Musterhygieneplan für Arztpraxen
Stand: Mai 2018
Kreisausschuss des Kreises Groß-GerauFachbereich Gesundheit und VerbraucherschutzWilhelm-Seipp-Straße 964521 Groß-Gerau
Ansprechpartner:Frau Katy Hasenbein, [email protected] Dr. Silke Brandenburg, [email protected]
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HygieneplanPraxis
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Inhaltsverzeichnis:1. Einleitung..............................................................................................................................5
2. Hygienemanagement in der Arztpraxis.................................................................................5
2.1 Personelle Anforderungen...............................................................................................5
2.2 Personalhygiene..............................................................................................................5
2.2.1 Händehygiene...........................................................................................................5
2.2.2 Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung...............................................10
2.2.3 Weitere Schutzmaßnahmen für das Personal........................................................14
2.3 Umgebungshygiene......................................................................................................15
2.3.1 Flächenreinigung und Flächendesinfektion............................................................16
2.4 Hygiene bei Behandlung von Patienten........................................................................19
2.4.1 Haut- und Schleimhautantiseptik............................................................................19
2.4.2 Zubereitung von Injektionslösungen und Mischinfusionen.....................................20
2.4.3 Durchführung von Injektionen, Punktionen und Blutentnahmen............................21
2.4.4 Durchführung von Infusionen.................................................................................23
2.4.5 Einsatz von Barrieremaßnahmen...........................................................................24
2.4.6 Umgang mit MRE, Clostridium difficile, Noroviren..................................................25
2.5 Umgang mit Medikamenten..........................................................................................26
2.6 Meldung infektiöser Erkrankungen................................................................................27
3. Baulich - funktionelle Gestaltung........................................................................................27
4. Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.....................28
4.1 Lagerfristen von Sterilgut:.............................................................................................29
5. Abfallentsorgung.................................................................................................................29
6. Anhang................................................................................................................................31
6.1. Dokumentationsblatt zu Schulungen/Unterweisungen.................................................31
6.2 Verhalten bei Unfällen...................................................................................................32
6.3 Verfahrensanweisungen zur Herstellung einer Reinigungs- oder
Flächendesinfektionsmittellösung/Instrumentendesinfektionsmittellösung.........................33
6.4 Reinigungs- und Desinfektionsplan...............................................................................34
6.5 Arbeitsanweisung zum Umgang mit Patienten mit MRGN............................................38Seite 3 von 42
6.6 Überwachung der Kühlschranktemperatur....................................................................39
6.7 An- und Ablegen von Schutzkleidung...........................................................................40
7. Quellennachweis und weiterführende Literatur..................................................................41
Abbildungsverzeichnis:Abbildung 1: Die Indikationen der Händehygiene der „Aktion Saubere Hände“.......................8
Abbildung 2: Einreibetechnik zur Händedesinfektion nach Empfehlung ,,Aktion Saubere
Hände"......................................................................................................................................9
Abbildung 3: Schutzhandschuhe für die Patientenbehandlung..............................................12
Abbildung 4: Auswahl Handschuhe zum Schutz vor chemischen/mechanischen Gefahren..12
Abbildung 5: Verteilung von talgdrüsenreicher und – armer Haut beim Menschen................20
Abbildung 6: Risikobasierte Maßnahmen bei Injektionen und Punktionen.............................22
Abbildung 7: Lagerfristen von Sterilgut...................................................................................29
Abbildung 8: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des
Gesundheitsdienstes..............................................................................................................30
Abbildung 9: Arbeitsanweisung zum Umgang mit Patienten mit MRGN................................38
Abbildung 10: An- und Ablegen von Schutzkleidung..............................................................40
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1. Einleitung
Ziel eines Hygieneplans ist die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Patienten sollen vor nosokomialen Infektionen geschützt, die Weiterverbreitung von
Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, soll vermieden werden. Bei
Einhaltung der festgelegten Maßnahmen werden Patienten und Beschäftigte wirksam vor
Infektionen und anderen Gesundheitsschädigungen geschützt.
Der Hygieneplan enthält alle von der Praxisleitung für die Erfüllung dieses Ziels festgelegten
innerbetrieblichen Verfahrensweisen und ist für alle in der Praxis Beschäftigten verbindlich.
Er wurde auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen zu Hygiene und
Infektionsprävention, dem Medizinproduktegesetz und Arbeitsschutzrecht erstellt.
2. Hygienemanagement in der Arztpraxis
2.1 Personelle Anforderungen
Für alle in der Praxis Beschäftigten werden auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen
regelmäßig hygienische und fachspezifische Schulungen durchgeführt. Alle Beschäftigten
werden bei Neueinstellung und einmal jährlich in die Inhalte des vorliegenden Hygieneplans
unterwiesen und dies wird dokumentiert (siehe „Dokumentationsblatt zu
Schulungen/Unterweisungen“ im Anhang).
Die Aufbereitung von Medizinprodukten erfolgt durch Mitarbeiter, welche die Qualifikation
gemäß Anlage ,,Sachkenntnis des Personals" der KRINKO/BfArM-
Empfehlung ,,Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten"
erworben haben.
Weitere Informationen:
KRINKO/BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 4.2.2 Instandhaltung
2.2 Personalhygiene
2.2.1 Händehygiene
Die Händehygiene ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen. Zu
den Maßnahmen der Händehygiene gehören Händewaschen, hygienische und chirurgische
Händedesinfektion, Pflege und Schutz der Hände sowie das Tragen von Handschuhen.
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Voraussetzungen:
Die Praxis verfügt über leicht erreichbare Handwaschplätze, die wie folgt ausgestattet sind:
Einhebelmischbatterie mit fließend warmem und kaltem Wasser
Wasserstrahl sollte nicht direkt in den Siphon bzw. Abfluss gerichtet sein
handbedienungsfreier Spender mit Waschlotion
Spender für Einmalhandtücher
Hautpflegemittel und Hautschutzmittel
Anmerkung: Bei Neueinrichtung oder wesentlicher Umgestaltung eines Handwaschplatzes
ist auf ein ausreichend groß dimensioniertes, tief ausgeformtes Handwaschbecken ohne
Überlauf zu achten. Falls Arbeitsflächen für aseptische Arbeiten an den Waschplatz
angrenzen, sind diese durch einen Spritzschutz abzuschirmen.
Dort wo eine hygienische Händedesinfektion erforderlich ist, sind handbedienungsfreie
Desinfektionsmittelspender vorhanden. Das Händedesinfektionsmittel ist in Einmalgebinden
verfügbar.
Der Arbeitgeber stellt geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel zur Verfügung. Es existiert
ein Hautschutzplan zur Auswahl von Präparaten für Hautreinigung, -schutz und -pflege.
Bei Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern, werden an Händen und Unterarmen
keine Schmuckstücke, (Ehe-) Ringe, Armbänder, Uhren oder Piercings getragen.
Fingernägel sind kurz und rund geschnitten und überragen nicht die Fingerkuppe. Das
Tragen von Nagellack oder von künstlichen sowie gegelten Nägeln ist nicht zulässig.
Weitere Informationen:
Empfehlung der KRINKO „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens
(2016)
TRBA 250
HändewaschenWarum:
Ziel des Händewaschens ist die Entfernung von sichtbarem Schmutz, die Reinigung bei
ästhetischem Bedürfnis (z.B. nach Ablegen von Einmalhandschuhen zur Entfernung von
Handschweiß) und die Entfernung lose anhaftender Mikroorganismen, sofern diese nicht
durch Händedesinfektion abgetötet werden können (z.B. bei Kontamination mit
Bakteriensporen oder Parasiten).
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Wann:
Das Händewaschen wird auf ein notwendiges Minimum beschränkt, da häufiges
Händewaschen die Hornschicht aufquellen lässt, Hautfette verloren gehen und die Haut
austrocknet. Eine verlorene Schutzfunktion kann zu akuten und chronischen
Hauterkrankungen führen.
Das Händewaschen ist nur erforderlich:
vor Arbeitsbeginn
nach Arbeitsende
nach dem Toilettengang
nach sichtbarer Verschmutzung
vor dem Essen
Wie:
Das Waschen der Hände erfolgt unter fließendem Wasser. Mit dem Ellenbogen wird die
hautschonende Waschlotion aus dem Spender entnommen. Die Hände werden eingerieben,
unter fließendem Wasser abgewaschen und anschließend mit einem Einmaltuch sorgfältig
abgetrocknet.
Womit:
siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang
Hygienische Händedesinfektion
Warum:
Ziel der hygienischen Händedesinfektion ist es, Krankheitserreger auf den Händen soweit zu
reduzieren, dass deren Weiterverbreitung verhindert wird.
