Regierungspräsidium Tübingen Tel. 07071/82729 Fax: 03212/4110753 E-Mail: [email protected]1 Antragsstellung, Antrag auf Bescheidung einer Schwerbehinderung oder Neufeststellung Präsentation Thema: durch den Geschäftsführer der Firma VAD : Kurt Hindennach Stand: September 2012
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VAD Antragsstellung GdB Hindennach [Kompatibilitätsmodus] · 9. Regierungspräsidium Tübingen 10 Teil 4 3. Seite des Antrags o. Regierungspräsidium Tübingen Fa. VAD Tel. 07071/82729
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• Straße, Hausnummer: ________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort: ________________________________________________________________ Tel. tagsüber zu erreichen ________________________________________________________________Sie können selbst zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, wenn Sie
vorhandene aktuelle Arztbriefe und Untersuchungsunterlagen wie z.B.
Facharztbriefe und Krankenhausberichte beifügen
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Teil 2 1. Seite des Antrags
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Teil 1 2. Seite des Antrags
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Teil 2 2. Seite des Antrags
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Teil 1 3. Seite des Antrags
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Wenn Platz nicht ausreicht, auf separatem Blatt weitere Krankenhausaufenthalte auflisten
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Teil 2 3. Seite des Antragso
Wenn Platz nicht ausreicht, auf separatem Blatt weitere Rehaaufenthalte auflisten
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Teil 3 3. Seite des Antragso
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Teil 4 3. Seite des Antragso
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Teil 1 4. Seite des Antragso
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Teil 3 4. Seite des Antrags
Ganz wichtiges Feld. Mit Datum so weit als möglich zurück !
- wichtig für früheren Rentenbeginn
- finanziell von Bedeutung. bis mind. 10 Jahre Steuerbefreiung rückwirkend !!!!
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Teil 4 4. Seite des Antrags
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Teil 5 4. Seite des Antrags
- Dem Antrag möglichst alle vorhandenen Diagnosen, Arzt- und Krankenhausberichte beifügen
- Immer eine Kopie vom Antrag machen und Datum notieren an dem er abgegeben wurde
- Bearbeitungsdauer zwischen 3 und 12 Monaten
- Wenn GdB mind. 50 betragen muß wegen Kündigungsdrohung usw. ���� persönlich abgeben Eilantrag
- Beschleunigtes Feststellungsverfahren für Erwerbstätige
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Erstantrag
Ausfüllanweisung
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Beschleunigtes Feststellungsverfahren für Erwerbstätige
Im Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX wird die tatsächlich bereits vorliegende Schwerbehinderung lediglich festgestellt. Dieses Verfahren soll beschleunigt werden, soweit es um die Feststellung der Schwerbehinderten-eigenschaft bei erwerbstätigen Personen geht. Eine baldige Entscheidung liegt nicht nur im Interesse der Antragsteller, sondern auch ihrer Arbeitgeber (insbesondere Erfüllung der Beschäftigungspflicht, Arbeitsplatzeinrichtung, besonderer Kündigungsschutz, Gewährung von Zusatzurlaub).
Die zuständige Behörde, z. B. das Landratsamt (früher: Versorgungsamt) hat die Behinderung, wenn ein Gutachten für die Feststellung nicht erforderlich ist, binnen 3 Wochen nach Antragseingang festzustellen. Ist jedoch ein Gutachten erforderlich, ist unverzüglich ein geeigneter Sachverständiger von der zuständigen Behörde zu beauftragen. Dessen Gutachten ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung zu erstellen. Innerhalb weiterer 2 Wochen nach Vorliegen dieses Gutachtens ist die Feststellung der Behinderung seitens der Behörde zu treffen.
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HinweisAlle Unterlagen sollten gleich bei Antragsstellung vollständig vorgelegt werden, damit keine zeitlichen Verzögerungen eintreten. Vorteilhaft ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, aus der Diagnose und Funktionsbeeinträchtigung ersichtlich sind. Selbsteinschätzung des GdB anhand der GdB/MdE-Tabelle in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Teil A, Nr. 26). . Zum Nachschlagenkurze Bearbeitungsfristen:§ 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX§ 14 Abs. 2 Sätze 2 und 4 SGB IX§ 14 Abs. 5 Sätze 2 und 5 SGB IX Mitwirkungspflichten des Antragstellers:§ 60 Abs. 1 SGB I
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Was führt zur Anerkennung einer Schwerbehinderung ?Was beeinflußt einen GdB ?
- Attestierte Beeinträchtigungen wie:
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chronische Schmerzen
Ängste, Zwänge, psychische Beeinträchtigungen
Suizidgedanken, Schlaflosigkeit
verminderte Gehfähigkeit / Alter / Vergleich Sportabzeichen
alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die nicht altersgerecht sind
alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die länger als 6 Monate andauern
Hinweis: Einzel-GdB´s werden nicht aufsummiert !
Inkontinenz / Impotenz
Fatigue-Syndrom
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- Arbeitgeber benachrichtigen / 5 Tage Zusatzurlaub / Erhöhter Kündigungsschutz
- wenn Anerkennung rückwirkend: Antrag ans Finanzamt
Beispiel:
Datum Bescheid August 2008; GdB = 50 rückwirkend ab Januar 2000
- Steuerfreibeträge
Microsoft Word-Dokument
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Beispiel Finanzamt GdB = 50
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Finanzamt TübingenPostfach XYTübingen
Steuernummer: 123456/23456 bzw. neue IdentnummerKarl Mustermann, Steuerschuldstrasse 112 in 72074 TübingenEinkommensteuerbescheide 2000 – 2007Antrag auf Änderung gem. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich den Antrag auf Änderung der Einkommensteuerbescheide der Jahre 2000 bis 2007 gem. §175 Abs. 1 Nr. 1 AO.
Sie erhalten in der Anlage eine Bescheinigung des Landratsamtes Tübingen über eine vorliegenden Grad der Behinderung von 50 seit dem 01.01.2000.
Ich bitte darum, den Behindertenpauschbetrag nach § 33 b EStG in Höhe von jährlich 570,00 € bei denSteuerveranlagungen 2000 ff noch nachträglich zu berücksichtigen.
MfG
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Erwarteter Grad der Behinderung wurde nicht beschieden
Wie kann dem entgegengetreten werden ?
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- Durch einen Widerspruch – Frist von 4 Wochen/ 1 Monat einhalten
- Durch einen Widerspruch mit Akteneinsicht
Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht nicht vergessen !
Warum Akteneinsicht ?
- zum Prüfen, ob alle notwendigen Unterlagen vorliegen