Schulung: Grundlagen der Glücksspielsucht747c8361... · Schulung Grundlagen der Glücksspielsucht München, 13.07.2017. Programm 15:00 Grundlagen und Dr. phil. Pawel Sleczka Rahmenbedingungen
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SchulungGrundlagen der Glücksspielsucht
München, 13.07.2017
Programm
15:00 Grundlagen und Dr. phil. Pawel Sleczka
RahmenbedingungenAufgaben und Struktur der LSG,Informationen zu Glücksspiel, rechtlichen Rahmenbedingungen und Angeboten
15:45 Glücksspielsucht: Dipl.-Soz.Päd. Tanja Meinel
Definitionskriterien einer Sucht, Struktur des Suchthilfesystems
16:30 Pause16:50 Glücksspielsucht: Dipl.-Soz.Päd. Tanja Meinel
Epidemiologie, Erscheinungsbild und Entstehungsbedingungen
18:00 Ende der Veranstaltung
AUFGABEN UND STRUKTUR DER LANDESSTELLE GLÜCKSSPIELSUCHT IN BAYERN
Aufgaben der LSG I
• Betreuung und Weiterentwicklung der Versorgungsstruktureno Erhalt und Ausbau von Fachstelleno Betreuung und Ausbau des „Kompetenznetzwerks Glücksspielsucht“o Bereitstellung, Weiterentwicklung, Aufbau und Koordination von
Angeboten für die Selbsthilfe• Prävention
o Bedarfsgerechte Entwicklung, Veröffentlichung und Verbreitung von praxisorientierten Präventionsmaterialien
o Bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung für Multiplikatoren des Jugendschutzes
Aufgaben der LSG II
• Kommunikationskampagne
• Öffentlichkeitsarbeito Websiteo Newsletter
Aufgaben der LSG III
• Fortbildungen und Schulungeno Bedarfsorientierte (Weiter-) Entwicklung und Durchführung von
Qualifizierungsmaßnahmen• Forschung
o Mitwirkung bei der Evaluation des Glücksspielstaatsvertragso Regelmäßiger Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und
Qualitätssicherungo Praxistransferprojekte o Recherche der aufgabenrelevanten Fachliteratur und deren Auswertungo Verschiedene Forschungsvorhaben
Struktur der LSG
GeschäftsstelleGeschäftsführer
Koordinierungs-gremium
Bayerische Akademie für Sucht- und
Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
IFT Institut für Therapieforschung
Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege
Landesarbeitsgemeinschaft Bayern
Unterauftrag: Aktion Jugendschutz Landes-
arbeitsstelle Bayern e.V. (aj)
Versorgungsstruktur,Vernetzung,
Öffentlichkeitsarbeit,Prävention
Transfer Forschung-Praxis:Qualifizierungsmaßnahmen,
Praxistransferprojekte
Forschung, Monitoring,Auswertung
wissenschaftlicher Literatur
Beratung: Kompetenznetzwerk der LSG
64 Suchthilfeeinrichtungen bilden das Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht
• 22 finanzierte Fachstellen • 36 Beratungsstellen• 5 Kliniken (K)• 1 sonstige Einrichtung
12 Fach-/Beratungsstellen haben die Anerkennung für ambulante Rehabilitation3 Kliniken haben die Anerkennungfür stationäre Rehabilitation
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Homepage www.lsgbayern.de
Klinikexplorer
www.bas-muenchen.de
Homepage der BAS
www.verspiel-nicht-dein-leben.de
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www.verspiel-nicht-mein-leben.de
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INFORMATIONEN ZU GLÜCKSSPIEL, RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN UND ANGEBOTEN
GlücksspieleDefinition
• Glücksspi ele sind Spiele mit einem (Geld-) Einsatz ,bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen.
• Der Kom petenza nteil kann variieren, darf aber nicht überwiegen (z.B. Lotto vs. Poker).