Wann:
Die hygienische Händedesinfektion wird unabhängig davon, ob Handschuhe getragen
werden, in folgenden Situationen durchgeführt:
vor Patientenkontakt
vor intensivem Hautkontakt
vor der Untersuchung und Behandlung
vor dem Entfernen von Verbänden
vor aseptischen Tätigkeiten, z. B. vor der Durchführung von Injektionen oder
Punktionen
vor dem Legen eines Katheters
vor der Zubereitung von Infusionen
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vor Kontakt zu keimarmen Material
nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material, z.B.
nach Kontakt mit Schleimhaut
vor und nach Kontakt mit nicht intakter Haut
nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Sekreten, Exkreten
nach Ablegen der Handschuhe, da diese keinen absoluten Schutz vor einer
Händekontamination gewährleisten (Perforation, ggf. auch Kontamination beim
Ablegen)
nach Patientenkontakt, z.B. nach der körperlichen Untersuchung, nach Anlegen von
Verbänden, nach Ablegen der Handschuhe, nach Kontakt mit der unmittelbaren
Patientenumgebung (potentiell kontaminierte Gegenstände, Flüssigkeiten oder
Flächen), z.B. nach Kontakt mit Drainagen, Schmutzwäsche, Abfällen,
Urinsammelsystemen
Die Indikationen der Händehygiene:
Abbildung 1: Die Indikationen der Händehygiene der „Aktion Saubere Hände“
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Wie:
Das Händedesinfektionsmittel wird über den Spender berührungslos oder mit Hilfe des
Ellenbogens entnommen und über den gesamten trockenen Handbereich gleichmäßig
verrieben. Die Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, die Flächen
zwischen den Fingern sowie die Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen werden eingerieben
und für die Dauer der Einwirkzeit feucht gehalten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der
Einreibung von Fingerspitzen, Nagelfalz und Daumen.
Abbildung 2: Einreibetechnik zur Händedesinfektion nach Empfehlung ,,Aktion Saubere Hände"Quelle: „Aktion saubere Hände“
Die Einwirkzeit des verwendeten Händedesinfektionsmittels (ca. 3 - 5 ml) wird nach den
Angaben des Herstellers eingehalten, mindestens jedoch werden die Hände für 30
Sekunden feucht gehalten.
Kontamination der Hände:
Bei Verschmutzung der Hände mit kontaminiertem Material (z.B. Stuhl) wird mit einem
Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch die Verunreinigung entfernt. Bei Bedarf werden
die Hände anschließend gewaschen. In jedem Fall wird eine hygienische Händedesinfektion
durchgeführt.
Besteht die Notwendigkeit, Bakteriensporen oder Parasiten von den Händen zu entfernen,
werden nach der Händedesinfektion die Hände gründlich mit Wasser und Waschlotion
gewaschen.
Womit und wie lange:
siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang
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Hautschutz und Hautpflege
Warum:
Eine intakte und gepflegte Haut an Händen und Unterarmen dient als wirksame
Schutzbarriere vor dem Eindringen von Erregern. Zudem lässt sich nur intakte Haut sicher
desinfizieren.
Wann:
Zur Vorbeugung von Hautirritationen wird ein Hautschutzmittel aufgetragen. Das
Hautschutzmittel wird bei Bedarf vor Arbeitsbeginn und bei längerem Tragen von
Handschuhen verwendet. Eine Tragedauer der Handschuhe von mehr als zwei Stunden wird
möglichst vermieden.
Zur Förderung der Regeneration und um ein Austrocknen der Haut zu verhindern, wird ein
Hautpflegemittel angewendet. Das Hautpflegemittel wird regelmäßig aufgetragen.
Wie:
Hautschutz- und Hautpflegemittel werden aus Tuben oder Spendern entnommen.
Womit:
siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang
Weitere Informationen:
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 3.1.1 Händehygiene
2.2.2 Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung
In der Praxis werden Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung so gewählt, dass sie
den Risiken und Hygieneanforderungen in der jeweiligen spezifischen Arbeitssituation
angepasst sind.
Durch Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung als mechanische Barriere werden
Bekleidung, Haut oder Schleimhaut geschützt. Je nach durchzuführender Tätigkeit wird
folgende Schutzausrüstung getragen: Schürzen/Schutzkittel, Handschuhe, Augen-bzw.
Gesichtsschutz, Mund-Nasen-Schutz.
Arbeitskleidung
Bei Dienstantritt wird die Privatkleidung abgelegt und die Arbeitskleidung angelegt.
Arbeitskleidung wird ausschließlich in der Praxis getragen und hat keine spezifische
Schutzfunktion.
Die Privatkleidung wird getrennt von der Arbeitskleidung aufbewahrt.
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Waschen der Arbeitskleidung
Prinzipiell ist eine Aufbereitung der Arbeitskleidung im häuslichen Umfeld wegen des
möglichen Eintrags von Mikroorganismen zu vermeiden. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist,
kontaminierte Wäsche desinfizierend zu reinigen, ist insgesamt eine Aufbereitung mit einem
desinfizierenden Waschverfahren wünschenswert. Entweder kann dies in einer Wäscherei
mit Hygienezertifikat erfolgen oder in der Praxis bei mindestens 60°C mit einem VAH-
gelisteten Waschmittel und einer jährlichen Überprüfung des Waschverfahrens mit
Bioindikatoren. Bei dieser Verfahrensweise sollte eine gewerbliche Waschmaschine mit
Desinfektionsprogramm benutzt werden. Einfache Haushaltswaschmaschinen sind dazu
nicht geeignet.
Schutzkleidung
Warum:
Das zusätzliche Tragen von Schutzkleidung in Form von Einmalschutzkitteln oder
Einmalschürzen verhindert eine Erregerübertragung auf bzw. durch Arbeitskleidung.
Wann:
Je nach durchzuführender Tätigkeit ist Schutzkleidung in folgenden Situationen zu tragen:
Gefahr des Verspritzens von Körperflüssigkeiten oder Chemikalien
erhöhte Gefahr durch vermehrte Abgabe von Erregern durch Patienten (z.B. aerogen
übertragbare Erkrankungen, multiresistente Erreger)
erhöhte Infektionsgefahr für den Patienten oder Anwendung steriler Materialien bei
größeren Eingriffen (z.B. großflächige Wundversorgung)
Wie:
Entsprechend der jeweiligen Anforderungen werden langärmlige und/ oder flüssigkeitsdichte
bzw. flüssigkeitsabweisende Einmalschutzkittel verwendet.
Handschuhe
Warum:
Durch das Tragen von Handschuhen werden eine Kontamination der Hände durch Erreger
sowie der direkte Kontakt mit schädlichen Substanzen in folgenden Situationen vermieden:
Kontakt mit Körperflüssigkeiten, die mit Mikroorganismen kontaminiert sind
Umgang mit Chemikalien während Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten
Aufbereitung von Medizinprodukten
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Wie:
Je nach Anwendungsbereich sind verschiedene Handschuharten notwendig:
Schutzhandschuhe für die Patientenbehandlung (Einmalhandschuhe)Handschuhart Anwendungsbereich Anforderung an die SchutzhandschuheUnsterile (keimarme)Einmalhandschuhe
Zum Schutz des Personals bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontaktz.B. bei invasiven Maßnahmen
mit möglichem Kontakt zu Körperflüssigkeiten
bei möglicher Verunreinigung mit Körperausscheidungen, Sekreten und Exkreten
dünnwandig flüssigkeitsdicht latexallergenarm und ungepudert geprüft nach DIN EN 374 z.B. aus Latex (Naturlatex oder
synthetischer Kautschuklatex), Nitrilkautschuk, Vinyl (PVC), Polyethylen (PE)
SterileEinmalhandschuhe
Zum Schutz der Patienten und des Personals bei Operationen und anderen invasiven Eingriffenz.B. Legen von
Harnwegskathetern Legen von zentralen Venen-
kathetern Gelenkpunktionen
dünnwandig flüssigkeitsdicht latexallergenarm und ungepudert geprüft nach DIN EN 374 vor allem Naturlatex wegen des guten
Tastgefühls
Abbildung 3: Schutzhandschuhe für die PatientenbehandlungQuelle: Artz, K., Bader, L., Lupo, C., Oehl, A., Pfennig, H., Robl, W., Windisch, J. (2014): Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden. Hg. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
1.Auswahl von Handschuhen zum Schutz vor chemischen/mechanischen Gefahren:Schutzhandschuhe für Reinigungs-, Desinfektions- und SterilisationsarbeitenHandschuhart Anwendungsbereich Anforderung an die SchutzhandschuheHaushaltshandschuhe Reinigungstätigkeiten Gummi-Haushaltshandschuhe
verlängerter Schaft zum Stulpen, damit das Zurücklaufen kontaminierter Flüssigkeit verhindert werden kann
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe
Desinfektionstätigkeiten an Flächen, Instrumenten, Geräten
fest, flüssigkeitsdicht, beständig gegenüber dem eingesetzten Desinfektionsmittel
latexallergenarm und ungepudert verlängerter Schaft zum Stulpen, damit
das Zurücklaufen kontaminierter Flüssigkeit verhindert werden kann
vorzugsweise aus Nitrilkautschuk eine vorgegebene maximale
Expositionsdauer darf nicht überschritten werden (hierzu Angaben der Hersteller von Schutzhandschuhen und Desinfektionsmittel beachten)
Baumwoll- -Unterziehhandschuhe
Längere Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten
Textile (luftdurchlässige) Handschuhe z.B. aus Baumwolle
HitzebeständigerHandschuh
Entnahme von heißem Sterilgut aus dem Sterilisator
Latexfreies Silikon bei Einsatzbereich bis 240 °C
Nitrilbeschichtung mit Vliesstoff-Futter bei Einsatzbereich bis 180 °C
Abbildung 4: Auswahl Handschuhe zum Schutz vor chemischen/mechanischen GefahrenQuelle: Artz, K., Bader, L., Lupo, C., Oehl, A., Pfennig, H., Robl, W., Windisch, J. (2014): Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden. Hg. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Bei der Benutzung von Handschuhen wird Folgendes beachtet:
Handschuhe werden gezielt eingesetzt und nur so lange wie nötig getragen.
