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FLEDERMAUSKUNDLICHES FACHGUTACHTEN FÜR DIE SAISON 2010 / 2011 WEA-STANDORT GAU BICKELHEIM / FLONHEIM VERBANDSGEMEINDE ALZEY-LAND LANDKREIS ALZEY-WORMS AUFTRAGGEBER G.A.I.A mbH und juwi Wind GmbH Viktoriaring 17 Energie-Allee 1 67245 Lambsheim 55286 Wörrstadt AUFTRAGNEHMER FREILANDÖKOLOGIE GUTSCHKER-DONGUS GBR Hauptstraße 34 55571 ODERNHEIM AM GLAN VERFASSER M. Mehr, DIPL. BIOL. Dr. G. Schorr, DIPL. BIOL T. Wanner, DIPL. BIOL. ODERNHEIM, Januar 2012 FREILANDÖKOLOGIE GUTSCHKER- DONGUS GbR Hauptstr. 34 55571 Odernheim (06755) 969360 Fax 9693660 [email protected] www.gutschker-dongus.de
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FLEDERMAUSKUNDLICHES FACHGUTACHTEN FÜR DIE …¼rgerservice/Bauleitplanung/Bauleitpläne im... · 2 METHODE 5 2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums 5 2.2 Abgrenzung der zeitlichen

Aug 10, 2019

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FLEDERMAUSKUNDLICHES FACHGUTACHTEN FÜR DIE SAISON 2010 / 2011

WEA-STANDORT GAU BICKELHEIM / FLONHEIM

VERBANDSGEMEINDE

ALZEY-LAND

LANDKREIS ALZEY-WORMS

AUFTRAGGEBER

G.A.I.A mbH und juwi Wind GmbH

Viktoriaring 17 Energie-Allee 1

67245 Lambsheim 55286 Wörrstadt

AUFTRAGNEHMER

FREILANDÖKOLOGIE GUTSCHKER-DONGUS GBR

Hauptstraße 34 55571 ODERNHEIM AM GLAN

VERFASSER

M. Mehr, DIPL. BIOL.

Dr. G. Schorr, DIPL. BIOL T. Wanner, DIPL. BIOL.

ODERNHEIM, Januar 2012

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Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG 3

2 METHODE 5

2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums 5

2.2 Abgrenzung der zeitlichen Leistungsumfänge 5

2.3 Erfassungsmethode 7 2.3.1 Erfassung der Artendiversität und Raumnutzung der Fledermäuse (Detektor) 7 2.3.2 Erfassung der Aktivitätsmuster und Fledermausdichte (batcorder) 8

2.4 Akustische Rufanalyse 9

2.5 Erfassung des Quartierpotentials 10

3 ERGEBNISSE 13

3.1 Erfassung der Artendiversität und Raumnutzung der Fledermäuse (Detektor) 13

3.2 Erfassung der Aktivitätsmuster und der Fledermausdichte (batcorder) 17

3.3 Quartierpotentialanalyse 34

3.4 Zusammenstellung der Ergebnisse 37

4 BEWERTUNG DES KONFLIKTPOTENTIALS 40

Gesamtbewertung nach §44 Abs.1 BNatSchG für das USR Flonheim 40

5 GESICHTETE UND ZITIERTE LITERATUR 45

6 ARTENSCHUTZRECHTLICHE GRUNDLAGEN 50

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freilandökologie gutschker – dongus GbR www.gutschker-dongus.de Hauptstraße 34, 55571 Odernheim am Glan Tel. 06755-96936 -0 Fax -60 [email protected]

Seit

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1 EINLEITUNG

Die Unternehmen G.A.I.A. mbH (Niederlassung Lambsheim) und juwi Wind GmbH

planen im Bereich der Ortsgemeinde Flonheim, Verbandsgemeinde Alzey-Land im Landkreis

Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz die Erweiterung des vorhandenen Windparks (nordöstlich des

Untersuchungsraums: fünf bestehende Altanlagen) durch die Errichtung von 24 neuen

Windenergieanlagen (s. Abb. 01: G.A.I.A. mbH: WEA 13a und 29; juwi Wind GmbH:

restliche 22 Anlagen).

Zum Zeitpunkt der Erfassungen lagen keine Informationen über die Anzahl der

geplanten WEA sowie deren Standorte vor. Daher wurden die Untersuchungsradien an die

Potentialfläche angepasst. Eine ursprüngliche Planung (Stand 24.02.2010) sah die

Errichtung von WEA weiter südlich in Richtung der Ortsgemeinde Flonheim vor. Der

Untersuchungsraum wurde der jeweils aktuellen WEA-Planung angepasst. Der gesamte

Untersuchungsraum (USR) entspricht der Fläche (ca. 1630ha) innerhalb des 1000m-Radius

um die Potentialfläche und wird im Folgenden in das Untersuchungsgebiet (USG) und in das

Untersuchungsumfeld (USU) unterteilt. Das USG entspricht der Fläche (ca. 950ha) innerhalb

des 500m Radius um die Potentialfläche und das USU entspricht der Fläche (ca. 680ha)

außerhalb des USG, zwischen dem 500m-Radius und 1000m-Radius um die Potentialfläche

(s. Abb.1).

Zur Klärung eines möglicherweise auftretenden artenschutzrechtlichen Konflikts, ist von

Ende März 2010 bis Ende September 2011 das Fledermausaufkommen im

Untersuchungsraum Gau-Bickelheim / Flonheim erhoben worden. Der Untersuchungsraum

befindet sich zwischen den Ortsgemeinden Flonheim, Armsheim, Gau-Bickelheim,

Gumbsheim und Eckelsheim. Neben Weinanbau ist die Fläche durch intensive

Ackerbewirtschaftung geprägt. Im nördlichen Teil des aktuellen Untersuchungsraums sind

bereits fünf Altanlagen auf Gau-Bickelheimer Gemarkung vorhanden. Im westlichen

Abschnitt der Untersuchungsfläche verläuft der Rohrbach, der abschnittsweise von

bachbegleitenden Baumreihen gesäumt wird. Im diesem Bereich befindet sich zudem der

geschützte Landschaftsbestandteil „Windschutzstreifen Eckelsheim“ (LB-7331-021).

Südwestlich der Untersuchungsfläche, zwischen Wöllstein und Wendelsheim, beginnt das

Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessische Schweiz“ (07-LSG 4.002). Südöstlich der

Untersuchungsraums, befindet sich zudem das Landschaftsschutzgebiet „Alzeyer Berg“ (07-

LSG-7331-010). Innerhalb eines 5km Radius um das Untersuchungsgebiet liegt zudem im

Südwesten das FFH-Gebiet „Nahetal zwischen Simmertal und Bad Kreuznach“

(Gebietsnummer: FFH-6212-303). Zu diesem gehören die Naturschutzgebiete „Höll-

Martinsberg“ (NSG-7331-070), „Horn bei Siefersheim“ (NSG-7331-097), „Neu-Bamberger-

Heide“ (NSG-7133-001), „Haarberg-Höllberg“ (NSG-7331-102) sowie „Ölberg Wöllstein“

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(NSG-7331-053). Nördlich des USR befindet sich das Naturschutzgebiet „Wißberg“ (NSG-

7339-178), südlich die Naturschutzgebiete „Aulheimer Tälchen“ (NSG-7331-158), „Arenberg-

Dreigemeindewald“ (NSG-7331-163) und „Am Kahlenberg“ (NSG-7331-083) sowie

südwestlich das Naturschutzgebiet „Am Vogelsang“ (NSG-7133-002). Die

Untersuchungsfläche ist somit von mehreren, meist recht kleinen Naturschutzgebieten

umgeben, die vorwiegend von artenreichen mageren und trockenen Standorten geprägt

sind. Für das FFH-Gebiet „Nahetal zwischen Simmertal und Bad Kreuznach“ werden als

Fledermausarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie die Bechsteinfledermaus (Myotis

bechsteinii) und das Große Mausohr (Myotis myotis) angegeben.

Abbildung 1: Übersichtskarte des Untersuchungsraums (USR) Gau-Bickelheim / Flonheim mit Illustration der

Potentialfläche 2011 (schwarze Linie); Untersuchungsgebiet 2011 (USG=Fläche des 500m-Radius der Potentialfläche (rote Linie); Untersuchungsumfeld 2011 (USU=Fläche zwischen 500m und 1000m-Radius (graue Linie). Illustration der bc-Standorte (2010=rote Symbole; 2011=schwarze Symbole; 2010 / 2011=blaues Symbol).

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2 METHODE

2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums

Innerhalb des Untersuchungsraum wurden die Artendiversität, die Raumnutzung und

die Aktivitätsdichte der dokumentierten Fledermaus-Arten (bzw. Klassen) mit

unterschiedlichen Methoden untersucht. Dabei konzentrierte sich die Erfassung durch

Detektorbegehungen sowie der batcorder-Einsatz innerhalb des 500m-Radius um die

Potentialfläche (=USG). Außerdem wurden im 1000m-Radius um die Potentialfläche (=USR)

besonders herausragende Strukturen während der Detektorbegehungen zu Fuß angelaufen,

oder im Vorfeld der Begehung mit dem Fahrzeug angefahren und erfasst.

2.2 Abgrenzung der zeitlichen Leistungsumfänge

Der Untersuchungsumfang orientierte sich an den Vorgaben des „Leitfadens zur

Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windenergieprojekten“ (EUROBATS 2008). Die

vorliegende Untersuchung beinhaltet eine Fledermaus-Erfassung in den Jahren 2010

und 2011 über Detektorkartierungen, batcorder-Erfassungen und einer

Quartierpotentialanalyse.

Während der Saison 2010 (Herbst) und der Saison 2011 (Frühling, Sommer, Herbst)

erfolgten insgesamt 24 Fledermauserfassungsnächte im USR (s. Tab. 1).

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Tabelle1: Auflistung der Detektorkartierungstermine mit Angabe der angewendeten Methoden und den

erfassten Witterungsbedingungen. Methode: De: Detektorkartierung (De-Umfang: v= voller Umfang; h=halber Umfang Bc: batcorder-Einsatz (F=flexible batcorder-Kontrollstandorte; der nummerische Wert im Anschluss gibt den

jeweiligen disjunkten Standort wieder) Witterungsbedingungen: T= Temperatur in Grad Celsius bei Abenddämmerung bzw. (Td); Temperatur in Grad Celsius zur Halbzeit der Detektorkartierung (Tm); vmax= maximale Windgeschwindigkeit während der Abenddämmerungsmessung (vmax;d) bzw. bei Halbzeitmessung der Kartierung (vmax;m); RH=Luftfeuchtigkeit in Prozent während der Abenddämmerungsmessung (RHd) bzw. bei Halbzeitmessung der Kartierung (RHm); AP=

Luftdruck in Hektopascal während der Abenddämmerungsmessung (APd) bzw. bei Halbzeitmessung der Kartierung (APm). Alle Angaben bei Abenddämmerung sind Witterungsmessungen an den jeweilig bedienten batcorder-Standorten.

