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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlheim an der Donau
„donnerstags“51. Jahrgang Nr. 04 • Donnerstag, 28. Januar
2021
Zum 11. Januar wurde der Schulbe-trieb im Containerdorf der
Realschu-le aufgenommen. Coronabedingt dürfen leider nur die
Abschluss-klassen in den prüfungsrelevanten Kernfächern
Präsenzunterricht er-halten. Zudem finden Prüfungen in Präsenz für
einzelne Klassen in den neuen Unterrichtsräumen statt. Frü-hestens
ab Mitte Februar wird es für die weiterführenden Schulen wieder
mehr Präsenzunterricht geben. Die Entscheidung seitens der
Landes-regierung steht noch aus. Zum ei-gentlich geplanten
Schulbeginn am 11. Januar waren die Container für einen Unterricht
aller 462 Schülerin-nen und Schüler vorbereitet. Alle
Ein-richtungsgegenstände waren in den Zimmern und die
Installationsarbei-ten konnten rechtzeitig abgeschlos-sen werden.
Sichtbare Fortschritte gibt es bei den Rückbauarbeiten im
Bestandsge-bäude. Die Firma Frank Mattes aus Aldingen ist seit dem
11. Februar mit jeweils mindestens 10 Mitarbeitern im Einsatz. Zug
um Zug wird auf ei-ner Fläche von rund 3.600 qm das Gebäude in den
Rohbauzustand ver-setzt. Ende März wird das Gebäude ent-kernt und
die Fassade sowie das Dach abgebaut sein. Ab April wird die
Fas-sade neu aufgebaut. Statt dem mar-kanten rot, wird die
Realschule zu-künftig in einem zeitlosen anthrazit und weiß
erscheinen. Auch das Dach wird vollständig nach über 40 Jahren
Nutzung erneuert. Im Laufe des Au-gusts wird das Gebäude
geschlossen sein. Der Innenausbau beginnt ab September.
Die Räume in den Containern bieten gute Voraussetzungen für
einen gelingenden Unterricht
Nichts für schwache Nerven: beim Abbruch geht es be-herzt zur
Sache
Realschule: Containerdorf in Betrieb – Abbrucharbeiten laufen
auf Hochtouren
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Seite 2 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt
Mühlheim an der Donau
Bevölkerungsentwicklung 2020
gesamt Mühlheim Stettengesamt männlich weiblich gesamt männlich
weiblich gesamt männlich weiblich
Stand 31.12.19 3.640 1.817 1.823 2.864 1.433 1.431 776 384
392Wegzüge -320 -183 -137 -257 -153 -104 -63 -30 -33Sterbefälle -50
-21 -29 -44 -19 -25 -6 -2 -4Zuzüge 331 169 162 254 131 123 77 38
39Geburten 29 16 13 22 13 9 7 3 4Stand 31.12.20 3.630 1.798 1.832
2.839 1.405 1.434 791 393 398
Ausländische Mitbürger 31.12.2020
Staatsangehörigkeit Mühlheim Stetten Gesamtafghanisch 9 11
20argentinisch 1 1bosnisch-herzegowinisch 15 1 16brasilianisch 1
1britisch 1 1bulgarisch 1 1chinesisch 1 1 2eritreisch 4
4französisch 2 2gambisch 4 4griechisch 5 0 5indisch 1 1irakisch 12
12iranisch 5 5isländisch 1 1italienisch 31 8 39kenianisch 1
1kolumbianisch 1 1kosovarisch 2 2kroatisch 19 19lettisch 1
1libanesisch 1 1malaysisch 1 1mazedonisch 1 1 2montenegrinisch 3
3nigerianisch 1 1österreichisch 4 1 5philippinisch 2 2polnisch 14
14rumänisch 39 9 48russisch 3 1 4schwedisch 1 1schweizerisch 4
4serbisch 1 1 2somalisch 2 2syrisch 6 7 13thailändisch 3 3togoisch
1 1türkisch 13 3 16tunesisch 5 1 6ugandisch 1 1ungarisch 9 4
13vietnamesisch 1 1unklar 2 0 2gesamt 235 50 285
Erstmals seit 11 Jahren, hat die Bevölkerung in unserer Stadt
leicht
abgenommen. 3630 Menschen leben derzeit in Mühlheim. Das
sind
zehn weniger als beim Jahreswechsel 2019/2020. Unser
Stadtteil
Stetten hat bereits im Jahr 2019 um 27 Einwohner zugelegt. Im
ver-
gangenen Jahr ist Stetten nochmals um 15 Einwohner
gewachsen,
während hingegen im Stadtbereich Mühlheim 25 Einwohner weni-
ger zu verzeichnen sind.
Im vergangenen Jahr sind 331 neue Mitbürger durch Zuzug
regist-
riert worden. Im Gegenzug sind 320 Menschen aus Mühlheim und
Stetten weggezogen. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass unsere
Ge-
sellschaft immer mobiler wird. Vor 10 Jahren betrug das Niveau
der
Zu- und Wegzüge gerade mal ein gutes Drittel der heutigen
Zahlen.
Auffallend ist, dass Mühlheim in den vergangenen 16 Jahren
stets
eine positive Wanderungsbilanz vorweisen kann.
Im vergangenen Jahr haben 29 neue Erdenbürger das Licht der
Welt
erblickt. Diese Zahl liegt leicht unter dem langjährigen
Durchschnitt
von rund 30 Geburten. Weit über dem Durschnitt der
vergangenen
Dekade lag die Anzahl der Sterbefälle mit 50 Personen, davon
16
Bewohner des Altenzentrums St. Antonius. Von diesen wiederum
waren sieben Verstorbene vor ihrem Aufenthalt in St. Antonius
in
Mühlheim bzw. Stetten gemeldet. Im Durchschnitt der
vergangenen
zehn Jahre mussten jährlich 35 Todesfälle jährlich beklagt
werden.
Zum Jahresende 2020 haben insgesamt 285 ausländische Mitbür-
ger in Mühlheim gelebt. Einen weniger als im Jahr zuvor. Dies
ent-
spricht einem Anteil von 7,9 Prozent. Zum Vergleich: der
Landes-
durchschnitt liegt bei ca. 15,9 Prozent, im Landkreis liegt der
Anteil
ausländischer Mitbürger bei 16,6%. Insgesamt leben 43
verschiede-
ne Nationalitäten in unserer Stadt. Näheres kann der
beiliegenden
Statistik entnommen werden. Zum Vergleich: im Jahr 2010
haben
107 ausländische Mitbürger aus 23 Nationen gelebt. Dies hat
einem
Bevölkerungsanteil von 3,0 Prozent entsprochen. Neben einem
kon-
tinuierlichen Anstieg im Laufe der Jahre, macht sich die
Migration im
Rahmen der weltweiten Fluchtbewegungen bemerkbar.
Bevölkerungsstatistik: leichter Rückgang
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„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar
2021 • Seite 3
Gesundheitsamt Tuttlingen erlässt keine Absonderungsbescheide
mehr – Zuständigkeit seit Montag, den 18.01.2021 bei den Gemeinden
Aus gegebenem Anlass informiert das Landratsamt Tuttlingen die
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises über eine Änderung in der
Verfahrensweise bei Betroffenen, die sich aufgrund des neuartigen
Coronavirus (SARS-CoV-2) in Quarantäne begeben müssen. Wer sich
infolge einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)
oder eines nahen Kontaktes zu einer nachweislich mit dem
Coronavirus infizierten Person (sog. Kontaktpersonen der Kategorie
I) in Quarantäne begeben musste, bekam in der Vergangenheit vom
Gesundheitsamt einen sogenannten Absonderungsbescheid. Dies
entfällt zukünftig. Stattdessen stellen seit Montag, den 18.01.2021
im Landkreis Tuttlingen die Kreisgemeinden eine Bescheinigung aus,
mit welcher der Quarantänezeitraum nachgewiesen werden kann. Diese
Bescheinigung dient als Nachweis, insbesondere für den Arbeitgeber,
die Schule sowie für das zuständige Regierungspräsidium, bei dem
etwaige Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
geltend gemacht werden können. Zuständig für die Aus-stellung der
Bescheinigung ist die Gemeinde, in welcher Betroffene ihren
Wohnsitz haben. Hintergrund ist die Verordnung des
Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2
infizierten oder krankheits-verdächtigen Personen und deren
haus-haltsangehörigen Personen (Corona-Verordnung Absonderung –
CoronaVO Absonderung). Danach müssen sich positiv auf das
Coronavirus (SARS-CoV-2) getestete Personen und
Haushaltsangehörige, die mit jener in einer Woh-nung zusammenleben,
bereits mit Kenntnis des positiven Testergebnisses in Quarantäne
begeben. Ein schriftlicher Bescheid bzw. eine Mitteilung des
Gesundheitsamtes sind dadurch nicht mehr erforderlich. Dies gilt
auch bei einem positiven Schnelltest. Wird im Anschluss an einen
positiven Schnelltest ein PCR-Test durchgeführt, der negativ
ausfällt, kann die Quarantäne beendet werden; wird hingegen im
Anschluss an den positiven Schnelltest kein PCR-Test durchgeführt,
endet die Quarantäne zehn Tage nach dem Datum des Schnelltests.
Positiv mittels Schnelltest getesteten Personen wird von der
Stelle, die den Test vorgenommen hat, eine Bescheinigung
ausgestellt. Hierzu sind die testenden Stellen kraft Verordnung
verpflichtet. Anders verhält es sich bei den Kontaktpersonen der
Kategorie I, die nicht mit einer positiv getesteten Person in einem
gemeinsamen Haushalt leben. Für diese beginnt die Quarantäne erst
nach entsprechender Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Dies gilt
insbe-son-dere auch für solche Familienangehörige, die nicht mit
betroffenen Verwandten in einem Haushalt zusammenleben (wie z. B.
Groß-eltern, Onkel, Tanten, erwachsene Geschwister, studierende
Kinder etc.). Das Landratsamt Tuttlingen weist ausdrücklich darauf
hin, dass die Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I
ausschließlich dem Gesundheits-amt obliegt. Betroffene, die sich
ohne entsprechende Mitteilung des Gesundheitsamtes vorsorglich oder
aus sonstigen Gründen isolieren, befinden sich nicht in amtlich
angeordneter Qua-rantäne. Etwaige Entschädigungsansprüche entstehen
für diese frühestens nach Mitteilung des Gesundheitsamtes. Eine
rückwirkende Bescheinigung ist ausge-schlossen. Die Gemeinden sind
angehalten die Bescheinigungen dementsprechend auszustellen.
Weitere Informationen, den Verordnungstext der CoronaVO Absonderung
sowie einen umfassenden Fragen-und-Antworten-Katalog erhalten Sie
auf der Internetseite der Landesregierung
Baden-Württemberg:https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/
Kommunales Impfzentrum in Tuttlingen nimmt Arbeit auf Wie alle
Kommunalen Impfzentren (KIZ) in Baden-Württemberg kann auch das KIZ
in Tuttlingen am Freitag, 22. Januar 2021, mit den ersten Impfungen
beginnen.