Handschuhe werden nur auf saubere, trockene Hände angezogen.
Handschuhe werden gewechselt, wenn sie beschädigt oder innen feucht sind.
Einmalhandschuhe werden nur einmal benutzt und danach entsorgt.
Handschuhe werden immer in der richtigen Größe ausgewählt.
Die vom Hersteller vorgegebene maximale Expositionsdauer bei Anwendung von
Chemikalien wird nicht überschritten.
Das Tragen von Handschuhen entbindet nicht von der Pflicht einer
Händedesinfektion vor und nach der entsprechenden Tätigkeit!
Augen- und Gesichtsschutz
Bei allen Tätigkeiten, bei denen mit einem Verspritzen von Körperflüssigkeiten und
Chemikalien zu rechnen ist, wird ein Augen- bzw. Gesichtsschutz getragen.
Mund-Nasen-Schutz
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dient einerseits dem Kontaminationsschutz für die
Nasen- und Mundschleimhaut, andererseits minimiert dieser die Abgabe von Erregern aus
dem Nasen-Rachen-Raum des Trägers. In folgenden Situationen kann das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes notwendig sein:
Gefahr des Verspritzens von Körperflüssigkeiten (z.B. Punktion eines Abszess) oder
Chemikalien
erhöhte Gefahr durch vermehrte Abgabe von Erregern durch Patienten (z.B. aerogen
übertragbare Erkrankungen, multiresistente Erreger)
Aufbereitung von Medizinprodukten
Schutz für immungeschwächte Patienten
Schutz des Patienten oder des Sterilguts bei Eingriffen (z.B. größere
Wundversorgung)
Ein Wechsel der Bekleidung erfolgt täglich sowie nach Bedarf. Die Schutzausrüstung wird
patienten-bzw. tätigkeitsbezogen eingesetzt. Das Ablegen von Bekleidung und
Schutzausrüstung erfolgt unter Vermeidung einer Kontamination der Umgebung.
Einmalmaterialien werden in Abfallbehältnisse abgeworfen. Materialien wie Wäsche und
Mehrwegschutzausrüstung werden der Aufbereitung zugeführt. Anschließend wird eine
hygienische Händedesinfektion durchgeführt.
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Womit:
siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang
Weitere Informationen:
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 3.1.1 Händehygiene, Kapitel 3.1.2
Personalkleidung
2.2.3 Weitere Schutzmaßnahmen für das Personal
Infektionserreger und Chemikalien können eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Zu deren
Vermeidung werden alle zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen eingehalten. Diese
sind:
Vermeidung von impfpräventablen Infektionskrankheiten:
Die Mitarbeiter der Praxis sind berufsbedingt einem regelmäßigen Kontakt zu
übertragbaren Infektionserregern ausgesetzt. Deshalb werden sie regelmäßig über
Gefahren und wirksame Präventivmaßnahmen informiert. Allen Mitarbeitern wird im
Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein Impfangebot unterbreitet.
Vermeidung von Stich- und Schnittverletzungen:
Um die Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen zu vermeiden bzw. so gering wie
möglich zu halten, werden - soweit dies technisch möglich ist - Systeme mit
Sicherheitsmechanismus eingesetzt. Gebrauchte Kanülen werden nicht in die
Schutzkappe zurückgesteckt (kein Recapping). Ein Verbiegen oder Abknicken ist
nicht statthaft, es sei denn, diese Manipulation dient der Aktivierung der integrierten
Schutzvorrichtung. Der Sicherheitsmechanismus darf nicht durch Manipulationen
außer Kraft gesetzt werden. Zur sicheren Entsorgung von spitzen oder scharfen
Gegenständen (z.B. Kanülen) werden stich- und bruchfeste Behälter verwendet, die
eindeutig als Abfallbehältnisse erkennbar sind.
Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen durch Chemikalien:
Zum Schutz vor haut- und schleimhautreizenden Reaktionen sowie zur Vermeidung
von Allergien werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Die zum Einsatz kommenden Chemikalien werden sorgsam gewählt.
Die Beschäftigten werden regelmäßig unterwiesen.
Ungeschützte Kontakte werden durch situationsgerechte Anwendung der
Schutzausrüstung vermieden.
Um einer Anreicherung der Raumluft mit Chemikalien entgegenzuwirken, werden
bereitgestellte Lösungen abgedeckt und Räume gut belüftet.
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Bei Vorfällen wie Stich- oder Schnittverletzung durch gebrauchte Medizinprodukte oder
Spritzer von Körperflüssigkeiten oder Chemikalien auf verletzte Haut und Schleimhaut
werden die entsprechenden Sofortmaßnahmen ergriffen. Der Vorfall wird anschließend
detailliert dokumentiert.
Die zu ergreifenden Maßnahmen sind in einer Arbeitsanweisung festgelegt und dokumentiert
(siehe im Anhang Verhalten bei Unfällen)
Weitere Informationen:
KRINKO/BfArM-Empfehlung Aufbereitung von Medizinprodukten
TRBA 250, Kapitel 6 Verhalten bei Unfällen
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 2.3 Grundpflichten und
Schutzmaßnahmen, Kapitel 2.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfungen
2.3 Umgebungshygiene
Bei den Medizinprodukten werden insbesondere soweit zutreffend - folgende Angaben der
Hersteller beachtet:
bestimmungsgemäße Anwendung
Umgang und Einweisung
Routineüberprüfungen
Instandhaltungsmaßnahmen
Verfahren der Aufbereitung
Bei allen Desinfektionsmitteln und Chemikalien - soweit zutreffend - werden folgende
Angaben der Hersteller beachtet:
Materialverträglichkeit
Kompatibilität der einzelnen Mittel und Tücher (Wipes) untereinander
Kontraindikationen
Ansetzen, Konzentration, Einwirkzeit
Lagerung
Haltbarkeit (geöffnet/ungeöffnet)
Entsorgung (Umweltschutz, Gesundheitsgefahren)
tolerierbare Restmengen im Nachspülwasser (Rückstände der Prozesschemikalien)
besondere Schutzmaßnahmen
Bei der persönlichen Schutzausrüstung werden - soweit zutreffend - folgende Angaben der
Hersteller beachtet:
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Dauer/Tragedauer
Eignung für Chemikalien
Lagerung
Aufbereitung (z.B. Schutzbrille)
2.3.1 Flächenreinigung und Flächendesinfektion
Warum:
Die Reinigung ist ein Prozess zur Entfernung von Verunreinigungen (z.B. Staub, chemische
oder organische Substanzen), ohne dass bestimmungsgemäß eine Abtötung oder
Inaktivierung von Mikroorganismen stattfindet.
Desinfektion ist ein Prozess, durch den die Anzahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen
infolge Abtötung/Inaktivierung reduziert wird.
Ziel der Desinfektion ist es, einen Gegenstand, eine Fläche oder einen Bereich in einen
Zustand zu versetzen, in dem von ihm keine Infektionsgefahr mehr ausgeht.
Wie:
Die Reinigung erfolgt unter Verwendung von Wasser mit reinigungsverstärkenden Zusätzen.
Für eine Desinfektion wird Desinfektionsmittel (fertiges Präparat oder angesetzte Lösung)
verwendet.
Je nach Verschmutzung, Situation und zu desinfizierender Fläche wird ein kombiniertes
Präparat eingesetzt und die Flächenreinigung und-desinfektion in einem Schritt durchgeführt.
Die eingesetzten Flächendesinfektionsmittel sind entsprechend der zu desinfizierenden
Oberflächen und des erforderlichen Erreger-Wirkspektrums sorgsam ausgewählt. Zur
sicheren und wirksamen Anwendung werden die Angaben des Herstellers bezüglich
Zubereitung, Konzentration, Einwirkzeit und Schutzmaßnahmen eingehalten.
