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NEPAL Sonderreise Große Annapurna-Runde mit Markus Schöpping Trekkingrundreise Detaillierter Reiseverlauf 1. Tag - 05.10.2017 Anreise Flug nach Kathmandu. 2. Tag - 06.10.2017 Kathmandu (A) Ankunft in der Hauptstadt Kathmandu und Transfer ins Hotel im Zentrum der quirligen Großstadt. Am Abend treffen Sie sich zu einem traditionellen Begrüßungsessen. Übernachtung im Hotel. 3. Tag - 07.10.2017 Fahrt nach Syange (1100 m) und Trekking bis Jagat (1300 m) (F/M/A) Frühe Fahrt per Kleinbus und Jeep über Besisahar nach Syange (1100 m). Nach der langen Fahrt tut es gut, sich bei der zweistündigen Wanderung nach Jagat (1300 m) die Beine zu vertreten. Willkommen im grünen Marsyangdi-Tal! Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 8h; Gehzeit ca. 2h, 200 m). 4. Tag - 08.10.2017 Jagat (1300 m) - Dharapani (1860 m) (F/M/A) In stetigem Auf und Ab gewinnen Sie nur langsam an Höhe, bis Sie schließlich ein letzter Steilanstieg durch eine beeindruckende Schlucht in den schönen Ort Tal (1680 m) bringt. Nachmittags wandern Sie gemütlich bis nach Dharapani (1860 m). Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 7h, 1100 m, 540 m). 5. Tag - 09.10.2017 Dharapani (1860 m) - Chame (2670 m) (F/M/A) Sie verlassen wieder einmal die Jeeppiste und wandern auf einem ca. 200 m höher liegenden Pfad durch die mittelalterlich wirkenden Gurung-Dörfer Odar und Ghelanchok. Nach einem steilen Anstieg lichten sich die moosbehangenen Wälder und erste Hirsefelder kommen in Sicht. Am späten Nachmittag erreichen Sie Chame (2670 m). Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 6h, 1000 m, 190 m). 6. Tag - 10.10.2017 Chame (2670 m) - Pisang (3200 m - 3300 m) (F/M/A) Der Manaslu liegt nun schon hinter Ihnen und der grandiose Anblick der Annapurna begleitet Sie fast den ganzen Tag bis nach Pisang (3200 m - 3300 m). Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 5h, 750 m, 220 m). 7. Tag - 11.10.2017 Pisang (3200 - 3300 m) - Manang (3540 m) (F/M/A) Nach einem steilen Anstieg gelangen Sie auf einen spektakulären Panoramapfad. Hoch über der ursprünglichen Trekkingroute genießen Sie ausgezeichnete Weitblicke auf die umliegenden Gipfel. Zudem beeindrucken unterwegs die zwei steinalten Gurung-Dörfer Ghyaru und Ngawal. Am Abend erreichen Sie Manang (3540 m). Als leichtere und kürzere Alternative können Sie auch entlang der Fahrpiste direkt nach Manang laufen. Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 7-8h, 600 m, 260 m).
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Jul 03, 2020

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NEPAL Sonderreise Große Annapurna-Runde mit Markus Schöpping Trekkingrundreise

Detaillierter Reiseverlauf 1. Tag - 05.10.2017 Anreise Flug nach Kathmandu. 2. Tag - 06.10.2017 Kathmandu (A) Ankunft in der Hauptstadt Kathmandu und Transfer ins Hotel im Zentrum der quirligen Großstadt. Am Abend treffen Sie sich zu einem traditionellen Begrüßungsessen. Übernachtung im Hotel. 3. Tag - 07.10.2017 Fahrt nach Syange (1100 m) und Trekking bis Jagat (1300 m) (F/M/A) Frühe Fahrt per Kleinbus und Jeep über Besisahar nach Syange (1100 m). Nach der langen Fahrt tut es gut, sich bei der zweistündigen Wanderung nach Jagat (1300 m) die Beine zu vertreten. Willkommen im grünen Marsyangdi-Tal! Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 8h; Gehzeit ca. 2h, 200 m↑).

4. Tag - 08.10.2017 Jagat (1300 m) - Dharapani (1860 m) (F/M/A) In stetigem Auf und Ab gewinnen Sie nur langsam an Höhe, bis Sie schließlich ein letzter Steilanstieg durch eine beeindruckende Schlucht in den schönen Ort Tal (1680 m) bringt. Nachmittags wandern Sie gemütlich bis nach Dharapani (1860 m). Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 7h, 1100 m↑, 540 m↓).

5. Tag - 09.10.2017 Dharapani (1860 m) - Chame (2670 m) (F/M/A) Sie verlassen wieder einmal die Jeeppiste und wandern auf einem ca. 200 m höher liegenden Pfad durch die mittelalterlich wirkenden Gurung-Dörfer Odar und Ghelanchok. Nach einem steilen Anstieg lichten sich die moosbehangenen Wälder und erste Hirsefelder kommen in Sicht. Am späten Nachmittag erreichen Sie Chame (2670 m). Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 6h, 1000 m↑, 190 m↓).

6. Tag - 10.10.2017 Chame (2670 m) - Pisang (3200 m - 3300 m) (F/M/A) Der Manaslu liegt nun schon hinter Ihnen und der grandiose Anblick der Annapurna begleitet Sie fast den ganzen Tag bis nach Pisang (3200 m - 3300 m). Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 5h, 750 m↑, 220 m↓).

7. Tag - 11.10.2017 Pisang (3200 - 3300 m) - Manang (3540 m) (F/M/A) Nach einem steilen Anstieg gelangen Sie auf einen spektakulären Panoramapfad. Hoch über der ursprünglichen Trekkingroute genießen Sie ausgezeichnete Weitblicke auf die umliegenden Gipfel. Zudem beeindrucken unterwegs die zwei steinalten Gurung-Dörfer Ghyaru und Ngawal. Am Abend erreichen Sie Manang (3540 m). Als leichtere und kürzere Alternative können Sie auch entlang der Fahrpiste direkt nach Manang laufen. Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 7-8h, 600 m↑, 260 m↓).

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8. Tag - 12.10.2017 Akklimatisations- und Ruhetag in Manang (3540 m) (F/M/A) Akklimatisations- und Ruhetag in Manang. Optional können Sie zur besseren Höhenanpassung zu den umliegenden Hochalmen wandern oder einfach einen Ruhetag vor der bald folgenden Passüberschreitung einlegen. Empfehlenswert ist z.B. ein Ausflug zum "100-Rupien-Lama", der in einer ca. 400 m über Manang gelegenen, mit Gebetsfahnen geschmückten Klosterhöhle seinen Segen für die Überschreitung des Thorong-La erteilt (Gehzeit ca. 3h). Oder Sie wandern zum gegenüberliegenden Aussichtspunkt am Gangapurna-See unterhalb vom Gangapurna-Eisfall (Gehzeit ca. 2-3h). Tipp: In Manang gibt es eine Höhenmedizin-Informationsstelle. Übernachtung wie am Vortag. Alternativ besteht die Möglichkeit, am Vortag in Ngawal zu übernachten und heute mit einem Stopp an der Gompa in Braga bis nach Manang zu wandern. 9. Tag - 13.10.2017 Manang (3540 m) - Chuli Ledar (4200 m) (F/M/A) Zur Mittagszeit gelangen Sie nach Yak Kharka (4050 m). Die anschließend kurze Etappe führt Sie nach Chuli Ledar (4200 m). Am Abend ist noch ein kleiner Akklimatisations-Spaziergang möglich. Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 5h, 740 m↑, 80 m↓).

10. Tag - 14.10.2017 Chuli Ledar (4200 m) - High Camp (4900 m) (F/M/A) Zum Mittag rasten Sie in Phedi (4450 m). Die Höhe wird Sie nun zu etwas langsameren Gehen zwingen. Nach einer weiteren Stunde erreichen Sie das High Camp (4900 m), von dem Sie noch zu einem kleinen Aussichtspunkt aufsteigen können. Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 4h, 700 m↑).

11. Tag - 15.10.2017 Überschreitung Thorong-La-Pass (5416 m) bis Muktinath (3760 m) (F/M/A) Im Dunkeln brechen Sie auf. Über Geröll und Blockwerk ist der 5416 m hohe Thorong-La-Pass nach etwa 2-3 Stunden erreicht. Der Abstieg ist steil und zieht sich in die Länge, aber bei gutem Wetter ergeben sich erste Blicke auf den Dhaulagiri (8167 m) und die wüstenartige Landschaft von Mustang. In Muktinath (3760 m) besichtigen Sie die Tempelanlagen der wohl wichtigsten Pilgerstätte des nepalesischen Himalaya. Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 7-8h, 510 m↑, 1650 m↓).

12. Tag - 16.10.2017 Muktinath (3760 m) - Jomsom (2720 m) - Marpha (2670 m) (F/M/A) Heute wandern Sie durch das kaum besuchte Lupra-Tal nach Jomsom (2720 m). Nach dem Aufstieg zum höchsten Punkt auf ca. 3830 m führt der Weg bergab bis nach Lupra (2790 m). Dieser wunderschöne kleine Ort hat eine sehenswerte Gompa. Von Lupra aus folgen Sie dem Bachbett bergab, bis Sie nach ca. 45 Minuten das berühmte Kali-Gandaki-Tal erreichen. Auf dem meist windigen und trockenen Talabschnitt wandern Sie in ca. 2-3h in Richtung Süden nach Marpha. Wer möchte, kann das letzte Stück ab Jomsom mit dem Jeep fahren (Bezahlung vor Ort). Marpha (2670 m) ist berühmt durch die angeblich besten Äpfel in ganz Nepal, die hier gedeihen und zum Teil zu dem wohl noch berühmteren "Apple Brandy" verarbeitet werden. Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 7-8h, 500 m↑, 1590 m↓).

13. Tag - 17.10.2017 Marpha (2670 m) - Kalapani (2530 m) (F/M/A) Beim weiteren Abstieg bleiben Sie auf der nicht befahrenen Ostseite des Flusses. Schmale Pfade führen oft durch Nadelwald sowie hin und wieder durch das breite Flussbett und ermöglichen stets beste Blicke auf den gigantischen Felskoloss des Dhaulagiri (8167 m). Nur für den äußerst lohnenswerten Besuch der Ortschaft Tukuche setzen Sie für eine kurze Strecke wieder auf die Westseite des Flusses über. Die restliche Wegstrecke bis Kalapani (2530 m) verläuft wieder auf der Ostseite durch ein Nadelwaldgebiet. Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 6-7h, 130 m↑, 270 m↓).

14. Tag - 18.10.2017 Kalapani (2530 m) - Dana (1440 m) (F/M/A) Das Flusstal verengt sich und wird zur beeindruckenden Schlucht, in der das wild tosende Wasser mit lautem Rauschen in die Tiefe stürzt. Langsam wird es wieder grüner und wärmer. Das erste Stück bis nach Ghasa (Gehzeit ca. 1,5h) laufen Sie teils Piste, teils Waldpfad. Nach Ghasa begeben Sie sich auf die weniger windige und angenehm ruhige

Page 3: NEPAL › wp-content › uploads › 2017 › 01 › ...Tag - 21.10.2017 Ghorepani (2860 m) - Poon Hill (3191 m) - Ulleri (ca. 2000 m) (F/M/A) Sehr zeitiger Aufbruch am Morgen, um

Ostseite des Flusses. Sie erreichen über zahlreiche Steintreppen und stetiges Auf- und Ab das noch sehr ursprüngliche Dorf Dana. Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 5h, 200 m↑, 1290 m↓).

15. Tag - 19.10.2017 Dana (1440 m) - Tatopani (1180 m) - Ghara (1700 m) (F/M/A) Zunächst steigen Sie hinab bis nach Tatopani (1180 m). Hier können Sie eine lange Mittagspause einlegen und optional die heißen Quellen besuchen. Gegen eine kleine Gebühr kann in diesen auch ein wohltuendes Bad genommen werden. Am Nachmittag steigen Sie über zahlreiche Steinstufen und entlang kleiner Bauerndörfer hinauf nach Ghara (1700 m). Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 5h, 260 m↓ 520 m↑).

16. Tag - 20.10.2017 Ghara (1700 m) - Ghorepani (2860 m) (F/M/A) In den kühlen Morgenstunden geht es heute nochmal steil bergauf. Über zahlreiche Natursteinstufen steigen Sie hinauf zum Ghorepani-Pass. Das Tagesziel liegt fast genau auf der Passhöhe in der kleinen Ortschaft Ghorepani (2860 m). Wer das schöne Licht der Nachmittagssonne gleich nutzen möchte, kann optional heute schon einmal zum Poon Hill (3191 m) aufsteigen oder zu nahe gelegenen Aussichtspunkten spazieren. (Gehzeit ca. 5h, 1160 m↑; optionaler Rundweg zum Poon Hill ca. 2h, 350 m↑↓).

17. Tag - 21.10.2017 Ghorepani (2860 m) - Poon Hill (3191 m) - Ulleri (ca. 2000 m) (F/M/A) Sehr zeitiger Aufbruch am Morgen, um auf dem Gipfel des berühmten Aussichtsberges Poon Hill (3191 m) den Sonnenaufgang zu erleben. Nach dem Frühstück wandern Sie meist bergab nach Ulleri (ca. 2000 m). Übernachtung in einer Lodge. (Gehzeit ca. 4h, 350 m↑, 1210 m↓).

18. Tag - 22.10.2017 Trekking bis Nayapul (1070 m) und Fahrt nach Pokhara (F/M) Die letzte Tagesetappe führt Sie zunächst über Natursteinstufen und Hängebrücken in das grüne Tikhedhungga und dann weiter auf einem breiten Weg nach Nayapul (1070 m). Anschließend Rückfahrt nach Pokhara (Fahrzeit ca. 1,5h), wo Sie sich am idyllischen Phewa-See erholen und den Blick auf Annapurna und Machhapuchare genießen können. Übernachtung im Hotel. (Gehzeit ca. 4h, 930 m↓).