In den kommenden drei Wochen werden wöchentlich 150 Impfun-gen
im KIZ in der Kreissporthalle durchgeführt.Die Terminvergabe
erfolgte am 19. Januar über eine Hotline des
Landes-Baden-Würt-temberg bzw. online. „Alle Termine waren
innerhalb von 30 Minuten vergeben“, bilanziert der Erste
Landesbeamte Stefan Helbig, der für das Kreisimpfzentrum
verantwortlich zeichnet. „Das zeigt, dass das Interesse an den
Impfterminen extrem hoch ist. Das System des Lan-des funktioniert
grundsätzlich. Allerdings würden sich zahlreiche Be-nutzer die
Handhabung einfacher wünschen. Aufgrund der derzeit nur begrenzt
zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge können der-zeit nicht alle
Impfwilligen einen Termin erhalten. Wir hoffen, dass die Anzahl der
wöchentlichen Impfungen zeitnah – mit steigender Impfstoffmenge –
erhöht werden kann. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um
Geduld.“
Impfungen in Heimen Ein besonderes Augenmerk beim Impfen gilt
auf Pflegeeinrichtun-gen. Daher sind zusätzlich zu den Impfungen im
KIZ bereits seit Dienstag, 12. Januar 2021, mobile Impfteams
unterwegs, um Bewoh-nerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal
in Senioren- und Pflegeheimen zu impfen. Impfungen haben bereits im
Seniorenzen-trum im Brühl in Aldingen, im Elias-Schrenk-Haus in
Tuttlingen, im Altenpflegeheim Gosheim, im Dr.-Karl-Hohner-Heim in
Trossingen, in der Pflegeresidenz Rosengarten in
Seitingen-Oberflacht, bei den Mitarbeitern im Hospiz am
Dreifaltigkeitsberg und im Seniorenzen-trum Bethel in Trossingen
stattgefunden. „In enger Abstimmung mit den weiteren Heimbetreibern
im Landkreis sind wir zuversichtlich, dass bis übernächste Woche
alle Impfwilligen in stationären Einrich-tungen – einschließlich
der Wohngemeinschaf-ten – einen ersten Impftermin wahrnehmen
können“, so Landrat Stefan Bär.
Impfungen nur mit Termin Grundsätzlich erfolgt eine Impfung im
Kreisimpfzentrum nur mit
Termin. Die Anmeldung ist ausschließlich über die zentrale
Tele-fon-nummer 116 117 oder über die zentrale Anmeldeplattform im
Internet unter www.impfterminservice.de möglich. Bei der Anmel-dung
muss auch der Termin für die Zweitimpfung im selben Impf-zentrum
mitgebucht werden.
Hinweise für den Impftermin Personen, die einen Impftermin
haben, sollten folgende Unterlagen mitbringen:
- Impfpass- Elektronische Gesundheitskarte
(Krankenversichertenkarte) bzw.
bei Privatpatienten ohne Versicherungskarte Angaben zum
priva-ten Versicherungsschutz
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)- 12-stelliger
Zugangscode, den man bei der Online-Anmeldung oder bei der
telefonischen Anmeldung erhalten hat. Impfwillige sollten ihren
Impftermin nur wahrnehmen, wenn sie sich gesund fühlen. Sollte der
Termin nicht wahrgenommen wer-den können, muss dieser über die
zentrale Telefonnummer 116 117 abgesagt werden. Bei Bedarf kann zur
Impfung eine Begleitperson mitgebracht werden. Vor Ort ist auf dem
gesamten Gelände das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Zur
Vorbereitung auf den Impftermin können unter www.impfen-bw.de die
persönlichen Daten und ein Fragebogen zum Gesundheitszustand
ausgefüllt und ausgedruckt am Tag der ersten Impfung mitgebracht
werden. Wir haben Ihnen die Unterlagen im heutigen „donnerstags“
abgedruckt. Dies erleichtert die Abläufe im KIZ und reduziert damit
die Warte-zeiten. Weitere Informationen sind auch auf der Homepage
des Landkreises unter
www.landkreis-tuttlingen.de/Covid-19-Schutzimpfung erhält-lich. Ein
kurzes Video auf der Seite erläutert die genauen Abläufe im
Kreisimpfzentrum.
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Seite 4 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt
Mühlheim an der Donau
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„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar
2021 • Seite 5
AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona
Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 1 von 3
Was ist COVID-19?Coronaviren sind seit Jahrzehnten bekannt. Seit
dem Jahreswechsel 2019/2020 zirkuliert weltweit ein neuar-tiges
Coronavirus, das SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), welches der
Erreger der Krankheit COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) ist.
Zu den häufigen Krankheitszeichen von COVID-19 zäh-len trockener
Husten, Fieber, Atemnot sowie ein vor-übergehender Verlust des
Geruchs- und Geschmacks-sinnes. Auch ein allgemeines
Krankheitsgefühl mit Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen und
Schnupfen werden beschrieben. Seltener berichten Patienten über
Magen-Darm-Beschwerden, Bindehaut-entzündung und
Lymphknotenschwellungen. Folgeschä-den am Nerven- oder
Herz-Kreislaufsystem sowie lang-anhaltende Krankheitsverläufe sind
möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die
meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Verläufe mit
Lungenentzündung, die über ein Lungen-versagen zum Tod führen
können, gefürchtet.
Neben dem Vermeiden einer Infektion durch Beachtung der AHA + A
+ L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen,
Corona-Warn-App her-unterladen, regelmäßig lüften) bietet die
Impfung den bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung.
Um welchen Impfstoff handelt es sich?Die hier besprochenen
mRNA-COVID-19-Impfstoffe (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und
COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna) sind gentechnisch
hergestellte Impfstoffe, die auf der gleichen neuartigen
Technologie beruhen. Weitere mRNA-Impfstoffe wer-den geprüft, sind
aber derzeit noch nicht zugelassen.
mRNA (Boten-RNA oder messenger Ribonukleinsäure) ist die
„Bauanleitung“ für jedes einzelne Eiweiß des Körpers und ist nicht
mit der menschlichen Erb-information – der DNA – zu verwechseln. Im
mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 ist eine „Bauanleitung“ für einen
einzigen Baustein des Virus (das sogenannte
Spikeprotein) enthalten. Dieses Spikeprotein ist für sich
alleine harmlos. Der Impfstoff ist somit nicht infektiös.
Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins menschliche
Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach einigen Tagen abgebaut.
Dann wird auch kein Virus-eiweiß mehr hergestellt.
Die nach der Impfung vom Körper des Geimpften (vor allem in
Muskelzellen an der Impfstelle und in bestimm-ten Abwehrzellen)
gebildeten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße
erkannt, dadurch werden spezifische Abwehrzellen aktiviert: Es
werden Antikörper gegen das Spikeprotein des Virus sowie
Abwehrzellen gebildet. So entsteht eine schützende
Immunantwort.
Wie wird der Impfstoff verabreicht? Der Impfstoff wird in den
Oberarmmuskel gespritzt. Für einen ausreichenden Impfschutz muss
der Impfstoff zweimal verabreicht werden. Zwischen der 1. und der
2. Impfung sollten mindestens 3 Wochen (Comirnaty®) bzw. 4 Wochen
(COVID-19 Vaccine Moderna®) liegen. Bei beiden Impfstoffen sollten
zwischen den beiden Impfungen jedoch nicht mehr als 6 Wochen
liegen. Bei der 2. Impfung muss der gleiche Impfstoff desselben
Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung.
Wie wirksam ist die Impfung? Die verfügbaren
COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind hin-sichtlich der Wirksamkeit und
auch der möglichen Impfreaktionen und Komplikationen
vergleichbar.
Aus den klinischen Prüfungen kann ein Impfschutz ab dem
Zeitpunkt 7 Tage (Comirnaty®) bzw. 14 Tage (COVID-19 Vaccine
Moderna®) nach der 2. Impfung abgeleitet werden. Nach derzeitigem
Kenntnisstand bieten die COVID-19-mRNA-Impfstoffe eine hohe
Wirksamkeit von bis zu 95 % (Comirnaty®) bzw. 94 % (COVID-19
Vaccine Moderna®). Die Studiendaten zei-gen: Die
Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken,
AUFKLÄRUNGSMERKBLATTZur Schutzimpfung gegen
COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen –
Stand: 11. Januar 2021
(dieses Aufklärungsmerkblatt wird laufend
aktualisiert)
Name der zu impfenden Person(bitte in Druckbuchstaben)
Geburtsdatum
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Seite 6 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt
Mühlheim an der Donau
AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona
Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 2 von 3
war bei den gegen COVID-19 geimpften Personen um 95 % bzw. 94 %
geringer als bei den nicht geimpften Personen. Das bedeutet: Wenn
eine mit einem COVID-19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger
in Kontakt kommt, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht
erkranken. Wie lange dieser Impfschutz anhält und ob geimpfte
Personen das Virus weiterverbreiten können, ist derzeit noch nicht
bekannt. Da der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt und
auch nicht bei allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es trotz
Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem
Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.
Wer profitiert besonders von der
Impfung?COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind für Personen ab 16 Jahre
(Comirnaty®) bzw. ab 18 Jahre (COVID-19 Vaccine Moderna®)
zugelassen. Da zu Beginn jedoch nicht aus-reichend Impfstoff für
die Versorgung aller zur Verfügung steht, sollen vordringlich
Personen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes Risiko
für einen schwe-ren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen
(also z. B. ältere Personen), die aufgrund ihrer Berufs-tätigkeit
ein besonders hohes Risiko haben, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken
oder die aufgrund ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch
COVID-19 gefährdeten Personen haben. Dies ist die Einschätzung der
STIKO (Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut) unter
Berücksichtigung der gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und der
Leopoldina erarbei-teten Kriterien zur Priorisierung.
Wer soll nicht geimpft werden?Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren, für die aktuell kein Impfstoff zugelassen ist, sollen nicht
geimpft wer-den.
Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder höher)
leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder
gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die
Impfung zu verschie-ben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber
einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte
teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn
Sie Allergien haben. Wer nach der 1. Impfung eine allergische
Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht
erhalten.
Personen, bei denen in der Vergangenheit eine Infektion mit dem
neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde, müssen zunächst nicht
geimpft werden. Es gibt jedoch keine Hinweise, dass die Impfung
eine Gefährdung dar-stellt, wenn man in der Vergangenheit eine
Infektion durchgemacht hat. Es besteht also keine medizinische
Notwendigkeit, dies vor der Impfung auszuschließen.
Zur Anwendung der COVID-19-mRNA-Impfstoffe in der
Schwangerschaft und Stillzeit liegen noch keine ausrei-chenden
Erfahrungen vor.
Die STIKO empfiehlt die generelle Impfung in der Schwangerschaft
derzeit nicht. In Einzelfällen kann Schwangeren mit
Vorerkrankungen, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf
der COVID-19-Erkrankung haben, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach
ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten werden.
Die STIKO hält es für unwahrscheinlich, dass eine Imp-fung der
Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling
darstellt.
Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung?Wenn Sie nach
einer früheren Impfung oder anderen Spritze ohnmächtig geworden
sind oder zu Sofort-allergien neigen, teilen Sie dies bitte der
Impfärztin /dem Impfarzt vor der Impfung mit. Dann kann sie/er Sie
nach der Impfung gegebenenfalls länger beobachten.
Zu anderen Impfungen soll ein Abstand von mindestens 14 Tagen
eingehalten werden.
Nach der Impfung müssen Sie sich nicht besonders schonen. Bei
Schmerzen oder Fieber nach der Impfung (s. „Welche Impfreaktionen
können nach der Impfung auftreten?“) können schmerzlindernde /
fiebersenkende Medikamente (z. B. Paracetamol) eingenommen werden.
Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt kann Sie hierzu beraten.
Welche Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?Nach der
Impfung mit den mRNA-Impfstoffen kann es als Ausdruck der
Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff zu Lokal- und
Allgemeinreaktionen kom-men. Diese Reaktionen treten meist
innerhalb von Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger
als 3 Tage an.
Comirnaty®: Die am häufigsten berichteten Impf-reaktionen in der
bisher mehrmonatigen Beobach-tungszeit waren Schmerzen an der
Einstichstelle (mehr als 80 %), Abgeschlagenheit (mehr als 60 %),
Kopf-schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 30 %), Gelenk-schmerzen
(mehr als 20 %), Fieber und Schwellung der Einstichstelle (mehr als
10 %). Häufig (zwischen 1 % und 10 %) traten Übelkeit und Rötung
der Einstichstelle auf. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %)
traten Lymph-knotenschwellungen, Schlaflosigkeit, Schmerzen in Arm
oder Bein, Unwohlsein und Juckreiz an der Einstich-stelle auf.