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RH

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[%]

AP

d /

Ap

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[hP

a]

20.04.2010 DeBc v 1F + 2F + 3F + 4F 12,9-14,3 / 7-8 0,9-2,5 / 3,8-5,7

50,6-57,4 / 53-55

991,6-995 / 990-997

13.06.2010 Bc

5F + 6F 18,4-19,9 / - 0,9-1,9 / - 66,2-68,2 / - 991,4-993,2 / -

28.06.2010 De v

- / 18 - / 0,8 - / 64,9 - / 1001

31.07.2010 DeBc v 4F + 8F 23,6-26,6 / 20,6

0,6-2,8 / 1,5

40,7-48,9 / 57,2

999,7-1001 / 998,2

28.09.2010 DeBc v 5F + 6F 11,1-11,3 / 10,8

3,1-3,2 / 1,5

82,8 / 83,7 998,1-1000 / 999,6

29.10.2010 Bc

1F + 4F 13,1-14,1 / - 2,2-2,5 / - 57-60,8 / - 997,9-1006 / -

05.11.2010 De v

- / 12,8 - / 10,9 - / 72,8 - / 1005

08.11.2010 De v

- / 2 - / 0,6 - / 81,6 - / 961

24.03.2011 DeBc h 1F + 8F 19,2-19,5 / 9,4 3,1-3,6 / 1,6

19-24,3 / 33,7 1011-1013 / 1010

30.03.2011 De h

- / 11,2-11,3 - / 0-1,6 - / 58,5-60,9 - / 995,1-999,7

06.04.2011 De v

- / 15 - / 0,8 - / 59,6 - / 1015

15.04.2011 DeBc h 1F + 4F + 6F + 7F 12-14,1 / 9,3 3,4-4,4 / 1,7

39,7-41,6 / 51 999,5-1003 / 1000

03.05.2011 DeBc h 8F + 3F +5F +6F 10,9-16,1 / 6,9 2,5-6 / 1,1 21,3-36,7 / 43,8

993,5-997,6 / 994,5

07.05.2011 DeBc h 1F + 3F + 4F + 5F 24,2-26,3 / 17,5

1-5 / 3 29,3-34,6 / 42 996,7-997,5 / 999,2

10.05.2011 De h

- / 17,1 - / 0,8 - / 56,7 - / 1005

17.05.2011 DeBc h 3F + 4F + 5F+ 6F 22,1-22,6 / 10,4-11,1

5,3-6,3 / 0,7-1,6

31,3-34,3 / 56,8-58,4

998,3-1000 / 997,4-1000

03.06.2011 DeBc h 8F + 4F - / 21,5 - /4,6 - /48,5 - /994

18.06.2011 DeBc v 6F + 7F 14,3-16,7 / 12,1-12,4

0 / 0-0,6 64-65 / 65,8-68,2

988,1-991,9 / 981,2-992,7

30.06.2011 DeBc h 3F + 4F 16,2-16,5 / 15,3

1-2,7 / 0,9 48,6-52 / 55,2 998,7-1001 / 993,8

01.08.2011 DeBc h 5F + 6F 21-21,9 / 16,5 0,7-1,5 / 1,3

50,6-58 / 73,3 982,8-984,3 / 983,5

10.08.2011 De v

- / 13,1-14,4 - / 0-1,2 - / 60,7 - / 986,8-998

22.08.2011 DeBc v 3F + 7F 25,2-27,4 / 22,3

0-2,7 / 0 54,4-56,9 / 63,8

994-996,9 / 981,6

09.09.2011 DeBc h 1F + 5F 20,3-21,7 / 19,1

0-2,2 / 0 79,9-76,3 / 80,9

991-993,9 / 994

21.09.2011 DeBc h 8F + 3F + 4F + 5F +6F + 7F

18,8-22,6 / 13,7

2-6,9 / 2,1 46,9-55 / 69,9 996,9-1002 / 996,1

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2.3 Erfassungsmethode

Fledermäuse sind nachtaktiv und durch ihre Flugfähigkeit sehr mobil. Erhebungen

dieser Artengruppe sind daher nur mit erhöhtem technischem Aufwand und durch eine

Kombination mehrerer Methoden unter Verwendung modernster Technik möglich.

Die Artendiversität, die Raumnutzung und die Aktivitätsdichte der Fledermäuse im

Untersuchungsraum, wurden von Ende März 2010 bis Ende September 2011, anhand von

drei unterschiedlichen Methoden untersucht. Zur Registrierung der Diversität und der

Raumnutzung der Fledermäuse sind flächendeckende Detektorkartierungen durchgeführt

worden. Die Erfassung der Fledermausdichte und der Aktivitätsmuster (nächtlich und

saisonal) wurde durch den Einsatz von automatisiert operierenden Rufdatenloggern der

Marke ecoObs batcorder 2.0 ermöglicht. Im Herbst 2011 ist zudem eine Quartieranalyse

durchgeführt worden.

2.3.1 Erfassung der Artendiversität und Raumnutzung der Fledermäuse (Detektor)

Bei den Detektorkartierungen sind innerhalb des Untersuchungsgebiets und dessen

Nahumfelds (USU) flächendeckend die Artendiversität und die Raumnutzung der

Fledermäuse untersucht worden. Unter flächendeckender Kartierung (abweichend von einer

Transektmethode) wird dabei das Begehen des gesamten (voller Durchgang),

beziehungsweise eines Teilraums des Untersuchungsgebiets (halber Durchgang), wenn

möglich unter Nutzung des Wegenetzes verstanden. Dabei wurde das USG in jeder

Detektorkartierungsnacht ab der Dämmerung 3,5h lang (bezeichnet als halber Durchgang)

bzw. 6h (bezeichnet als voller Durchgang) begangen (s. Tab. 1). Hierbei sind zur

Archivierung und späteren Auswertung die Fußwege über GPS-Geräte (GARMIN OREGON

450T, GARMIN ETREX LEGEND HCX und GARMIN ETREX VISTA HCX) aufgezeichnet (getrackt)

und die Fledermauserfassungen (=akustische und/oder optische Registrierung von

mindestens einem Fledermausindividuum) mit Informationspunkten (waypoints) versehen

worden. Die Erfassungen wurden sowohl handschriftlich als auch elektronisch belegt. Die

Registrierung der Fledermäuse erfolgte mit Hilfe der Detektoren Pettersson D 240x und

Batbox Griffin, wenn möglich in Kombination mit einer Sichtbeobachtung. Zur Archivierung

und späteren computergestützten Analyse erfolgten Aufnahmen der zehnfach zeitgedehnten

Fledermausrufe mit Hilfe digitaler PCM (Puls-Code-Modulations)-Recorder (FAME DIGITAL

HR-2; OLYMPUS LS5). Bei der Rufanalyse sind die Softwarelösungen bcAnalyse (ECOOBS)

bzw. BatSound (PETTERSSON) in Verwendung gekommen. Die Artbestimmung erfolgte mit

Hilfe der Software manuell (s. 2.4 akustische Rufanalyse). Zusätzlich kamen während der

Detektorkartierungen portable Wetterstationen (SKYMATE PRO) zum Einsatz, um die

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Witterungsbedingungen am Standort (Temperatur, maximale Windgeschwindigkeit,

Luftfeuchtigkeit, Luftdruck) während der Kartierung zu erfassen. Die Messung erfolgte zur

Halbzeit einer Detektorkartierungsnacht aus der Hand. Zusätzlich wurde der subjektive

Eindruck über die Stetigkeit der Windverhältnisse (böig ja/nein) dokumentiert.

2.3.2 Erfassung der Aktivitätsmuster und Fledermausdichte (batcorder)

Zur Aufnahme der Artendiversität sowie der Bestimmung der temporären

Aktivitätsmuster (tageszeitlich und saisonal) und der Aktivitätsdichte von Fledermäusen,

kamen in 17 Nächten (s. Tab. 1) jeweils zwei bis sechs akustische Datenlogger, batcorder

2.0 des Unternehmens ECOOBS, terrestrisch zum Einsatz. Dabei handelt es sich um autark

operierende Fledermausrufdatenlogger die eigenständig mittels Filteralgorithmen

Fledermausrufe von anderen Signalen trennen können. Um eine Vergleichbarkeit zwischen

Daten unterschiedlicher Standorte und zwischen den unterschiedlichen batcordern zu

gewährleisten, sind alle Mikrofone kalibriert und alle terrestrischen Aufbauten

(Teleskopstangen) in 2,5m Höhe über Grund an jedem batcorder-Standort identisch

vorgenommen worden.

Die batcorder erfassten während jedes Einsatzes automatisch, determiniert durch eine

Zeitschaltuhr über die ganze Nacht, von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang

Fledermausrufe (Samplerate: 500kHz; Auflösung: 16bit; eingestellter Schwellenwert: -27dB

SPL; posttrigger: 400ms; Qualität: 20). Um die Aktivitätsdichte an unterschiedlichen

Teilflächen der Untersuchungsfläche zu erheben, sind verschiedene Standorte (angepasst

an die jeweilige aktuelle WEA-Planung) gewählt worden, die nach einem alternierenden

Rotationsprinzip aufgesucht wurden. Vor und nach jeder nächtlichen Messreihe sind

zusätzlich dieselben Witterungsdaten wie im Falle der Detektorkartierungen aufgenommen

worden (Temperatur, maximale Windgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck).

Abweichend von den Witterungsmessungen während der Kartierungen sind hier jedoch

einheitliche Messhöhen eingehalten worden (2,5m über Grund).

Die ECOOBS BATCORDER 2.0 wurden dabei innerhalb des Untersuchungsgebietes an 13

verschiedenen Kontrollstandorten (codiert als bc) aufgestellt. Die batcorder-Kontrollstandorte

wurden nach fachlicher Einschätzung an fledermausbiologisch relevanten

Referenzstandorten bedient. Aufgrund der WEA-Planänderung wurden im Jahr 2010 und

2011 mit Ausnahme des Standorts bc F08 verschiedene Kontrollstandorte verwendet, Somit

wurden in beiden Jahren an jeweils sieben Kontrollstandorten ECOOBS BATCORDER 2.0

aufgestellt. Im Jahr 2010 wurden die südlichen Kontrollstandorte bc F01 (2010) und bc F03

(2010) bis bc F08 (2010) und im Jahr 2011 die nördlichen Kontrollstandorte bc F01 (2011)

bis bc F08 (2011) untersucht (s. Abb. 1). Jede aufgenommene Rufsequenz wurde mit der

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Software ecoObs bcAdmin verwaltet und über die Software ecoObs batIdent automatisch

und zusätzlich – um eine erhöhte Qualität der Rufanalyse zu gewährleisten – mithilfe der

Software ecoObs bcAnalyze und/oder Pettersson BatSound 4.03 manuell durch den

Bearbeiter bestimmt.

2.4 Akustische Rufanalyse

Sowohl für die Auswertung der Detektoraufnahmen als auch für die der batcorder-

Aufnahmen ist eine manuelle Rufanalyse durchgeführt worden (Aufnahme = akustische

Aufzeichnung (Datei) mit mindestens einem aufgenommenen Fledermaus-Signal (Signal =

Ruf) einer oder mehrerer Arten; Rufsequenz = akustische Ruf-Reihe oder Einzelruf innerhalb

einer Aufnahme von einer Art, unabhängig von der Individuenanzahl; Individualsequenz =

akustische Rufreihe oder Einzelruf innerhalb einer Aufnahme eines Individuums einer Art).

Für die manuelle Analyse wurden die beiden Programme ecoObs bcAnalyze und Pettersson

BatSound 4.03 verwendet. Um fehlerlastige Bestimmungen und Datenverluste zu vermeiden

(zu leise Signale, mehrere Individuen einer oder mehrerer Arten, Ruftypenunterscheidung

etc.), ist auch im Falle der prinzipiell automatisch bestimmbaren batcorder-Rufsequenzen

jede Aufnahme manuell durchgesehen worden. Bei der Rufanalyse wurden die Sonagramme

innerhalb der FFT (Fast Fourier Transformation) mit einem Hanning- Fenster, das einen

Überlappungsbereich von 98,43% und eine Fenstergröße von 1024 aufwies, bearbeitet. Bei

der Analyse wurden zudem keine automatischen Parametererfassungen (Erfassung der

Rufparameter über die Software) angewendet.

Eine rein akustische Bestimmung einer Art ist in einigen Fällen, in denen sich die

Rufparameter stark mit denen anderer Arten überlappen, und in anderen Fällen, in denen

aufgrund der speziellen Raumnutzung eine artübergreifend ähnliche Modulation genutzt

wird, nicht möglich. Diese Problematik betrifft jedoch nicht nur die von der jeweiligen Art bei

der individuellen Raumnutzung ausgesendete Signalmodulation, sondern auch die

geometrischen und atmosphärischen Attenuationen und letztendlich auch die Digitalisierung,

weshalb eine Klassifizierung notwendig ist. Generell wird bei der Analyse, wenn möglich, die

Art angegeben. Da sich jedoch Rufe unterschiedlicher Taxa in Grenzbereichen in ihrer

Modulation überschneiden können, ist in manchen Fällen lediglich eine Angabe der Gattung

möglich. Insbesondere die Rufe der artenreichen Gattung Myotis sind oft nicht auf Artniveau

bestimmbar. Sind Überschneidungen im Rufdesign gattungsübergreifend, wird nur der

Ruftyp angegeben. Dies betrifft hier den Ruftypen „Nyctaloid“, der von den beiden

Abendseglerarten, dem Großen Mausohr, der Breitflügelfledermaus, der Nordfledermaus

und der Zweifarbfledermaus genutzt werden kann. Innerhalb dieser Artengruppe ist eine

genauere Differenzierung bzw. eine Bestimmung auf Artniveau in vielen Fällen nicht möglich.

Ist innerhalb einer Rufsequenz ein akustisch klar abtrennbares Individuum identifiziert, das

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e10

jedoch aufgrund der Rufmodulation oder Aufnahmequalität (Aufnahmequalität = Signal-

Rausch-Verhältnis) nicht in eine der Klassen einzuordnen gewesen, wurde es in der Klasse

„Spec.“ (allgemein Fledermäuse) gelistet und in die Statistik aufgenommen.

Bei den vergleichenden Darstellungen und Analysen zwischen den verschiedenen

batcorder-Standorten wird bei den Aufnahmen mehrerer Taxa nur die Art in die temporäre

Analyse aufgenommen, die die triggerung auslöste und bis zum Sequenzende gerufen hat

(Amplitudenkriterium), um fehlerhafte Sequenzdauerangaben zu vermeiden. Des Weiteren

ist in keiner disjunkten Aufnahme eine gesicherte Trennung von Individuen derselben Art

möglich, weshalb Aufnahmen mit mehreren Fledermäusen der gleichen Art (innerhalb einer

Sequenz ist die individuelle Trennung eines Taxons meist möglich) nicht in die Analyse

übernommen worden (Individuum-Kriterium). Bei Aufzeichnungen von verschiedenen Arten

innerhalb einer Aufnahme wird jeder Art eine Sequenz zugesprochen (Art-Kriterium).