19. Tag - 23.10.2017 Freizeit in Pokhara (F) Der heutige Tag steht für eigene Erkundungen in Pokhara zur freien Verfügung. Ein Spaziergang zum See oder ein Einkaufsbummel bieten sich als Aktivitäten an. Übernachtung wie am Vortag. 20. Tag - 24.10.2017 Flug nach Kathmandu (F/A) Panoramaflug (ca. 30 min) von Pokhara nach Kathmandu entlang des Himalaya-Hauptkammes. Anschließend Besichtigung der wichtigsten religiösen Sehenswürdigkeiten Kathmandus: Pashupatinath (Tempel und Verbrennungsstätten), Swayambhunath und Boudhanath. Am Abend (oder je nach Flugplan ggf. auch erst am nächsten Tag) erwartet Sie ein gemeinsames Abschiedsessen. Übernachtung im Hotel. Besichtigung Pashupatinath: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass hier Leichenverbrennungen stattfinden. Für Nicht-Hindus mag dies abschreckend wirken, für die Hindus gehört das aber zum Alltag. Es ist generell mit starken Luftverunreinigungen zu rechnen. Wir bitten außerdem um Diskretion beim Fotografieren. 21. Tag - 25.10.2017 Freizeit und Abreise (F) Je nach Flugplan steht noch einmal ein halber oder ganzer Tag für einen letzten Einkaufsbummel oder weitere Besichtigungen zur freien Verfügung. Anschließend oder spätestens am nächsten Morgen Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Deutschland. 22. Tag - 26.10.2017 Abreise Rückflug nach Deutschland.

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NEPAL Sonderreise Große Annapurna-Runde mit Markus Schöpping Häufig gestellte Fragen Was passiert, wenn die Mindestteilnehmerzahl meiner Reise nicht erreicht wird? Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, werden wir Ihre Reise i.d.R. nicht absagen, sondern immer allen bisher gebuchten Gästen als Kleingruppenreise anbieten. Dies ermöglicht Ihnen langfristige Planungssicherheit! Die Kleingruppenzuschläge sind i.d.R. moderat, je nach konkreter Situation ca. 150 – 250 EUR pro Person. Die finale Entscheidung, ob Sie das Angebot annehmen, liegt natürlich bei Ihnen. Wann ist die beste Reisezeit für eine Trekkingtour? Was die beste Reisezeit angeht, so gibt es für alle Trekkingtouren zwei prinzipielle Möglichkeiten: die sog. Vormonsunsaison im Frühjahr, die von etwa Anfang Februar bis Ende Mai dauert sowie die Nachmonsunsaison, die von Mitte September bis Mitte Dezember gute Wetterverhältnisse bietet. Das Reisen nach Nepal ist natürlich auch in den anderen Jahreszeiten, also während des kalten Wintermonsuns und des feucht-heißen Sommermonsuns möglich. Für ausgedehnte Trekkingtouren sind diese Monate jedoch weniger geeignet, da es im Sommer fast täglich regnet und die Wege dadurch oft schlammig und rutschig werden und es im Winter hingegen ab und an schneit und relativ kalt ist. Die Frühjahrssaison hat natürlich den Vorteil, dass Blüten und Blumen in besonderer Vielzahl anzutreffen sind. Sehr reizvoll ist die Zeit der Rhododendronblüte, die besonders in der Annapurna-Region ab März (je höher, desto später) für traumhaft schöne Kontraste zwischen üppig blühenden Rhododendronwäldern und eisbedeckten Himalaya-Riesen sorgt. Zudem ist es im Frühjahr wärmer und die Tage sind länger als im Herbst, wo es schon recht zeitig (ca. 17 Uhr) dunkel wird. Dafür herrscht im Herbst oft das stabilere Wetter mit mehrtägigen Schönwetterphasen und sehr klarer Bergsicht. Ab Anfang November sieht man sogar von Kathmandu aus oftmals die schneebedeckten Berge am Horizont, was im März/April/Mai oder September/Oktober kaum möglich ist. Der November ist auch von den Temperaturen in den Tal-Lagen (z. B. Kathmandutal - ca. 1300 m) sehr angenehm, doch kann es oben im Gebirge besonders nachts und in den frühen Morgenstunden schon ziemlich kalt werden. Der Vorteil der besten Bergsicht wiegt natürlich für viele schwerer als um 2-5 Grad kältere Durchschnittstemperaturen, so dass auch der November eine sehr beliebte Reisezeit ist. Auch die Monate Dezember und Januar eignen sich für Trekking, solange man mit den kälteren Temperaturen klar kommt und die hohen Pässe auslässt, welche völlig zuschneien können (Empfehlung: bis max. 3500 m Höhe). Der Vorteil dieser Monate ist das deutlich geringere Aufkommen an Touristen. Generell ist zu den Temperaturen zu sagen, dass es bei einer Trekkingreise nach Nepal in der Regel zu sehr großen Temperaturunterschieden kommt: tagsüber kann es in den Tal-Lagen sehr warm werden. Temperaturen von über +30°C sind keine Seltenheit. Weiter oben sind hingegen besonders nachts und in den frühen Morgenstunden Minusgrade angesagt: auf Temperaturen von -5 bis -10°C, in Extremfällen auf ca. 5000 m auch schon mal -15 bis -20°C sollte man mit entsprechender Ausrüstung vorbereitet sein. Gibt es Programmänderungen während der saisonalen nepalesischen Feste? Bei unseren Reiseterminen erwähnen wir wichtige Feste, die während Ihrer Reise in Nepal stattfinden. Dies ist als Hintergrundinformation für Sie gedacht, damit Sie die Festlichkeiten besser einordnen können, falls Sie diese zufällig miterleben. Ihr Reiseprogramm ändert sich dadurch nicht bzw. wird nicht speziell auf die Festlichkeiten angepasst. Wo treffe ich meinen Reiseleiter? Unsere Mitarbeiter in Kathmandu werden Sie am Flughafen in Empfang nehmen. Ihr Reiseleiter wird Sie dort oder spätestens zum gemeinsamen Abendessen begrüßen.

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Wie viel Freigepäck darf ich mitnehmen? Auf dem internationalen Langstreckenflug haben Sie i.d.R. 23-30 kg Freigepäck zzgl. Handgepäck. Diese Grenze sollten Sie besser nicht überschreiten, da dies sonst einen Aufpreis nach sich ziehen kann. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Flugplan, den wir Ihnen zusammen mit den finalen Unterlagen ca. 14 Tage vor Reisebeginn zuschicken bzw. den Bedingungen Ihrer Fluggesellschaft. Für die nationalen Flüge gilt eine Gepäckgrenze von 20 kg (15 kg + 5 kg Handgepäck). Für Flüge ab/an Lukla, Jomsom, Dolpo, Phaplu und Simikot sind nur noch 15 kg inkl. Handgepäck erlaubt. Zusätzliches Gepäck bis ca. 5 kg ist möglich und kostet 1-2 EUR pro kg extra. Kann ich Gepäck, welches ich beim Trekking nicht benötige, in Kathmandu im Hotel zurücklassen? In allen Hotels in Kathmandu gibt es die Möglichkeit der Verwahrung von Gepäck. Empfehlenswert ist es, wenn alle Reiseteilnehmer separat diese Dinge in kleineren Beuteln oder Taschen abpacken und dann insgesamt für die gesamte Gruppe abgeben. Was kann ich mir unter einer Lodgetrekkingtour in Nepal vorstellen? Wenngleich bei solch einer Tour der Fokus auf dem Trekking liegt, kommt auch hier der kulturelle Teil nicht zu kurz: So stehen im Kathmandutal ca. 2 Tage für die wichtigsten Sehenswürdigkeiten zur Verfügung und unterwegs sind die Besichtigungen von zahlreichen Klöstern am Wegesrand möglich. Beim Lodgetrekking erfolgen die Übernachtungen in Lodges bzw. landestypisch ausgebauten Berghütten. Ein Trekking in den touristisch gut erschlossenen Regionen wie Annapurna, Everest und Helambu/Langtang macht mit dem Zelt keinerlei Sinn, da dies weder billiger noch schöner ist. Das gilt inzwischen auch für die Regionen Manaslu und Mustang. All unsere Trekkingtouren sind prinzipiell so konzipiert, dass die Wanderetappen für jeden körperlich gesunden Menschen mit normaler Kondition und Höhenverträglichkeit gut zu schaffen sind. Voraussetzung ist natürlich, dass man ganz gut zu Fuß ist und Spaß und Freude auch an ausgedehnten Wandertouren hat. Die Touren sind so geplant, dass man sich langsam an die Höhe gewöhnen (=akklimatisieren) kann und auch ausreichend Ruhepausen zur Verfügung hat. Bei Menschen mit einer normalen Höhenverträglichkeit sollte es somit unter Beachtung allgemeiner Vorsichtsmaßnahmen (ausreichend Ruhe, nicht überanstrengen, viel trinken, leichte kohlenhydratreiche Kost) in aller Regel nicht zu Höhenproblemen kommen. Natürlich kann man dafür keine Garantie bekommen und in (sehr seltenen!) Ausnahmefällen kann bei Einzelpersonen auch eine generelle Höhenunverträglichkeit bestehen. Medizinisch gibt es jedoch bisher keine Möglichkeit, dies herauszufinden, außer es einfach auszuprobieren. Sorgen muss man sich diesbezüglich nicht machen, denn neben einer gut ausgebauten medizinischen Infrastruktur entlang der Haupttrekkingrouten besteht stets auch die Möglichkeit, im Ernstfall die Tour abzubrechen und sofort in tiefere Lagen abzusteigen. Dabei wird man von einem Assistenz-Guide oder Träger begleitet. Was kann ich mir unter einer Lodge im Himalaya vorstellen? Die Unterkunft auf diesen Trekkingtouren erfolgt - soweit dies nicht explizit anders vermerkt ist - stets in typischen Himalaya-Lodges, gut ausgebauten aber einfachen Berghütten, die in aller Regel Doppelzimmer anbieten. Die Zimmer sind jeweils mit 2 Betten inkl. dünner Matratzen ausgestattet und zur Übernachtung im eigenen Schlafsack vorgesehen (Decken bekommt man meist nur auf Anfrage bzw. gegen Aufpreis, an manchen Stellen evtl. auch gar nicht). Die sanitären Einrichtungen in den Lodges sind naturgemäß einfach, aber in der Regel sauber und für eine Trekkingtour völlig ausreichend. Toiletten gibt es meist in Form von Trocken-WC‘s ("Plumpsklos"), manchmal noch auf dem Hof gelegen, meistens aber auch im Hauptgebäude selbst. Fließend kaltes Wasser ist fast immer vorhanden. Wo nicht (bzw. oft auch zusätzlich) kann man gegen Gebühr morgens und abends eine große Schüssel mit warmem Waschwasser erhalten. Immer häufiger gibt es in den Lodges auch Duschen (oft Gemeinschaftsduschen), so dass man auf Wunsch und gegen Gebühr von

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umgerechnet ca. 2-3 € (je höher, desto teurer) Wasser heizen lassen und warm duschen kann. Die Duschen befinden sich meist in einem separaten Anbau auf dem Hof und sind natürlich sehr einfach gestaltet, aber sauber und für eine Trekkingtour völlig ausreichend. Frühstück und Abendessen gibt es im meist (außer in der Mustang-Region) beheizten Speise- und Aufenthaltsraum à la carte aus dem jeweiligen Angebot der Lodge. Auch wenn die Nepalis prinzipiell ein ehrliches und friedliebendes Volk sind, kam es in letzter Zeit bei Trekkingtouren in der Manaslu-Region ab und an zu kleineren Diebstählen in Zelten. Für unsere Gruppen haben wir dafür aber ein erfolgreiches Sicherheitskonzept entwickelt, bei dem ein Sherpa stets Wache hält. Auch die Umstellung auf Lodgetrekking sollte das Risiko verringern. Dennoch empfehlen wir in diesem Gebiet eine erhöhte Aufmerksamkeit und generell bei allen Trekkingtouren so wenig Wertsachen wie möglich mit zu nehmen (Pässe etc. sollten im Hotel-Safe in Kathmandu bleiben). Gibt es in den Lodges generell Einzelzimmer? Prinzipiell ja, allerdings kann es in der Hochsaison auch zu Engpässen kommen. Bei der Tour zum Annapurna-Basislager werden in den Orten Doban, Deurali und im Annapurna-Basislager i.d.R. nur 4- und 6-Bett-Zimmer vergeben. Dort und im Helambu/Langtang-Gebiet, speziell in Gosainkund und den davor und danach liegenden Orten, greift das Nationalparkgesetz. Demnach dürfen in den nicht natürlich besiedelten Orten nicht mehr als 4 Lodges mit je max. 2 Toiletten gebaut werden. Aufgrund des Erdbebens von 2015 gibt es im Helambu- und Langtang-Nationalpark zurzeit nur sehr wenige Lodges und somit können wir für die Touren NEPHEL und NEPLAN aktuell nur Doppelzimmer anbieten. Einzelzimmer ergeben sich ggf. bei ungerader Gruppengröße. Falls Ihnen der EZ-Zuschlag im Vergleich zu den vor Ort publizierten Zimmer-Kosten relativ hoch erscheint, beachten Sie bitte, dass die Lodgebesitzer ihr Geld nicht mit der Übernachtung, sondern hauptsächlich mit den konsumierten Mahlzeiten verdienen. Für ein EZ werden somit die Zimmer-Kosten sowie die Mahlzeiten für 2 Personen veranschlagt. Wer trägt mein Gepäck während des Trekkings? Das Hauptgepäck von ca. 15 kg wird während des Trekkings durch Träger oder im Königreich Mustang teilweise durch Tragetiere transportiert, so dass man außer einem kleinen Tagesrucksack nichts selber tragen muss und die Wanderungen unbeschwert genießen kann! Bitte beachten Sie auch, dass sperrige Gepäckstücke wie z. B. (Schalen-)Koffer für alle Touren mit Trekkingteil ungeeignet sind! Wie sieht der Tagesablauf beim Lodgetrekking aus? Morgens zeitiges Aufstehen (da es abends relativ zeitig dunkel wird, geht man lieber etwas früher zu Bett und hat so mehr vom Tag...) und Fertigmachen (= Einpacken) des Hauptgepäcks für die Träger, so dass diese bereits starten können. Anschließend gibt es ein gemütliches Frühstück in der Lodge. Die Trinkflasche für unterwegs sollte man besser schon am Vorabend zum Befüllen mit Marschtee abgeben bzw. spätestens zum Frühstück füllen lassen. Je nach Tagesetappe und persönlichen Vorlieben erfolgt dann zwischen 7 und 9 Uhr der Start zur Vormittagsetappe. 2-4 Stunden Wanderung bringen uns an eine geeignete Stelle für die Mittagsrast, in aller Regel die gemütliche Sonnenterrasse einer am Wegesrand gelegenen Lodge. Für die Mittagspause nimmt man sich am besten wirklich viel Zeit, denn zum einen ist es wunderschön, von einer gemütlichen Sonnenterrasse aus den Bergblick zu genießen und zum anderen ist erst eine Pause von 1,5-2 Stunden wirklich erholsam für Körper und Geist. Am Nachmittag wird der Rest der Tagesetappe zurückgelegt, normalerweise noch einmal eine Wanderung von 2 bis maximal 4 Stunden. Diese Zeitangaben beinhalten jeweils bereits Fotostopps und auch mal einen Unterwegshalt an einem interessanten Kloster, einer Käserei oder einer anderweitig interessanten Stelle. Schließlich geht es nicht darum, nur eine bestimmte Strecke "abzulaufen", sondern auch die Gegend wirklich kennen zu lernen und zu erleben. Die Tagesetappen übersteigen insgesamt nie wirklich 6-7 Stunden reine Gehzeit, außer ggf. an Tagen mit Passüberquerungen oder Bergbesteigungen. Das Gehtempo ist