COVID-19 Vaccine Moderna®: Die am häufigsten be-richteten
Impfreaktionen in der bisher zumeist zwei-monatigen
Beobachtungszeit waren Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 90
%), Abgeschlagenheit (70 %), Kopf- und Muskelschmerzen (mehr als 60
%), Gelenk-schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 40 %), Übelkeit
oder Erbrechen (mehr als 20 %), Lymphknoten-schwellung in der
Achselhöhle, Fieber, Schwellung und
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„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar
2021 • Seite 7
AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona
Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 3 von 3
Rötung an der Einstichstelle (jeweils mehr als 10 %). Häufig
(zwischen 1 % und 10 %) wurde über allgemeinen Ausschlag sowie
Ausschlag und Nesselsucht an der Einstichstelle berichtet.
Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) trat Juckreiz an der
Einstichstelle auf.
Die meisten Reaktionen sind bei älteren Personen etwas seltener
als bei jüngeren Personen zu beobachten. Die Impfreaktionen sind
zumeist mild oder mäßig ausge-prägt und treten etwas häufiger nach
der 2. Impfung auf.
Sind Impfkomplikationen möglich?Impfkomplikationen sind über das
normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung,
die den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich
belasten.
In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung
wurden nach Gabe von Comirnaty® 4 Fälle (zwischen 0,1 % und 0,01 %)
von akuter Gesichtslähmung beobachtet, die sich in allen Fällen
nach einigen Wochen zurückbildete. Diese Gesichtslähmungen stehen
mögli-cherweise im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung. In
den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden
nach Gabe von COVID-19 Vaccine Moderna® 3 Fälle von akuter
Gesichtslähmung beob-achtet, 1 Fall trat in der Kontrollgruppe der
Ungeimpften auf. In allen Fällen hat sich die Gesichtslähmung nach
einigen Wochen zurückgebildet. Ob diese Gesichts-lähmungen im
ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen, wird weiter
untersucht. In sehr sel-tenen Fällen wurden
Überempfindlichkeitsreaktionen (2 Fälle von Gesichtsschwellung)
beobachtet.
Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen
Überempfindlichkeitsreaktionen berichtet. Diese traten kurz nach
der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden.Grundsätzlich
können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine
allergische Sofortreaktion bis hin zum Schock oder andere auch
bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden.Wenn
nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten
schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen
überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt
selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung. Bei schweren
Beeinträch-tigungen begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche
Behandlung.
Es besteht die Möglichkeit, Nebenwirkungen auch selbst zu
melden: https://nebenwirkungen.bund.de
In Ergänzung zu diesem Aufklärungsmerkblatt bie-tet Ihnen Ihre
Impfärztin / Ihr Impfarzt ein Aufklä-rungsgespräch an.
Anmerkungen:
Unterschrift Ärztin / Arzt
Unterschrift der zu impfenden Person (bzw. der / des
gesetzlichen Vertreterin / Vertreters)
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt eine Befragung zur
Ver-träglichkeit der Impfstoffe zum Schutz gegen das neue
Coro-navirus (SARS-CoV-2) mittels Smartphone-App SafeVac 2.0 durch.
Die Befragung ist freiwillig.
Weitere Informationen zu COVID-19 und zur COVID-19- Impfung
finden Sie unter
www.corona-schutzimpfung.de
www.infektionsschutz.de
www.rki.de/covid-19-impfen
www.pei.de/coronavirus
Ausgabe 1 Version 003 (Stand 11. Januar 2021)
Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e.
V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin,
erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich
im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung
vervielfältigt und weitergegeben wer-den. Jegliche Bearbeitung oder
Veränderung ist unzulässig.
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in Kooperation mit
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Seite 8 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt
Mühlheim an der Donau
DIE WICHTIGSTEN TELEFONNUMMERN AUF EINEN BLICK
ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST
Zahnärztliche Notrufnummer: 0180 / 3222 555-20 Wichtige
Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Landkreis
Tuttlingen Rettungsdienst: 112 Allgemeiner Notfalldienst: 116117
Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 6074611 Augenärztlicher
Notfalldienst: 0180 6077212 HNO Notfalldienst: 0180 6077211
Onlinesprechstunde docdirekt von Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr
nur für gesetzlich Versicherte unter: 0711-96589700 oder
docdirekt.de Tuttlingen, Klinikum Landkreis Tuttlingen -
Gesundheitszentrum Tuttlingen Zeppelinstraße 21, 78532 Tuttlingen
Mo - Fr 18-22 Uhr Sa, So und an FT 8-22 Uhr Villingen-Schwenningen
HNO, Schwarzwald-Baar-Klinikum Klinikstr. 11, 78052
Villingen-Schwenningen Sa, So und an FT 10-20 Uhr Der allgemeine
Notfalldienst Tel.: 116117 ist nicht mit dem Rettungsdienst zu
verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu
gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt,
starke Blutungen und Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen
ist sofort die 112 anzurufen.
APOTHEKEN – NOTDIENST
Samstag, 30.01.2021: Nellenburg-Apotheke, Stockacher Str. 14 /
1, 78576 Emmingen-Liptingen Sonntag, 31.01.2021: Löwen-Apotheke
Tuttlingen, Bahnhofstr. 49, 78532 Tuttlingen
Jeden Tag hat eine Apotheke in Ihrer Nähe Notdienst. Damit Sie
diese Apotheke schnell finden, wird von den deutschen Apothekern
und Apothekerinnen folgender Service angeboten: Unter: 0800/0022833
können Sie jederzeit kostenlos vom deutschen Festnetz aus erfahren
welche Apotheke in Ihrer Nähe an diesem Tag Notdienst hat.
Tagesaktuelle Not-dienst-Informationen erhalten Sie auf den Seiten
der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg:
http://lak-bw.notdienst-portal.de/
SOZIALE DIENSTE
Nachbarschaftshilfe Mühlheim und Stetten Alter Schulplatz 1,
78570 Mühlheim [email protected]
Das Büro ist vorübergehend wegen Corona geschlossen.
Einsatzleitung: Melanie Krickl und Gisela TraubDie Mühlheimer
Nachbarschaftshilfe ist von Montag bis Freitag unter der
Telefonnumer 07463 - 991718 zu erreichen (bitte auf den
Anrufbeantworter sprechen).
Sprechzeiten Sozialverband VdKVdK-Kreisverband Tuttlingen/
Ortsverband Mühlheim und Stetten Geschäftsstelle in 78570 Mühlheim,
Hauptstr. 13 Terminvereinbarung unter: E. Maurer 0160-9312 8246 und
G. Rückert 07463-1770HOSPIZGRUPPE TUTTLINGEN
Begleitung Schwerstkranker und Sterbender
www.hospizgruppe-tuttlingen.de Einsatzleitung : 0173 - 8160 160
(Anrufbeantworter - Rückruf erfolgt umgehend)
Kath. SozialstationAmbulante Kranken -und Altenpflege,
PflegedienstleitungFrau Swetlana Knapp, 07461 9354-14
Familienpflege und DorfhilfeVermittlung/Einsatzleitung 07461
9354-14
Telefonseelsorge Schwarzwald-Bodensee Postfach 10 21 38, 78421
Konstanz 0800 1110111Frauenhaus Tuttlingen 07461 2066Ambulante
Beratungsstelle d. Frauenhauses Tuttlingen 07461 161666
Phönix gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch e.V.Wilhelmstr. 4,
78532 Tuttlingen 07461/770 550www.phönix-tuttlingen.de;
anlaufstelle@phönix-tuttlingen.de sowohl
[email protected] Sprechzeiten: Mo. 10.00 -
12.00 UhrDi. 17.00 - 19.00 UhrDo. 15.00 - 17.00 UhrPersönliche
Gespräche nach telefonischer Vereinbarung
Fachstelle Sucht TuttlingenFreiburgstraße 44, 78532 Tuttlingen,
07461 966480Mi 14.00 - 18.00 Uhr
Offene Sprechstunde (Ansonsten Gespräche nach
Vereinbarung)[email protected],
[email protected]
Caritas Zentrum und Diakonische Bezirksstelle im
Caritas-Diakonie-Centrum, Bergstr.14 - 78532 TuttlingenTel. 07461
9697170Fax. 07461 96971729Unsere Öffnungszeiten:Mo, Di, Do, Fr
9.00-12.00 UhrMo, Di 14.00-17.00 UhrDo 14.00-18.00 UhrDo
14.00-18.00 Uhr
Regionalbüro des Netzwerks für berufliche Fortbildung
Schwarz-wald-Baar-Heuberg Kostenfreie und Trägerneutrale berufliche
Weiterbildungsberatung Telefonische Terminvereinbarung: 07461 72717
per Mail: [email protected]
Stadtverwaltung MühlheimHauptstr. 16, 78570 MühlheimTel. 07463
9940-0, Fax: 07463 9940-20www.muehlheim-donau.de
[email protected]
Sprechzeiten des BürgermeistersIn Mühlheim:Jeden 1. Dienstag im
Monat von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen
Termin bei Frau Grathwohl / Frau Wendland unter der Tel.: 9940-0.In
Stetten:Jeden 1. Mittwoch im Monat von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sprechstunde des Ortsvorstehers im Rathaus Stetten:Jeden
Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr
Sprechstunde der Verwaltung im Rathaus Stetten:Jeden Mittwoch
von 11.00 - 12.00 Uhr
AUS DER STADTVERWALTUNG
ENTFÄLLT
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„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar
2021 • Seite 9
Öff nungszeiten der Stadtverwaltung Vormittags Nachmittags
Montag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 16.00 UhrDienstag 8.00 Uhr
- 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 UhrMittwoch -----------------------
nach TerminvereinbarungDonnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr -
16.00 UhrFreitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Öff nungszeiten im Kultur- und VerkehrsamtMontag 8.00 Uhr -
12.00 UhrDienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00
UhrMittwoch 13.30 Uhr - 16.00 UhrDonnerstag 8.00 Uhr - 12.00
UhrFreitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Museum im Vorderen SchlossDas Museum ist sonntags von 14.00 Uhr
bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung ge-öff net.
Impressum„donnerstags“ erscheint in Bärenthal, Böttingen,
Buchheim, Fridin-gen a.d.D., Irndorf, Kolbingen, Mühlheim a.d.D.
mit Stadtteil Stetten, Renquishausen, Tuttlingen-Nendingen,
Mahlstetten, Neuhausen o.E. mit den Ortsteilen Schwandorf und
Worndorf.
Herausgeber: Bürgermeisteramt 78570 Mühlheim a.d.D.
Verant-wortlich für den Inhalt: Bürgermeister Kaltenbach oder
dessen Vertretung im Amt. Für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag
Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333
Stockach, Telefon 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail:
[email protected], Homepage: www.primo-stockach.de
Biomüll Freitag, 29.01.2021 Papiertonne Freitag, 05.02.2021
Windeltonne Freitag, 05.02.2021 Wert-Tonne Montag, 15.02.2021
Restmüll Freitag, 19.02.2021
Reklamationen über nicht entleerte Müllge-fäße bitte direkt bei
der Firma Alba, 78655 Dunningen, Schramberger Str. 59 - Tel.: 07403
9294-0 oder E-Mail: [email protected] melden.
Reklamationen über beschädigte Müllgefä-ße müssen dem
Landratsamt Tuttlingen, Tel.: 07461 926-3439 (Buchstabe A - Ld) /
926-3438 (Buchstabe Le - Z) gemeldet werden.
Nahwärme
Die Notrufnummer der Badenova Wärmeplus lautet:
0800 2 767 767
Wir sind die Energiewendemacher für die Region.
Vertrauen auch Sie einem starken Part-ner.