Generell ist durch ein rein akustisches Monitoring kein Vergleich von Abundanzen

verschiedener Arten möglich. Dies liegt abgesehen von den bereits oben erwähnten

Gründen der Artansprache, zum einen daran, dass bei zwei aufgenommenen Rufsequenzen

nicht ausgeschlossen werden kann, dasselbe Individuum registriert zu haben und zum

anderen, dass einige Arten aufgrund ihrer leisen Rufe (die Art ruft leise oder fliegt in größerer

Entfernung zum Empfänger) seltener aufgezeichnet werden.

Im Falle von Arten, die rein akustisch nicht sicher bestimmbar sind, ist bei den

Detektorbegehungen durch die zusätzlich dokumentierten Sichtbeobachtungen dennoch in

vielen Fällen eine Artansprache möglich.

2.5 Erfassung des Quartierpotentials

Zur Erfassung und Dokumentation des Quartierpotentials für Fledermäuse im

Untersuchungsgebiet wurde die Fläche des 500m-Radius am 06.11.2011 möglichst

flächendeckend zu Fuß begangen (Waldrandbereiche und Waldparzellen, Offenlandbereiche

und deren quartiertauglichen Strukturelemente wie beispielsweise Streuobstbestände,

Gebüsch- und Feldgehölzstrukturen, Einzelbäume und Baumreihen) oder von exponierten

Stellen (z.B. Kuppenlagen) eingesehen. Unzugängliche Bereiche wurden mit dem Auto

entlang des vorhandenen Wegenetzes angefahren und wenn möglich zu Fuß begangen.

Innerhalb des USU wurden einzelne quartiertaugliche Strukturelemente zu Fuß oder per

Auto gezielt aufgesucht. Potentielle Quartierbäume sowie Gebäude wurden mit Hilfe eines

Fernglases auf ihr Quartierpotential und Nutzungsspuren von Fledermäusen abgesucht. Zur

Archivierung der Feldaufnahmen wurde ein GPS-Gerät (GARMIN VISTA HCX) verwendet,

mit dessen Hilfe Informationspunkte (waypoints) angelegt wurden, um eine zeitlich versetzte

Auswertung zu ermöglichen. Zusätzlich wurden bestimmte Strukturelemente mithilfe von

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Fotos dokumentiert. Die so gewonnenen Informationen wurden in vorbereiteten Feldbögen

vermerkt.

Um anhand der erhobenen Parameter (Baumartenzusammensetzung,

Erhaltungszustand, Baumabstände, Totholzvorkommen, Vorkommen von Spechthöhlen,

Rindenabplatzungen oder sonstigen möglichen Quartieren, Leitpotential von

Strukturelementen, anthropogene Strukturen mit Quartierpotential) eine Bewertung des

Quartierpotentials einzelner Strukturelemente oder Strukturbereiche für das

Untersuchungsgebiet zu ermöglichen, wurde nach fachlicher Abschätzung ein dreistufiges

Wertungssystem genutzt, aus dem sich folgende Wertigkeitsstufen für das Quartierpotential

ergeben: „hoch“, „mittel“ und „gering“.

Außerdem wurde nach bekannten Fledermausquartieren durch telefonische

Recherche, Befragung Ortskundiger, auf entsprechenden Informationsplattformen und der

einschlägigen Literatur gesucht.

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Abbildung 3: Darstellung des akustischen Bestimmungspfads mit Angabe der jeweils für den Standort Gau-

Bickelheim / Flonheim relevanten Klassifizierungen (Art, Gattung, Ruftyp, Spec.). Ist aus der Rufsequenz die Art ansprechbar, wird der lateinische Artname verwendet, ansonsten wird lediglich die Gattung, der Ruftyp oder die Ordnung (Chiroptera= Fledermäuse allgemein=Spec.) verwendet. Grau untermalte Kästen stellen die festgestellten und weiter statistisch untersuchten Klassen dar. Im Falle der nicht auf Artniveau bestimmbaren Sequenzen sind die innerhalb einer Klasse potentiell beinhalteten Arten angegeben.

USR Gau-Bickelheim / Flonheim

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e13

3 ERGEBNISSE

3.1 Erfassung der Artendiversität und Raumnutzung der Fledermäuse (Detektor)

Insgesamt konnten in den 22 Detektorkartierungsnächten 278 Fledermaus-

registrierungen (Registrierung = akustische und/oder optische Erfassung einer Fledermaus,

unabhängig von der Erfassungsmethode) dokumentiert werden (Tab. 2, Abb. 3). Die Anzahl

der Registrierungen lag zwischen Null (08.11.2010, 30.03.2011, 15.04.2011, 03.05.2011) bis

48 Registrierungen (17.05.2011) pro Nacht. Durch die Detektorkartierungen sind insgesamt

fünf Fledermausarten auf Artniveau gesichert ansprechbar geworden (s. Tab. 2): die

Zwergfledermaus (n=167), das Große Mausohr (n=9), die Rauhautfledermaus (n=3), der

Große Abendsegler (n=2), und die Mückenfledermaus (n=1). Außerdem konnten Vertreter

der Langohrfledermäuse (Gattung Plecotus: Graues und/ oder Braunes Langohr, n=2)

nachgewiesen werden. Darüber hinaus wurde 22mal die Gattung Myotis und 71mal der

Ruftyp Nyctaloid registriert. In einem Fall war eine Gattungs- bzw. Artansprache nicht

möglich, dieser Fledermausruf ist als Spec. aufgeführt. Damit ist eine Artendiversität von

mindestens sechs Arten (fünf Arten auf Artniveau ansprechbar und die Artengruppe der

Langohren) im USG festgestellt worden.

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Tabelle 2: Tabellarische Auflistung der absoluten Registrierungen der Fledermaussequenzen aller Arten oder

sonstiger Rufklassen während der Detektorkartierungen im USR Gau-Bickelheim / Flonheim.

Da

tum

[d

d.m

m.a

aa

a]

Zw

erg

fle

de

rmau

s

Ny

cta

loid

Gro

ße

s M

au

so

hr

Ra

uh

au

tfle

de

rmau

s

cke

nfl

ed

erm

au

s

Gro

ße

r A

be

nd

seg

ler

My

oti

s

Ple

co

tus

Sp

ec

.

Ge

sa

mte

rgeb

nis

20.04.2010 1

1

28.06.2010 8

2

4

14

31.07.2010 9

3

12

28.09.2010 8

2

4

14

05.11.2010

1

1

08.11.2010

0

24.03.2011 1

1

30.03.2011

0

06.04.2011 18 3 5

1

27

15.04.2011

0

03.05.2011

0

07.05.2011 7 13

1

1

1 23

10.05.2011 3 4

1

8

17.05.2011 19 27

2

48

03.06.2011

1

1

18.06.2011 36 8

1

45

30.06.2011 7 3

2

12

01.08.2011 2

1

3

10.08.2011 21 2

6

29

22.08.2011 17 4

21

09.09.2011 6 2

2

10

21.09.2011 5 2

1

8

Gesamtergebnis 166 71 9 3 1 2 22 2 1 278

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Abbildung 4: Kreisdiagramm zur Illustration der relativen Fledermausregistrierungshäufigkeit der erfassten Arten

und Rufklassen während der 22 Detektorkartierungsnächte im USR Gau-Bickelheim / Flonheim.

Artunabhängig betrachtet ergab sich im südwestlichen Abschnitt des USR ein

Raumnutzungsschwerpunkt entlang des „Rohrbaches“ (s. Abb. 5, 6). Aber auch an weiteren

Strukturen im Norden des USR (im USU) sind vereinzelte Verdichtungszonen ersichtlich

geworden. Hingegen wurden die größtenteils unstrukturierten Ackerflächen innerhalb der

Potentialfläche kaum von Fledermäusen frequentiert. Damit ist kein

Raumnutzungsschwerpunkt von Fledermäusen innerhalb der Potentialfläche dokumentiert

worden.

Innerhalb der Gattung Pipistrellus sind alle drei Arten (Mückenfledermaus,

Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus) über die Detektorkartierungen nachgewiesen

worden. Die prominenteste Art mit insgesamt 167 Registrierungen (relativ: 59,93% aller

erfassten Registrierungen) war die Zwergfledermaus. Diese Art wies erwartungsgemäß

einen Raumnutzungsschwerpunkt an den Leitstrukturen entlang des „Rohrbachs“ im

westlichen Teilbereich des Untersuchungsraums auf. Zusätzlich sind im Norden nahe der

Ortsgemeinde Gau-Bickelheim vermehrt Zwergfledermäuse registriert worden (s. Abb. 5).

Innerhalb der Potentialfläche hingegen ist das Taxon nur selten festgestellt worden. Die

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) sowie die Mückenfledermaus sind nur viermal

während der Detektorkartierungen dokumentiert worden. Aus dieser geringen Aktivität ist

insofern kein Raumnutzungsschwerpunkt im USR ersichtlich geworden. Dennoch sind die

Registrierungen beider Arten ebenfalls im Nahbereich des „Rohrbachs“ aufgezeichnet

worden.

Für die Gattung Myotis die 31mal während der Untersuchung feststellbar war, ist ein

Raumnutzungsschwerpunkt im östlichen Teilbereich des USR ersichtlich geworden. Das

Große Mausohr (Myotis myotis) ist als einziger Myotis-Vertreter gesichert akustisch

Zwergfledermaus 59,93%

Nyctaloid 25,63%

Großes Mausohr 3,25%

Rauhautfledermaus 1,08%

Mückenfledermaus 0,36%

Großer Abendsegler 0,72%

Myotis 7,94%

Plecotus 0,72%

Spec. 0,36%

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determinierbar gewesen. Auch das Taxon weist einen Schwerpunkt im östlichen USR;

konzentriert im Nordosten des USG; auf. Sowohl der „Rohrbach“ als auch die zentrale

Potentialfläche hingegen sind kaum während den Erfassungen genutzt worden (s. Abb. 6)

Abbildung 5: Raumnutzung von Fledermäusen der Gattung Pipistrellus. Illustriert sind die Registrierungen aller

Detektornächte des USR Gau-Bickelheim / Flonheim.

Der Ruftyp Nyctaloid, der insgesamt 71mal erfasst wurde (25,63% der relativen

Erfassungshäufigkeit), wurde vorwiegend entlang des Rohrbaches aufgenommen (s. Abb.

6). Weitere vereinzelte Registrierungen des nyctaloiden Ruftyps wurden in der nördlichen

Hälfte der Untersuchungsfläche erfasst. Gesichert akustisch ansprechbar wurde die Art

Großer Abendsegler. Beide Registrierungen sind dabei ebenfalls im Bereich des

„Rohrbachs“ dokumentiert (s. Abb. 6). Aufgrund dieser geringen Registrierungshäufigkeit im

Untersuchungsraum ist keine Aussage über einen Schwerpunkt hinsichtlich der

Raumnutzung zu nennen.

Die zwei Plecotus-Registrierungen (Plecotus auritus und/ oder Plecotus austriacus)

wurden in einer Nacht (17.05.2011) entlang des Rohrbaches detektiert (0,72% der relativen

Erfassungshäufigkeit) (s. Abb. 6). Auch für diese Artengruppe ist somit kein

Raumnutzungsschwerpunkt im USR anzugeben.

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3.2 Erfassung der Aktivitätsmuster und der Fledermausdichte (batcorder)

Die im Untersuchungsgebiet an 13 disjunkten Kontrollstandorten aufgestellten ECOOBS

batcorder 2.0 zeichneten insgesamt 2471 Rufaufnahmen (Rufaufnahme= Anzahl an

disjunkten Aufnahmen, ohne eine Sequenzauftrennung) auf. Dabei wurden an den sieben

Kontrollstandorten im Jahr 2010 insgesamt 165 Rufaufnahmen, während fünf

Erfassungsnächten, registriert. Im Folgejahr 2011 wurden insgesamt 2306 Rufaufnahmen,

innerhalb von zwölf Erfassungsnächten, an allen Kontrollstandorten aufgenommen. Über

beide Erfassungsjahre hinweg, enthielten 2312 Rufaufnahmen dabei die Rufe von einem,

145 die Rufe von zwei und 14 die Rufe von drei Individuen gleichzeitig, zum Teil von

verschiedenen Arten. Durch die batcorder-Aufzeichnungen (Erfassungsnächte s. Tab. 1)

wurden insgesamt fünf Fledermausarten gesichert determiniert nachgewiesen:

Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Großes Mausohr, Rauhautfledermaus und

Großer Abendsegler (s. Abb. 7). Des Weiteren wurden mindestens zwei weitere Arten im

USG angetroffen, die aber in der Rufanalyse nicht auf Artniveau bestimmbar wurden: das

Graue und/oder Braune Langohr (Plecotus auritus und/ oder Plecotus austriacus) und die

Abbildung 6: Raumnutzung des Großen Abendseglers und des Großen Mausohrs, der Gattungen Myotis und Plecotus und des Ruftyps Nyctaloid. Illustriert sind die Registrierungen aller Detektornächte des USR Gau Bickelheim / Flonheim.