Die Sprühdesinfektion von Oberflächen erfolgt aufgrund der inhalativen Gefährdung und der
Gefahr von Sprühschatten nur auf kleinen Flächen oder an Stellen, die einer
Wischdesinfektion nicht zugänglich sind.
Die Desinfektion von Flächen und medizinischen Geräten wird mittels Wischdesinfektion
unter Beachtung folgender Maßnahmen durchgeführt:
Es wird geeignete Schutzausrüstung getragen.
Mit einem Desinfektionsmittel-getränkten Tuch wird die Fläche unter leichtem Druck
vollständig benetzt.
Es erfolgt kein Nach- oder Trockenwischen.
Stark kontaminierte und verschmutzte Oberflächen werden vorgereinigt.
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Ein Einbringen von Verschmutzungen in die Desinfektionslösung wird vermieden.
Das Wiedereintauchen von Tüchern ist nicht erlaubt, da eine Kontamination der
Desinfektionslösung erfolgen kann.
Verwendete Reinigungsutensilien werden nach Abschluss desinfizierend gewaschen
bzw. verworfen. Nach der desinfizierenden Reinigung der Utensilien müssen diese
getrocknet werden. Die Lagerung erfolgt trocken und staubgeschützt.
Es wird für ausreichende Belüftung gesorgt.
Bei der Verwendung von Einmaltüchern (Wipes) müssen die Herstellerangaben beachtet
werden:
Der Eimer muss geschlossen gehalten werden.
Bei der Befüllung wird das Prinzip der Asepsis beachtet.
Die Standzeiten müssen eingehalten werden.
Die Beschriftung muss das Produkt, die Konzentration, das Ansetzdatum und das
Namenskürzel der Person enthalten, die die Desinfektionsmittellösung angesetzt hat.
Was und wann:
Reinigung und Desinfektion von Fußböden
Die Fußböden im Labor werden arbeitstäglich bzw. bei sichtbarer Kontamination einer
Desinfektion unterzogen. In allen anderen Räumen wird der Fußboden arbeitstäglich
gereinigt. Eine Desinfektion erfolgt nur gezielt bei erkennbarer Kontamination (z.B. mit Blut,
Stuhl, Erbrochenem, Urin).
Reinigung und Desinfektion von Flächen
Eine haushaltsübliche Flächenreinigung erfolgt:
in Bereichen, in denen kein Infektionsrisiko besteht (z.B. Treppenhäuser, Flure,
Büros, Sozialräume)
an Flächen ohne häufigen Hand- oder Hautkontakt (Ausnahme: Bereich zur
Abfallentsorgung oder Medizinprodukteaufbereitung)
Eine Desinfektion vor Benutzung erfolgt an/bei:
Arbeitsflächen, auf denen aseptische Tätigkeiten erfolgen (z.B. Zubereitung oder
Ablegen von Medikamenten, Infusionslösungen, Spritzen)
Arbeitsflächen, auf denen desinfizierte Instrumente (z.B. zum Trocknen,
Funktionsprüfung, Verpacken) abgelegt werden
Eine Desinfektion nach Benutzung erfolgt bei:
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Arbeitsflächen, auf welchen die Aufbereitung von Instrumenten durchgeführt wurde
patientennahen Flächen (wie z.B. Patientenliegen ohne Papierauflage)
allen Flächen, bei denen eine Kontamination sichtbar ist oder vermutet wird
Eine mindestens arbeitstägliche Desinfektion erfolgt an:
Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt
Flächen, die in die Versorgung und Behandlung von Patienten einbezogen werden
Flächen im erweiterten Untersuchungs- und Behandlungsumfeld
medizinischen Geräten und Materialien
Reinigung und Desinfektion von medizinischen Geräten und Materialien
Medizinische Geräte und Materialien, die direkten oder indirekten Kontakt zum Patienten
oder dem Patientenumfeld haben und in dessen Versorgung oder Behandlung
eingeschlossen sind, werden einer regelmäßigen Desinfektion unterzogen.
Eine zusätzliche nicht-desinfizierende Reinigung medizinischer Geräte und Materialien
erfolgt nach Bedarf.
Unter Beachtung der Kompatibilität der eingesetzten Mittel zu den Oberflächen erfolgt nach
jeder Anwendung eine Wischdesinfektion
von medizinischen Geräten (wie z.B. Blutzucker-, Blutdruckmessgeräte, Stethoskope,
Fieberthermometer)
an der Patienten-Kontaktfläche der eingesetzten Geräte (z.B. Ultraschallköpfe,
Sonden und Kabel für EKG oder O2-Sättigung)
an den Bediener-Kontaktflächen der medizinischen Geräte (z.B. Knöpfe, Tastaturen,
Bedienelemente)
der verwendeten Hilfsmittel (z.B. Nierenschalen, Tabletts).
Reinigung und Desinfektion von Sanitäreinrichtungen
Sanitäreinrichtungen, einschließlich Toiletten, werden arbeitstäglich sowie bei Bedarf
gereinigt. Eine Desinfektion der Toiletten erfolgt dann, wenn eine Übertragungsgefahr
(z.B. mit Durchfallerregern) gegeben ist.
Womit:
Entsprechend der jeweiligen Anforderungen kommen unterschiedliche Verfahren und
Produkte zur Anwendung.
Die genauen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind im praxisbezogenen
Reinigungs- und Desinfektionsplan festgelegt. Dieser hängt in allen relevanten
Bereichen aus.
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Weitere Informationen:
„Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 3.2.1 Flächenreinigung und
Flächendesinfektion
RKI Empfehlung: Reinigung und Desinfektion von Flächen, 2004
2.4 Hygiene bei Behandlung von Patienten
Zur sicheren Versorgung und Behandlung von Patienten erfolgen die hygienischen
Maßnahmen durch qualifiziertes (ärztliches und medizinisch ausgebildetes) Personal unter
Berücksichtigung vorliegender Untersuchungs- und Behandlungsstandards. Die
grundlegenden hygienerelevanten Maßnahmen sind in diesen Standards detailliert
abgebildet.
2.4.1 Haut- und Schleimhautantiseptik
Warum:
Die Haut- und Schleimhautantiseptik (Desinfektion) hat das Ziel das Infektionsrisiko, das bei
Durchbrechen der natürlichen Barrierefunktion Haut/Schleimhaut entsteht, zu minimieren.
Durch die Desinfektion werden im Bereich der Einstichstelle auf der Haut/Schleimhaut
befindliche Mikroorganismen ausreichend reduziert.
Wie:
Die Desinfektion erfolgt unmittelbar vor dem Eingriff mittels Aufsprühen oder mit einem in
Desinfektionsmittel getränkten keimarmen bzw. sterilen Tupfer. Zur sicheren und wirksamen
Anwendung werden die Angaben des Herstellers zur Einwirkzeit (für talgdrüsenreiche und -
arme Hautbereiche) eingehalten. Während der gesamten Einwirkzeit wird die zu
desinfizierende Stelle vollständig feucht gehalten. Vor dem Eingriff muss das
Desinfektionsmittel abgetrocknet sein. Die betroffene Stelle ist vor Rekontamination (z. B.
durch die Kleidung des Patienten) zu schützen.
Abbildung 5: Verteilung von talgdrüsenreicher und – armer Haut beim MenschenQuelle: http://www.bode-science-center.de/
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Womit und wie lange:
siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang
Weitere Informationen:
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“, Kapitel 3.3.1 Haut- und
Schleimhautantiseptik
2.4.2 Zubereitung von Injektionslösungen und Mischinfusionen
Warum:
Bereits die Zubereitung einer Injektionslösung oder einer Mischinfusion, als vorbereitende
Maßnahme für einen invasiven Eingriff, ist mit dem Risiko einer Erregerübertragung
verbunden. Deshalb ist sowohl in der Vorbereitung als auch in der Zubereitung von
Injektionslösungen und Mischinfusionen eine strikte Asepsis notwendig.
Wie:
Die grundsätzlichen Anforderungen zur Anwendung und Verabreichung von Arzneimitteln
und Materialien werden beachtet:
Sichtprüfung auf Auffälligkeiten, Ausschluss von Verwechslungen und Einhaltung der
Herstellerangaben bezüglich Zubereitung und Lagerung
die Hände und die Arbeitsfläche werden vorab desinfiziert
die Zubereitung erfolgt durch geschultes Personal außerhalb des patientennahen
Bereichs und unmittelbar vor der geplanten Applikation
bei Mehrdosenbehältnissen wird für jede Punktion eine frische Kanüle (alternativ:
Mehrfachentnahmekanüle) und Spritze verwendet. Das Mehrdosenbehältnis wird mit
dem Datum des Erstgebrauchs versehen.
vor dem Einführen der Kanüle wird das Gummiseptum mit Hautdesinfektionsmittel
desinfiziert. Ausnahme: Der Hersteller garantiert die Sterilität des Gummiseptums
unter der Abdeckung.
