Weiterbildung zum/zur Sprach- und IntegrationsmittlerIn (SprInt ) – aktualisierte Fassung März 2013 – verfasst von Dipl.-Päd. Alp Otman, verantwortlich von Seiten der ASH: Prof. Dr. Iman Attia und Prof. Dr. Theda Borde online verfügbar unter urn:nbn:de:kobv:b1533-opus-1606 http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:b1533-opus-1606
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Weiterbildung
zum/zur Sprach- und IntegrationsmittlerIn
(SprInt )
– aktualisierte Fassung März 2013 –
verfasst von Dipl.-Päd. Alp Otman,
verantwortlich von Seiten der ASH: Prof. Dr. Iman Attia und Prof. Dr. Theda Borde
Weiterbildung zum/zur Sprach- und IntegrationsmittlerIn (SprInt )
Inhaltsverzeichnis
1. Sprach- und IntegrationsmittlerIn - ein neues Berufsbild
1.1 Bedarf
1.2 Tätigkeitsbild
1.3 Anforderungsprofil
1.4 Tätigkeitsfelder
1.5 Abgrenzung zu anderen Berufsbildern
2. Weiterbildung zu Sprach- und IntegrationsmittlerInnen
2.1 Zugangsvoraussetzungen
2.2 Qualifikationen der DozentInnen
2.3 Weiterbildungsdauer
2.4 Lernfeldstruktur des Curriculums
2.5 Erläuterungen zu den Lernfeldern
2.6 Offene Struktur des Curriculums
2.7 Pädagogische Hinweise zur Weiterbildung
2.7.1 Leitgedanken
2.7.2 Prinzipien und Methoden der Vermittlung
2.7.3 Einsatz von Medien
2.8 Prüfungen
3. Curriculum
3.1 Übersicht Lernfelder
3.2 Lernfelder im Einzelnen
4. Musterstundenpläne für drei Lernphasen
5. Stundenübersichten
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1. Sprach- und IntegrationsmittlerIn1 - ein neues Berufsbild
1.1 Bedarf
Die Entwicklung der Weiterbildungsmaßnahme zum/zur Sprach- und IntegrationsmittlerIn
(SprInt) reagiert auf einen konkreten Bedarf, der unter anderem aus Schwierigkeiten im Be-
reich Sozial- und Gesundheitswesen sowie Erziehungs- und Bildungswesen resultiert. Die
Zielgruppe MigrantInnen wird von den Fachkräften bei ihrer Arbeit oft nicht in erwünschtem
Maße erreicht. Die Kommunikation kommt oft nicht in ausreichendem Maße zustande oder
wird von Missverständnissen begleitet. Die erforderlichen Informationen aus der Biographie
oder der Lebenswelt der AdressatInnen können nicht hinreichend erlangt werden oder wer-
den anders interpretiert. Jene wiederum verstehen die Absicht der Fachkraft nicht vollständig
oder interpretieren sie anders. Unter diesen Umständen kann sich eine Kooperation mit akti-
ver Beteiligung der Betroffenen nur schwer entwickeln.
1.2. Tätigkeitsbild
Sprach- und IntegrationsmittlerInnen schaffen oder erleichtern den Zugang zu den Adressa-
tInnen, unterstützen die Kommunikation zwischen MigrantInnen und dem Fachpersonal in
den Institutionen des Gesundheits-, Erziehungs-, Bildungs- und Sozialwesens (Funktion der
Sprachvermittlung). Sie analysieren Gesprächssituationen und intervenieren angemessen
bei Kommunikationsstörungen. Sie können bei Bedarf die Mitteilungen erläutern bzw. wech-
selseitig Informationen zum Hintergrund liefern (Funktion der Informationsvermittlung). Ge-
gebenenfalls bearbeiten sie Konflikte und vermitteln zwischen den Parteien (Funktion der
Konfliktvermittlung). Sie können auch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in bestimmten Akti-
vitäten unterstützen und unter ihrer Anleitung Teilaufgaben übernehmen (Assistenzfunktion).
Sie vernetzen Institutionen, Fachkräfte, Migrantenselbstorganisationen sowie andere Com-
munity-Strukturen und agieren als MultiplikatorInnen (MulitplikatorInnenfunktion).