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e18

Kleine und/oder Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus und/ oder Myotis brandtii).

Auch der Ruftyp Nyctaloid und die Gattungen Myotis und Nyctalus wurden registriert. Somit

kann von einer über die batcorder erfassten Diversität von mindestens sieben Arten im

Untersuchungsgebiet gesprochen werden. Dies entspricht einer geringen- bis mittleren

Artendiversität.

An den sieben genutzten batcorder-Kontrollstandorten im Kalenderjahr 2010 wurden

insgesamt 165 Sequenzen aufgezeichnet (s. Tab. 4, Abb. 7). Mit ca. 79% aller Sequenzen

ist die Zwergfledermaus am häufigsten festgestellt worden (n=131). Alle anderen

aufgezeichneten Arten bzw. Klassen sind mit weniger als zehn Sequenzen dokumentiert

worden (s. Tab. 4 und Abb. 7). Darunter sind die Arten Rauhautfledermaus (n=2) und das

Große Mausohr (n=4). Die Gattung Myotis ist nach der Gattung Pipistrellus mit neun

Sequenzen am stärksten vertreten gewesen. Daneben sind auch die Gattungen Nyctalus

(n=1) und Plecotus (n=6) registriert worden. Die Artengruppe der Bartfledermäuse ist in fünf

Sequenzen dokumentiert, während der Ruftyp Nyctaloid in sieben Fällen erfassbar war.

Während der Erfassungen des Kalenderjahres 2011 konnten insgesamt 2465

Rufsequenzen im USR registriert werden. 79,27% aller Sequenzen und batcorder entfielen

dabei auf die Zwergfledermaus (s. Abb. 7 und Tab. 4). Mit 9,47% aller Sequenzen ist der

Ruftyp Nyctaloid am zweithäufigsten festgestellt worden. Die Gattung Myotis ist in knapp 5%

aller Sequenzen aufgezeichnet worden. Die Mückenfledermaus konnte in 63 Sequenzen

dokumentiert werden und machte somit 2,56% aller Sequenzen aus. Die Gattung Nyctalus

ist mit 32 Sequenzen und daher mit einem relativen Sequenzanteil aller Aufzeichnungen von

1,25% erfasst worden. Die Artengruppe der Bartfledermäuse ist in 26 Sequenzen

bestimmbar gewesen (ca. 1% aller Rufsequenzen). Unter den restlichen Sequenzen ist keine

Art bzw. sonstige Klasse in erhöhter Sequenzhäufigkeit (alle mit einem relativen Anteil aller

aufgezeichneten Sequenzen von <1%) festgestellt worden (s. Tab. 4).Die relative

Erfassungsdichte von 68,47 Rufsequenzen pro Nacht und batcorder im USR (hier werden

nur die Kontrollstandorte des Kalenderjahres 2011 berücksichtigt) spiegelt

untersuchungsflächen- und artunabhängig eine geringe bis mittlere Aktivitätsdichte wieder.

Untersuchungsflächen- und standortunabhängig (batcorder-Kontrollstandorte) ist

lediglich für die Zwergfledermaus eine geringe bis durchschnittliche, Sequenzanzahl von

54,28 Sequenzen pro Nacht und batcorder dokumentiert worden. Bei allen anderen Arten

oder sonstigen Klassen sind batcorder-standortunabhängig geringe bis durchschnittliche

Sequenzanzahlen pro Nacht und batcorder festgestellt worden.

Hinsichtlich der saisonalen Aktivität im Untersuchungsraum, konnten im späten

Frühling/Frühsommer (Anfang/Mitte Mai 2011) und im Herbst (September 2011) erhöhte

Aktivitätsdichten, festgestellt werden (s. Tab. 6). Die höchste erfasste saisonale Aktivität

wurde, mit einer absoluten Sequenzzahl von 1205 am 21.09.2011 dokumentiert (s. Tab. 6).

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e19

2010 2011

Abbildung 7: Relative Verteilung der erfassten Fledermausklassen in Bezug auf die Gesamtsequenzanzahl an allen batcorder-Kontrollstandorten und in allen Nächten im Kalenderjahr 2010 (links) und 2011 (rechts) im USR

Gau-Bickelheim / Flonheim.

Zwerg-fledermaus

79%

Myotis 6%

Bartfledermäuse

3% Plecotus

4%

Nyctaloid 5%

Rauhaut-fledermaus

1%

Großes Mausohr

2%

Zwerg-fledermaus

79,27%

Nyctaloid; 9,47%

Myotis; 4,94%

Mücken-fledermaus

2,56%

Nyctalus 1,30%

Bartfleder-mäuse 0,85%

Plecotus 0,37%

Großes Mausohr

0,28%

Rauhaut-fledermaus

0,32%

Großer Abend-segler 0,28%

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Seit

e20

Tabelle 4: links: absolute Sequenzanzahl an den unterschiedlichen batcorder-Kontrollstandorten in allen

Erfassungsnächten. rechts: absolute Sequenzanzahl der erfassten Arten bzw. Klassen in allen Erfassungsnächten im USR nach Erfassungsjahren getrennt. Zusätzlich wird die durchschnittliche Sequenzanzahl pro batcorder und Nacht (SPN) unabhängig vom genutzten batcorder-Kontrollstandort illustriert.

2010 2011

bc-Standort

absolute Sequenz-anzahl [n]

Art, Gattung oder sonstige Klasse

absolute Sequenzanzahl

[n]

Sequenzanzahl pro batcorder

und Erfassungsnacht

[n]

absolute Sequenzanzahl

[n]

Sequenzanzahl pro batcorder

und Erfassungsnacht

[n]

F01 (2010) 25 Zwergfledermaus 131 10,92 1954 54,28

F02 (2010) 1 Nyctaloid 7 0,58 243 6,75

F03 (2010) 0 Myotis 9 0,75 121 3,36

F04 (2010) 37 Mückenfledermaus 0 0,00 63 1,75

F05 (2010) 8 Nyctalus 1 0,08 32 0,89

F06 (2010) 18 Bartfledermäuse 5 0,42 21 0,58

F08 (2010) 76 Plecotus 6 0,50 9 0,25

F01 (2011) 508 Großes Mausohr 4 0,33 7 0,19

F03 (2011) 37 Rauhautfl. 2 0,17 8 0,22

F04 (2011) 655

Großer Abendsegler

0 0,00 7 0,19

F05 (2011) 156 Summe 165 13,75 2465 68,47

F06 (2011) 52

F07 (2011) 33

F08 (2011) 1024

Summe 2630

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Seit

e21

Tabelle 5: Tabelle zur Illustration der saisonalen Aktivität (absolute Sequenzanzahlen) an den unterschiedlichen batcorder-Kontrollstandorten im Jahr 2010.

Datum [dd.mm.aaaa]

20

.04

.20

10

13

.06

.20

10

31

.07

.20

10

28

.09

.20

10

29

.09

.20

10

Saisonale Phase

Frühling 2010 Sommer 2010 Herbst 2010

batcorder-Kontrollstandort

F01 10

15

F02 1

F03 0

F04 0

27

10

F05

8

0

F06

9

9

F08

76

∑ 11 17 103 9 25

Tabelle 6: Tabelle zur Illustration der saisonalen Aktivität (absolute Sequenzanzahlen) an den unterschiedlichen batcorder-Kontrollstandorten im Jahr 2011.

Datum [dd.mm.aaaa]

24

.03

.20

11

15

.04

.20

11

03

.05

.20

11

07

.05

.20

11

17

.05

.20

11

03

.06

.20

11

18

.06

.20

11

30

.06

.20

11

01

.08

.20

11

22

.08

.20

11

09

.09

.20

11

21

.09

.20

11

Saisonale Phase

Frühling 2011

Frü

hso

mm

er

20

11

Sommer 2011

Spät

som

me

r 2

01

1

Herbst 2011

batcorder-Kontrollstandorte

F01 64 10

434

0

F03

0 5 4

8

7

13

F04

9

116 113 66

149

202

F05

0 99 10

37

0 10

F06

0 0

0

1

42

9

F07

1

18

11

3

F08 18

35

2

968

∑ 82 20 35 654 127 68 19 157 79 18 0 1205

Bc F08 wurde als einziger Kontrollstandort während beider Erfassungsjahre 2010

und 2011 untersucht. Dieser Kontrollstandort befand sich an einem baumgesäumten

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e22

Feldweg entlang des Rohrbaches, im Südwesten des Untersuchungsgebiets (s. Abb. 1). An

diesem Standort wurden während der fünf Aufnahmenächte insgesamt 1100

Fledermaussequenzen aufgenommen, was einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von 220

Fledermaus-Sequenzen pro Nacht entspricht (s. Abb. 8), wobei die meisten Sequenzen (n=

968) im Herbst (21.09.2011, s. Tab. 6) registriert worden sind. Der Kontrollstandort bc F08 ist

der am stärksten frequentierte Kontrollstandort, während beider Untersuchungsjahre. Die

große Mehrheit der erfassten Sequenzen (relativ: 82,91%, absolut: n=912) konnten der

Zwergfledermaus zugesprochen werden, was durchschnittlich 182 Sequenzen pro

Aufnahmenacht entspricht. In Relation zu den übrigen batcorder-Positionen im USG kam die

Zwergfledermaus an diesem Standort am häufigsten vor (Referenz SPN). Die Gattung

Myotis wurde relativ häufig, insgesamt 66mal aufgenommen (6,00% der Sequenzen). Damit

ist eine durchschnittliche Sequenzanzahl von 13 Tieren pro Nacht erfasst worden. Die

Mückenfledermaus mit insgesamt 5,4% aller Sequenzen, ist an diesem Standort mit 59

Registrierungen am stärksten vertreten (absolut USR gesamt: 62). Die durchschnittliche

Erfassungshäufigkeit der Mückenfledermaus an diesem Kontrollstandort lag bei 11,8

Sequenzen pro Nacht. Die Gattung Nyctalus wurde insgesamt 22mal aufgenommen (2,00%

aller Sequenzen), entsprechend ist eine durchschnittliche Registrierungshäufigkeit von 4,4

Sequenzen pro Nacht festgestellt worden. Der Ruftyp Nyctaloid wurde insgesamt 20mal

aufgenommen (1,8% aller Sequenzen). Die weiteren Erfassungen beinhalteten die

Artengruppe der Bartfledermäuse mit acht Registrierungen (1,6 SPN), den Großen

Abendsegler mit sechs Sequenzaufzeichnungen (1,2 SPN), das Große Mausohr mit fünf

Erfassungen (1,0 SPN) sowie zwei Sequenzen der Gattung Plecotus (0,4 SPN).

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e23

Absolute Sequenzanzahl

in n= 5 Nächten

Zwergfledermaus 912

Myotis 66

Mückenfledermaus 59

Nyctalus 22

Nyctaloid 20

Bartfledermäuse 8

Großer Abendsegler

6

Großes Mausohr 5

Plecotus 2

Summe 1100

Abbildung 8: batcorder- Standort F08 (2010/2011)

A: Säulendiagramm zur Darstellung der

registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus fünf Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an

Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.

Der batcorder-Kontrollstandort bc F01 (2011) wurde während der Saison 2011 in vier

Erfassungsnächten bedient. Der Standort befand sich im Südwesten des USG (2011) an

einer Wegkreuzung. Der Feldweg der sich von Südost nach Nordwest erstreckt, wird durch

Baumreihen gesäumt, während der von Nordost nach Südwest verlaufende Feldweg

weitgehend durch unstrukturierte Ackerflächen umgeben ist. Mit 508 Sequenzen in vier

Aufnahmenächten und damit einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von 127 Fledermaus-

Sequenzen pro Nacht, wurde dieser Kontrollstandort am drittstärksten frequentiert (s. Abb.

