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Schulung Grundlagen der Glücksspielsucht München, 13.07.2017
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Schulung: Grundlagen der Glücksspielsucht747c8361... · Schulung Grundlagen der Glücksspielsucht München, 13.07.2017. Programm 15:00 Grundlagen und Dr. phil. Pawel Sleczka Rahmenbedingungen

Aug 11, 2020

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SchulungGrundlagen der Glücksspielsucht

München, 13.07.2017

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Programm

15:00 Grundlagen und Dr. phil. Pawel Sleczka

RahmenbedingungenAufgaben und Struktur der LSG,Informationen zu Glücksspiel, rechtlichen Rahmenbedingungen und Angeboten

15:45 Glücksspielsucht: Dipl.-Soz.Päd. Tanja Meinel

Definitionskriterien einer Sucht, Struktur des Suchthilfesystems

16:30 Pause16:50 Glücksspielsucht: Dipl.-Soz.Päd. Tanja Meinel

Epidemiologie, Erscheinungsbild und Entstehungsbedingungen

18:00 Ende der Veranstaltung

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AUFGABEN UND STRUKTUR DER LANDESSTELLE GLÜCKSSPIELSUCHT IN BAYERN

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Aufgaben der LSG I

• Betreuung und Weiterentwicklung der Versorgungsstruktureno Erhalt und Ausbau von Fachstelleno Betreuung und Ausbau des „Kompetenznetzwerks Glücksspielsucht“o Bereitstellung, Weiterentwicklung, Aufbau und Koordination von

Angeboten für die Selbsthilfe• Prävention

o Bedarfsgerechte Entwicklung, Veröffentlichung und Verbreitung von praxisorientierten Präventionsmaterialien

o Bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung für Multiplikatoren des Jugendschutzes

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Aufgaben der LSG II

• Kommunikationskampagne

• Öffentlichkeitsarbeito Websiteo Newsletter

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Aufgaben der LSG III

• Fortbildungen und Schulungeno Bedarfsorientierte (Weiter-) Entwicklung und Durchführung von

Qualifizierungsmaßnahmen• Forschung

o Mitwirkung bei der Evaluation des Glücksspielstaatsvertragso Regelmäßiger Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und

Qualitätssicherungo Praxistransferprojekte o Recherche der aufgabenrelevanten Fachliteratur und deren Auswertungo Verschiedene Forschungsvorhaben

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Struktur der LSG

GeschäftsstelleGeschäftsführer

Koordinierungs-gremium

Bayerische Akademie für Sucht- und

Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft

(haftungsbeschränkt)

IFT Institut für Therapieforschung

Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege

Landesarbeitsgemeinschaft Bayern

Unterauftrag: Aktion Jugendschutz Landes-

arbeitsstelle Bayern e.V. (aj)

Versorgungsstruktur,Vernetzung,

Öffentlichkeitsarbeit,Prävention

Transfer Forschung-Praxis:Qualifizierungsmaßnahmen,

Praxistransferprojekte

Forschung, Monitoring,Auswertung

wissenschaftlicher Literatur

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Beratung: Kompetenznetzwerk der LSG

64 Suchthilfeeinrichtungen bilden das Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht

• 22 finanzierte Fachstellen • 36 Beratungsstellen• 5 Kliniken (K)• 1 sonstige Einrichtung

12 Fach-/Beratungsstellen haben die Anerkennung für ambulante Rehabilitation3 Kliniken haben die Anerkennungfür stationäre Rehabilitation

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Homepage www.lsgbayern.de

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Klinikexplorer

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www.bas-muenchen.de

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Homepage der BAS

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www.verspiel-nicht-dein-leben.de

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www.verspiel-nicht-mein-leben.de

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INFORMATIONEN ZU GLÜCKSSPIEL, RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN UND ANGEBOTEN

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GlücksspieleDefinition

• Glücksspi ele sind Spiele mit einem (Geld-) Einsatz ,bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen.

• Der Kom petenza nteil kann variieren, darf aber nicht überwiegen (z.B. Lotto vs. Poker).

