GEOscan Technik GmbH Eichendorffstrasse 3 D – 49549 Ladbergen Telefon (05485) 83488-0 Telefax (05485) 83488-22 G U T A C H T E N Untersuchungen zur Durchführung einer Gefährdungsabschätzung auf dem Grundstück der Star-Tankstelle am Hansaring 54, 48155 Münster Auftraggeber: Stadt Münster, Albersloher Weg 33 48155 Münster Projekt-Nr.: 12126 Sachverständiger: Dipl.-Geol. H.-J. Hoffmann Tel.-Nr.: 05485 - 83488 - 0 Fax-Nr.: 05485 - 83488 - 22 Anschrift: GEOscan Technik GmbH Eichendorffstr. 3 49549 Ladbergen Ladbergen, 02.11.2012
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G U T A C H T E N
Untersuchungen zur Durchführung einer
Gefährdungsabschätzung auf dem Grundstück der Star-Tankstelle am
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Projekt 12126: Untersuchungen zur Durchführung einer Gefährdungsabschätzung auf dem Grundstück der Star-Tankstelle am Hansaring 54, 48155 Münster Seite 2 von 24
G:\Projekt\12126\12126_Gutachten.doc
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung / Lage des Untersuchungsgebietes / Ziel der Untersuchungen ........ 4 2. Bodenuntersuchungen .............................................................................................. 5
2.1 Rammkernsondierungen / Entnahme von Bodenproben ...................................... 5 2.1.1 Bodenaufbau.................................................................................................... 6 2.1.2 Grundwasserstände ........................................................................................ 6 2.1.3 NN-Höhen ........................................................................................................ 6 2.1.4 Organoleptische Befunde................................................................................ 7 2.1.5 Auswahl der Bodenproben für die Analytik ..................................................... 7
3. Grundwasseruntersuchungen .................................................................................. 9 3.1 Erstellung der Grundwassermessstellen GWM 1 und GWM 2 ............................. 9 3.2 Untersuchungsumfang und Grundwasserprobenahme....................................... 11
4. Hydrogeologische Verhältnisse.............................................................................. 11 5. Befunde der chemischen Analytik.......................................................................... 13
5.1.3.1 MP 1 (Füllböden, nordöstlich hinter den Betriebsgebäuden liegend) .... 17 5.1.3.2 MP 2 (gewachsene Böden, nordöstlich hinter den Betriebsgebäuden liegend) .................................................................................................................. 17 5.1.3.3 MP 3 (Füllböden, im südlichen Teilbereich der Tankstelle und hieran südlich angrenzend liegend) ................................................................................. 18 5.1.3.4 MP 4 (Füllböden, im nördlichen Teilbereich der Tankstelle liegend).... 18
7. Zusammenfassung und abschließende Bewertung ............................................ 22
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Anlagen Anlage 1: Lage der Untersuchungspunkte, Maßstab 1:100 Anlage 1.1: Lage der Untersuchungspunkte und Grundwassergleichen vom
26.09.2012, Maßstab 1:100 Anlage 1.1.1: Lage der Untersuchungspunkte und Grundwassergleichen vom
15.10.2012, Maßstab 1:100 Anlage 1.2: Lage der Untersuchungspunkte und Darstellung der Kontaminationsbe-
reiche, Maßstab 1:100 Anlage 2: Säulenprofile der Sondierbohrungen SB 1 bis 21 vom 16./17.08.2012 Anlage 2.1: Säulenprofile der Sondierbohrungen SB 22 bis 27 vom 17.09.2012 Anlage 2.2: Säulenprofile und Ausbaupläne der Grundwassermessstellen GWM 1
und 2 vom 18.09.2012 Anlage 3: Probenliste der Sondierbohrungen SB 1 bis 21 vom 16./17.08.2012 Anlage 3.1: Probenliste der Sondierbohrungen SB 22 bis 27 vom 17.09.2012 Anlage 3.2: Probenliste der Grundwassermessstellen GWM 1 und 2 vom 18.09.2012 Anlage 4: Grundwasserprobenahmeprotokolle der GWM 1 und 2 sowie B 2a vom
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1. Einleitung / Lage des Untersuchungsgebietes / Ziel der Untersuchungen
Die GEOscan Technik GmbH, 49549 Ladbergen, Eichendorffstr. 3, wurde von der Stadt Münster, Albersloher Weg 33, 48155 Münster, beauftragt, Untersuchungen auf das Vorhandensein von umweltrelevanten Kontaminationen im Bereich des Standortes der Star-Tankstelle am Hansaring 54 in 48155 Münster durchzuführen. Anlaß dieser Untersuchungen war, daß das sich im Eigentum der Stadt Münster befindende 960 m² große Tankstellengrundstück (Gemarkung Münster, Flur 147, Flurstücke 722, 726 und 809) veräußert werden soll und daß es bei Voruntersuchun-gen Hinweise auf das Vorhandensein von Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers gegeben hat. Vor Beginn unserer Feldarbeiten am 16. und 17.08., 17. und 18.09. sowie am 26.09.2012 erfolgte durch den Unterzeichner die Durchsicht der bei der Stadt Münster verfügbaren Bauakten sowie weiterer relevanter Unterlagen und die Abstimmung des Untersuchungsprogramms mit Vertretern der Stadt Münster. Konsens erzielt wurde in der Art und Weise der Untersuchungen (Lage der Sondier-punkte, Sondiertiefen, Untersuchung der Emissionspfade Boden und Grundwasser, Umfang der Untersuchungsparameter) sowie über den zeitlichen Ablauf der Arbeiten. Die Untersuchungspunkte wurden in erster Linie an denjenigen Stellen platziert, die mögliche Infiltrationsstellen für umweltrelevante Stoffe (Mineralöle, Ottokraftstoff) darstellen (Domschächte von Erdtanks, Abscheider, Zapfsäulen etc.). Die Plangrundlage der diesem Gutachten als Anlagen 1 ff beigefügten Pläne wurde der GEOscan Technik GmbH von der Stadt Münster zur Verfügung gestellt. Die Standorte der zum Zeitpunkt unserer Untersuchungen auf dem Grundstück vorhandenen unterirdischen Bauwerke mussten auf Grund deren zum Lageplan abweichenden Lage z. T. neu eingemessen werden (vgl. hierzu Anl. 1). Vor Durchführung der Feldarbeiten wurden vom Unterzeichner Kabel-, Leitungs- und Kanalisationspläne eingeholt, um untersuchungsbedingte Schäden hieran zu vermeiden.