SprInt können in ihren Einsätzen eine oder mehrere dieser Funktionen in Anwendung
bringen. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang die Fähigkeit, in der Arbeitssituation
von einer Funktion zu einer anderen zu wechseln, von einer Rolle in eine andere zu
„switchen“.
1 Eine Bundesarbeitsgruppe „BAG Neues Berufsbild“ hat eine Initiative zur Anerkennung des neuen Berufsbil-des gestartet, die vom Bundesarbeitsministerium begleitet wird.
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1.3. Anforderungsprofil
Um die Vermittlungstätigkeit qualitätsgerecht durchführen zu können, müssen die Sprach-
und IntegrationsmittlerInnen über verschiedene Kompetenzen verfügen, die sie sich wäh-
rend der Weiterbildung aneignen. Darunter fallen neben guten Deutschkenntnissen grund-
legende Fachkompetenzen in den relevanten Bereichen, soziale und kommunikative Kom-
petenzen, eine vielseitige Reflexionskompetenz, die auch den Umgang mit der eigenen und
fremden Migrationserfahrungen umfasst, sowie soziokulturelle Vermittlungskompetenz.
1.4. Tätigkeitsfelder
Sprach- und IntegrationsmittlerInnen haben ein breites Tätigkeitsfeld. Sie können in allen
Einrichtungen der Regelversorgung sowie in Ämtern oder Institutionen, die in vielfältiger
Weise recherchierend, intervenierend oder präventiv tätig sind, zum Einsatz kommen.
Sprach- und IntegrationsmittlerInnen können nicht nur bei bestehenden Kommunikations-
barrieren eingesetzt werden, sondern auch zur Vermeidung von potentiell möglichen Kom-
munikationsstörungen.
Folgende Auflistung bietet Beispiele für mögliche Tätigkeitsfelder:
Sozialwesen
Behörden und Ämter (Jugendamt, Sozialamt, Wohnungsamt, Ausländerbehörde,
Integrationsbeauftragte, Agentur für Arbeit)
Beratungsstellen der Kommunen und freien Träger (Kinder- und Jugendhilfe, Arbeits-
Die Weiterbildung zum/zur Sprach- und IntegrationsmittlerIn gliedert sich in drei Lernphasen.
Eine Lernphase entspricht vom zeitlichen Umfang her einem Semester (sechs Monaten).
Das Curriculum beinhaltet eine systematische Gliederung des Lernstoffs. Dabei werden
neun Lernfelder unterschieden:
Reflexionskompetenz
Soziale und Kommunikationskompetenzen
Migration und Partizipation
Erziehungs- und Bildungswesen
Sozialwesen
Gesundheitswesen
Theorie und Praxis des Dolmetschens
Deutsch
Allgemeine Fächer
Das Curriculum mit Lernfeldern ist dem modularisierten Studienkonzept an den Hochschu-
len nach der „Bologna-Reform“ angepasst, wobei ein Lernfeld einem Modul im Sinne dieser
Hochschulreform entspricht.4 (Die Anpassung erleichtert die Prüfung einer möglichen Hoch-
schulzugangsberechtigung und einer möglichen Anerkennung bestimmter Teilqualifikationen
als Studienleistungen.) Die Lernfelder stehen im Curriculum nicht in einem zeitlichen, son-
dern systematischen Verhältnis zueinander.
Jedes Lernfeld im Curriculum besteht aus zwei oder mehreren Lerneinheiten, die auf die
drei Lernphasen verteilt sind. Die Lerneinheiten können aus einem einzigen Fach bestehen
oder aus einer Kombination von Fächern.
3 Bei Knappheit von Fördermitteln kann von dem Standard von 18 Monaten abgewichen werden, wobei eine Mindestdauer von 12 Monaten nicht unterschritten werden soll (vgl. Transferzentrum, Kap. 9.2 und 9.3). 4 Der Begriff Modul bezeichnet manchmal in Abweichung von dieser Definition einen zeitlich definierten Ab-schnitt einer Weiterbildung; deshalb ist es wichtig, diese Unterscheidung zu treffen.
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2.5 Erläuterungen zu den Lernfeldern5
In der Übersicht der Lernfelder sind diese und zugehörige Lerneinheiten mit dem jeweiligen
Stundenumfang, ggf. mit Stichworten zur Kennzeichnung der Lerneinheiten, aufgelistet. Aus
der Übersicht kann auch die Zuordnung der Lernfelder zu der Systematik des „Handbuchs
zur Qualifizierung zum/zur Sprach- und Integrationsmittler/in“ entnommen werden.
