1Isolde Lang www.fahrschüler-coach.de
Isolde Lang
◦ Fahrlehrerin seit 26 Jahren
◦ Dozentin in der Fahrlehrer Aus- und Weiterbildung
◦ Seminarleiterin für Stressbewältigung und Prävention
◦ Entspannungspädagogin
◦ Ausgebildeter Coach und Lehr-Trainer (DVNLP)
◦ Trainerin und Entwicklerin vom „Fahrschüler-Coach“
◦ Mitglied des erweiterten Vorstands der Verkehrswacht Rosenheim
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Gesundes und gelenkschonendes Hobby
Steigert die Leistungsfähigkeit
Beugt Krankheiten vor
Schont das Herz
Schont die Gelenke Bild: www.shz.de
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Bessere Durchblutung
Baut Fettpölsterchen ab
Senkt Cholesterinspiegel
Senkt Bluthochdruck
Wir bleiben jung und gelenkig
Bild: www.sport-mani.de
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Lieblings-Strecken werden im Laufe der Zeit zu
anstrengend
Schöne Radwege werden aus Angst vor der
Rückfahrt erst gar nicht begonnen
Reicht mir die Kraft?
Bin ich da nicht zu müde?
Die Anderen müssen dann auf mich warten
Bild: www.gifmix.de
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Beide bieten Tretunterstützung
Wird Treten zu anstrengend, kann man Elektro-Motorkraft dazu schalten
Bild: www.redenwelt.de
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Beide haben mehrere Stufen (Unterstützungsmodi)
◦Regelt die Stärke der Unterstützung – eco, tour,
sport oder speed
◦Hat man eine bestimmte Geschwindigkeit erreicht,
dann schaltet meist der Motor ab.
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Beide haben Elektromotoren 250 bis 300 Watt (500!)
Die Akkus müssen aufgeladen werden –
Ladezeit sehr unterschiedlich und reicht von
1,5 Stunde bis 5,5 Stunden
Reichweite von 40 km bis 150 km
Beide müssen verkehrssicher sein
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Überbegriff für Pedelecs und E-Bikes
Pedelecs sind im Sinne der StVO
Fahrräder
E-Bikes mindestens Mofa oder
Kleinkraftrad im Sinne der StVO
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Davon 10 % schneller als 25 km/h
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der Wolf der Wolf im Schafspelzim Schafspelz
Bild: www.pr8voll.de
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Unbeschränkt heißt Motor schaltet nicht ab
Fährt ca 25 km/h, häufig 250 - 300 Watt
Versicherungspflicht – (Kennzeichen)
Mindestens Mofa- Prüfbescheinigung (Mindestalter
15 Jahre
Momentan noch keine Helmpflicht (in Debatte)
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bis 20 km/h (Elektro-Leichtmofa)
Betriebserlaubnispflicht
Versicherungspflicht
Mindestens Mofa-Prüfbescheinigung
Momentan noch keine Helmpflicht
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Häufig 300 Watt bis 500 Watt
Fährt ca 40 bis 45 km/h
Versicherungspflicht
Mindestens Führerschein Klasse M
Momentan noch keine Helmpflicht (in Debatte)
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Elektroantrieb, setzt ohne eigenes Treten ein,
gelten als Kleinkrafträder,
Sturz-Helmpflicht,
Mindestens Führerschein Klasse M
Versicherungspflicht
Mindestalter 16 Jahre –wegen Führerschein
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Gesetzeslage noch nicht klar
Viele Jugendliche fahren ein E-Bike
◦ohne Versicherung
◦ohne Führerschein
◦ohne Mindestalter
Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz“
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Schneller und schwerer als normale Räder
◦Fußgänger „hören“ die Räder nicht kommen
◦Bremswege werden unterschätzt
◦leichter stürzen bei schnelleren Kurvenfahrten
◦unterschätzt werden von anderen Verkehrsteilnehmern
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◦Überholvorgänge auf Fahrradwegen führen zum
Ausweichen auf belebte Straßen oder Fußwege
◦Da Billighersteller „normale“ Fahrräder oft mit
schweren Akkus aufrüsten gibt es oft Gabel- und
Rahmenbrüche
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2011 gab es in der Schweiz
322 Verkehrsunfalltote
Davon 36 Pedelec-ToteIn Schweiz Pedelec bis 45 km/h
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40% Rahmen- und Gabelbrüche
Kollision, weil Anhalteweg falsch eingeschätzt
Überholen anderer Fahrräder auf Radwegen
Nicht angepasste Geschwindigkeit – Schulen etc
Alkoholisierung – FiaZ (Fahren im angetrunkenen
Zustand)
In Schweiz gilt die 0,5 Promille auch für Fahrradfahrer
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Hat man 25 km/h erreicht schaltet Motor ab
Hört man Treten auf – schaltet Motor ab
Unterstützung nimmt ab, je schneller man fährt
Maximal 250 Watt
Gilt in Deutschland nicht als Kraftfahrzeug
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Vorschriften, wie Fahrrad:
Keinen Führerschein
Keine Helmpflicht – wird aber empfohlen
Kein Mindestalter
Keine Versicherung – Privat-Haftpflichtversicherung
wird empfohlen
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empfiehlt Helm bei Pedelec
Unter 14 Jahre nicht geeignet
Privat-Haftpflichtversicherung
Industrie soll Helme entwickeln für E-Bikes
Klare Regelung bezüglich Versicherungs- und
Fahrerlaubnisrecht vor allem bei E-Bikes
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Die Beteiligung an Unfällen mit Pedelecs ist
gesondert zu notieren.