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2. Bodenuntersuchungen 2.1 Rammkernsondierungen / Entnahme von Bodenproben Zur Erkundung des Bodenaufbaues und der Bodengüte auf der Untersuchungsfläche wurden in o.g. Zeiträumen insgesamt 25 SB1 mit einem Nominaldurchmesser von 50 mm bis max. 4,90 m u. GOK2 bis in den gewachsenen Boden abgeteuft. Der Untersuchungspunkt SB 8 musste wegen des Antreffens eines nicht durchteufba-ren Bohrhindernisses (Armierung) in einer Tiefe von 0,10 m u. GOK innerhalb der Betonoberflächenversiegelung zwei Mal versetzt werden. Im Bereich des vorgesehe-nen Untersuchungspunktes SB 18 war ein Abteufen der Bohrung nicht möglich, da bei allen drei Versuchen in einer Tiefe von jeweils 0,50 m u. GOK Rohrleitungen vorhanden waren. Der Untersuchungspunkt SB 20 wurde ein Mal versetzt, da in der Tiefe von 2,00 m u. GOK ein Betonbohrhindernis angetroffen worden ist; im Lageplan (Anl. 1) sind auf Grund der Entfernung der Untersuchungspunkte SB 20 und 20a zueinander beide eingetragen. In der an der nordöstlichen Grundstücksgrenze gelegenen Halle (Geräteraum) wurden insgesamt drei Versuche vorgenommen, um die hier > 0,80 m dicke Betonoberflächenversiegelung zu durchteufen, was nicht gelang. Da die Untersuchungspunkte SB 21, 21a und 21b weit auseinandergezogen worden sind, wurden diese jeweils in Anl. 1 eingetragen. Zum gefahrfreien Abteufen der SB 9, 10, 11, 12, 14 und 18 wurden hier Kernbohrun-gen mit einem Durchmesser von 250 mm durchgeführt, um an diesen Stellen wegen der Kabel- und Leitungssituation sowie der Lage der unterirdischen Tanks auf dem Standort mit möglichst großem Durchmesser vorzuschachten (SB 18 gelangte, wie oben beschrieben, nicht zur Ausführung). Die Bohrkerne der in der flüssigkeitsdichten Fahrbahn gelegenen Untersuchungspunkte SB 9 und SB 14 wurden im Anschluss an die Probenahmearbeiten mit Spezialbeton wieder eingesetzt; der Ringraum wurde mit Vergussmörtel ausgefugt, um die Flüssigkeitsdichtigkeit wiederherzustellen. Die Probenentnahme erfolgte bei allen Sondierungen horizontorientiert bei Schicht-wechsel sowie bei organoleptisch erkennbaren Auffälligkeiten bzw. als meterweise zusammengefasste Mischprobe. Insgesamt wurden 161 Bodenmischproben entnommen und in 250 ml fassende Schraubdeckelgläser abgefüllt. Die Lage der Ansatzpunkte zur Untersuchung der Fläche ist dem Lageplan, Maßstab 1:100, in der Anlage 1 zu entnehmen. Nach Abschluss der Geländearbeiten erfolgte das Verschließen sowie das Lage- und Höheneinmaß der Probenahmestellen auf NN3 unter Heranziehung der NN-Höhe der Geländeoberkante bzw. der Pegeloberkante der bereits vorhandenen GWM B 2a.
1 Sondierbohrungen 2 unter Geländeoberkante 3 Normal Null
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Das Höheneinmaß eines jeden Untersuchungspunktes ist den Anlagen 2 und 2.1 (Säulenprofile) zu entnehmen.
2.1.1 Bodenaufbau Die bis zu einer Tiefe von bis zu 4,90 m u. GOK niedergebrachten SB 1 bis 17, 19, 20, 20a und 22 bis 27 dokumentieren das Vorhandensein von in der Regel schluffigen bis kiesigen, vereinzelt humosen, steinigen und tonigen Füllböden bis max. 3,90 m u. GOK in der SB 16. In diesen Auffüllungen sind anthropogene Beimengungen wie Bauschutt, Kohle, Ziegelbruch, Gasbeton, Schlacke, Betonbruch und Glasbruch vorhanden. Im Liegenden der Auffüllungen wurden bis zur Endteufe der o.g. Sondierungen gewachsene gräulich-bräunliche sowie beige Sande und Schluffe, Geschiebelehme und –mergel, Tonmergel und Ton, z. T. mit Flint, Kalksteinbröckchen und Pflanzenres-ten, aufgeschlossen. Die Schichtenverzeichnisse als zeichnerische Darstellungen (Säulenprofile) sind im Einzelnen den Anlagen 2 und 2.1 zu entnehmen.
2.1.2 Grundwasserstände Grundwasser konnte in den Untersuchungspunkten zum Zeitpunkt der Durchführung der Feldarbeiten in Tiefen zwischen 1,92 m u. GOK in SB 13 und 2,91 m u. GOK in SB 15 gemessen werden.
2.1.3 NN-Höhen Die NN-Höhen der Untersuchungspunkte schwanken zwischen 57,56 m (SB 17, 25) und 58,00 m (SB 15, 16) auf der mehr oder weniger ebenen Untersuchungsfläche (durchschnittliche Höhe der Untersuchungspunkte SB 1 bis SB 27: 57,81 m).
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2.1.4 Organoleptische Befunde Organoleptisch wahrnehmbare Hinweise auf das Vorhandensein von umweltrelevanten Verunreinigungen des Bodens konnten in den Untersuchungspunkten SB 1, 2, 9, 11 – 17, 19, 20a, 24, 25 und 27 durch das Auftreten von Mineralölkohlenwasserstoffgerü-chen und Gerüchen nach Leichtflüchtigen Aromatischen Kohlenwasserstoffen in unterschiedlichen Intensitäten festgestellt werden. Zum Teil war eine organoleptisch vornehmbare Differenzierung der Gerüche auf Grund von Überlagerungen der Stoffgruppen nicht mehr möglich; hier konnte dann lediglich ein Kraftstoffgeruch festgestellt werden. Auch waren gräulich-schwarze Verfärbungen in einzelnen auch geruchlich stark hervortretenden Bodenhorizonten auszumachen. Teilweise waren faulig-muffige Gerüche feststellbar. Des Weiteren waren die bereits unter Pkt. 2.1.1 genannten Bestandteile in den angetroffenen Füllböden vorhanden. Dem Probenverzeichnis in den Anlagen 3 und 3.1 sind die organoleptisch wahrnehm-baren Auffälligkeiten im Einzelnen zu entnehmen.
2.1.5 Auswahl der Bodenproben für die Analytik Der organoleptische Befund, die Erkundung der horizontalen und vertikalen Schadstoffverteilung sowie die Untersuchung grundwasserungesättigter wie auch grundwassergesättigter Bodenhorizonte waren die Entscheidungskriterien für die Auswahl der in der folgenden Tab. 1 angeführten 54 Bodenproben (entnommen mit SB und mit den Bohrungen zur Errichtung der GWM) und Parameter.
SB/ Probe
Tiefe u. GOK [m]
Organoleptische Auffälligkeiten
Parameter
1/2
0,25-1,30
Bauschutt- und Ziegelbruchanteile in der Probe, sehr schwacher MKW4-Geruch
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Tabelle 1: Zur Analytik ausgewählte Einzelproben Um eine Aussage über die Güte der Füllböden auf der Untersuchungsfläche außerhalb der Kontaminationsbereiche und der unterlagernden gewachsenen Böden zu erhalten wurden insgesamt vier Bodenmischproben aus unterschiedlichen Bereichen der Untersuchungsfläche erstellt und jeweils einer Analyse auf die in den Tabellen II 1.2-4/-5 der TR Boden7 aufgelisteten Parameter analysiert.
7 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden); 05.11.2004
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Folgende Teilproben wurden zu den Mischproben MP 1 bis MP 4 zusammengefasst: MP 1 (Füllböden, nordöstlich hinter der Betriebsgebäuden liegend): SB 1/1 bis 1/4,
2/1 bis 2/3, 3/1 bis 3/3, 4/1 bis 4/4, 6/1 bis 6/3, 7/1 bis 7/3, GWM 1/1 und 1/2, 2/1. MP 2 (gewachsene Böden, nordöstlich hinter den Betriebsgebäuden liegend): SB
1/5 bis 1/7, 2/4 bis 2/7, 3/4 bis 3/6, 4/5 bis 4/7, 6/4 bis 6/6, 7/4 und 7/5, GWM 1/3 bis 1/6, 2/2 bis 2/6.