Entstörungsdienst0800 2 767
[email protected]
MÜLLTERMINE
Wertstoff hof Mühlheim -Winteröff nungszeitenMittwoch: 15.00 bis
18.00 UhrSamstag: 10.00 bis 13.00 Uhr
Weitere Infos und Tipps erhalten Sie bei der Abfallberatung,
Tel. 07461-926 3400, Fax 07461-926 99 3400, email:
[email protected] oder im Internet un-ter
www.abfall-tuttlingen.de.
Erddeponie Neuhausen: Mo - Do: 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr Fr: 7.30
Uhr bis 16.00 Uhr
Wir sind die Energiewendemacher für die Region. Vertrauen auch
Sie einem starken Partner. Entstörungsdienst > 0800 2 767 767
>badenovawaermeplus.de [email protected]
geschlossen
Kennen Sie schon die Abfall-App?o Für Haushalte und
Gewerbebetriebe. o Jederzeit die Abfalltermine als Wecker auf Ihrem
Handy.o Erhältlich im App Store, Android App und für Windows
Phone.
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unter: www.abfall-tuttlingen.de/Termine/Per-Mail/
Weitere Infos fi nden Sie unter: www.abfall-tuttlingen.de
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Seite 10 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt
Mühlheim an der Donau
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 08.12.2020 TOP 1 Bauantrag
Bergstraße 18: Umbau des Ladengeschäfts, Anbau eines Wintergartens
für das Café des zukünftigen „Idver-packtgeschäfts“ sowie Ausbau
der Wohnung im Dachgeschoss Die Gemeinderäte Simone Langeneck und
Uwe Keller erklären sich für befangen, rücken vom Sitzungstisch ab
und nehmen an der Be-ratung und Beschlussfassung nicht teil. Herr
Kaltenbach begrüßt die anwesenden Gäste und besonders Martin Keller
als Bauherr. Er führt aus, dass das wichtige Projekt für die
Mühlheimer Oberstadt, welches in der letzten Sitzung des
Ge-meinderates bereits beraten wurde, weiter vorankommt. In den
Räumlichkeiten der ehemaligen Metzgerei Hagspiel wird ein
Laden-geschäft mit Café entstehen, welches im nächsten Frühjahr
eröff net werden soll. Um ein stimmiges Konzept zu erhalten, ist es
aus Sicht des Bauher-ren Herr Martin Keller nötig, das Gebäude um
einen Wintergarten zu erweitern. Hierfür werden 20 m² öff entliche
Fläche benötigt. Dem Verkauf dieser Fläche hat der Gemeinderat
bereits in der letzten Sit-zung zugestimmt. Das Projekt wurde auch
bereits von der Baurechts-behörde geprüft und genehmigt. Herr
Kaltenbach präsentiert dem Gemeinderat den Bauantrag des Anbaus und
gibt bekannt, dass der Gestaltungsausschuss dem Wintergarten in
dieser Ausführung be-reits zugestimmt hat. Die vertiefende Beratung
über die detaillier-te Ausgestaltung (Farbgestaltung, Farbe,
Dacheindeckung, ...) steht noch aus, dies ist aber nicht Teil der
heutigen Beratung. Des Weiteren stellt Herr Kaltenbach den
Ausbauplan des Dachbodens vor. Insgesamt ist das ganze Projekt aus
Sicht des Gemeinderats und der Baurechtsbehörde hochwertig und
stimmig geplant und die Umset-zung wird einstimmig befürwortet. Das
Projekt ist sehr wichtig um die Oberstadt zu beleben und auch in
Sachen Tourismus weiter at-traktiv zu sein. einstimmig (10
Ja-Stimmen, 2 Befangen 0 Enthaltungen, 0 Ge-genstimmen) den
Vorschlägen der Verwaltung zuzustimmen und stimmt dem Baustart
zu:1. Der Gemeinderat begrüßt die Planung von Martin Keller zur
Ein-
richtung eines „Idverpackt-Geschäfts“ in der Bergstraße 18 als
hoch willkommener Beitrag zur Stärkung der Nahversorgung für die
Bewohner der historischen Oberstadt ausdrücklich.
2. Zum Bauvorhaben als Gesamtes erteilt der Gemeinderat sein
Einvernehmen.
3. Der baulichen Ausgestaltung des Wintergartens in Bezug auf
Kubatur und Architektur wird grundsätzlich die Zustimmung gegeben.
Um sicher zu stellen, dass das Bauwerk die allgemei-nen
Anforderungen an bauliche Anlagen und deren Gestaltung (§3 der
Stadtbildsatzung) erfüllt und sich städtebaulich einfügt, wird der
Gestaltungsausschuss beauftragt die detaillierte Aus-gestaltung mit
dem Architekten und Bauherrn abzustimmen.
4. Für den beantragten 1,5 m auskragenden Balkon oberhalb des
Wintergartens im 1. Obergeschoss wird einer Befreiung gegen-über
der Stadtbildsatzung zugestimmt. Der Gemeinderat beauf-tragt den
Gestaltungsausschuss die detaillierte Ausgestaltung mit dem
Architekten und Bauherrn abzustimmen.
5. Die Festlegung der Ausgestaltung und Farbe der Fassade, der
Fenster, Türen, der Dacheindeckung und weiterer für die
Außen-wirkung des Gebäudes wesentlichen Merkmale obliegt eben-falls
einer Beratung seitens des Gestaltungsausschusses zusam-men mit dem
Architekten und Bauherrn.
TOP 2 Neubau Feuerwehrmagazin: Bericht über den Stand der
Bauarbeiten Herr Kaltenbach übergibt das Wort an den Projektleiter
Herrn Weis-ser von der Planungsgesellschaft Weber. Herr Weisser
berichtet an-hand von ein paar Bildern über den bisherigen
Bauverlauf des neuen Feuerwehrmagazins und den aktuellen Stand. Die
Arbeiten gehen gut voran und man liegt deutlich vor dem
festgelegten Zeitplan, so-dass die Fertigstellung des
Feuerwehrmagazins problemlos bis 30. April 2021 erfolgen wird.
In der vergangenen Woche wurde die gesamte Hoffl äche
asphaltiert. Der Feinbelag erfolgt im nächsten Frühjahr, sobald es
die Witterung zulässt. Die Rohbaugewerke sind soweit abgeschlossen,
jetzt steht noch der Innenausbau bevor. Die Kostenfortschreibungen
liegen derzeit 2% unter der Kostenberechnung. Gemeinderätin Frau
Os-wald spricht an, dass der Fliesenboden stellenweise uneben sei
und einige scharfe Kanten bestehen, an denen man sich verletzen
kann. Herr Lewedey wird das Problem in der morgigen Baubesprechung
ansprechen und sich vor Ort ein Bild davon machen. Als weitere
An-regung wird von Frau Oswald vorgeschlagen, den Boden im
Technik-raum zu versiegeln, entgegen der ursprünglichen
Beschlussfassung. Die Staubentwicklung soll hierdurch minimiert
werden um keinen negativen Einfl uss auf die Server-Technik zu
haben. Das Projekt läuft und lief bisher sehr gut. Jörg Kaltenbach
bedankt sich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit und
den Arbeits-einsatz. Vor allem beim Feuerwehrkommandanten Armin
Ulrich, Jan Prior und Kai Prior und dem ganzen
Feuerwehrplanungsteam, sowie dem Bauleiter Jens Engesser. TOP 3
Generalsanierung Realschule: Vergabe der Trockenbau-arbeiten und
der Glastrennwände sowie Stand der Vorbereitun-gen für den Umzug
Herr Vogt von der Planungsgesellschaft Weber präsentiert den
Aus-bau der Container auf einer Fläche von ca. 1.800 m² anhand
einiger Bilder und erläutert die wichtigsten baulichen Maßnahmen.
Nächste Woche ist es soweit und der Umzug der Realschule startet.
Am Montag, den 14.12.2020 ab 08.00 Uhr, beginnt die Firma Neukum
mit den Umzugsarbeiten. Vor allem der Ab- und Aufbau der Schrän-ke
erfordert viel Zeit. Auch der Bauhof, die Firma Holzbau Milkau, die
Schreinerei Löhle, die Firma Reizner Elektro, die Firma Kel-Tech
und die Firma Zepf werden bei den Umzugsarbeiten im Einsatz sein.
Der gesamte Umzug hat viel Zeit an Planung und Vorbereitung
gekos-tet. Hier wurde von Seiten der Schule und dem Planungsbüro
Weber gute Arbeit geleistet. Innerhalb von drei Tagen soll der
Großteil der Umzugsarbeiten erfolgen. Herr Vogt berichtet, dass die
Rauchschutztüren in den Containern, aufgrund einiger
Corona-Ausfälle, erst innerhalb der nächsten Tage eingebaut werden.
Herr Kaltenbach ergänzt, dass die Stadt Mühlheim ohne Mehrkos-ten
eine hochwertigere Ausführung (30 cm mehr an Raumhöhe und besser
isoliert) an Containern erhalten hat.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Redaktionsschlussänderung „donnerstags“ Wegen den Fasnetstagen
bitten wir den Redaktionsschluss wie folgt zu beachten: KW 6
(vorgezogener Redaktionsschluss - schmotzige Donnerstag)
Online-Abgabe spätestens Montag, 08.02.2021 um 8 Uhr! KW 7, Ausgabe
vom 18.02.2021 Online-Abgabe spätestens Dienstag, 16.02.2021 um 8
Uhr!
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„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar
2021 • Seite 11
Die Vergabe der heute anstehenden Trockenbauarbeiten wurde
erstmals in nicht öffentlicher Sitzung im April 2021 beraten.
Damals wurden die Ergebnisse der Kostenberechnung für das
Gesamtpro-jekt vorgestellt und Einsparoptionen beraten. Insgesamt
konnten Einsparungen von knapp 1 Mio. € erreicht werden. Die
anfängliche Kostenschätzung für das Gewerk Trockenbau lag bei rund
360.000 €. Man hatte beschlossen im Bereich des Schallschutzes,
Einsparungen von umgerechnet 112.000 € vorzunehmen. Aufgrund des
vorliegen-den Gutachtens des Bauphysikers muss diese
Einsparungsoption nun erneut beraten werden, da die akustischen
Bedingungen im un-teren Grenzbereich liegen. Die Akustik ist eine
der Kernvoraussetzungen für guten Unterricht. Daher ist sich der
Gemeinderat einig, dass dies die falsche Stellschrau-be ist um
Abstriche zu machen und entscheidet sich einstimmig, für den
ursprünglich von den Planern festgelegten Standard, der dem
aktuellen Stand der Technik entspricht. Das Ausschreibungsergebnis
hierfür liegt bei 344.000 €. Damit liegt das Angebot knapp unter
der Kostenberechnung ohne die Einsparung und ca. 100.000 € unter
der anfänglichen Kostenschätzung. Aus der Mitte des Gemeinderates
kommt der Wunsch, einen Über-sichtsplan der Realschulcontainer zu
erstellen. Herr Kaltenbach nimmt diesen Wunsch auf und wird ihn mit
dem Realschulplanungs-team besprechen. einstimmig mit 13
Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstim-men:1. Der Gemeinderat
informiert sich über den Stand der Bauarbei-
ten am Containerdorf sowie den Vorbereitungen für den Mitte
Dezember dieses Jahres stattfindenden Umzug in die Container.
2. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der
Trockenbauarbei-ten sowie der Glastrennwände an die Firma Planotech
zu einem Angebotspreis von 344.423,00 Euro (Brutto)
TOP 4 Feststellung Jahresrechnungen 2019 Herr Läufer stellt die
Jahresrechnung der Stadt Mühlheim an der Do-nau vor. Die Ergebnisse
im Detail können der Sitzungsvorlage ent-nommen werden. Das
Gewerbesteueraufkommen stieg gegenüber der Planung um über eine
Million Euro auf fast 4,7 Millionen Euro. In der Gesamtbetrachtung
des Haushalts konnten statt der geplanten Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 840.000 Euro der Rücklage
rund 320.000 Euro zugeführt werden. Der Rück-lagenstand zum
31.12.2019 betrug gut 3 Millionen Euro. Hinzukom-men weitere knapp
1,5 Millionen Euro an jederzeit veräußerbarem Kapitalvermögen im
Kernhaushalt. Schulden wurden im Haushalts-jahr 2019 im
Kernhaushalt wie in den vergangenen zehn Haushalts-jahren keine
aufgenommen. Es wurden weitere gut 190.000 Euro an Schulden
getilgt. Der Schuldenstand zum Jahresende 2019 betrug knapp 1,6
Millionen Euro. Herr Kaltenbach fasst anschließen kurz zusammen,
dass die Abrech-nung dieses Jahr sehr solide ist und die Gemeinde
Mühlheim insge-samt deutlich besser abschließt, als im
Haushaltsjahr vorerst ange-nommen. Insgesamt also ein sehr
erfreuliches Ergebnis. einstimmig (13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0
Gegenstimmen) : Die Rechnungsergebnisse für das Haushaltsjahr 2019
bzw. Wirt-schaftsjahr 2019 wer-den festgestellt und entsprechend
der Vorlage beschlossen. Zentrale Ergebnisse - Erhöhung
Gewerbesteueraufkommen um 1.078.916 € auf 4.678.916 €. -
Verminderung Gemeindeanteil Einkommensteuer um 89.705 € auf
2.613.719 €. - Erhöhung Überschuss bei den allgemeinen
Finanzzuweisungen
um 850.193 € auf. 3.660.431 € - Erhöhung der Zuführung des
Verwaltungshaushalts an den Vermö-
genshaushalt um 788.721 € auf 1.208.721 €. - Geringere Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage um 842.103 €
auf 0 €. - Höhere Zuführung an die allgem. Rücklage um 359.185 €
auf
359.185 € . - Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2019
3.007.692 €.
- Kapitalvermögen Fonds und Kompas 1.462.347 €. -
Schuldentilgung 190.390 €. - Stand Verschuldung zum 31.12.2019
1.583.315 €. TOP 5 Vorberatung Investitionsplan 2021 Kämmerer
Gebhard Läufer erläutert den Investitionsplan 2021 und verweist auf
Seite 5 der Sitzungsvorlage, auf der die wesentlichen
Investitionsschwerpunkte aufgeführt sind. Die Abschluss arbeiten
des neu errichteten Feuerwehrmagazins und die Generalsanierung der
Realschule sind die Hauptinvestitionen im kommenden Haus-haltsjahr.
Die mittelfristige Finanzplanung liegt bei umgerechnet 5,6 Mio. €.
Das sind insgesamt 1,8 Mio. mehr als bisher eingeplant waren. Herr
Kaltenbach verkündet jedoch noch eine positive Nachricht. Durch
eine Förderung für die nachhaltige Bewirtschaftung im Forst,
be-kommt die Stadt Mühlheim umgerechnet 127.000 € an Zuschüssen.
Herr Kaltenbach verkündet außerdem, dass die Investitionsmaßnah-men
im Jahr 2021 ohne Fremdkapital finanziert werden können. Ab dem
Jahr 2022 sind die liquiden Mittel dann jedoch aufgebraucht. Damit
war aber zu rechnen, da man ursprünglich schon im Jahr 2019 davon
ausging, eine Kreditaufnahme tätigen zu müssen. Im Laufe des
nächsten Jahres müsse noch eine Entscheidung getroffen wer-den, in
welchem Maße man zur Finanzierung die Veräußerung von vorhandenen
Geldanlagen nutze, diese Entscheidung hat aber vor-erst noch Zeit.
Gemeinderat Uwe Keller bittet dringlich darum, dass im Jahr 2021
Rückstellungen für die FAG- und Kreis-Umlage gebildet werden und
lieber Darlehen aufgenommen werden sollen, da uns dies sonst in 2
Jahren einholen wird. Herr Kaltenbach schlägt vor, dass Herr Keller
und Herr Läufer sich im Nachgang der Sitzung dies-bezüglich erneut
beraten. Der Gemeinderat befürwortet den vorliegenden
Investitionsplan, wie er von der Verwaltung vorgeschlagen wurde.
Eine weitere sehr erfreuliche Nachricht verkündet Herr Kaltenbach
in Bezug auf den Radweg zwischen Stetten und Nendingen. Die Stadt
Tuttlingen hat vor den Radweg im kommenden Jahr auf Ihrer
Ge-markung zu sanieren. Man werde sich dieser Sanierung
anschließen, sofern entsprechende Fördermittel bewilligt werden. Da
lediglich der Belag erneuert wird, müssen die Eigentümer nicht
beteiligt wer-den. Die Kosten für den Radweg liegen bei ca. 85.000
€. Der Förder-satz beträgt 50 %. Der Gemeinderat ist bei der
Entscheidung gespaltener Meinung. Ei-nerseits wird die Sanierung
anderer Gemeindestraßen als wichtiger empfunden, andererseits weist
der Weg bereits viele Straßenschä-den und Hindernisse für Radfahrer
auf. Sofern für die Sanierung Fördergelder bewilligt werden, ist
sich der Gemeinderat einig, sollte die Sanierung auch durchgeführt
werden. einstimmig (13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen)
: 1. Die Eckwerte für das Haushaltsjahr 2021 werden zur Kenntnis
ge-
nommen. 2. Die vorgeschlagenen Investitionen werden in der Form
in den
Haushaltsplan 2021 aufgenommen. 3. Die Hebesätze der Grund- und
Gewerbesteuer bleiben unverän-
dert. 4. Die Wasser- und Abwassergebühren bleiben unverändert.
TOP 6 Aufhebung Gutachterausschussgebührensatzung Herr Kaltenbach
führt die Sitzungsvorlage aus. Von Seiten des Ge-meinderats besteht
zu diesem Tagesordnungspunkt kein Diskussi-onsbedarf. einstimmig
(13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen) : Die beigefügte
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhe-bung von Gebühren
für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss wird
beschlossen. TOP 7 Bekanntgabe der in nicht-öffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse keine TOP 8 Anfragen, Bekanntgaben,
Verschiedenes Herr Kaltenbach teilt den Jahresrückblick 2020 an die
Gemeinderäte und die Presse aus und hofft rückblickend, dass ein
Jahr wie dieses
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Seite 12 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt
Mühlheim an der Donau
nicht mehr so schnell folgen wird. Einen großen Dank richtet
Herr Kaltenbach an Herrn Wilfried Waibel von der Presse und unseren
stets interessierten Mitbürger Herrn Günther Reiss, für die stetige
Begleitung des Gemeinderates über das gesamte Jahr hinweg. Beide
erhalten von der Stadt Mühlheim eine Kleinigkeit als Dankeschön.
Wasserrohrbruch im Bereich der Lippach Der Vorsitzende berichtet
anschließend vom Wasserrohrbruch im Bereich der Lippach am
vergangenen Freitag. Der Wasserstand des Hochwasserbehälters sei
von 15 m auf 3 m gesunken. Dank der schnellen Reaktion unserer
Wassermeister, dem Ingenieurbüro Miltenberger und Schmid GmbH und
einer Fachfirma aus Rottweil konnte verhindert werden, dass die
gesamte Stadt ohne Wasser da steht. So hatten nur drei Haushalte
vorübergehend kein Wasser, bis auch hier am nächsten Tag eine
provisorische Lösung gefunden wer-den konnte. Jetzt muss für das
Problem noch eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Welches
Verfahren zur Einsatz kommt, ist derzeit noch un-klar. Wichtig ist
aber, dass schnell eine Lösung gefunden wird, so Herr Kaltenbach.
Aus dem Gemeinderat kommt die Frage, wie es zum Rohrbruch ge-kommen
ist. Herr Kaltenbach erläutert daraufhin, dass die Ursache noch
nicht bekannt ist, da die Bruchstelle im Übergangsbereich von der
Böschung zum Bachbereich liegt und kaum zugänglich ist. Weiter
führt er aus, dass die Reparatur der Versorgungssicherheit der
Bevöl-kerung dient und daher schnell gehandelt werden muss, um
wieder eine zweite Versorgungsleitung in eines unserer größten
Wohnge-biete zu erhalten und auf einen weiteren Störungsfall
vorbereitet zu sein. Der aktuell noch sehr niedrige Wasserstand der
Lippach sollte ausgenutzt werden um hier zeitnah eine Lösung zu
finden. Winterdienst Aus dem Gemeinderat kommt die Nachfrage, warum
im Bereich des Alten Schulplatz die Treppen vor der Arztpraxis von
Frau Dr. Schlet-terer und Herr Dr. Lux nicht geräumt werden, obwohl
viele alte und kranke Menschen diese Treppe benutzen. Herr
Kaltenbach erklärt, dass wie auch in den Vorjahren lediglich der
barrierefreie Weg au-ßen herum vollständig vom Bauhof geräumt wird.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass dies grundsätzlich genügt,
weist aber darauf hin, dass dieser Weg aktuell sehr glatt ist,
woraufhin Herr Kaltenbach die Rückmeldung gibt, dass er den Bauhof
entsprechend anweisen wird hier zukünftig noch sorgfältiger zu
arbeiten. Corona - Ausgangsbeschränkung Herr Kaltenbach erläutert
nach einer Rückfrage aus dem Gemein-derat, was es mit der
Corona-bedingten Ausgangssperre zwischen 20:00 Uhr und 05:00 Uhr
auf sich hat. Er erklärt, dass aus heutiger Sich die
Ausgangsbeschränkung erst kommt, wenn der Inziden-zwert im
Landkreis an drei Tagen in Folge über 200 Fälle pro 100.000
Einwohner liegt. Erst dann muss der Landkreis eine
Allgemeinverfü-gung erlassen, in der die Ausgangsbeschränkungen
geregelt wird. Dank aus dem Gemeinderat Gemeinderat Rainer
Langeneck führt aus, dass ein komisches Jahr zu Ende geht.
Normalerweise freut man sich auf das Ende des Jahres und auf
Weihnachten. Dieses Jahr ist es etwas anders. Man freut sich zwar
auf Weihnachten, weiß aber noch gar nicht wie es wird. Man ist
froh, dass man gesund ist und Corona bisher weit weg von einem ist.
Dankbar wie gut wir bisher als Stadt durch diese Krise gekommen
sind und das trotz der vielen Projekte die neben der Krise
bewältigt wurden. Herr Langeneck bedankt sich stellvertretend für
den ge-samten Gemeinderat bei der Verwaltung für die sehr gute
Zusam-menarbeit und das gute Miteinander und wünscht alle
Mitarbeiter und Ihren Familien viel Gesundheit in diesen Tagen.
Auch er hofft auf ein besseres Jahr 2021 und kann rückblickend nur
den Hut vor der Leistung der Verwaltung ziehen, für das was im
ver-gangenen Jahr alles geleistet wurde. Alle Mitarbeiter haben
dieses Jahr ihr bestmöglichstes gegeben. Herr Bürgermeister
Kaltenbach bedankt sich ebenso beim Gemein-derat für das geschenkte
Vertrauen und die angenehme Zusammen-arbeit. Der Kontakt war viel
schwieriger als sonst und doch hat soweit alles funktioniert.