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jedem nach seinen individuellen Vorlieben bzw. dem gewohnten Geh-Rhythmus selbst überlassen. Keinesfalls besteht der Zwang oder die Verpflichtung, in der Gruppe zu wandern. Die Gruppe trifft sich dann ggf. jeweils nur mittags am Rastpunkt sowie nachmittags/abends am Tagesziel. Nach der Ankunft steht meist noch ausreichend Zeit für einen Bummel durch den jeweiligen Ort zur Verfügung. Zwischen 18 und 20 Uhr gibt es das gemeinsame Abendessen in der Lodge und die nächste Tagesetappe wird besprochen. Ab 21-22 Uhr ist in den Lodges üblicherweise Nachtruhe. Welche Mahlzeiten kann ich während des Trekkings erwarten? Während des Trekkings können Sie sich auf Vollverpflegung à la carte freuen. Zum Mittag- und Abendessen gibt es eine reichliche, warme Mahlzeit aus einer Auswahl von meist 10-20 verschiedenen Gerichten und abends jeweils eine Suppe zusätzlich zum Hauptgericht. Weitere Speisen sind in der Vollverpflegung nicht eingeplant. Beim Mittagessen möchten wir Ihnen jedoch empfehlen, sich gemeinsam auf 1-2 Gerichte festzulegen, da sonst die Zubereitungszeit sehr lang dauern kann. Kohlenhydratreiche und fettarme Nudel-, Reis- und Kartoffelgerichte mit viel Gemüse und wenig Fleisch sollten Sie bevorzugt essen, um dem Körper auf der ungewohnten Höhe die Verdauung so leicht wie möglich zu machen. Dazu gibt es zu allen Mahlzeiten Heißgetränke zu kaufen wie z. B. Tee, Kaffee oder Heiße Zitrone, um den Körper mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen. Wenn Sie kostenpflichtige Heißgetränke für die Wanderung wünschen, informieren Sie bitte den Guide, welcher sich gern um das Befüllen Ihrer Thermoskannen kümmert. In jeder Lodge können Sie auch Wasserflaschen kaufen, Ausnahmen gibt es im Manaslu-Gebiet und in einzelnen Orten in der Annapurna-Region. In einigen Dörfern in der Annapurna-Region gibt es zusätzlich eine Safe Drinking Water Station, wo mit Ozon behandeltes und somit i.d.R. verträgliches Leitungswasser gekauft und in eigene Trinkbehälter abgefüllt werden kann. Außerdem gibt es in jeder Lodge die Möglichkeit, abgekochtes Wasser zu kaufen. Zusätzlich können alkoholische Getränke (Bier, Wein, Rum oder Whisky) sowie fertig abgepackte Getränke (aus Flaschen und Dosen) auf eigene Kosten fast überall erworben werden. Kann ich während des Trekkings meine Akkus aufladen? In den Haupttrekkingregionen ist elektrischer Strom inzwischen in fast allen Lodges verfügbar, aber häufig nur an zentraler Stelle wie z. B. im Aufenthaltsraum und meist gegen Gebühr (ca. 1-4 EUR). Es kann dafür aber keine Garantie übernommen werden, da die kleinen Wasserkraftwerke oder Solaranlagen bei Defekten oft tagelang nicht repariert werden können. Was kann ich unterwegs beim Trekking nachkaufen? Entlang der Haupttrekkingrouten besteht in jedem größeren Dorf die Möglichkeit, Getränke, Toilettenpapier, Kaugummis und eine geringe Auswahl an Schokoladenriegeln oder Batterien nachzukaufen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen vor allem Toilettenpapier und Taschentücher bereits von Deutschland mitzubringen oder in Kathmandu einzukaufen, da die Preise in den Bergen deutlich höher sind. Generell gilt: je höher, desto teurer. Was wird von jedem Teilnehmer für das Trekking-Permit benötigt? Zur rechtzeitigen Beantragung aller in Nepal erforderlichen Genehmigungen benötigen wir bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn folgende Daten von Ihnen: Geburtsdatum, Geburtsort, Reisepassnummer, Gültigkeits- sowie Ausstellungsdatum und Ausstellungsort des Reisepasses. Außerdem benötigen wir für Wanderungen in den Regionen Annapurna, Mustang und Manaslu ein Passbild sowie für Mustang und Manaslu auch eine Kopie des Reisepasses. Bitte schicken Sie uns Passbilder und Passkopien am besten gescannt als Bilddatei per E-Mail oder per Post in Papierform. Für die Trekkingregionen Everest, Helambu und Langtang brauchen Sie das Passbild für das Trekking-Permit erst vor Ort. Ist der Verleih von Ausrüstung vor Ort möglich?

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Trotz der theoretischen Möglichkeit empfehlen wir dies ausdrücklich nicht. Es kann keine Garantie für Verfügbarkeit und Zustand der Ausrüstung übernommen werden. Was sollte ich zum Thema Höhenkrankheit wissen? Die größte Herausforderung an den menschlichen Körper bei einer Trekkingtour nach Nepal ist die Höhe bzw. das Vermeiden der Höhenkrankheit. Im Prinzip sind all unsere Trekkingreisen so konzipiert, dass normal höhenverträgliche Menschen mit der Akklimatisation keine Probleme haben sollten. Trotzdem besteht natürlich die theoretische Möglichkeit zu Höhenbeschwerden, so dass hier noch einmal explizit darauf eingegangen werden soll. Höhenkrankheit, die sogenannte “Acute Mountain Sickness” oder kurz AMS genannt, kann in ihrer schwersten Form zum Tod führen. Ursache der Höhenkrankheit ist eine ungenügende Anpassung (Adaption) des Körpers an große Höhen, meist bedingt durch zu schnelles Aufsteigen in Höhen über 3000 m. Am häufigsten und gefährlichsten ist ein Auftreten in Höhen zwischen 3000 und 5000 m.

Der Körper stellt sich auf die entsprechende Höhe dadurch ein, dass er die Frequenz und die Intensität der Atmung steigert. Untersuchungen haben gezeigt, dass diejenigen, die sich schnell an die neue Höhe anpassen können, ihre Atemfrequenz und -stärke schnell den veränderten Umständen anpassen, wohingegen diejenigen, die relativ schnell von dieser Krankheit erfasst werden können, ihre Atemfrequenz langsamer anpassen. Der Grund der schnellen oder langsameren Anpassung ist nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse höchstwahrscheinlich genetisch bedingt. Weitere Symptome für eine gute Höhenanpassung sind eine gesteigerte Herzfrequenz und ein Anstieg der roten Blutkörperchen (Hämatokritwert). Innerhalb weniger Tage passt sich der gesunde Körper an eine neue (größere) Höhe an, so dass dann Höhenkrankheit normalerweise nicht mehr auftritt. Diese Anpassung des Körpers gibt aber keine Garantie dafür, dass im Falle eines weiteren Aufstiegs nicht doch noch eine Höhenkrankheit auftreten kann.

Unsere Trekkingtouren sind normalerweise so ausgelegt, dass das Risiko, an einer Höhenkrankheit zu erkranken, möglichst gering ist. Langsamer Aufstieg, vernünftige Tagesetappen sowie schrittweise Erhöhung der Schlafhöhe sind die Kernpunkte einer Strategie zur Vermeidung von Höhenproblemen. Hundertprozentig ausgeschlossen werden kann das Risiko jedoch nie.

Der niedrigere Luftdruck in der Höhe sowie das damit verbundene geringere Sauerstoffangebot führen bereits ohne körperliche Anstrengungen, also auch im Ruhezustand, zu einer Erhöhung von Herzfrequenz, Atemzeitvolumen sowie Herzzeitvolumen. Außerdem vergrößert sich durch die zusätzliche Bildung von roten Blutkörperchen die Blutdichte. Dies kann fatale Folgen haben, so dass eine der wichtigsten Regeln beim Aufstieg in die Höhe lautet, viel zu trinken! Um der Bluteindickung entgegenzuwirken und auch die gesamte körperliche Leistungsfähigkeit zu erhalten, ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr unabdingbar. Dies bedeutet, täglich (!) mindestens 4-5 Liter zu trinken (keinen Alkohol!), bei großer körperlicher Anstrengung sogar noch mehr!

Erste Anzeichen der Höhenkrankheit sind Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit und manchmal Erbrechen, Schwindelgefühl und Gleichgewichtsstörungen. Je nach Schwere und Symptomen unterscheidet man vier Formen der Höhenkrankheit:

Milde Höhenkrankheit („Mild Acute Mountain Sickness“ – MAMS) ist die leichteste Form, von der bis zu Drei Viertel aller Trekkingtouristen, die z. B. den Kala Pattar besteigen, betroffen sind. Meist klingen die Symptome nach Abstieg, Ruhepause oder reichlich Flüssigkeitszufuhr schnell wieder ab.

Akute Höhenkrankheit („Severe Acute Mountain Sickness“ – SAMS) ist die schwerere und unter Umständen lebensbedrohliche Form der Höhenkrankheit. Schnellstmöglicher Abstieg und bestenfalls umgehende medizinische Betreuung können lebenswichtig sein! Die physische und psychische Leistungsfähigkeit sind bereits deutlich reduziert und solcherart Erkrankte sollten auf keinen Fall mehr allein unterwegs sein bzw. allein gelassen werden!

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Das Höhenlungenödem („High Altitude Pulmonary Edema” – HAPE) gehört bereits zu den akut lebensbedrohlichen Zuständen und wird gekennzeichnet durch die Ansammlung von Wasser bzw. Gewebsflüssigkeit in der Lunge. Die ersten Anzeichen sind Husten, erst trocken, dann mit pinkfarbenem und schaumigem Speichel. Rasselnde Atmung und blasig-schaumiger Auswurf sind deutliche Alarmzeichen, die nur eine Konsequenz haben dürfen: Der/die Betroffene muss unter allen Umständen so schnell wie möglich auf eine geringere Höhe gebracht werden!

Das Höhenhirnödem („High Altitude Cerebral Edema” – HACE) ist die schwerste und gefährlichste Form der Höhenkrankheit, die mit Flüssigkeitsansammlung im Gehirn einhergeht. Der/Die Betroffene fühlt sich äußerst erschöpft und entwickelt ein starkes Ruhebedürfnis, bekommt zunehmend Gleichgewichtsprobleme, Schwindelgefühl, Übelkeit und allgemeine Mattigkeit zu spüren. Sicherstes und alarmierendes Alarmzeichen ist der Verlust des klaren Denkens, der sich bei Betroffenen in wirren und unsinnigen Antworten auf gestellte Fragen äußert. Letztendlich fällt der Kranke ins Koma und im Falle eines Nichtabstiegs auf geringere Höhen tritt der Tod ein. Ein sofortiger Abstieg/Abtransport in tiefere Lagen kann deshalb bereits bei ersten Anzeichen lebensrettend sein!

Für alle vier Formen der Höhenkrankheit gilt, dass sie vollständig unabhängig von Alter und körperlicher Fitness sind! Und auch ein vorheriges (problemloses) Erreichen einer größeren Höhe auf einer früheren Tour gibt keine Garantie für die Reaktion des Körpers bei erneuter Beanspruchung. Allgemeine Hinweise beim Auftreten von Höhenkrankheit Unsere nachfolgenden Ratschläge erteilen wir zunächst mit dem Ziel, dass niemand eine Höhenkrankheit erleiden wird (was sich leider nie 100%ig ausschließen lässt). Bitte beachten Sie, dass das Nichteinhalten der Ratschläge im schlimmsten Fall zum Tod führen kann. Informieren Sie bei Unwohlsein in der Höhe als allererstes umgehend Ihren Reiseleiter.

1. „Essen und Trinken halten Leib und Seele zusammen.“ Dies gilt umso mehr unter körperlicher Belastung, wie bei einer Trekkingtour und erst recht in großer Höhe! Trinken Sie täglich ca. 4-5 Liter vor allem bei starker Sonneneinstrahlung. 2. Es ist wichtig, die Anzeichen einer Höhenkrankheit zu kennen und sie sich vor allem auch einzugestehen! Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Schwindelgefühle und Gleichgewichtsstörungen deuten auf Höhenkrankheit hin. Trekkingtouristen und Bergwanderer sind oft sehr zielorientiert und ehrgeizig und tendieren dazu, diese Anzeichen nicht wahrnehmen zu wollen. 3. Sollten Anzeichen auftreten und das geplante Nachtlager noch höher als der momentane Aufenthaltsort liegen, sollte man auf keinen Fall weiter aufsteigen. Beim Auftreten der ersten Symptome ist es nicht unbedingt notwendig, sofort auf niedrigere Höhen abzusteigen, aber sehr wichtig, zunächst einmal nicht weiter aufzusteigen! Mehr oder weniger alle schweren bis tödlichen Fälle von Höhenkrankheit passieren bei denen, die trotz der erwähnten Anzeichen unbeirrt weitergestiegen sind. In manchen Fällen kann es notwendig sein, erst einen Aufstieg in Kauf zu nehmen, bevor ein Abstieg möglich ist (z. B. bei Passüberschreitungen). Vorrang sollte dann stets der sicherste und schnellste Weg in Richtung Tal haben.

