WEG ZUM VERTRAG - AGREEMENT
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 1
Der Weg zum Vertrag bis zur Auszahlung der Startrate
K1-Zentren 3. Ausschreibung
ABLAUF NACH FÖRDERUNGSENTSSCHEIDUNG
www.ffg.at
1. Übermittlung des Vertragsentwurfs durch FFG
2. Erstellung des Zentrumsplans durch ZentrumErfüllung „Auflagen vor Vertrag“
3. Erstellung des Förderungsvertrags durch FFG /Länder
4. Erstellung eines Agreements durch Zentrum
5. Auszahlung der Startrate
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1. VERTRAGSENTWURF
Der Vertragsentwurfs (= Förderungsanbot) der FFG enthält alle vertragsrelevanten Punkte wie:
• genehmigte Gesamtkosten und Bundesförderung• Förderungsquote• Zahlungsplan ( bei Kürzungen bitte vorab um Übermittlung des
überarbeiteten Kostenplans via eCall, Vorlage siehe Zentrumsplan)• alle Auflagen der Jury
Versand durch FFG via e-Call (neu) Annahme des Förderungsanbots innerhalb 4 Wochen via eCall (es können ggf. bestimmte Projektdaten noch korrigiert werden z.B.:
Ansprechperson, Bankverbindung).
Hinweis: Auf Grund des Auslaufens der FTE- Richtlinien müssen die Vertragsentwürfe noch 2014 versendet werden!
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2. ZENTRUMSPLAN
Der Zentrumsplan ist Bestandteil des FFG- Förderungsvertrags.
Inhalt:
• Darstellung der Erfüllung der „Auflagen vor Vertrag“.• Erläuterung der Umsetzung etwaiger (weiterer) Auflagen und
Empfehlungen der Jury sowie möglicher daraus resultierender Änderungen gegenüber dem Förderungsansuchen.
• Kostenplan inkl. Projektliste (Annex 1) und Zielgrößen (Annex 2)
Vorlagen: Inhaltlicher Teil (word), Tabellenteil Annex 1+2 (excel) www.ffg.at/comet im COMET Downloadcenter/ Punkt 5 Weg zum Vertrag
Sprache: Englisch
Übermittlung via eCall (unter „Auflagen/ Überarbeitetes Förderungsansuchen hochladen)
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3. FFG FÖRDERUNGSVERTRAG
Der Förderungsvertrag* entspricht inhaltlich dem Vertragsentwurf
Weitere Vertragsbestandteile:• Förderungsansuchen inkl. genehmigter Auflagen und Bedingungen der Förderungsempfehlung• Zentrumsplan (Anlage) • Allgemeinen Förderungsbedingungen (Anlage)*• COMET-Programmdokument (2013)*• Kostenleitfaden Version 1.4 *• Ausschreibungsleitfaden für K1-Zentren 3. Ausschreibung*• FTE Richtlinien (2007- verlängert bis Ende 2014)
Übermittlung des von der FFG unterzeichneten Vertrags in 2-facher Ausfertigung per Post Retournierung eines gegengezeichneten Exemplars an FFG
*) Die gekennzeichneten Dokumente sind auch in englischer Sprache verfügbar, verbindlich ist die deutsche Version.
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4. AGREEMENT
Das Agreement regelt die Zusammenarbeit aller Partner.
Inhalt: • Klärung wichtiger Ziel-, Organisations- und Ablauffragen • Regelung der Rechte und Pflichten der Partner (insb. IPR‘s)• Haftungsregelungen, Ein- und Austritt von Partnern,• Überbindung wichtiger Vertragsbestandteile, etc.• Die FFG hat das Recht in relevanten Gremien ohne Stimmrecht teilzunehmen
- Für bestehende Zentren ist ein Amendment zu einem bereits bestehenden gültigen Agreement zulässig.
- Detailliertere Regelungen erfolgen in (bilateralen) Kooperations- bzw. Projektverträgen und dürfen dem Agreement nicht widersprechen!
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AGREEMENT-LEITFADEN
• Leitfaden enthält wichtige Regelungsbereiche eines Agreements inklusive der zu überbindenden relevanten Vertragsbestandteile
• Hilfestellung zu Struktur und Aufbau• Mindestkriterien für IPR-Regelungen IPR- Sideletter enhält Best Practice Beispiel für Neuschutzrechte• Nicht zur unmittelbaren Übernahme geeignet sondern an eigene
Erfordernisse anzupassen!
Aktueller Leitfaden für COMET K1-Zentren 3.Call www.ffg.at/comet im Downloadcenter/Punkt 5 „Der Weg zum Vertrag“. Abstimmung des Agreements mit FFG vor Unterzeichnung (keine
rechtliche Prüfung) und Länder; die Kenntnisnahme der Länder ist mit diesen abzuklären!
Exkurs: Best Practice Beispiel für Neuschutzrechte
Grundsätzlich soll das Zentrum Eigentümer sein.
Unterschiedliche Regelungen ggf. nach Projektkategorien: 1. Strategische Projekte: • Rechte stehen dem Zentrum und ggf. den am jeweiligen Projekt beteiligten
Wissenschaftlichen Partner im Verhältnis der geleisteten Tätigkeit zu• Nutzungsrechte haben alle am Strategischen Projekt beteiligten Partner
2. Single Firm & Multi-firm Projekte • Eigentümer soll grundsätzlich das Zentrum sein, UP + WP haben
Nutzungsrechte innerhalb klar definierter Interessensbereiche (unentgeltlich, zeitlich unbegrenzt)
• Außerhalb hat Zentrum Recht zur Nutzung und Verwertung der Ergebnisse• (Methodische) Ergebnisse stehen dem Zentrum jedenfalls für
Eigenforschung (Auftragsforschung) zur Verfügung
5. AUSZAHLUNG DER STARTRATE
Voraussetzungen für Auszahlung:
• Vorliegen des unterzeichneten Förderungsvertrags• Erfüllung aller relevanten Auflagen „vor Startrate“.• Vorlage eines gültigen Agreements welches von
mindestens 50% der wissenschaftlichen und 50% der Unternehmenspartner unterzeichnet ist und mind. 50% der Partnerbeitragsleistungen abgedeckt sind
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