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Wir freuen uns auf Sie! Ihr Team vom Grand La Strada
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Ob Kongress, Event, Meeting oder Seminar, Weihnachtsfeier oder Bankett –
das Tagungshotel
Grand La Strada in Kassel bietet Großes!
Weiter auf Kurs bleiben
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Mit den politischen Weichenstellungen in Berlin und mit der
hessischen Landtagswahl im Herbst 2018 treffen wir in un-
serem Land Entscheidungen zur wichtigen Zukunftsfrage, wie
weit die Investitionslücke in der öffentlichen Infrastruktur geschlossen
wird. Der Verbrauch an Infrastruktur übertrifft Ersatz und Erneuerung
seit Jahren deutlich. Deutschland fährt auf Verschleiß.
Die Botschaft ist eindeutig: Ohne ausreichende Investitionen verliert
unser Standort den Anschluss. Daher müssen wir den politischen Dis-
kurs viel stärker auf dieses Thema lenken, in Berlin und in Wiesbaden:
Straßen, Schienen, Glasfaser für FrankfurtRheinMain.
Ein weiteres zentrales Thema für das kommende Jahr ist die He-
rausforderung, die der Brexit für die Metropolregion mit sich bringt.
Ungewollt und für Europa schädlich, stärkt der Brexit gleichwohl den
Finanzplatz Frankfurt. Bei den weiteren Regulierungsentscheidungen
müssen wir darauf hinwirken, dass auch das Euroclearing in den Eu-
roraum geholt wird und sich in Frankfurt erfolgreich etabliert.
Das dritte Anliegen für das kommende Jahr sollte der Durchbruch
der Digitalisierung sein. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung
von digitalen Geschäftsmodellen und die Digitalisierung von Ge-
schäftsprozessen in den Betrieben. Weil Zulieferer und Kunden immer
mehr digitale Schnittstellen einsetzen, kann sich kaum ein Betrieb der
digitalen Erneuerung auf Dauer entziehen.
Es gibt viel zu tun im kommenden Jahr. Ihre IHK Frankfurt wird sich
weiter für die Anliegen der Mitglieder einsetzen und dazu beitragen,
dass der Wirtschaftsstandort FrankfurtRheinMain weiter auf Kurs bleibt.
Ich wünsche uns allen eine gute Weihnachtszeit und ein erfolg-
reiches neues Jahr.
Prof. Mathias MüllerPräsident, IHK Frankfurt
„Der Brexit stärkt den Finanzplatz Frankfurt.“
IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 3
Editorial
08–33
EDITORIAL 303 Weiter auf Kurs bleiben Prof. Mathias Müller,
Präsident, IHK Frankfurt
06 KURZMELDUNGEN 3
IHK INTERN 308 Jahresrückblick 2017
SPECIAL ONLINEHANDEL 312 Grenzüberschreitender Handel Kunden gezielt ansprechen
14 Informationspflichten Nicht die Katze im Sack verkaufen
16 Online-Marktplätze „Ein guter Einstieg“
18 Amazon, Zalando & Co. Den E-Commerce-Riesen trotzen
20 Bewertungen Keine grenzenlose Freiheit
24 E-Commerce Rechtssicher Handeln
26 Zufriedenheitsanfragen Ohne Einwilligung geht nichts
28 Schlichtung Ein Mehrwert für alle
IHK WirtschaftsForum 12.17|01.184
INHALT 12.17|01.18
40
48
38
56
IHK-EHRENAMT 332 Ausschuss Informationswirtschaft Den Wandel positiv gestalten
34 Steuerausschuss Einer für alle
UNTERNEHMENSREPORT 336 Serie Existenzgründung Gemeinsam geht es leichter
STANDORTPOLITIK 338 Strategieforum An einem Strang ziehen
40 IHK-Jahresempfang 2018 Vom Fluidum des Originals
42 Tourismusbeitrag Entscheidung im Dezember
44 Beschäftigungsprognose Arbeitsmarkt mit neuen Rekorden
45 IHK-Konjunkturumfrage Fachkräftemangel verschärft sich
UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE 346 Serie Unternehmensnachfolge Nachfolgen heißt neu gestalten
AUS- UND WEITERBILDUNG 348 IHK-Bestenehrung Der Erfolg hat viele Väter
49 IHK-Bildungszentrum50 Fachausschüsse Von der Idee zur Prüfungsaufgabe
INTERNATIONAL 352 USA Visa rechtzeitig beantragen
RECHT UND STEUERN 354 Jahresabschluss / CSR-Berichtspflicht Offenlegung bis Jahresende
56 Offene Rechnungen Verjährungsfristen beachten
58 Steuer-Check-up 2018 Neue Gesetze und Vorschriften
67 VORSCHAU | IMPRESSUM | IHK INTERN 3
Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegt eine Beilage der Druck- und
Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt, sowie eine Teilbeilage
der IHK Frankfurt bei. Wir bitten um freundliche Beachtung!
IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 5
STANDORTPOLITIK
Sanierungsprogramm für Frankfurter IndustriestraßenDer Industrie- und Gewerbe-
standort Frankfurt wächst ste-
tig. Das zeigt sich auch an dem
hohen Verkehrsaufkommen in
den Industriegebieten. Hier rol-
len besonders häufig schwere
Lastwagen über die Straßen und
schädigen langfristig die Bau-
substanz. Mit dem Programm
„Industriestraßen“ startet der
Magistrat ab 2018 umfassen-
de Sanierungsmaßnahmen.
Oberbürgermeister Peter Feld-
mann (l.) und die Stadträte für
Verkehr und Wirtschaft, Klaus
Oesterling (M.) und Markus
Frank (r.), haben das Investiti-
onsprogramm Anfang November
im Industriegebiet Fechenheim
vorgestellt. Der Magistrat hat
zu den Haushaltsberatungen,
in denen über das Investitions-
programm entschieden wird, ab
dem kommenden Jahr Sanie-
rungsmittel für Industriestraßen
vorgesehen. Von 2018 bis 2021
sollen jährlich 1,5 Millionen
Euro zur Verfügung stehen. Die
Jahresraten werden je nach
Fortschritt der Planungen und
Kosten für den Bau angepasst.
Das Programm ist langfristig
geplant und soll auch nach 2021
fortgesetzt werden. Über den
kommunalen Etat entscheidet
die Stadtverordnetenversamm-
lung voraussichtlich im März
nächsten Jahres.
STEUERN
Beruflich veranlasste Auslandsreisen
Das Bundesfinanzministerium
hat in seinem Schreiben vom
8. November die Übersicht der
Pauschbeträge für Verpflegungs-
mehraufwendungen und Über-
nachtungskosten für beruflich
und betrieblich veranlasste Aus-
landsdienstreisen ab 1. Januar
2018 bekannt gemacht. Weitere
Infos online unter www.bundes-
finanzministerium.de (Suchbegriff
„Auslandsreisen 2018“).
UMWELT
Ladesäulenpflicht entschärft
Das Europäische Parlament und
der Rat sind einer Forderung des
DIHK nachgekommen, die von der
EU-Kommission vorgeschlagene
Ladesäulenpflicht für Elektroautos
zu entschärfen. Die Kommission
hatte in ihrem Richtlinien-Vor-
schlag vom November 2016 zur
Gesamtenergieeffizienz von Ge-
bäuden vorgeschlagen, in Nicht-
Wohngebäuden, die neu gebaut
oder renoviert werden, jeden
zehnten Parkplatz verpflichtend
mit einem Ladepunkt für Elekt-
roautos auszustatten. Parlament
und Rat fordern stattdessen, sich
auf die Pflicht zur Installation
einer einzigen Ladesäule zu be-
schränken. Zudem sollen Park-
plätze mit Leerrohren oder Kabeln
ausgestattet werden, die eine spä-
tere Installation von Ladesäulen
erleichtern. Gemeinsam mit der
Wirtschaftskammer Österreich
und dem europäischen Kammer-
dachverband Eurochambres hat
sich der DIHK früh in den Gesetz-
gebungsprozess eingebracht, um
eine pauschale Ladesäulenpflicht
abzuwenden.
AUSBILDUNG
Wirtschaft fordert Berufsschuloffensive
Zusammen mit dem Bundesver-
band der Lehrer an beruflichen
Schulen und dem Bundesverband
der Lehrer an Wirtschaftsschulen
hat der DIHK ein gemeinsames
Papier für bessere Arbeits- und
Lernbedingungen in den Schulen
formuliert. „Wir brauchen darum
eine gemeinsame Berufsschulof-
fensive von Bund und Ländern“, be-
tonte DIHK-Vizechef Achim Dercks.
Diese müsse für eine moderne
digitale Ausstattung, betriebs-
nahe Berufsschulstandorte und
einen ausreichenden Nachwuchs
an qualifizierten Berufsschulleh-
rern vor allem in den gewerblich-
technischen Fächern sorgen.
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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.186
KURZMELDUNGEN
STANDORTPOLITIK
Gründerreport Hessen 2017
Die gute Lage auf dem Arbeits-
markt wirkt sich auf die Zahl
der Unternehmensgründungen
in Hessen aus. „Wer heute den
Schritt in die Selbstständigkeit
wagt, tut dies gut vorbereitet und
auf der Basis von qualifizierten
Chancen“, so Eberhard Flammer,
Vorsitzender, IHK-Arbeitsgemein-
schaft Hessen. Die Zahl der Be-
triebe, die aus der Not heraus ge-
gründet werden, nimmt hingegen
weiter ab. Das ist das Ergebnis des
Gründerreports 2017, den die hes-
sischen IHKs gemeinsam mit den
Handwerkskammern in Hessen
aufgestellt haben. Zum Stichtag
31. Dezember 2016 war die An-
zahl der Gewerbeanmeldungen
mit rund 61900 im Vergleich
zum Vorjahr leicht rückläufig
(63 500). Das Gründungsgesche-
hen konzentriert sich weiterhin
auf Ballungszentren und Städte,
77 Prozent aller Neuanmeldun-
gen sind Einzelunternehmen. Der
Anteil an Gründerinnen in Hes-
sen liegt mit 35,4 Prozent leicht
über dem bundesweiten Wert von
34,1 Prozent. Download unter
www.ihk-hessen.de (Suchbegriff
„Gründerreport“).
KULTUR
SOS Brutalismus – Rettet die Betonmonster!
Noch bis zum 2. April ist im
Deutschen Architekturmuseum,
Frankfurt, die Ausstellung „SOS
Brutalismus – Rettet die Beton-
monster!“ zu sehen. Erstmals
wird die brutalistische Archi-
tektur zwischen 1953 und 1979
in einem weltweiten Überblick
dargestellt: Mit dem Titel „SOS
Brutalismus“ wird ein Hilferuf
formuliert, denn die brutalistische
Architektur ist weltweit von Ab-
riss und Umgestaltung bedroht.
In Frankfurt zählten der AfE-Turm
und das Historische Museum zur
brutalistischen Architektur, beide
sind abgerissen. Die Webseite
www.sosbrutalism.org versam-
melt mittlerweile mehr als 1000
Bauten weltweit, die sich dem
Brutalismus zuordnen lassen. Sie
sind nach dem Vorbild eines Ar-
tenschutzprojekts in verschiede-
ne Gefährdungsstufen gegliedert:
Die rote Liste versammelt derzeit
108 Bauten, die unmittelbar von
Zerstörung bedroht sind. Das Ziel
der Webseite besteht nicht nur
darin, ein Inventar anzulegen.
Der Hashtag #SOSBrutalism ver-
netzt Initiativen, die sich eben-
falls der Erforschung und dem
Erhalt brutalistischer Bauten
widmen.
IHK INTERN
Schreiben für den guten Zweck
Donquichotterie, À-la-carte-
Restaurant und Hieroglyphen:
Diesen und anderen Stolperfallen
der deutschen Rechtschreibung
stellten sich 13 Unternehmen aus
dem IHK-Bezirk Frankfurt im Dik-
tatwettbewerb „Die Wirtschaft
schreibt!“. 15 Teams, darunter
auch das IHK-Team „Kammer des
so schreibe“ mit Angelika Niere,
Monika Göpfert, Hauptgeschäfts-
führer Matthias Gräßle und Luise
Riedel (v. l.), gingen am 9. Novem-
ber an den Start. Die durchschnitt-
liche Fehlerzahl betrug 17,6 Fehler.
Sieger in der Einzelkategorie wurde
Ulf Meyer, Continental, mit nur
sieben Fehlern. In der Teamka-
tegorie gab es zwei erste Plätze
mit 14 Fehlern im Durchschnitt.