MP 3 (Füllböden, im südlichen Teilbereich der Tankstelle und hieran südlich
angrenzend liegend): SB 16/1 bis 16/3, 19/1 bis 19/4, 20/1 bis 20/3, 20a/1 bis 20a/3, 22/1 und 22/2.
MP 4 (Füllböden, im nördlichen Teilbereich der Tankstelle liegend): SB 5/1 und 5/2,
8/1, 10/1 bis 10/3, 11/1 bis 11/5, 12/1 bis 12/5.
3. Grundwasseruntersuchungen 3.1 Erstellung der Grundwassermessstellen GWM 1 und GWM 2 Am 18.09.2012 erfolgte die Errichtung der Grundwassermessstellen GWM 1 und GWM 2 an der Ostgrenze der Untersuchungsfläche (Lage: siehe Anl. 1). Die Grundwassermessstellen wurden im Hohlbohrschneckenbohrverfahren mit einem Bohrdurchmesser von 205 mm bis max. 4,84 m u. GOK errichtet. Im Weiteren erfolgt nun eine Beschreibung der geologischen Verhältnisse der einzelnen Bohransatzpunkte: Schichtansprache der Grundwassermessstelle GWM 1 Nach Durchteufen der Oberflächenversiegelung (Verbundpflaster bis 0,08 m u. GOK) wurden Auffüllungen (hellbraune sehr schwach schluffige, mittelsandige Feinsande und dunkelgraubraune bis braune z. T. sehr schwach humose, sehr schwach schluffige, steinige Sande und Kiese mit Ziegelbruch-, Bauschutt- und Metallanteilen) bis 1,60 m u. GOK aufgeschlossen. Im Liegenden dieser Auffüllungen stehen bräunliche bis gräuliche, z. T. schwach tonige, Schluffe und Sande bis 3,90 m u. GOK an. Hierunter wurde bis 4,50 m u. GOK ein sehr schwach fein- und mittelkiesiger, sehr schwach feinsandiger, grauer Schluff und Ton (Geschiebemergel) erbohrt. Wie dem Probenverzeichnis in der Anlage 3.2 zu entnehmen ist, wurden zur Dokumentation der Bohrarbeiten insgesamt 6 Bodenmischproben entnommen, die bis auf die o.a. anthropogenen Bestandteile unauffällig gewesen sind.
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Schichtansprache der Grundwassermessstelle GWM 2 Nach Durchteufen der Oberflächenversiegelung (Verbundpflaster bis 0,08 m u. GOK) wurden Auffüllungen (graubraune sehr schwach schluffige, sehr schwach humose, steinige Sande und Kiese mit Ziegelbruch- und Bauschuttanteilen) bis 1,80 m u. GOK aufgeschlossen. Im Liegenden dieser Auffüllungen stehen schwarzbraune sowie bräunliche bis gräuliche, z. T. schwach tonige und humose, Schluffe und Sande bis 4,10 m u. GOK an. Hierunter wurde bis 4,90 m u. GOK ein sehr schwach fein- und mittelkiesiger, sehr schwach feinsandiger, grauer Schluff und Ton erbohrt. Wie dem Probenverzeichnis in der Anlage 3.2 zu entnehmen ist, wurden zur Dokumentation der Bohrarbeiten insgesamt 6 Bodenmischproben entnommen, die bis auf die o.a. anthropogenen Bestandteile und einen schwachen fauligen Geruch in der Tiefe von 1,80 – 2,50 m u. GOK unauffällig gewesen sind. Ausbau der Grundwassermessstellen GWM 1 bis GWM 3 Der Ausbau der Grundwassermessstellen erfolgte mit einer bis zu 4 m langen Filterrohrstrecke (HDPE-Filterrohr DN 50) mit Bodenkappe und passender Quarzfilterkiesschüttung bis 0,7 bzw. 1 m u. GOK. Oberhalb der Filterrohrstrecke erfolgte - nach Einbau von 0,7 m bzw. 1,3 m HDPE-Vollrohr DN 50 - bei dem Unterflurausbau der GWM 1 und GWM 2 das Setzen einer Straßenkappe. Eine jeweils im Bereich des HDPE-Vollrohres eingebrachte Tondichtung verhindert an dieser Stelle das Eindringen von Niederschlagswässern und ggf. vorhandenen Kontaminanten in den Aquifer. Den Abschluss einer jeden Messstelle bildet eine verschließbare Brunnenkappe („SEBA-Kappe“). Im Anschluss an die Bohrarbeiten zur Errichtung der Grundwassermessstellen erfolgten das Nivellement der Pegel- und Geländeoberkanten unter Heranziehung der NN-Höhe der Pegeloberkante der bereits vorhandenen GWM B 2a sowie das Klarpumpen. Die zeichnerische Darstellung der Bodenprofile, der Ausbau der Grundwasser-messstellen, das Höhenmaß sowie die Probenliste mit der detaillierten organoleptischen Ansprache des Bohrgutes sind im Einzelnen den Anlagen 2.2 und 3.2 dieses Gutachtens zu entnehmen.
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3.2 Untersuchungsumfang und Grundwasserprobenahme Am 26.09.2012 erfolgte durch die GEOscan Technik GmbH die Beprobung des Grundwassers aus den GWM 1 und 2 sowie B 2a bei Messung der Vor-Ort-Parameter Wassertemperatur, pH-Wert, Leitfähigkeit, Redoxpotential, Sauerstoffgehalt. Die Analytik umfasste die Parameter KW, BTX8, PAK9. Um Schadstoffverschleppungen bei der Probenahme zu vermeiden, erfolgte nach jeder Grundwasserbeprobung ein Austausch der verwendeten Schläuche gegen neue. Wie den diesem Gutachten als Anlage 4 beigefügten Grundwasserprobenahme-protokollen zu entnehmen ist, konnten bei der Beprobung der o.g. GWM bis auf einen mäßig fauligen Geruch in dem aus der GWM B 2a entnommenen Grundwasser keinerlei Auffälligkeiten erhalten werden.
4. Hydrogeologische Verhältnisse In dem unter dem 25.02.2004 von Dr. Wächter erstellten Gutachten (Plangebiet „Kreativkai-Ost“ am Stadthafen I in Münster, Bodenuntersuchung und Gefährdungsabschätzung) wurde unter Heranziehung der Grundwassermessstellen B 1, B 2a und B 3 eine östlich gerichtete Grundwasserfließrichtung im Untersuchungsgebiet dargestellt. Diese Grundwasserfließrichtung wurde vom Unterzeichner am 17.09.2012 vor Platzierung der GWM 1 und 2 im potentiellen Grundwasserabstrom der festgestellten Bodenkontaminationsbereiche auf der untersuchten Tankstelle tendenziell bestätigt; die GWM 2a wäre unter dieser Annahme die Anstrommessstelle gewesen.