9), wobei die meisten Sequenzen (n=434) im Frühling (07.05.2011, s. Tab. 6) registriert

worden sind. Die große Mehrheit der erfassten Sequenzen (relativ: 81,30%, absolut: n=413)

konnten der Zwergfledermaus zugesprochen werden. Im Durchschnitt wurden an diesem

Standort pro Nacht 103 Sequenzen der Zwergfledermaus registriert. Der Ruftyp Nyctaloid

wurde insgesamt 90mal aufgenommen (SPN=22,5; 17,72% aller Sequenzen). Im Vergleich

zu den übrigen batcorder-Kontrollstandorten wurden hier die meisten Rufaufnahmen des

0

50

100

150

200

250 220,0 182,4

13,2 11,8 4,4 4,0 1,6 1,2 1,0 0,4

Sequenzen pro Nacht an bc F08 (2010/ 2011)

Zwergfledermaus 82,91%

Myotis 6,00%

Mückenfledermaus 5,36%

Nyctalus 2,00%

Nyctaloid 1,82%

Bartfledermäuse 0,73%

Großer Abendsegler 0,55%

Großes Mausohr 0,45%

Plecotus 0,18%

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e24

Ruftyps Nyctaloid erfasst. Die Gattung Nyctalus wurde an diesem Standort insgesamt

zweimal registriert (0,39% aller Sequenzen), was eine durchschnittliche Häufigkeit von

gerundet einer Sequenz pro Nacht wiederspiegelt. Die Artengruppe der Bartfledermäuse, die

Gattung Plecotus sowie die Rauhautfledermaus wurden jeweils einmal registriert (jeweils

0,2% aller Sequenzen; 0,3 SPN).

Absolute Sequenzanzahl

in n= 4 Nächten

Zwergfledermaus 413

Nyctaloid 90

Nyctalus 2

Bartfledermäuse 1

Plecotus 1

Rauhautfledermaus 1

Summe 508

Abbildung 09: batcorder- Standort F01 (2011)

A: Säulendiagramm zur Darstellung der

registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus vier Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an

Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.

Der batcorder-Kontrollstandort F03 (2011) wurde während der Saison 2011

insgesamt sechsmal bedient und stand zentral im USG. Der Kontrollstandort wird von

intensiv bewirtschafteten Ackerflächen und Weinanbauflächen umgeben. Während der sechs

Erfassungsnächte konnten insgesamt lediglich 37 Fledermaussequenzen aufgezeichnet

werden (s. Abb. 10). Mit einer durchschnittlichen Fledermaussequenzanzahl pro Nacht von

sechs, war dieser batcorder-Standort der am wenigsten frequentierte im USR. Knapp 65%

aller Sequenzen (24 Registrierungen) konnten der Zwergfledermaus zugesprochen werden.

Der Ruftyp Nyctaloid wurde hier insgesamt 16mal festgehalten. Die Artengruppe der

0

50

100

150 127,0

103,3

22,5

0,5 0,3 0,3 0,3

Sequenzen pro Nacht an bc F01 (2011)

Zwergfledermaus 81,30%

Nyctaloid 17,72%

Nyctalus 0,39%

Bartfledermäuse 0,20% Plecotus

0,20%

Rauhautfledermaus 0,20%

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e25

Bartfledermäuse sowie die Gattung Myotis sind mit einer absoluten Anzahl von jeweils drei

Sequenzen dokumentiert (jeweils 8,1% aller Sequenzen; durchschnittliche Sequenzanzahl:

0,5). Die Gattung Nyctalus wurde mit einer Sequenz (2,7% aller Sequenzen) registriert.

Absolute Sequenzanzahl

in n= 6 Nächten

Zwergfledermaus 24

Nyctaloid 6

Bartfledermäuse 3

Myotis 3

Nyctalus 1

Summe 37

Abbildung 10: batcorder- Standort F03 (2011)

A: Säulendiagramm zur Darstellung der

registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus sechs Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an

Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.

Der Kontrollstandort F04 (2011) befand sich im nordwestlichen USG an einem Weg,

der von Gehölzstrukturen gesäumt wird und sich durch die angrenzenden Ackerflächen

erstreckt. An diesem bc-Standort wurden insgesamt 655 Sequenzen in sechs

Aufnahmenächten registriert, was einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von 109

Fledermaus-Sequenzen pro Nacht entspricht (s. Abb. 11). Somit wurde dieser

Kontrollstandort am zweitstärksten frequentiert. Die große Mehrheit der erfassten Sequenzen

(knapp 80%, absolute Sequenzanzahl n=527) konnten wieder der Zwergfledermaus

zugesprochen werden. Dies entspricht einer durchschnittlichen Registrierung von 88

Zwergfledermaus-Sequenzen pro Nacht. Die Gattung Myotis wurde insgesamt 28mal

aufgenommen (ca. 4% der Sequenzen). Das entspricht einer Sequenzanzahl von fünf

Myotis-Vertretern pro Nacht. Die Artengruppe der Bartfledermäuse und die

Rauhautfledermaus wurden an diesem Standort insgesamt fünfmal registriert (0,76% aller

Sequenzen), was eine durchschnittliche Häufigkeit von je einer Sequenz pro Nacht

(gerundet) wiederspiegelt. Von der Gattung Plecotus, dem Großen Abendsegler sowie der

0

2

4

6

8

10

6,2

4,0

1,0 0,5 0,5 0,2

Sequenzen pro Nacht an bc F03 (2011)

Zwergfledermaus 64,86%

Nyctaloid 16,22%

Bartfledermäuse 8,11%

Myotis 8,11%

Nyctalus 2,70%

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e26

Gattung Nyctalus wurde jeweils eine Sequenz erfasst. Dies macht jeweils 0,15% aller

Sequenzen und einer Erfassungshäufigkeit von 0,2 Sequenzen pro Nacht aus.

Absolute Sequenzanzahl

in n= 6 Nächten

Zwergfledermaus 527

Nyctaloid 87

Myotis 28

Bartfledermäuse 5

Rauhautfledermaus 5

Plecotus 1

Großer Abendsegler

1

Nyctalus 1

Summe 655

Abbildung 11: batcorder- Standort F04 (2011)

A: Säulendiagramm zur Darstellung der

registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus sechs Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an

Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.

Der Standort F05 (2011) befand sich während sechs Erfassungsnächten am Anfang

eines heckenumsäumten Weges, der von Weinbergreben umgeben ist. Die durchschnittliche

Sequenzanzahl pro Nacht lag bei 156 Fledermaussequenzen (s. Abb. 12). Mit knapp 80%

aller Aufzeichnungen ist die Zwergfledermaus mehrheitlich dokumentiert worden. Für die Art

konnte eine durchschnittliche Sequenzdichte von 21 Sequenzen pro Nacht festgestellt

werden. Der Ruftyp Nyctaloid wurde 18mal erfasst und machte knapp 12% aller Sequenzen

aus (SPN=3). Die Gattung Myotis wurde mit zehn Sequenzen dokumentiert (ca. 6% aller

Sequenzen; SPN=1,7). Die Artengruppe der Bartfledermäuse, die Gattung Plecotus, die

Arten Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus wurden jeweils einmal in den sechs

Erfassungsnächten registriert, was einem relativen Anteil aller Sequenzen innerhalb dieses

Standortes von jeweils 0,64% entspricht (0,2 SPN).

0

50

100

150109,2

87,8

14,3 4,7 0,8 0,8 0,2 0,2 0,2

Sequenzen pro Nacht an bc F04 (2011)

Zwergfledermaus 80,58%

Nyctaloid 13,15%

Myotis 4,28%

Bartfledermäuse 0,76%

Rauhautfledermaus 0,76% Plecotus

0,15%

Großer Abendsegler 0,15%

Nyctalus 0,15%

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Absolute Sequenzanzahl

in n= 6 Nächten

Zwergfledermaus 124

Nyctaloid 18

Myotis 10

Bartfledermaus 1

Plecotus 1

Mückenfledermaus 1

Rauhautfledermaus 1

Summe 156

Abbildung 12: batcorder- Standort F05 (2011)

A: Säulendiagramm zur Darstellung der

registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus sechs Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an

Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.

Der Kontrollstandort F06 (2011) befand sich im westlichen Bereich des USG an einer

Wegkreuzung, in der Nähe einer Pflaumenplantage, die überwiegend von Ackerflächen

umgeben wird. An diesem batcorder-Standort wurden insgesamt 52 Sequenzen in sechs

Aufnahmenächten registriert, was einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von 8,7

Fledermaus-Sequenzen pro Nacht entspricht. Damit ist dieser Standort in Relation zu den

anderen bc-Positionen einer der geringer frequentierten im USR (s. Abb. 13). Saisonal

betrachtet ergab sich, dass die meisten Sequenzen im Spätsommer zu verzeichnen waren

dahingegen im Frühling innerhalb von drei Nächten keine Aufnahme registriert wurde. (s.

Tab.6). Die Mehrheit der erfassten Sequenzen (ca. 38%; absolute Sequenzanzahl n=20)

konnten der Zwergfledermaus zugesprochen werden. Im Durchschnitt wurden pro Nacht 3,3

Sequenzen der Zwergfledermaus registriert. Die Gattung Myotis wurde an diesem

Kontrollstandort am häufigsten innerhalb des USR dokumentiert. Insgesamt ist die Gattung

16mal aufgenommen worden und machte damit ca. 31% der Sequenzen aus. Damit ist eine

durchschnittliche Sequenzanzahl von 2,7 pro Nacht erfasst worden. Die Gattung Nyctalus

0

10

20

30 26,0

20,7

3,0 1,7 0,2 0,2 0,2 0,2

Sequenzen pro Nacht an bc F05 (2011)

Zwergfledermaus 79,49%

Nyctaloid 11,54%

Myotis 6,41%

Bartfledermaus 0,64%

Plecotus 0,64%

Mückenfledermaus 0,64%

Rauhautfledermaus 0,64%

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e28

wurde an diesem Standort insgesamt viermal registriert (7,7% aller Sequenzen), was eine

durchschnittliche Häufigkeit von 0,7 Sequenzen pro Nacht wiederspiegelt.

Absolute Sequenzanzahl

in n= 6 Nächten

Zwergfledermaus 20

Myotis 16

Nyctalus 4

Bartfledermäuse 3

Nyctaloid 3

Mückenfledermaus 3

Großes Mausohr 2

Rauhautfledermaus 1

Summe 52

Abbildung 13: batcorder- Standort F06 (2011)

A: Säulendiagramm zur Darstellung der

registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus sechs Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an

Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.

Der Kontrollstandort F07 (2011) befand sich am nördlichen Rand des USG, unweit

der Autobahn A61 in der Nähe eines Gehöfts, welches von fledermausrelevanten Strukturen

umgeben ist. Im Süden des Standorts befand sich eine weitläufige Ackerflur. An dieser

batcorder-Position wurden insgesamt 33 Sequenzen in vier Aufnahmenächten registriert,

was einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von 8,3 Fledermaus-Sequenzen pro Nacht

entspricht. Über alle Kontrollstandorte betrachtet kann man von einer geringen

Frequentierung sprechen (s. Abb. 14). Etwa 58% der erfassten Sequenzen (absolute

Sequenzanzahl n=19) konnten dem Ruftyp Nyctaloid zugesprochen werden was einer

Registrierung von durchschnittlich 4,8 Sequenzen pro Nacht entspricht. Als zweithäufigste

registrierte Art wurde die Zwergfledermaus mit einer absoluten Sequenzanzahl von sieben

festgestellt (1,8 SPN). Die Gattung Plecotus machte mit vier Sequenzen einen relativen

Anteil von knapp 12% aus. Des Weiteren sind Registrierungen der Gattung Nyctalus (n=2)

sowie eine Sequenz der Artengruppe der Bartfledermäuse aufgezeichnet worden.

0

2

4

6

8

10 8,7

3,3 2,7

0,7 0,5 0,5 0,5 0,3 0,2

Sequenzen pro Nacht an bc F06 (2011)

Zwergfledermaus 38,46%

Myotis 30,77% Nyctalus

7,69%

Bartfledermaus 5,77%

Nyctaloid 5,77% Mückenfledermaus

5,77% Großes Mausohr

3,85%

Rauhautfledermaus 1,92%

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e29

Absolute Sequenzanzahl

in n= 4 Nächten

Nyctaloid 19

Zwergfledermaus 7

Plecotus 4

Nyctalus 2

Bartfledermäuse 1

Summe 33

Abbildung 14: batcorder- Standort F07 (2011)

A: Säulendiagramm zur Darstellung der

registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus vier Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an

Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.

Obgleich sich die meisten Kontrollstandorte im Kalenderjahr 2010 nicht im aktuellen

Planungsbereich befanden, werden die Daten im Folgenden illustriert, da sie einen Eindruck

über die Fledermaus-Aktivitätsdichte in den Einzugsräumen südlich des USR offenlegen. Ein

unmittelbarer Vergleich der Aktivitätsdichten ist nur bedingt möglich, da es sich um

unterschiedliche Kalenderjahre handelt.