Sieger wurden die Teams „Die
Wilde HKS 13“, Deutsche Lea-
sing, und „Infraserv 2“, Infraserv
Höchst. „Die Wirtschaft schreibt!“
ist eine Veranstaltung der IHK
Frankfurt mit Unterstützung der
Stiftung Polytechnische Gesell-
schaft. Sie verdoppelten jeweils
das Startgeld der Teilnehmer. So
kamen 7 650 Euro zusammen,
die dem Programm „Lilo Lausch –
Zuhören verbindet“ der gemein-
nützigen Stiftung Zuhören zugute
kommen.
IHK INTERN
Grenke im Eurochambres-VorstandWolfgang Grenke, Vorstandsvor-
sitzender, Grenke, Baden-Baden,
und Präsident, Baden-Württem-
bergischer IHK-Tag sowie der IHK
Karlsruhe, wird künftig als Vize-
präsident beim europäischen Kam-
merdachverband Eurochambres
die Interessen der deutschen und
europäischen Wirtschaft vertreten.
Der neue Vorstand wurde Ende
Oktober in Brüssel in sein Amt
gewählt und nimmt seine Tätigkeit
Anfang 2018 auf. Eine Personalie,
die auch für den Deutschen In-
dustrie- und Handelskammertag
von großer Bedeutung ist, denn
Eurochambres gilt als europäi-
scher Absender für die Anliegen
der deutschen Wirtschaft bei der
Europäischen Union.
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„Wir verkaufen Emotionen“„Wir verkaufen etwas, was keiner von Ihnen in
seinem Unternehmen in diesem Übermaß zu bieten
hat – wir verkaufen Emotionen“, sagte Fredi Bobic
(1. v. r.), Sportvorstand von Eintracht Frankfurt
und Festredner des IHK-Jahresempfangs. Auch
in schwierigen Zeiten schaffe es der Sport, große
Gefühle zu erzeugen und Menschen zu verbinden.
Er wirke umso stärker als Bindeglied, je mehr eine
Gesellschaft polarisiere und die Toleranz vor hohe
Hürden stelle. Die integrative Kraft des Fußballs
habe er selber erlebt: „Durch sie konnte ich zu dem
werden, was ich heute bin.“
Raus aus dem Stau
Die Perform-Initiative der Wirtschaftskammern
in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz hatte ge-
meinsam mit den Landesstraßenbauorganisationen
der drei Bundesländer den Wettbewerb „Raus aus
dem Stau“ ausgeschrieben. Über 200 Vorschläge
zur Verbesserung des Verkehrsflusses in Frank-
furtRheinMain wurden eingereicht. Die zehn
besten Ideen wurden beim Tag der Metropolregion
ausgezeichnet. Gewinner des Wettbewerbs war
Thomas Freudenberger (2. v. r.), der ein verbes-
sertes Störfallmanagement auf den Autobahnen
vorgeschlagen hatte.
Strategische Steuerung
Beim Tag der Metropolregion am 11. Mai standen
eine stärkere strategische Steuerung und die Prä-
sentation von Projekten der regionalen Zusammen-
arbeit im Fokus. In seiner Eröffnungsrede machte
Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt,
den Vorschlag zur Einrichtung eines Gremiums zur
strategischen Steuerung der Metropolregion unter
Beteiligung von Landesregierungen, Kommunen
und Vertretern der Wirtschaft: „Eine koordinierende
Stelle sollte den Rahmen setzen, damit Initiativen
gebündelt und Ressourcen zielführend eingesetzt
werden können.“
IHK-Audit übergebenDie IHK Frankfurt bietet Unternehmen und Kom-
munen an, ihr Engagement in Sachen betriebliches
Mobilitätsmanagement durch ein IHK-Audit formal
bewerten zu lassen. Das erste Audit wurde Mitte
Februar an die Taunusgemeinde Sulzbach überge-
ben. In einem Mobilitätskonzept wurden Ziele und
Schritte hin zu einer effizienteren und nachhalti-
geren Mobilität für die Mitarbeiter definiert. „Das
Zertifikat macht den beispielhaften Umgang mit
der betrieblichen Mobilität gegenüber Mitarbei-
tern, Kunden und der Öffentlichkeit deutlich“, so
IHK-Geschäftsführer Dr. Alexander Theiss (1. v. r.).
DR. JAN-FELIX ISELE (r.)Rechtsanwalt, Danckelmann und Kerst, Rechtsanwälte Notare, [email protected]
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EPSON RIPS – innovative Drucker-Technologie der Umwelt zuliebeNeben wirtschaftlichen Aspekten bei der Auswahl neuer IT-Hardware hat der Umweltgedanke eine immer größere Bedeutung.
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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 15
Onlinehandel
ONLINE-MARKTPL ÄTZE
„EIN GUTER EINSTIEG“Ein Gespräch mit Dr. Joachim Stoll, persönlich haftender Gesellschafter, Leder-Stoll, Frankfurt, über
Potenziale von Online-Marktplätzen und worauf Händler bei der Auswahl des Anbieters achten sollten.
Herr Dr. Stoll, Sie sind bereits seit Jahren Multichannel-Händler von Lederwaren und Reisegepäck und nutzen dabei auch Online-Marktplätze. Würden Sie diesen Vertriebskanal auch kleineren und bislang nur stationär agierenden Einzel-händlern empfehlen?STOLL: Marktplätze sind auch – aber nicht nur – ein guter Einstieg
in den Onlineverkauf. Denn einerseits strukturieren die Markt-
platzbetreiber viele Funktionen vor, die der Händler nur genau
befolgen muss. Andererseits bieten sie von Anfang an ein großes
aber auch Kundenbewertungen und Retourenabwicklung werden
meist vorgegeben beziehungsweise vom Marktplatzbetreiber
organisiert. Damit kann der Einsteiger recht schnell erstmals
online handeln – zumindest schneller und sicherer im Vergleich
zum Aufbau eines eigenen Systems.
Auffindbarkeit und Reichweite des Angebots sind sicher große Chancen bei der Nutzung von Online-Marktplätzen. Inwieweit können Abhängigkeiten der Händler vom Marktplatzbetreiber entstehen beziehungsweise wie hoch ist das Risiko, dass dieser gut gehende Artikel selbst in sein Angebot übernimmt und zum übermächtigen Wettbewerber wird?
STOLL: Entwickelt sich nach dem Einstieg ins Onlinegeschäft
ein einzelner Marktplatz zum zusätzlichen Standbein – das
heißt, erreicht der Umsatzanteil eines Marktplatzes eine für
das Unternehmen relevante Größe –, besteht die Gefahr der
plötzlichen Sperrung. Gerade automatisierte internationale
Systeme führen leider regelmäßig zu einzelnen – mehr oder
weniger temporären – Sperrungen des Zugangs. Bis zur Klärung
des vermeintlichen Fehlers ist damit in der Regel gleichzeitig
auch das Guthaben des Händlers gesperrt. Liquiditäts- und Ri-
sikoplanungen sollten dies bedenken, insbesondere, wenn der
Händler seine Aktivitäten nicht breiter streut.
Was empfehlen Sie Einsteigern ins Onlinegeschäft: Auf was sollte bei der Auswahl eines Marktplatzes besonders geachtet werden?STOLL: Zunächst sollten die wesentlichen Unterschiede der An-
bieter analysiert und beurteilt werden: Betreibt der Marktplatz
aktiv Eigenhandel oder nicht? Anbieter wie Amazon, die selbst
Interesse am eigenständigen Verkaufen haben, haben Zugriff auf
alle Daten, die bei jeder Transaktion auf dem Marktplatz generiert
werden, sowohl auf Kunden- als auch auf Verkaufsseite. Jede
Transaktion eines Drittanbieters verbessert die Datenbasis des
Boomender Online-HandelUmsatz mit Endverbrauchern in Deutschlandin Milliarden Euro
Marktplatzes, der nur durch einen Klick mächtiger Konkurrent
des anbietenden Händlers werden kann.
Es gibt Tendenzen von Herstellern, ihren Händlern die Nutzung von digitalen Marktplätzen zu untersagen. Entsteht hier eine Marktzugangsbeschränkung, die den Onlinehandel für kleinere Händler uninteressant werden lässt?STOLL: Bisher hat das Berliner Kartellamt durch verschiedene
Aktivitäten Markenhersteller in die Schranken gewiesen, sodass
viele von ihnen ihre Aktivitäten gegen Marktplatzhändler zu-
rückfuhren. Das Bundeskartellamt sieht den Verkauf über Platt-
formen in der wirtschaftlichen Realität als oftmals wichtigsten
E-Commerce-Kanal gerade für kleine Unternehmen. Anders
sieht das eine Sektorenuntersuchung der EU-Kommission. Zum
Jahresende wird das Ende eines fünfjährigen Verfahrens vor dem
Europäischen Gerichtshof zu diesem Thema erwartet.
Welche Auswirkungen wird das auf den Onlinehandel haben?STOLL: Die Stellungnahme des Generalanwalts zu diesem Ver-
fahren lässt eine Machtverschiebung zugunsten der Marken-
hersteller befürchten. Sie veranlasste bereits im Sommer viele
Markenhersteller dazu, den Verkauf über Marktplätze durch
Händler zu untersagen. Dies könnte eine Herausforderung für
die Politik werden: Sollen kleine Unternehmen vom E-Commerce
ausgeschlossen werden? Oder sind für Klein- und Mittelunter-
nehmen Schutzmechanismen gegenüber den Markenherstellern
notwendig, um eine gewünschte wettbewerbsintensivere,
heterogenere Struktur zu erhalten? Es ist zu vermuten, dass
ein Warten auf die Justiz nicht zum gewünschten Ergebnis
führen wird, sondern politische Entscheidungen notwendig
sind.
Dr. Joachim Stoll, persönlich haftender
Gesellschafter, Leder-Stoll, Frankfurt, und
Vorsitzender, Einzelhandelsausschuss,
IHK Frankfurt: „Marktplätze sind ein guter
Einstieg in den Onlineverkauf. Einerseits
strukturieren die Marktplatzbetreiber viele
Funktionen vor. Andererseits bieten sie von
Anfang an ein großes Kundenpotenzial.“
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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 17
AMAZON, ZAL ANDO & CO.
DEN E-COMMERCE-RIESEN TROTZENAmazon, Otto und Zalando beherrschen den E-Commerce und bedrohen mit ihrer Dominanz eine ganze Branche.
Doch ist tatsächlich kein Kraut gewachsen gegen die Übermacht dieser digitalen Superkaufhäuser?
Stetiger Wandel prägt die Onlinebranche. Das zeigt sich vor allem
im E-Commerce: Die Onlineshops von einst haben wenig gemein
mit den digitalen Ladentheken von heute. 360-Grad-Produktvi-
deos, interaktive Verkaufsberater und Same-Day-Lieferung begeistern
den Kunden. Und befeuern gleichermaßen seine Erwartungshaltung.
Damit steigt der Druck auf Onlineshops der ersten Stunde und auf
alle, die mit wenig Budget und Personal haushalten müssen. Klar, es
muss nicht jede Funktion, nicht jedes Feature mitangeboten werden.
Einen fehlenden Livechat wird der Kunde verschmerzen. Andere Din-
ge hingegen nicht: ein knappes Sortiment, lange Lieferzeiten oder
schlechte Produktdarstellung. Dann ist der Kunde wieder so schnell
weg, wie er gekommen ist. Denn der nächste Anbieter ist nur einen
Mausklick entfernt.
Betrachten wir den stationären Handel, so gehören Multi- und
Cross-Channel-Angebote mittlerweile zum guten Ton. Oder wie es
Dominik Grollmann, E-Commerce-Experte bei iBusiness.de, formu-
liert: „zur Kern-DNA jedes modernen Krämers“. Zur Erinnerung: Dabei
handelt es sich um die intelligente Verknüpfung zwischen on- und
offline. Beispielsweise kann der Kunde seine online gekaufte Ware
in einem stationären Store umtauschen oder abholen.
Und dann ist da noch Amazon. Superkaufhaus und mit Abstand
umsatzstärkster Onlinehändler in Deutschland. 2016 setzte der Riese
hierzulande rund acht Milliarden Euro mit physischen Gütern im
Endkundengeschäft um. Das ist mehr als doppelt so viel wie Otto (drei
Milliarden) und Zalando (eine Milliarde) zusammen erwirtschafteten.
Wie groß der Einfluss von Amazon auf deutsche Shopper ist, zeigt
eine Studie von Shoop.de: Von 1000 befragten Teilnehmern gaben
rund 60 Prozent an, dass sie bei Amazon einkaufen. 65 Prozent nut-
zen den Marktplatz für die Recherche nach einem Produkt und rund
50 Prozent beginnen dort ihren Onlineeinkauf.
Im Gegensatz zu Ebay ist Amazon auch selbst Händler. Die
Mechanismen sind recht einfach: Von den angedockten Händlern
bekommt der Marktplatz ausreichend Daten, um zu beurteilen, was
sich erfolgreich verkauft und was nicht. Sind lukrative Geschäfte in
Sicht, steigt Amazon ein und verdrängt die etablierten Händler. Eine
Preisspirale beginnt – bei Amazon heißt das Dynamic Pricing. Experten
zufolge ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis Amazon den Hebel
umlegt und komplett in das Direktgeschäft einsteigt. Insofern ist der
Marktplatz keine nachhaltige Strategie für Händler.