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Im Zuge der Erstbeprobung der GWM 1, 2 und B 2a am 26.09.2012 wurden von der GEOscan Technik GmbH hier folgende Grundwasserstände gemessen:
Messstelle Höhe POK10 [m ü. NN]
Grundwasserstand[m u. POK]
Grundwasserstand [m ü. NN]
GWM 1 57,83 2,32 55,51 GWM 2 57,64 2,31 55,33
GWM B 2a 57,42 1,95 55,47 Tabelle 2: Grundwasserstände in den GWM 1, 2 und B 2a am 26.09.2012 Unter Heranziehung der in der Tabelle 2 dargestellten Grundwasserstände konnte wider Erwarten eine südliche bis südwestlich gerichtete Grundwasserfließrichtung ermittelt werden (vgl. hierzu Anl. 1.1). Auf Grund dieses Befundes erfolgte am 15.10.2012 eine Kontrolle der Grundwasser-stände in den in der Tabelle 3 dargestellten Messstellen:
Messstelle Höhe POK [m ü. NN]
Grundwasserstand[m u. POK]
Grundwasserstand [m ü. NN]
GWM 1 57,83 2,05 55,78 GWM 2 57,64 2,25 55,39
GWM B 2a 57,42 1,78 55,64 Tabelle 3: Grundwasserstände in den GWM 1, 2 und B 2a am 15.10.2012 Unter Heranziehung der in der Tabelle 3 dargestellten Grundwasserstände konnte die o.a. Grundwasserfließrichtung bestätigt werden (vgl. hierzu Anl. 1.1.1). Im Zuge dieser Messungen wurden auch die Grundwasserstände in den Messstellen B 1 und B 3 gemessen; unter Berücksichtigung dieser Messstellen und der B 2a ergibt sich großräumig wiederum eine östlich gerichtete Grundwasserfließrichtung. Aus diesen Ergebnissen lässt sich ableiten, daß es lokale Änderungen in der Grundwasserfließrichtung gibt. Auf Grund der zum Zeitpunkt unserer Untersuchungen südlich bzw. südwestlich gerichteten Fließrichtung des Grundwassers ist z. Zt. somit weder eine aussagekräftige Grundwasseranstrommessstelle noch eine Abstrom-messstelle vorhanden.
10 Pegeloberkante
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5. Befunde der chemischen Analytik 5.1 Bodenproben
5.1.1 Kohlenwasserstoffindex In der folgenden Tabelle 4 wurden den untersuchten Einzelproben und den organo-leptischen Befunden bei der Probenahme vor Ort die Analysedaten gegenübergestellt.
SB/ Probe
Tiefe u. GOK [m]
Organoleptische Auffälligkeiten
KW [mg/kg]
1/2
0,25-1,30
Bauschutt- und Ziegelbruchanteile in der Probe, sehr schwacher MKW-Geruch
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SB/ Probe
Tiefe u. GOK [m]
Organoleptische Auffälligkeiten
KW [mg/kg]
25/3 1,90-2,80 sehr schwacher MKW- und BTX-Geruch < 50 25/4 2,80-3,40 sehr schwacher MKW- und BTX-Geruch < 50 25/5 3,40-4,00 unauffällig < 50 27/2 0,80-1,80 unauffällig < 50 27/3 1,80-2,00 deutlicher MKW- und BTX-Geruch 1.100 27/4 2,00-2,70 schwacher MKW- und BTX-Geruch 210 27/5 2,70-3,80 unauffällig < 50
GWM/ Probe
2/2 1,80-2,50 schwacher fauliger Geruch < 50
Tabelle 4: Tabellarische Darstellung der Ergebnisse der KW-Bodenanalytik (grün: < 300 mg/kg KW-Index; blau: 300 – 1.000 mg/kg KW-Index; rot: > 1.000 mg/kg KW-Index). Das Vorhandensein von Kohlenwasserstoffen konnte bei einer Bestimmungsgrenze in Höhe von 50 mg/kg in 37 der 54 in Tabelle 4 angeführten Analysen nicht nachgewiesen werden. Erhöhungen über 300 mg/kg bis 1.000 mg/kg KW konnten lediglich in den fünf Proben SB 9/3, 13/3 bis 13/5 und 19/6 in Konzentrationen zwischen 310 mg/kg und 690 mg/kg gemessen werden. Über 1.000 mg/kg KW waren in den vier Proben SB 9/4, 15/2, 15/3 und 27/3 mit bis zu 4.800 mg/kg analysierbar. Die restlichen Proben beinhalten nicht umweltrelevante KW-Konzentrationen zwischen 51 mg/kg und 220 mg/kg. Die in der Veröffentlichung der LAWA11 genannte Prüfwertspanne für KW in Höhe von 300 - 1.000 mg/kg und Maßnahmenschwellenwertspanne in Höhe von 1.000 - 5.000 mg/kg geben Hinweise auf die Zuordnung der hier vorhandenen KW-Konzentrationen im Boden. Der Prüfwert stellt in diesem Falle eine Konzentration dar, bei dessen Unterschreitung der Gefahrenverdacht in der Regel als ausgeräumt gilt. Bei Überschreitung ist eine weitere Sachverhaltsermittlung geboten. Der Maßnahmenschwellenwert ist ein Wert, dessen Überschreitung in der Regel weitere Maßnahmen wie z.B. eine Sicherung oder aber eine Sanierung auslöst.
11 Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, 1994: Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden
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Nennenswerte Konzentrationen dieser Stoffgruppe konnten somit ausschließlich in den Untersuchungspunkten SB 9, 15 und 27 festgestellt werden. Es ist hervorzuheben, dass zum Zeitpunkt unserer Feldarbeiten die höchsten gemessenen KW-Konzentrationen im Bereich zwischen 3.200 mg/kg und 4.800 mg/kg in grundwasser-gesättigten Bodenbereichen lagen; somit kann das Eintreten von Schadstoffverlage-rungen über den Emissionspfad Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.
5.1.2 Leichtflüchtige Aromatische Kohlenwasserstoffe In der folgenden Tabelle 5 wurden den untersuchten Einzelproben und den organo-leptischen Befunden bei der Probenahme vor Ort die Analysedaten gegenübergestellt.