Vieles war neu und vieles war unsicher. Man dürfe nicht vergessen,
dass Corona viel forderte. Tägliche traten neue Fälle auf und immer
wieder sind neue Regelungen in Kraft getreten, die mit sehr sehr
kurzem Vorlauf umgesetzt werden mussten. Leider musste auch die
Stadt Mühlheim bisher drei Todesfälle auf Grund der Corona Pandemie
verzeichnen. Abschließend zitiert Herr Kaltenbach den ehemaligen
Gemeinderat Herrn Fritz Buschle der einmal sagte: „Jede Generation
hatte und braucht auch ihre Herausforderungen“. Im Verhältnis zu
Weltkriegen ist die aktuelle Situation bisher noch verhältnismäßig
glimpflich. Allerdings trifft es uns sehr hart, da die so
selbstverständliche Sicherheit in Frage steht und wir auf den
ge-wohnten Wohlstand der letzten Jahrzehnte verzichten müssen, der
für uns schon längst Alltag ist. Mit Blick in die Zukunft erhofft
sich Herr Kaltenbach zunächst, dass sich alle im neuen Jahr wieder
gesund und gemeinsam treffen dür-fen. Er bedauert sehr, dass das
Weihnachtsessen mit dem Gemeinde-rat ausfällt, das normalerweise
nun im Anschluss stattfinden würde. Trotz der besonderen Situation
ist der neue Gemeinderat seit der Kommunalwahl im Jahr 2019 gut als
Team zusammen gewachsen und es ist ein sehr angenehmes Miteinander
zwischen Gemeinderat und der Verwaltung. TOP 9 Bürgerfragestunde
Herr Reiss bedankt sich bei der Stadt für die kleine Aufmerksamkeit
und wünscht allen frohe Weihnachtstage und vor allem
Gesundheit.
MUSEUM OBERES DONAUTAL
Das Museum bleibt bis auf Weiteres geschlossen
KULTURNACHRICHTEN
Hauptamt [Kultur, Tourismus, Ehrenamt], Vorderes Schloss, 78570
Mühlheim/Donau Telefon 07463/8903 Fax 07463/990776
[email protected] Öffnungszeiten: Mo/Do 8-11.30
Uhr, Di/Fr 8-12 Uhr; Di 13.30-18 Uhr, Mi 13.30-16 Uhr.
KULTUR
Kultur in MühlheimKultur inMühlheim
Kulturprogramm - aktuelle Situation GOGOL&MÄX! Vor genau
zwei Jahren waren sie bei uns und be-geisterten das Publikum in der
Festhalle. Nun würden sie gerne am Sonntag, 28. März 2021 wieder
kommen! Wir wissen noch nicht, ob das klappt...
Die Musik-Comedy mit Gogol&Mäx (Familienveranstaltung) ist
im Vorverkauf und es gilt nach wie vor unsere Garantie, falls diese
Ver-anstaltung ganz ausfallen muss oder ein etwaiger Ausweichtermin
nicht passt, erhalten Sie von uns das Geld zurück! GOGOL & MÄX
- Concerto humoroso Größte Heiterkeit in Theatersälen und
Konzerthäusern von den Nie-derlanden Concertgebouw Amsterdam bis
ins spanische Hochge-birge Festival de teatre Esterri d‘Àneu,
Pyrenäen: Herzlich Willkom-men in der herrlich grotesken und
umwerfend komischen Welt der
-
„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar
2021 • Seite 13
meisterlichen Konzertakrobaten Gogol & Mäx. Am Sonntag, 28.
März 2021 ab 17 Uhr ist es wieder soweit und auch Mühlheim an der
Do-nau darf wieder lachen! Die Veranstaltung ist für die ganze
Familie geplant, denn guter Humor kennt keine Altersgrenze... Was
diese frohen Botschafter instrumentaler Komik auf den Theaterbühnen
Europas präsentieren, ist einzigartig, furios, grandios –
schlichtweg atemberaubend! Zwei prall gefüllte Stunden des Lachens
und Stau-nens über die akrobatische und musikalische
Kunstfertigkeit und die schier unbegreifiche Instrumentenvielfalt,
sind garantiert. Allerfeins-ter Humor der komödiantischen
Extraklasse.
Sonntag, 28.03.21 Musik-Comedy mit ‚Gogol&Mäx‘, Festhalle,
17 - 19 Uhr, Vorverkauf 18 Euro, Ermäßigte Arbeitslose, BuFDi‘s,
Schüler/Studenten ab 6 Jahren) 9 Euro. Jeder braucht eine
Karte!
Volkshochschulevhs-Lese- und Kultur-Festival für Kinder –
digital Am Samstag, 30. Januar 2021, 9:30 bis 11:30 Uhr, lädt die
Volkshoch-schule Stadt und Kreis Tuttlingen Kinder zwischen 5 und
12 Jahren zu ihrem alljährlichen Lese- und Kultur-Festival ein, das
dieses Mal unter dem Motto „Kinder auf Reisen“ steht. Aufgrund der
aktuellen Situation findet das Festival nicht, wie ur-sprünglich
geplant, in der Donauschule Nendingen, sondern online im Livestream
statt. Ganz ohne Koffer und Gepäck, aber mit viel Fantasie können
an diesem Vormittag fremde Länder und Kulturen, vergangene Zeiten
und bedeutende Persönlichkeiten entdeckt wer-den. Zwei Autorinnen
und der TheaterBahnhof Mühlheim haben sich zusammen mit Carina
Schäfer, Leiterin des Fachbereichs Kunst und Kultur, ein spannendes
Programm ausgedacht. Gefördert wird die Veranstaltung durch die
BBraun Aesculap AG.
In einem Interaktiven Erzählprogramm rund um ihr Buch „Marie hat
jetzt Stachelzöpfe“ nimmt die Autorin und Schauspielerin Sylvia
Schopf die Kinder mit nach Afrika. Die Autorin Sabine Carbon liest
aus „Die magische Mozartkugel“ und „Nofretete muss getröstet
wer-den“ und stellt dabei Maria vor, die den Komponisten Mozart für
einen blöden Streber mit komischer Perücke hält - bis sie ihm auf
wundersame Weise persönlich begegnet.
In einem extra für das online-Festival entworfenen
Theater-Work-shop mit Martin Bachmann und Cécile Legrand vom
TheaterBahn-hof Mühlheim können die Kinder bei einem Theaterstück,
frei nach Hänsel und Gretel, selbst aktiv werden, basteln und
mitspielen. Die Teilnahme kann per Computer, Laptop, Tablet oder
Smartphone erfolgen. Benötigt wird eine stabile Internetverbindung
sowie ein aktueller Browser (Chrome oder Firefox). Informationen
und Anmeldung bis 28. Januar 2021: vhs-Geschäfts-stelle, Tel.
07461/96910, unter www.vhs-tuttlingen.de oder bei der Leiterin des
Fachbereichs Kunst, Kultur und Kreatives Gestalten Cari-na Schäfer
unter 07461/969115
TOURISMUSVermieterÜbernachtungszahlen Liebe Vermieter/innen, ein
ganz schweres Jahr liegt hinter uns. Die Voraussetzungen waren gut,
aber die durch die Pandemie beding-ten Auflagen ließen 2020 nur
wenige Übernachtungen zu. Dennoch bitten wir auch in diesem Jahr um
die Meldung der Übernachtungs-zahlen nach dem bekannten Muster.
Gerade auch, um die Einbußen auch statistisch abzubilden! Die
Durchgabe der Gesamtzahl an Über-nachtungen kann formlos erfolgen.
Bitte den Stichtag 31. Januar be-achten! Gästebetten Wir freuen uns
über jedes Angebot an Gästebetten für eine oder mehrere
Übernachtungen. Wer für die hoffentlich bessere, kom-mende
Tourismus-Saison eine Übernachtungsmöglichkeit anbieten kann, den
bitten wir, sich möglichst auch noch im Januar mit dem Verkehrsamt
in Verbindung zu setzen.
Kooperationen Neben unserem eigenen Unterkunftsverzeichnis, kann
man sich nach wie vor auch beim gemein-samen Verkehrsamt des GVV
Donau-Heuberg und bei der Donaubergland Marketing und Tou-
rismus GmbH eintragen lassen. Mit beiden arbeiten wir
zusammen.
VerkaufsartikelVerkaufs-/Geschenkartikel Wir haben die schöne
„Donauwel-len“-Mundharmonika von Hohner zu verkaufen, Bücher,
Romane, Broschüren und Karten für Wande-rer und Radfahrer, jede
Menge An-sichtskarten aber auch kostenlose, originelle Citycards
von Donauber-gland - sowie die kostenlose, aber umfangreiche und
informative Di-rektvermarkter-Broschüre des Land-kreises. Der
Kreisfahrplan ist neu reingekommen und sobald ausge-liefert
erhalten sie bei uns auch die Jahreprogramme der wichtigsten
Ausflugsziele in der Region.
Vorrätig haben wir auch noch weiterhin Regenschirme (7,-),
Ba-secaps (5,-) und Tragetaschen (1,-) in dunkelblau mit silbernem
Stadtlogo-Aufdruck sowie die Briefmarken zum Rathaus-Jubiläum
(0,70).
Einkaufen ohne Stress und lästige Parkplatzsuche... Schauen Sie
doch einfach mal rein!
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Seite 14 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt
Mühlheim an der Donau
Haben Sie den neuen Bildband schon? Der neue Bildband über
Mühlheim und Stetten ist zum Preis von 17,90 Euro im Rathaus, im
Vorderen Schloss und bei der Bäckerei Buschle erhältlich. Viele
werden sich darin wiederfinden, auf 72 bun-ten, abwechslungsreich
gestalteten Seiten mit Texten in englisch und deutsch. Den muss man
einfach zuhause haben! Ein schönes Souvenir und natürlich auch ein
schönes Geschenk für alle, denen man eine Freude machen will.
EHRENAMTVereinsringMitgliedermeldung Bitte an die
Mitgliedermeldung denken, die Voraussetzung für die
Vereinsförderung aber auch unverzichtbare statistische
Notwendig-keit ist. Bis zum 31. Januar brauchen wir das komplett
ausgefüllte aktuelle Formular „Mitgliedermeldung“, das auf der
Homepage unter „Formulare“ eingestellt ist!
Die Verwaltung, insbesondere die Geschäftsstelle des
Vereinsrings steht gerne als Ansprechpartner in allen Vereinsfragen
zur Verfü-gung. In Person des Bürgermeisters werden auch -soweit
möglich- die Mitgliederversammlungen besucht. Wir benötigen dazu
immer die ständig aktuellen Infos zu unseren Vereinen. Bitte
unbedingt bei Änderungen der Vorstandschaft auch Meldung an den
Vereinsring machen. Vielen Dank! Homepage Auf der städtischen
Homepage www.muehlheim-donau.de unter der Rubrik
„Freizeit&Kultur“ haben wir auch die Vereine aus Mühl-heim und
Stetten aufgelistet. Wer darüber hinaus weitere Informati-onen,
inkl. Kontaktdaten des Vereins und des/der Vorsitzenden und den
Link zur eigenen Homepage dort freigeschaltet haben möchte, den
bitten wir um formlose Mitteilung und Zustimmung. Sichtbar sind die
Infos z.B. schon beim Fanfarenzug und dem Schäferhunde-verein.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Katholische KirchengemeindeSt. Maria Magdalena in Mühlheim/Donau
mit St. Michael in Neuhausen ob Eck und St. Nikolaus in
Stetten/Donau Freitag, 29.01.2021 16.00 – 17.30 Uhr „Bibelspiel“ in
der Kirche St. Michael für die Erst-kommunionkinder aus Neuhausen
18.00 Uhr Rosenkranz in St. Maria Magdalena 18.30 Uhr
Eucharistiefeier in St. Michael Samstag, 30.01.2021 09.00 – 10.30
Uhr „Bibelspiel“ in der Kirche St. Maria Magdalena für die
Erstkommunionkinder aus Mühlheim und Stetten 18.30 Uhr
Vorabendmesse in St. Maria Magdalena Gedenken für Martha
Aurich-Korb und Angehörige Sonntag, 31.01.2021 4. Sonntag im
Jahreskreis 10.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Michael 10.00 Uhr
Eucharistiefeier in St. Nikolaus 18.00 Uhr Rosenkranz in St.