Doch ist tatsächlich kein Kraut gewachsen gegen die Übermacht
des digitalen Superkaufhauses? Oder gibt es Erfolg versprechende
Ansätze, um den kleinen Handel zu positionieren? Zunächst die
schlechte Nachricht: Zurzeit existieren allein in Deutschland 450 000
Onlineshops. Darunter auch viele Garagenshops. Viele der Onlineshops
sind vergleichbare Konzepte mit denselben Waren. Daher werden
50 bis 80 Prozent von ihnen die nächsten Jahre nicht überleben.
LINK ZUM THEMA
Weitere Infos über das BIEG Hessen, Beratungs- und Informationszen-
trum elektronischer Geschäftsverkehr Hessen, online unter www.bieg-
hessen.de.
Im transparenten E-Commerce hat der Zweitbeste keine Chance mehr. Kleine Händler müssen sich
künftig daher noch deutlicher als bislang mit einer Nischenstrategie von den Wettbewerbern abheben.
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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1818
Wir befinden uns vor einer gigantischen Konsolidierungswelle. Im
transparenten E-Commerce hat der Zweitbeste keine Chance mehr.
„Es ist am gefährlichsten, sich nicht von anderen zu unterschei-
den“, sagte einst Jeff Bezos, Gründer von Amazon. Die eindeutige
Empfehlung an Händler lautet: raus aus der Vergleichbarkeit. Sich
über das reine Produkt vom Wettbewerber zu differenzieren, ist
nicht möglich. Auch wenn es immer wieder über Produktvarianten
versucht wird. Doch der Kunde ist nicht blöd, Internet sei Dank. Ob
ich den Kühlschrank-Typ 360A nun bei Händler X oder bei Anbieter Y
kaufe – der Kühlschrank bleibt derselbe. Anders sieht es bei zugehö-
rigen Services aus: Gibt es einen persönlichen Produktberater? Wer
hilft mir beim Aufbau? Gibt es einen Produktservice via Whatsapp?
Die zweite Option, sich über den Preis abzusetzen, ist nicht besser.
Viele schaffen das schlichtweg nicht. Eine Weisheit im Handel besagt,
dass es immer einen gibt, der günstiger ist. Und die wenigsten halten
eine Rabatteritis langfristig durch. Laut Marcus Diekmann, Director
digital der Beter Bed Holding, werden zwei Typen von Onlinehändlern
überleben: die Großen, die es geschafft haben, eine starke Marke
aufzubauen, und ganze Wertschöpfungsketten bedienen. Und die
Kleinen, die sich auf ein Segment spezialisieren. Die Mittleren bleiben
auf der Strecke. Von den großen Händlern wird es wenige sogenannte
Universelle geben, die Gemischtwaren anbieten. Und ein paar Kate-
goriekiller wie Zalando, die sich auf Produktkategorien – in dem Fall
Fashion – spezialisieren.
Die einzige strategische Option für kleine Händler heißt Nischen-
strategie: die Spezialisierung auf ein Segment. Diekmann empfiehlt:
„Werden Sie zum Sneakerkönig.“ In dieses Feld drängen sich auch
zunehmend Hersteller, die mit eigenen Shops immer mehr Endkunden
bedienen.
AUTORDANIEL WEICHERTFachlicher Leiter, BIEG Hessen, [email protected]
DREI TIPPS FÜR DIE ERFOLGREICHE NISCHENSTRATEGIE
� Bieten Sie Ihrem Kunden ein unverwechselbares Einkaufserleb-
nis. Gerade in diesem Punkt haben Sie echte Chancen, sich von der
emotionalen Wüste Amazon zu differenzieren. Ansatzpunkte sind
Sortiment, Service, Marke und Emotion.
� Entwickeln Sie eine digitale Persönlichkeit und kommunizieren Sie
Wärme und Freude. Es kann nicht schaden, wenn Sie es menscheln
lassen. Sie wissen ja, Kaufgründe sind nie rational. Und die Sympa-
thie für den Verkäufer spielt definitiv eine wichtige Rolle.
� Begrenzen Sie Ihr Sortiment nicht auf die Fläche, sofern Sie auch
stationären Handel betreiben, sondern bieten Sie dem Kunden an:
Ich kann dir alles besorgen. Ein bisschen wie bei den Apotheken:
Dort gibt es vor Ort nur ein Rumpfsortiment. Der Kunde bekommt
aber als Service jedes Produkt besorgt.
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KEINE GRENZENLOSE FREIHEITUnternehmer müssen es dulden, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen im Internet bewertet werden.
Aber: Sie müssen sich dabei nicht alles gefallen lassen. Denn die Freiheit des Internets ist nicht grenzenlos.
Schon 2008 hat der Bundesgerichtshof in seiner ersten Entschei-
dung zu einer Bewertungsplattform für Lehrkräfte klargestellt,
dass es sich Privatpersonen und Unternehmen gefallen lassen
müssen, dass sie im Internet bewertet werden. In seiner Grundsatz-
entscheidung kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass
weder nach dem Bundesdatenschutzgesetz noch in Bezug auf das einer
Person zustehende allgemeine Persönlichkeitsrecht ein allgemeiner
Löschungsanspruch dahingehend besteht, in der Öffentlichkeit nicht
bewertet zu werden.
In der langen Historie der zu solchen Plattformen ergangenen Ent-
scheidungen wird immer wieder darauf abgestellt, dass dem Recht auf
Meinungs- und Kommunikationsfreiheit des Bewertenden der Vorrang
einzuräumen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtsprechung
zur Bewertungsplattform Jameda, auf der Ärzte bewertet werden, he-
rausgearbeitet und bestätigt. Dabei hat er drei Grundsätze aufgestellt.
Erstens: kein allgemeiner Löschungsanspruch gegen Bewertungen.
Zweitens: kein Recht auf Auskunft über die Person, die die Bewertung
abgegeben hat. Auskunft können nur Strafverfolgungsbehörden be-
kommen. Drittens: Prüfungspflichten des Portalbetreibers nur dann,
wenn konkrete und begründete Einwendungen erhoben werden – je
konkreter die Einwendung, desto umfangreicher auch die Recherche-
pflichten des Portalbetreibers.
Insbesondere in seiner jüngsten Entscheidung zum Ärzteportal
Jameda hat der BGH allerdings klargestellt, dass im Fall von begrün-
deten Einwendungen das Portal diese zu prüfen habe. Im konkreten
Sachverhalt hatte der bewertete Arzt eingewandt, er habe den im
Internet aufgetretenen Patienten gar nicht behandelt. Für diesen Fall
hat der BGH das Portal als verpflichtet angesehen, sich die Behandlung
nachweisen zu lassen. Sollte also ein Unternehmer bei einer Bewertung
die begründete Vermutung haben, dass es sich gar nicht um einen Kun-
den handelt, sollte er bei dem Portal vorstellig werden und auf einem
Nachweis bestehen, dass es sich tatsächlich um seinen Kunden handelt.
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den Prüfungspflichten im
April nochmals bestätigt und ein Klinikbewertungsportal zur Löschung
einer Bewertung verurteilt, bei der unstreitig feststand, dass sie unrichtig
war. Noch weiter ist sogar das Landgericht München gegangen. Es ist
im Juli zu dem Ergebnis gekommen, dass der Plattformbetreiber und
nicht etwa der Bewertete die Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen
beweisen muss.
Auch im europäischen Ausland beschäftigen Bewertungsportale die
Rechtsprechung. So hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in
einer Entscheidung im Ergebnis die Duldungspflicht einer Bewertung
festgestellt. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat zu einem Bewertungsportal von Rechtsanwälten festgestellt, dass
sich insbesondere Unternehmer, die mit ihrer Dienstleistung in die
Öffentlichkeit treten, einer Bewertung im Internet stellen müssen. Sie
seien deswegen nicht rechtlos gestellt. Für den Fall, dass es zu For-
malbeleidigungen oder falschen Tatsachenbehauptungen kommt, kann
der Unternehmer selbstverständlich die Löschung der entsprechenden
Texte verlangen. Von daher kann Unternehmen nur angeraten werden,
die entsprechenden Einträge im Internet regelmäßig zu beobachten
und gegebenenfalls gegen nachweisliche Unrichtigkeiten vorzugehen.
Immer mehr Kunden informieren sich anhand von On-
linebewertungen über Unternehmen und deren Produkte.
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Zwar hat die Rechtsprechung insbesondere ihre Auffassung zur
grundsätzlichen Zulässigkeit von Bewertungen immer wieder damit
begründet, dass der Unternehmer sich gegen Formalbeleidigungen und
Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte wehren kann. Allerdings ist
festzustellen, dass sie bei der Frage, wo die Grenze einer Bewertung
zu ziehen ist, oft sehr großzügig ist. So musste es sich ein Hotel unter
dem Namen „Hühnerhof“ gefallen lassen, im Internet als „Hühnerstall“
bezeichnet zu werden.
Auch das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht,
ist sehr großzügig und hat es zugelassen, dass es sich eine Richterin
gefallen lassen musste, als „absichtlich oder unabsichtlich schlampig und
arglistig“ bezeichnet zu werden. Die Grenze zieht die Rechtsprechung
dann, wenn die Kritik letztlich nur dazu dient, das Gegenüber verächt-
lich zu machen, und das sachliche Anliegen einer Meinungsäußerung
gegenüber der persönlichen Kränkung in den Hintergrund tritt. Wer
sich die Urteile genauer ansieht, stellt sich allerdings die Frage, wann
die Rechtsprechung dies annehmen will.
In einem Bereich ist es bereits in mehreren Fällen gelungen, er-
folgreich gegen Plattformen vorzugehen. Dies war dann der Fall, wenn
sie nachweislich falsche Angaben verbreiteten oder die Gestaltung so
gewählt war, dass die angesprochenen Verbraucher einen falschen
Eindruck erhalten. So hat das Oberlandesgericht Nürnberg einem
Hotelbewertungsportal die Anzeige von Sternekennzeichnungen als
irreführend untersagt, wenn die entsprechenden Hotels tatsächlich nicht
über eine neutrale Klassifizierung verfügen. Auch hat der Bundesge-
richtshof einem Portal untersagt, mit „garantiert echten Meinungen“
zu werben, wenn tatsächlich aufgrund der konkreten Ausgestaltung
des Bewertungsvorgangs negative Bewertungen durch einen Filter
unter den Tisch gefallen sind.
Zudem sind Preisvergleichsportale nicht berechtigt, Anfragen von
Nutzern per E-Mail an solche Unternehmer weiterzugeben, die mit
dem Portal in keiner geschäftlichen Beziehung stehen und auch in
eine Übermittlung von solchen Anfragen nicht eingewilligt haben.
Derartige E-Mails sind eine unzulässige Belästigung des Unternehmers.
Im April hat der BGH darüber hinaus auch entschieden, dass ein Ver-
gleichsportal darauf hinweisen muss, wenn die Suchergebnisse lediglich
solche Einträge wiedergeben, die ausschließlich darauf beruhen, dass der
gelistete Unternehmer dem Portal für die Vermittlung des Kunden eine
Provision zahlt. Auf dem Portal waren nur solche Ergebnisse zu sehen,
die auf einem bezahlten Eintrag des Unternehmers beruhten. Letztlich
bedeutet dies: Wer im Internet einen Vergleich präsentiert, muss dafür
Sorge tragen, dass dieser einigermaßen vollständig ist. Andernfalls hat
er auf dessen Unvollständigkeit und den Grund hinzuweisen.
Vergleichs- und Bewertungsportale gewinnen wirtschaftlich auch für
Unternehmer an Bedeutung. Immer mehr potenzielle Kunden bedienen sich
zur Information, aber auch zum Abschluss von Kauf- und Dienstleistungs-
verträgen dieser Informationsquelle. Beim Gesetzgeber sind Vergleichs-
und Bewertungsplattformen im Hinblick auf ihre immense Bedeutung als
Wirtschaftsfaktor in den Fokus geraten. Im Rahmen der „Digitalen Strategie
2025“ der Bundesregierung ist geplant, Rechtsregeln für Plattformen zu
schaffen. Sie sollen von einer noch zu gründenden Digitalagentur durch-
gesetzt werden. Die umfangreiche und detaillierte Rechtsprechung zeigt
allerdings, dass es einer solchen weiteren Behörde und einer Beaufsichtigung
des Marktes für Vergleichs- und Bewertungsplattformen nicht bedarf, weil
schon heute gegen Unrichtigkeiten erfolgreich vorgegangen werden kann.