SB/ Probe
Tiefe u. GOK [m]
Organoleptische Auffälligkeiten
∑ BTX [mg/kg]
1/2
0,25-1,30
Bauschutt- und Ziegelbruchanteile in der Probe, sehr schwacher MKW-Geruch
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SB/ Probe
Tiefe u. GOK [m]
Organoleptische Auffälligkeiten
∑ BTX [mg/kg]
22/4 1,10-1,50 sehr schwacher fauliger Geruch < 0,05 22/5 1,50-1,80 sehr schwacher fauliger Geruch < 0,05 22/6 1,80-2,60 sehr schwacher fauliger Geruch < 0,05 24/3 1,40-2,30 unauffällig < 0,05 24/4 2,30-2,80 schwacher MKW- und BTX-Geruch < 0,05 24/5 2,80-3,50 sehr schwacher BTX-Geruch < 0,05 24/6 3,50-4,00 unauffällig < 0,05 25/2 1,00-1,90 Bauschutt- und Ziegelbruchanteile in der Probe < 0,05 25/3 1,90-2,80 sehr schwacher MKW- und BTX-Geruch < 0,05 25/4 2,80-3,40 sehr schwacher MKW- und BTX-Geruch 1,543 25/5 3,40-4,00 unauffällig < 0,05 27/2 0,80-1,80 unauffällig < 0,05 27/3 1,80-2,00 deutlicher MKW- und BTX-Geruch < 0,05 27/4 2,00-2,70 schwacher MKW- und BTX-Geruch < 0,05 27/5 2,70-3,80 unauffällig < 0,05
∑ BTX). Das Vorhandensein von BTX konnte bei einer Bestimmungsgrenze in Höhe von 0,05 mg/kg je Einzelsubstanz in 37 der 54 in Tabelle 5 angeführten Analysen nicht nachgewiesen werden. Erhöhungen über 2 mg/kg bis 10 mg/kg ∑ BTX konnten lediglich in den vier Proben SB 14/4, 15/2, 15/4 und 16/3 in Konzentrationen zwischen 2,573 mg/kg und 4,899 mg/kg gemessen werden. Über 10 mg/kg ∑ BTX waren in den sechs Proben SB 13/4, 13/5, 14/5, 15/3, 17/3 und 17/4 mit bis zu 111,853 mg/kg analysierbar. Die restlichen Proben beinhalten nicht umweltrelevante ∑ BTX-Konzentrationen zwischen 0,065 mg/kg und 1,543 mg/kg. Die in der Veröffentlichung der LAWA genannte Prüfwertspanne für ∑ BTX in Höhe von 2 - 10 mg/kg und Maßnahmenschwellenwertspanne in Höhe von 10 - 30 mg/kg geben Hinweise auf die Zuordnung der hier vorhandenen ∑ BTX-Konzentrationen im Boden. Weiterhin sind in der o.a. Schrift eine Prüfwertspanne für Benzol in Höhe von 0,1 – 0,5 mg/kg und eine Maßnahmenschwellenwertspanne in Höhe von 0,5 - 3 mg/kg angeführt. Das Vorhandensein von Benzol konnte bei einer Bestimmungsgrenze in Höhe von 0,05 mg/kg in 50 der 54 in Tabelle 5 angeführten Analysen nicht nachgewiesen werden.
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Erhöhungen über 0,1 mg/kg bis 0,5 mg/kg Benzol konnten lediglich in den drei Proben SB 13/5, 15/3 und 17/3 in Konzentrationen zwischen 0,117 mg/kg und 0,304 mg/kg gemessen werden. Die Probe SB 14/4 beinhaltet lediglich eine sehr geringe Benzol-Konzentration in Höhe von 0,061 mg/kg. Der Prüfwert stellt in diesem Falle eine Konzentration dar, bei dessen Unterschreitung der Gefahrenverdacht in der Regel als ausgeräumt gilt. Bei Überschreitung ist eine weitere Sachverhaltsermittlung geboten. Der Maßnahmenschwellenwert ist ein Wert, dessen Überschreitung in der Regel weitere Maßnahmen wie z.B. eine Sicherung oder aber eine Sanierung auslöst. Nennenswerte Konzentrationen dieser Stoffgruppe konnten somit ausschließlich in den Untersuchungspunkten SB 13, 14, 15 und 17 festgestellt werden. Es ist hervorzuhe-ben, dass zum Zeitpunkt unserer Feldarbeiten die höchsten gemessenen BTX-Konzentrationen im Bereich zwischen 11,961 mg/kg und 111,853 mg/kg in grundwas-sergesättigten Bodenbereichen lagen; somit kann wiederum das Eintreten von Schadstoffverlagerungen über den Emissionspfad Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.
5.1.3 Mischproben
5.1.3.1 MP 1 (Füllböden, nordöstlich hinter den Betriebsgebäuden liegend) Diejenigen Böden, die durch die MP 1 repräsentiert werden, sind auf Grund ihres Gehaltes in Höhe von 0,388 mg/kg PCB12 als Summe der sechs analysierten Einzelstoffe der Verwertungsklasse Z 2 zuzuordnen. In dieser Klasse werden bis zu 0,5 mg/kg dieser Stoffgruppe toleriert. Der überwiegende Teil der restlichen analysierten Parameter im Original und im Eluat sind unauffällig und bedingen keinerlei Verwer-tungseinschränkungen. 5.1.3.2 MP 2 (gewachsene Böden, nordöstlich hinter den Betriebsgebäuden liegend) Diejenigen Böden, die durch die MP 2 repräsentiert werden, sind vollkommen unauffällig und im Hinblick auf das Vorhandensein von Schadstoffbelastungen uneingeschränkt verwertbar. Auf Grund dieses Befundes kann aus der Sicht des Unterzeichners davon ausgegangen werden, daß die auf der Gesamtfläche vorhandenen gewachsenen Böden, sofern hier keine standorttypischen Infiltrationen umweltrelevanter Stoffe stattgefunden haben, entsprechend zu verwerten sind.
12 Polychlorierte Biphenyle
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5.1.3.3 MP 3 (Füllböden, im südlichen Teilbereich der Tankstelle und hieran südlich angrenzend liegend) Diejenigen Böden, die durch die MP 3 repräsentiert werden, sind auf Grund ihres Gehaltes in Höhe von 3,36 mg/kg PAK als Summe der 16 analysierten Einzelstoffe gem. EPA13 der Verwertungsklasse Z 1 bzw. Z 2 zuzuordnen. In der Klasse Z 2 werden bis zu 30 mg/kg dieser Stoffgruppe toleriert. Die Verwertung als Z 1-Material ist mit Gehalten bis zu 3 mg/kg PAK möglich, es wären jedoch in Gebieten mit hydrogeolo-gisch günstigen Deckschichten bis zu 9 mg/kg PAK tolerabel. Die restlichen analysierten Parameter im Original und im Eluat sind unauffällig und bedingen keinerlei Verwertungseinschränkungen. Die Betrachtungen in Kapitel 6 werden aus Sicherheitsgründen mit der ungünstigeren (teureren) Verwertungsklasse Z 2 durchgeführt. 5.1.3.4 MP 4 (Füllböden, im nördlichen Teilbereich der Tankstelle liegend) Diejenigen Böden, die durch die MP 4 repräsentiert werden, sind auf Grund ihres Gehaltes in Höhe von 62,3 mg/l Sulfat der Verwertungsklasse Z 2 zuzuordnen. In dieser Klasse werden bis zu 200 mg/l Sulfat toleriert. Die restlichen analysierten Parameter im Original und im Eluat sind unauffällig und bedingen keinerlei Verwer-tungseinschränkungen. 5.2 Grundwasserproben
5.2.1 Vor-Ort-Parameter Die Wassertemperaturen der mit pH-Werten in Höhe von 6,63 bis 6,79 schwach sauer reagierenden Grundwasserproben aus den GWM 1 bis GWM 3 lagen zwischen 15,6 °C und 18,3 °C. Die in den drei Probenahmestellen gemessenen Leitfähigkeiten schwankten zwischen 1.010 µS/cm in der GWM 2 und 1.520 µS/cm in der GWM B 2a. Signifikante Leitfähigkeitserhöhungen, welche Rückschlüsse auf umweltrelevante Stoffinfiltrationen in den Aquifer zulassen, waren somit nicht feststellbar. Sauerstoff konnte in dem aus den GWM 1 bis GWM 3 entnommenen Grundwasser mit min. 1,28 mg/l (GWM B 2a) und max. 3,51 mg/l (GWM 1) gemessen werden. Das Redoxpotential schwankte in den drei Probenahmestellen zwischen 108 mV (GWM 1) und -223 mV (GWM B 2a).
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5.2.2 Kohlenwasserstoffe Kohlenwasserstoffe konnten bei einer Bestimmungsgrenze in Höhe von 0,1 mg/l in keinem Falle nachgewiesen werden.
