( ( OB NETZE S-Bahn Rhein Main, Nordmainische S-Bahn: Vollausbau der Nordmainischen S-Bahn zwischen dem Anschluss Konstablerwache in Frankfurt/Main und Hanau Hauptbahnhof PFA 3: Hanau Maßnahmenplanung Wasserbau (Anlage 12.8.1) 26.Juni2012 Bearbeitung durch D oO 1ngen1eure lng_agement seit 7948
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OB NETZE - Regierungspräsidium Darmstadt · und der Bemessungswasserspiegellage (H01ao) wurde aus den Daten des RKH die linke Böschungs oberkante übernommen und mit der Wasserspiegellage
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OB NETZE
S-Bahn Rhein Main, Nordmainische S-Bahn: Vollausbau der Nordmainischen
S-Bahn zwischen dem Anschluss Konstablerwache in Frankfurt/Main
Das in Anspruch genommene Volumen beträgt nach Ermittlung der DB Projektbau GmbH, Berlin,
vom 01. April 2010:
3.2.2 Verlustvolumenwichtung
Die Wichtung des Volumens gemäß dem oben beschriebenen Verfahren führt zu einem Wert von
Es muss an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die rein rechnerische Eigenschaft des genannten Wertes für Vnv hingewiesen werden. Der Berechnungsgang ist in Tabelle 1 zusammengestellt.
3.3.2 Typischer Flächenbedarf der wasserbauliehen Prinzipmöglichkeiten
Für den Maßnahmentyp a) muss bei einem auszugleichenden Volumen von
= 8.640 m3
und einer funktionell gleichen Höhe von
eine Grundfläche von
verfügbar sein.
11z = 102,43 müNN- 101,16 müNN
= 1,27 m
AAusgleich = Vverlust I f1z = 8.640 m3 I 1,27 m = 6.803 m2
= rund 0,68 ha
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Für die Maßnahmentypen d) und e) ist bei Nutzung von optimierten Polderräumen ebenfalls ein Flächenbedarf in der Größenordnung von 0,7 ha bis 1 ha zu erwarten, während für die Maßnahmentypen b) und c) bei ungünstigen Höhenverhältnissen mit entsprechend ungünstigen Wichtungen der
Ersatzvolumina tendenziell deutlich größere Rückhaltevalumina abzusehen sind.
3.3.3 Bewertung der wasserbauliehen Prinzipmöglichkeiten mit dem RP Darmstadt
Für die verschiedenen wasserbauliehen Prinzipmöglichkeiten wurden in Abstimmung mit dem RP Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, folgende Ergebnisse erzielt:
~ Neuer Überflutungsraum im bestehenden ÜSG entlang der Kinzig von der Mündung bis zur Stauwurzel des Mainrückstaus:
a) Abgrabung in der Aue oder dem Gewässerbett der Kinzig oberhalb des HW100 Kinzig
(101,16 müNN) bis HW100 Main (ca. 102,43 müNN).
Ergebnis:
• Die Stauwurzel des Mains reicht in etwa bis zur Wehrkrone des Wehrs der Herrenmühle, das in der Kinzig das zweite Wehr ab der Mündung in den Main darstellt. Die Bereiche
oberhalb des Herrenmühlenwehres sind daher nachrangig geeignet. Für den Bereich der Kinzigbrücke der B 8 ist zusätzlich der Pegel Hanau von Veränderungen betroffen, so dass dieser Bereich aus Sicht des RP Darmstadt möglichst nicht als Retentionsraumausgleich herangezogen werden soll.
• Unterhalb des Herrenmühlenwehrs bis zur Bahnbrücke der NMS ist die Gewässerfläche der Kinzig für eine Gestaltung zu schmal.
• Unterhalb der Bahnbrücke gibt es eventuell einen Abschnitt rechtsseitig des Salisbachs, dessen Größe und Ausdehnung im Weiteren durch die UNGER ingenieure örtlich geprüft wurde (siehe unten).
• Alle anderen Bereiche entlang der Kinzig einschließlich einmündender Nebengewässer, wie z. B. Fallbach, besitzen nur eine geringe Eignung, so dass zu Möglichkeit a) außer dem oben genannten Bereich rechtsseitig des Salisbachs keine weiteren Betrachtungen als sinnvoll erachtet werden.