Rechtlicher Hintergrund
Grundlegende Einschätzungen des Bundesverwaltungsgerichts(28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -):
Aufgrund seiner Auswirkungen auf
die Psyche des Spielers (Spielsucht)
die wirtschaftliche Situation des Spielers (Vermögensverlust)
sowie aufgrund der Eignung zur Geldwäsche
ist Glücksspiel grundsätzlich schädlich und unerwünscht.
Glücksspielstaatsvertrag
Neuausrichtung des deutschen Glücksspielmarktes durch 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) (gültig seit 2012 für 15 Bundesländer; Ausnahme: Schleswig-Holstein; seit Januar 2013 gültig für alle Bundesländer)
• Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken (Kanalisierung)• Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht• Schaffung von Grundlagen für eine wirksame Suchtbekämpfung• Begrenzung des Glücksspielangebotes/Alternativen zum nicht
erlaubten Glücksspiel bieten• Verhinderung des Ausweichens auf illegales Glücksspiel• Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz• Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen
Wettbewerbs bei Sportwetten
Aktuelle Gesetzeslage
• Regelung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit(Gastronomie und Spielhallen): bislang Gewerbeordnung und Spielverordnung, jetzt zusätzlich GlüÄndStV
• Sportwetten außerhalb der Annahmestellen, d.h. in Sportwett-geschäften oder bei privaten Anbietern: bis GlüÄndStV illegal, jetzt20 private Lizenzen für Sportwetten (Konzessionsmodell mit Experimentierklausel für 7 Jahre)
• Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist in Deutschland (nicht Schleswig-Holstein!) weiterhin verboten.Aber: Lotto und Sportwetten im Internet sind zur besseren Erreichbarkeit der Ziele unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
• Werbung für Lotterien, Sport- und Pferdewetten mit gewissen Einschränkungen im Internet und Fernsehen erlaubt
„Gewerbliches Spiel“
• Verpflichtende Spielpause (5 Minuten) nach einer Stunde Spielbetrieb
• Maximale Anzahl der Geldspielautomaten • in der Gastronomie: 3 Geräte • pro Spielhallenkonzession: 12 Geräte
• Maximaler Verlust pro Stunde: 80 €Maximaler Gewinn pro Stunde: 500 €
• Mindestspieldauer = fünf SekundenMaximaler Einsatz = 0,20 €Maximalen Gewinn = 2 €
Spiel ≠ WalzenlaufSpiel = automatisches Umbuchen von Geld in Punkte
Laut 5. Verordnung zur Änderung der SpielV
„Gewerbliches Spiel“: Was ist neu?
• Verbot von Mehrfachkonzessionen• Längere Ruhezeiten• Mindestabstand zwischen Spielhallen• Sozialkonzepte• Äußere Gestaltung: keine Werbung• Maximaler Verlust pro Stunde: 60 €
Maximaler Gewinn pro Stunde: 400 ۥ Statt Geldspeicher: Geld- und Gewinnspeicher
(max. 10 €) in der Spielpause Entleerung• Spiel umdefiniert• Verbot von Jackpots• Abschaffung der Automatiktaste(Übergangsfrist für Geräte 4 Jahre = steuerliche Abschreibungsfrist)
Laut 7. Verordnung zur Änderung der SpielV
Glücksspielangebot in Bayern
• 9 Spielbanken, die vom Freistaat unter dem Dach der Staatlichen Lotterieverwaltung in München betrieben werden: Bad Füssing, Bad Kissingen, Bad Kötzting, Bad Reichenhall, Bad Steben, Bad Wiessee, Feuchtwangen, Garmisch-Partenkirchen und Lindau
