Tarif- und Besoldungsrunde 2009
Übersicht
AusgangsbedingungenForderungen der GEWMeinung der ArbeitgeberZeitlicher AblaufErfolg durch StreikKleine Streikschulung
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Die Ausgangsbedingungen
Tarifrunde findet nur im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) statt, das heißt, nur in den Ländern
(außer Berlin und Hessen).Kommunen und Bund sind nicht dabei.
=> „Müllfahrer streiken nicht mehr für uns!“
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Die Ausgangsbedingungen
Von dieser Tarifrunde betroffen sind 1.950.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. 1.250.000 davon sind Beamtinnen und Beamte und 700.000 Angestellte.
Fast die Hälfte aller Landesbeschäftigten sind Lehrkräfte.
Dazu kommen die Beschäftigten an den Hochschulen, die pädagogischen Mitarbeiterinnen, Schulsozialarbeiter.
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Die Ausgangsbedingungen
Osten: überwiegend Angestellte – hohe Verantwortung!
Westen: Überwiegend Beamtinnen und Beamte!
Verzahnung von Tarif- und Besoldungsrunde, da die Ergebnisse von Tarifrunden per Gesetz durch die Länder auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden.
Achtung: auch VersorgungsempfängerInnen natürlich betroffen – also ist politische Einbeziehung nötig
Ohne Beamtinnen und Beamte läuft diese Tarifrunde nicht!
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Die Ausgangsbedingungen
Reform des BAT/BAT-OAusscheren der Länder aus dem Tarifverbund
2003/04 und „Einfangen“ 2006TV-L statt TVöD für Länder seit 1.11.2006„Rumpf-TV“: Die Entgeltordnung fehltÜberleitungsrecht mangelhaft
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Die Ausgangsbedingungen
Letzte Erhöhung: 2,9 % Januar 2008, nach Jahren von Einmalzahlungen.
Inflationsrate: 2007: 2, 2 Prozent 2008: ca. 3,3 Prozent
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Die Ausgangsbedingungen
Ergebnisse der Tarifrunde 2008Zum 1. April 2008 wird im Tarifgebiet Ost das
Tabellenentgelt um 50 Euro und dann linear um weitere 3,1 Prozent erhöht.
Eine weitere lineare Erhöhung des Tabellenentgelts um 2,8 Prozent erfolgt zum 1. Januar 2009.
Für das Jahr 2009 erhalten alle Beschäftigten im Januar eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro.
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Die Ausgangsbedingungen
Zum 1. Januar 2008 wird im Osten beim Bund und den kommunalen Arbeitgebern das Entgelt in den Entgeltgruppen 1 bis 9 an 100 Prozent des Westentgelts angeglichen.
Der Bund zieht darüber hinaus die Ostangleichung in den Entgeltgruppen 9 bis 15Ü vom 1. Januar 2010 auf 2008 vor.
Für das Tarifgebiet West wird ab 1. Juli 2008 die wöchentliche Arbeitszeit bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 39 Stunden festgelegt.
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Chronologie der politischen Ereignisse - Besoldung
1971
2006
Vereinheitlichungder
Bundesbesoldung
Föderalismusreform
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Was will die Landesregierung?
Rüttgers betonte, Beamte müssten als Leistungsträger des Staates ebenfalls vom Aufschwung profitieren.
«Wir brauchen eine zusätzliche Leistungsbezahlung und streben daher in Nordrhein-Westfalen ein Startbudget in Höhe von einem Prozent der Besoldungsausgaben pro Jahr an», sagte der Ministerpräsident.
Außerdem werde die Landesregierung die Bundesregelung der Rente mit 67 auch auf den öffentlichen Dienst übertragen.
Zitat vom 7.01.2008
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Was hat die Landesregierung versprochen bei der Verschiebung der Besoldungserhöhung 2008?
Zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses von 2009!