5.2.3 Leichtflüchtige Aromatische Kohlenwasserstoffe BTX konnten bei Bestimmungsgrenzen in Höhe von 0,3 µg/l, 0,5 µg/l bzw. 1,0 µg/l je Einzelparameter in keinem Falle nachgewiesen werden.
5.2.4 Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe PAK konnten bei Bestimmungsgrenzen in Höhe von 0,02 µg/l bzw. 0,2 µg/l in den aus den GWM 1 und GWM 2 entnommenen Grundwasserproben in keinem Falle nachgewiesen werden. In der aus der GWM B 2a entnommenen Grundwasserprobe wurde mit 0,959 µg/l als Summe von 15 PAK gem. EPA ohne Naphthalin der in der LAWA-Schrift von 200414 angeführte Geringfügigkeitsschwellenwert in Höhe von 0,2 µg/l deutlich überschritten. Auch überschreiten der Anthracengehalt mit 0,033 µg/l den Geringfügigkeitsschwel-lenwert in Höhe von 0,01 µg/l und der Fluoranthengehalt mit 0,10 µg/l den Geringfügig-keitsschwellenwert in Höhe von 0,025 µg/l. Der messbare Naphthalingehalt in Höhe von 0,021 µg/l unterschreitet jedoch den Geringfügigkeitsschwellenwert in Höhe von 1 µg/l erheblich. Die Ergebnisse der durchgeführten Grundwasseruntersuchungen lassen somit lediglich in der GWM B 2a eine Beaufschlagung des Grundwassers mit PAK erkennen.
14 Länderarbeitsgemeinschaft Wasser: Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser; Düsseldorf, 2004
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6. Bodengüte und Entsorgungskosten Die zu erwartenden Kosten für die Entsorgung der auf der Fläche der Star-Tankstelle vorhanden Böden beziehen sich einerseits auf die auf der Anl. 1.2 dargestellten Kontaminationsbereiche 1 bis 3 und andererseits auf die hier vorhandenen Füllböden. Als kontaminierte und somit zu sanierende Böden wurden Böden mit KW-Konzentrationen > 1.000 mg/kg und ∑ BTX-Konzentrationen > 10 mg/kg eingestuft. Die Kostenberechnungen gehen von einer Flächengröße von 960 m² (Flurstücke 722, 726 und 809) aus und legen die Annahme zugrunde, daß flächendeckend Füllböden in einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 2,2 m vorhanden sind. Dies entspricht einem Füllbodenvolumen von ca. 2.112 m³. Zieht man hiervon die lt. Lageplan vorhandenen Behältervolumen (122 m²) ab, verbleiben noch ca. 2.000 m³ Füllböden. Bei einem zugrunde gelegten Faktor von 1,8 resultieren hieraus ca. 3.600 to. Füllböden. Bei der Kostenbetrachtung wird weiterhin davon ausgegangen, daß eine Wiederverfül-lung der entstandenen Baugrube nicht erforderlich ist, da hier eine Tiefgarage errichtet werden wird. Hieraus resultiert auch, daß die Kosten für das Lösen und Verladen des Bodens Sowiesokosten sind und bei der Kostenbetrachtung nicht relevant sind. 6.1 Kontaminationsbereich 1 Dieser Bereich wurde auf Basis der in den SB 15 und 27 vorgefunden KW- und BTX-Gehalte unter Berücksichtigung der angrenzenden Untersuchungspunkte interpoliert. Hier liegen Kontaminationen in einem Tiefenbereich von 1,70-3,20 m (SB 15) und 1,80-2,00 m (SB 27) in einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 0,85 m auf einer Fläche von ca. 50 m² vor. Hieraus resultiert ein verunreinigtes Bodenvolumen von ca. 43 m³ (~ 80 to.). Der in diesem Bereich vorhandene Behälter wurde auf Grund der in SB 27 festgestellten geringen Kontaminationsmächtigkeit und deren Tiefenlage bei der Volumenberechnung kontaminierter Böden nicht weiter berücksichtigt. 6.2 Kontaminationsbereich 2 Dieser Bereich wurde auf Basis der in den SB 9 und 14 vorgefunden KW- und BTX-Gehalte unter Berücksichtigung der angrenzenden Untersuchungspunkte interpoliert. Hier liegen Kontaminationen in einem Tiefenbereich von 2,00-2,40 m (SB 9) und 2,20-2,50 m (SB 14) in einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 0,35 m auf einer Fläche von ca. 130 m² vor. Hieraus resultiert ein verunreinigtes Bodenvolumen von ca. 46 m³ (~ 80 to.).
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6.3 Kontaminationsbereich 3 Dieser Bereich wurde auf Basis der in den SB 13 und 17 vorgefunden BTX-Gehalte unter Berücksichtigung der angrenzenden Untersuchungspunkte interpoliert. Hier liegen Kontaminationen in einem Tiefenbereich von 2,30-3,50 m (SB 13) und 1,50-2,50 m (SB 17) in einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 1,10 m auf einer Fläche von ca. 70 m² vor. Von diesen 70 m² befinden sich jedoch nur ca. 50 m² auf der zu beurteilen-den Fläche, der restliche Bereich befindet sich auf städt. Wegen bzw. auf dem angrenzenden Grundstück (Haus Nr. 58). Hieraus resultiert ein verunreinigtes Bodenvolumen auf dem Tankstellengrundstück von ca. 55 m³ (~ 100 to.). Von diesem berechneten Volumen sind jedoch ca. 30 m³ Behältergröße abzuziehen, so daß hier ca. 25 m³ (~ 45 to.) verbleiben. In den Kontaminationsbereichen 1 bis 3 sind somit ca. 200 to. zu entsorgendes BTX- und KW-haltiges Bodenmaterial vorhanden. Unter der Annahme, daß die o.g. Bodenmenge für einen Preis in Höhe von 46,50 €/to incl. Transportkosten zu entsorgen ist, resultiert hieraus ein finanzieller Aufwand in Höhe von ca. 9.300 € netto. Die im Stadtgebiet von Münster zu erwartenden Füllböden dürften in der Regel in Z 1.2-Qualität vorliegen und wären generell für 16,50 € zu entsorgen. Unter Heranziehung der vorgenannten beiden Preise ergibt sich ein Differenzbetrag in Höhe von 30,00 €. Der für dieses Grundstück entstehende finanzielle Mehraufwand dürfte somit bei ca. 6.000 € liegen 6.4 Füllböden Unter der Annahme, das der überwiegende Teil der sanierungswürdigen kontaminier-ten Böden in den Kontaminationsbereichen 1 bis 3 innerhalb der Füllbodenhorizonte liegt, ergeben sich ca. 3.400 to Füllböden in Z 2-Qualität (unter der Voraussetzung, daß die Untersuchungsergebnisse der MP 1, 3 und 4 als Qualitätsmerkmal auf die gesamten Füllböden übertragen werden). Diese Böden sind zu einem Preis von 19,50 €/to incl. Transportkosten zu entsorgen; hieraus resultiert ein finanzieller Aufwand in Höhe von ca. 66.300 € netto. Die im Stadtgebiet von Münster zu erwartenden Füllböden dürften in der Regel in Z 1.2-Qualität vorliegen und wären generell für 16,50 € zu entsorgen. Unter Heranziehung der vorgenannten beiden Preise ergibt sich ein Differenzbetrag in Höhe von 3,00 €. Der für dieses Grundstück entstehende finanzielle Mehraufwand dürfte somit bei ca. 10.200 € liegen. 6.5 Gesamtaufwand Der finanzielle Aufwand für die Entfernung der auf dem zu beurteilenden Grundstück vorhandenen Böden abzüglich der Kosten für Böden in Z 1.2-Qualität beträgt somit ca. 16.200 € netto.