• ca. 3.700 Lotto-Annahmestellen, die jeweils einen eigenen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Lotto Bayern haben und die Produkte von Lotto Bayern vertreiben
Angebot „gewerbliches Spiel“
• Bayern• keine verlässlichen Zahlen bezüglich GSG in Gastronomie• 1.110 Spielhallenstandorte mit 2.049 Konzessionen und
21.770 Spielautomaten
• Deutschland• 56.812 Spielautomaten in der Gastronomie
(keine Auskünfte bei 15% der Kommunen)• 9.102 Spielhallenstandorte mit 14.877 Konzessionen und
155.075 Spielautomaten (Deutschland)
(Trümper & Heimann, 2016;http://akspielsucht.de/wp-content/uploads/2017/01/Bayern.pdf und
http://akspielsucht.de/wp-content/uploads/2017/01/Deutschland.pdf)
Ansteigende Verfügbarkeit
0,00
0,50
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1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016
BRDBayern
Geldspielgeräte pro 1.000 erwachsene Einwohner
Online-Glücksspiele
Online-Glücksspiele (Poker und Roulette) sind in Deutschland illegal(Achtung: Schleswig-Holstein war 2012 anders geregelt; seit Anfang 2013 dem Glücksspielstaatsvertrag wieder beigetreten)
• Online-Glücksspiele haben in Deutschland einen Marktanteil von ca. 10% (FAZ online, 06.02.2012)
• Zweitgrößter Online-Poker-Markt weltweit: 9,64% aller Spieler sind aus Deutschland (Fiedler, 2011; Chip, 10/2013)
Umsätze
• Umsätze auf dem (legalen) deutschen Glücksspiel-Markt 201233,11 Mrd. €glücksspielbezogene Einnahmen des Staates: 2,846 Mrd. €
• Umsätze bei Geldspielautomaten (gewerbliches Spiel)19,2 Mrd. € Brutto-Spielertrag: 4,14 Mrd. €
• Umsätze auf dem (illegalen) Online-Glücksspiel-Markt 201317 Mrd. €
(Meyer, 2014)
(EU Pilot 7625/15/GROW)
GlücksspieleTeilnahme an Glücksspielen
(BZgA: Haß & Lang, 2016)
* Statistisch signifikanter Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Befragten mit p<0,05
Spielart Gesamt in %(Lebenszeit)
Männer in %(Lebenszeit)
Frauen in %(Lebenszeit)
Irgendein Glücksspiel (ohne Private GS) 75,8 80,1* 71,5
Lotto „6 aus 49“ 57,1 61,3* 52,8
Sofortlotterien 37,6 38,4 36,8
Spiel 77/Super 6 30,2 34,1* 26,2
Privates Glücksspiel 20,7 29,4* 11,8
Geldspielautomaten 19,4 26,1* 12,7
Spielbank (insgesamt) 16,1 18,5* 13,8
Glücksspierale 14,9 17,7 12,1
Großes Spiel in der Spielbank 12,4 14,1* 10,7
Fernsehlotterien 11,5 10,0* 13,1
Eurojackpot 9,9 13,3* 6,4
Sportwetten 7,4 11,6* 3,2
Glücksspielteilnahme bei Personen mit Glücksspielproblemen
Glücksspiel Glücksspieler ohne Probleme
Personen mit auffälligem
Glücksspielen
Personen mit problematischem
Glücksspielen% OR % OR % OR
Lotto „6 aus 49“ 61,5 1 62,1 1,2* 52,9 0,8Eurojackpot 18,6 1 23,2 1,3 22,5 1,1Fernsehlotterien 12,1 1 6,7 0,6 6,8 0,7Sportwetten insgesamt 6,3 1 12,3 1,6 18,9 2,2
Oddset-Spielangebote 2,3 1 1,8 0,6 14,8 4,6*Live-Wetten 1,9 1 5,5 2,1* 8,4 3,0*Online-Wetten 2,5 1 5,2 1,5 6,2 1,5
Spielbank insgesamt 4,2 1 5,1 1,0 23,0 5,4*Großes Spiel/Spielbank 3,1 1 4,1 1,1 19,2 5,9*Kleines Spiel/Spielbank 1,7 1 1,8 0,9 19,1 10, 9*
Geldspielautomaten 5,6 1 10,7 1,5 42,3 10,4*Casinospiele/Internet 1,4 1 1,0 0,6 5,1 2,4* Statistisch signifikanter Unterschied (p<0,05)
(BZgA: Haß & Lang, 2016)
Glücksspiele Gefährdungspotential
0
10
20
30
40
50
60
(Meyer, Häfeli, Chantal Mörsen & Fiebig, 2010)
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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