Betroffenen Unternehmen ist wie allen anderen zu raten, diesen neuen
Markt zu beobachten und gegen tatsächliche Unrichtigkeiten und verbale
Entgleisungen gegebenenfalls vorzugehen.
DEFINITION
Unter einem Kauf versteht man den Austausch von Waren gegen Geld:
Der Händler (Verkäufer) ist zur Übergabe der Ware und zur Übertragung
des Eigentums an ihr verpflichtet, der Kunde (Käufer) zur Zahlung des
Kaufpreises und zur Abnahme der gekauften Ware. Im Gegensatz zum
stationären Handel steht dem Kunden im Onlinehandel ein 14-tägiges
Widerrufsrecht zu. Aber auch im Fernabsatz gelten neben dem Wider-
rufsrecht die gesetzlichen Bestimmungen zum Gewährleistungs-, Pro-
dukthaftungs- beziehungsweise Garantierecht. Informationen zu diesen
und weiteren Verbraucherrechten sind online unter www.frankfurt-
main.ihk.de/vertragsrecht abrufbar.
GESETZLICHE REGELUNGEN
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher gelten auch im E-Com-
merce uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen wie zum
Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) einschließlich der Bestim-
mungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Handelsgesetzbuch
(HGB), das Urheberrechtsgesetz, die Gewerbeordnung, das Gesetz ge-
gen unlauteren Wettbewerb (UWG). Für bestimmte Teilbereiche existie-
ren darüber hinaus besondere Rechtsvorschriften. Für den Bereich On-
linehandel sind insoweit relevant:
Telemediengesetz (TMG)
E-Commerce- und Fernabsatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Art. 246 ff.
Signaturgesetz (SigG)
Preisangabenverordnung (PAngV).
Ausführliche Infos zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich
E-Commerce online unter www.frankfurt-main.ihk.de/vertragsrecht.
AUTORPETER BREUN-GOERKESyndikusrechts-anwalt, Wettbe-werbszentrale, Bad [email protected]
WETTBEWERBSZENTRALE
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkon-
trollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige
Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern
und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirt-
schaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenüber-
greifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirt-
schaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften
im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Infor-
mationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fra-
gen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler
Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.
Weitere Infos online unter www.wettbewerbszentrale.de.
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E-COMMERCE
RECHTSSICHER HANDELNDank des Internets können sich Unternehmen internationale Märkte leichter erschließen. Allerdings ist es
ungleich schwerer, dabei den Überblick zu behalten, welche steuerlichen Pflichten sich daraus ergeben.
Bei Lieferungen von Gegenständen sowie Dienstleistungen über
Grenzen hinaus ist stets besondere Vorsicht geboten: Erscheinen
schon die umsatzsteuerlichen Regeln und Folgen für das Unter-
nehmen im Inland sehr unübersichtlich und komplex, so kommen im
Ausland nicht bloß Sprachbarrieren erschwerend hinzu.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist entscheidend, ob Leistungen online
erbracht werden oder ob das Internet lediglich das Medium ist, um zum
Kunden in Kontakt zu treten, und die Leistung vom Kunden auch ohne
einen Computer in Anspruch genommen werden kann. Dabei gilt: Wird
die Verfügungsmacht an einem Gegenstand übertragen, spricht man von
einer Lieferung. Alle anderen Transaktionen gelten als Dienstleistung – mit
unterschiedlichen Regeln und Folgen für das Unternehmen.
Was Lieferungen angeht, unterscheidet man zunächst insbesondere
Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche (das heißt innerhalb der
EU ausgeführte) Lieferungen, die unter bestimmten weiteren Voraus-
setzungen steuerbefreit sein können. Dabei gilt: Lieferungen in Gebiete
außerhalb der EU sind stets von der Umsatzsteuer befreit. Empfängt der
Kunde die Ware hingegen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so muss
dieser ein Unternehmer sein und für sein Unternehmen einkaufen – dann
ist die Lieferung ebenfalls von der deutschen Umsatzsteuer befreit.
Ist der Kunde aber beispielsweise eine Privatperson, so entsteht
deutsche Umsatzsteuer – jedenfalls so lange, bis bestimmte Liefer-
schwellen überschritten werden, also der Wert aller solcher Lieferungen
an Privatpersonen in einen bestimmten EU-Mitgliedsstaat eine Wert-
grenze übersteigt. In diesem Fall verlagert sich die Besteuerungshoheit
in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaat. Es ist dann lokale Umsatzsteuer
in Rechnung zu stellen, einzusammeln und an die dortige Finanzver-
waltung abzuführen.
Wie immer gibt es auch Sonderfälle; sie lassen die Komplexität eines
Sachverhalts und mitunter auch der Lösung weiter ansteigen. Beispiel
hierfür sind Reihengeschäfte, bei denen die Ware vom Vorlieferanten un-
mittelbar zum eigenen Kunden versendet wird. Oder Konsignationslager,
die ein Lieferant im Inland (oder die ein inländischer Unternehmer im
Ausland) unterhält und die von einem EU-Mitgliedsstaat zum anderen
sehr unterschiedlich behandelt werden.
Noch komplexer ist der Leistungsort im Fall von Dienstleistungen.
Am einfachsten gestaltet er sich oft noch im Fall, dass der Abnehmer
ein anderer Unternehmer ist: Dann ist der Leistungsort grundsätzlich
(wenngleich mit wichtigen Ausnahmen) der Ansässigkeitsort dieses
Abnehmers. Zwar fällt jeweils lokale Umsatzsteuer an, für die aber
der Kunde Steuerschuldner wird. Der leistende Unternehmer hat daher
keine umsatzsteuerlichen Pflichten im Ausland zu beachten.
Vielfältiger sind die Leistungsorte in den Fällen, in denen eine
Dienstleistung an Nichtunternehmer erbracht wird. So ist zum Beispiel
Beim Erschließen internationaler Märkte sind steu-
erliche Aspekte oftmals eine große Herausforderung.
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Onlinehandel
SCHLICHTUNG
EIN MEHRWERT FÜR ALLESeit 2016 können Händler und Verbraucher bei Unstimmigkeiten eine Verbraucherschlichtungsstelle
einschalten. Eine diesbezügliche Informationspflicht für Unternehmen trat in diesem Jahr in Kraft.
Obwohl Schlichtung grundsätzlich freiwillig ist, mussten sich
Unternehmen spätestens mit Inkrafttreten der Informati-
onspflichten mit dem Thema befassen. Denn nach § 36 des
selbst dann auf ihrer Website und in ihren Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen mitteilen, ob sie im Streitfall an einem Schlichtungs-
verfahren teilnehmen, wenn sie dies nicht wünschen.
Eine weitere Pflicht enthält § 37 VSBG. Hiernach müssen Händler
dem Verbraucher im konkreten Einzelfall, falls sich eine Beschwer-
de nicht direkt lösen lässt, in Textform – also beispielsweise per
E-Mail – mitteilen, ob sie zur Schlichtung bereit sind oder nicht. Die
zuständige Verbraucherschlichtungsstelle muss anders als nach § 36
VSBG selbst dann genannt werden, wenn der Unternehmer nicht zu
einer Teilnahme bereit ist. Beide Pflichten sollten ernst genommen
werden – allein schon deshalb, weil es bereits zu Abmahnungen kam.
Doch abgesehen vom Erfüllen dieser Pflichten, die zunächst
als lästig empfunden werden mögen, lohnt sich eine vertiefte
Auseinandersetzung mit dem Thema. Denn die Schlichtung
bietet für Unternehmen handfeste Vorteile. Obgleich der Name
des Gesetzes und der Begriff „Verbraucherschlichtungsstelle“ zu
einer anderen Annahme verleiten könnte, ist Schlichtung auch
hier streng der Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet und
keine Interessenvertretung für Verbraucher.
Auf AugenhöheIm Rahmen der Schlichtungsverfahren kommen beide Seiten zu
Wort. Ein Schlichtungsvorschlag muss die objektive Sach- und
Rechtslage schildern und bringt dadurch beide Parteien auf Augen-
höhe. Allein das ist ein echter Mehrwert, gerade für Mittelständler
ohne eigene Rechtsabteilung. Die Unternehmer können so von
dritter Seite überprüfen lassen, ob und wenn ja und in welcher
Höhe der vom Verbraucher geltend gemachte Anspruch besteht.
Außerdem verhindert der frühzeitige Hinweis, dass man zu
einem Schlichtungsverfahren bereit ist, das weitere Eskalieren einer
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Streitigkeit. Dies kostet nämlich Zeit, Nerven und damit letztlich
immer Geld. Nicht selten kann es bei einem verfahrenen Konflikt mit
verhärteten Fronten – besonders im Onlinehandel – zu negativen
Bewertungen im Internet kommen. Sofern diese nicht beleidigend
oder objektiv unrichtig sind, können die Kommentare nicht so
einfach gelöscht werden. Unschönen und geschäftsschädigenden
Streitigkeiten kann durch ein frühzeitiges Schlichtungsverfahren
vorgebeugt werden: Dem Kunden wird dadurch nämlich signalisiert,
dass sein Problem ernst genommen wird und der Händler zu einer
rechtlichen Überprüfung bereit ist – egal, was diese zeigen wird.
Geringes KostenrisikoDiese und weitere positive Aspekte gehen noch zu oft unter, weil
Unternehmen das Verfahren bisweilen auch kritisch beäugen –
insbesondere in Hinblick auf die mit Schlichtung verbundenen
Kosten. In der Tat sieht das VSBG vor, dass vom Verbraucher keine
Kosten erhoben werden dürfen – daher fallen Verfahrensentgelte
in der Regel nur auf Unternehmerseite an. Bei der Allgemeinen
Verbraucherschlichtungsstelle, die auch für Onlinehändler zuständig
ist, liegen diese in einem Bereich von 50 bis 600 Euro, je nachdem,
wie hoch der Streitwert ist.
In diesem Zusammenhang befürchten einige Händler eine
Kostenexplosion durch Antragswellen. Doch zeigt die Praxis der
Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, dass es bislang noch
nie zu Antragswellen kam. Ein Unternehmen mit zwei Millionen
Kunden, das seit 2016 nach §§ 36, 37 VSBG auf die Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle verweist, hatte bislang erst zwei Fälle,
die ein Entgelt auslösten. Das Kostenrisiko ist nach den bisherigen
Erfahrungen also als gering zu bewerten.
Hinzu kommt, dass ein Antrag erst dann ein kostenpflichtiges
Verfahren auslöst, wenn der Verbraucher sich im Vorfeld schon
selbst beim Unternehmen gemeldet hatte und das Problem nicht
auf diesem direkten Weg behoben wurde. Es entstehen auch dann
keine Kosten, wenn der Unternehmer der Schlichtungsstelle mitteilt,
dass seit der Geltendmachung des Anspruchs durch den Verbraucher
ihm gegenüber nicht mehr als zwei Monate vergangen sind und
er den Anspruch in dieser Zeit weder anerkannt noch abgelehnt
hat (§ 14 Abs. 5 VSBG).
Einvernehmliche LösungenHatte der Unternehmer hingegen Zeit genug, bevor der Verbraucher
seinen Antrag stellte, kann er immer noch durch ein Anerkenntnis
die Kosten erheblich reduzieren. Wenn der Antrag des Verbrauchers
missbräuchlich sein sollte, fällt ein Missbrauchsentgelt nur auf
dessen Seite an. Für das Geld bekommt das Unternehmen viel:
eine rechtliche Aufarbeitung des Falls, objektiv und unparteilich,
zudem in einer auch für Nichtjuristen gut verständlichen Sprache.
Neben der rein rechtlichen Bewertung kann die Lösung durchaus
die individuellen Interessen der Parteien berücksichtigen.
Ein Beispiel hierfür ist ein Möbelkauf, bei dem sich nach der
Lieferung kleine Kratzer zeigen. Der Kunde macht seine Gewährleis-
tungsrechte geltend, die von Gesetzes wegen zunächst Reparatur
oder Austausch samt eventueller Transportkosten vorsehen. Dies
könnte auch der Lösungsvorschlag sein. Stellt sich im Schlich-
tungsverfahren heraus, dass der Kunde gegen eine Entschädigung
eigentlich gut mit den Mängeln leben könnte, könnte dies die für
beide Seiten günstigere Lösung und damit der Schlichtungsvorschlag
sein. Ist absehbar, dass die Kundenbeziehung erhalten bleiben soll
und der Kunde ohnedies weitere Einkäufe plant, könnte auch ein
Gutschein erwogen werden, der dann ein wenig über dem Erstat-
tungsbetrag in Geld liegen könnte.