Der batcorder-Kontrollstandort F01 (2010) wurde während der Saison 2010 in zwei

Erfassungsnächten bedient (s. Tab. 1). Dieser Kontrollstandort befand sich südlich des

Untersuchungsgebietes an einer Feldwegkreuzung, die von Weinreben, Ackerflächen sowie

einer Gehölzplantage umgeben ist. An diesem Kontrollstandort wurden insgesamt 25

Sequenzen in den zwei Aufnahmenächten registriert. Das entspricht einer mittleren Anzahl

von 13 Sequenzen pro Nacht (s. Abb. 15). Insgesamt sind 13 Sequenzen der

Zwergfledermaus (relativer Anteil an den Sequenzen 52%; durchschnittliche Sequenzanzahl

pro Nacht n=7) erfasst worden. Als einziger Kontrollstandort des Jahres 2010 wurde an

diesem die Gattung Plecotus mit sechs Sequenzen (durchschnittliche Sequenzanzahl pro

Nacht n=3) nachgewiesen. Der Ruftyp Nyctaloid wies eine relative Häufigkeit von 24% auf.

Der batcorder-Kontrollstandort F02 (2010), der insgesamt zweimal bedient wurde,

befand sich ebenfalls südlich des USG. Dieser Kontrollstandort war umgeben von Weinreben

0

2

4

6

8

10 8,3

4,8

1,8 1,0 0,5 0,3

Sequenzen pro Nacht an bc F07 (2011)

Nyctaloid 57,58%

Zwergfledermaus 21,21%

Plecotus 12,12%

Nyctalus 6,06%

Bartfledermäuse 3,03%

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e30

und einem Wiesenabschnitt an dem eine kleinere baumbestandene Fläche angrenzte. Noch

innerhalb des 50m Radius um den Standort befanden sich westlich des Standorts eine

Gehölzplantage sowie eine Ackerfläche. An diesem batcorder-Standort wurde in den beiden

Erfassungsnächten nur eine Sequenz einer Rauhautfledermaus erfasst. An dem batcorder-

Kontrollstandort F03 (2010), wurde während einer Erfassungsnacht im Frühling 2010

(20.04.2010) keine Fledermaussequenz aufgenommen. Dieser Kontrollstandort befand sich

am Rande des USR an Baumstrukturen, die eine Ackerfläche abgrenzten.

Absolute Sequenzanzahl

in n= 2 Nächten

Zwergfledermaus 13

Plecotus 6

Nyctaloid 6

Summe 25

Abbildung 15: batcorder- Standort F02 (2010) A: Säulendiagramm zur

Darstellung der registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus zwei Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl

an Sequenzen. C: relative Häufigkeit der

Registrierungen.

Der batcorder-Kontrollstandort F04 (2010) befand sich am Rand des USG am „Rohrbach“. In

direkter Umgebung sind weitläufige Ackerflächen zu verzeichnen. An diesem Standort

wurden insgesamt 37 Sequenzen in vier Aufnahmenächten registriert: das entspricht einer

mittleren Sequenzanzahl von neun Sequenzen pro Nacht (s. Abb. 16). Mit 78% aller

aufgezeichneten Sequenzen, ist die Zwergfledermaus im Untersuchungsjahr 2010 im

0

2

4

6

8

10

12

1412,5

6,5

3,0 3,0

Sequenzen pro Nacht an bc F01 (2010)

Zwergfledermaus

52,00%

Plecotus 24,00%

Nyctaloid 24,00%

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e31

Vergleich zu den übrigen batcorder-Standorten 2010 am häufigsten registriert worden

(absolute Sequenzanzahl: 29). Im Durchschnitt wurden somit sieben Zwergfledermaus-

Sequenzen pro Nacht registriert. Das Große Mausohr sowie die Artengruppe der

Bartfledermäuse wurden insgesamt viermal aufgenommen (jeweils knapp 11% der

Sequenzen). Das entspricht einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von einer Registrierung

pro Nacht.

Absolute Sequenzanzahl

in n= 4 Nächten

Zwergfledermaus 29

Großes Mausohr 4

Bartfledermäuse 4

Summe 37

Abbildung 16: batcorder- Standort F04 (2010)

A: Säulendiagramm zur

Darstellung der registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus drei Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl

an Sequenzen. C: relative Häufigkeit der

Registrierungen.

Der bc-Standort F05 (2010) der zweimal bedient wurde, befand sich ebenfalls am

Rande des USG auf einer Erhebung, die durch intensiven Ackeranbau geprägt wird.

Während dieser zwei Aufnahmenächte sind insgesamt acht Rufsequenzen registriert

worden. Damit ist eine durchschnittliche nächtliche Sequenzhäufigkeit von vier dokumentiert

worden (s. Abb. 17). Die Zwergfledermaus wurde mit einem relativen Anteil der

Gesamtsequenzen von 75% am häufigsten registriert (absolut: n=6). Im Durchschnitt wurden

0

2

4

6

8

109,3

7,3

1,0 1,0

Sequenzen pro Nacht an bc F04 (2010)

Zwergfledermaus 78,38%

Großes Mausohr 10,81%

Bartfledermäuse 10,81%

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e32

an diesem Kontrollstandort drei Zwergfledermaussequenzen pro Nacht dokumentiert. Der

Ruftyp Nyctaloid sowie die Gattung Nyctalus wurden jeweils einmal registriert, was einer

relativen Häufigkeit von 12,5% entspricht.

Absolute Sequenzanzahl

in n= 2 Nächten

Zwergfledermaus 6

Nyctaloid 1

Nyctalus 1

Summe 8

Abbildung 17: batcorder- Standort F05 (2010)

A: Säulendiagramm zur

Darstellung der registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus zwei Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl

an Sequenzen. C: relative Häufigkeit der

Registrierungen.

0

1

2

3

4

5 4,0

3,0

0,5 0,5

Sequenzen pro Nacht an bc F05 (2010)

Zwergfledermaus 75,00%

Nyctaloid 12,50%

Nyctalus 12,50%

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e33

Der Kontrollstandort F06 (2010) befand sich im Westen des USU im Offenland an

einer kleinen Baumgruppe umgeben von Ackerflächen. An diesem bc-Standort wurden

insgesamt 18 Sequenzen in zwei Aufnahmenächten registriert, was einer durchschnittlichen

Sequenzanzahl von neun Fledermaus-Sequenzen pro Nacht entspricht (s. Abb. 18). Zehn

Sequenzen (relativ: 55,56%) konnten der Zwergfledermaus zugesprochen werden. Im

Durchschnitt wurden an batcorder-Standort F06 (2010) pro Nacht fünf Sequenzen der

Zwergfledermaus registriert. Die Gattung Myotis wurde an diesem Standort mit insgesamt

sieben Sequenzen aufgenommen (knapp 39% der Sequenzen). Außerdem wurde eine

Rauhautfledermaus in den zwei Erfassungsnächten registriert.

Absolute Sequenzanzahl

in n= 2 Nächten

Zwergfledermaus 10

Myotis 7

Rauhautfledermaus 1

Summe 18

Abbildung 18: batcorder- Standort F06 (2010)

A: Säulendiagramm zur

Darstellung der registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus zwei Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl

an Sequenzen. C: relative Häufigkeit der

Registrierungen.

0

2

4

6

8

109,0

5,0

3,5

0,5

Sequenzen pro Nacht an bc F06 (2010)

Zwergfledermaus 55,56%

Myotis 38,89%

Rauhaut-fledermaus

5,56%

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e34

3.3 Quartierpotentialanalyse

Im Untersuchungsraum Gau-Bickelheim / Flonheim konnten im Rahmen der

Quartierpotentialanalyse einzelne Strukturelemente und Flächen unterschiedlicher

Quartiereignung ermittelt werden. Stollen, Höhlen oder sonstige unterirdische Quartiertypen

sowie bereits durch Fledermäuse genutzte Quartiere konnten im Untersuchungsgebiet im

Zuge der Flächenbegehung zur Quartieranalyse und während der Detektorbegehungen nicht

nachgewiesen werden.

Der USR befindet sich auf einem Plateau und ist durch unstrukturiertes, ausgeräumtes

Offenland, bewirtschaftete Weinberge und Ackerflächen geprägt (s. Abb. 19).

Abbildung 19: Übersicht des USR Gau-Bickelheim / Flonheim 2011 mit Angabe des Quartierpotentials.

Von Süden in Richtung Südwesten zieht sich ein kleiner anthropogen beeinflusster

Graben („Rohrbach“) durch die Ackerflächen. Dieser mündet anschließend in den

„Dunzelbach“, welcher an der Ortsgemeinde Gumbsheim vorbei, in Richtung Wöllstein fließt.

Entlang dieses Gewässers wachsen beidseitig hohe, alte Pappeln, gleichen Alters mit einem

BHD von etwa 70 cm. Dabei weisen die Pappeln ausgehöhlte Verästellungen und

ausgeprägte Rindenabplatzungen auf. Vereinzelt findet man Spechthöhlen und kleinere

Astlöcher. Insgesamt hat diese Baumreihe ein hohes Quartierpotential (s. Abb. 20).

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e35

Abbildung 20: Gehölzreihe mit Pappeln am „Rohrbach“. Fotos und Illustration: V. Hansbauer

Eine ähnliche Struktur liegt im Norden des USR, nahe Gau-Bickelheim an der B420.

Hier zieht sich eine etwa 1,5 km lange Gehölzreihe gegen Süden in die Ackerflächen

(Getreide, Raps). Es wachsen hier vor allem „dicke“ Pappeln mit einem Brustdurchmesser

von bis zu 70 cm. Auch diese Pappeln weißen ausgehöhlte Verästellungen und/ oder

Rindenabplatzungen auf. Insgesamt hat diese Gehölzreihe ein hohes Quartierpotential für

Fledermäuse.

Des Weiteren gibt es im Nordosten eine kleine Weidefläche. Die Strauchhecken im

Umkreis bestehen aus Pappel, Eiche, gemeiner Esche und Winterlinde dazu Weißdorn,

Wolliger Schneeball und Feldahorn im Unterwuchs. Insgesamt besitzt dieses Gebiet für

Fledermäuse Leitstrukturen und hat für einige Arten Potential als Jagdrevier. Die Bäume des

Bestandes haben alle einen Brustdurchmesser von weniger als 25 cm und eignen sich nur

„gering“ als Quartier für Fledermäuse. Ähnliche Strukturen befinden sich auch im Südwesten

des USR.

Im Nordosten des USR (östlich des batcorder-Kontrollstandorts F6/2011) befindet

sich eine kleine Fläche mit Feldgehölzen unterschiedlicher Art und unterschiedlichen Alters.

Verschiedene Laubbaumarten, wie Spitzahorn, Winterlinde und Hainbuche kommen hier vor.

Das Quartierpotential ist als gering einzustufen, da es nur wenige Rindenabplatzungen bzw.

Spechthöhlen gibt, der BHD unter 30 cm liegt und es keine Anbindung zu Leitstrukturen in

der näheren Umgebung gibt.

Die Pflaumenplantagen westlich des batcorder-Kontrollstandorts F6 (2011) weisen

ebenfalls ein geringes Quartierpotential auf, da die Baumstämme einen niedrigen BHD

aufweisen und es weder Spechthöhlen noch sonstige geeignete Borkenstrukturen gibt, die

von Fledermäusen als Quartier genutzt werden könnten.

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Die Siedlungsgebiete Gumbsheim, Eckelsheim und Gau-Bickelsheim liegen knapp

außerhalb des 1000 m Radius. Alte Fachwerkhäuser, der Kirchturm das Rathaus, beide mit

offenen Schallluken im Glockenturm (s. Abb. 21) sowie alte, baufällige Schuppen, mit Rissen

und Spalten in den Mauern, die für Fledermäuse wichtige Strukturen für Quartiere darstellen

können, sind sowohl in Gumbsheim als auch in Wöllstein vorhanden. Insgesamt haben die

Siedlungsbereiche ein „mittleres“ bis „hohes“ Quartierpotential.

Abbildung 21: Unvergitterte Schallluken im Rathaus (links) und in der Kirche St. Remigius (rechts) in Wöllstein. Fotos und Illustration: V. Hansbauer .

FAZIT:

Insgesamt ist das Quartierpotential im Untersuchungsraum Gau-Bickelheim /

Flonheim als gering einzuschätzen. Lediglich die Gehölzreihen im Westen und im Norden

verfügen über ein erhöhtes Quartierpotential. Das Offenland und die kleinen Strauchhecken,

die sich durch die Acker- und Weinbergflächen ziehen, bieten für Fledermäuse nur ein

geringes Quartierpotential.