Womit:
Siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang
Weitere Informationen:
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“, Kapitel 3.3.3 Zubereitung von
Injektionslösungen und Mischinfusionen
Seite 20 von 42
2.4.3 Durchführung von Injektionen, Punktionen und Blutentnahmen
Warum:
Injektionen, Punktionen und Blutentnahmen gehören zu den häufigsten invasiven Eingriffen
in der Arztpraxis. Das damit verbundene Infektionsrisiko ist abhängig von der Art und des
Ortes der Punktion und wird in vier Risikogruppen eingeteilt. Jede Risikogruppe erfordert
bestimmte Hygienemaßnahmen.
Wie:
Neben den allgemeingültigen Hygienemaßnahmen (z.B. Händedesinfektion, keimarmes
Umfeld) werden risikoadaptierte erweiterte Schutzmaßnahmen beachtet:
Wichtig:Die Zubereitung von Medikamenten zur Injektion soll unmittelbar vor der geplanten
Applikation erfolgen. Unmittelbar bedeutet höchstens 1 Stunde vor der Applikation.
Weitere Informationen:
RKI Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei Infektion und Punktion“
Seite 21 von 42
RG Punktionsart Tupfer Steriles Abdecktuch
Schutzkleidungdurchführende Person*
Assistenz
1 Blutentnahme kapillär, venös, arteriell
Injektionen s.c./i.c.//i.m./i.v. Akupunktur
unsteril/steril
nein unsterile Handschuhe bei Blutentnahmen+ i.v. Injektionen
keine
2 Venfloneinlage Arterielle Kurzzeitkatheter Shuntpunktion zur Dialyse
steril nein unsterile Handschuhe keine
Feinnadelpunktion Schilddrüse, Lymphknoten, Mamma
steril nein unsterile Handschuhe keine
Punktion der Portkammer steril nein sterile Handschuhe* keine (KispiSG ja
)3 Lumbalpunktion
Intrathekale Medikamentenapplikation
Pleura-/ Aszitespunktion Gelenkspunktion (mit/ohne
Fremdmaterial) Anlage einer suprapubischen
Ableitung Knochenmarkspunktion Organpunktionen/-biopsien
(z.B. Leber, Niere, Milz,) Amniozentese /
Chorionzottenbiopsie Transvaginale
Gewebspunktion Vorderkammerpunktion des
Auges mit intravitrealer Medikamentengabe
steril ja sterile Handschuhe*chirurg. Maske
sinnvoll
4 Arterielle Langzeitkatheter Thoraxdrainage, Pleuracath Spinal-/ Periduralanästhesie +
Katheter Perkutane endoskopische
Gastrostomie (PEG)
steril ja sterile Handschuhe*chirurg. Maske
erforderlich
Zentralvenöse Katheter Provisorischer
Herzschrittmacher
steril ja sterile Handschuhechirurg. Maske
Haubesteriler OP-Mantel**
erforderlich
* Beachte: Berufsbekleidung, Unterarme frei, keine freihängenden Schlüsselanhänger/Krawatten, bei unvermeidbarem
Körperkontakt im sterilen Gebiet untersuchungsbedingt steriler OP-Mantel notwendig
**Ausnahme: Einlage durch Anästhesie im OP
Abbildung 6: Risikobasierte Maßnahmen bei Injektionen und PunktionenQuelle: https://www.guidelines.ch/page/1463/injektionen-und-punktionen?detail=4463, [Stand 04.05.2018]
Nach Punktionen der Risikogruppen 1 und 2 kann die Punktionsstelle mit einem keimarmen
Wundschnellverband (Pflaster) versorgt werden. Bei Punktionen der Risikogruppen 3 und 4
ist ein steriles Pflaster einzusetzen.
Seite 22 von 42
Womit:
Siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang
Weitere Informationen:
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 3.3.2 Durchführung von
Injektionen, Punktionen und Blutentnahmen
2.4.4 Durchführung von Infusionen
Warum:
Durch eine strikte Asepsis bei der Durchführung von Infusionen können Infektionen
vermieden werden.
Wie:
Für die Verabreichung einer Infusion ist ein sicherer Venenzugang erforderlich. Die Patienten
müssen während und nach der Infusion beobachtet werden.
Bei der Verabreichung von Infusionen werden durch Einhaltung folgender
Hygienemaßnahmen Gefäßkatheter - assoziierte Infektionen vermieden:
Vorbereitung der Infusionslösung erfolgt unter strikt aseptischen Bedingungen
z.B. Eine Venenverweilkanüle wird nach einer Hautdesinfektion und ggf. einer sterilen
Abdeckung gelegt
vor jeder Konnektion bzw. Diskonnektion (Verbindung bzw. Trennung) des
Schlauchsystems erfolgt eine Händedesinfektion. Diskonnektionen sind auf ein
Minimum zu beschränken. Bei Diskonnektionen erfolgt eine Desinfektion der
Konnektionsstelle (Katheterhub) und des Anschlussstücks (Infusionssystem) mit
geeignetem Desinfektionsmittel unter Beachtung der Herstellerangaben; beide
Stellen müssen während der „Infusionspause“ durch sterile Luer-Lock
Kombiverschlüsse vor Kontamination geschützt werden.
Womit:
Siehe Reinigungs- und Desinfektionsplan im Anhang
Weitere Informationen:
KRINKO Empfehlungen ,,Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und
Injektionen" und ,,Prävention Gefäßkatheter-assoziierter Infektionen"
Seite 23 von 42
Bericht der Arbeitsgruppe KRINKO-BfArM-RKI: „Zu spezifischen Fragen bezüglich
Rekonstitution, Zubereitung und Applikation von Arzneimitteln und Infusionslösungen
sowie zur Hautantiseptik“, DOI 10.17886/EpiBull-2016-033
2.4.5 Einsatz von Barrieremaßnahmen
Warum:
Das Tragen von Schutzausrüstung ist in bestimmten Situationen nicht nur für den
Eigenschutz des Personals (siehe 2.2.3), sondern auch für den Schutz des Patienten von
Bedeutung.
Mikroorganismen, die im Regelfall keine Infektionsgefährdung für immunkompetente
Personen darstellen, können hingegen bei Patienten mit herabgesetzter Immunabwehr zu
einer Gesundheitsgefährdung führen. Während der Versorgung eines Patienten mit
verringerter Immunabwehr kann das Tragen von Schutzausrüstung eine wirkungsvolle
Barriere darstellen. Eine Verletzung bzw. Durchdringung der natürlichen Schutzbarriere des
Menschen besteht bei invasiven Eingriffen oder bei der Versorgung ausgedehnter Wunden.
Bei Tätigkeiten in mikrobiell nicht besiedelten Körperregionen (z.B. Harnblase) besteht ein
erhöhtes Infektionsrisiko durch Eindringen von Mikroorganismen. Das Tragen
entsprechender Schutzausrüstung kann das Infektionsrisiko insgesamt wirksam verringern.
Wie:
Als Infektionsschutz für den Patienten kommt folgende Ausrüstung, die der Behandelnde
trägt, in Betracht.
Schutzkittel
Das Tragen eines keimarmen Schutzkittels kann als wirkungsvolle Barriere gegenüber
anhaftenden - auch ,,harmlosen" - Erregern auf der Bekleidung der Beschäftigten dienen.
Zur Wahrung eines sterilen Arbeitsumfeldes ist ggf. ein steriler Schutzkittel anzulegen.
Medizinische Einmalhandschuhe
Ist in bestimmten Situationen eine hygienische Händedesinfektion zur Verhinderung eines
Eintrags von Mikroorganismen nicht ausreichend, sind sterile (OP-) Handschuhe zu tragen.
Mund-Nasen-Schutz
Zur Vermeidung einer versehentlichen Abgabe von Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-
Raum ist bei erhöhter Infektionsgefährdung durch den Behandelnden ein Mund-Nasen-
Schutz anzulegen.
Seite 24 von 42
Womit:
Siehe 6.6 im Anhang: Anlegen und Ablegen von Schutzkleidung
2.4.6 Umgang mit MRE, Clostridium difficile, Noroviren
Da die Zahl multiresistenter Erreger stetig zunimmt, wird auch im normalen Praxisbetrieb
dies immer mehr und mehr ein Thema. Prinzipiell können Personen mit MRSA, VRE und 3
oder 4 MRGN ganz normal am Leben teilnehmen. Sie sollten jedoch die betroffenen
Patienten sensibilisieren offen mit dem Thema umzugehen, denn bei immunsupprimierten
Personen und im Krankenhaus kann es durch solche Erreger durchaus Probleme geben.