Nikolaus
1. Lesung: Dtn 18,15-20 2. Lesung: 1. Korinther 7,32-35
Evangelium: Markus 1,21-28
>> Sie kamen nach Kafarnaum. Am folgenden Sabbat ging er
in die Synagoge und lehrte. Und die Menschen waren voll Staunen
über seine Lehre; denn er lehrte sie wie einer, der Vollmacht hat,
nicht wie die Schriftgelehrten.
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„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar
2021 • Seite 15
Wochendienst bei Beerdigungen und Trauerfeiern: Von Dienstag,
26.01.2021 bis Samstag, 30.01.2021: Diakon Reiser, Pfarramt
Kolbingen, Tel. 07463/1581 oder Handy 0710 569 1324 Von Dienstag,
02.02.2021 bis Samstag, 06.02.2021: Pfarrer Joseph, Pfarramt
Mühlheim, Tel. 07463/354 Gebetsmeinung des Papstes für Februar Wir
beten für die Frauen, die Opfer von Gewalt sind, um Schutz durch
die Gesellschaft und dass ihre Leiden wahrgenommen und beachtet
werden. Keine Beichtgelegenheit Bitte beachten Sie, dass Pfarrer
Joseph bis auf Weiteres keine Beicht-gelegenheit anbietet.
Verpflichtendes Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in
den Gottesdiensten Neben den bisher schon geltenden Maßnahmen zur
Feier von Prä-senzgottesdiensten tritt nun die Pflicht ein, dass
alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz
tragen müssen. Als „medizinische Maske“ gelten sogenannte OP-Masken
(Einwegmasken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Kerzenweihe mit Blasiussegen in den Gottesdiensten vom 02.02 bis
05.02.2021 Die erste Februarwoche birgt wichtige und beliebte
Feste: Am 2. Februar feiern wir das Fest der Darstellung des Herrn
mit der tra-ditionellen Kerzenweihe und am 3. Februar ist der
Gedenktag des heiligen Blasius. Hier wird seit alter Zeit mit
gekreuzten Kerzen der „Blasiussegen“ für die leibliche Gesundheit
gespendet. Die Segensformel wird zu Anfang der Segensfeier einmal
für alle gesprochen. Die Einzelsegnung erfolgt anschließend in
Stille. Der Abstand zwischen dem Spender/der Spenderin und den
Empfängern beträgt mindestens 1,5 Meter. Alle Beteiligten müssen
einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Als „medizinische
Maske“ gelten sogenannte OP-Masken (Einwegmas-ken) oder auch Masken
der Standards KN95/N95 oder FFP2. Auch der Spender trägt eine FFP-2
Maske. Kerzenweihe und Erteilung des Blasiussegens finden statt in
St. Maria Magdalena, Mühlheim, am Dienstag, 02.02.2021 in St.
Nikolaus, Stetten, am Mittwoch, 03.02.2021 und in St. Michael,
Neuhausen, am Freitag, 05.02.2021 jeweils um 18.30 Uhr Kollekten -
Ergebnisse aus Mühlheim mit Neuhausen Sternsingeraktion Mühlheim
inkl. Neuhausen: 1321,40 Euro Adveniat-Kollekte Mühlheim und
Neuhausen: 963,00 Euro Afrika-Kollekte am 01.01.2021: 65,50 Euro
Spendenkässchen Kinder zu Weihnachten: 104,77 Euro „antenne 1
Neckarburg Rock&Pop - die kirche“ UKW Blumberg 87.9 Rottweil
93.1 Schwarzwald-Baar 102.0 Schr-amberg 103.7 Oberndorf 104.6
Tuttlingen 107.6 und im Kabel App, Internetradio und Infos:
www.antenne1-neckarburg.de Mit ermutigenden Gedanken und aktuellen
News begleiten Sie die Kirchen der Region durch den Tag: „Moment
mal“ - Einen Moment zum Nachdenken und Auftanken täglich gegen 9.15
Uhr und 13.15 Uhr „Typisch himmlisch - Kirche am Sonntagmorgen“ mit
interessan-ten Gästen, News und frischer Musik sonn- und feiertags
31.01. „gemeinsam glauben leben - die Rottweiler Stadtmission zu
Gast“ 07.02. „Kunterbunte Botschaft mit dem Graffiti-Künstler
Fabian Kitzke aus Trossingen“ 14.02. „Ein Gang durch die Fastenzeit
mit dem Historiker Dr. Win-fried Hecht aus Rottweil“ 21.02.
„Heiligenbronn im Waldachtal , - ein Ort des Auftankens mit
Schwester Martina Küting“ 28.02. „katholisch.politisch.aktiv. - das
BDKJ-Jugendreferat im Deka-nat Tuttlingen-Spaichingen“ Hans-Peter
Mattes, Kirchlicher Rundfunkbeauftragter
„Hauseltern“ gesucht Haben Sie Lust auf eine neue Lebensform,
ohne Ihre berufliche Tätig-keit aufgeben zu müssen? Suchen Sie ein
Leben in Gemeinschaft, ohne Ihre Privatsphäre preis-zugeben? Wollen
Sie sich für andere engagieren – kompetent, eigenverant-wortlich
und teamorientiert? Wir suchen für die Wohngemeinschaft Lebenshaus
in Trossingen (derzeit mit sieben Einheiten) eine Kernfamilie, d.h.
Hauseltern (m/w/d): Einzelpersonen, Paare oder Familien mit
Empathie und Toleranz, sozialem Engagement und innerer Stärke, ...
Ihre Aufgabe ist es, das Projekt „Lebenshaus“ zu leiten und
Men-schen, die aufgrund einer Notsituation zeitweise im Lebenshaus
wohnen, zu begleiten. Dabei werden Sie unterstützt vom Vorstand des
Vereins „Lebenshaus, ökumenische Gemeinschaft für soziale
Integration e.V.“. Eine Wohnung zu günstigen Konditionen wird zur
Verfügung gestellt. Weitere Infos finden Sie unter
www.lebenshaus-trossingen.de – für Fragen steht Ihnen Martina Bruhn
unter 01573-2240901 zur Verfü-gung. Haben wir Ihr Interesse
geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
an: [email protected] Kath. Pfarramt, Ettenbergstr.
4, 78570 Mühlheim/Donau Öffnungszeiten: Mo., Di. und Do. von 08.30
- 11.30 Uhr, am Do. von 14.00 - 16.00 Uhr Tel. 07463/354, Mail:
[email protected] Homepage: www.se-donau-heuberg.de
Kath. Kirchenpflege: Tel. 07463/990340; Mail: [email protected]
Kath. Gemeindehaus, Hausm.: Tel. 07463/1232 oder 07463/57798
Evangelische KirchengemeindeWochenspruch: Kommt her und sehet an
die Werke Gottes, der so wunderbar ist in seinem Tun an den
Menschenkindern. (Psalm 66,5)
Das ist das Wunder Barmherzig sein heißt Zeit verschenken,
zusammen lachen, Neues denken. Wer geht und fragt nach, lädt die
Einsamen ein, in Gemeinschaft zu sein?
Barmherzig sein heißt Schweres tragen, zusammen weinen,
Schweigen wagen. Was lindert die Not? Jedes Wort ist zu viel, Ich
umarme dich still.
Barmherzig sein heißt Brücken bauen, verzeihen und sich neu
vertrauen. Wer geht nun den Schritt? Das allein braucht schon Mut.
Doch Versöhnung tut gut. Barmherzig sein heißt wachsam bleiben und
Menschenfeindlichkeit vertreiben. Wer tritt dafür ein? Jeder, der
etwas sieht und Barmherzigkeit liebt.
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Seite 16 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt
Mühlheim an der Donau
Seid barmherzig, denn euer Vater im Himmel ist es auch. Schaut
euch um und seht, dass ihr einander braucht. Seine Liebe macht die
Gedanken und Herzen wieder weit. Das ist das Wunder der
Barmherzigkeit. Lied zur Jahreslosung 2021 Text und Musik:
Gottfried Heinzmann, Hans-Joachim Eißler Copyright: buch+musik
ejw-service gmbh, Stuttgart Liebe Gemeindemitglieder,das Wort
Barmherzigkeit ist schwer zu erklären. Unsere Jahreslosung aus dem
Lukasevangelium nimmt diesen Begriff auf. Da heißt es „Jesus
Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barm-herzig
ist!“ Am besten, finde ich, lässt sich verstehen, was
Barmher-zigkeit bedeutet, wenn wir uns das Gleichnis vom Verlorenen
Sohn anschauen. Für alle, die die Geschichte nicht im Kopf haben:
Es geht dabei um einen Vater, der zwei Söhne hat. Den jüngeren Sohn
packt irgendwann das Fernweh. Er möchte hinaus in die Welt ziehen
und etwas vom Leben haben. Also bittet er den Vater, ihm bereits
jetzt sei-nen Erbteil auszuzahlen. Der Vater kommt der Bitte des
Sohnes nach. Der jüngere Sohn verlässt daraufhin seine Heimat und
haut das gan-ze Geld auf den Kopf. Als nichts mehr übrig ist, wird
er nachdenklich. Er bereut sein Vorgehen und sucht Arbeit bei einem
Schweinebau-ern. Er hat viel Zeit um über sein Leben nachzudenken
und kommt schließlich zu dem Entschluss, zu seiner Familie
zurückzukehren. Nicht als Sohn, sondern als einfacher Arbeiter
möchte er zurückkeh-ren. Er schämt sich für das, was er getan hat
und hat wahrscheinlich große Angst vor der Reaktion seines Vaters.
Auf dem Weg nach Hau-se erwartet ihn jemand vor der Tür. Und alles,
was der Sohn befürch-tet hat, löst sich in Luft auf. Der Vater
freut sich von ganzem Herzen, seinen verloren und tot geglaubten
jüngeren Sohn wiederzuha-ben. Er veranstaltet ein Willkommensfest
zu Ehren seines Sohnes. Das Verhalten des Vaters spiegelt das
Verhalten Gottes gegenüber den Menschen wider. So erzählt es Jesus.
Gott hadert nicht mit den Menschen, die einen falschen Weg
eingeschlagen haben und es im Anschluss bereuen. Das ist
Barmherzigkeit. Wenn es uns Menschen gelingt miteinander im Umgang
auch immer wieder barmherzig zu handeln, dann können wir vielleicht
manchmal etwas davon spüren vom ausstehenden Reich Gottes, schon im
Hier und Jetzt. Pfarrerin Nicole Kaisner Gottesdienste in unserer
Gemeinde:Sonntag, 31. Januar 202110.30 Uhr Gottesdienst im Rahmen
der Distriktpredigtreihe in Fridin-gen (Pfrin. S. Bauer-Gerold)
Distrikt – Predigtreihe 2021Hauptthema „ Gestalten der Bibel“Am
kommenden Sonntag wird die Predigtreihe von Pfarrerin Silke
Bauer-Gerold aus Immendingen mit der biblischen Gestalt „Johan-nes
der Täufer“ fortgeführt. Informationen für unsere
Kirchengemeinde:Für alle, die im Moment noch keine Gottesdienste
vor Ort besuchen möchten, sind Predigt und Fürbitten online auf
unserer Homepage abrufbar. Sie finden unsere Internetseite unter
www.gemeinde.muehlheim-christuskirche.elk-wue.de. Die aktuelle
Predigt wird weiterhin unter der Rubrik Gottesdienste
eingestellt.Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus
finden Sie auf der Homepage unserer Landeskirche:
www.elk-wue.de
Regelmäßige Termine: Montag 14.30 – 15.15 Uhr Ökumen. Kinderchor
„Coole Noten“ 1./2. Klasse, Kath. Gemeindehaus in Mühlheim
(pausiert) Dienstag 17.00 – 17.45 Uhr Ökumen. Kinderchor „Coole
Noten“ 3./4. Klasse, Kath. Gemeindehaus in Mühlheim (pausiert)
19.30 – 21.00 Uhr Posaunenchorprobe in Fridingen, Kreuzkirche
(pausiert) Einführung des neuen Bezirksarbeitskreises des
Evangelischen Jugendwerks im Bezirk Tuttlingen per Livestream am
Samstag, 30.01.21 um 17.00 UhrHerzliche Einladung zum
Einführungsgottesdienst des Bezirksar-beitskreises.Der Gottesdienst
wird auf YouTube per Livestream gezeigt. Der Link dazu wird hier
noch rechtzeitig auf unserer Homepage gepostet un-ter www.