4. Wenn die Symptome sich trotz Befolgung all dieser Regeln verschlechtern, ist ein sofortiger Abstieg oder Transport in niedrigere Lagen unabdinglich. Ein weiterer (auch längerer) Aufenthalt in der Höhe, in der die Höhenkrankheit verstärkt aufgetreten ist, wird nicht zu einer Verbesserung führen! Sie müssen sich deshalb unverzüglich unterhalb der Höhe begeben, in der die Symptome begannen. Ist Ihnen die Höhe, in der die ersten Anzeichen aufgetreten sind, nicht bekannt, müssen Sie solange absteigen, bis eine Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes auftritt. Sobald Sie sich besser fühlen, können Sie sich unbedenklich auf dieser Höhe erholen und akklimatisieren.

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5. Medikamentöse Behandlung kann niemals einen Abstieg oder zumindest eine Ruhepause auf der gleichen Höhe ersetzen! Nehmen Sie Medikamente im Zusammenhang mit der Höhenkrankheit nur nach ärztlicher Beratung oder genauester persönlicher Sachkenntnis ein! Bei einer ernsthaften Erkrankung, welche die Fortführung des Trekkings unmöglich macht, ist der Hubschraubertransport nach Kathmandu die schnellste und sicherste Variante der Rückführung. Was passiert, wenn ich die Trekkingtour abbrechen muss? Sollten Sie aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr weiter laufen können, informieren Sie bitte umgehend Ihren Reiseleiter. Dieser wird sich mit unseren Kollegen in Kathmandu absprechen und Ihnen Ihre Alternativen mitteilen. Generell können Sie z. B. bei Höhenproblemen wieder absteigen und je nach Tourenverlauf entweder in einer Lodge in den Bergen (beim Everest-Trekking) oder in Pokhara (im Annapurna-Gebiet) auf die Rückkehr Ihrer Gruppe warten oder frühzeitig nach Kathmandu zurückkehren (wodurch zusätzliche Transfer- und Übernachtungskosten entstehen). Im Notfall organisiert Ihr Reiseleiter für Sie einen Bergungshubschrauber. Generell verrechnen wir Ihre Zusatzkosten mit den Kosten, welche Sie unter normalen Umständen verursacht hätten. Die Zusatzkosten zahlen Sie bitte vor Ort an unsere nepalesischen Kollegen. Wie hoch sind Bergungs- und Umbuchungskosten vor Ort im Krankheitsfall? Bei einer ernsthaften Erkrankung, welche die Fortführung des Trekkings unmöglich macht, ist der Hubschraubertransport nach Kathmandu die schnellste und sicherste Variante der Rückführung. Bitte überprüfen Sie deswegen Ihren Versicherungsschutz, denn eine Flugstunde mit dem Hubschrauber kostet ca. 2500 USD und somit kann ein Bergungseinsatz schnell über 5000 EUR kosten! Eine Umbuchung des Rückfluges nach Deutschland kostet ca. 150-250 EUR und sollte i.d.R. vor Ort im jeweiligen Büro der Fluggesellschaft erfolgen. Bitte bedenken Sie, dass eine Umbuchung immer nur möglich ist, wenn in den betreffenden Maschinen Plätze verfügbar sind. Im ungünstigsten Fall ist die Ausstellung eines neuen Rückflugtickets notwendig. Unser Büroleiter in Kathmandu wird Ihnen bei allen Angelegenheiten behilflich sein. Greift die Bergungskostenversicherung des Deutschen Alpenvereins auch bei einer Trekkingreise in Nepal? Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Versicherung des DAV bei unseren Reisen leider nicht greift, da es sich bei unseren Reisen um eine „Pauschalreise außerhalb Europas“ handelt, welche über den DAV nicht versicherbar ist. Mit welchen Ausgaben vor Ort und Trinkgeldern muss ich rechnen? Es ist für uns gewöhnlich sehr schwierig abzuschätzen, wie viel Geld jeder unserer Reisegäste unterwegs benötigt. In den Länder- und Reiseinformationen finden Sie bereits einige Preisangaben sowie Erfahrungswerte zu den durchschnittlichen Ausgaben unserer Reisegäste. Generell wurden viele Dinge in Nepal teurer. Das kleine Land ist wirtschaftlich stark abhängig von seinen großen Nachbarn China und Indien. In Absprache mit unserem Büro in Kathmandu geben wir daher folgende Trinkgeldempfehlungen (pro Gruppe pro Tag): Trekkingguide: 4-6 EUR Assistenz-Guide: 3-4 EUR Kulturguide: 8-10 EUR Träger/Tierführer: 3-4 EUR Fahrer: 1 EUR pro Stunde Beim Lodgetrekking trägt ein Träger das Gepäck von zwei Teilnehmern und somit ca. 30 kg.

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In der Regel wird der Trekkingguide ab 4 oder 5 Teilnehmern von einem Assistenz-Guide und ab 8 oder 9 Teilnehmern von 2 Assistenz-Guides unterstützt. Wir möchten Sie bitten, dieses nicht als Zahlungsaufforderung zu verstehen, sondern das Ganze auch als das zu behandeln, was es eigentlich ist - ein zusätzlicher Anreiz zu einer sehr guten Arbeit. Sollten Sie einmal nicht mit der Leistung zufrieden sein, dann sollten Sie auch kein Trinkgeld zahlen. Wenn Sie allerdings auf ein paar außerordentlich hilfsbereite und aufmerksame Menschen treffen, können Sie ihnen dieses auch per Trinkgeld danken. Damit Sie nicht jederzeit Trinkgeld zur Hand haben müssen, empfehlen wir Ihnen, eine Person aus Ihrer Gruppe auszuwählen, die eine Gruppenkasse führt. Daraus können die Trinkgelder oder gemeinschaftliche Ausgaben für die gesamte Gruppe bezahlt werden. In Restaurants wird Trinkgeld ähnlich wie in Deutschland aufgerundet, man ist dazu aber nicht verpflichtet. In Nepal gilt, dass 10% Service Charge auf die Preise berechnet werden. Hierzu bitte immer prüfen, ob das extra auf der Karte ausgeschrieben ist. Taxi- oder Riksha-Fahrer erwarten kein Trinkgeld. Tipp für Taxi: Billiger ist es, das Taxometer laufen zu lassen und immer erst zu prüfen, ob es auch auf „0“ ist. Falls es außer Betrieb ist, sollen Sie vorher den Preis festlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Permit-Gebühren für die Mustang-Region zu Beginn der Tour in Kathmandu an Ihren Reiseleiter zahlen müssen (in EUR oder in US$). Genaue Informationen dazu erhalten Sie zusammen mit den finalen Reiseunterlagen. Die Flughafengebühr bei der Ausreise aus Nepal besteht nicht mehr. Für diese Reise sind (auch für die Entrichtung der Visagebühr!) normalerweise keine US$ erforderlich. Die Landeswährung, die Nepalesische Rupie, wird in allen Wechselstuben und Banken problemlos und zu einem guten Wechselkurs gegen Euro umgetauscht, so dass Sie keine doppelten Umtauschgebühren bezahlen müssen und Bargeld nicht extra vorher in US$ umtauschen müssen. Viele Gäste fragen, was man den Kindern in Nepal am besten mitbringt. Natürlich gibt es pädagogisch wertvolle Dinge, aber es ist unserer Meinung nach besser, gar nichts zu geben, um sie nicht zu Bettlern zu erziehen, die bei Touristen automatisch die Hand aufhalten. Wer helfen möchte, kann lieber für konkrete Projekte der in den Länder- und Reiseinformationen genannten Vereine spenden. Da es in Nepal keine qualitativ hochwertige Ausrüstung gibt, freuen sich die Träger über gebrauchte und nicht mehr benötigte Trekkingkleidung, Schlafsäcke und vor allem Wanderschuhe (Größe 38-41). Gern können Sie diese bei unseren Kollegen in Kathmandu abgeben, die für eine gleichmäßige Verteilung sorgen. Kann ich meine Gruppenreise verlängern? Ja, aber bitte beachten Sie, dass wir uns aufgrund der dadurch erforderlichen Fluganpassungen am besten so frühzeitig wie möglich um Ihr Verlängerungsprogramm kümmern müssen. Bitte teilen Sie uns daher Ihre Wünsche möglichst gleich mit der Reisebuchung zusammen mit! Was ist zu beachten, wenn ich einen Panoramaflug (Mountain Flight) buchen möchte? Die Panoramaflüge finden täglich sehr zeitig am Morgen und nur bei gutem Wetter statt. Dabei benötigen Sie Ihren Reisepass sowie warme Kleidung, da es am Morgen recht kühl werden kann. Wir empfehlen Ihnen, den Flug im Voraus bei DIAMIR zu buchen. Sollte dieser aufgrund schlechter Witterung nicht stattfinden, erstatten wir Ihnen die Kosten für den Flug. Welche Reiseliteratur ist im Leistungsumfang von DIAMIR enthalten?

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Zusammen mit der Reisebestätigung bekommt jeder Reiseteilnehmer einen Reiseführer zugeschickt. Bei Reiseteilnehmern mit gleichem Haushalt wird statt zweimal der gleichen Literatur ein alternatives Buch über Nepal mitgeschickt. Wir hoffen, Ihnen mit den vorstehenden Tipps und Empfehlungen die wichtigsten Fragen zu Ihrer Reise beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass bei Buchung einer Individualreise teilweise Abweichungen zu erwähnten Sachverhalten zutreffen können.

Eine schöne Reise wünscht Ihnen

DIAMIR

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NEPAL Sonderreise Große Annapurna-Runde mit Markus Schöpping Mitnahmeempfehlungen Reisegepäck Um den Transport nicht unnötig zu verkomplizieren und die Menge des Gepäcks übersichtlich zu halten, beachten Sie die Grundregel: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Die vorliegende Liste soll Ihnen bei der Auswahl Ihres Reisegepäcks eine Hilfe sein. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nur um eine allgemeine Auflistung notwendiger oder empfehlenswerter Ausrüstungsgegenstände handelt. Spezielles, persönliches Gepäck ist daher nicht aufgeführt.

Für die Trekkingreise notwendige bzw. empfohlene Ausrüstungsgegenstände

x Rucksack oder Reise-/Sporttasche für das Hauptgepäck (kein Koffer!) x feste, knöchelhohe und gut eingelaufene Wanderschuhe, am besten komplett aus

Leder, sowie dazu ggf. passende Gamaschen x Trinkflasche, Thermoskanne, Wassersack o.ä. (mind. 1,0l) x kleiner Tagesrucksack (mind. 15-20l) mit Regenschutz zum Unterbringen von

Regenkleidung, Fotoapparat, Wasserflasche, Stirnlampe usw. während der Trekkingtour

x sowohl sommerlich-leichte als auch winterlich-warme Bekleidung x wasser- und windabweisende Kleidung (Regenjacke, Gore-Tex-Jacke o.ä.) x kombinierbare Oberbekleidung (es ist immer günstiger, mehrere dünnere

Kleidungsstücke mitzuführen als mehrere dicke Pullover) x dicker Pullover oder wärmende Jacke, möglichst aus Fleece oder einem ähnlichen

schnelltrocknenden Material x mehrere Paar warme, gut gepolsterte Socken x Funktionsunterwäsche x kleine Wäscheleine und Klammern zum Aufhängen verschwitzter Kleidung x warme Mütze, einen Schal (oder Halstuch) und warme Handschuhe sowie ein

zweites Paar Reservehandschuhe x ausreichend warmer Schlafsack (Komfortbereich bis – 10 °C) x zur Entlastung der Gelenke auf den Trekkingabschnitten sind Teleskopstöcke

unbedingt zu empfehlen x ein zweites, leichtes Paar Schuhe für die Reise, eventuell zusätzlich Sandalen x leistungsfähige Stirnlampe (sollte immer im Tagesrucksack sein) x Regenschutz für Rucksack/Reisetasche und wasserdichte Plastiktüten für Bekleidung x ggf. Transportschutzhülle für Rucksack (für 15 € auch bei DIAMIR in Nepal erhältlich) x kleine persönliche Reiseapotheke (siehe Rubrik „Gesundheit“ bei den Reiseinfos) x Kopien aller wichtigen Reisedokumente (Pass, Flugticket, Versicherungspolice usw.) x wasserfester Brustbeutel, Bein- oder Gürteltasche zur Aufbewahrung der Dokumente x Fotoapparat mit ausreichend Speicherkarte(n) sowie Ersatzbatterie oder Akkuladegerät x Handtuch + Waschzeug, Toilettenpapier, Feuchttücher für die Körperpflege x Flip Flops oder Badelatschen für das Benutzen der Duschen (ist hygienischer) x Mütze oder Hut zum Sonnenschutz, eine gute Sonnenbrille mit 100% UV-Schutz x Sonnenschutzcreme oder -lotion mit hohem Lichtschutzfaktor (mind. 20) x Sonnenschutzlippenstift mit hohem Lichtschutzfaktor (mind. 20 oder sunblock) x Halsbonbons oder Lutschtabletten gegen die trockene Höhenluft x kleine Snacks, Nüsse, Traubenzucker, Trockenobst

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x Teebeutel mit Kräuterteefüllung (unterstützt den Körper bei der Höhenanpassung) x mind. zwei Passbilder x ggf. Mückenschutzmittel x ggf. Ohropax x ggf. Wasserentkeimungstropfen oder –tabletten, z. B. Micropur (für den Notfall und im

Sinne der Umwelt, um Plastikflaschen zu vermeiden; im Manaslu-Gebiet gibt es nicht überall Mineralwasser zu kaufen)

x ggf. Isomatte (in den Lodges gibt es oft nur dünne Matratzen, v.a. im Manaslu-Gebiet)

Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass die Anschaffung von neuen Ausrüstungs- gegenständen (vor allem Schuhe, Schlafsäcke und Rucksäcke) einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Viel Spaß bei den Reisevorbereitungen wünscht Ihnen