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Die Forderungen der GEW
kräftige lineare Anhebung des Entgeltes wie beim TVöD
Erhöhung der Tabellenwerte, nicht Einmalzahlungen
keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West in der Vergütung, beim Zahltermin und bei Jahressonderzahlung
Wiedereinführung Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulage
keine Erhöhung des Leistungsentgelts
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Die Forderungen der GEW
verbindlicher Termin für die Aufnahme von Verhandlungen zur Tarifierung der Eingruppierung von Lehrkräften, auch IIb Lehrkräfte an Hochschulen
Rechtsanspruch auf die Anerkennung von Ausbildungszeiten und Erfahrungen bei anderem Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung, auch § 40 TV-L
zeit- und wirkungsgleiche Übertragung aufs Beamtenrecht
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Die Forderungen der GEW - Exkurs
Vorteilsregelungen nur für GEW-Mitglieder
ideologische Position TdLRechtsprechung BAG 1965:
„darf kein Streikziel sein“neu: IG Metall, verdi – Tarifverträgeaber Verfahren laufenWechsel der Rspr. in Sicht (?)
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Position der Arbeitgeber
Tarifpolitik muss Beitrag leisten zum Erhalt der Arbeitsplätze
Entgelte nur „maßvoll“ steigernOstangleichung zur DispositionAbkopplung OstenArbeitszeit erhöhen (ohne Lohnausgleich)Leistungsbezahlung ausbauenTdL: „Ausschließlich Tabellenentwicklung, keine
andere Themen!“Neu: Argument der Finanzkrise welches keine
Argument istGEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 16
Positionen der Arbeitgeber
Erkennen jedoch Problem der Nachwuchsgewinnung und Lehrkräftemangel!
Die TdL ist schon in diesem Jahr bereit über Verbesserungen zu sprechen: Stufenfindung der Lehrkräfte
NRW-Sonderregelungen – MSW instrumentalisieren!
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Zeitlicher Ablauf: Mitgliederdiskussion
September 2008: Beschluss der GEW-Bundestarifkommission (BTK): Kündigung der Tabellen
bis Anfang Dezember 2008:intensive Mitgliederdiskussion zu den
ForderungenNRW: GT und LTK
Rückkopplung mit LAKL, GEW-BTKMitgliedergewinnung
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Zeitlicher Ablauf: Mobilisierung
Oktober, November, Dezember 2008: Information und Mobilisierung in den Schulen und Hochschulen
4. Dezember 2008: GEW-BTKForderungen werden beschlossen
Erste Aktionsplanung für Mitte Januar notwendig
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Zeitlicher Ablauf: Verhandlungskommission
GEW, GdP sind in gemeinsamer Verhandlungskommission mit ver.di und bei Spitzengesprächen dabei
dbb-Tarifunion ebenfalls
Ziel: gemeinsames Vorgehen
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Zeitlicher Ablauf: Verhandlungen
Lehre aus Verhandlungen mit VKA/Bund im März 2008:nur drei statt fünf VerhandlungsrundenMitte Januar bis Mitte Februar in Berlin
Davor könnten möglicherweise Warnstreiks stattfinden!
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Zeitlicher Ablauf: Warnstreik und Streik
Streikzentren organisieren - Schule dicht und zum Treffpunkt!
„Sparten-Tage“GEW streikt an Schulen und HochschulenGdP bei Polizei und Ordnungsdienst etc.ver.di bei Landesverwaltung,
Straßenmeistereien
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Zeitlicher Ablauf: Schlichtung
Scheitern der Verhandlungen wird erklärt durch eine Partei.
Schlichtungsverfahren, AG stellt zunächst stimmberechtigten Schlichter.
Zeitschiene: 14 Tage aber „Uhr anhalten“Ergebnis der Schlichtung wird erneut verhandelt. Verhandlungsergebnis wird von den Tarifparteien
bewertet, angenommen oder abgelehnt.