ejw-bezirktut.de..Beim Gottesdienst werden Bezirksjugendpfarrer
Matthias Figel und der Leiter vom EJW-Land Cornelius Kuttler zu
Gast sein. TheoLivestream Talk 2021 THEO LIVESTREAM TALK – euer
Einstieg in die Theologie! Einmal im Jahr präsentiert das EJW
(Landesjugendwerk) theologische Themen und Fragestellungen in 75
Minuten LIVE auf dem YouTube-Kanal des EJW. Pfarrer Johannes Seule
begrüßt spannende Gäste und ihr seid INTERAKTIV mit dabei! Ihr
könnt Fragen stellen, uns eure Meinung sagen und mit uns abtauchen
in die spannende Welt des christlichen Glaubens.Das Thema am
Sonntag, 31. Januar ist FREIHEIT- wovon? – wir freuen uns auf euch
und auf drei großartige Abende!Ihr findet den Talk auf unserer
Homapage: www. ejw-bezirktut.de. Evangelisches Pfarramt Mühlheim a.
d. Donau Pfarrerin Nicole Kaisner Tel.: 017631759692 Griesweg 3,
78570 Mühlheim a. d. Donau Öffnungszeiten Gemeindebüro: Mittwoch
und Donnerstag von 8 – 11.30 Uhr Tel: 07463/382, Fax: 07463/990558
E-Mail: [email protected] Evang. Kirchenpflege
E-Mail: [email protected]
Altenzentrum St. Antonius Mühlheim
Altenzentrum St. Antonius Mühlheim
Veranstaltungen Altenzentrum St. Antonius Aus gegebenem Anlass
fallen alle internen und externen Veranstal-tungen, sowie die
Cafeteria, im Altenzentrum St. Antonius, bis auf weiteres aus.
Wir bitten um Verständnis.
Bitte bleiben Sie gesund.
Das St. Antonius Team
„DREI DINGE HELFEN, DIE MÜHSELIGKEITEN DES LEBENS ZU TRAGEN: DIE
HOFFNUNG, DER SCHLAF UND DAS LACHEN.“, so der große deutsche
Philosoph Immanuel Kant (1724 - 1804). Der amtierende Dalai
Lama,
(der buddhistische Mönch Tenzin Gyatso, 1935*), das Oberhaupt
Tibets, wiederum gibt uns mit auf den Weg:
„DIE SCHWIERIGSTE ZEIT IN UNSEREM LEBEN IST DIE BESTE
GELEGENHEIT, INNERE STÄRKE ZU ENTWICKELN.“
SPRUCH DER WOCHE:
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„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar
2021 • Seite 17
TV Mühlheim 1885 e. V.Turnerheim geschlossen Aufgrund der
aktuellen Corona Situation bleibt unser TV Heim bis auf Weiteres
geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Narrenzunft Mühlheim e. V. NarrenzunftMühlheim e. V.
Liebe Freunde und Gönner der Narrenzunft,gerne hätten wir Euch
auch in diesem Jahr eine Freude gemacht und die Hauptstraße mit den
traditionellen Fähnele versehen. Ebenfalls geplant war das
maschinelle Aufstellen eines Narrenbaumes, um in diesen schwierigen
Zeiten ein Zeichen zu setzen und mit diesen fastnächtlichen
Symbolen etwas vertrautes Kulturgut darzubieten. Leider wurden
unsere Vorhaben durch das Landratsamt Tuttlingen im Rahmen einer
Bürgermeister-Dienstversammlung am vergan-genen Donnerstag
regelrecht abgewatscht. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich
betonen, dass sich unser Bürgermeister Kalten-bach positiv für
unsere Vorhaben eingesetzt hat, die überwiegende Mehrheit der
Versammlung trotz angedachtem Hygiene-Konzept allerdings dagegen
war. Wir sind sehr traurig und verärgert darüber, denn es ging uns
nicht darum, hier ein fastnächliches Spektakel zu veranstalten,
sondern lediglich symbolisch an den Fasnetstermin zu
erinnern.Närrisch wie wir sind gibt es aber auch Gutes zu
berichten. Die Nar-renzunft wird in diesem Jahr an alle Haushalte
in Mühlheim und Stetten das Narrenblättle „Stadtorgel“ verschenken.
Daher müssen leider in diesem Jahr unsere altbewährten
Narrenblättle-Verkäufer notgedrungen aussetzen – wir hoffen aber
jetzt schon auf Eure Un-terstützung im Jahre 2022!!!In den in den
kommenden Tagen gibt es dann weitere Informatio-nen, was wir sonst
noch für Euch überlegt haben.Bleibet gsund und verliert nicht den
närrischen Humor.Mit traurigem Narri und NarroDer Zunftrat
Abbuchung der Mitgliedsbeiträge nach SEPA-Verfahren:Die
Mitgliedsbeiträge für das laufende Vereinsjahr in Höhe von € 16,50
€ je Mitglied werden erst im Februar 2021 eingezogen.Das
voraussichtliche Abbuchungsdatum ist der 05. Februar 2021.Unsere
Gläubiger ID lautet DE31ZZZ00001128879. Die Mandatsrefe-renznummer
entspricht der jeweiligen Mitgliedsnummer.Änderungen und Neuanträge
müssen bis spätestens Donnerstag 30. Januar 2021 bei Zunftrat
Thorsten Köhler, Ahornweg 23, 78570 Mühlheim (Tel. 07463 / 995999)
eingehen. Narrenzeitung „Stadtorgel“:Die Redakteure unserer
Narrenzeitung „Stadtorgel“ benötigen für die diesjährige Ausgabe
unbedingt noch „Stoff“. Wir bitten deshalb die Mühlheimer
Bevölkerung um Mitteilung von närrischen Ge-schichten oder lustigen
Begebenheiten an die Verantwortlichen der Zunft. Damit sich das
Spektrum der Geschichten nicht immer um die altbekannten Gesichter
dreht, würden wir uns über närrische Infor-mationen aus allen
Schichten freuen.Zunftmeister
VdK Ortsverband MühlheimOrtsverbandMühlheim
Der Ortsverband informiert: Elektronische AU-Bescheinigung erst
ab Oktober 2021 Mit einer Verschiebung im Bereich der sogenannten
AU-Bescheini-gungen begann 2021. Ursprünglich sah das
Terminservice- und Ver-sorgungsgesetz (TSVG) vor, dass Ärzte die
Arbeitsunfähigkeits-Be-scheinigungen ihrer Patienten bereits ab
Januar 2021 nur noch elektronisch an deren Krankenkassen
übermitteln sollten. Da die dafür notwendige Technik jedoch nicht
rechtzeitig flächendeckend für alle Praxen und Kassen zur Verfügung
gestellt werden konn-te, erfolgt eine Verschiebung auf den 1.
Oktober 2021. Ab dann ist die elektronische AU-Bescheinigung für
alle Praxen Pflicht und Ver-sicherte müssen die Durchschrift des
„Gelben Scheins“ nicht mehr selbst an ihre Krankenkasse senden.
Auch der Start des Versands der elektronischen AU-Bescheinigung von
den Krankenkassen an die Ar-beitgeber war zunächst früher, nämlich
für Januar 2022, vorgesehen gewesen. Hier ist eine Verschiebung auf
den 1. Juli 2022 vorgesehen.
VEREINE UND ORGANISATIONEN
Sicherer unterwegs mit medi zi ni schen Masken!
Die nach wie vor hohen Corona-Infektionszahlen und die Gefahr
erhöhter Ansteckungszahlen durch Corona-Mutationen erfor-dern das
Tragen medizinischer Mas ken. Im ÖPNV sind diese ab 23.01.2021
Pflicht. Wer sich weigert, Masken zu tragen, muss mit einem Bußgeld
von mindestens 100€ rechnen. Was sind „medizinische Masken“? Als
medizinische Masken gelten Modelle, die besonders dicht sind und
Atemluft besonders gut filtern. Dazu zählen OP-Masken (DIN EN
14683:2019-10), aber vor allem FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) sowie
KN95/N95-Mas ken. Mit diesen Masken schützt man sich und andere
deut lich besser als mit Schals oder selbst genähten Stoff mas-ken.
Was passiert, wenn ich keine Maske trage? Das Personal der
Verkehrsunternehmen nimmt keine Mas ken-verweigerer mit, da diese
andere gefährden. Im Wiederholungsfall gilt dies nicht nur für die
jeweilige Fahrt, sondern auch dauerhaft. Zudem sieht eine
Landes-Verordnung ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und bis zu
250 Euro vor.
INTERESSANTES UND WISSENSWERTES
Wo bekomme ich medizinische Masken? Die genannten Masken sind
vielerorts in Apotheken, Supermärkten oder auch im Onlinehandel
verfügbar. Ab dem 1. Januar können Personen aus Risikogruppen (z.
B. ab 60 Jahren oder bei chronischer Lungenerkrankung) zwölf Masken
in der Apotheke gegen Abgabe eines Gut scheins erhalten, den die
Krankenkassen zusenden. Pro sechs Masken ist ein Eigenanteil von 2
EUR erforderlich. Der erste Coupon über sechs Masken kann bis 28.
Februar genutzt werden, der zweite bis 15. April 2021. Der Bund un
terstützt dies mit rund 2,5 Milliarden Euro (Quelle: MDR). Die
aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf der Home page des Landes
www.baden-wuerttemberg.de. Wir wünschen gute und si-chere Fahrt!
Wir beraten Sie gerne:
KundenCenter Verkehrsverbund TUTicket Bahnhofstraße 100 78532
Tuttlingen Telefon 07461 926-3500 E-Mail: [email protected]
Information online: www.tuticket.de
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Seite 18 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt
Mühlheim an der Donau
Das Landratsamt Tuttlingen informiert: Landratsamt konkretisiert
Umtauschpflicht: Papier-Führer-scheine der Jahrgänge 1953 bis 1958
müssen bis Januar 2022 umgetauscht werden Die Fahrerlaubnisbehörde
des Landratsamtes Tuttlingen weist da-rauf hin, dass bis zum Jahr
2033 zwar alle Führerscheine um-ge-tauscht werden müssen, nach
einem Stufenplan derzeit jedoch nur die Papier-Führerscheine (grau
oder rosa) der Jahrgänge 1953 bis 1958 davon betroffen sind. Diese
müssen allerdings bis spätes-tens 19. Januar 2022 umgetauscht
werden. Benötigt werden für den Umtausch lediglich ein
(biometrisches) Passbild, eine Kopie des Führerscheines und des
Personalausweises sowie ein Antrag (bei jedem Bürgermeisteramt
erhältlich oder auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter
Bürgerservice – Formulare von A-Z – Führerscheinstelle –
Fahrerlaubnis - Antrag auf Umstellung) mit Unterschrift. Der Antrag
kann mit den genannten Unterlagen entweder bei der Wohnortgemeinde
oder der Führerscheinstelle abgegeben wer-den. Wer sich unnötige
Wege sparen möchte, kann sich den neuen Füh-rerschein gegen einen
geringen Aufpreis auch direkt nach Hau-se schicken lassen. Die
Gebühr hierfür beträgt 31,00 Euro (bzw. 25,30 Euro bei Abholung im
Landratsamt).
Busse im Landkreis Tuttlingen fahren ab Montag wieder nach
Schulfahrplan
Obwohl die Schulen Corona-bedingt weiter geschlossen bleiben,
fahren die Busse im Verkehrsverbund TUTicket seit dem