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Rechtlicher Hintergrund

Grundlegende Einschätzungen des Bundesverwaltungsgerichts(28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -):

Aufgrund seiner Auswirkungen auf

die Psyche des Spielers (Spielsucht)

die wirtschaftliche Situation des Spielers (Vermögensverlust)

sowie aufgrund der Eignung zur Geldwäsche

ist Glücksspiel grundsätzlich schädlich und unerwünscht.

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Glücksspielstaatsvertrag

Neuausrichtung des deutschen Glücksspielmarktes durch 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) (gültig seit 2012 für 15 Bundesländer; Ausnahme: Schleswig-Holstein; seit Januar 2013 gültig für alle Bundesländer)

• Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken (Kanalisierung)• Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht• Schaffung von Grundlagen für eine wirksame Suchtbekämpfung• Begrenzung des Glücksspielangebotes/Alternativen zum nicht

erlaubten Glücksspiel bieten• Verhinderung des Ausweichens auf illegales Glücksspiel• Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz• Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen

Wettbewerbs bei Sportwetten

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Aktuelle Gesetzeslage

• Regelung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit(Gastronomie und Spielhallen): bislang Gewerbeordnung und Spielverordnung, jetzt zusätzlich GlüÄndStV

• Sportwetten außerhalb der Annahmestellen, d.h. in Sportwett-geschäften oder bei privaten Anbietern: bis GlüÄndStV illegal, jetzt20 private Lizenzen für Sportwetten (Konzessionsmodell mit Experimentierklausel für 7 Jahre)

• Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist in Deutschland (nicht Schleswig-Holstein!) weiterhin verboten.Aber: Lotto und Sportwetten im Internet sind zur besseren Erreichbarkeit der Ziele unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

• Werbung für Lotterien, Sport- und Pferdewetten mit gewissen Einschränkungen im Internet und Fernsehen erlaubt

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„Gewerbliches Spiel“

• Verpflichtende Spielpause (5 Minuten) nach einer Stunde Spielbetrieb

• Maximale Anzahl der Geldspielautomaten • in der Gastronomie: 3 Geräte • pro Spielhallenkonzession: 12 Geräte

• Maximaler Verlust pro Stunde: 80 €Maximaler Gewinn pro Stunde: 500 €

• Mindestspieldauer = fünf SekundenMaximaler Einsatz = 0,20 €Maximalen Gewinn = 2 €

Spiel ≠ WalzenlaufSpiel = automatisches Umbuchen von Geld in Punkte

Laut 5. Verordnung zur Änderung der SpielV

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„Gewerbliches Spiel“: Was ist neu?

• Verbot von Mehrfachkonzessionen• Längere Ruhezeiten• Mindestabstand zwischen Spielhallen• Sozialkonzepte• Äußere Gestaltung: keine Werbung• Maximaler Verlust pro Stunde: 60 €

Maximaler Gewinn pro Stunde: 400 ۥ Statt Geldspeicher: Geld- und Gewinnspeicher

(max. 10 €) in der Spielpause Entleerung• Spiel umdefiniert• Verbot von Jackpots• Abschaffung der Automatiktaste(Übergangsfrist für Geräte 4 Jahre = steuerliche Abschreibungsfrist)

Laut 7. Verordnung zur Änderung der SpielV

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Glücksspielangebot in Bayern

• 9 Spielbanken, die vom Freistaat unter dem Dach der Staatlichen Lotterieverwaltung in München betrieben werden: Bad Füssing, Bad Kissingen, Bad Kötzting, Bad Reichenhall, Bad Steben, Bad Wiessee, Feuchtwangen, Garmisch-Partenkirchen und Lindau

• ca. 3.700 Lotto-Annahmestellen, die jeweils einen eigenen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Lotto Bayern haben und die Produkte von Lotto Bayern vertreiben

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Angebot „gewerbliches Spiel“

• Bayern• keine verlässlichen Zahlen bezüglich GSG in Gastronomie• 1.110 Spielhallenstandorte mit 2.049 Konzessionen und

21.770 Spielautomaten

• Deutschland• 56.812 Spielautomaten in der Gastronomie

(keine Auskünfte bei 15% der Kommunen)• 9.102 Spielhallenstandorte mit 14.877 Konzessionen und