~ Abgrabungen im bestehenden ÜSG des Mains bis HW100 des Mains
b) Abgrabung laufwegabhängig wegen Höhenlage der Aue und des Wsp.
Ergebnis:
• Das WRRL-Maßnahmenprogramm zum Main weist einige Bereiche auf, in denen die Gestaltung der Aue vorgeschlagen wird. Im Bereich des Mainbogens an der Kinzigmün
dung plant nach Kenntnis des RP Darmstadt die Bundeswasserstraßenverwaltung flussbauliche Maßnahmen, sodass dort eine Veränderungssperre besteht.
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• Das Mainvorland liegt deutlich unter der 1 00-jährlichen Hochwasserspiegellage, sodass
das verloren gehende Retentionsvolumen eine größere Aktivierungsjährlichkeit und damit
eine höhere hydrologische Wertigkeit aufweist als die auf dem Mainvorland betrachteten
Flächen. Das RP Darmstadt wünscht für diesen Fall eine Lamellenbetrachtung für das
1 00-jährliche Hochwasser in Anlehnung an das Lamellenverfahren von Dr. Gieseler
(Schreiben "Ermittlung von gleichwertigem Retentionsraumersatzvolumen", Az: V 39b -79i 02 - 24- allgem. vom 01. Juni 1992).
~ Neuer Überflutungsraum außerhalb des bestehendem ÜSGs von Kinzig und Main:
c) Deichrückverlegung (ungesteuerter Ersatzretentionsraum).
Ergebnis:
• Für den Bereich des main-linksseitigen Steinheimer Altarms unter der Brücke derB 43a
befinden sich nach Kenntnis des RP Darmstadt größere Flächenanteile im Besitz der
Stadt Hanau. Hier sind auch Maßnahmen zur WRRL angedacht.
• Die Flächen entlang des Mains weisen nach Kenntnis des RP Darmstadt eine erhöhte
Altablagerungsgefährdung auf.
• Die Öffnung der Hauptdeichlinie des Mains oder der Kinzig wird wegen der kürzlich
durchgeführten Sanierungsarbeiten seitens des RP Darmstadt nicht als zielführend er
• Nach Vorklärung durch das RP Darmstadt gibt es für den bestehenden Polder Staudin
ger keine Möglichkeit der ergänzenden Nutzung für den Retentionsraumausgleich NMS
durch die OB Netz AG.
Gesamtergebnis der Vorabstimmung:
Im Bereich der Kinzig bestehen einzelne Flächen, deren Eignungsprüfung die Vorlage genauerer
Daten erfordert. Im Bereich des Mains sind Flächen im Eigentum der Stadt, die eventuell für eine
Schaffung von Ausgleichsraum geeignet sind.
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3.3.4 Eingrenzung geeigneter Flächen nach wasserbauliehen Gesichtspunkten
Auf Veranlassung der DB Projektbau GmbH hat die HLUG am 02. Juni 2010 einen Datensatz zum
ÜSG der Kinzig und am 08. Juni 2010 einen ergänzenden Datensatz zum Main zur Verfügung ge
stellt. Die Daten wurden auf ihre Eignung hin überprüft und im Folgenden analysiert.
Die Analyse dieser Daten wurde aus Gründen der schnelleren Bearbeitung in zwei parallelen Schrit
ten ausgeführt:
);> Schritt A: Vorläufige Auswahl von Flächen nach der Analyse des Luftbilds und der Höhendaten
Dabei wurden die mittleren Geländehöhen und die Wasserspiegellagen für insgesamt neun
Flächen vereinfacht analysiert. Von diesen neun Ausgleichsflächen befinden sich vier im Be
reich der Kinzig und fünf im Bereich des Mains.