Bei zu häufiger Beteiligung – sofortige Maßnahmen
vom Gesetzgeber
Arbeitskreis fordert eine Beschränkung auf 250 Watt
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Ich fahre Pedelec, nicht weil ich zu faul zum Radeln
bin
sondern, weil ich mein Auto öfter stehen lassen will
Und meinen Radius erweitern möchte, also mehr
Kilometer mit Radl fahren möchte
Bild:www.gifmix.de27 Isolde Lang www.fahrschüler-coach.de
An der frischen Luft – im Vgl zum Auto
Auch im Alter fit bleiben durch Radeln
28 Isolde Lang www.fahrschüler-coach.de
Auch größere Touren mit Freunde oder Familie
Keine Angst vor Steigungen - Vermeidungsstrategien
Entspannt und gemütlich die Freizeit genießen
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Zwei voneinander unabhängige Bremsen(Vorder-
und Hinterradbremse) [§ 65 Abs. 1 S. 2 StVZO]
Eine helltönende Klingel [§ 64aStVZO]
Rutschfeste und festgeschraubte Pedale, die mit je
zwei nach vorn und hinten wirkenden gelben
Rückstrahlern ausgestattet sind [§ 67 StVZO]
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Eine Lichtmaschine - 3 Watt- (Dynamo) für
- einen weißen Scheinwerfer vorn und
- eine rote Schlussleuchte hinten (darf auch mit einer
Standlichtanlage gekoppelt sein)
Nur zusätzlich erlaubt: batterie- oder akkubetriebene
Stecklichter. Nicht erlaubt: fest angebrachte blinkende
Lichter [§ 67 StVZO].
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Zwei um 180 Grad versetzte gelbe Speichenreflektoren je
Laufrad oder einen zusammenhängenden weißen
retroreflektierenden Streifen im Reifen oder in den Speichen
für jedes Laufrad [§67 StVZO]
Ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler (Frontreflektor)
[§ 67 StVZO]
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Ein roter Rückstrahler und ein mit einem ,,Z"
gekennzeichneter roter Großflächenrückstrahler,
(einer darf mit einer Schlussleuchte
zusammengefasst sein) [§ 67StVZO]
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Einwandfreie Bereifung (Maße und Bauart der Reifen
Betriebsbedingungen, der Belastung und der durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
entsprechen), wobei für Fahrräder kein Profil
vorgeschrieben ist (Slicks) [§ 36 StVZO]
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Zeichen 237
Sonderweg Radfahrer:
Ab diesem Verkehrszeichen haben Radfahrer den
Radweg zu benutzen.
Zeichen 240
Gemeinsamer Fuß- und Radweg:
Hier haben Radfahrer besondere
Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen
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Zeichen 241: Getrennter Fuß- und Radweg:
Hier wurde der Fußweg durch (Fahrstreifen-
Begrenzung) vom Radweg getrennt. Folglich
links nur Radfahrer und rechts nur
Fußgänger.
Entgegen der Fahrtrichtung 15.- bis 30.- EuroNicht auf Radweg 15.- bis 30.- Euro
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Fahren auf Sonderstreifen◦ Nur wenn mit Zusatzschildern erlaubt!
