Regierungspräsidium Darmstadt Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-Gesetz Informationsveranstaltun g am 10. Oktober 2011
Regierungspräsidium Darmstadt
Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-Gesetz
Informationsveranstaltung am
10. Oktober 2011
Inhalt
• Allgemeines zu Schallschutzmaßnahmen
• Anspruchsvoraussetzungen• Antragsverfahren• Kommunikation• Weitere Regelungen
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- Allgemeines -
Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt
Main:Lärmschutzbereichsverordnung vom
27. September 2011 (In-Kraft-Treten: am 13.10.2011)
• Tag-Schutzzone 1: L Aeq Tag = 60 dB(A)• Tag-Schutzzone 2: L Aeq Tag = 55 dB(A)• Nacht-Schutzzone: L Aeq Nacht = 50 dB(A)
L Amax = 6 mal 53 dB(A)
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Allgemeines
Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV)
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Tag-Schutzzone 1+ 2 bei L Aeq Tag
Bauschalldämm-Maß für Aufenthaltsräume
Weniger als 60 dB(A) 30 dB
60 bis < 65 dB(A) 35 dB
65 bis < 70 dB(A) 40 dB
70 bis < 75 dB(A) 45 dB
75 dB(A) und mehr 50 dB
Maßgeblich ist die Lage der baulichen Anlage innerhalb der Isophonen-Bänder
Allgemeines
Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV)
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Nacht-Schutzzone bei LAeq Nacht
Bauschalldämm-Maß für Schlafräume
Weniger als 50 dB(A) 30 dB
50 bis < 55 dB(A) 35 dB
55 bis < 60 dB(A) 40 dB
60 bis < 65 dB(A) 45 dB
65 dB(A) und mehr 50 dB
Maßgeblich ist die Lage der baulichen Anlage innerhalb der Isophonen-Bänder
Allgemeines
Aufenthaltsräume (2. FlugLSV)
•Wohnungen: Wohnräume incl. Wohndielen, Wohnküchen, Arbeitsräume sowie Schlafräume (Schlafzimmer, Kinder- und Jugendzimmer)
•Erholungs- und Altenheime, Krankenhäuser u.a. schutzbedürftige Einrichtungen: Wohn- und Schlafräume incl. Übernachtungs-, Betten- und Gemeinschafts-räume, Untersuchungs-, Behandlungs- und OP-Räume
•Kindergärten, Schulen u.a. schutzbedürftige Einrichtungen: Gemeinschafts-, Unterrichts-, Vortrags- und wissenschaftliche Arbeitsräume, Leseräume in Bibliotheken
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Allgemeines
Erstattung von Aufwendungen
Eigentümern kann gegenüber Fraport AG ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen für Aufenthaltsräume zustehen, sofern
• ihr Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1• ihr Grundstück innerhalb der Nacht-Schutzzone
liegt• gilt auch, wenn nur ein Grundstücksteil in der o.g.
Schutzzone liegtRegierungspräsidium Darmstadt
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Anspruchsvoraussetzungen
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Lage in Tag-Schutzzone 1
Für Aufenthaltsräume
Wenn ja:Dauerschallpegel
>65 dB(A)<65 dB(A)
Anspruch sofortAnspruch ab 13.10.2016
Lage in Nacht-Schutzzone
Nur für Schlafräume
Wenn ja:Dauerschallpegel
> 55 dB(A)< 55 dB(A)
Anspruch sofortAnspruch ab 13.10.2016
Tag-Schutzzone 1Nacht-Schutzzone
< 65 dB(A)< 55 dB(A)
Freiwilliges Vorziehen der Erstattung von Aufwendungen durch Fraport AG
Geltendmachung des Anspruchs: 5-Jahresfrist
Anspruchsvoraussetzungen
Erstattungsfähige Aufwendungen
• Schallschutzmaßnahmen in der Tagschutzzone 1:erforderliche bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von Aufenthaltsräumen
Schallschutzmaßnahmen in der Nacht-Schutzzone:erforderliche bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von Schlafräumen
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Anspruchsvoraussetzungen
Erstattungsfähige Aufwendungen
• nur tatsächlich nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführte Maßnahmen
• Beschränkung auf den erstmaligen Einbau; nicht für Unterhaltung und Erneuerung
• Höchstbetrag: 150,-- € je Quadratmeter Wohnfläche
• Betrag umfasst auch Nebenleistungen (z.B. Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße durch externe Gutachter sowie für den Aus- und Einbau erforderlichen Arbeiten incl. Putz- und Anstricharbeiten)
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Anspruchsvoraussetzungen
Ausschlussgründe
• Durch die bauliche Maßnahme wird das gesetzlich geforderte Bauschalldämm-Maß nicht erreicht.