Wie bereits in Kapitel 3.1.1 erläutert hängt das erforderliche Ausgleichsvolumen von der Höhe
der Ausgleichsflächen und der erforderlichen bzw. örtlich sinnvollen Eintiefung ab. Als Ergebnis
lässt sich für die vorläufig betrachteten ausgewählten neun Flächen Folgendes festhalten:
Die vier Flächen im Bereich der Kinzig sind auch in ihrer Gesamtheit nicht ausreichend groß, um
im Rahmen einer örtlich sinnvollen Abgrabung das benötigte Ausgleichsvolumen bereit zu stel
len. Insgesamt können dort unter den gewählten Rahmenbedingungen nur rund 30% des er
forderlichen Ausgleichs bereitgestellt werden.
Die fünf Flächen im Bereich des Mains sind wesentlich größer und liegen tendenziell höher als
die Flächen entlang der Kinzig. Daher ist die Ausgleichseffizienz des neu abzugrabenden Über
flutungsvolumens höher. Bis auf zwei Flächen sind alle Flächen hinreichend groß, um als Einzelfläche den Ausgleich bereitstellen zu können. Bei Verfügbarkeit aller fünf entlang des Mains
liegenden Flächen würde eine resultierende Aushubtiefe in der Größenordnung von 0,11 m ge
nügen, um das erforderliche Ausgleichsvolumen bereitzustellen.
Hinweis: Geringe Aushubtiefen sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit geringer Massen
bewegung gleichzusetzen, da die Abgrabung zunächst die seitliche Lagerung und
spätere Wiederandeckung des Oberbodens in einer typischen Mächtigkeit von ge
schätzt 0,3 m erfordert.
Für die vorläufig gewählten Flächen wurde deren Verfügbarkeit zunächst nicht geprüft.
~ Schritt B: Flächendeckende Analyse der ÜSG hinsichtlich ihrer wasserbaulich-wasserwirtschaftliehen Wichtung
Unter Hinblick auf die relativ komplexe Aufgabe der Flächenauswahl bei gleichzeitig möglichst
geringer Bearbeitungsdauer ist es nicht sinnvoll, zunächst nur die im Schritt A vorläufig ausge
wählten Flächen auf ihre weitere Eignung zu prüfen. Als Grundlage der weiteren Abstimmung wird deshalb das gesamte ÜSG des Mains hinsichtlich der wasserwirtschaftliehen Eignung betrachtet, indem für die vorhandene Geländeoberfläche die Wichtung als Überflutungsfläche erhoben und dargestellt wird. Sofern sich in den weiteren Abstimmungen mit den Flächeneigentü
mernl-nutzern oder sonstigen an der Planung zu Beteiligenden erforderliche Übereinkünfte zeitnah nicht erzielen lassen, muss eine Ausweitung der bisher vorläufig ausgewählten Flächen betrieben werden. Hierzu dienen die in diesem Schritt B erzielten Ergebnisse.
3.3.5 Eingrenzung und Wahl geeigneter Flächen nach Gesichtspunkten der Flächenverfügbarkeit
Die in Schritt A ermittelten Flächen wurden gegenüber der Stadt Hanau erläutert und hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit gewertet. Die Nutzung der Flächen entlang der Kinzig wurde wegen des
geringen Ausgleichsbeitrags und der aufgesplitterten Flächenverteilung verworfen. Für die Flächen am Steinheimer Altarm wurde die Flächenverfügbarkeit am Besten gewertet, da sich hierbei große Flächenanteile bereits im Eigentum der Stadt Hanau befinden und diese seitens der Stadt Hanau aus fachlichen Gründen voraussichtlich auch bereitgestellt würden. Die anderen Flächen sind entweder zu klein oder wurden bezüglich der Eigentümerstruktur durch die DB Projektbau GmbH als wesentlich zersplitterter eingestuft bzw. erfordern die Hinzuziehung einer weiteren Kommune zum Planungsprozess.
Weitere geeignete Flächenfindungen lassen sich auch mit Vorlage der in Schritt B ermittelten ausgeweiteten flächendeckenden Analyse des Überschwemmungsgebiets des Mains nicht ableiten.
Die DB Projektbau GmbH hat aufgrund der günstigen Eigentumsverhältnisse die Flächen am Steinheimer Altarm für die weitere Planung ausgewählt.