Unerlaubtes Befahren eines Sonderfahrstreifens 10.- bis 25.- Euro
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Fahren in der Fußgängerzone◦ Nur wenn mit Zusatzschildern erlaubt!
Befahren einer Fußgängerzone oder eines Gehwegs 10.- bis 25.- Euro
41 Isolde Lang www.fahrschüler-coach.de
Fahren entgegen der EinbahnstraßeNur wenn mit Zusatzschildern erlaubt!Voraussetzung – geringe VerkehrsbelastungHier wird nur max. 30 km/h oder weniger gefahren
Entgegen der Fahrtrichtung 15 .- bis 30.- Euro
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Dies wird dem Fahrzeugführer durch die Verkehrszeichen
205 206 220
Hier muss der Kraftfahrer - wegen schnell fahrender Radfahrer – in beide Fahrtrichtungen schauen.
43
Die Schutzstreifen werden mittels gestrichelter Leitlinie
(Zeichen 340) gekennzeichnet und
haben eine Mindestbreite von 1,25m
Diese können in beide Fahrrichtungen angebracht
werden Fahrbahn Mindestbreite 4,25m
Schutzstreifen Mindestbreite 1,25m
44 Isolde Lang www.fahrschüler-coach.de
Wichtig :
Überqueren der Leitlinie des Schutzstreifens nur bei
Bedarf
wobei eine Gefährdung der Radfahrer
ausgeschlossen sein muss Fahrbahn Mindestbreite 4,25m
Schutzstreifen Mindestbreite 1,25m
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Vorsicht Gefahr:
Radl- und Pedelec-Fahrer überholen sich gegenseitig
oft mit Ausweichen auf die Fahrbahn ohne
umzuschauen
Fahrbahn Mindestbreite 4,25m
Schutzstreifen Mindestbreite 1,25m
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•Radfahrer dürfen an haltenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren
• und sich vor ihnen aufstellen
Einspurige Fahrbahn: (Schleuse)
5 m
10 m
Radfahrschleusen und aufgeweitete Radaufstellstreifen
Fahrbahnen mit mehren Fahrsteifen:
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Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen Gehwege
benutzen
Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen Gehwege
benutzen.
auch wenn Radwege vorhanden sind
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Fußgänger haben stets Vorrang – Rücksicht auf
Fußgänger
Beim Überqueren der Fahrbahn z.B. an Kreuzungen
müssen Kinder das Fahrrad schieben
Radfahrende Erwachsene dürfen Kinder nicht auf
dem Gehweg begleiten
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Nebeneinander fahren ab Behinderung
Handy benutzen ohne Freisprechanlage – auch
Sms oder in die Hand nehmen
Fußgängerüberweg Fußgänger nicht passieren lassen
Trotz Behinderung Nebeneinander Fahren 15 .- bis 25.- EuroTrotz Behinderung Nebeneinander Fahren 15 .- bis 25.- Euro
Handynutzung 25.- Euro
40.- bis 60.- Euro
50 Isolde Lang www.fahrschüler-coach.de
Bahnübergang trotz geschlossener Schranke
überqueren
Fehlende Rücksichtnahme bei Kindern,
Hilfsbedürftigen und älteren Menschen - ab
Gefährdung
Überquerung trotz Verbot 350.- Euro
Fehlende Rücksichtnahme 40.- bis 50.- Euro
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Missachten des Rotlichts – auch Fußgängerampel
Ampel war länger als 1 Sekunde rot
Rote Ampel bedeutet immer 1 Punkt in Flensburg
mit allen Folgen
45.- bis 120.- Euro
100.- bis 180.- Euro
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Ab 1,6 Promille
◦ Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB
◦ Kein Entzug nach § 69 StGB, da kein Kraftfahrzeug
◦ Aber Behörde ordnet MPU an, nach § 13 Satz 1 Nummer 2 c) der
Fahrerlaubnisverordnung
◦ Danach entscheidet Behörde ob sie Fahrerlaubnis entzieht
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Unter 1,6 Promille
◦ Alkoholtypisches Fahrverhalten -
◦ Abkommen von der Fahrbahn oder Schlangenlinien
◦ Entziehung der Fahrerlaubnis über Behörde möglich nach
Verurteilung nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)
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Bild: www.sport-mani.de
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