Beleuchtung für Sportstätten im Freien
Flutlicht der 3. Generation – weniger Blendung, mehr Licht !
Frank Mühlbauer (Geschäftsführer)Licht-Ton-Datenkommunikation GmbHUsastr.10, 61250 Usingen Im Mai 2011
Inhalt:
• Anforderungen an die Beleuchtung laut der Europanorm DIN EN 12193
• Lichtimmissionen und Endblendungsmaßnahmen
• Wiederkehrende Elektrotechnische Prüfungen• Wiederkehrende Elektrotechnische Prüfungennach DIN VDE 0105 und UVV BGV A3
• Standsicherheitsprüfungen
• Beleuchtungsbeispiele von Flutlichtanlage verschiedener Sportarten
• Diskussionsrunde, Fragen, etc.
Definierte Anforderungen für Sportart und Klasse hinsichtlich der:
Beleuchtungsqualität:
1. Wichtige Auswahlkriterien:
• Beleuchtungsniveaus
• Größe der Sportfläche
• Berechnungs- und Meßraster
• Gleichmäßigkeit
• Sportartspezifische Anforderungen
Lichtqualität:
• Farbwiedergabe / Lichtfarbe
1.1 Beleuchtungsniveau: Klassen in der DIN EN 12193
Wettbewerbsniveau Beleuchtungsklasse
I II IIIInternational/National *Regional * *Lokal * * *Training * *Schulsport/Freizeitsport *
Klasse I
Klasse II
Klasse III
• Hochleistungswettkämpfe
• Wettkämpfe auf mittlerem Niveau• Hochleistungstraining
• Einfache Wettkämpfe
• Training Schulsport/Freizeitsport * • Training
• Schul- und Freizeitsport
Beleuchtungs- Horizontale GRklassen Beleuchtungsstärke
Eav lx Emin / Eav
I 500 0,7 < 50II 200 0,6 < 50III 75 0,5 < 55
Beleuchtungs- Horizontale GRklassen Beleuchtungsstärke
Eav lx Emin / Eav
I 500 0,7 < 50II 300 0,7 < 50III 200 0,6 < 55
Beleuchtungs- Horizontale GRklassen Beleuchtungsstärke
Eav lx Emin / Eav
I 500 0,7 < 50II 200 0,7 < 50III 200 0,7 < 55
Tabelle A.21 – Fußball, Volleyball, Rugby Tabelle A.16 – Tennis
Tabelle A.22 – Hockey
Beleuchtungs- Horizontale GRklassen Beleuchtungsstärke
Eav lx Emin / Eav
I 500 0,7 < 50II 200 0,5 < 55III 100 0,5 < 55
Tabelle A.13 – Reitsport (Springen / Dressur)
Störende Einwirkung an einem Immissions-Ort, i. d. R. Wohnhäuser
Empfehlungen entsprechendLiTG-Publikation Nr. 12.2:1996
2. Lichtimmissionen
LiTG-Publikation Nr. 12.2:1996
Daraus abgeleitet:
Behördliche Auflage gemäß der LAI-Schrift:
Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen
Gültig in allen Bundesländern!
Abblendwinkel 80°
2. Reduktion von Lichtimmissionen
Konzentration des nach unten abgestrahlten Lichts
Reduktion der Intensität
Abblendwinkel 80°
Imax 60°
2.1 Beispiele: Reduktion von Lichtimmissionen
FC Springe vor der Umrüstung FC Springe nach der Umrüstung
2.2 Beispiele: Reduktion von Lichtimmissionen
„Diese Aufnahmen zeigen Plätze nur mit der Philips Optivision MVP 507 ohne zusätzliche Entblendungsmaßnahmen.“
„Diese Plätze sind gut ausgeleuchtet und das Umfeld bleibt im Dunkeln.“
3. Wiederkehrende Elektrotechnische Prüfungen von Flutlichtanlagen nach DIN VDE 0105 und BGV A3
müssen spätestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft überprüft und durch ein Protokoll belegt werden.
Die Besitzer bzw. Betreiber von diesen elektrischen Anlagen - haben die Feststellungspflicht, ob ihre Anlage den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen entsprechen, da sie der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Offene und verrosteteVorschaltgeräte
Hochgiftige PCB-haltige Kondensatoren
symmetrische Scheinwerfer mit
Schäden
Defekte Kabel-Übergangskasten
4. Standsicherheitsprüfungen von Stahl-, Aluminium-, Holz- und Betonmasten nach UVV/GUV-V D 32
• Warum Standsicherheitsprüfungen ?
• Gibt es hierfür Vorschriften, wenn ja - welche ?
Auch hier gilt:
Die Besitzer von Masten haben die Feststellungspflicht, ob die Masten den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen entsprechen, sprich dass sie „standsicher“ sind, da diese der Öffentlichkeit zugänglich sind.
• Ab welcher Standzeit der Masten soll man prüfen lassen ?
• Gibt es hierfür Vorschriften, wenn ja - welche ?
• Ab welcher Standzeit der Masten soll man prüfen lassen ?
Nachdem die Berufsgenossenschaft noch keinen genauen Fristenplan hat, gilt momentan gültig gesprochenes Recht vom OLG (Oberlandgericht):
Beleuchtungsbeispiele verschiedener Sportstätten
4 Mastanlage LpH 16m mit 8 Philips Optivision MVP 507
Beleuchtungsbeispiele verschiedener Sportstätten
4 Mastanlage LpH 16m mit 12 Philips Optivision MVP 507
Beleuchtungsbeispiele verschiedener Sportstätten
6 Mastanlage LpH 16m mit 12 Philips Optivision MVP 507
Beleuchtungsbeispiele verschiedener Sportstätten
6 Mastanlage LpH 16m mit 12 Philips Optivision MVP 507
Beleuchtungsbeispiele verschiedener Sportstätten
Sportanlage Typ „C“ nach Modernisierung8 Maste 15,5m mit 16 Philips Optivision MVP 507
Beleuchtungsbeispiele verschiedener Sportstätten
Beachsoccer ( 150 Lux Anlage )4 Mastanlage LpH 12m mit 12 Philips Optiflood MVP 506 – 400 W
Beleuchtungsbeispiele verschiedener Sportstätten
Reitsport (Springen)6 Mastanlage LpH 16m mit 12 Philips Optivision MVP 507
Beleuchtungsbeispiele verschiedener Sportstätten
Tennis (500 Lux Anlage)4 Mastanlage LpH 16m mit 8 Planflächenscheinwerfer