3.3.6 Eingrenzung geeigneter Flächen nach weiteren Gesichtspunkten
Die im vorhergehenden Planungsschritt ausgewählten Flächen wurden in ihrer geländemodellierenden Gestaltung durch die UNGER ingenieure nach Vorlage der Flurstücksgrenzen auf Grundlage der Daten des RKHs konkretisiert.
Es ist vorgesehen, die Baugrundbeschaffenheit hinsichtlich hydrogeologischer Verhältnisse sowie bezüglich Altlasten I Altablagerungen I Kampfmittel usw. zu sondieren und zu bewerten. Die Nutzungen sollen, soweit möglich, erhalten bleiben.
Die naturschutzfachliche Analyse der bestehenden Daten ergab keine Schutzgebiete, die direkt von der Geländemodeliierung betroffen sind. Als am Besten geeignet sind aus naturschutzfachlicher Sicht die Flächen mit Frischwiesen, die sich im Bereich des Steinheimer Altarms zwischen der Bundesstraße B 43a und dem östlich liegenden Sportplatzgelände befinden. Für diese Flächen ist der
Nachweis des Retentionsraumausgleichs geführt.
3.3.7 Weitere Rahmenbedingungen
Folgende Daten sind für die weitere Umsetzung durch den Auftraggeber eingebracht und an dieser Stelle nicht gesondert dokumentiert:
Die vorgesehenen Retentionsausgleichsflächen bilden sich aus einer zusammenhängenden Fläche. Diese wird um bis zu 0,5 m abgesenkt, wobei der Oberboden vorher seitlich abgeschoben und anschließend wieder angedeckt wird. Die Böschung erhält eine Neigung von 1 : 1 0 oder flacher.
Die Fläche liegt östlich des bestehenden Altmains in dessen ehemaligen Zulaufbereich und dehnt sich nach Süden in Richtung Maindeich aus. Der kleinste Abstand dieser Teilfläche zum Maindeich beträgt rund 70 m. Die Restentwässerung der Fläche wird über eine Absenkung des am westlichen Flächenrand bestehenden Wirtschaftsweg zum Altmainarm geführt und wird im Binnenbereich
ausführungszeitlich entwässerungsfördernd gegliedert. Hierzu wird der Wirtschaftsweg ebenfalls um 0,5 m abgesenkt. Durch die Fläche kreuzt ein Kabel der Wasserstraßenverwaltung in ost-westlicher Richtung im Bereich der Böschung zwischen ehemaligem Zulaufbereich des Altmains in
Verlängerung der bestehenden Leinpfadanbindung. Im Bereich dieses Kabels werden die Abgrabungen vermieden. Bei der baulichen Umsetzung ist die Lage der Kabel bauzeitlich zu
erkunden und örtlich zu markieren. ln der Teilfläche liegt ein Einzelbaum, der nicht abgegraben wird. Außerdem verläuft in der Teilfläche eine Freileitung, deren Maststandfläche ebenfalls nicht
abgegraben werden soll. Parallel zum bestehenden Maindeich, der die maximale südliche Ausdehnung der Geländemodellierungsfläche vorgibt, verläuft am Deichfuß eine Markierungslinie einer Gasleitung. Weitere Leitungsverläufe wurden nicht erkannt.
Insgesamt zeichnet sich die vorgesehene Modellierungsfläche durch eine gewisse Reliefbeweglichkeit
aus, die eine vorgesehene geländemodellierende Abgrabung in der Größenordnung von 0,5 m relativ
unauffällig erscheinen lässt. Durch das Abschieben und Wiederandecken von Oberboden kann eine
Grünlandnutzung voraussichtlich erhalten werden.
Die Planung wurde mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, der Stadt Hanau sowie dem Wasser
und Schifffahrtsamt Aschaffenburg vorabgestimmt Der Erhalt der bestehenden Vorflutwirkung der
Absenkungsfläche wird im Rahmen der Ausführungsplanung durch detaillierte Randböschungsanpassungen gesichert.
3.4.2 Nachweis des Retentionsraumausgleichs
Eine örtliche Absenkung der Flächen führt im strömenden Fall zu einem lokalen Anstieg der örtli
chen Wasserspiegellage. Damit ist bei Heranziehung der Bestands- anstelle der zukünftigen Pla
nungswasserspiegel eine Unterschätzung des tatsächlich neu geschaffenen Retentionsraums ver
bunden. Aus diesem Grund wird auf eine Neuberechnung der Wasserspiegellage verzichtet.