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7. Zusammenfassung und abschließende Bewertung Die GEOscan Technik GmbH, 49549 Ladbergen, Eichendorffstr. 3, wurde von der Stadt Münster beauftragt, Untersuchungen auf das Vorhandensein von umweltrelevan-ten Kontaminationen im Bereich des Standortes der Star-Tankstelle am Hansaring 54 in 48155 Münster durchzuführen. Zur Erkundung des Standortes wurden am 16. und 17.08. sowie am 17.09.2012
insgesamt 26 Sondierbohrungen bis max. 4,90 m u. GOK abgeteuft. Des Weiteren sind am 18.09.2012 zwei Grundwassermessstellen zur Entnahme von Grundwas-serproben errichtet worden; diese wurden am 26.09.2012 einmal beprobt. Insge-samt wurden 173 Bodenmischproben entnommen
Es wurden 54 Bodenproben auf den Kohlenwasserstoffindex und Leichtflüch-
tige Aromatische Kohlenwasserstoffe untersucht. 4 Bodenmischproben wurden einer Analyse auf die in den Tabellen II 1.2-4/-5
der TR Boden aufgelisteten Parameter analysiert. 3 Grundwasserproben wurden auf die Parameter Kohlenwasserstoffindex
sowie Leichtflüchtige und Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe untersucht.
Schichtansprache der Sondierbohrungen: Die bis zu einer Tiefe von bis zu 4,90
m u. GOK niedergebrachten SB 1 bis 17, 19, 20, 20a und 22 bis 27 dokumentieren das Vorhandensein von in der Regel schluffigen bis kiesigen, vereinzelt humosen, steinigen und tonigen Füllböden bis max. 3,90 m u. GOK in der SB 16. In diesen Auffüllungen sind anthropogene Beimengungen wie Bauschutt, Kohle, Ziegelbruch, Gasbeton, Schlacke, Betonbruch und Glasbruch vorhanden. Im Liegenden der Auffüllungen wurden bis zur Endteufe der o.g. Sondierungen gewachsene gräulich-bräunliche sowie beige Sande und Schluffe, Geschiebelehme und –mergel, Tonmergel und Ton, z. T. mit Flint, Kalksteinbröckchen und Pflanzenresten, aufgeschlossen.
Schichtansprache der GWM 1: Nach Durchteufen der Oberflächenversiegelung
(Verbundpflaster bis 0,08 m u. GOK) wurden Auffüllungen (hellbraune sehr schwach schluffige, mittelsandige Feinsande und dunkelgraubraune bis braune z. T. sehr schwach humose, sehr schwach schluffige, steinige Sande und Kiese mit Ziegelbruch-, Bauschutt- und Metallanteilen) bis 1,60 m u. GOK aufgeschlossen. Im Liegenden dieser Auffüllungen stehen bräunliche bis gräuliche, z. T. schwach tonige, Schluffe und Sande bis 3,90 m u. GOK an. Hierunter wurde bis 4,50 m u. GOK ein sehr schwach fein- und mittelkiesiger, sehr schwach feinsandiger, grauer Schluff und Ton (Geschiebemergel) erbohrt.
Schichtansprache der GWM 2: Nach Durchteufen der Oberflächenversiegelung
(Verbundpflaster bis 0,08 m u. GOK) wurden Auffüllungen (graubraune sehr schwach schluffige, sehr schwach humose, steinige Sande und Kiese mit Ziegel-bruch- und Bauschuttanteilen) bis 1,80 m u. GOK aufgeschlossen. Im Liegenden
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dieser Auffüllungen stehen schwarzbraune sowie bräunliche bis gräuliche, z. T. schwach tonige und humose, Schluffe und Sande bis 4,10 m u. GOK an. Hierunter wurde bis 4,90 m u. GOK ein sehr schwach fein- und mittelkiesiger, sehr schwach feinsandiger, grauer Schluff und Ton erbohrt.
Grundwasser konnte in den Sondierbohrungen zum Zeitpunkt der Durchführung
der Feldarbeiten in Tiefen zwischen 1,92 m u. GOK in SB 13 und 2,91 m u. GOK in SB 15 gemessen werden.
Organoleptisch wahrnehmbare Hinweise auf das Vorhandensein von
umweltrelevanten Verunreinigungen des Bodens konnten in den Untersu-chungspunkten SB 1, 2, 9, 11 – 17, 19, 20a, 24, 25 und 27 sowie in den GWM 1 und 2 durch das Auftreten von Mineralölkohlenwasserstoffgerüchen und Gerüchen nach Leichtflüchtigen Aromatischen Kohlenwasserstoffen in unterschiedlichen Intensitäten festgestellt werden. Zum Teil war eine organoleptisch vornehmbare Differenzierung der Gerüche auf Grund von Überlagerungen der Stoffgruppen nicht mehr möglich; hier konnte dann lediglich ein Kraftstoffgeruch festgestellt werden. Auch waren gräulich-schwarze Verfärbungen in einzelnen auch geruchlich stark hervortretenden Bodenhorizonten auszumachen. Teilweise waren faulig-muffige Gerüche feststellbar. Des Weiteren waren die bereits oben genannten Bestandteile in den angetroffenen Füllböden vorhanden.
Zum Zeitpunkt unserer Untersuchungen konnte eine südlich bzw. südwestlich
gerichtete örtliche Fließrichtung des Grundwassers festgestellt werden. Nennenswerte Kohlenwasserstoffkonzentrationen im Boden (> 1.000 mg/kg)
konnten ausschließlich in den Untersuchungspunkten SB 9, 15 und 27 festgestellt werden. Es ist hervorzuheben, dass zum Zeitpunkt unserer Feldarbeiten die höchsten gemessenen Kohlenwasserstoffkonzentrationen im Bereich zwischen 3.200 mg/kg und 4.800 mg/kg in grundwassergesättigten Bodenbereichen lagen; somit kann das Eintreten von Schadstoffverlagerungen über den Emissionspfad Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.
Nennenswerte BTX-Konzentrationen im Boden konnten ausschließlich in den
Untersuchungspunkten SB 13, 14, 15 und 17 festgestellt werden. Es ist hervorzu-heben, dass zum Zeitpunkt unserer Feldarbeiten die höchsten gemessenen BTX-Konzentrationen im Bereich zwischen 11,961 mg/kg und 111,853 mg/kg in grund-wassergesättigten Bodenbereichen lagen; somit kann wiederum das Eintreten von Schadstoffverlagerungen auch bei dieser Parametergruppe über den Emissions-pfad Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.
Die mit den MP 1, 3 und 4 untersuchten Bodenmischproben sind jeweils der
Verwertungsklasse Z 2 zuzuordnen, da Erhöhungen der Parameter Polychlorierte Biphenyle und Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Original sowie Sulfat im Eluat festgestellt werden konnten. Die durch die MP 2 repräsentierten Böden unterliegen keinerlei Verwendungseinschränkungen.