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3.4 Zusammenstellung der Ergebnisse

1. Raumnutzung

Detektorbegehungen

Diversität:

WEA-konfliktträchtige Arten:

Artunabhängige

Raumnutzungsschwerpunkte im

USR:

Raumnutzungsschwerpunkte

Gattung Pipistrellus im USR:

Belegte Arten und

Registrierungshäufigkeit:

Zwergfledermaus häufig

Rauhautfledermaus selten

Mückenfledermaus selten

Raumnutzungsschwerpunkte Ruftyp

Nyctaloid im USR:

Belegte Arten und

Registrierungshäufigkeit:

Großer Abendsegler selten

Raumnutzungsschwerpunkte

Gattung Myotis im USR:

Belegte Arten und

Registrierungshäufigkeit:

Großes Mausohr selten

Raumnutzungsschwerpunkte

Gattung Plecotus im USR:

Belegte Arten und

Registrierungshäufigkeit:

Graues und/ oder

Braunes Langohr selten

- mind. sechs Arten im USR

- Zwergfledermaus

- Rauhautfledermaus

- Mückenfledermaus

- Großer Abendsegler

- an den bachbegleitenden

Strukturen entlang des „Rohrbachs“

(im Westen des USR)

- Baumreihen und wegbegleitende

Hecken (im Norden des USR)

- an den bachbegleitenden

Strukturen entlang des „Rohrbachs“

(im Westen des USR)

-im Osten des USR leicht erhöhte

Dichte

- nicht angebbar (geringe

Aktivität erfasst)

2. Aktivitätsdichte und

temporäre

Raumnutzung

Diversität:

WEA-konfliktträchtige Arten:

Aktivitätsdichte (in Sequenzen pro

Nacht= SPN) mit Angabe der Klassen

mind. fünf Arten im UR

- Zwergfledermaus

- Rauhautfledermaus

- Mückenfledermaus

- Großer Abendsegler

bc F08(2010/2011):

- artunabhängig: 220 SPN (hohe

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e38

mit für den USR

überdurchschnittlicher Dichte

(in Klammern Angabe einer USR-

unabhängigen Bewertung der

Aktivitätshöhe):

Dichte)

- Zwergfledermaus: 182 SPN (hohe

Dichte)

- Myotis: 13 SPN (geringe bis

durchschnittliche Dichte)

- Mückenfledermaus: 12 SPN

(mittlere Dichte)

- Nyctalus: 4 SPN (hohe Dichte)

- Bartfledermäuse: 2 SPN (sehr

geringe Dichte)

- Großer Abendsegler: 1 SPN (sehr

geringe Dichte)

- Großes Mausohr: 1 SPN (sehr

geringe Dichte)

- Plecotus: 0,4 SPN (sehr geringe

Dichte)

bc F01 (2011):

- artunabhängig: 127 SPN (hohe

Dichte)

- Zwergfledermaus: 103 SPN

(durchschnittliche Dichte)

-Nyctaloid: 23 SPN (geringe bis

durchschnittliche Dichte)

- Plecotus: 0,3 SPN (sehr geringe

Dichte)

- Rauhautfledermaus: 0,3 SPN

(sehr geringe Dichte)

bc F03 (2011):

- artunabhängig: 6 SPN (sehr

geringe Dichte)

bc F04 (2011):

- artunabhängig: 109 SPN

(durchschnittliche Dichte)

- Zwergfledermaus: 88 SPN

(geringe Dichte)

- Nyctaloid: 14 SPN (geringe

Dichte)

- Myotis: 5 SPN (sehr geringe

Dichte)

- Rauhautfledermaus: 1 SPN (sehr

geringe Dichte)

- Bartfledermäuse: 1 SPN (sehr

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e39

geringe Dichte)

bc F05 (2011):

- artunabhängig: 26 SPN (sehr

geringe Dichte)

bc F06 (2011):

- artunabhängig: 9 SPN (sehr

niedrige Dichte)

- Großes Mausohr: 0,3 SPN (sehr

geringe Dichte)

bc F07 (2011):

- artunabhängig: 8 SPN (sehr

niedrige Dichte)

- Plecotus: 1 SPN (sehr geringe

Dichte)

bc F01 (2010):

- artunabhängig: 12 SPN (geringe

Dichte)

- Plecotus: 3 SPN (sehr geringe

Dichte)

bc F02 (2010):

- artunabhängig: 1 SPN (sehr

geringe Dichte)

bc F03 (2010):

- artunabhängig: 0 SPN (sehr

geringe Dichte)

bc F04 (2010):

- artunabhängig: 9 SPN (sehr

geringe Dichte)

- Großes Mausohr: 1 SPN (sehr

geringe Dichte)

- Bartfledermäuse: 1 SPN (sehr

geringe Dichte)

bc F05 (2010):

- artunabhängig: 4 SPN (sehr

geringe Dichte)

- Nyctalus: 1 SPN (sehr geringe

Dichte)

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e40

Saisonale Raumnutzung im USR:

bc F06 (2010):

- artunabhängig: 9 SPN (sehr

geringe Dichte)

- Myotis: 4 SPN (sehr geringe

Dichte)

- Rauhautfledermaus: 1 SPN (sehr

geringe Dichte)

Insbesondere im Zeitraum Frühling

und Herbst 2011 erhöhte Aktivität

im USR

3. Quartierpotential Räume mit erhöhtem

Quartierpotential:

Insgesamt im USG niedrig, mit

erhöhtem Potential an Baumreihen;

anthropogenen Strukturen

außerhalb des USR

(Siedlungsräume: Gumbsheim und

Wöllstein)

4 BEWERTUNG DES KONFLIKTPOTENTIALS

4.1 Gesamtbewertung nach §44 Abs.1 BNatSchG für das USR Gau-Bickelheim / Flonheim

Durch die erhobenen Daten der Saison 2010 und 2011 sind innerhalb des

Untersuchungsraums Gau-Bickelheim / Flonheim einzelne Teilbereiche zu nennen in denen

es nach Errichtung der Anlagen zu möglichen Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG

kommen kann. Im Folgenden wird vorerst eine Bewertung der gesamten

Untersuchungsfläche (USR) gegeben, um im weiteren Verlauf in tabellarischer Form auf die

zu erwartenden Verbotstatbestände des §44 BNatSchG an den momentan (Planungsstand:

20.09.2011) geplanten WEA-Standorten einzugehen.

1. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungsverbot)

Innerhalb des USR Gau-Bickelheim / Flonheim sind nach vorliegendem Datenbestand

einzelne Flächenbereiche zu nennen in denen ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1

BNatSchG für die Population der Zwergfledermaus zu erwarten ist:

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A. Im Nahbereich der Gehölzelemente am „Rohrbach“ ist mit einem erhöhten Konflikt

zwischen dem Betrieb von WEA und der Raumnutzung der Art Zwergfledermaus zu

rechnen.

Hinsichtlich der Zwergfledermaus ist im Einzugsbereich des „Rohrbachs“ über

die Detektorbegehungen ein Raumnutzungsschwerpunkt der Art ersichtlich geworden.

Durch die Aktivitätsdichteanalysen (batcorder– Erfassungen) ist am Kontrollstandort

F08 eine hohe durchschnittliche Aktivitätsdichte von 182 SPN (Sequenzen pro Nacht)

dokumentiert worden. In diesem Bereich sind Vermeidungsmaßnahmen aufgrund des

wahrscheinlichen Eintritts des Verbotstatbestands nach §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu

nennen. Dies begründet sich aufgrund der biologischen Einnischung der

Zwergfledermaus als zumeist strukturgebunden fliegende Art („edge space aerial

forager“, Schnitzler et al 2003). Sollten Anlagen in diesem unmittelbaren

Einzugsbereich vom „Rohrbach“ errichtet werden, muss davon ausgegangen werden,

dass die Zwergfledermaus den Bereich mindestens exploriert, wenn nicht sogar als

neuen Jagdbereich ausnutzt. Da es sich nach der Schlagopferstatistik um eine der am

stärksten WEA empfindlichen Arten (20% der Schlagopfer; Schlagopferstatistik Dürr;

MUGV Brandenburg; Stand: 29.11.2011) handelt, ist durch den Anlagenbetrieb mit

einem negativen populationsbezogenen Effekt zu rechnen. Aus diesem Grund wird

eine Abschaltung der Anlagen mit zusätzlichem Höhenmonitoring zur Klärung der ab

dem zweiten Jahr notwendigen Betriebseinschränkungen vorgeschlagen. Im sonstigen

USR sind zwar noch Verdichtungszonen mit einer leicht erhöhten Raumnutzung der

Zwergfledermaus im Norden des USR (im USU nahe der Ortsgemeinde Gau-

Bickelheim) registriert worden, doch zeigte sich über die batcorder-Erfassungen keine

konfliktträchtige Aktivitätsdichte (populationsbezogen bewertet) innerhalb dieser

Flächenbereiche. Insofern wird, auch aufgrund der Vorbelastung in diesem Bereich,

von keinem signifikanten Effekt auf die lokale Zwergfledermaus-Population durch eine

Errichtung und dem Betrieb von WEA ausgegangen. Innerhalb der Potentialfläche ist

für die Zwergfledermaus kein Raumnutzungsschwerpunkt und an keinem batcorder-

Kontrollstandort eine erhöhte Aktivität ersichtlich geworden. Aus diesen Gründen sind

in diesen Bereichen eintretende Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG

nicht zu erwarten.

Bezüglich der weiteren erfassten Arten im USR Gau-Bickelheim / Flonheim sind

wie bereits in den Ergebnissen präsentiert neben der Zwergfledermaus, noch drei

weitere WEA-konfliktträchtige Taxa nachgewiesen worden (Rauhautfledermaus,

Mückenfledermaus; Großer Abendsegler). Für die beiden weiteren Pipistrellus-

Vertreter die Rauhautfledermaus und die Mückenfledermaus ist nach vorliegender

Begutachtung kein Raumnutzungsschwerpunkt innerhalb des Untersuchungsraums

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e42

ersichtlich geworden. Für beide Arten ist zudem an keinem batcorder-Kontrollstandort

eine (populationsbezogen) konfliktträchtige Aktivitätshöhe erfasst worden. Die

Mückenfledermaus wies am Rohrbach (s. bc F08) eine durchschnittliche

Registrierungshäufigkeit von maximal 12 Sequenzen pro Nacht und batcorder (SPN)

auf, während bei der Rauhautfledermaus maximal 1SPN im Untersuchungsraum

festgestellt wurde. Für beide Taxa wird daher von keinem negativen

populationsbezogenen Konflikt durch den Betrieb von WEA gerechnet. Für den

Großen Abendsegler ist wie bereits bei der Zwergfledermaus ein

Raumnutzungsschwerpunkt im Bereich des Rohrbachs nachgewiesen worden. Dieser

Raumnutzungsschwerpunkt ist zudem auch für den Ruftyp Nyctaloid, in dem der

Große Abendsegler neben maximal fünf weiteren Arten eingegliedert werden muss,

nachgewiesen worden. Über die batcorder konnte jedoch sowohl für den Großen

Abendsegler als auch für die ganze Klasse der Nyctaloiden keine Aktivitätsdichte

erfasst werden, die den Schluss eines Eintretens des Verbotstatbestands nach §44

Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nahelegen würde. Dennoch ist aufgrund der terrestrischen

Erfassungsmethode (Detektor und terrestrische batcorder –> ca. 50m bis maximal

100m Erfassungsraum) nicht vollends auszuschließen das es speziell im Nahbereich

des „Rohrbachs“ zu erhöhten Aktivitätsdichten im Konfliktbereich der WEA-Rotoren

kommen kann. Aufgrund der bereits oben erwähnten notwendigen

Vermeidungsmaßnahme hinsichtlich der Zwergfledermaus (WEA Errichtung im

Einzugsbereich des „ Rohrbachs“: Abschaltung mit Höhenmonitoring als Kontrolle) wird

ein Synergieeffekt durch die möglicherweise notwendige Abschaltung eintreten.

Hinsichtlich der Analyse der Höhenerfassungsergebnisse muss demnach auch diese

Artengruppe (Nyctaloide) in Berücksichtigung genommen und somit im Falle der

Feststellung einer erhöhten Höhenaktivität der Nyctaloiden eine Anpassung der

Betriebsalgorithmen an Konfliktzeiträume dieser Klasse stattfinden. Dennoch wird nach

fachgutachterlicher Einschätzung keine erhöhte „Höhen“-konfliktträchtigkeit bei WEA-

Betrieb für die Nyctaloiden erwartet.

Neben den abgehandelten Arten bzw. Klassen sind noch die Gattung Plecotus

(Langohrfledermäuse) und die Art Großes Mausohr im USR Gau-Bickelheim /

Flonheim registriert worden. Nach bisherigem Wissensstand handelt es sich in beiden

Fällen jedoch nicht um hochgradig WEA-konfliktträchtige Arten

(Schlagopfergefährdung populationsrelevant). Daher wird für die Populationen des

Großen Mausohrs und der Plecotus –Population kein eintreten des Verbotstatbestands

nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 in „Gau-Bickelheim / Flonheim“ erwartet.