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Zeitlicher Ablauf: Erzwingungsstreiks
Bei Nichtannahme, Beschluss der Tarifkommission zur Urabstimmung und zum Erzwingungsstreik (März / April ?)
Neue Angebote und Verhandlungen
Nach dem Ende der Tarifrunde: Mitgliederbefragung
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Erfolg durch Streik: Beispiele
Ärzte: Marburger Bund, 2006/7Lokführer: GdL, 2007/8Flughafenpersonal: verdi, 2008Piloten: Vereinigung Cockpit, 2008Stahlarbeiter: IG Metall, 2008Kita-Erzieherinnen: GEW, 2008
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Erfolg durch Streik: Wir sind angesprochen!
Die GEW organisiert Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen an Schulen, Angehörige von Hochschulen
Nur gemeinsam können wir etwas bewegen.
Wer kämpfen will, muss sich organisieren.
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Erfolg durch Streik: …mit neuen Mitgliedern
Kampagne: „Auf ein Wort Kollegin, Kollege“!Chance 2008/2009Verabredung: Gemeinsam Veranstaltungen zur
Tarifrunde und zum Streikrecht in den Schulen organisieren.
Material der GEWFilmprojekt
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Fragen und Antworten zu:StreikrechtStreikorganisationNotdienstBeamteGeldKrankenversicherung
Kleine Streikschulung: Übersicht
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Warum gibt es das Streikrecht?
„Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik wären nicht mehr als 'kollektives Betteln' .“
So das Bundesarbeitsgericht wörtlich in einem Grundsatzurteil vom 10.6.1980.
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Welche Meinungen gibt es dazu?
"Man müsste Lagerfeuer machen und erst mal die ganzen Flächentarifverträge verbrennen und das Betriebsverfassungsgesetz dazu und dann das ganze schlank neu gestalten."
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Wer sagt dies?
Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industriein: Spiegel-Online, 11.3.2003
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Wo ist das Streikrecht verankert?
Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz garantiert das Streikrecht.
Landesverfassungen haben entsprechende Regelungen.
In Artikel 6 Nr. 4 der europäischen Sozialcharta wird das Arbeitskampfrecht ebenfalls anerkannt.
Zulässiger Streik steht unter besonderen Schutz der Rechtsordnung.
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Wo ist das Streikrecht verankert?
Artikel 9 Grundgesetz[Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
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Wo ist das Streikrecht verankert?
Fortsetzung Art. 9 Abs.3 GG
Maßnahmen nach den Artikeln 12 a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden. (Wehrdienst, Ersatzdienst)
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Was sagt die GEW?
„Der Abschluss von Tarifverträgen ist ein zentrales Handlungsfeld der Gewerkschaften. Mit Tarifverträgen schützt die GEW die materiellen, sozialen und rechtlichen Interessen ihrer Mitglieder; trägt sie dazu bei, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verbessert werden.“
GEW- Richtlinien für die Durchführung von Tarifverhandlungen und die Führung von Arbeitskämpfen.
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Wer entscheidet über einen Streik?
Die Landesarbeitskampfleitung entscheidet über die Modalitäten der Durchführung eines Arbeitskampfes.
flächendeckend: landesweit oder regional einzelne Bereiche: Sparten zeitliche versetzte Streikreihenfolge Flexistreik
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Welche Streikarten gibt es?
Warnstreik
Erzwingungsstreik
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Was ist ein Warnstreik?
Dem Arbeitgeber deutlich machen, dass Gewerkschaftsmitglieder bereit sind, für die Verhandlungsziele die Arbeit niederzulegen.
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GEW NRWOktober 2008
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Zahlt der Arbeitgeber mein Entgelt weiter?
Nein!Bei rechtsmäßigen Streiks ruhen die beiden
Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Geld!
Einstellung der Gehaltszahlung durch Arbeitgeber ist somit keine Strafe.