155.075 Spielautomaten (Deutschland)

(Trümper & Heimann, 2016;http://akspielsucht.de/wp-content/uploads/2017/01/Bayern.pdf und

http://akspielsucht.de/wp-content/uploads/2017/01/Deutschland.pdf)

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Ansteigende Verfügbarkeit

0,00

0,50

1,00

1,50

2,00

2,50

3,00

3,50

2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016

BRDBayern

Geldspielgeräte pro 1.000 erwachsene Einwohner

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Online-Glücksspiele

Online-Glücksspiele (Poker und Roulette) sind in Deutschland illegal(Achtung: Schleswig-Holstein war 2012 anders geregelt; seit Anfang 2013 dem Glücksspielstaatsvertrag wieder beigetreten)

• Online-Glücksspiele haben in Deutschland einen Marktanteil von ca. 10% (FAZ online, 06.02.2012)

• Zweitgrößter Online-Poker-Markt weltweit: 9,64% aller Spieler sind aus Deutschland (Fiedler, 2011; Chip, 10/2013)

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Umsätze

• Umsätze auf dem (legalen) deutschen Glücksspiel-Markt 201233,11 Mrd. €glücksspielbezogene Einnahmen des Staates: 2,846 Mrd. €

• Umsätze bei Geldspielautomaten (gewerbliches Spiel)19,2 Mrd. € Brutto-Spielertrag: 4,14 Mrd. €

• Umsätze auf dem (illegalen) Online-Glücksspiel-Markt 201317 Mrd. €

(Meyer, 2014)

(EU Pilot 7625/15/GROW)

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GlücksspieleTeilnahme an Glücksspielen

(BZgA: Haß & Lang, 2016)

* Statistisch signifikanter Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Befragten mit p<0,05

Spielart Gesamt in %(Lebenszeit)

Männer in %(Lebenszeit)

Frauen in %(Lebenszeit)

Irgendein Glücksspiel (ohne Private GS) 75,8 80,1* 71,5

Lotto „6 aus 49“ 57,1 61,3* 52,8

Sofortlotterien 37,6 38,4 36,8

Spiel 77/Super 6 30,2 34,1* 26,2

Privates Glücksspiel 20,7 29,4* 11,8

Geldspielautomaten 19,4 26,1* 12,7

Spielbank (insgesamt) 16,1 18,5* 13,8

Glücksspierale 14,9 17,7 12,1

Großes Spiel in der Spielbank 12,4 14,1* 10,7

Fernsehlotterien 11,5 10,0* 13,1

Eurojackpot 9,9 13,3* 6,4

Sportwetten 7,4 11,6* 3,2

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Glücksspielteilnahme bei Personen mit Glücksspielproblemen

Glücksspiel Glücksspieler ohne Probleme

Personen mit auffälligem

Glücksspielen

Personen mit problematischem

Glücksspielen% OR % OR % OR

Lotto „6 aus 49“ 61,5 1 62,1 1,2* 52,9 0,8Eurojackpot 18,6 1 23,2 1,3 22,5 1,1Fernsehlotterien 12,1 1 6,7 0,6 6,8 0,7Sportwetten insgesamt 6,3 1 12,3 1,6 18,9 2,2

Oddset-Spielangebote 2,3 1 1,8 0,6 14,8 4,6*Live-Wetten 1,9 1 5,5 2,1* 8,4 3,0*Online-Wetten 2,5 1 5,2 1,5 6,2 1,5

Spielbank insgesamt 4,2 1 5,1 1,0 23,0 5,4*Großes Spiel/Spielbank 3,1 1 4,1 1,1 19,2 5,9*Kleines Spiel/Spielbank 1,7 1 1,8 0,9 19,1 10, 9*

Geldspielautomaten 5,6 1 10,7 1,5 42,3 10,4*Casinospiele/Internet 1,4 1 1,0 0,6 5,1 2,4* Statistisch signifikanter Unterschied (p<0,05)

(BZgA: Haß & Lang, 2016)

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Glücksspiele Gefährdungspotential

0

10

20

30

40

50

60

(Meyer, Häfeli, Chantal Mörsen & Fiebig, 2010)

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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!