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Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenDie Umsetzung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)
Hans-Peter Wilka
Regionales Netzwerk IQ Rheinland-Pfalz
Regionalkonferenz Wörth, 22.8.2012
Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
Das Netzwerk "Integration durch Qualifizierung (IQ)" hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migrantinnen und Migranten in Deutschland zu verbessern.
Das bundesweite Netzwerk IQ – besteht aus 5 Fachstellen, die Expertise in den Fachthemen Anerkennung, Qualifizierung, Existenzgründung, Diversity Management und berufsbezogenes Deutsch bündeln,und aus16 regionalen Netzwerken, die vor Ort IQ-Ziele umsetzen.
Das Netzwerk IQ arbeitet seit 2005 im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums und wird in der neuen Programmphase seit Mitte 2011 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Bezugspunkt ist die Umsetzung des Nationalen Integrationsplans.
Unsere Hauptaufgaben als regionales Netzwerk in Rheinland-Pfalz und Saarland sind Begleitung der Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)
für Rheinland-Pfalz und das Saarland Beratung und Qualifizierung regionaler Arbeitsmarktdienstleister zu allen IQ-
Inhalten mit dem Ziel die interkulturellen Kompetenzen der Fachkräfte zu erweitern und vor Ort die migrationsspezifische Umsetzung der Arbeitsmarktinstrumente zu befördern.
Verzahnung der Unterstützungsleistungen in ausgewählten Regionen im Sinne der "IQ-Prozesskette", und dem Auf- und Ausbau der erforderlichen Kooperationsstrukturen.
Weitere relevante Themen und Aufgabenbereiche des regionalen Netzwerks in Rheinland-Pfalz und Saarland sind Antidiskriminierung, Beratung, Kompetenzfeststellung und die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen.Wir legen besonderen Wert auf die Professionalisierung von Migrantenorganisationen, Antidiskriminierungsarbeit und auf Vernetzung und Qualifizierung im Sozialen Nahraum.
Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“)
Artikel 1 – „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“ – kurz „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG“- Bundesgesetz
- Neues Verfahren für die ca. 350 Ausbildungsberufe- Regelungen zu reglementierten Berufen (aber nur subsidiär!)
Änderungen von 63 Fachgesetzen und Verordnungen wie zum Beispiel Heilberufe (Ärzt/innen, Kranken- und Altenpfleger/innen); Justizberufe; Steuerberater/innen; Notar/innen; Laufbahnrecht; Handwerksordnung; Fahrlehrer/innen u.v.m.
Die Änderungen beziehen sich zum Beispiel auf:• erforderliche Unterlagen und Nachweise• die Nicht-Anwendung des BQFG• die Erweiterung von EU-Bürger/innen auf sog. Drittstaatler
Reglementiert heißt, die Aufnahme, Ausübung und/ oder das Führen der Berufsbezeichnung sind an festgelegte berufliche Qualifikationen gebunden, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt sind.
Art. 1 (BQFG) Kap. 3 § 14 - Anwendung bei: fehlenden oder unzureichenden Unterlagen nicht aussagekräftigen Unterlagen Zweifel an Inhalt oder Richtigkeit wenn die Antragsteller die erforderlichen Unterlagen unverschuldet
nicht vorlegen können
Mögliche Instrumente: zum Beispiel Projekt: PROTOTYPING (WHKT, 6 HWK´s, IHK Köln, FBH, ZWH) oderArbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen, Gutachten von Sachverständigen
Bei wesentlichen Unterschieden (Ausbildungsdauer und Inhalte), die nicht durch Berufserfahrung oder Zusatzausbildungen ausgeglichen werden können, ergeben sich folgende Aspekte:
Nicht reglementierte Berufe: im Bescheid werden die vorhandenen Qualifikationen dargestellt und die Unterschiede zum deutschen Abschluss beschrieben. Der Bescheid kann im Bewerbungsverfahren Transparenz für Arbeitgeber schaffen und ermöglicht ggf. eine gezielte Weiterqualifizierung.
Reglementierte Berufe: Berufszulassung unter Auflagen, d.h. die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme (je nach Berufsrecht: Eignungsprüfung, Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) ist für die Anerkennung (Berufszulassung) erforderlich.