Die Beschreibungen von fünf Lernfeldern6 enthalten die erworbenen Kompetenzen („out-
comes“) sowie die Lerninhalte der jeweiligen Lernfelder mit dem entsprechenden Stunden-
umfang und der Verteilung der Lerneinheiten auf die Lernphasen.
Der Musterstundenplan entspricht dem Konzept des Curriculums, stellt jedoch lediglich
einen Vorschlag dar, wie die Lerneinheiten sich auf die drei Lernphasen verteilen können.
Die Stundenübersichten dienen der leichteren zahlenmäßigen Erfassung der Stundenzahl
der Präsenzzeit der Lerneinheiten, Lernfelder und Lernphasen sowie der Praktika.
2.6 Offene Struktur des Curriculums
Das Curriculum ist theorie- und schulübergreifend formuliert, die zu erwerbenden Kompeten-
zen und die zu vermittelnden Inhalte können auf dem Hintergrund unterschiedlicher Theorien
spezifiziert werden. So können an jedem Standort, an dem die Weiterbildung stattfindet, auf
der gemeinsamen Grundlage des Berufsbildes und des Curriculums von den jeweiligen Trä-
gern unterschiedliche Akzente gesetzt werden. „Kultur“konzepte bilden z.B. einen wichtigen
Baustein im Lernfeld Reflexionskompetenz. In Fachkreisen werden diese Konzepte kontro-
vers diskutiert und unterschiedlich gelehrt, mit Auswirkungen auf die Praxis. Die Träger der
SprInt-Weiterbildung können ihrem Curriculum ein spezifisches Konzept zu Grunde legen,
sind jedoch durch das Curriculum verpflichtet, ihren Ansatz im Verhältnis zu anderen mögli-
chen Ansätzen zu verorten, so dass die künftigen SprInt ihre Ausbildung und damit zusam-
menhängende Positionierungen und Sichtweisen einordnen und etwaige Missverständnisse
vermeiden können.
Entsprechend der offenen Struktur des Curriculums wurde auch auf Literaturhinweise ver-
zichtet. Konkrete Literaturempfehlungen würden entweder das gesamte Curriculum auf eine
bestimmte Schule oder Theorie verpflichten oder ein Durcheinander von verschiedenen, sich
5 s. Kapitel 3 Curriculum in diesem Text 6 Die Lernfelder 6-9 werden von anderen akademischen Institutionen bearbeitet.
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teilweise widersprechenden Richtungen zur Folge haben. Zudem kommen ständig neue
Publikationen auf den Markt, so dass Literaturlisten fortwährend aktualisiert werden müssten.
2.7 Pädagogische Hinweise zur Weiterbildung
2.7.1 Leitgedanken
Das Eintreten für soziale Gerechtigkeit und für Gleichbehandlung im Zusammenhang mit
sozialer und ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter, Religion, sexuel ler
Orientierung u.a. sowie die Haltung des Respekts Anderen gegenüber gehören zu den
pädagogischen Grundsätzen der Weiterbildung.
Die Teilnehmenden werden in eine konstruktive Eigenverantwortlichkeit begleitet. Diskri-
minierungserfahrungen werden ernst genommen und ihre Beseitigung oder Wiedergut-
machung angestrebt.
Lehrende und Lernende begegnen sich als erwachsene Menschen. Gegenseitige Wert -
schätzung ist die Grundlage für erfolgreichen Unterricht.
2.7.2 Prinzipien und Methoden der Vermittlung
Die pädagogischen Vermittlungsmethoden orientieren sich an Prinzipien der Erwachsenen-
didaktik unter Berücksichtigung der besonderen Zielgruppe MigrantInnen.