Gute ArgumenteAnhand dieses Beispiels wird klar: Schlichtung ist nicht ein Kom-
promiss um jeden Preis, auch kein 50/50 und erst recht kein blin-
des Folgen des Antragsziels mit systematischem Kulanzzuschlag
zulasten des Unternehmens. Vielmehr wird beiden Seiten die
Rechtslage erläutert. Dadurch erfahren sie, was ihnen von Gesetzes
wegen zusteht, und können auf dieser Basis leichter erkennen,
ob gegebenenfalls eine andere Lösung vorzugswürdig erscheint.
Ob ein Unternehmen sich nun im Rahmen seiner Informa-
tionspflicht dazu bereit erklärt, an einem Verfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist letztlich eine
unternehmerische Entscheidung – was dem Gedanken der Frei-
willigkeit der Schlichtung entspricht. Doch gute Gründe sprechen
für ein „Ja“ dazu.
AUTORFELIX BRAUNVorstand, Zentrum für Schlichtung, [email protected]
WEITERE INFOS
Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum für Schlich-
tung nahm ihre Tätigkeit am 1. April 2016 auf. Sie wird bis 2020 vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Das „Allgemein“ trägt die Schlichtungsstelle im Namen, weil sie im-
mer dann schlichtet, wenn keine andere Verbraucherschlichtungsstel-
le zur Verfügung steht. Bei ungelösten Streitigkeiten – etwa mit Bus
und Bahn, der Versicherung, dem Strom- und Gasanbieter und in vie-
len weiteren Bereichen – gibt es branchenspezifische Verbraucher-
schlichtungsstellen, die vorrangig zuständig sind. Da es bislang noch
keine Verbraucherschlichtungsstelle für den Onlinehandel gibt, ist auch
hier die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zuständig. Eine Lis-
te aller Stellen führt das Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.
de) – sollte eine spezielle Stelle für den Onlinehandel entstehen, würde
sie dort genannt. Weitere Infos und Kontakt: E-Mail mail@verbraucher-
schlichter.de, Internet www.verbraucher-schlichter.de.
BROSCHÜRE
Weitere Infos und Muster in der Broschüre „Ist Schlichten besser als
Richten? Die neuen Regelungen in der Verbraucherschlichtung und
ihre Auswirkungen auf die Unternehmen“ des DIHK-Verlags. Sie kostet
7,90 Euro und kann online unter www.dihk-verlag.de bestellt werden.
IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1830
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DEN WANDEL POSITIV GESTALTENKreativität und Technik, Gedankenblitze, Bits und Bytes, schön gestaltete Bücher und Rechenzentren: Wie passt
das alles zusammen? Sehr gut, finden die Mitglieder des Ausschusses Informationswirtschaft der IHK Frankfurt.
Informationswirtschaft, auch
so ein etwas schwammiger Be-
griff. Dahinter verbergen sich
die Unternehmen, die die IHK
Frankfurt in der Wahlgruppe Me-
dien, Information und Kommu-
nikation zusammengefasst hat.
Diese Wahlgruppe ist mit über
12 000 Mitgliedsunternehmen
im IHK-Bezirk eine der mitglie-
derstärksten in der IHK Frankfurt.
Viele Facetten und Einzel-
branchen umfasst die Wahlgrup-
pe, darunter auch die Telekommu-
nikations- und Digitalwirtschaft.
Die meisten Mitglieder können
aber der Kreativwirtschaft zu-
gerechnet werden. Im Ausschuss
treffen alte auf neue Medien,
Zeitungsverleger auf Internet-
agenturen, Film- und Fernseh-
produzenten auf Radiomacher
und Werber. So unterschiedlich
diese Branchen auch sind, teilen
sie doch den gemeinsamen Kern
des kreativen Schaffens und der
Informationsverarbeitung.
Der Ausschuss wurde noch
im vergangenen Jahrtausend ge-
gründet, nämlich 1995. Der erste
in der IHK-Welt bundesweit, der
sich ausdrücklich der Medien an-
nahm. Und schon damals waren
die Neuen Medien mit dabei und
haben die Arbeit des Ausschusses
geprägt. Viel hat sich geändert,
die Zeit wirkt fern und weit zu-
rück. Eines ist gleich geblieben:
Der Ausschuss ist aktuell und am
Puls der Zeit. Auch wenn sich der
Pulsschlag inzwischen mindestens
verdoppelt hat und vieles in der
digitalen Welt stattfindet.
Natürlich haben sich auch
die Branchen selbst verändert.
Die Telekommunikationsindus-
trie hat sich stark differenziert,
ist vielfältiger geworden, wächst
immer mehr mit der Digitalwirt-
schaft zusammen. Mit der Game-
sindustrie ist eine Branche ganz
neu hinzugekommen, die gerade
in der Region starke Vertreter hat
und die durch ihre Innovationen
viele Unternehmen bereichert.
Frankfurt selbst hat sich zur eu-
ropaweiten Nummer eins entwi-
ckelt, was digitale Infrastruktur
betrifft. Nirgendwo sonst ist die
Rechenzentrumsdichte so groß,
nirgendwo sonst laufen so vie-
le Bytes durch die Internetkno-
ten wie in Frankfurt. Um diesen
Standortvorteil auszubauen, war
auch der Ausschuss aktiv: So setz-
te er sich ausdrücklich dafür ein,
die Benachteiligung der Rechen-
zentren bei der EEG-Umlage zu
beseitigen.
Die sehr gute digitale Inf-
rastruktur zieht natürlich auch
Kreative an. Postproduktionsun-
ternehmen für Filmproduktionen
haben Weltruf und sind Holly-
wood schon einen Oscar wert
gewesen. Die Rolle der Interne-
tagenturen hat sich gewandelt.
Wo früher eine Homepage mit
„Die Informationswirtschaft wird in rasantem Tempo zur Digitalwirtschaft transfor-
miert. Der Ausschuss identifiziert und übermittelt die Anforderungen, die sich für die
Unternehmen im IHK-Bezirk ergeben, an die Politik und die maßgeblichen Institutionen.“
Hans Homrighausen, Gesellschafter, Hans Homrighausen Stefan Herbert Frankfurter
Medienservice, Frankfurt
„Den Ausschuss sehe ich als wirksames und wertvolles Forum. Beispielsweise wurde
2016 von uns der Berliner Aufruf an die Bundesregierung unterstützt, auch auf euro-
päischer Ebene für angemessene Beteiligung von Rechteinhabern und Kreativen an
der Wertschöpfung auf digitalen Plattformen hinzuwirken.“
Christian Arndt, Inhaber, Local Media, Melload / Peacelounge, Friedrichsdorf
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einigen Webseiten erstellt wurde,
verändern heute die Agenturen
über die verschiedenen digitalen
Kanäle ganze Geschäftsprozesse.
Viele dieser Veränderungen bauen
nicht organisch auf bestehende
Geschäftsprozesse auf, sondern
reißen sie auseinander. Disruption
erfasst nicht nur die Kreativwirt-
schaft, zum Teil geht sie auch
von ihr aus.
Die Bewertung und Einschät-
zung dieser Entwicklung ist ein
steter Diskussionspunkt im Aus-
schuss. Wie können Kreativunter-
nehmer die Veränderungen positiv
gestalten? Mit welchen Stärken
können wir gegen die meist aus
Nordamerika kommenden großen
Digitalakteure bestehen, die mit
ihren Geschäftsmodellen die Re-
geln neu definieren?
Die richtigen Bedingungen
für das Wachstum der Informa-
tionswirtschaft zu identifizie-
ren und dabei auch politische
und regulatorische Impulse zu
geben, sind stete Aufgabenstel-
lungen für den Ausschuss. Ur-
heberrechtsfragen, Freiheit der
Medien, Zugang zu Telekom-
munikationsdienstleistungen,
Neutralität und Regelpflich-
ten im digitalen Wettbewerb,
Kosten der Gesamtwirtschaft
aufgrund von öffentlichen Vor-
gaben, Abwehr von Bürokratie,
Senkung von branchenspezi-
fischen Lasten und Förderung
von Gründerinitiativen – diesen
und ähnlichen Ansatzpunkten
stellt sich die branchenpoliti-
sche Arbeit.
So erarbeitete der Ausschuss
den „IHK-Kodex zum Umgang
mit kreativen Dienstleistungen“,
so entstanden zahlreiche Ein-
gaben an die DIHK-Organisa-
tion und darüber hinaus an die
Bundes- und EU-Politik. Heute
stehen Urheberrechtsfragen und
die Diskussion über die faire
Beteiligung der Kreativen im
Internet auf der Tagesordnung.
Musiker, Filmproduzenten und
andere Urheber, aber auch Zei-
tungsverlage müssen angemes-
sen für ihre Leistungen vergütet
werden. Der Ausschuss setzt
sich politisch dafür ein, dass
Rahmenbedingungen geschaf-
fen werden, die dies auch im
Internet ermöglichen.
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„Der Medienstandort wird aktuell starken Veränderungen unterzogen. Traditionelle
Geschäftsmodelle zerfallen, neue bauen sich auf. Die Film- und Werbewirtschaft wird
digital, die Rechenzentren wachsen ohne Ende, die Printauflagen der Medien sinken
rapide. Welche Impulse können wir dieser Transformation geben?“
Dr. Jan-Peter Eichhorn, Geschäftsführer, Presse Verlagsgesellschaft für Zeitschriften und
Neue Medien, Frankfurt
„Im Ausschuss finde ich Inspiration, neues Wissen und gute Kontakte. Ich tausche
mich mit Unternehmern aus anderen Bereichen der Informationsbranche aus, erfahre
aus erster Hand von lokalen und überregionalen Entwicklungen und finde vertrauens-
würdige Kooperationspartner für gemeinsame Aktivitäten.“
Shau Chung Shin, Creative Director, Hahaha global, Agentur für unterhaltsame
AN EINEM STRANG ZIEHENEinigkeit über Landesgrenzen hinweg: Mit einem länderübergreifenden Strategieforum
für die Metropolregion FrankfurtRheinMain beschreiten Wirtschaft und Politik neue Wege
in der Zusammenarbeit von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz.
So viel Einigkeit war selten: Auf
Initiative der regionalen Wirt-
schaftskammern haben sich Wirt-
schaft und Politik zusammenge-
schlossen, um die Metropolregion
FrankfurtRheinMain zum Wohl
der Einwohner sowie der Unter-
nehmen, für die Landesgrenzen
schon lange keine Trennlinien
mehr sind, enger zusammen-
wachsen zu lassen. Das länder-
übergreifende Strategieforum
FrankfurtRheinMain soll wie ein
Thinktank die Entwicklungen in
der Metropolregion, die von be-
sonderer Bedeutung sind, identifi-
zieren. Zudem soll sie bestehende
Initiativen unterstützen und so
miteinander verknüpfen, dass
sie in möglichst allen Teilen der
Metropolregion Nutzen stiften.
Auf Bitten der Wirtschafts-
kammern hat der Chef der hessi-
schen Staatskanzlei, Staatsminis-
ter Axel Wintermeyer, den Vorsitz
des Strategieforums übernommen.
Er wird bei seiner Tätigkeit von
zwei Stellvertretern unterstützt:
der Präsidentin der IHK Darm-
stadt, Prof. Kristina Sinemus, und
dem Präsidenten der IHK Frank-
furt, Prof. Mathias Müller. Neben
den Wirtschaftskammern und den
Landesregierungen von Baden-
Württemberg, Bayern, Hessen und
Rheinland-Pfalz werden auch die
kommunale Ebene sowie der Regi-
onalverband FrankfurtRheinMain
in dem Gremium vertreten sein.
Im Anschluss an eine ge-
meinsame Pressekonferenz der
regionalen Wirtschaftskammern
am 13. November in der IHK
Frankfurt betonte Wintermeyer,
dass die Landesregierung die In-
itiative der Wirtschaftskammern
unterstützt, um die in der Region
bereits vorhandenen Projekte und
Aktivitäten besser miteinander zu
vernetzen. „Wenn alle gemeinsam
an einem Strang ziehen, kön-
nen viele Ideen und Konzepte für
die und in der Metropolregion
realisiert werden“, sagte er. In-
sofern beteilige er sich gerne an
dem Strategieforum, „da wir auf
diese Weise die Metropolregion
gemeinsam noch effektiver wei-
terentwickeln können als bisher“.