Bei Überweisung des Patienten zur Mitbehandlung an eine andere Praxis, bei Einweisung in
ein Krankenhaus, Aufnahme in ein Pflegeheim und Organisation eines Krankentransportes
müssen die übernehmenden Einrichtungen unmittelbar über die Keimträgerschaft informiert
werden. Hierzu ist ein Überleitungsbogen auszufüllen und dem Patienten mitzugeben:
Download unter:
https://www.mre-netzwerk-suedhessen.de/fileadmin/mre/daten/pdf/UeL_Bogen_11_neues_Logo.pdf
Bei Patienten bei denen bereits ein Verdacht auf eine Erkrankung durch Noroviren besteht,
ist darauf zu achten, diese in einem separaten Raum zu isolieren. Weiterhin muss für solche
Fälle ein nach Herstellerangaben wirksames Hände- und Flächendesinfektionsmittel
vorgehalten werden. Für Mitarbeiter, die näheren Kontakt zu den Patienten haben oder der
Patient in der Praxis erbricht oder starke Durchfälle hat, muss eine Schutzkleidung
bestehend aus Mund- Nasen-Schutz, Schutzkittel und Handschuhen vorrätig sein und ggf.
getragen werden.
Bei Patienten mit Clostridium difficile muss darauf geachtet werden, dass nach der
Händedesinfektion auch eine Händewaschung durchgeführt werden muss, da es sich um ein
sporenbildendes Bakterium handelt.
Weitere Informationen:
MRE Netzwerk Südhessen
https://kreisgg.de/gesundheit/infektionsschutz/multiresistente-erreger/,
[Stand 04.05.2018]
https://kreisgg.de/gesundheit/infektionsschutz/mre-netzwerk-suedhessen/,
[Stand 04.05.2018]
2.5 Umgang mit MedikamentenSeite 25 von 42
Warum:
Alle Medikamente werden so gelagert, dass die Zusammensetzung oder die Wirkung des
Medikamentes nicht beeinträchtigt wird. Für den korrekten Umgang mit Medikamenten
werden die Herstellerangaben beachtet.
Wie:
Die Medikamentenlagerung erfolgt:
trocken, staub- und lichtgeschützt.
bei kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln im Kühlschrank
unzugänglich für nicht befugte Personen
unter Beachtung der Anbruch-/Verfallsdaten
getrennt von Lebensmitteln
Die Kontrolle der Temperatur im Kühlschrank erfolgt täglich und ist zu dokumentieren. Diese
liegt zwischen 2 und 8°C. Die Aufbewahrungsfrist der Dokumentation beträgt 5 Jahre.
Das Datum des Erstgebrauchs wird bei Tropfen und Salben vermerkt. Weiterhin ist bekannt,
wie lange diese nach Anbruch haltbar sind. Am besten werden Anbruch- und Ablaufdatum
auf den Salben und Tropfen vermerkt. Das Verfallsdatum der Medikamente wird regelmäßig
kontrolliert und dieses dokumentiert.
Um Verwechslungen und Verunreinigungen zu vermeiden, werden Arzneimittel nie in andere
Gefäße umgefüllt. Packungsbeilagen und Lasche der Verpackung (mit Verfallsdatum und
Chargennummer) bleiben stets mit dem Arzneimittel in der Originalverpackung.
Weitere Informationen:
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 3.5 Hygiene bei Medikamenten
und Impfstoffen
Seite 26 von 42
2.6 Meldung infektiöser Erkrankungen
Die Meldepflichten nach § 6 Infektionsschutzgesetz sind bekannt und werden eingehalten.
Die Meldung der meldepflichtigen Erkrankungen erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb
von 24 Stunden, mittels Meldeformular an das zuständige Gesundheitsamt.
Gesundheitsamt Groß-Gerau
Wilhelm Seipp Str.9
64521 Groß-Gerau
Fax 06152/989349
Das Meldeformular ist auf der Seite des Gesundheitsamtes Groß-Gerau hinterlegt.
https://www.kreisgg.de/gesundheit/infektionsschutz/meldepflichtige-erkrankungen/
[Stand Mai 2018]
Weitere Informationen:
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 1.1.1 Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
3. Baulich - funktionelle Gestaltung
Was:
Warte- und Überwachungszone/-räume für Patienten
getrennte Toiletten für Patienten und Personal
Raum/Räume für Reinigungsutensilien und Entsorgung
Personalumkleide/Personalaufenthaltsraum
Die Ausstattung (Fußböden, Wände, Mobiliar, Gerätschaften und Flächen) aller
vorhandenen Räume ist leicht zu reinigen und zu desinfizieren. An den relevanten Stellen
sind hygienische Handwaschplätze vorhanden (Ausstattung siehe 2.2.1). Weitere allgemein
gültige Anforderungen an den Personal- und Patientenschutz sind bei der Gestaltung der
Räumlichkeiten und den geplanten Arbeitsabläufen berücksichtigt (z.B. Belüftung, Vorhalten
von Schutzkleidung).
Bei der Anwendung von Geräten und anderen Medizinprodukten werden stets die
Herstellerangaben beachtet. Für aktive Medizinprodukte sind die erforderlichen
Dokumentationen (Bestandsverzeichnis, Medizinproduktebücher) angelegt. Die Maßnahmen
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zur Aufbereitung von Geräten und Medizinprodukten sind schriftlich im Reinigungs-und
Desinfektionsplan hinterlegt.
4. Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
Die sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten gewährleistet die Sicherheit und
Gesundheit der Patienten. Deshalb wird die Aufbereitung von Medizinprodukten unter
Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren und
durch entsprechend qualifiziertes, das heißt sachkundiges Personal durchgeführt. Die
Aufbereitung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der gemeinsamen Empfehlung der
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-
Institut (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Während der Aufbereitung von Medizinprodukten werden die erforderlichen Maßnahmen
zum Schutz der Durchführenden konsequent eingehalten.
Besonders zu beachten sind:
das Tragen geeigneter Schutzausrüstung (z.B. schnittfeste Handschuhe,
flüssigkeitsdichter langärmliger Schutzkittel oder Bereichskleidung mit Plastikschürze,
Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz), die mögliche Kontakte der Haut und
Schleimhäute mit Infektionserregern und Chemikalien vermeiden soll (siehe 2.2.2)
die Einhaltung der Umgebungshygiene (z.B. Trennung in ,,rein" und ,,unrein")
umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen (siehe 2.3)
Aufgrund der Komplexität der Aufbereitung von Medizinprodukten empfiehlt das
Gesundheitsamt Groß-Gerau die Verwendung von Einmalinstrumenten.
Weitere Informationen:
KRINKO/BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 4.2.2 Instandhaltung, Kapitel 5
Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
,,Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 5.1 Risikobewertung und
Einstufung von Medizinprodukten vor der Aufbereitung
Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden", Kapitel 5.2.11 Lagerung des Sterilgutes
Seite 28 von 42
4.1 Lagerfristen von Sterilgut:
Die Lagerdauer ist abhängig von der Art der Verpackung und den Lagerbedingungen:
Art der Verpackung Lagerung ungeschützt (z. B. offen auf Arbeitsfläche, im Regal)
Lagerung geschützt (z. B in Schrank oder Schublade)
Primärpackung (versiegeltes oder verschlossenes Verpackungssystem)
Dient zur Bereitstellung zum alsbaldigen Gebrauch (Anwendung des Produktes innerhalb von maximal 48 Stunden).
6 Monate, jedoch nicht länger als das Verfallsdatum.
Lagerpackung 5 Jahre, sofern keine andere Verfallsfrist vom Hersteller festgelegt ist. Diese Frist gilt nur, wenn die Packung nach Öffnung sofort wieder staubarm verschlossen wird.
Abbildung 7: Lagerfristen von SterilgutQuelle: Anleitung zur Erstellung eines Hygieneplanes für Arztpraxen, Stadtgesundheitsamt Frankfurt, Stand: 2013
5. Abfallentsorgung
Die größte Verletzungsgefahr geht vom Zurückstecken benutzter Kanülen in ihre
Schutzhüllen (Recapping) aus, weshalb dies in jedem Fall unterbleiben muss. Die
Entsorgung spitzer und scharfer Gegenstände soll direkt am anfallenden Ort in bruchfeste
und durchstichsichere Behälter erfolgen. Für die Entsorgung anfallender weiterer Abfälle
werden Abfallbehältnisse bereitgestellt, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren sowie
reißfest bzw. stich- und bruchsicher sind und den Abfall sicher umschließen. Die
Abfallbehältnisse sind durch Farbe, Form oder Beschriftung eindeutig als Abfallbehältnisse
erkennbar. Der komplette Müll der Arztpraxis fällt unter die Kategorie Hausmüll und sollte
unmittelbar in der Restmülltonne entsorgt werden. Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf den
Müll haben.
Unter Beachtung der kommunalen Bestimmungen gelten die Vorgaben der Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft Abfall (siehe Abb. 8) zur Abfallentsorgung.
Weitere Informationen:
TRBA 250, Kapitel 5.6 Entsorgung von Abfällen, Kapitel 6 Verhalten bei Unfällen
Vorgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Seite 29 von 42
Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des GesundheitsdienstesAVV AbfallschlüsselAS 18 01 04
AVV-Bezeichnung: Abfälle, an deren Sammlung und
Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt wer-den (z. B. Wäsche, Gipsverbände,
Einwegkleidung)
Abfalleinstufung: nicht gefährlich
Abfalldefinition: mit Blut, Sekreten bzw. Exkreten behaftete Abfälle wie Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel etc.