• Die baulichen Anlagen entsprechen bereits den gesetzlichen Anforderungen.
• Der Flughafenbetreiber hat bereits freiwillige Leistungen erbracht.
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Antragsverfahren
Verfahrensablauf
• Antrag nebst Unterlagen: Eigentumsnachweis, Baubeschreibung, Baugenehmigung, Baupläne, Wohnflächenberechnung (soweit vorhanden), Denkmalschutz
• Grundstück muss in der Tagschutzzone 1 oder Nachtschutzzone liegen
• Prüfung, ob und ggf. wann ein Anspruch dem Grunde nach besteht
• Prüfung, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (evtl. Beauftragung eines externen Gutachters)
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Antragsverfahren
Verfahrensablauf
• Festlegung des Umfangs der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und des möglichen Erstattungshöchstbetrages
• Beauftragung einer Fachfirma durch den Anspruchsberechtigten
• Nach Durchführung der Maßnahmen erfolgt Rechnungsvorlage gegenüber dem RP; Prüfung auf Erstattungsfähigkeit der Maßnahme
• Festsetzungsbescheid über die zu erstattende Höhe
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Kommunikation
• Durch behördliche Merkblätter, Flyer, Informationen auf der Homepage des RP
• Adresssuche zur Selbstbeantwortung der Frage, ob man anspruchsberechtigt ist
• Hotline: 12 3100• [email protected]• Karten werden zu jedermanns Einsicht
archivmäßig gesichert beim RP niedergelegt• Kartendarstellung auch unter Homepage
des HMWVL: www.wirtschaft.hessen.de
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Weitere Regelungen
Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs
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Lage in Tag-Schutzzone 1
Anspruch
Wenn ja:Dauerschallpegel
> 65 dB(A)< 65 dB(A)
ab 21.10.2011ab 13.10.2016
Es fehlt derzeit eine Rechtsverordnung zur Entschädigungsregelung
Weitere Regelungen
Bauverbote
•Im Lärmschutzbereich:Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime, Schulen, Kindergärten u.a. schutzbedürftige Einrichtungen
•In Tag-Schutzzone 1/ in Nacht-Schutzzone:Wohnungen
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Weitere Regelungen
Ausnahmen von Bauverboten
•zur Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Einrichtungen oder sonst im öffentlichen Interesse dringend geboten (zuständig: die Baudienststelle des Bundes oder des Landes bei Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft)
•unter § 5 Abs. 3 FluglärmG fallende Wohnungen•vor Festsetzung des Lärmschutzbereichs genehmigte bauliche Anlagen ; gleiches gilt für nichtgenehmigungsbedürftige bauliche Anlagen•festgesetzten Schallschutzanforderungen genügen
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Weitere Regelungen
Entschädigung bei Bauverboten
• bisher zulässige bauliche Nutzung wird aufgehoben und dadurch tritt eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks ein
• Aufwendungen für Vorbereitungen zur baulichen Nutzung des Grundstücks verlieren an Wert, die der Eigentümer im Vertrauen auf den Bestand der bisher zulässigen Nutzung gemacht hat
• angemessene Geldentschädigung für Eigentümer
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Kommunikation
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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