DIAMIR

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NEPAL Länder- und Reiseinformationen Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise mit DIAMIR entschieden haben und möchten Ihnen im Folgenden einige Hinweise und Anregungen zu Ihrem Zielland geben. Wir möchten Sie bitten, die folgenden Hinweise aufmerksam durchzulesen. Allgemeines Nepal ist ein landschaftlich und kulturell faszinierendes Land. Obwohl es mit einem Pro-Kopf-Einkommen von nur ca. 699 USD im Jahr zu den ärmsten Ländern der Welt zählt, ist es durch eine beachtliche kulturelle Vielfalt geprägt und verfügt über eine Vielzahl von außergewöhnlichen Sehenswürdigkeiten. Hinzu kommt die große Mannigfaltigkeit der Natur. Besonders die Berge des Himalaya bieten dem Besucher zahllose landschaftliche Schönheiten in einer wilden, oft noch völlig unberührten Naturlandschaft. Das Himalaya-Vorland und die Dschungelregion beispielsweise des Chitwan-Nationalparks bieten Natureindrücke der besonderen Art. Geografie Nepal liegt in Asien zwischen den beiden bevölkerungsreichsten Staaten der Erde: der autonomen Region Tibet in der Volksrepublik China im Norden und Indien im Süden, Westen und Osten. Im Norden und Osten erstreckt sich ein großer Teil des Himalaya-Gebirges, unter anderem der Mount Everest, dessen Gipfel mit 8848 Meter den höchsten Punkt der Erde darstellt, und sieben weitere der zehn höchsten Berge der Erde. Nepal ist das durchschnittlich höchstgelegene Land der Welt, über 40 Prozent des Landes liegen über 3000 Meter. Durch die stetige Plattenverschiebung, die zur Entstehung des Himalaya-Gebirges führt, kam es am 25.4.2015 und in den darauffolgenden Wochen zu einem schweren Erdbeben mit vielen Nachbeben, wobei fast 9000 Menschen starben. Sofort begannen die Aufräumarbeiten an den betroffenen Kulturdenkmälern und der Wiederaufbau der touristischen Infrastruktur in den Trekkinggebieten. Inzwischen sind Reisen nach Nepal wieder ohne Einschränkungen möglich und helfen dem Land beim Wiederaufbau. Naturräumlich lässt sich Nepal in drei Hauptregionen gliedern, das Terai, das Mittelland und die Hochgebirgsregion. An diese Gliederung sind auch sozioökonomische, kulturelle und ethnische Gliederungen des Landes gebunden. Politik und Gesellschaft Seit den Wahlen vom April 2008 befindet sich Nepal im politischen Wandel. Die Wahlen wurden von der Partei der Maoisten gewonnen und seit 28. Mai 2008 wurde Nepal zur Republik ausgerufen. Der offizielle Staatsname ist jetzt Demokratische Bundesrepublik Nepal (Federal Democratic Republic of Nepal), regiert wird in Form einer Parlamentarischen Mehrparteien-Demokratie. Der letzte König des ehemaligen Königreiches musste seinen Palast in Kathmandu verlassen und die konstitutionelle Monarchie wurde damit abgeschafft. Präsidentin ist Bidya Devi Bhandari. Seitdem ist der 29. Mai neuer Nationalfeiertag (Republic day) Nepals. Seit dem 20. September 2015 hat Nepal eine Verfassung, die u.a. den künftigen föderalen Staatsaufbau (sieben Provinzen) regelt. In Nepal leben zurzeit etwa 30,4 Millionen Menschen, die den verschiedensten Bevölkerungsgruppen angehören. Bei einer Fläche von 147.181 km² entspricht dies einer Bevölkerungsdichte von durchschnittlich etwa 206 Einwohnern pro Quadratkilometer, wobei die fruchtbaren Täler und Ebenen wesentlich dichter besiedelt sind, als die Gebirgsregionen des Himalaya. Circa 3-4 Millionen Menschen leben in der multikulturellen Hauptstadt Kathmandu und in ihren Vororten. Das jährliche Bevölkerungswachstum liegt derzeit bei 1,8%. Die Bevölkerung gehört verschiedenen religiösen Gruppierungen an, die jedoch alle friedlich nebeneinander existieren. Den 80% Hindus stehen zwar nur 9% Buddhisten (sowie jeweils reichlich 4% Moslems und 1,4% Christen) gegenüber, doch prägen die Zeugnisse der buddhistischen

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Kultur und Religion besonders in den touristisch erschlossenen Regionen oft das Bild. Die offizielle Landessprache ist Nepali. Als zweite Amtssprache ist Englisch jedoch sehr weit verbreitet und wird fast überall verstanden und gesprochen. Kultur und Religion Nepal ist, was die Freiheit der Religionsausübung anbelangt, geradezu vorbildlich weltoffen und tolerant. Obwohl über 80% der Bevölkerung Hindus sind, existieren alle Religionen friedlich nebeneinander, ohne dass es dabei zu größeren Problemen oder gar gewalttätigen Auseinandersetzungen fanatischer Religionsanhänger kommt. Das traditionell gute Verhältnis zwischen Hindus und Buddhisten spiegelt sich darin wieder, dass oft religiöse Stätten und Heiligtümer auf engem Raum nebeneinander existieren oder gar von Anhängern beider Religionen gleichermaßen verehrt werden. Aufgrund der intensiven Religionsausübung und der damit verbundenen sehr lebendigen Feste und Feierlichkeiten wird hier dem Touristen ein einmaliger Einblick in die jahrhundertealte Kultur gewährt. Im Gegenzug wird höfliche Zurückhaltung und Toleranz erwartet, die dem Reisenden in einem fremden Land jedoch eigentlich selbstverständlich sein sollten. Besonders wenn Sie religiöse Handlungen, Zeremonien und Feierlichkeiten oder auch Heiligtümer fotografieren oder filmen wollen, sollten Sie stets darauf achten, die Gefühle der Menschen nicht zu verletzen und Ihre Geduld nicht übermäßig zu strapazieren. Hier noch einige nützliche Tipps und Hinweise:

x In einigen Tempeln ist der Zutritt für Nicht-Hindus verboten. x Lederartikel dürfen generell nicht in den Tempelbezirk mitgenommen werden. x Von Besuchern eines Hindutempels oder eines buddhistischen Schreins wird

erwartet, dass man als Zeichen des Respekts seine Schuhe auszieht. Deshalb sind offene Sandalen das praktischste und bequemste, wenn Sie Tempel und Stupas besuchen.

x Es ist besser Opfergaben oder Personen, die auf dem Weg zu einem Schrein sind, nicht zu berühren.

x Rindfleisch ist für Hindus verboten. Alle weiblichen Tiere werden grundsätzlich nicht geschlachtet.

x Man geht traditionell im Uhrzeigersinn um einen Tempel oder um eine Stupa! Das Gleiche gilt auch für Mani-Mauern oder -Steine, die man im Uhrzeigersinn umrundet oder auf der linken Seite passiert.

x Im Allgemeinen ist es erlaubt Tempel, Stupas und Monumente zu fotografieren. Es ist jedoch besser, vorher eine autorisierte Person um Erlaubnis zu fragen.

Einreisebestimmungen Für eine Reise nach Nepal ist ein Visum erforderlich, welches von den Vertretungen Nepals (Botschaften und Konsulate) bei Vorlage eines noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültigen Reisepasses ausgestellt wird (Kinderausweise für Kinder bis zum 16. Lebensjahr werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind). Die weitaus einfachste Möglichkeit, die wir auch empfehlen, ist die Ausstellung des Visums bei der Einreise auf dem Flughafen in Kathmandu. Es gibt unterschiedliche Visa für eine Aufenthaltsdauer bis zu maximal 6 Monaten:

Einreise Gültigkeit Gebühr

Mehrmalig 15 Tage USD 25 (ca. 22 EUR)

Mehrmalig 30 Tage USD 40 (ca. 36 EUR)

Mehrmalig 90 Tage USD 100 (ca. 90 EUR)

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Bitte achten Sie während der Reise stets auf Ihren Reisepass, da dessen Verlust größere Probleme mit sich bringen kann. Nach nepalesischem Recht muss jeder Tourist seinen Reisepass ständig mit sich führen. Um etwaige Unannehmlichkeiten beim Verlust des Passes zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, mehrere Fotokopien anzufertigen und diese immer getrennt vom Originaldokument mitzuführen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass zur Ausstellung jeglicher Visa jeweils 1 Passbild benötigt wird! Dieses muss bei der Visa-Ausstellung bei Einreise auf dem Flughafen ebenso bereit gehalten werden wie die möglichst passende Visa-Gebühr (in USD oder Euro) und der gültige Reisepass (Änderungen jederzeit möglich, die aktuellsten Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de). Inzwischen gibt es in der Ankunftshalle am Flughafen in Kathmandu Automaten, wo Sie Ihren Pass selber scannen, alle für das Visum benötigte Informationen eingeben und dank integrierter Webcam ein Foto machen können. Damit ist das Visum inklusive Foto online gespeichert und Sie brauchen das Visa-Formular nicht per Hand ausfüllen. Dieser Service ist kostenlos und geht relativ schnell, aber bei Stromausfall oder anderen technischen Störungen können diese Automaten auch außer Betrieb sein. Danach müssen Sie sich trotzdem noch am Schalter für Passkontrolle und Visa-Ausstellung anstellen. Dort wird das per Hand ausgefüllte Einreise-Formular (arrival information) eingesammelt und nach Bezahlung der Visa-Gebühren bekommen Sie Ihr Visum in den Pass eingeklebt. Zollbestimmungen Für die Ein- und Ausfuhr von Zigaretten, Tabak, Alkohol, Parfum usw. gelten die allgemein üblichen Bedingungen, d.h. ein gewisser Eigenbedarf kann zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden. Auch Ausrüstungsgegenstände und Proviant sind zollfrei, wobei aber keine Ausrüstungsteile im Lande verkauft werden dürfen. Generell verboten ist die Ein- und Ausfuhr von Rauschgift aller Art. Verboten ist darüber hinaus auch die Ausfuhr von Gegenständen, die älter als 100 Jahre sind. Sicherheit Nepal ist im Allgemeinen ein sehr sicheres Reiseland. Auch wenn ab und an über politische Demonstrationen in Kathmandu zu hören ist, bedeutet dies nach einhelliger Einschätzung aller Reiseexperten für Gruppenreisende kein erhöhtes Risiko, insbesondere wenn einheimische Guides mit den Touristen unterwegs sind. Grundsätzlich muss aber in Nepal jederzeit mit Zwangsstreiks jedweder Art, auch im Kathmandutal und mit Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen, aber Touristen sind dabei noch nicht zu Schaden gekommen. Auf unseren Touren bereisen wir im Übrigen ausschließlich Gebiete, deren allgemeine Sicherheit nach den Erfahrungen vieler Jahre kein Risiko für den Reisenden darstellt. Der nepalesische Staat tut darüber hinaus allerhand für die Bekämpfung von Kriminalität und den Schutz ausländischer Touristen. Auf Grund der leider weit verbreiteten Armut und eines immensen sozialen Gefälles kommt trotz der strengen Gesetze und der im Allgemeinen überaus ehrlichen und aufrichtigen Menschen bedauerlicherweise Diebstahl an Touristen hin und wieder vor. Man sollte sich dabei jedoch einmal folgendes vor Augen halten: Ein Großteil der nepalesischen Bevölkerung lebt nach wie vor weit unter dem europäischen Existenzminimum. In den Augen dieser Menschen ist jeder ausländische Tourist unermesslich reich, egal ob dies nach unseren Maßstäben tatsächlich der Fall ist oder nicht. Daher gilt die weitverbreitete Meinung, dass eine kleine Umverteilung zu Gunsten der ärmeren Bevölkerung nur gerecht ist. Vor allem bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. auf Märkten, Basaren oder während der Fahrt im Bus besteht daher vereinzelt die Gefahr, einiger Dinge entledigt zu werden.

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Um eine solche Situation möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie, Wertgegenstände, Dokumente und Geld möglichst sicher und körpernah verwahrt zu tragen bzw. vor allem nicht durch „Zur-Schau-Stellen“ zum Diebstahl zu animieren. Achten Sie darüber hinaus stets in einem gesunden Maß auf Ihr Reisegepäck („Gelegenheit macht Diebe!“), so wird Ihnen wahrscheinlich kein derartiger Vorfall die Freude an Ihrer Reise verderben. Klima Durch seine zentrale Lage im Herzen der asiatischen Hochgebirge und die großen Gegensätzlichkeiten der Landschaft (Hochgebirge – Tiefebene) verfügt Nepal über verschiedene Klimazonen. In allen Landesteilen herrscht jedoch starker Monsuneinfluss, der jahreszeitlich bedingte Niederschlagsperioden mit sich bringt. Während der von Juni bis Mitte September andauernden Monsunzeit kommt es in ganz Nepal zu anhaltenden Regenfällen, die in der Folge auch zu plötzlich auftretenden Überschwemmungen und Erdrutschen führen können, was wiederum Reisebehinderungen nach sich zieht. Zu den von uns ausgesuchten Reiseterminen ist mit derartigen Behinderungen jedoch normalerweise nicht zu rechnen. Während der klassischen Reisezeiten im Vor- und Nachmonsun (März-Mai und Oktober-Dezember) sowie auch im Januar/Februar ist das Wetter in Nepal meist freundlich und die Niederschlagshäufigkeit und -menge eher gering. Nachmittägliche Quellwolkenbildung und daraus resultierende Niederschläge sind möglich, doch Schlechtwetterperioden dauern nur sehr selten länger als 3-4 Tage und bringen in den Tallagen keine übermäßigen Niederschlagsmengen. Die Witterungsbedingungen in Nepal hängen von der Jahreszeit und im Gebirge zusätzlich von der Höhenlage ab. Aus diesem Grund ist es schwierig, für die Trekkingrouten präzise Temperaturvorhersagen zu machen. Am besten verdeutlicht dies das Temperaturdiagramm von Namche Bazar im Everest-Gebiet (s.u.). Generell gilt auch in Nepal, dass das Wetter dort genauso wenig vorhersehbar ist wie bei uns. Im Wesentlichen kann man das Jahr in vier Jahreszeiten einteilen: Frühjahr (Ende Februar-Mai), Monsunzeit (Juni-Mitte September), Herbst (Oktober-November) und Winter (Dezember-Mitte Februar). Im Frühjahr herrschen angenehm warme Temperaturen, die Sicht ist nicht so klar wie im Herbst (meist ab Mittag Dunstbildung und Quellwolken), dafür kann man sich ab Mitte März (je höher, desto später) an der Blüte der Rhododendren und anderer Blumen erfreuen. Ab März steigt auch die Wahrscheinlichkeit für Regenschauer am Nachmittag. Ab Mai beginnt die Vormonsunzeit, es ist der heißeste Monat im Jahr mit schwüler und feuchter Luft. Dennoch zählt der Mai als Reisezeit, die Nachttemperaturen im Gebirge sind am höchsten, es gibt wie im März und April nur gelegentliche Schauer und die Sicht ist nicht wesentlich schlechter als im April. Ab Juni beginnt die Monsunzeit, immer mehr feuchte Luft dringt von Süden vor. An den Bergketten des Himalaya steigt diese Luft auf und regnet sich ab. Zum Ende des Monats hin werden die Niederschläge ausgiebiger und andauernd, bis Ende August herrscht nun oft tagelanger Regen. Das Ende der Monsunzeit leitet den Herbst ein. Ab Mitte September gibt es deutlich weniger Regen. Das Wetter wird klarer, alles ist vom Regen sauber gewaschen und die Landschaft leuchtet satt grün. Im Oktober/November gibt es oft langanhaltende und stabile Schönwetterlagen mit klarer Sicht. In niedrigen Lagen herrschen recht milde Temperaturen, aber in den Bergen sind die Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht recht groß. Sie sollten sich bewusst sein, dass es vor allem in den Lodges im Gebirge keine Heizungen und nicht immer warmes Wasser gibt (wenn, dann gegen Gebühr). Teilweise können Sie sich hier jedoch auch warme Decken ausleihen. Zum Dezember hin wird es deutlich kühler, auch in Kathmandu, besonders nachts. Bis Mitte/Ende Februar dauert der Winter, es herrscht weitestgehend klares und trockenes Wetter. Da es in der Winterjahreszeit auch mal empfindlich kalt werden kann und es in den nepalesischen Unterkünften generell keine Heizungen gibt, empfehlen wir Ihnen warme Kleidung und eventuell auch ein wärmendes Fleece-Inlet für die Nacht. Bitte haben Sie

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Verständnis dafür, dass die Aufenthaltsräume sparsam beheizt werden, da Feuerholz vor allem in den Bergen ein extrem rares Gut ist. Ungern möchten wir zur Rodung der Wälder Nepals beitragen.