Anfallstellen Bestandteile Sammlung – Bereitstellung Entsorgung
gesamter Bereich der Patientenversorgung Wund- und Gipsverbände, Stuhlwindeln,
Einwegwäsche, Einwegartikel (z. B.
Spritzenkörper), etc.
gering mit Zytostatika kontaminierte Abfälle wie
Tupfer, Ärmelstulpen, Handschuhe,
Atemschutzmasken, Einmalkittel,
Plastik-/Papiermaterial, Aufwischtücher, leere
Zytostatikabehältnisse nach
bestimmungsgemäßer Anwendung (Ampullen,
Spritzenkörper ohne Kanülen etc.) und gering
kontaminiertes Material von
Sicherheitswerkbänken
nicht: getrennt erfasste, nicht kontaminierte
Fraktionen von Papier, Glas, Kunststoffen
(diese werden unter eigenen Abfall-schlüsseln
gesammelt)
Sammlung in reißfesten,
feuchtigkeitsbeständigen und dichten
Behältnissen
Transport nur in sorgfältig verschlossenen
Behältnissen (ggf. in Kombination mit
Rücklaufbehältern)
kein Umfüllen , Sortieren oder Vorbehandeln
Zur Volumenverringerung ist ein Pressen des
Abfalls möglich, soweit keine Flüssigkeiten
austreten.
Verbrennung in zugelassener
Abfallverbrennungsanlage (HMV) oder eine
andere zugelassene thermische Behandlung
Behältnisse mit größeren Mengen
Körperflüssigkeiten (z. B. Urin, Drainage-
flüssigkeiten) können unter Beachtung von
hygienischen und infektionspräventiven
Gesichtspunkten in die Kanalisation entleert
werden (kommunale Abwassersatzung
beachten) Alternativ ist durch geeignete Maß-
nahmen sicherzustellen, dass keine flüssigen
Inhaltsstoffe austreten.
Hinweise: Diese Einstufung gilt nur für Abfälle, die nicht AS 18 01 03* zuzuordnen sind. Analoge Anwendung auch auf AS 18 02 03 Dieser Abfall stellt ein Gemisch aus einer Vielzahl von Abfällen dar,
dem auch andere nicht gefährliche Abfälle zugegeben werden können, für die aufgrund der geringen Menge eine eigenständige Entsorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Werden geringe Mengen
der Abfälle dieses AS im Rahmen der Entsorgung gemischter Siedlungsabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen, ist eine gesonderte Deklaration nicht notwendig.
Abbildung 8: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des GesundheitsdienstesQuelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/LAGA-Rili.pdf?__blob=publicationFile, [Stand 04.05.2018]
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6. Anhang
6.1. Dokumentationsblatt zu Schulungen/Unterweisungen
Unterweisung/Schulung zu:
1. Hygieneplan
2. Gefahrstoffe
3. Sonstiges
Durchgeführt von:
Datum:
Dauer:
Ort:
Besprochene Themen/Inhalte, Praktische Übungen, Unterlagen:
Name Datum Unterschrift
Die Namen der Mitarbeiter/-innen fest eintragen, so dass festgestellt werden kann, wer noch
nicht geschult ist.
Seite 31 von 42
6.2 Verhalten bei Unfällen
Bei akzidentellen Vorfällen wie Stich-oder Schnittverletzung durch gebrauchte
Medizinprodukte bzw. Spritzer von Körperflüssigkeiten oder Chemikalien auf verletzte Haut
und Schleimhaut sind die entsprechenden Sofortmaßnahmen durchzuführen. Der Vorfall ist
anschließend detailliert zu dokumentieren.
Sofortmaßnamen: Blutfluss fördern durch Druck auf das umliegende Gewebe (1 Minute)
Intensive Spülung mit antiseptische Spülung bzw. Wasser
Nach Einverständnis des Patienten ggf. Untersuchung auf HIV/HBV/HCV
Betriebsarzt aufsuchen
Unfalldokumentation - Dokumentation jeder Verletzung im Unfallbuch
Prüfung der Postexpositionsprophylaxe (PEP):Niedriges Risiko:
Keine medizinische Intervention erforderlich.
Grundsätzlich ist die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, ggf. ist der
Impftiter zu prüfen.
Mittleres Risiko:
Hier kann ggf. eine PEP angeboten werden.
In den sonstigen Fällen sollte zum nächstmöglichen Termin eine Beratung und
Blutentnahme in der Arbeitsmedizin mit Bestimmung von HIV, Anti-HCV und Hep. B-
Antikörpern (Anti-HBs und Anti-HBc, falls Impfstatus nicht bekannt bzw. ungenügend)
erfolgen.
Ggf. Nachuntersuchung nach 6 Wochen und 6 Monaten.
Hohes Risiko:
In diesen Fällen ist eine PEP zu empfehlen,
Sofortige Vorstellung (d.h. innerhalb von 2 Stunden) in der D-Arzt Ambulanz oder
tagsüber in der HIV-Ambulanz der Uniklinik Frankfurt Main (Zentrale 069/6301-0)
oder in der Ambulanz im Klinikum Frankfurt Höchst (Zentrale 069/3106-0), da eine
Postexpositionsprophylaxe nur innerhalb der ersten zwei Stunden sinnvoll ist. Die
Entscheidung, ob eine PEP durchgeführt werden soll, muss der Betroffene nach
Beratung durch einen in der HIV-Therapie erfahrenen Arzt treffen.
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6.3 Verfahrensanweisungen zur Herstellung einer Reinigungs- oder Flächendesinfektionsmittellösung/Instrumentendesinfektionsmittellösung
Wer?
Wann?
nach Herstellerangaben
bei sichtbarer Verschmutzung (Trübung, Gewebereste)
Wo?
Womit?
Reinigungsmittel:___________________________________________________
Konzentration:_______________________Einwirkzeit:_____________________
Desinfektionsmittel:_________________________________________________
Konzentration:_______________________Einwirkzeit:_____________________
Material: Becken/Wanne mit Abdeckung, ggf. Siebeinsatz und Ablauf;
Dosierpumpe/Messbecher als Applikationshilfe.
Es werden geeignete Handschuhe und ein flüssigkeitsdichter, langärmeliger Schutzkittel
oder Bereichskleidung und Plastikschürze, Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille getragen.
Die Wanne wird mit der benötigten, abgemessenen Menge an kaltem Wasser befüllt. Das
abgemessene Reinigungs-oder Desinfektionsmittelkonzentrat wird hinzugegeben. Um
Spritzer, Schaum- und Aerosolbildung zu vermeiden, wird immer das Reinigungs- oder
Desinfektionsmittel in das Wasser geben - nie umgekehrt.
Zum Vermischen wird das Sieb auf und ab bewegt. Die Abdeckung der Wanne wird
aufgesetzt und mit Inhalt, Einwirkzeit und Datum der Lösungszubereitung beschriftet. Die
Schutzkleidung wird abgelegt und entsorgt. Die Hände werden desinfiziert. Bei Wechsel bzw.
nach Entsorgung der Reinigungs- oder Desinfektionsmittellösung wird die Wanne
mechanisch und desinfizierend gründlich gereinigt. Die Entsorgung der Reinigungs- oder
Desinfektionsmittellösung erfolgt über die Abwasserkanalisation. Konzentrat und
Wassermenge werden mit Dosier- und Applikationshilfen genau abgemessen. Bei
Überdosierung besteht die Gefahr gesundheitlicher Schädigung. Bei Unterdosierung ist die
Wirksamkeit nicht ausreichend, die Abtötung von Erregern bleibt unvollständig bzw. der
Reinigungserfolg bleibt aus.
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6.4 Reinigungs- und Desinfektionsplan
Was Wann Wie Womit WerHändereinigung Vor Arbeitsbeginn
Bei sichtbarer Verschmutzung
Nach Toilettenbesuch
Flüssigseife aus dem Wandspenderentnehmen, Hände und Unterarmesorgfältig waschen und mitEinmalpapierhandtuch abtrocknen
HygienischeHände-desinfektion
Vor und nach Patientenkontakt
Vor aseptischen Tätigkeiten
Nach Kontakt mit kontaminiertem Material
Ausreichend Desinfektionsmittel in dietrockenen Hände einreibenDie Hände müssen vollständig benetzt sein.Einwirkzeit: mind. ? Min
Hautschutz Vor Arbeitsbeginn Nach Arbeitsende
Präparat in die sauberen, trockenen Hände einreiben
Hautpflege Vor Arbeitsbeginn Mehrmals täglich Nach Arbeitsende
Präparat in die sauberen, trockenen Hände einreiben
Hautdesinfektion Vor Punktionen peripherer Gefäße
i.m., s.c. Injektionen
Hautareal satt benetzenEinwirkzeit: An talgdrüsenreicher Haut: mind. ? Min.