TeilnehmerInnenorientierung, Binnendifferenzierung und Empowerment
Alle Teilnehmenden haben das Potenzial, sich weiter zu entwickeln, das Curriculum geht
vom Prinzip des lebenslangen Lernens aus. Aufgabe der Lehrenden ist es, diesen Pro-
zess zu unterstützen und sich selbst als Lernende vorbildlich zu verhalten. Dabei werden
die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Teilnehmenden berücksichtigt. Das
Hauptaugenmerk liegt auf der Wahrnehmung und Förderung der Stärken (individuelle
Fähigkeiten und Qualifikationen), so dass die Teilnehmenden eine Aufwertung ihrer Per -
son erfahren und an Selbstbewusstsein gewinnen. Um die Motivation zum Lernen und
zur Gestaltung der eigenen beruflichen Zukunft zu stärken, wird am vorhandenen Wis-
sen der Teilnehmenden aktivierend angeknüpft. Dazu gehört auch das Sichtbarmachen
der vorhandenen biographischen Ressourcen der Teilnehmenden, insbesondere ihre Er-
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fahrungen im Kontext des Migrationshintergrunds, die aber erst durch Reflexion zu einer
Ressource werden. Dies kann durch teilnehmerInnenzentrierte Methoden z.B. in der
Kleingruppenarbeit oder im Rollenspiel unterstützt werden.
Im Unterricht praktizierter Umgang mit Differenz und mit Machtasymmetrie dient den Teilneh-
menden als Modell. Als Unterrichtsmethode reflektiert kann dies von den Teilnehmenden als
künftige Arbeitsmethode adaptiert werden. So kann z.B. die Vielfalt innerhalb der Gruppe auf
unterschiedlichen Differenzebenen im Unterricht situativ als Ressource genutzt werden, in-
dem sie im thematischen Zusammenhang reflektiert wird. Auch aus der Reflexion der (bei
einheimischer Lehrkraft doppelten) Machtungleichheit im Unterricht können vielfältige
Schlussfolgerungen für die künftige Vermittlungsrolle als SprInt gezogen werden.
Ein weiteres wichtiges Prinzip der Weiterbildung ist die enge Verbindung zwischen Theorie
und Praxis nicht nur im Praktikum oder in der Praxisreflexion, sondern auch im sonstigen
Unterricht. Zur Praxisnähe der pädagogischen Vermittlung kann z.B. durch Veranschauli-
chung und Konkretisierung der Lehrinhalte durch Fallbeispiele aus dem künftigen Praxisum-
feld der SprInt beigetragen werden.
Entwicklung einer solidarischen Lerngruppe
Die Qualität der Lerngruppe spielt eine große Rolle für den Lernerfolg. Kollegiale Bezie-
hungen der Teilnehmenden untereinander ermöglichen eine stärkere Konzentration auf
die Lerninhalte. In einem solidarischen Lernmilieu können die Einzelnen in ihrer Persön-
lichkeitsentwicklung, Vernetzungskompetenz und Arbeitsfähigkeit gestärkt werden. Die
aktive Teilnahme aller wird für ein erfolgreiches Lernen angestrebt – die Berücksichti-
gung der unterschiedlichen Lernniveaus und Lerntempi der Teilnehmenden sollte daher
von der Gruppe unterstützt werden. Entstehende Konflikte werden rechtzeitig und sach-
lich bearbeitet. Zur Stärkung einer integrierenden Gruppenidentität und eines konstruktiven
Gruppenbewusstseins kann die eigenverantwortliche Organisation von Aktivitäten beitra-
gen.
2.7.3 Einsatz von Medien
Um Lerninhalte zu visualisieren und den Lernprozess zu unterstützen, können geeignete
Medien eingesetzt werden:
Reader mit ausgewählten Texten (aus der Fachliteratur oder sonstigen Quellen)
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in Erwachsenenbildung übliche Medien wie Flipchart, Video-Filme, PP-Präsentatio-
nen, Overhead-Folien u.a.
Adressen, Flyer u.ä. aus spezifischen sozialen Einrichtungen und Diensten des
Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesens aus der Region
2.8 Prüfungen
Während der 18-monatigen Qualifizierung werden die Teilnehmenden laufend in den je-
weiligen Fächern geprüft und benotet.
Die Abschlussprüfung besteht aus je einem schriftlichen, mündlichen und praktischen
Teil. Sie wird von drei akademischen Institutionen abgenommen7:
I. Für den Fachbereich Gesundheit:
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Medizinische Soziologie, Sozial-
medizin und Gesundheitsökonomie (IMSG), Zentrum für Psychosoziale Medizin
Ansprechpartner: Leiter Migration und Gesundheit Herr Niels-Jens Albrecht
II. Für das Fach Dolmetschen:
Johannes Gutenberg Universität Mainz, Fachbereich Translation-, Sprach- und
Kulturwissenschaft, Ansprechpartnerin: Frau Dr. Sebnem Bahadir
III. Für die Fachbereiche Sozialwesen sowie Erziehungs- und Bildungswesen:
Alice Salomon Hochschule (ASH), Berlin, Ansprechpartnerin: Frau Prof. Dr. Theda
Borde (vgl. Transferzentrum, Kap. 9.6 S. 29 bzw. Kap. 10.4 S. 40ff).