Quelle: www.iten-online.ch/klima/asien/nepal/kathmandu.htm Temperaturen in Namche Bazar (3400 m): Monat Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Max. 7 6 9 12 14 15 16 16 15 12 9 7 Min. -8 -6 -3 1 4 6 8 8 6 2 3 -6

Niederschlag in Namche Bazar (3400 m): Monat Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez mm 26 23 34 26 41 140 243 243 165 78 9 39

Mögliche Auswirkungen des Klimas auf Ihre Reise Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle Inlandsflüge in Nepal Sichtflüge sind und es deshalb bei ungünstigem Wetter zu Flugausfällen kommen kann. Auch wenn wir besonders bei unseren Trekkingtouren gewisse „Puffertage“ eingeplant haben, ist die Einhaltung unserer Programme von der Durchführbarkeit der Flüge abhängig. Bitte beachten Sie, dass jegliche Wetterprobleme rechtlich zum „allgemeinen Lebensrisiko“ zählen und dadurch eventuell entstehende Zusatzkosten (für z. B. alternative Hubschrauberflüge) nicht von DIAMIR übernommen oder erstattet werden können! Bitte beachten Sie, dass solche Hubschrauberflüge mehrere hundert Euro kosten können, besonders auf dem Rückflug von Lukla nach Kathmandu. Als Ihr Reiseveranstalter sind wir verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass seit dem 5.12.2013 sämtliche Luftfahrtunternehmen Nepals auf der Liste derjenigen Fluggesellschaften stehen, die keine Betriebserlaubnis für Langstreckenflüge in die EU haben. Wir nutzen für die Langstreckenflüge definitiv keine dieser Fluglinien. Gesundheit Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Tipps zu gesundheitlichen Problemen und Risiken während Ihrer Reise durch Nepal geben. Diese Informationen beruhen auf der langjährigen Erfahrung unserer Reisespezialisten und sollen nur als erster Überblick gelten. Sie ersetzen keinesfalls den Besuch des Haus- oder Tropenarztes. Da sich die gesundheitliche Situation im Land sehr schnell ändern kann, und die persönliche Gesundheit des Einzelnen mit entscheidend ist, ist nur ein Arzt in der Lage, Sie umfassend und kompetent zu beraten. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Terminplanung, dass einige Schutzimpfungen nur mit einem bestimmten Abstand zueinander verabreicht werden können bzw. einige Zeit von Nöten ist, bis die Immunisierung ihre volle Wirksamkeit erreicht hat. Sie sollten daher rechtzeitig einen

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Arzttermin vereinbaren. Im Großen und Ganzen ist Nepal in Sachen Gesundheit ein recht sicher zu bereisendes Land. Vereinzelt sind in einigen Gebieten verschiedene Tropenkrankheiten anzutreffen. Zur Vorbeugung können daher verschiedene Schutzmaßnahmen, wie z. B. Impfungen notwendig sein. Die Gebirgsregionen sind davon jedoch ausgenommen. Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Gesundheitsempfehlungen. Die größten gesundheitlichen Probleme für Touristen sind in aller Regel Magen-Darm-Infektionen, zugezogen durch verschmutztes Wasser und / oder ungewohntes Essen. Vor der Reise: Bitte besuchen Sie einige Wochen vor der Reise Ihren Zahnarzt. Zahnprobleme während der Reise führen nur zu unnötigen Komplikationen und es gibt einige Orte, an denen ein Zahnarztbesuch sicher das Letzte ist, was man sich wünscht. Außerdem besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Bei dauerhaften gesundheitlichen Problemen jedweder Art sollten Sie vor Antritt der Reise unbedingt Ihren Hausarzt konsultieren. Impfungen: Der Besitz eines internationalen Impfausweises ist keine Vorschrift für die Einreise, allerdings ist die Mitnahme dessen sicherlich kein Nachteil. Bitte überprüfen Sie, ob Sie die üblichen und in Deutschland von den Krankenkassen finanzierten Immunisierungen gegen Diphtherie, Polio und Tetanus wieder auffrischen müssen. Weiterhin wären Impfungen gegen Hepatitis A und ggf. auch gegen Hepatitis B zu empfehlen. Impfungen gegen Tollwut, Typhus, Japanische Enzephalitis und Gelbfieber (nur bei Einreise aus einem Risikoland vorgeschrieben) sind nicht zwingend erforderlich und sind lediglich bei längeren Aufenthalten empfehlenswert. Lassen Sie sich dazu bitte von Ihrem Arzt beraten. Malaria: Auch wenn schon Fälle gemeldet wurden, ist das Risiko einer Malaria-Erkrankung für Touristen in Nepal sehr gering. Es gibt kein Malaria-Risiko in Kathmandu, Pokhara oder in der Gebirgsregion. Malaria kommt lediglich im südlichen Gürtel Nepals (im Terai) vor und das größte Risiko besteht in den Monaten Juni bis August. Obwohl sich der Chitwan-Nationalpark auch im Terai befindet, ist das Risiko einer Malaria-Erkrankung dort glücklicherweise außerordentlich gering (kein uns bekannter Fall in den letzten 20 Jahren bei vielen hunderttausend Besuchern). Wir empfehlen, dass Sie sich vor Moskitostichen schützen, halten aber eine medikamentöse Malariaprophylaxe bei kurzen Besuchen im Chitwan-Nationalpark für nicht notwendig. Eine medikamentöse Prophylaxe gegen Malaria empfiehlt sich für Reisen ins Terai in den warmen Monaten von April bis Oktober, speziell in den Distrikten Dandeldhura, Kanchanpur, Kailali, Bardia und Banke ganz im Westen; Nawalparasi im zentralen Terai; Sindhuli, Mahottari und Dhanusha weiter östlich; Morang, Jhapa und Ilam ganz im Osten; und Kavre östlich angrenzend an das Kathmandutal. Vorschläge für die Reiseapotheke

x leichtes bis mittleres Schmerzmittel in ausreichenden Mengen (Paracetamol, Aspirin) x Breitbandantibiotikum x Mittel gegen Übelkeit, Reisekrankheit x Tabletten gegen Durchfall, Abführmittel / Mittel gegen Magen- & Darmbeschwerden x Medikamente zur Wundbehandlung x Mittel gegen Erkältung, Husten und Halsweh x Augentropfen (gegen Bindehautentzündung), Halstabletten, Nasenöl x beim Trekking zusätzlich Erste-Hilfe-Material

Während der Reise: Man muss die Vorsichtsmaßnahmen nicht unnötig übertreiben, aber besonders zur Vorbeugung von Magen- und Darminfektionen sollten Sie folgende Hinweise beachten:

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x Trinken Sie niemals Leitungswasser. x nur vorbehandeltes, abgekochtes oder in Flaschen gekauftes Wasser trinken und

zum Zähneputzen verwenden; zur Desinfektion von Leitungswasser eignen sich die verschiedenen in Ausrüstungsläden oder Apotheken erhältlichen Mittel auf Silberionen- oder Chlorbasis,

x nur gekochte oder richtig durchgebratene Speisen essen; auf das Steak medium sollte während der Reise verzichtet werden,

x keine Salate oder nichtschälbares Obst essen x kein Eis essen und keine offenen Fruchtsäfte oder offene Milch trinken

Als kleine Eselsbrücke sollte Ihnen außerdem die alte Globetrotter-Regel „Cook it, peel it or forget it“ (koch es, schäl es oder vergiss es) gelten. Des Weiteren sollten Sie sich vor Sonnenbrand schützen, z. B. durch das Tragen eines Hutes und einer Sonnenbrille. Außerdem empfiehlt sich besonders im Hochgebirge die Benutzung von Sonnenschutzcremes oder -lotions mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von mind. 20, bei empfindlicher Haut sogar von 25 und mehr. Für die Lippen ist ein spezieller Sunblock-Lippenstift (LSF mind. 20) sinnvoll, der gleichzeitig rückfettend wirkt und raue Lippen vermeidet. Ihr Tourenleiter wird Ihnen während der gesamten Tour auch in medizinischen Fragen stets behilflich sein. Bedenken Sie jedoch bitte, dass unsere DIAMIR-Tourenleiter trotz bestem Wissen und umfangreicher Erfahrungen einen Arzt nicht ersetzen können. Versicherungen Wir empfehlen unseren Reisegästen dringend den Abschluss einer Reisekranken-versicherung. Diese sollte neben den gewöhnlichen Behandlungskosten auch die Kosten für einen eventuellen Rettungsflug nach Deutschland mit einschließen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher von Nöten ist, ist zwar äußerst gering, aber sollte dieser Fall eintreten, können dabei schnell Kosten in sechsstelliger Höhe entstehen. Auch der Abschluss einer Reisegepäckversicherung zum Schutz gegen Diebstahl und Verlust ist anzuraten. Für Reisende, die an einer unserer Trekkingtouren teilnehmen möchten, empfiehlt sich dringend der Abschluss einer separaten Notfall- und Bergungskostenversicherung. Eine Flugstunde mit dem Hubschrauber kostet in Nepal ca. 2500 USD und somit kann ein Bergungseinsatz schnell über 5000 EUR kosten! Um einen optimalen Versicherungsschutz für Gepäck, Reiserücktritt, Abbruch, Krankheit und Unfall sowie Notfall zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen den DIAMIR-Premium-Schutz. Bei Fragen zu Versicherungen beraten wir Sie gern! Geld Offizielles Zahlungsmittel ist überall die Nepalesische Rupie (Kurs etwa 1:118, Stand September 2016). EUR oder CHF werden ebenso wie USD im Einzelhandel normalerweise nicht angenommen. Daher ist es erforderlich, sich am Beginn der Reise (nach der Ankunft im Hotel in Kathmandu) mit der Landeswährung einzudecken. Der Umtausch von EUR (genau wie CHF oder USD) als Bargeld ist problemlos in zahlreichen Wechselstuben oder auch im Hotel möglich. Reiseschecks (nur als Notfall-Reserve zu empfehlen, da Eintausch nur gegen schlechten Kurs) oder andere Währungen werden oft nur in größeren Banken entgegengenommen. Kreditkarten werden zwar zunehmend zur Zahlung größerer Beträge akzeptiert (besonders VISA), jedoch ist die überwiegende Mehrzahl aller Einkäufe nach wie vor nur mit Bargeld möglich. Die Auszahlung von Bargeld von Ihrem Kreditkartenkonto oder mit EC-Card ist nur in den größeren Kreditinstituten in Kathmandu möglich und an die stark begrenzten Öffnungszeiten gebunden. Bitte versichern Sie sich bei Ihrer Bank, dass Ihre EC-Karte für diese Reise freigeschalten ist. Geldautomaten sind mittlerweile in den größeren Orten, besonders in Kathmandu, Pokhara, Patan/Lalitpur und Bhaktapur verfügbar. Gern gibt Ihnen unser DIAMIR-Tourenleiter auch einen Tipp, wo und wie Sie am günstigsten umtauschen bzw. zu Bargeld kommen. Bitte beachten Sie, dass Sie meist maximal 10.000/20.000 Rupien auf einem Mal abheben können. Es ist für uns gewöhnlich sehr

