29.11.2004Prof. Dr. Hahne1 Beispielprojekt: Flexibilisierung der Arbeitszeit Ort: Soziale Einrichtung für Kinder und Jugendliche Jahr: 2004 Prof. Dr. Anton.
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29.11.2004 Prof. Dr. Hahne 1
Beispielprojekt: Flexibilisierung der Arbeitszeit
Ort: Soziale Einrichtung für Kinder und Jugendliche
Jahr: 2004
Prof. Dr. Anton Hahne
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Sicherstellung derWirtschaftlichkeit
Anpassung an Arbeitsanfall
(Kunden-orientierung)
Mitarbeiter-orientierung
Warum eigentlich Flexibilisierung der Arbeitszeit?
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Arbeitszeitflexibilisierung
Abrechungs-zeitraum
Abrechungs-zeitraum
Abrechungs-zeitraum
Abrechungs-zeitraum
Abrechungs-zeitraum
Arbeitszeit- volumen
Arbeitszeit- volumen
Arbeitszeit- volumen
Arbeitszeit- volumen
Arbeitszeit- volumen
Abrechungs-
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Abrechungs-
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Abrechungs-
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Arbeitszeit-
volumen
Arbeitszeit-
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Arbeitszeit-
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Arbeitszeit-
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Arbeitszeit-
volumen
bisher: festeKopplung
neu: Ent-kopplung, Ausgleich erst nach längerem Zeitraum
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Abrechungs-zeitraum
Abrechungs-zeitraum
Abrechungs-zeitraum
Abrechungs-zeitraum
Abrechungs-zeitraum
Arbeitszeit- volumen
Arbeitszeit- volumen
Arbeitszeit- volumen
Arbeitszeit- volumen
Arbeitszeit- volumen
Abrechungs-zeitraum
Abrechungs-
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Abrechungs-
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Arbeitszeit-
volumen
Arbeitszeit-
volumen
Arbeitszeit-
volumen
Arbeitszeit-
volumen
Arbeitszeit- volumen
• Aus bisherigen Überstunden (und späterem Freizeit-ausgleich) wird also Mehrarbeit (mit Zeitguthaben) und Minderarbeit (mit Zeitschulden).
• Abkehr von starren Regelungen z.B. nach § 17 BAT, Abs.5, wonach Überstunden möglichst zum Ende des folgenden, spätestens aber bis zum Ende des 3.Monats nach ihrer Ableistung durch Freizeit auszugleichen sind.
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Gleitende Arbeitszeit
• Gleitzeit bedeutet, dass der Mitarbeiter seine Arbeit innerhalb einer gewissen Zeitspanne zu einem selbst gewählten Zeitpunkt beginnen und beenden kann
• Meist wird zwischen Kern- und Gleitzeit unterschieden
• Bei qualifizierter gleitender Arbeitszeit kann der Mitarbeiter Arbeitszeit ansparen (Zeitguthaben) und nachholen (Zeitminus)
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Beispiel: Gleitzeit bei ungleich-mäßiger Verteilung der Arbeitszeit
Jan. Feb.
Mär.
April
Mai Juni Juli Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
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Gleitzeitrahmen
Kernzeit
Auslastungskurve
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Zeitautonome Gruppen
• Teamorientierte Festlegung der Arbeitszeit
• Voraussetzung: Alle Teammitglieder können anfallende Aufgaben übernehmen
• Meist Vorgaben des Arbeitgebers über Rahmenbedingungen
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Vertrauensarbeitszeit• Völliger Verzicht des Arbeitsgebers auf
Arbeitszeitkontrolle• Vorteil: Konzentration auf die Aufgabe nicht auf die
Zeit, daher höhere Motivation und mehr Flexibilität• Nachteil: Gefahr möglicher Leistungsverdichtung
und Nichteinhaltung von Arbeitnehmerschutz-rechten
• Voraussetzung: Offenes Klima zwischen AN und Vorgesetztem, so dass AN unbefangen über Mängel der eigenen Arbeitsleistung reden kann
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Arbeitnehmerschutzrechte• ArbZG § 3: Bei Überschreiten der gesetzlichen
Normalarbeitszeit von 8 Std. um max. 2 Std. innerhalb des individuellen 24 Std.-Werktags Verpflichtung zum Zeitausgleich innerhalb von sechs Monaten (bis max. 12 Monate bei ent-sprechendem Tarifvertrag oder bei Betriebs-vereinbarung)
• ArbZG § 4: (vorher festgelegte) Ruhepausen von mind. 30 Min. bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Std.