7 S. auch Kap. 5.3 in diesem Text
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3. Curriculum
3.1 Übersicht Lernfelder
Bezeichnung des Lernfeldes und
zugehörige Lerneinheiten und ggf.
Stichworte zur Kennzeichnung der
Lerneinheiten
Lernphasen,
Lerneinheiten und
Präsenzstunden
Bisherige
Ordnungsziffer
und Anzahl der
Präsenzstunden
Lernfeld 1
(LF 1)
Reflexionskompetenz
4 Lerneinheiten (LE)
in 3 Lernphasen (LPh)
LE 1= 42 UE
LE 2= 34 UE
LE 3= 44 UE
LE 4= 40 UE
S= 160 UE
15.2.2 (30 UE)
15.2.5 (25 UE)
15.2.13 (8 UE)
15.3.4 (40 UE)
15.3.12 (16 UE)
15.4.7 (8 UE)
S= 127 UE
Lerneinheit I: Tätigkeitsprofil SprInt
Multiple Rollen und „Switching“-
Kompetenz
Reflexion und Selbstreflexion
Lerneinheit II: Diversity
Grundlagen Diversity
Umgang mit Differenz
„Kultur“-Konzepte
Reflexion und Selbstreflexion
Lerneinheit III: Diskriminierung
Soziale Ausgrenzung
Antidiskriminierungspraktiken
Reflexion und Selbstreflexion
Lerneinheit IV: Praxisreflexion
Lernfeld 2
(LF 2)
Soziale und Kommunikations-
kompetenzen
3 Lerneinheiten (LE)
in 3 Lernphasen (LPh)
LE 1= 110 UE
LE 2= 90 UE
LE 3= 100 UE
S=300 UE
15.2.3 (50 UE)
15.2.4 (50 UE)
15.2.11 (100 UE)
15.3.3 (100 UE)
S=300 UE
Lerneinheit I: Soziale Kompetenzen
Selbstwahrnehmung, Selbstkonzept
Identitätskonzepte
Gruppendynamik
Teamfähigkeit
Lerneinheit II: Kommunikative
Kompetenzen
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Grundlagen Kommunikation
Konzepte Kommunikation und
Interkulturelle Kommunikation
Konfliktbearbeitung,
Gewaltdeeskalation
Lerneinheit III: Kompetenzen im Umgang
mit Institutionen und Migranten-
Communities
Kommunikationsstrategien
Kooperations- und Vernetzungsformen
Interkulturelle Öffnung, Interkulturelle
Kompetenz
Empowerment
Lernfeld 3
(LF 3)
Migration und Partizipation 3 Lerneinheiten (LE)
in 3 Lernphasen (LPh)
LE 1= 45 UE
LE 2= 35 UE
LE 3= 45 UE
S= 125 UE
15.2.6 (40 UE)
15.3.2 (50 UE)
S= 90 UE
Lerneinheit I: Geschichte und Soziologie
der Migration
Charakteristika der Phasen der
Migration
Community-Bildung, Heterogenität
Lerneinheit II: Integration- und
Community-Diskurs
Soziologische Ebene
Politiker-, Medien- und Alltagsdiskurse
Lerneinheit III: Integration und
Partizipation
Rahmenbedingungen der Integration
und Partizipation
Partizipationsmöglichkeiten
Lernfeld 4
(LF 4)
Erziehungs- und Bildungswesen 3 Lerneinheiten (LE) in 3 Lernphasen (LPh) LE 1= 90 UE LE 2= 90 UE LE 3= 90 UE S=270 UE
15.2.7 (80 UE) 15.4.2 (60 UE) S= 140 UE
Lerneinheit I: Grundlagen der
Entwicklungspsychologie
Transfer in die Einwanderungssituation
Lerneinheit II: Kindertagesstätte u. Schule
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Lerneinheit III: Bildungssituation der
Kinder und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund
Einsatzmöglichkeiten von Sprint
(Elternarbeit u.a.)