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schwierig abzuschätzen, wie viel Geld für persönliche Ausgaben jeder unserer Reisegäste unterwegs benötigt. Daher als Anhaltspunkt im Folgenden einige durchschnittliche Preise: Mittag- oder Abendessen: ca. 5 EUR im Kathmandutal, je tiefer in den Bergen desto teurer, 10-15 EUR eine große Flasche Bier: ca. 3-5 EUR und je höher desto teurer 5-8 EUR alkoholfreie Getränke: Wasser ca. 20-100 Rupien (0,20-1,00 EUR), je tiefer in den Bergen desto teurer, 2-3 EUR Die o.g. Lebensmittelpreise sollen natürlich nur als Richtwert dienen. Logischerweise sind alle Dinge, die erst mühsam dorthin transportiert werden müssen, im Gebirge (vor allem im Everest-Gebiet) deutlich teurer, da die Transportkosten in entlegenen Gegenden nicht selten ein Vielfaches des Warenwertes ausmachen. Und natürlich ist es fast überall möglich, sich sowohl billiger als auch teurer zu verpflegen bzw. Einkäufe zu tätigen. Um Ihnen einen Anhaltspunkt für die Mitnahme von Geld zu geben, hier die langjährigen Erfahrungswerte zu den durchschnittlichen Ausgaben unserer Reisegäste: Kulturrundreise: ca. 80…150 EUR / Woche Lodgetrekking: ca. 100…150 EUR / Woche Zelttrekking: ca. 50…100 EUR / Woche Planen Sie dabei lieber eine kleine Reserve für Souvenirs oder unvorhergesehene Ausgaben ein, denn die Bargeldbeschaffung z. B. im Gebirge kann unter Umständen nur schwer (schlechter Kurs) oder gar nicht möglich sein. Detaillierte Informationen zum Thema Trinkgeld finden Sie in den Toureninformationen, wo alle häufig gestellten Fragen beantwortet werden. Essen & Trinken Selbstverständlich werden Sie während Ihrer Tour auch die verschiedenen lokalen Gerichte kennenlernen. In den Restaurants kann man oft zwischen vielen verschiedenen einheimischen aber auch bekannten und speziell auf Touristen abgestimmten Gerichten wählen. Sämtliche Restaurants und Bars im Touristenviertel Thamel schließen um 23 Uhr. Während unserer Trekkingtouren bieten wir eine aus abwechslungsreichen, bekömmlichen Mahlzeiten bestehende à la carte-Vollverpflegung an. Fotografieren und Filmen Dies ist prinzipiell überall möglich und Nepal bietet durch seine landschaftliche Schönheit und kulturelle Vielfalt auch unzählige lohnende Motive. Bitte bringen Sie ausreichend Akkus von zu Hause mit! Respektieren Sie bitte auch unbedingt die in Einzelfällen bestehenden Fotografier-Verbote, besonders in religiösen Stätten und Heiligtümern! Für professionelle Videoaufnahmen in Nationalparkregionen ist eine spezielle Genehmigung erforderlich, die gegen Gebühr erteilt wird. Die Höhe dieser Gebühren („Film Permit“) ist oft beträchtlich und variierte in den letzten Monaten mehrfach. Aktuelle Auskünfte zur derzeitigen Situation erteilen wir auf Anfrage. Für die Nichtbeachtung der Vorschriften und evtl. daraus resultierende Strafen können wir keinerlei Haftung übernehmen. Aufnahmen mit normalen Camcordern sind davon ausgenommen. Bekleidung Für den normalen Touristen ist je nach Landesgegend und Jahreszeit tagsüber leichte, luftige Sommerkleidung und wegen der im Gebirge empfindlichen Kühle am Abend warme Reservekleidung zu empfehlen. Für die oft kurzen aber heftigen Regenschauer ist entsprechende wetterfeste Bekleidung (z. B. Goretex-Jacke und -Hose) empfehlenswert, bei ausgedehnten Trekkingtouren obligatorisch. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in einem sehr religiösen Land befinden, in dem auf gewisse Dinge besonders Wert gelegt wird. So gelten kurze (kniefreie) Hosen, knappe Kleidung,

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unbedeckte Schultern und freier Rücken beim Besuch von Tempeln und religiösen Stätten als unschicklich, wobei der Einfluss des zunehmenden Tourismus hier bereits sichtbar wird und diese Regelung oft nicht mehr sehr streng gehandhabt wird. Man braucht sich keineswegs steif und formell anzuziehen, sondern kann ruhig bequeme Kleidung wählen, die den Körper weitgehend bedeckt. Das Mitführen einer praktikablen Kopfbedeckung (Schirmmütze, Kopftuch o.ä.) zum Schutz vor der intensiven Sonne ist (nicht nur im Gebirge) dringend anzuraten. Zeitverschiebung Nepal liegt 4 Stunden 45 Minuten vor der mitteleuropäischen Zeit (MEZ), während der Sommerzeit eine Stunde weniger. Wenn es in Deutschland 12 Uhr ist, ist es in Nepal 16 Uhr und 45 Minuten, während der Sommerzeit 15 Uhr und 45 Minuten. Stromversorgung Bitte beachten Sie, dass elektrischer Strom, wie er z. B. für das Wiederaufladen von Akkus etc. benötigt wird, während Trekkingtouren oft nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht (häufig nur an zentraler Stelle z. B. im Aufenthaltsraum und meist gegen Gebühr). In den Haupttrekkingregionen ist elektrischer Strom normalerweise in allen Orten verfügbar. Normalerweise heißt dabei jedoch, dass keine Garantie dafür übernommen werden kann, da die kleinen Wasserkraftwerke bei Defekten oft tagelang nicht repariert werden können. Ein Adapter für die Steckdosen ist nicht erforderlich und normale Flachstecker sind i.d.R. überall passend. Bitte beachten Sie, dass es in dem armen Land Nepal völlig normal ist, dass der Strom für mehrere Stunden am Tag abgeschaltet wird. Die Versorgung läuft dann meist über Notstrom, was aber nicht garantiert werden kann. Zum Beispiel wird Kathmandu nur sechs Stunden pro Tag mit Strom versorgt, d.h. 18 Stunden Stromausfall täglich. In vielen Hotels laufen während dieser Zeiten Diesel-Aggregate. Allerdings können auch diese die Grundversorgung nicht abdecken, da Kraftstoff generell knapp und teuer ist. Kommunikation Nach der sicheren Landung und der Ankunft in Kathmandu oder auch später einmal besteht bei vielen Reisenden der Wunsch, sich zu Hause zu melden. Dies ist in größeren Städten per Telefon, Fax oder E-Mail problemlos möglich. In Kathmandu gibt es zahlreiche kleine Läden, die diese Dienstleistungen zu sehr günstigen Preisen anbieten (schon ab 50 Rupien pro Minute). Stets sollte man sich dabei vorher verbindlich über Preis und Abrechnungstakt informieren. E-Mail-Zugang und internationale Telefonverbindungen sind auch von Lukla und Namche Bazar (Everest-Region) aus möglich. Dies kann jedoch technisch bedingt auch einmal mehrere Tage hintereinander nicht funktionieren, so dass man sich nicht darauf verlassen sollte. Zum Telefonieren mit deutschem Mobiltelefon gibt es eingeschränkt Roaming-Verträge zwischen deutschen und nepalesischen Telefonanbietern. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter, ob Sie in Nepal mit Ihrem Handy telefonieren können. Aktuell hatten vor allem Gäste mit vodafone-Handys kein Netz in Kathmandu. Wenn Sie in Nepal mit Ihrem Handy telefonieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine örtliche SIM-Karte für Ihr Handy zu kaufen. Diese gibt es z. B. von NTC oder NCELL in speziellen Läden für ca. 500 Rupien (inkl. Guthaben). Sie benötigen für den Kauf der SIM-Karte ein Passfoto und eine Passkopie sowie ein SIM-lock-freies Handy. Anrufer aus Deutschland müssen für Nepal folgende Vorwahl nutzen: 00977 (Folgenummer ohne „0“). Folgende Vorwahlen wählen Sie nach Dtl. (0049), A (0043) und CH (0041). Wir empfehlen, Postkarten im Hotel abzugeben, diese werden regelmäßig auf die Post gebracht und dort direkt abgestempelt. Leider gibt es für die roten Briefkästen keine Garantie, wann und ob diese geleert werden. Reisegepäck Eine Übersicht aller benötigten Ausrüstungsgegenstände und Gepäckstücke können Sie unserer detaillierten Mitnahmeempfehlungen entnehmen. Sollten Sie zum Thema Reisegepäck noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.

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Um den Transport nicht unnötig zu komplizieren und die Menge des Gepäckes übersichtlich zu halten, empfehlen wir Ihnen dringend, nur so viel Gepäck mitzuführen wie nötig. Bedenken Sie, dass Sie sich auf einer Rundreise befinden werden, bei der Sie nicht selten täglich den Übernachtungsort wechseln. Ein handliches Gepäckstück ist dabei von sehr großem Vorteil. In den verschiedenen Städten, welche wir auf einigen unserer Reisen besuchen, gibt es in Hotels auch oft die Möglichkeit, Kleidung für wenig Geld waschen zu lassen (in Kathmandu ca. 50 bis 100 Rupien pro Kilo). Die beste und bequemste Form des Gepäcktransportes sind Rucksack oder Reisetasche. Auf Grund der Besonderheiten des Gepäcktransportes möchten wir Sie dringend bitten, bei Reisen mit Trekkingteil von der Benutzung von Koffern abzusehen. Der Gebrauch einer stabilen Schutzhülle für Ihr Gepäckstück (z. B. Seesack) zum Schutz vor Staub und Regen sowie Langfingern hat sich als sehr praktisch erwiesen - auch weil die Rucksäcke bzw. Reisetaschen ohne Schutzhülle teilweise durch den Transport durch die Träger leiden können. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen der bewährten, aber nicht wasserdichten DIAMIR-Packsäcke als Schutzhülle für Ihren Rucksack oder Ihre Reisetasche vor Ort in Kathmandu zum Preis von 15 EUR zu erwerben. Als ergänzender Schutz vor Regen empfiehlt es sich, jegliche Bekleidung mit wasserdichten Plastiktüten zu schützen. Souvenirs „Typische“ Mitbringsel, die nicht nur bloßen Erinnerungswert haben, sind vor allem Handarbeiten und Erzeugnisse des einheimischen Handwerks. Teppiche, Schnitzereien und Kunstgegenstände werden auch von Fachleuten sehr geschätzt; ferner Stickarbeiten, und Ledererzeugnisse sowie Schmuck aus Kupfer, Messing, Silber und Gold sowie Edelsteine, Holzschnitzereien und Töpferwaren. Während in einigen wenigen Läden feste Preise gelten, lohnt es sich in fast allen Geschäften und besonders auf Basaren stets zu feilschen. Der erstgenannte Preis ist besonders bei einem Fremden mit Sicherheit deutlich zu hoch. Der Versuch, zu handeln, wird erwartet und bleibt er aus, ist der Verkäufer oft regelrecht enttäuscht und schätzt Sie als arrogant ein. Der nach langem Handeln dann schließlich ganz zerknirscht gewährte „einmalige, ganz ungewöhnliche Sonderrabatt“ ist einkalkuliert und bringt den Händler und seine Familie mitnichten an den Bettelstab, wie dieser Ihnen vielleicht weismachen will. Beachten Sie beim Kauf von Souvenirs jedoch stets die Zollbestimmungen sowie internationale Artenschutzabkommen, die den Handel mit Tieren und bestimmten Tierprodukten verbieten. Außerdem ist es strengstens verboten, Gegenstände die über 100 Jahre alt sind, aus Nepal auszuführen. Zuwiderhandlungen können in einem solchen Fall extrem teuer werden und Ihnen den Spaß an der Reise gründlich verderben. Soziale Verantwortung von DIAMIR Erlebnisreisen GmbH in Nepal Als Reiseveranstalter sind wir uns der sozialen Verantwortung bewusst, welche wir in unseren Reisezielen übernehmen möchten. Daher arbeiten wir bewusst mit lokalen Partnern zusammen. Wir buchen für Sie mittelständische und von Einheimischen geführte Hotels und Lodges und beschäftigen lokale Reiseleiter und Träger, die von uns angemessen bezahlt und ausreichend versichert werden. Des Weiteren unterstützen wir folgende in Nepal engagierte gemeinnützige Vereine: Nepali Rotznäschen e.V., www.nepali-rotznaeschen.de Dieser Verein unterstützt die Familien unserer Träger und Reiseleiter, z. B. durch Schulpatenschaften. LiScha Himalaya e.V., www.lischa-himalaya.org Hier zielen die Aktivitäten auf die Regionen Nepals, welche nicht vom Tourismus profitieren und unterstützen diese u.a. durch medizinische Hilfe, Mädchenpatenschaften, Bienenkörbe zur Einkommenssicherung sowie den Bau von Schulen.

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Nepalmed e.V., www.nepalmed.de Da in Nepal nur ein geringer Teil der Bevölkerung Zugang zu medizinischer Hilfe hat, fördert der Verein nepalesische Initiativen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens insbesondere zur Aus- und Weiterbildung von medizinischem Personal. Sollten Sie Fragen zu einem der Vereine haben, beraten wir Sie gern. Sonstiges Insbesondere in der Monsunzeit und in flacheren, feuchten Gebieten kann es Blutegel geben. Diese sind nicht gefährlich, aber sehr flink und können durch fast jede Kleiderfalte schlüpfen. Am besten prüfen Sie auf Wanderungen durch feuchtes Gras ab und zu, ob Sie einen Blutegel finden. Sollte sich ein Blutegel an Ihnen festgesaugt haben, bestreuen Sie ihn am besten mit Salz - dann fällt er ab. Ein anderes Tier, welches sich ab und zu ungebeten ins Hotelzimmer schleichen kann, ist der Gecko. Diese nützlichen Tiere werden von Licht angelockt. Sie fressen gerne Moskitos und andere Insekten und sind völlig harmlos. Noch ein paar praktische Tipps

x Fühlen Sie sich nicht beleidigt, wenn eine nepalesische Frau zögert, Ihnen die Hand zu geben. Normalerweise gibt man in Nepal nicht die Hand, besonders nicht Frauen, sondern grüßt mit “Namaste”, einer Geste, die an eine Gebetshaltung erinnert, bei der die beiden Handflächen zusammengelegt werden.

x Öffentliche Gesten der Zuneigung zwischen Mann und Frau sind in Nepal nicht üblich und werden besonders von der älteren Generation missbilligend gesehen. Vermeiden Sie daher bitte derartige Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit.

x Drogenmissbrauch und Drogenhandel werden strengstens verfolgt. Der Besitz von Drogen ist in Nepal ein ernsthaftes Vergehen und wird streng bestraft!

x Almosen erzeugen noch mehr Bettler, lösen aber die zugrunde liegenden Probleme keineswegs! Aus diesen Gründen sollten Sie die Bettelei besser nicht noch mit Ihrer Großzügigkeit weiter fördern. Wenn Sie wirklich Gutes tun wollen, fragen Sie Ihren Tourenleiter/Guide danach und spenden Sie Geld an eine Schule, ein Waisenhaus oder eine andere Einrichtung, aber nicht an Straßenbettler (auch wenn diese noch so rührige Geschichten auftischen!)

x Nehmen Sie sich vor Kundenwerbern in Acht, die angeben, Sie auf der Einkaufstour zu beraten und billige Preise für Sie auszuhandeln! In solchen Fällen werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit erst recht abgezockt.

x Außerdem werden Sie in Nepal mit einem etwas gewöhnungsbedürftigen „Ritual“ konfrontiert: Regelmäßiges Reinigen des Rachens wird mehrmals stündlich genussvoll durchgeführt. Das Resultat wird an Ort und Stelle lauthals ausgespuckt.

x Benutzen Sie die Safes der Hotels für Wertsachen. Lassen Sie Geld oder Wertsachen nicht offen im Zimmer liegen.

x Tischsitten in Nepal sind ganz anders als zu Hause. In einem typischen nepalesischen Haushalt mag es weder Teller, Messer, Gabeln oder Löffel zu Tisch geben. Die Nepalesen benutzen die rechte Hand zum Essen. Das heißt jedoch nicht, dass Gäste keine Gabeln oder Löffel benutzen dürfen.

x Berühren Sie mit der linken Hand keine Personen oder Lebensmittel. Die linke Hand wird in vielen Ländern als „unrein“ angesehen.

x Ziehen Sie beim Betreten von Wohnhäusern bitte Ihre Schuhe aus, da auch diese als „unrein“ betrachtet werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Fußsohlen auf niemanden zeigen.

x Alles, was mit einem benutzten Messer, Löffel, mit den Fingern, mit den Lippen oder etwas anderem, das mit Speichel in Berührung gekommen sein könnte, in Kontakt kommt, wird als “Jutho” – das heißt “unrein” – betrachtet. Es würde einen Nepalesen demütigen, wenn ihm solch unreines Essen angeboten würde. Auch sollte ein Teller,

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auf dem solche Esswaren lagen, nicht wieder benutzt werden, ohne ihn abzuwaschen. Die Küche eines Nepalesen sollten Sie nicht betreten.