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Unter Einbeziehung der momentanen WEA-Planung (Planungsstand:

20.09.2011) sind insofern folgende Verbotstatbestände für die disjunkten

Anlagenplanungsbereiche zu nennen:

§44 Abs. 1 Nr. 1

BNatSchG

Zu erwartende

Verbotstatbestände durch den Betrieb der Anlagen

(bewertet anhand

vorhandener Daten der

Saison 2010/2011):

betroffene Arten (bewertet anhand

vorhandener Daten der Saison 2010/2011):

Mögliche Minderungsmaßnahmen um einen signifikanten

Effekt auf die lokale Population zu verhindern:

WEA 1 -

WEA 2 -

WEA 3 -

WEA 4 -

WEA 5 -

WEA 7 -

WEA 8 -

WEA 9 -

WEA 10 -

WEA 11 -

WEA 12a Ja Zwergfledermaus - Abschaltalgorithmus mit Höhenmonitoring als Leistungskontrolle und zur Angabe der temporären Abschaltzeiträume

WEA 13a Ja Zwergfledermaus - Abschaltalgorithmus mit Höhenmonitoring als Leistungskontrolle und

zur Angabe der temporären Abschaltzeiträume

WEA 14a -

WEA 17a Ja Zwergfledermaus - Abschaltalgorithmus mit Höhenmonitoring als Leistungskontrolle und

zur Angabe der temporären Abschaltzeiträume

WEA 18a -

WEA 19 -

WEA 20 -

WEA 21 -

WEA 22 -

WEA 23 -

WEA 24 -

WEA 25 -

WEA 26 -

WEA 29 -

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e44

2. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot)

Obgleich anekdotische Informationen, Verdachtsmomente von Störungen für

einzelne Taxa (z.B. Breitflügelfledermaus) durch den Betrieb von Anlagen ermöglichen,

sind nach bisherigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand keine konkreten Studien

oder sonstige gesicherten Belege vorhanden, die zu einem Verbotstatbestand nach §

44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG führen würden. Insofern ist für den Untersuchungsraum

Gau-Bickelheim / Flonheim kein Verbotstatbestand nach §44 Abs. 1 Nr. 2

BNatSchG zu nennen.

3. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)

Es wurden keine real durch Fledermäuse belegten Quartierbäume oder

sonstige Strukturen gefunden. Lediglich die Gehölzreihen im Westen und im Norden

verfügen über ein erhöhtes Quartierpotential. Auf dieser Grundlage ist durch den

möglichen Bau von neuen Zuwegungen und der Errichtung der Anlagen (mit

Berücksichtigung der notwendigen Kranstellflächen) kein Verbotstatbestand des §44

Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu erwarten.

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5 GESICHTETE UND ZITIERTE LITERATUR

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6 ARTENSCHUTZRECHTLICHE GRUNDLAGEN

Allgemein

Insbesondere seit der Rio Konferenz (1992) und den folgenden Konventionen (Bern,

Bonn) hat der Artenschutz eine verstärkte Verankerung in der internationalen und nationalen

Gesetzgebung. Es soll dadurch ein Beitrag zur Verminderung des fortschreitenden

Artenschwunds und zum Erhalt der biologischen Vielfalt geleistet werden.

Auf der Ebene der EU sind die artenschutzrelevante Gesetze in der FFH-Richtlinie

(92/43/EWG), sowie die Vogelschutzrichtlinie zu finden. In der Bundesrepublik bildet das

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die rechtliche Grundlage hierfür.

BNatSchG

Im BNatSchG ist der Artenschutz in unterschiedlichen Abschnitten verankert.

Mit der Einführung des neuen BNatSchG (am 1. März 2010) wird der Schutz der

biologischen Vielfalt, und mit ihm der Artenschutz, an die erste Stelle des § 1 BNatSchG

gestellt. Um diese Vielfalt zu sicherzustellen wird in § 1 Abs. 2 BNatSchG festgelegt,

entsprechend ihrem Gefährdungsgrad lebensfähige Populationen wildlebender Tier- und

Pflanzenarten und deren Lebensstätten zu erhalten, und den Austausch zwischen den

Populationen zu ermöglichen.

Weiterhin sind in der Eingriffsregelung (§ 15 BNatSchG) und im Biotopschutz (§ 30

BNatSchG) Verknüpfungen zum Artenschutz gegeben. Ausschließlich dem Artenschutz

gewidmet ist das Kapitel 5 (§ 37 - § 55) des BNatSchG.

Im BNatSchG sind alle wildlebenden Tier- und Pflanzenarten vor der

Beeinträchtigung durch den Menschen geschützt (§§ 38 ff. BNatSchG). Bestimmte definierte

Arten unterliegen aber besonderem Schutz. Dieser bezieht sich auf das Verbot von Tötung

von Individuen oder auf Störungen während bestimmter sensibler Zeiten, in denen diese

Arten ohnehin verschiedenen Belastungen ausgesetzt sind und die damit für ihren

Erhaltungszustand von besonderer Bedeutung sind.

Die sich aus dem besonderen Schutzstatus ergebende Verbote finden sich in § 44

BNatSchG.

§ 44 BNatSchG

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Im § 44 BNatSchG werden die für den Artenschutz auf nationaler Ebene wichtigsten

Verbotstatbestände festgelegt, die in Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 gegenüber besonders

geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 13) und in Abs. 1 Nr.1, 2, 3, 4 gegenüber streng

geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 14) sowie allen europäischen Vogelarten gelten.

Die Verbotstatbestände von § 44 Abs. Abs. 1 BNatSchG beziehen sich auf:

Nr. 1 das Nachstellen, Fangen, Verletzen und Töten,

Nr. 2 das Stören,

Nr. 3 die Zerstörung von Nist-, Brut-, sowie Wohn- und Zufluchtsstätten (Nahrungs-

und Jagdgebiete fallen weg)

Nr. 4 und auf die Entnahme von Individuen (inkl. deren Entwicklungsformen)

von Tieren.

Abs. 1 Nr. 2 und 4 werden auch Pflanzen mit eingeschlossen.

In den Absätzen 2 und 3 § 44 BNatSchG wird das Besitz- und Vermarktungsverbot

bestimmter Arten festgelegt. Absatz 4 richtet sich an die land-, forst- und

fischereiwirtschaftliche Bodennutzung.

Für bauliche Fachplanung besonders relevant ist vor allem der Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3

BNatSchG. Diese Tötungs- und Störungs- und Zerstörungstatbestände können sich durch

die Beeinträchtigungen bei Eingriffen ergeben.

Hinsichtlich des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist zu beachten, dass sich das

Tötungsverbot auf das Töten von Einzelindividuen (Stichwort „Kollisionsrisiko“) der

besonders und streng geschützten Arten bezieht. In der aktuellen Rechtsprechung1 wird das

Verbot so ausgelegt, dass von einem kompletten Ausschluss des Tötungsrisikos nicht

ausgegangen werden kann. Im Fall eines Straßenprojekts von Bad Oeynhausen stellt der

Senat fest, dass „[…] die bei lebensnaher Betrachtung nie völlig auszuschließende

verkehrsbedingte Tötung einzelner Exemplare geschützter Arten das Zugriffsverbot nicht

gleichsam automatisch, sondern nur dann aktiviert, wenn sich das Kollisionsrisiko für die

betroffenen Arten durch ein Straßenbauvorhaben „in signifikanter Weise“ erhöht.“

(GELLERMANN 2009, Artenschutz und Straßenplanung – Neues aus Leipzig, NuR (2009) 31:

85–91)

Dabei wurde berücksichtigt, dass sich Tiere zwangsläufig einem gewissen

Schadensrisiko ausgesetzt sehen, wenn sie ihren Lebensraum mit Menschen und deren

Bedürfnissen teilen.

1 Die Rechtssprechung bezieht sich bisher auf § 42 BNatSchG 2002, kann jedoch weiterhin auf § 44

BNatSchG n.F. angewandt werden

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Ist mit dem Eingriff ein vorhabenbedingt erhöhtes Tötungsrisiko gegeben, kann das

Verbot von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unter Umständen umgangen werden, wenn

artspezifische Verminderungsmaßnahmen dieses zusätzliche Risiko vermindern. Durch

diese Verminderungsmaßnahmen muss gewährleistet werden dass das Tötungsrisiko zwar

nicht vollständig ausgeschlossen, aber unter der maßgeblichen Schwelle liegt, die sich aus

dem „normalen“ Zusammenleben von Mensch und den geschützten Arten ergibt.

Bei Betrachtung des Störungsverbotes des § 44 Abs. 1 Nr. 2 wird in der neueren

Rechtsprechung (Rechtsprechung 898 NuR (2009) 31: 898–900) vorausgesetzt, dass es

sich in § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG um eine „erhebliche“ Störung handelt, die nach der

Legaldefinition dann vorliegt, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen

Population einer Art verschlechtert. Eine lokale Population umfasst diejenigen (Teil-)Habitate

und Aktivitätsbereiche der Individuen einer Art, die in einem für die Lebens(-raum)ansprüche

der Art ausreichenden räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen.

Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

„insbesondere“ dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Bruterfolg oder die

Reproduktionsfähigkeit vermindert werden, wobei dies artspezifisch für den jeweiligen

Einzelfall untersucht und beurteilt werden muss.

Nach einem Urteil des BVerwG (2008) wird das Zerstörungsverbot von Habitaten

(und Teilhabitaten) grundsätzlich individuumsbezogen ausgelegt. Es bezieht sich auf

einzelne Nester, Bruthöhlen, „Lebens- und Standortstrukturen“, die nicht zerstört werden

dürfen. Die Zerstörung von Nahrungshabitaten fällt nicht unter das Zerstörungsverbot § 44

Abs. 1 Nr. 3

Freistellung von den Verboten bei der Eingriffs- und Bauleitplanung

In § 44 Abs. 5 BNatSchG wird festgelegt dass im Zuge eines genehmigten Eingriffs

(§ 19 BNatSchG) oder einer zulässigen Maßnahme im Sinne des BauGB ein Verstoß gegen

das Verbot des § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene

unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1

Nr. 1 nicht vorliegt, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben

betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin

erfüllt wird. Diese „Freistellung“ bezieht sich aber nur auf in Anhang IV Buchstabe a der

Richtlinie 92/ 43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten, die

in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind. Soweit

erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für

Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG

aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.

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Wichtig bei zulässigen Eingriffen ist es, die ökologische Funktion aufrecht zu erhalten

oder wieder herzustellen (§15 BNatSchG).

CEF Maßnahmen (measures to ensure the continuous ecological functionality), die in der

FFH-Richtlinie teilweise gefordert werden, sollen den durchgehende Schutz von

artspezifischen Lebensräumen (Habitaten) sicherstellen. Hierbei sind bereits vor dem Eingriff

in die Natur „Ausgleichsmaßnahmen“ notwendig. Diese Maßnahmen gehen über §15

BNatschG hinaus, in dem die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nicht zwingend vor dem

Eingriff stattfinden muss.

Ausnahmen

Ausnahmen der Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG finden sich in § 45 Abs. 7

BNatSchG. Es kann nur zu bestimmten Ausnahmen (erhebliche wirtschaftliche

Schadensvermeidung, Tier- und Pflanzenschutz, Forschungsbedarf, Gesundheit von

Menschen, zwingendes öffentliches Interesse) kommen, wenn sich keine zumutbaren

Alternativen bieten und sich der Erhaltungszustand der Populationen nicht verschlechtert.

Befreiung

Von den Verboten nach § 44 BNatSchG kann nach § 67 BNatSchG befreit werden

sich im Einzelfall mit der Durchführung der Verbote unzumutbare Bedingungen ergeben und

die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Verbote können nur dann überwunden oder umgangen werden, wenn die Voraussetzungen

für Ausnahmeregeln (§ 45 Abs. 7) erfüllt sind.

Diese gehen über eine „steuernde Beeinflussung“ hinaus und bilden festgesetzte Grenzen,

Vorgaben und Determinanten für die Fachplanung.

Aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses können bei § 44 BNatSchG keine

Befreiungen gewährt werden.

Weitere relevante Gesetze

Aufgrund der Relevanz ist das Artenschutzrecht außerhalb der „reinen“

Naturschutzgesetzgebung auch in anderen Gesetzbüchern verhaftet (BGB, BBergG,

BBauG). Besonders bei baulichen Eingriffen im Außenbereich, kommt dem Artenschutz mit

§35 Abs. 3 Nr. 5 des BauGB eine wichtige Bedeutung zu.

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Hiernach werden Baumaßnahmen im Außenbereich, die öffentliche Belange beeinträchtigen,

d.h. bspw. eine beeinträchtigende Wirkung auf Arten und Lebensräume haben, als

unzulässig erklärt. In Abs. 1 „privilegiert“ der Gesetzgeber aber die Vorhaben mit besonderer

Funktion, zu denen auch Windkraftanlagen zählen, die nur dann unzulässig sind, wenn sie

den öffentlichen Belangen (bspw. dem Artenschutz) entgegenstehen.

Im Rahmen eines Planvorhabens ist zu prüfen, dass es zu keinen Verstößen der o.g.

Tatbestände kommt.