Für den Nachweis des Retentionsraumvolumens wurden in einem DGM die geländemodellierenden
Gestaltungen der Absenkungsflächen mit dem Bemessungswasserspiegel des 1 00-jährlichen
Hochwasserereignisses HQ100 verglichen. Die Differenz der Volumina entspricht dem ausgegrabe
nen Volumen. Für die tiefenabhängige Wichtung des neu geschaffenen Retentionsvolumens wur
den Lamellen mit einer Mächtigkeit von 1 m betrachtet. Für diese Lamellen wurde das zusätzliche Überflutungsvolumen bestimmt und in der tiefenabhängigen Wichtung berücksichtigt.
Die Bestimmung (siehe Tabelle 2) ergab folgende Zahlen:
Abgegrabenes Ersatzvolumen Ve = 26.940 m3
Gewichtetes Ersatzvolumen Vne = 4.265 m3
~lanung - Bestand Tiefenintervall lntervallteil- lntervallschwer- Intervall- gewichtetes Uberstauvolumen von bis volumen punkttiefe wichtung Teilvolumen
bei HW,oo- Ve=vPian • Vaest HW100- HW100- AVe,l tsP,l n AVenl
[m] [m•] . [m] [m] [m'] [m] [-] [m']
0 26.940
1 26.910 0 1 30 0,500 2,438 12
2 12.270 1 2 14.640 1,500 5,313 2.755
3 30 2 3 12.240 2,500 8,188 1.495
4 0 ') 3 4 30 3,500 11 ,064 3
Summe .26..940. Summe 4..2fi5
* ) unterhalb HW100 - 4 m vernachlässigt im wirksamen Mittel 6,317
Tabelle 2: Berechnung des gewichteten Ersatzvolumens
31301 Vollausbau Nordmainische S ·Balln . Maßnahmenplanung Wasserbau. 26. Juni 2012 Seil.e 13
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Damit ist bei der gewählten Fläche und ihrer Gestaltung das gewichtete Verlustvolumen Vnv kleiner
als das gewichtete Ersatzvolumen Vne·
Vnv = 3.044 m3 < 4.265 m3 = Vne
Im Rahmen der ausführungszeitlichen Feststellungen kann das Abgrabungsvolumen Ve ohne Ver
lust der geforderten Ausgleichswirkung voraussichtlich noch leicht reduziert werden. Dies sollte
möglichst im Bereich der bestehenden Leitungen, im Bereich entstehender abflussloser Senken
und gegebenenfalls südlichen maindeichnächsten Bereich geschehen.
Der Wasserspiegel der Kinzig liegt bei einem 1 00-jährlichen Hochwasser bei
HW1oo,Kinzig = 101,16 müNN
und weist damit gegenüber der umgebenden Geländehöhe der Trasse
z0 = ca. 101 ,30 müNN
hochwasserfreie Bedingungen auf. Daher ist für das Kinzig-Hochwasser bei einer erforderlichen
Verlängerung des Brückenbauwerks durch die Trassenverbreiterung kein hydraulischer Engpass zu
befürchten. Der Anstieg von Main-Hochwasser geschieht sehr langsam, sodass hieraus ebenfalls
keine hydraulische Engstellenwirkung unter Hinblick auf die Befüllung der nördlich der Trasse liegenden Retentionsräume durch Main-Hochwasser zu erwarten ist.
4.2 Brücke Salisbach
Die bestehende Brücke des Salisbachs ist offensichtlich hinreichend groß, sodass bei einer erfor
derlichen Verlängerung des Durchlassbauwerks durch die Trassenverbreiterung kein hydraulischer
Engpass zu erwarten ist. Der Anstieg von Main-Hochwasser geschieht sehr langsam, sodass hie
raus ebenfalls keine hydraulische Engstellenwirkung unter Hinblick auf die Befüllung der nördlich
der Trasse liegenden Retentionsräume durch Main-Hochwasser zu erwarten ist.