Literatur über Nepal Natürlich gibt es sehr viele Bücher über Nepal, vor allem Romane und Reisebeschreibungen. Da Literatur natürlich auch immer eine Geschmacksfrage ist, versteht sich die folgende Liste lediglich als Empfehlung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rother Wanderführer: Annapurna Treks – Stephan Baur & Susanne Kauper (ISBN 978-3763343942) Wanderführer von outdoor – der Weg ist das Ziel:

x Nepal: Mount Everest Trek – Kai Gildhorn (ISBN 978-3866863279) x Nepal: Trekking in Langtang, Helambu, Gosaikund und Tamang Heritage Trail –

Kay Tschersich & Sophie Streck (ISBN 978-3866861527) x Nepal: Annapurna – Iris Kürschner (ISBN 978-3866863729)

Nepal: Mit Kathmandu, Annapurna, Mount Everest und den schönsten Trekkingtouren - Ray Hartung (ISBN 978 3897943568) Göttin auf Zeit. Amitas Kindheit als Kumari in Kathmandu – Gerhard Haase-Hindenberg (ISBN 978-3453120334) Reise Know-How Sprachführer Nepali - Wort für Wort – Hans Gayaka Vossmann (ISBN 978-3831764839) Great Himalaya Trail: Auf der höchsten Trekking-Route der Welt durch Nepal - Gerda Maria Pauler (ISBN 978-3944365282) Wir hoffen, Ihnen mit den vorstehenden Tipps und Empfehlungen die wichtigsten Fragen zu Ihrer Reise beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass bei Buchung einer Individualreise teilweise Abweichungen zu erwähnten Sachverhalten zutreffen können. Weitere Informationen zu Nepal finden Sie auch auf unserem Informationsportal:

www.nepal.de

Eine schöne Reise wünscht Ihnen

DIAMIR Quelle: Wikipedia

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Warum bei DIAMIR buchen? – Entscheidungshilfen für Sie… Die DIAMIR-Vorteile auf einen Blick S Über 15 Jahre DIAMIR – mehr als 15 Jahre Erfahrung S Intensive Reiseerlebnisse und Begegnungen durch kleine Gruppen S Herausragende Reise- und Beratungskompetenz unserer Reiseexperten S Qualifizierte Tourenleiter durch Erfahrung und regelmäßige Schulungen S Langjährige, zuverlässige Partner in den Reiseländern S Stetige Weiterentwicklung unseres Reiseportfolios und Qualitätsmanagement S Umfangreiches Angebot an individuellen Reisen und Reisebausteinen S Planungssicherheit durch garantierte Abreisen S Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis S Frühbucherrabatt auf Gruppenreisen und Treue-Gutschein S DIAMIR-Versicherungspakete mit bestem Rundum-Schutz zu Sonderkonditionen S Breite Palette an Spezialkatalogen – zu Reisethemen und Reiseländern Wussten Sie, dass… S Garantierte Reisen stets aktuell auf www.diamir.de abrufbar sind S Sie bei DIAMIR PRIVAT bereits ab 2 Personen zum Wunschtermin verreisen S Sie uns Ihren bevorzugten Abreisetermin für eine Kleingruppenreise vorschlagen

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Allgemeine Reisebedingungen

1. Anmeldung, Reisebestätigung 1.1. Mit der Anmeldung zu einer ausgeschrieben Reise bietet der Reisende der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennt der Reisende diese Allgemeinen Reisebedingungen an, die die gesetzlichen Regelungen (insbesondere §§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB-InfoV) ergänzen und das Vertrags-verhältnis zwischen DIAMIR als Reiseveranstalter und dem Reisenden näher ausgestalten. 1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisende ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch DIAMIR, jedoch längstens 14 Tage ab dem Datum der Anmeldung gebunden. 1.3. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch DIAMIR zustande. Der Reisende erhält dazu von DIAMIR eine schriftliche Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist DIAMIR 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt. 1.4. Die vorliegenden Reisebedingungen gelten ausschließlich für die von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen. 1.5. Bei einzelnen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder Reisen fremder Veranstalter, die im Prospekt mit dem Zusatz „Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet“ versehen und damit als Reisen eines Fremdveranstalters deklariert sind, tritt DIAMIR nur als Vermittler auf. Bei diesen Leistungen bzw. Reisen gelten ausdrücklich die Geschäfts- bzw. Reisebedingungen des jeweiligen fremden Vertragspartners. Diese werden dem Reisenden bei Vertragsschluss vorgelegt bzw. vollständig übermittelt. 2. Bezahlung, Zusendung von Reisedokumenten 2.1. Nach Vertragsabschluss wird nach Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB eine Anzahlung fällig, die in Höhe von 10% des Reisepreises zu zahlen ist. Für Schiffsreisen/ Kreuzfahrten beträgt die Anzahlung 25% des Reisepreises. 2.2. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 2.3. Der restliche Reisepreis wird spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6.2 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.4. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. 2.5. Zahlungen können in bar, per Überweisung, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte getätigt werden. Bei Kreditkartenzahlungen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5% des getätigten Umsatzes an. 2.6. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reisenden ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Bei Überweisungen ist der vollständige Zahlungseingang des Reisepreises auf dem Konto von DIAMIR maßgeblich. 2.7. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach seiner Wahl bei vollständigem Zahlungseingang des Reisepreises ausgehändigt oder zugesandt.

2.8. DIAMIR ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und als Entschädigung Rücktrittskosten nach Ziffer 5.3. dieser Reisebedingungen vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser den fälligen Reisepreis nach einer Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht gezahlt hat. 2.9. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig. 2.10. Müssen Abrechnungen aufgrund nachträglicher Kundenwünsche neu gefasst oder geändert werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € an. 3. Leistungen 3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt von DIAMIR und den ausdrücklich mit dem Reisenden vereinbarten Sonderwünschen sowie den hierauf bezogenen, die Vereinbarung nachträglich wiedergebenden Informationen in der Reisebestätigung. 3.2. Die im Prospekt von DIAMIR enthaltenen Angaben sind bindend. DIAMIR behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung konkreter Reiseleistungen der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird. 3.3. Aus den genannten Gründen behält sich DIAMIR überdies auch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des konkreten Reisepreises der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird. 3.4. Reisebüros und Reiseleitungen sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisevertrages abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss auch aufgrund des spezifischen Charakters der Reisen notwendig werden und die von DIAMIR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten. 4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.3. DIAMIR ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird DIAMIR dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.4. DIAMIR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren und Einreisegebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse (Kostenfaktoren) gemäß der jeweils nachfolgenden Berechnung zu ändern, wobei der entsprechende Erhöhungsbetrag zum vereinbarten Reisepreis addiert wird: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann DIAMIR bei einer auf den Sitzplatz des jeweiligen Reisenden bezogenen Erhöhung den konkreten Erhöhungsbetrag vom Reisenden verlangen. In den anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungs-mittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so

ergebenden, konkreten Erhöhungsbetrag kann DIAMIR vom jeweiligen Reisenden verlangen. Sofern die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-, Flughafengebühren oder Einreisegebühren erhöht werden, kann DIAMIR den jeweils anteiligen, konkreten Erhöhungsbetrag vom jeweiligen Reisenden verlangen. Bei einer Änderung der geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann DIAMIR den entsprechenden, anteiligen, konkreten Erhöhungsbetrag der Verteuerung vom jeweiligen Reisenden verlangen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. 4.5. DIAMIR hat gegenüber dem Reisenden eine solche Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Eine Preiserhöhung muss dem Reisenden jedoch spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Abreisetermin zugehen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DIAMIR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. 4.7. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von DIAMIR dieser gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Reisenden 5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder seinen empfangszuständigen Personen. DIAMIR empfiehlt ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann DIAMIR eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von DIAMIR ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 5.3. DIAMIR kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs sowie der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn eine Entschädigung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis unter Beachtung der nachstehenden Staffel festsetzen (pauschalieren): ▲Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen - ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten - kann DIAMIR eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen: Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10%, vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%, vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30%, vom 21. bis zum 15.Tag vor Reiseantritt 50%, vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90%. ▲Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten kann DIAMIR eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen: Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%, vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 40%, vom 21. bis zum 15.Tag vor Reiseantritt 60%, vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90%. 5.4. Dem Reisenden ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass DIAMIR im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die unter Ziffer 5.3 für den einzelnen Fall ausgewiesenen pauschalen Kosten.

5.5. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. DIAMIR kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der DIAMIR gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter DIAMIR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 6.1. DIAMIR kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von DIAMIR sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält DIAMIR grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 6.2. Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann DIAMIR bis 5 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten (Zugang beim Reisenden). In jedem Fall ist DIAMIR verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 7. Höhere Gewalt 7.1. DIAMIR kann den Reisevertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt kündigen, wenn dadurch die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden die Kündigung gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DIAMIR für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 7.2. Weiterhin ist DIAMIR verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8. Abhilfe, Minderung, Kündigung 8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

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8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 8.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. 8.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel an der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. 9. Haftung und Beschränkung der Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung von DIAMIR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, – soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder – soweit die DIAMIR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Für alle Schadensersatzforderungen des Reisenden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DIAMIR bei Sachschäden auf 4100,– € beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 9.3. DIAMIR haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Reiseprogramme usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so gekennzeichnet wurden, dass sie als solche für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen des Reiseveranstalters sind. 9.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen DIAMIR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 9.5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter dessen unten genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist, oder wenn es sich um deliktische handelt. 10.2. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen unabhängig von der genannten Frist darüber hinaus binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Es wird empfohlen, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder DIAMIR gegenüber innerhalb der genannten Monatsfrist anzuzeigen. 10.3. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr. 10.4. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die Abtretung von Ansprüchen gegen DIAMIR ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen bzw. Mitreisenden einer gemeinsam gebuchten Reise. 11. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1. DIAMIR verpflichtet sich, Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die notwendigen Pass- und Visumerfordernisse, insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gelten möglicherweise andere Pass- und Visumerfordernisse, über die das zuständige Konsulat Auskunft gibt. Darüber hinaus verpflichtet sich DIAMIR, den Reisenden über die notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. 12.2. DIAMIR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Vorstehendes gilt auch, wenn der Reisende DIAMIR mit der Besorgung beauftragt hat. Von den diplomatischen Vertretungen erhobene

Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten. 12.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere gilt dies auch für die korrekte Schreibweise des eigenen Namens sowie der Namen aller ggf. in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, entsprechend der offiziellen Schreibweise im Reisepass. 12.4. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von DIAMIR bedingt sind. 13. Gültigkeiten der Prospektangaben 13.1. Sämtliche Angaben in diesem Prospekt über Leistungen, Programme, Termine, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand der Drucklegung im August 2016. 13.2. Mit Erscheinen des neuen Prospekts 2017, verlieren alle vorher erschienenen Kataloge ihre Gültigkeit. 14. Sonderleistungen, Vergünstigungen Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR veranstalteten Reisen gewährt. Für entsprechende Regelungen anderer Veranstalter ist DIAMIR nicht verantwortlich. 15. Unterrichtung des Fluggastes über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens DIAMIR ist auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmers verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung der Reise für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so ist DIAMIR verpflichtet, dem Reisenden den Namen bzw. des Luftfahrt-unternehmen(s) mitzuteilen, die wahrscheinlich die betreffenden Flüge durchführen werden. Sobald DIAMIR Kenntnis über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens erhält, wird sie den Reisenden über die Identität der bzw. des ausführenden Luftfahrtunter-nehmen(s) unterrichten. Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet DIAMIR für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsel unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicher zu stellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. DIAMIR sorgt dafür, dass der betreffende Reisende für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der oder des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsel des Luftfahrtunternehmens. Die von der europäischen Gemeinschaft veröffentlichte gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist im Internet aktuell abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm oder auf Anfrage bei DIAMIR erhältlich.

16. Datenschutz DIAMIR überlassene personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Soweit nicht für DIAMIR erkennbar ist, dass der Reisende zukünftig keine schriftlichen Informationen über aktuelle Angebote wünscht, möchte DIAMIR auch weiter unter Nutzung der dafür notwendigen Daten informieren. Im Bereich „Datenschutz“ der Website von DIAMIR bzw. über die unten bezeichnete Adresse des Reiseveranstalters kann der Reisende jederzeit mitteilen, dass er die Zusendung weiterer Informationen nicht wünscht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Einholung von Zustimmungen zur Datenverarbeitung bleiben unberührt. 17. Rechtswahl und Gerichtsstand; Sonstiges 17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Kunde kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. 17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 18. Einschränkungen Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben vorbehalten. Stand August 2016 Reiseveranstalter: DIAMIR Erlebnisreisen GmbH Berthold-Haupt-Str. 2 01257 Dresden/Deutschland Amtsgericht Dresden: HRB 18847 Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: HDI Global SE, HDI-Platz1, 30659 Hannover Allgemeine Reisebedingungen

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