„Vieles in der Region ist be-
reits in Bewegung, zahlreiche
Institutionen arbeiten an ver-
schiedenen Aufgaben. Aber aus
Sicht der Wirtschaft fehlt eine
gesamtheitliche Strategie für die
Metropolregion“, erläuterte Mül-
ler. Das Strategieforum sei aus
Sicht der regionalen Wirtschaft
FrankfurtRheinMain im Fokus: Das Strategieforum soll dazu
beitragen, die Prosperität der Metropolregion zu sichern.
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daher die logische Fortführung
der Entwicklungen und Initiativen
in der Metropolregion.
Entscheidend aus Sicht von
Sinemus ist vor allem auch die
Förderung der Zusammenarbeit
in der Region: „Wir wollen ge-
meinsame Projekte anstoßen und
erproben, die die Gesamtregion in
den entscheidenden Handlungs-
feldern voranbringen.“ Die Met-
ropolregion müsse den Anschluss
an die stärksten Wirtschaftsräume
Europas halten. An der Lösung
der dabei gestellten Aufgaben
müssten alle verantwortlichen
Ebenen mitwirken.
„Die positive Erfahrung aus
der Zusammenarbeit in unserem
Netzwerk Perform wollen wir zu-
sammen mit der Politik für die
Zukunftsgestaltung der Region
fortsetzen“, fügte Bernd Ehinger,
Präsident, Handwerkskammer
Frankfurt-Rhein-Main, hinzu.
Dazu gehöre wesentlich auch das
Handwerk als „Wirtschaftsmacht
von nebenan“.
Die länderübergreifende Zu-
sammenarbeit in der Metropol-
region ist auch für die Wirtschaft
in den an Hessen angrenzenden
Ländern von großer Bedeutung.
„Der Standort Rheinhessen hat
Drehkreuzfunktion zwischen
den Wirtschaftsräumen Rhein-
Main, Rhein-Neckar und Saar-
Lor-Lux“, sagte der Präsident der
IHK für Rheinhessen, Dr. Engel-
bert J. Günster. Hier liege das
Potenzial, das Rheinhessen in die
strategische Ausrichtung der Me-
tropolregion FrankfurtRheinMain
einbringen könne.
Auch der Bayerische Un-
termain ist stark an einer Ver-
netzung und der Förderung der
Kooperation interessiert. „Wir
Bayern in FrankfurtRheinMain
stehen zu unserer gemeinsamen
Metropolregion“, sagte Friedbert
Eder, Präsident, IHK Aschaffen-
burg. Die Metropolregion Frank-
furtRheinMain sei ein starker
Lebensraum im Herzen Europas.
Und: „Die regionalen Vertreter aus
Politik und Wirtschaft bekennen
sich zur länderübergreifenden
Zusammenarbeit.“
Bereits auf der Veranstaltung
„Zukunftsforum Metropolregion
Frankfurt / Rhein-Main“ der hes-
sischen Landesregierung im März
in Bad Homburg und auf dem Tag
der Metropolregion im Mai in
der IHK Frankfurt hatten Vertre-
ter der Wirtschaftskammern ein
regionales Steuerungsgremium
für die Metropolregion Frank-
furtRheinMain vorgeschlagen, in
dem Wirtschaft und Politik lände-
rübergreifend an einer gemeinsa-
men Strategie für die Region ar-
beiten. Denn es besteht Einigkeit
darüber, dass die Schlagkraft der
Metropolregion nur durch län-
derübergreifende Kooperationen
und ein gemeinsames Vorgehen
erhöht werden kann.
Um die Idee des Strategiefo-
rums zu konkretisieren und mit
Leben zu füllen, haben sich Vertre-
ter der Wirtschaftskammern und
der hessischen Landesregierung
seither eng über dessen Zielrich-
tung, Aufbau und Besetzung aus-
getauscht. Die intensiven Bera-
tungen der vergangenen Monate
zwischen Kammern und Politik
münden nun in der Gründung
des länderübergreifenden Strate-
gieforums für die Metropolregion
FrankfurtRheinMain.
Auf der Pressekonferenz ha-
ben Vertreter der regionalen Wirt-
schaftskammern die Gründung
des Strategieforums verkündet
und Wintermeyer den Vorsitz
angetragen. Beim Chef der hes-
sischen Staatskanzlei lag in den
zurückliegenden Wochen auch die
Koordination der politischen Ebe-
nen zwischen den beteiligten Län-
dern Baden-Württemberg, Bayern,
Hessen und Rheinland-Pfalz.
Anders als viele andere Gre-
mien soll das Strategieforum kein
Entscheidungsgremium sein. Es
soll auch keine operativen Auf-
gaben wahrnehmen. Beabsichtigt
ist vielmehr, dass es die in der
Region vorhandenen, aber derzeit
nebeneinander ablaufenden Initi-
ativen bündeln und ihnen einen
strategischen Rahmen geben soll.
Das Strategieforum soll zudem
Empfehlungen für die Umsetzung
von Projekten aussprechen und
bei Bedarf den Kontakt zu Akteu-
ren auf oberster Ebene herstellen.
Nach Einschätzung der Initi-
atoren bestehen hervorragende
Voraussetzungen für die Siche-
rung von Wachstum, Wohlstand
und Beschäftigung in Frankfurt-
RheinMain. Das Strategieforum
soll einen weiteren Baustein zur
Sicherung der Prosperität der
Metropolregion bilden. In den
kommenden Wochen werden die
Rahmenbedingungen dafür ge-
schaffen werden, dass sich die
Region in diesen Prozess einbrin-
gen kann.
AUTORENSEBASTIAN TRIPPENGeschäftsführer, Wirtschaftspolitik und Metropolen-entwicklung, IHK [email protected]
SABINE S. GROTHLeitende Ministerial-rätin, Hessische Staatskanzlei, [email protected]
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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 39
Standortpolitik
IHK-JAHRESEMPFANG 2018
VOM FLUIDUM DES ORIGINALSGanz im Zeichen der Kunst steht diesmal der IHK-Jahresempfang: ein Gespräch mit Festredner
Dr. Philipp Demandt, seit Oktober 2016 Direktor der Schirn-Kunsthalle Frankfurt, des Städel-
Museums und der Liebieghaus-Skulpturensammlung.
Herr Dr. Demandt, im Oktober vergangenen Jahres sind Sie von der Spree an den Main gekommen, um Schirn, Städel und Liebieghaus als Nachfolger von Max Hollein zu leiten. Sind Sie inzwischen richtig angekommen?DEMANDT: Ja, das bin ich – ich
lebe richtig gern in Frankfurt. Ich
wurde sehr herzlich empfangen
und jedes Mal, wenn ich auf Reisen
war und zurück in die Stadt kom-
me, habe ich ein gutes Gefühl. Das
liegt vor allem auch daran, dass ich
im letzten Jahr zahlreichen Men-
schen begegnet bin, die in dieser
Stadt leben und sie auch durch
ihre Projekte und ihr Engagement
lebendig machen. Zu sehen, was
alles in der RheinMain-Region ent-
steht, weckt in einem das Gefühl,
mitzugestalten. Das kann ich nun
seit über einem Jahr als Direktor
der Schirn-Kunsthalle Frankfurt,
des Städel-Museums und der Lie-
bieghaus-Skulpturensammlung
tun – und das ist großartig.
Frankfurt wird bisweilen als kleinste Metropole der Welt oder globales Dorf bezeichnet. Würden Sie das so unterschreiben?DEMANDT: Das könnte ich so
niemals unterschreiben. Ich bin
mit dem Wissen nach Frankfurt
gekommen, dass diese Stadt nicht
nur eine starke Wirtschaftsme-
tropole ist, sondern auch eine,
wenn nicht die heimliche Kul-
turhauptstadt Deutschlands. Die
Museumsdichte, die Qualität der
hier zu sehenden Ausstellungen
und ganz grundsätzlich das Inno-
vationspotenzial, die Infrastruktur,
die Dynamik, das Netzwerk sind
schon einzigartig.
Bedeutende Museen planen ihre Ausstellungen einige Jahre im Voraus. Dies gilt umso mehr, wenn es um Blockbuster-Schauen geht, die ohne herausragende Leihgaben von international renommierten Museen, privaten Sammlern oder Unternehmenskunstsammlungen nicht möglich wären. Macht es Sie ungeduldig, noch eine Weile auf die erste eigene große Ausstellung in Frankfurt warten zu müssen?DEMANDT: Nein, ungeduldig bin
ich nicht. Wenn Sie in dieser in-
ternationalen Liga spielen, in der
die drei Häuser spielen, für die ich
verantwortlich zeichne, dann müs-
sen sie längerfristig planen – und
daran wird sich auch nichts ändern.
Projekte, wie eine Ausstellung zum
Werk von Jean-Michel Basquiat,
die wir ab dem 16. Februar in der
Schirn präsentieren, oder auch die
große Van-Gogh-Ausstellung, die
2019 im Städel zu sehen sein wird,
brauchen einen extremen zeitlichen
Vorlauf – ohne diesen wären hoch-
karätige Leihgaben gar nicht zu
bekommen. Und allzu lange muss
ich gar nicht mehr warten: Ich habe
für 2018 bereits einige Projekte
initiiert, wie die Ausstellungen zu
Lotte Laserstein und Victor Vasa-
rely im Städel-Museum oder die
Retrospektive zu Wilhelm Kuhnert
in der Schirn.
Welche erste große Ausstellung trägt dann Ihre ganz eigene Hand-schrift, und wo wollen Sie mög-licherweise neue Akzente setzen?DEMANDT: Eine dieser Ausstellun-
gen ist sicherlich die Präsentation
zum Maler Wilhelm Kuhnert in
der Schirn. Mich fasziniert seit
jeher die Verbindung zwischen
Naturwissenschaft und Kunst –
und die Künstlerpersönlichkeit
Wilhelm Kuhnert ist dafür ein be-
sonderes Beispiel. Kuhnert hat als
Maler unser Bild von Afrika geprägt
wie kein anderer. Seine Tierillust-
rationen fanden etwa Einzug in
das zoologische Lexikon „Brehms
Tierleben“. Er hatte eine fast wis-
senschaftliche Vorgehensweise bei
der Beobachtung seiner Motive in
der Natur. Und gleichzeitig kann
sein Werk nicht nur als Spiegel
der Kunst- und Naturwissen-
schaftsgeschichte, sondern auch
der Kolonialgeschichte verstanden
werden. Diese Ausstellung passt in
Dr. Philipp Demandt, Direktor von Städel, Schirn und Liebieghaus: „Das Fluidum des Originals verpufft nicht, wenn
es online zugänglich ist. Ganz im Gegenteil: Das Onlineangebot schafft zusätzlichen Anreiz, ins Städel zu gehen.“
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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1840
die DNA der Schirn, weil wir hier
die beste Möglichkeit haben, einen
Diskurs über diese vielschichtige
Persönlichkeit zu eröffnen – auch
vor den aktuellen Debatten über
den richtigen Umgang mit unserer
kolonialen Vergangenheit.
Gibt es zwischenzeitlich kleine-re Zeitfenster und damit Frei-räume für eigene Ideen und Ausstellungsprojekte?DEMANDT: Natürlich besteht die Ar-
beit an einer Kunstinstitution nicht
nur im Konzipieren von Ausstellun-
gen. Die Kernaufgaben eines Mu-
seums sind nun einmal Sammeln,
Bewahren, Forschen, Ausstellen
und Vermitteln. Und mir ist es ein
großes Anliegen, diese Vielfältigkeit
der Aufgaben auch an das Publikum
zu transportieren. In diesem Sinne
haben wir zum Beispiel 2017 in der
Liebieghaus-Skulpturensammlung
zwei kleinere Sonderprojekte konzi-
piert, die einen spannenden Einblick
in die Provenienzforschung und
aktuelle Restaurierungsvorhaben
des Hauses geben.
Das vom Frankfurter Bankier und Kaufmann Johann Friedrich Städel begründete Städel-Museum gilt als die älteste und bedeutendste Museumsstiftung in Deutschland. Wirkt dieser Stiftergeist bis in die Gegenwart?DEMANDT: Das Städel ist eine
private Stiftung aus dem frühen
19. Jahrhundert – und der Grün-
dungsgedanke von Johann Friedrich
Städel treibt uns noch heute an. Die
Idee des Bürgermuseums wird hier
in Frankfurt wirklich gelebt. Der
Museumsverein hat inzwischen
über 8 000 Mitglieder. Und immer
wieder erlebe ich, dass Förderer
und Freunde des Hauses in der Wir-
Form reden, wenn es um das Städel
geht. Diese Identifikation und An-
teilnahme ist wirklich einmalig und
wirkt sich natürlich auch auf den
Charakter und die spezifische Iden-
tität der Sammlung aus: Über ein
Drittel aller gezeigten Städel-Werke
sind Schenkungen aus Privatbesitz.
Selbst unser wohl prominentestes
Werk, Tischbeins „Goethe in der
römischen Campagna“, kam einst
als Schenkung ins Haus.
