
Unter Zeit-, Tages- oder Verkehrswert versteht man denjenigenBetrag, der für ein gebrauchtes Gerät im Fall eines Verkaufs zuerzielen wäre.
Bestimmend für den Zeitwert sind mittlerer Neuwert, Gerätealterund Gerätezustand.
Der Zeitwert wird benötigt beim Verkauf eines Gerätes, bei „saleund lease back“ Vereinbarungen, für die Bewertung innerhalbvon Arbeitsgemeinschaften, bei Vermietungen und Versiche-rungen für den Fall, dass das Gerät während der Mietzeit bzw.Bauzeit untergeht.
Ein Zusammenhang zwischen Zeitwert, kalkulatorischerAbschreibung und Verzinsung oder steuerlicher Abschrei-bung besteht nicht.
Für den Zeitwert Az von Baugeräten gilt:
(5)
Zeitwert [€]Mittlerer Neuwert [€]Erzeugerpreisindex für Baumaschinen im Jahr x der An-schaffung, bezogen auf 2000 = 100 (vgl. Tabelle 1, Zeile 2)
n Nutzungsdauer in Jahreng Gerätealter in Jahrene Koeffizient für den technischen Zustande = 1,0 neuwertig
0,9 sehr gut0,8 gut0,7 befriedigend0,6 ausreichend0,5 mangelhaft, bedingt betriebsbereit0,3 mangelhaft, nicht betriebsbereit, jedoch reparaturfähig
Die einzelnen Geräte sind nach ihrer Kenngröße einzustufen.
Sind für eine Kenngröße Von-Bis-Werte angegeben und liegt dieKenngröße des einzustufenden Gerätes innerhalb beiderWerte, so fällt das Gerät unter diese Gerätegröße. Liegt dieKenngröße des einzustufenden Gerätes zwischen zwei angege-benen Werten, so ist das einzustufende Geräte zu interpolieren.Die Nummer des jeweiligen Gerätes wird mit der tatsächlichenKenngröße gebildet.
Beispiel:
C.0.10 Turmdrehkran mit Laufkatzausleger
C.0.10.0075 Turmdrehkran mit Laufkatzausleger und 75 tm Nennlastmoment(als Kenngrößen sind in der Tabelle 71 tmund 80 tm aufgeführt).
Sind zwei Kenngrößen für die Einstufung eines Gerätes erforder-lich, ist entsprechend zu verfahren.
Aus Platzersparnisgründen werden für Zusatzausrüstungenund Zusatzgeräte die jeweils zutreffende Kenngröße durch *(Platzhalter) angegeben. Bei der Einstufung ist die zutreffendeKenngröße einzutragen.
Beispiel:
C.0.10.0071 Turmdrehkran mit Laufkatzausleger und 71 tm Nennlastmoment
C.0.1*.**** Zusatzausrüstung:Verstell-/Hubwerk mit 1,15 - 1,4-facherMotorleistung (allgemein)
C.0.10.0071.AA Verstell-/Hubwerk mit 1,15 - 1,4-facherMotorleistung für Turmdrehkran mit Lauf-katzausleger und 71 tm Nennlastmoment
C.0.10.0090.AA wie vor, jedoch mit 90 tm Nennlastmoment
Sofern eine Kenngröße durch eine lfd. Nummerierung ersetzt ist(siehe Abschnitt 2 u. Abschnitt 3.2), wird ein Gerät in der zutref-fenden Geräteart mit dem Listen-Neuwert unter Berücksichti-gung des Erzeugerpreisindex (siehe Tabelle 1, Zeile 2) einge-stuft (vgl. auch Abschnitt 11.3).
11.2 Interpolation
Liegt das Gerät mit seiner Kenngröße zwischen zwei aufgeführ-ten Werten benachbarter Gerätegrößen, so kann der mittlereNeuwert mit hinreichender Genauigkeit interpoliert werden nachfolgender Beziehung:
[€] (6)
A gesuchter mittlerer Neuwert des zu bewertenden GerätesP Kenngröße des vorhandenen, zu bewertenden GerätesP1 Kenngröße der benachbarten kleineren GerätegrößeA1 Mittlerer Neuwert der benachbarten kleineren GerätegrößeP2 Kenngröße der benachbarten größeren GerätegrößeA2 Mittlerer Neuwert der benachbarten größeren Gerätegröße.
Dies gilt sinngemäß auch für Zusatzausrüstungen und Zusatz-geräte.
Anstelle der mittleren Neuwerte A1 und A2 können auch die mo-natlichen Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge K1 und K2oder die monatlichen Reparaturkostenbeträge R1 und R2 einge-setzt werden, um unmittelbar K bzw. R, d. h. den monatlichen Ab-schreibungs- und Verzinsungsbetrag oder den monatlichen Re-paraturkostenbetrag für das zu bewertende Gerät zu erhalten.
Liegt das zu bewertende Gerät mit seiner Kenngröße max. 20%unter der niedrigsten oder über der höchsten aufgeführten Kenn-größe, so ist mit der Formel (6) zu extrapolieren. Für größere Ab-weichungen siehe Abschnitt 11.3 Formel (7).