Lernfeld 5
(LF 5)
Sozialwesen 3 Lerneinheiten (LE)
in 3 Lernphasen (LPh)
LE 1= 90 UE
LE 2= 90 UE
LE 3= 90 UE
S=270 UE
15.2.8 (80 UE)
15.3.9 (110 UE)
15.4.5 (100 UE)
S= 290 UE
Lerneinheit I: Geschichte, Theorien und
Institutionen
Lerneinheit II: Handlungsfelder und
Methoden
Einsatzmöglichkeiten von Sprint
Lerneinheit III: Rechtliche Grundlagen /
Kinder- und Jugendhilfe
Einsatzmöglichkeiten von Sprint
Lernfeld 6
(LF 6)
Gesundheitswesen
3 Lerneinheiten (LE)
in 3 Lernphasen (LPh)
LE 1= 90 UE
LE 2= 90 UE
LE 3= 90 UE
S=270 UE
15.2.9 (80 UE)
15.3.6 (110 UE)
15.4.3 (100 UE)
15.4.4 (100 UE)
S= 390 UE
Lerneinheit I: Gesundheitswesen
Lerneinheit II: Gesundheit und Krankheit I
Lerneinheit III: Gesundheit und Krankheit II
Lernfeld 7
(LF 7)
Theorie und Praxis des Dolmetschens 2 Lerneinheiten (LE)
in 2 Lernphasen
(LPh 2 und LPh 3)
LE 1= 80 UE
LE 2= 100 UE
S=180 UE
15.3.1 (90 UE)
15.4.1 (90 UE)
S= 180 UE
Lerneinheit I: Grundlagen: Dolmetschen
als ganzkörperliche, handlungszentrierte,
(selbst)bewusste, professionelle
Mittlertätigkeit
Lerneinheit II: Vertiefung: Dolmetschen im Trialog
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Lernfeld 8
(LF 8)
Deutsch 3 Lerneinheiten (LE)
in 3 Lernphasen (LPh)
LE 1= 50 UE
LE 2= 50 UE
LE 3= 40 UE
S=140 UE
15.2.10 (50 UE)
15.3.10 (60 UE)
S= 110 UE
Lernfeld 9
(LF 9)
Allgemeine Fächer 6 Lerneinheiten (LE)
in 3 Lernphasen (LPh)
LE 1= 8 UE
LE 2= 80 UE
LE 3= 25 UE
LE 4= 45 UE
LE 5= 55 UE
LE 6= 20 UE
S=233 UE
15.2.1 (8 UE)
15.2.11 (25 UE)
15.3.5 (40 UE)
15.3.7 (35 UE)
15.3.8 (35 UE)
15.3.10 (20 UE)
15.3.11 (80 UE)
15.4.6 (15 UE)
15.4.8 (20 UE)
S= 278 UE
Lerneinheit 1: Einführung
Lerneinheit 2: EDV
Lerneinheit 3: Gesellschaftskunde
Lerneinheit 4: Coaching
Lerneinheit 5: Bewerbungstraining
Lerneinheit 6: Prüfungsvorbereitung
Summe
UE
S= 1948 UE
S= 1905 UE
Praktikum
In 3 Lernphasen
S=581 UE
15.2.12 (80 UE)
15.3.12 (308 UE)
15.4.7 (193 UE)
S= 581 UE
17
3.2 Lernfelder im Einzelnen
Lernfeld 1 Reflexionskompetenz
Erworbene
Teilkompetenzen
Die Teilnehmenden
kennen verschiedene „Kultur“konzepte und ihre jeweilige
Relevanz für ihr Praxisfeld,
kennen die Bedeutung gesellschaftlicher Ausgrenzung und
Privilegierung,
erkennen Differenzen und Diskriminierungen auf verschiedenen
Ebenen und können mit Differenzen auf verschiedenen Ebenen
diskriminierungsfrei umgehen,
erkennen die Irritationen der eigenen Wahrnehmungen als
produktive Quelle für Selbst-/Reflexion,
erkennen und reflektieren Praktiken der Ethnisierung und
Selbst-Ethnisierung, der Biologisierung, der Kulturalisierung und
Religionisierung,
erkennen und reflektieren Prozesse der Normalisierung und
Marginalisierung,
reflektieren ihre Biographie, ihre Migrationserfahrungen, ihre
Diskriminierungserfahrungen, ihre geschlechtliche und kulturelle
Zugehörigkeit, ihre Motivation für den Beruf SprInt, ihre