Sie setzen verstärkt auf Digita-lisierung und wollen damit das Städel und sein kunsthistorisches Erbe möglichst vielen Zielgruppen individuell zugänglich und er-lebbar machen. Können Sie Ihre Digitalstrategie näher erläutern?DEMANDT: Auch Kulturinstitu-
tionen müssen auf den digitalen
Wandel der Gesellschaft reagieren,
der auf radikale und disruptive Art
und Weise unseren Umgang mit
Information, Bildung und Kultur
grundlegend verändert. Mit unserer
digitalen Initiative wollen wir diese
Transformation aktiv mitgestalten
und technologische Entwicklungen
für alle Kernaufgaben des Muse-
ums nutzen. Ziel ist es, unserem
Forschungs-, Bildungs- und Ver-
mittlungsauftrag auch im digitalen
Zeitalter gerecht zu werden und
dabei unterschiedliche Zielgruppen
für die Beschäftigung mit Kunst und
Kultur zu begeistern. Das sichert uns
das erfolgreiche Fortbestehen sowie
die gesellschaftliche Relevanz des
1815 gegründeten Bürgermuseums.
Vermeers Geograf, Tischbeins Goethe und Marcs Liegenden Hund im Schnee gibt’s allerdings nur im Städel in echt. Wie wollen Sie Besucher vom virtuellen Mu-seum ins reale Museum locken? DEMANDT: Das Städel ist eine
öffentliche Sammlung, ein Bür-
germuseum. Daher ist es nur kon-
sequent, wenn wir der Öffentlich-
keit auch maximalen Zugriff auf
unsere Werke ermöglichen. Wir
sind doch nicht zuletzt Verwalter
eines Menschheitserbes, und so hat
der Onlineauftritt auch etwas mit
Offenheit und Kommunikation zu
tun. Darüber hinaus ist inzwischen
hinreichend bewiesen, dass das Flu-
idum des Originals nicht verpufft,
wenn es online zugänglich ist. Ganz
im Gegenteil: Das Onlineangebot
schafft zusätzlichen Anreiz, ins
Städel zu gehen. Es ist, wenn man
so will, die ideale Vor- oder Nach-
bereitung des Besuches.
Am 16. Januar sind Sie Festredner auf dem IHK-Jahresempfang und sprechen dort vor rund 1800 Re-präsentanten aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Vie-le Unternehmer sind nicht nur Sponsoren oder Mäzene, oft sind
sie auch selber leidenschaftliche Kunstsammler. Welchen Mehrwert bietet Kunst für Unternehmen?DEMANDT: Die Beschäftigung mit
Kunst, Kultur und damit auch mit der
eigenen Identität, mit der eigenen
Geschichte ist immer eine gewinn-
bringende Tätigkeit. Ich kann das
sehr empfehlen [lacht]. Das haben
ja auch viele Unternehmen bereits
vor einigen Jahren erkannt und das
durch gesellschaftliches Engage-
ment, Kulturförderung oder sogar
den Aufbau eigener Kunstsamm-
lungen eindrucksvoll unterstrichen.
Inwieweit bereichern oder er-gänzen Unternehmenskunst-sammlungen die Frankfurter Museumslandschaft?DEMANDT: Beim Gang durch die
nical Training, Bibiana Taron, Hotelfachfrau, Maritim Hotel Bad Homburg,
Harpreet Kaur Partola, Kauffrau für Büromanagement, LSG Sky Chefs, Nina
Schmidt, Köchin, Kempinski Hotel Falkenstein, Maxi Tuppeck, Luftverkehrs-
kauffrau, Deutsche Lufthansa, Sophie Anthes, Personaldienstleistungskauf-
frau, PricewaterhouseCoopers, Simon Gelu Scripca, Produktionsfachkraft
Chemie, Hemmelrath Lackfabrik, Frederik Löw, Sport- und Fitnesskaufmann,
Kur- und Kongreß GmbH Bad Homburg, Sidney Blum, Tourismuskauffrau
(Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen), Fraport
IHK-BUNDESBESTE 2017
Julia Müller, Eisenbahnerin im Betriebsdienst, DB Netz, Daniel Danisch, Elek-
troniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Spie, Robert Horney, In-
vestmentfondskaufmann, Union Asset Management Holding, Jan Flaskamp,
Kaufmann für Verkehrsservice, DB Fernverkehr, Pasqual Frenzel, Servicefahrer,
GWR – gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling
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Als Landesbeste wurden unter anderem Dirk Funk, Julia Müller, Laura Jung und Barbara Becker ausgezeichnet (v. l.).
IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1848
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16. / 17. Januar 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 99
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ab 17. Januar 2018 / 32 UE / 4 Wochen Telefon -14 05
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Unser Verlagsteam steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Welche Qualifikationen soll-te ein Aufgabenersteller mitbringen?SPIES: Wer mitarbeiten
möchte, sollte schon Mitglied
in einem IHK-Prüfungsaus-
schuss sein, praktische und
theoretische Kenntnisse des
Ausbildungsberufes haben
und sich mit dem Prüfungs-
prozedere auskennen. Das
nötige Wissen über gesetz-
liche Grundlagen, Inhalte
und wichtige Strukturen zur
Aufgabenerstellung kann in
Schulungen bei den IHKs
erworben werden. Voraus-
setzung für die Mitarbeit in
einem Fachausschuss oder
dem fachlichen Lektorat ist
allerdings die Bereitschaft,
Stillschweigen über die erar-
beiteten Inhalte zu bewahren.
Wie viel Zeit muss ein Aufga-benersteller für dieses Ehren-amt einplanen?SPIES: In die Fachausschüsse
oder fachlichen Lektorate wird
man in der Regel für fünf Jah-
re berufen. Der Zeitaufwand
ist sehr unterschiedlich. Er ist
davon abhängig, ob jemand im
Fachausschuss tätig ist, also
Aufgaben zu Hause erstellt
und diese dann beispielswei-
se bei der Aufgabenstelle für
kaufmännische Zwischen- und
Abschlussprüfungen in Nürn-
berg bespricht, oder im fach-
lichen Lektorat, zum Beispiel
in Frankfurt, Aufgaben über-
prüft. Die IHKs suchen immer
Interessierte für die einzelnen
Aufgabenbereiche. Dadurch
wird gewährleistet, dass die
Qualität der Aufgaben und auch
die Aktualität der Aufgaben-
stellung dem jeweils neuesten
Stand entsprechen.
Sie sind seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK Frank-furt als Prüfer und im Fach-ausschuss für die Erarbeitung von Prüfungsaufgaben enga-giert. Warum lohnt sich dieses Engagement?SPIES: Für den Aufgabenerstel-
ler, aber auch für das Unterneh-
men, das den Aufgabenersteller
für das Ehrenamt freistellt,
bedeutet dies, dass er im ge-
samten Wissensspektrum des
Ausbildungsberufes auf dem
Laufenden bleibt. Er erhält bei
jeder Aufgabenbesprechung
aus anderen Unternehmen oder
durch die Berufsschullehrer
wertvolles Wissen, das er an die
Auszubildenden weitergeben
kann. Dies kann die theoreti-
schen und praktischen Kennt-
nisse der Auszubildenden im
Unternehmen durchaus verbes-
sern.
AUTORANDREAS SCHEURICH Team kaufmänni-sche Aufgabenstel-le, IHK [email protected]
MITARBEIT IN FACHAUSSCHÜSSEN ODER FACHLICHEM LEKTORAT
Innerhalb der IHK-Organisation werden die Fachausschüsse von den
folgenden Aufgabenerstellungseinrichtungen betreut:
kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe: Aufgabenstel-
le für kaufmännische Zwischen- und Abschlussprüfungen, Nürnberg,
und Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-West, Köln
gewerblich-technische Berufe: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittel-
entwicklungsstelle, Stuttgart
Druck- und Medienberufe: Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-
West, Kassel
Neben den Fachausschüssen wurden fachliche Lektorate eingerichtet.
Mitglieder sind Ausbilder aus den Betrieben, Berufsschullehrer sowie
ein Fachausschussmitglied. Ihre Aufgabe ist es, die durch den Fachaus-
schuss erstellten Prüfungsaufgaben hinsichtlich des Praxisbezuges, aber
auch der sprachlichen Verständlichkeit zu überprüfen.
Interessierte an einer Tätigkeit im Fachausschuss oder fachlichen Lek-
CHRISTIAN KATZERManager, Steuerbe-rater, Private Client Services Tax, Ernst & Young, [email protected]
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Recht und Steuern
ÄNDERUNG VON SATZUNGSRECHT
Änderung der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung
Die Vollversammlung der Industrie- und Handels-
kammer Frankfurt am Main hat in ihrer Sitzung am
27. September 2017 gemäß § 4 Satz 2 Nr. 2 des Ge-
setzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Indus-
trie- und Handelskammern i. V. m. § 4 Absatz 2 b) der
Satzung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt
am Main die folgenden Änderungen der Gebühren-
ordnung bzw. des Gebührentarifs, zuletzt geändert
durch Beschluss der Vollversammlung am 26. April
2017, beschlossen:
Gebühren-Nr. Gebührentatbestand Neue Gebühr in €
4 Ausbildung und Umschulung
4.1 Gebühr eines Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisses (§§ 34 ff., 37, 58–63, 71 BBiG)
Die Tarifziffern 4.1.3 bis einschließlich 4.1.5 sowie 4.2.1 bis einschließlich 4.2.3 gelten für Berufsausbildungs-
und Umschulungsverhältnisse, die ab 2018 bei der IHK Frankfurt eingetragen werden. Für Berufsausbildungs- und
Umschulungsverhältnisse, die vor Ende 2017 eingetragen sind, gelten die Tarifziffern 4.1.1 und 4.1.2.
4.1.1 ohne Fertigkeitsprüfung 154,00 €
4.1.2 mit Fertigkeitsprüfung 230,00 €
4.1.3 in kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufen 150,00 €
4.1.4 in kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufen mit erhöhtem Aufwand (insbesondere gestreckte
Abschlussprüfung mit praktischer Prüfung oder betrieblichem Auftrag)
210,00 €
4.1.5 in gewerblich-technischen Berufen 220,00 €
4.2 Prüfungsgebühr eines Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisses für nicht IHK-zugehörige Betriebe und
4.5 Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2, 3 BBiG-Externe) Regelgebühr nach
4.1.3 bis 4.1.5
4.6 Rücktritt nach Zulassung zu einer Prüfung nach Tarifziffer 4.5 (§ 23 APO)
4.6.1 Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung 30 % von 4.1.1
bis 4.1.5
4.6.2 Bei Rücktritt von der Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme 50 % von 4.1.1
bis 4.1.5
4.7 Wiederholung einer Abschlussprüfung (§ 37 Abs. 1 S. 2 BBiG) 50 % von 4.1 und 4.2
4.8 Besondere, durch den Ausbildungsberuf bedingte Prüfungsaufwendungen (Material, Versicherungen usw.) sind nach
§ 1 Abs. 2 der Gebührenordnung zu erstatten.
Begründung Die IHK-Vollversammlung sieht die Förderung der du-
alen Berufsausbildung als Kernaufgabe der IHK Frank-
furt am Main. Berufsausbildung dient dem Gesamtin-
teresse der Wirtschaft, die auf den Nachwuchs an
Fachkräften angewiesen ist. Damit tragen die aus-
bildenden IHK-Unternehmen wesentlich zur Fach-
kräfteentwicklung der Region bei. Vor diesem Hinter-
grund senkt die IHK-Vollversammlung die Gebühren
für Berufsausbildung trotz fehlender Kostendeckung.
Institutionen, die nicht IHK-zugehörig sind und in
IHK-Berufen ausbilden, sollen hingegen kostende-
ckende Gebühren entrichten. Dementsprechend sind
einzelne Gebührentarife angepasst worden. Darüber
hinaus wurden zudem strukturelle Änderungen vor-
genommen, Gebührentatbestände gestrichen oder
auch neue Tarife aufgenommen.
Die Änderung der Anlage zu § 1 der Gebührenord-
nung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Frankfurt am Main, 27. September 2017
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle
Präsident Hauptgeschäftsführer
Die Änderungen wurden vom Hessischen Ministeri-
um für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesent-
wicklung am 2. November 2017 (Az: III 4-1-041-d-
06-0006#013) genehmigt.