• ArbZG § 5: Nach Beendigung der Arbeitszeit mind. 11 Std. ununterbrochene Ruhezeit
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Dokumentationspflicht• Aufzeichnungen über die geleistete
Arbeitszeit müssen laut §16 Abs.2 ArbZG zwei Jahre aufgehoben werden.
• Dokumentationspflicht des AG wird in der Praxis oft an AN delegiert
• Eine Variante zur normalen Dokumentation des jeweiligen Arbeitsbeginns und -endes stellt die Erfassung der Abweichungen dar.
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Arbeitszeitkonten
• Guthabenkonten (mit Verzinsung bei mehrjährigen Langzeitkonten)
• Girokonten (mit Ausgleichsverpflichtung im festgelegten Rhythmus)
• Ampelsysteme (zur Signalisierung stark abweichender Kontostände)
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Ampelkonto (Beispiel)
Bei vorher festgelegter gleicher Basis:
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Bei vorher festgelegter unterschiedlicher Basis
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Probleme in der Praxis
1. Ausgleich am Ende möglicherweise schwierig!Auswege: - Kappung restlicher Differenzen
- ausnahmsweise Übertragung in Folgeperiode- Verlängerung der Laufzeit des
Kontos- Verkleinerung des Korridors
2. Ausgleich bei unerwartetem Ausscheiden des MA- evt. Annahmeverzug des AG
- Negativsaldo nur auszugleichen, wenn MA Wahlfreiheit bei Arbeits-
zeitgestaltung hatte
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Rechtlicher Entscheidungsrahmen
• Direktionsrecht des AG zu Mehrarbeit beschränkt auf Ausnahmesituationen (Notfälle)
• Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei kollektiver Verkürzung/Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG)
• Einführung von flexibler Arbeitszeit bedarf daher entweder formloser Regelabsprache oder schriftlicher Betriebsvereinbarung (nach § 77 Abs.2); dann keine weitere individualrechtliche Vereinbarung nötig
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Flexibilisierungsalternative: Teilzeitbeschäftigung
Jan. Feb.
Mär.
April
Mai Juni Juli Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
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16:00
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Vergütungsniveau gleich-mäßig 50 %
Arbeitsverteilung ungleich-mäßig
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Methodisches Vorgehen zur Flexibilisierung der betrieblichen
Arbeitszeit*• Analyse-Phase
• Orientierungs- und Such-Phase
• Entscheidungsphase
• Planungs-Phase
• Implementierungsphase
• Evaluations-Phase* nach Linnenkohl u.a. 2001, S.97
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Quellen I
• Adamski, Berhard (1998): Praktische Arbeitszeitmanagement. Rechen: Datakontext Vlg.
• Gutmann, Joachim (Hrsg.)(1999): Arbeitszeitmodelle. Stuttgart: Schäffer-Poeschel.
• Hamm, Ingo (2001): Flexible Arbeitszeiten in der Praxis. 2.Aufl. Frankfurt/M.: Bund-Vlg.
• Hamm, Ingo (2002): Flexible Arbeitszeitsysteme. Frankfurt/M.: Bund-Vlg.
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Quellen II• Hamm, Ingo (2003): Arbeitszeitkonten.
Frankfurt/M.: Bund-Vlg.• Langmaack, Sabine (2001): Teilzeitarbeit und
Arbeitszeitflexibilisierung. 2.Aufl. Berlin: Erich Schmidt Vlg.
• Linnenkohl, Karl u.a. (2001): Arbeitszeitflexibilisierung. 4.Aufl. Heidelberg: Vlg. Wirtschaft und Recht.
• Rischar, Klaus (2001): Flexible Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis. München, Berlin: Rehm.
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