Hautdesinfektion Vor Punktionen und Injektionen von Gefäßen in aseptischen Bereichen
Vor chirurgischen Eingriffen
Hautareal satt benetzenEinwirkzeit:An talgdrüsenreicher Haut: mind.? Min.
Schleimhaut-desinfektion
Vor diagnostischen Maßnahmen
Vor Harnblasenkatheterisierung
Äußeres Genitale undHarnröhrenöffnung mit sterilenTupfern / Kompressen abreibenEinwirkzeit: mind. ? Min.
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Was Wann Wie Womit WerArbeitskleidung Vor Arbeitsbeginn anlegen Nach Gebrauch in Schmutzwäsche
entsorgen
Schuhe Bei sichtbarer Kontamination
Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: mind. ? Min.
Medizinisch techn. Geräte
Nach Gebrauch Bei sichtbarer
Kontamination
Desinfizierend reinigenHerstellerempfehlung beachtenEinwirkzeit: mind. ? Min.
UltraschallköpfeEKG
Nach Gebrauch Ultraschall-Gel mit Einmaltuch entfernen, anschließend mit gebrauchsfertigem Desinfektionstuch desinfizierenEinwirkzeit: mind. ? Min.
RR GerätStethoskopStauschlauch
Nach Gebrauch Bei sichtbarer
Kontamination
Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: mind. ? Min.
InstrumenteNierenschalen
Nach Gebrauch Dem Desinfektionsbad zuführen
ThermometerDigital (axillar)Ohrthermometer(Schutzhülle verwenden)
Nach Gebrauch Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: mind. ? Min.
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Was Wann Wie Womit Wer
Patientennahe Flächen undGerätschaften
Bei Patientenwechsel 1 x täglich
Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.
Infusionsständer Bei Patientenwechsel Bei sichtbarer
Kontamination
Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.
SpritzentablettsBE-TablettsVW-Tabletts
Nach Gebrauch Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.
AquapakO2-Sprudler
Wechsel nach Herstellerangaben
Anbruchdatum vermerken
Bei Patientenwechsel Schlauch für O2- Zufuhr und O2- Sonde wechseln, Aquapak verschließen
Absauggerät Komplett nachPatientenwechsel
Nach Gebrauch
Schlauchsystem entsorgen, Spülflasche entsorgenDesinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.
Verbandswagenaußeninnen
Nach Gebrauch 1x täglich 1x monatlich
Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.
Arbeitsflächen Vor aseptischen Arbeiten 1x täglich Bei sichtbarer
Kontamination
Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.
Inventar außenKontaktflächenRegaleInventar innen
Bei sichtbarer Kontamination
1x täglich 1x monatlich vierteljährlich
Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.
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Was Wann Wie Womit WerAbfallbehälter 1x täglich Desinfizierend reinigen
Einwirkzeit: ? Min.
RollstühleTragen usw.
Nach Gebrauch Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.
Handspender Bei Flaschenwechsel Bei Verklebungen mit heißem Wasser durchspülen, desinfizierend reinigen
Waschbecken 1 x täglich Bei sichtbarer
Kontamination
Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.
SanitäreEinrichtungen
1 x täglich Bei sichtbarer
Kontamination
Desinfizierend reinigenEinwirkzeit: ? Min.
Fußböden 1 x täglich Bei sichtbarer
Kontamination
Feucht-Wisch-Verfahren
Lüftungsschlitze Bei sichtbarer Kontamination
Bei meldepflichtigen Krankheiten nach IfSG § 6 und 7
Fläche: Scheuer-Wischdesinfektion nach § 17 nur auf Anordnung des Gesundheitsamtes
SchlussdesinfektionEinwirkzeit: ? Min.
Die Angaben des Herstellers bezüglich der Einwirkzeit müssen beachtet und individuell angepasst (?) werden.
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6.5 Arbeitsanweisung zum Umgang mit Patienten mit MRGN
Händehygiene Standardhygiene / Basishygiene
Die Händedesinfektion erfolgt vor und nach direktem Kontakt mit Patienten mit einem VAH-
gelistetem Präparat nach Kontakt mit erregerhaltigem Material
ferner nach Ablegen der Einmalhandschuhe.
Schutzausrüstung Bei Untersuchungs- und Pflegemaßnahmen werden Einmal-handschuhe getragen.
Man benutzt langärmelige Schutzkittel oder Einmalschutzkittel, die im Behandlungsraum verbleiben
und unmittelbar nach Kontakt abgeworfen werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist bei der Versorgung von 4MRGN-Trägern bei
hinreichender Händehygiene nicht grundsätzlich erforderlich. Ausnahmen: nasopharyngeale
Besiedelung mit 4MRGN bei Arbeiten wie Absaugen, Einführen einer Magensonde oder anderen
Maßnahmen, die Aerosolbildung, Verschlucken, Husten und Niesen zur Folge haben können, so-
wie bei voraussichtlicher aerogener Freisetzung von keimbelasteter Flüssigkeit, z. B. bei
Wundspülungen, Drainage- und Katheterwechsel.
Pflege-/Behandlungs- und Untersuchungsmaterialien
Die Patientenliege wird mit einem Tuch bzw. der Auflage einer Papierrolle abgedeckt, diese
anschließend sofort entsorgt. Zusätzlich wird die Liege mittels Wischdesinfektion gereinigt.
Abbildung 9: Arbeitsanweisung zum Umgang mit Patienten mit MRGNQuelle: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, MRE-Netzwerk Baden-Württemberg, (2014): Umgang mit Patienten, die mit multiresistenten gramnegativen Stäbchenbakterien (MRGN) besiedelt/ infiziert sind, Merkblatt für Arztpraxen
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6.6 Überwachung der Kühlschranktemperatur
Im Rahmen der Temperaturkontrollüberwachung müssen die Temperaturen stets zwischen 2° und 8° Grad liegen.
Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
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6.7 An- und Ablegen von Schutzkleidung
Abbildung 10: An- und Ablegen von SchutzkleidungQuelle: http://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/Poster_Schutzkleidung_anlegen.pdf, [Stand 04.05.2018]
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7. Quellennachweis und weiterführende Literatur
1. Pictogramme von der Firma Bode Chemie GmbH, Hamburg
2. Aktion saubere Hände
3. Artz, K., Bader, L., Lupo, C., Oehl, A., Pfennig, H., Robl, W., Windisch, J. (2014): Hygiene
in der Arztpraxis. Ein Leitfaden. Hg. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der
kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
4. Hausmann, A., Hofmann, H., Jager, E., Otto, U., Heudorf, U. (April 2014): Anleitung zur
Erstellung eines Hygieneplans für Arztpraxen, Amt für Gesundheit, Frankfurt
5. https://www.mre-netzwerk-suedhessen.de/fileadmin/mre/daten/pdf/
UeL_Bogen_11_neues_Logo.pdf, [Stand 9.6.2016]
6. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, MRE-Netzwerk Baden-Württemberg, (2014):
Umgang mit Patienten, die mit multiresistenten gramnegativen Stäbchenbakterien (MRGN)
besiedelt/ infiziert sind, Merkblatt für Arztpraxen
7. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut,
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2012): Anforderung an die Hygiene
bei der Aufarbeitung von Medizinprodukten. Bundesgesundheitsblatt 55:1244-1310
8. AG Praxishygiene der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (2013): Leitfaden
zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis (Struktur- und Prozessqualität).
Hyg Med 2013;38-3: 87-107
9. TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
(2014), online verfügbar unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-
Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/TRBA-250.pdf?__blob=publicationFile [Stand 04.05.2018]
10. Empfehlung der KRINKO „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2016),
online verfügbar unter
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/
Haendehyg_Rili.pdf?__blob=publicationFile [Stand 4.05.2018]
11. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim
Robert Koch-Institut (RKI), Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und
Desinfektion von Flächen (2004), online verfügbar unter
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/
Flaeche_Rili.pdf?__blob=publicationFile [Stand 2.05.2016]
12. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, herausgegeben vom Robert
Koch-Institut, www.rki.de [Stand 07.07.2016]
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13. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000, zuletzt geändert durch Art. 6a G vom
10.12.2015.
14. http://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/Poster_Schutzkleidung_anlegen.pdf, [Stand
04.05.2018]
15. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/LAGA-
Rili.pdf?__blob=publicationFile, [Stand 08.07. 2016]
16. https://www.guidelines.ch/page/1463/injektionen-und-punktionen?detail=4458, [Stand
04.05.2018]
17. Bericht der Arbeitsgruppe KRINKO-BfArM-RKI: „Zu spezifischen Fragen bezüglich
Rekonstitution, Zubereitung und Applikation von Arzneimitteln und Infusionslösungen sowie
zur Hautantiseptik“, DOI 10.17886/EpiBull-2016-033
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