Sind zwei Kenngrößen für die Einstufung eines Gerätes erforder-lich, so kann der mittlere Neuwert gleichfalls nicht mit Formel (6)interpoliert werden. In jedem Einzelfall ist der zutreffende Inter-polationswert auf Plausibilität abzuschätzen.
11.3 Bewertung in Sonderfällen
Sind die Einstufung und Bewertung eines Gerätes nach den vor-handenen Gerätearten nicht möglich (z.B. bei Neukonstruktio-nen) oder liegen wesentliche Weiterentwicklungen vor, so sinddie jeweiligen Neuwerte als Grundlage für die Bewertung heran-zuziehen unter Verwendung von Nutzungsjahren, Vorhaltemo-naten, Abschreibungs- und Verzinsungssätzen sowie Repara-turkostensätzen gemäß BAUGERÄTELISTE für verwandteoder ähnliche Gerätearten.
Soll der Neuwert Ax der Preisbasis der BAUGERÄTELISTE 2001angeglichen werden, wenn z. B. bei Arbeitsgemeinschaften(Argen) als Berechnungsgrundlage die BAUGERÄTELISTE2001 vereinbart ist, so kann der theoretische mittlere Neuwert Aauf der Preisbasis 2000 der BAUGERÄTELISTE 2001 nachfolgender Formel ermittelt werden:
(7)
A theoretischer mittlerer Neuwert, Preisbasis 2000Ax Neuwert im Jahre x (z.B. Herstellungsjahr)Ix Erzeugerpreisindex für Baumaschinen im Jahre x bezogen auf 2000 = 100 (vgl. Tabelle 1,Zeile 2)
A A1 A2 A1–( )P P1–
P2 P1–---------------------⋅+=
AAx 100⋅
ix--------------------- €( )=
Titelei.fmd Seite 17 Montag, Juni 11, 2001 1:50 PM
D.1 Hydraulikbagger und Zubehör
D 14
D.1 Hydraulikbagger und Zubehör
� D.1.0 Hydraulikbagger (Normalausführung)
D.1.00 Hydraulikbagger mit Raupenfahrwerk > 6 t (Eigengewicht) BGL 1991-Nr. 3150RAUPENBAGGER HYD
Standardausrüstung:Grundgerät mit Serienmotor und Standardlaufwerk einschl. Hydraulikzylinder für Auslegerunterteil, Fahrerkabine.
D.1.0*.0***.AM Hydraulikausrüstung für GreiferHYD AUSRUEST GREIFER
Werterhöhung Nr. £ 0100 2 810,00 45,00 56,00 62,00Werterhöhung Nr. 0130 4 090,00 65,50 82,00 90,00Werterhöhung Nr. > 0130 4 090,00 77,50 77,50 86,00
D.1.0*.0***.AN HubbegrenzungHUBBEGRENZUNG
Werterhöhung Nr. £ 0130 2 200,00 35,00 44,00 48,50Werterhöhung Nr. > 0130 2 200,00 33,00 42,00 46,00
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D 16
D.1.02 Mini-Hydraulikbagger mit Raupenfahrwerk £ 6 t Eigengewicht BGL 1991-Nr. 3150MINIBAGGER R
Standardausrüstung:Grundgerät mit Dieselmotor, Gummi- oder Stahlraupenfahrwerk, Schildabstützung, überwiegend seitlich schwenk-barem oder seitlich verschiebbarem Monoblock- oder geteiltem Ausleger, zum Teil schwenkbarem Stiel, Hydrozylin-dern, Fahrerkabine.
Kenngröße: Motorleistung (kW).
Zusatzausrüstung siehe D.1.03.
D.1.03 Mini-Hydraulikbagger auf Rädern £ 6 t Eigengewicht BGL 1991-Nr. 3151MINIBAGGER P
Standardausrüstung:Grundgerät mit Dieselmotor, Luftbereifung, Schildabstützung, überwiegend seitlich schwenkbarem oder seitlich ver-schiebbarem Monoblock- oder geteiltem Ausleger, zum Teil schwenkbarem Stiel, Hydrozylindern, Fahrerkabine.
D.1.22 Hydraulikbagger mit Schreitwerk BGL 1991-Nr. 3166HYD BAG M SCHREITW
Standardausrüstung:Mit dem Gerät sind Hangarbeiten bis zu einer Neigung von 45° möglich. Schreitwerk besteht aus zwei nicht angetrie-benen verriegelbaren Rädern sowie zwei Teleskopbeinen mit auswechselbaren Pratzen. Gerät mit Dieselmotor, Monoblockausleger, Stiel, Hydrozylinder, Tieflöffel, Hydraulikausrüstung für Zubehör, Kabi-ne. Stiel wahlweise teleskopierbar.
Kenngröße: Motorleistung (kW).
Grabgefäße und Ausleger in Spezialausführung siehe D.1.4, D.1.6.
� D.1.3 Nicht belegt
� D.1.4 Ausleger für Hydraulikbagger
D.1.40 Monoblockausleger mit Hydrozylindern BGL 1991-Nr. 3152MONOBLOCK M HYDROZYL
Standardausrüstung:Grundgerät mit Standard- oder HD-Laufwerk, Drehmomentenwandler und Lastschaltgetriebe oder hydrostatischemAntrieb, Kabine.Ohne: Planiereinrichtung, Heckaufreißer, Seilwinde, Anhängevorrichtung.