Die vorstehenden Änderungen werden hiermit aus-
gefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
Frankfurt am Main, 13. November 2017
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle
Präsident Hauptgeschäftsführer
IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1860
Amtliches
Impressum: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Sontraer Straße 6, 60386 Frankfurt am Main, Telefon 0 69/42 09 03-75
Die Textbeiträge in diesem Verlagsthema wurden von den werbenden Unternehmen verfasst.www.zarbock.de
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StudieFuhrparkadministration Seite 2
Autohaus GöbelJetzt auch in Seligenstadt Seite 4
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Studie
Fuhrparkadministration eher intransparent
Eine gemeinsame Studie des Bundesverbandes Fuhrparkma-nagement (BVF) und Dataforce hat die Arbeitssituation und das Arbeitsaufkommen bei Frauen und Männer untersucht, die sich in ihrem Unternehmen um den Firmenfuhrpark kümmern. Dabei wurde klar: Die Fuhrparkadministration in den Unternehmen ist sehr unterschiedlich und die Prozesse wirken intransparent.
Viele Personen und Abteilungen – die zum Teil nicht benannt werden konnten – übernehmen Teilaufgaben. Eine systematische Aus- und Weiterbildung als Vorbereitung auf die anspruchsvollen Aufgaben fehlt oder ist mangelhaft. „Die Erkenntnis, dass Kosten- bzw. Einspar-potenziale auch bei wenigen Fahrzeugen bestehen, ist in kleineren Fuhrparks noch nicht angekommen. Anders lassen sich die Ergebnis-se nicht erklären“, sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des BVF.
„Wir haben im Rahmen der ‚Frage der Woche‘ unserer FleetInsight®-Umfrage über 1 500 mit den gewerblich genutzten Fahrzeugen ihres Unternehmens beschäftigte Frauen und Männer befragt“, berichtet Melanie Bing, verantwortlich für die Umfrage bei Dataforce. Dabei ging es um den Umfang und die Verteilung der Arbeit für den Fuhr-
park. Fünf verschiedene Größenklassen wurden berücksichtigt: bis zu 4 Fahrzeuge, 5-9, 10-24, 25-49 und 50 und mehr Fahrzeuge wa-ren zu betreuen.
Insgesamt gaben 66,2 Prozent der Befragten an, weniger als fünf Stunden in der Woche für den Bereich Fuhrparkmanagement aufzu-wenden. Je kleiner die Anzahl der Fahrzeuge, desto weniger Zeit wird aufgebracht. Selbst bei kleineren Fuhrparks bis 50 Fahrzeuge küm-mert sich allerdings insgesamt in nahezu 75 Prozent aller Fälle mehr
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Bad Homburg.
als eine Person um den Fuhrpark. „Das lässt auf eine mangelhafte bis bzw. nicht unbedingt effiziente Organisation schließen, wenn man von Stellvertretungssituationen mal absieht“, meint Prinzing. Dies wird bestätigt durch die Aussage von insgesamt nahezu 30 Prozent aller Befragten, dass sie keine Aussage treffen können, wieviel Zeit andere Personen, die mit Teilaufgaben betraut sind, damit verbrin-gen. Prinzing: „Transparenz sieht anders aus!“
Durchschnittlich sind es 8,1 Stunden, die insgesamt wöchentlich unternehmensweit für Aufgaben im Fuhrpark verwendet werden. Von 2,5 Stunden bei 1 bis 4 Fahrzeugen bis zu 31,4 Stunden bei 50 und mehr Fahrzeugen. Die Abwicklung von Schäden beansprucht dabei die meiste Zeit (28,4 Prozent), gefolgt von der Beschaffung von Neufahrzeugen (20,5 Prozent). Nur in 5 Prozent der Fälle gibt es eine eigene Abteilung Fuhrparkmanagement, meist kümmert sich die Geschäftsführung direkt um das Thema (56,5 Prozent) oder die allgemeine Verwaltung (12,8 Prozent). Interessant ist, dass neben dem aufwendigen Schadenmanagement (ca. 28 Prozent der Ar-beitszeit) über 20 Prozent der Arbeitszeit für die Beschaffung von Neufahrzeugen verwendet wird. Dies ist ein eindeutiges Indiz dafür, wie wichtig auch bei kleineren Fuhrparks eine sauber definierte und transparente Car-Policy wäre.
Auffallend ist, dass nur rund 10 Prozent aller Fuhrparkverantwortli-chen sich auf ihre Tätigkeit mit einer Weiterbildung vorbereitet ha-
ben. Die Quote steigt zwar mit Zunahme der Fuhrparkgröße, doch sie liegt bei Fuhrparks größer 50 Fahrzeuge auch nur bei 40 Prozent. „Das bedeutet, dass 60 Prozent diese Tätigkeit ohne Qualifizierung machen.
Bei den 40 Prozent kann den Ergebnissen aber auch nicht entnom-men werden, welchen Umfang die Aus- und Weiterbildung hatte. Dahinter können sich auch Tagesseminare verbergen, die dem An-spruch aus unserer Sicht auch nicht gerecht werden“, unterstreicht Axel Schäfer, Geschäftsführer des BVF.
Fazit: Je kleiner der Fuhrpark desto intransparenter ist die Verwal-tungssituation. Dass Fahrzeuge dennoch im Fokus stehen, zeigt die große Anzahl derer, die in den einzelnen Unternehmen am Ent-scheidungsprozess bei der Fahrzeugbeschaffung beteiligt sind. Es gibt zwei wesentliche Erkenntnisse aus der Befragung: 1. Es muss den Verantwortlichen in den Unternehmen klar werden, dass selbst bei einer geringen Anzahl an Fahrzeugen durch ein professionelles Fuhrparkmanagement nicht nur Kosten, sondern auch Halterrisiken, Emissionen und der Anteil demotivierter Mitarbeiter deutlich ge-senkt werden könnten. 2. Ein professionelles Fuhrparkmanagement braucht Management-Attention und kann nur mit gut geschulten sowie fachlich versierten Mitarbeitern umgesetzt werden.
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Jetzt auch in Seligenstadt: „Service sind wir!“Autohaus Göbel übernimmt Autohaus Heberer
Seit August 2017 gehört Mercedes-Heberer in Seligenstadt zur Heinrich Göbel GmbH. Neben dem Stammhaus in Neu-Isenburg hat Göbel weitere Betriebe in Frankfurt, Langen und Dreieich so-wie das Autohaus-Café „Gorillas and Cars“.
Nach 50 erfolgreichen Jahren hat Gerda Heberer ihren Betrieb an das Familienunternehmen Heinrich Göbel GmbH verkauft. Autohaus Göbel ist das älteste Kfz-Unternehmen im Kreis Offenbach, seit 1924 am Markt.
„Mit Heberer übernehmen wir einen Standort in ausgezeichneter Lage“, freut sich Stefan Göbel. Besonders wichtig für ihn: „Wir über-nehmen auch alle Mitarbeiter und erhalten so deren Arbeitsplätze. Dadurch ändert sich für die Kunden kaum etwas, denn sie treffen nach wie vor die bekannten Gesichter im Autohaus.“
Das Göbel-Motto „Service sind wir!“ gilt also zukünftig auch in Se-ligenstadt. Ob bei Werkstatt oder Verkauf – jeder Mitarbeiter setzt sich jederzeit bestens für die Kunden ein. „Schließlich“, so Stefan Göbel, „sind Qualität und Verlässlichkeit in den langen Jahren un-seres Bestehens zu einem herausragenden Merkmal der Heinrich Göbel GmbH geworden.“
Mehr Informationen gibt’s unter www.mb-goebel.de
Erfolgreiche Umstellung
Mit dem E-Dienstwagen zum Termin
Bereits im letzten Herbst hat die Bayerische Staatskanzlei ihre Dienstwagenflotte elektrisiert. Seitdem fahren die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung zu ihren Terminen in Berlin mit ei-nem BMW 740e iPerformance elektrisch und lokal emissionsfrei.
„BMW ist Vorreiter und elektrisiert konsequent sein Modellpallette. Wir haben attraktive Angebote in der Elektromobilität für alle Privat- und Geschäftskunden“, sagte Thomas von Grossmann, Leiter Vertrieb Behörden und Sonderkunden BMW Deutschland. „Elektromobilität ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern Realität.“ Staatsminister Dr. Marcel Huber ist überzeugt vom BMW 740e iPerformance.
„Auch in unserer Berliner Außenstelle setzen wir auf Premiumqua-lität bayerischer Hersteller und auf nachhaltige Zukunftsmodelle. Dabei können wir auf die Innovationskraft von BMW setzen. Gerade
bei Stadtfahrten ist ein umweltschonendes Hybridfahrzeug die idea-le Lösung.“ Mit den Plug-in-Hybrid-Modellen BMW 740e, 740Le und 740 Le xDrive iPerformance der BMW 7er-Reihe werden Fahrfreude, Reisekomfort und Luxus auf höchstem Niveau auch in Verbindung mit rein elektrischer, lokal emissionsfreier Mobilität erlebbar.
Das intelligente Energiemanagement sorgt für ein optimales Zusam-menspiel von Verbrennungs- und Elektromotor. Das durch elektri-sches Boosten erzielte und insbesondere durch das spontane An-sprechverhalten spürbare Plus an Dynamik, der Effizienzvorsprung durch den elektrischen Assist sowie die Möglichkeit zum rein elekt-rischen Fahren in der Stadt und über Land führen zu einer einzigar-tigen Einheit von Fahrfreude und Nachhaltigkeit.
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5 | VerlagsThemaFahrzeuge
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Die Faszination an der individuellen Mobilität ist ungebrochen. Nach wie vor ist das Automobil ein Symbol dieser Bewegungsfreiheit. Für viele Menschen bedeutet dies jedoch nicht mehr unbedingt, auch ein eigenes Auto besitzen zu müssen. Gerade in den schnell wach-senden Großstädten gibt es immer mehr Menschen, die neben den öffentlichen Mobilitätsangeboten und klassischen Taxis Dienste wie Uber oder Carsharing nutzen. Auch in Unternehmen spielt diese neue, flexible Form von Mobilität eine Rolle. Die digitale Revolution macht eine hohe Verfügbarkeit einer großen Bandbreite an Automo-bilen möglich. Einfach durch einen Klick auf das Smartphone.
Audi spielt hier mit neuartigen Premium-Angeboten eine wachsen-de Rolle. Das Unternehmen hat Lösungen für Menschen parat, die die neuesten Audi-Modelle flexibel nutzen möchten – wann und wo immer sie das möchten. Audi spricht dabei sowohl Privat- als auch Geschäftskunden an: Mit „Audi select“, das über eine Komplettrate innerhalb eines Jahres den Wechsel zwischen bis zu drei verschiede-nen Modellen beinhaltet, mit „Audi at home“, einer Mobilitätslösung für gehobenes Wohnen in Megacities, mit „Audi shared fleet“ als intelligentem Dienstwagen-Management, sowie mit „Audi on de-mand“ als Premium-Mobilitätsangebot mit stundengenauer Abrech-nung und garantierter Miete eines bestimmten Modells.
Junger Steuerfachangestellter, ziel-strebig, geradlinig, serviceorientierte Bearbeitungsweise, im ungekündig-ten Arbeitsverhältnis sucht ab sofort eine neue berufliche Herausforderung in Frankfurt im Steuer- und Buchhal-tungsbereich, unbefristet in Vollzeit Chiffre 731686
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Änderungen vorbehalten.
Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
IHK WirtschaftsForumUnternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain
IMPRESSUM
HerausgeberIndustrie- und Handelskammer
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60313 Frankfurt am Main
Telefon 0 69 / 21 97- 0
Fax 0 69 / 21 97-14 24
Internet www.frankfurt-main.ihk.de
Verantwortlich für den InhaltReinhard Fröhlich, Geschäftsführer,
Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 1. Februar 2018.
VORSCHAU FEBRUAR
SPECIAL MARKETING IN DER DIGITALEN WELTErste Schritte im Webmarketing – Social Selling – Influencer Marketing: Was ist erlaubt? –
Virtual Reality – Messenger-Marketing – Einsatz von künstlicher Intelligenz im Marketing –
Bewegtbilder im Internet
STANDORTPOLITIK50 Jahre Frankfurter Immobilienbörse – IHK-Jahresempfang – Wohnungsmarkt-
bericht 2017/2018 – IHK-Kreisbereisung im Main-Taunus-Kreis – Digitaler Wandel
AUS- UND WEITERBILDUNGFrankfurter Ausbildungsprojekt – IHK wirbt an Grundschulen für die duale Berufs-
ausbildung – Frankfurter Bankennachwuchs bundesweit spitze
INTERNATIONALGeschäftsreisen in die USA: Elektronische Geräte häufiger durchsucht – 10 Jahre China
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Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2018.
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STEUERNKommunale Finan-zen: Die Zukunft fest im Blick 6
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INNOVATIONNachhaltiges Gewer-begebiet: Erste Pro-jekte angestoßen 52
STANDORTPOLITIKMarketing Club Frankfurt: Marke-ting wissen to go 38
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