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Wie bezahle ich Miete und Essen?
Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld bei Erzwingungsstreiks bzw. Ersatz des Nettoabzuges bei Warnstreiks.
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Was ist mit den Nichtmitgliedern?
Nichtmitglieder haben zwar uneingeschränkte Streikrechte, können jedoch keine Unterstützung im Streik oder Aussperrungsfall von einer Gewerkschaft erwarten.
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Welche Möglichkeiten haben Nichtmitglieder?
Natürlich der Gewerkschaft beitreten auch während des Arbeitskampfes!
Dann hat man Schutz und Streikgeld!Und wir alle sind durchsetzungsfähiger!
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Was ist mit den Beamten?
Beamte dürfen derzeit nicht streiken.GEW hat aber vor ILO Verfahren gegen BRD
gewonnen. Streikbrechertätigkeiten dürfen von Beamten nicht
verlangt werden – so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 02.03.1993 – 1 BvR 1213/85.
Anweisung dennoch Folge leisten, remonstrieren, GEW informieren, gegebenenfalls Unterlassungsklage.
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Ist das Streikgeld lohnsteuerpflichtig?
Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 24.10.1990: Streikunterstützungen sind steuerfrei!
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Gilt die Krankenversicherung weiter?Man ist auch während des Streiks
krankenversichert.Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen
Krankenkasse besteht ohne zeitliche Begrenzung die Mitgliedschaft bis zur Beendigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort.
Freiwillige Versicherte müssen weiter die Beiträge bezahlen.
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Kann ich wegen Streikteilnahme gekündigt werden?
Es gilt der Schutz durch Artikel 9, Absatz 3, Grundgesetz.
Es darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Streikteilnehmer bei einem rechtmäßigen Streik geben.
Es ist keine Kündigung und keine Abmahnung möglich.
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Welche Rechte hat der Arbeitgeber?
Keine Weisungsrechte des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer während des Streiks.
Streikende dürfen Räume und Materialien des Arbeitgebers nicht nutzen, es sei denn, es ist vereinbart.
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Bin ich zum Notdienst verpflichtet?
Nein!
Notdienst ist ein Entgegenkommen der Streikenden.
Notdienstvereinbarungen sind jedoch möglich. Notdienstregelungen während des Arbeitskampfes
werden von der Arbeitskampfleitung entschieden.
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Wie wird der Streik organisiert?Zentrale Arbeitskampfleitung
Bundesebene, Aufrufe
LandesarbeitskampfleitungLandesebene, Konkretisierung der Aufrufe
Arbeitskampfleitungen Kreisebene, Organisation vor Ort
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Welche Aufgaben hat die Arbeitskampfleitung vor Ort?
Schulen informieren Ansprechpartner in den Schulen finden (Tel. / Mail), Info an
LAKL - ListeStreikaufruf aushängen, aufrufenzentralen Treffpunkt organisierenStreikgeld – Liste führen
Streikbüros gffls. mit Hilfe der Ruheständler-ObleuteInfos der Landesarbeitskampfleitung und
Werbematerialien verteilen
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Wo findet man Material?Handbuch der GEW Mail von LAKL Anforderungen durch Kreise Pakete vom HVInternetseiten
Elternbriefe und Info an Schüler, Fahnen, Schilder, Kennzeichnung, Streikaufrufe, Info an Streikende, Streikgeldlisten, Werbematerialien, Tariftelegramme
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Wo findet man Material?
1. Tarifverteiler Hauptvorstand Direkt, schnell, informativ
2. Tariftelegrammper E-MailEintragen auf www.gew-tarifrunde.de
3. Internetseitenwww.gew-tarifrunde.dewww.gew.de mit Link auf www.gew-tarifrunde.de
4. www.gew-nrw.de – Seite Tarifpolitik/Tarifrunde 2009
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„Das Stärkste, was die Schwachen haben, ist eine Gewerkschaft.“
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