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• In den aus den GWM 1 und 2 sowie B 2a entnommenen Grundwasserproben war lediglich der PAK-Gehalt in der Grundwasserprobe aus GWM B 2a mit 0,98 µg/I als Summe der 16 EPA-PAK erhöht messbar. Alle weiteren auf PAK, BTX und KW untersuchten Grundwasserproben waren unauffällig.
• Der finanzielle Aufwand für die Entfernung der auf dem zu beurteilenden Grundstück vorhandenen Böden abzüglich der Kosten für Böden in Z 1.2-Qualität beträgt ca. 16.200 € netto.
SB 14/1 0,24 – 0,50 250 ml unauffällig SB 14/2 0,50 – 1,10 250 ml Bauschutt- und Ziegelbruchanteile in der Probe SB 14/3 1,10 – 1,50 250 ml Bauschutt-, Ziegelbruch- Schlacke- und Kohleanteile in der
Probe SB 14/4 1,50 – 2,20 250 ml schwacher Kraftstoff-Geruch SB 14/5 2,20 – 2,50 250 ml deutlicher Kraftstoff-Geruch SB 14/6 2,50 – 3,40 250 ml unauffällig SB 14/7 3,40 – 4,00 250 ml unauffällig SB 15/1 0,40 – 1,70 250 ml unauffällig SB 15/2 1,70 – 2,80 250 ml deutlicher Kraftstoff-Geruch, dunkelgraue Verfärbung SB 15/3 2,80 – 3,20 250 ml starker Kraftstoff-Geruch, schwarze Verfärbung SB 15/4 3,20 – 3,80 250 ml deutlicher Kraftstoff-Geruch SB 15/5 3,80 – 4,00 250 ml unauffällig SB 16/1 0,40 – 1,80 250 ml Ziegelbruchanteile in der Probe SB 16/2 1,80 – 3,10 250 ml Ziegelbruchanteile in der Probe, schwacher BTX-Geruch,
graue Verfärbung SB 16/3 3,10 – 3,90 250 ml deutlicher BTX-Geruch, schwarze Verfärbung SB 16/4 3,90 – 4,50 250 ml schwacher BTX-Geruch SB 16/5 4,50 – 4,90 250 ml schwacher BTX-Geruch SB 17/1 0,08 – 0,30 250 ml unauffällig SB 17/2 0,30 – 1,50 250 ml Bauschutt-, Ziegelbruch- und Glasbruchanteile in der Probe SB 17/3 1,50 – 2,10 250 ml Bauschutt-, Ziegelbruch- und Glasbruchanteile in der
Probe, deutlicher BTX-Geruch, schwarze Verfärbung SB 17/4 2,10 – 2,50 250 ml deutlicher BTX-Geruch, dunkelgraue Verfärbung SB 17/5 2,50 – 3,40 250 ml unauffällig SB 17/6 3,40 – 3,90 250 ml unauffällig SB 17/7 3,90 – 4,80 250 ml unauffällig SB 19/1 0,20 – 1,00 250 ml Ziegelbruchanteile in der Probe SB 19/2 1,00 – 1,80 250 ml Ziegelbruchanteile in der Probe SB 19/3 1,80 – 2,30 250 ml schwacher Kraftstoff-Geruch SB 19/4 2,30 – 3,10 250 ml schwacher Kraftstoff-Geruch SB 19/5 3,10 – 4,00 250 ml schwacher Kraftstoff-Geruch SB 19/6 4,00 – 4,30 250 ml schwacher Kraftstoff-Geruch SB 20/1 0,20 – 0,70 250 ml Bauschuttanteile in der Probe SB 20/2 0,70 – 1,50 250 ml unauffällig SB 20/3 1,50 – 1,90 250 ml unauffällig SB 20/4 1,90 – 2,70 250 ml unauffällig SB 20/5 2,70 – 3,70 250 ml unauffällig SB 20/6 3,70 – 4,00 250 ml unauffällig SB 20a/1 0,20 – 1,00 250 ml Ziegelbruchanteile in der Probe SB 20a/2 1,00 – 1,70 250 ml Ziegelbruchanteile in der Probe SB 20a/3 1,70 – 2,00 250 ml schwacher – deutlicher MKW-Geruch, schwarze Verfärbung
Probenliste Projekt: Star Tankstelle, Hansaring 54, 48155 Münster
Proj.Nr.: 12126 Anlage 3.1
Datum: 17.09.2012 Seite 1 von 1
Probe m u. GOK Gefäß organoleptische Auffälligkeiten
Probenahmeprotokoll Grundwasser Projekt: Star Tankstelle, Hansaring 54, 48155 Münster
Proj.Nr.: 12126 Anlage 4
Datum: 26.09.2012 Seite 3 von 3
Auftraggeber, Datum, Probe Auftraggeber Stadt Münster Datum Probenahme 26.09.2012 Uhrzeit Probenahme 14:35 Uhr Bezeichnung Entnahmestelle GWM B 2a Bezeichnung Probe GWM B 2a
Brunnen- bzw. Entnahmedaten Wasserstand in Ruhe 1,95 m u. POK
Wasserstand bei Entnahme 4,38 m u. POK
Entnahmetiefe 4,50 m u. POK
Brunnentiefe (gelotet) 4,60 m u. POK
Ausbaudurchmesser 50 mm
Volumenstrom 5,0 l/min
Förderzeit 10 min
Fördermenge 50 l
Pumpenhersteller / -typ COMET (Unterwasserpumpe)
Chemische/ physikalische Daten Wassertemperatur 18,3 °C
pH-Wert 6,65
Leitfähigkeit 1.520 S/cm
Redoxpotential -223 mV
Sauerstoffgehalt 1,28 mg/l
Sensorischer Befund Farbe dunkelgrau
Trübung schwach
Art des Geruchs faulig
Intensität des Geruchs mäßig
Flaschen/ Filtration Anzahl u. Volumen der Gefäße 2*1000ml, 1*250ml
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium mit der Erfüllung der Anforderungen der Verwaltungsvereinbarung BAM / OFDHannover. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.Die Veröffentlichung und Vervielfältigung unserer Prüfberichte sowie deren Verwendung zu Werbezwecken bedürfen- auch auszugsweise - unserer schriftlichenGenehmigung.
Trockenrückstand 105°CKohlenwasserstoffindex
Benzol*Toluol*Ethylbenzol*o-Xylol*m- und p-Xylol*Isopropylbenzol (Cumol)1,2,3-Trimethylbenzol1,2,4-Trimethylbenzol1,3,5-Trimethylbenzol*Summe BTEX
n.n. = kleiner Bestimmungsgrenze n.b. = nicht bestimmbar - = nicht bestimmt ° = nicht akkreditiert FV = Fremdvergabe Standortkennung (Der Norm nachgestellte Buchstabenkombination): H=Hannover, KI=Kiel, L=Lünen, W=Westerrönfeld
n.n. = kleiner Bestimmungsgrenze n.b. = nicht bestimmbar - = nicht bestimmt ° = nicht akkreditiert FV = Fremdvergabe Standortkennung (Der Norm nachgestellte Buchstabenkombination): H=Hannover, KI=Kiel, L=Lünen, W=Westerrönfeld
Parameter
Parameter
Probenbezeichnung
Probenbezeichnung
Probe-Nr.
Probe-Nr.
SB 9/3,1,60-2,00m,
17.08.2012
SB 11/3,0,90-1,50m,
16.08.2012
12-31459-005
12-31459-009
Methode
Methode
SB 9/4,2,00-2,40m,
17.08.2012
SB 11/4,1,50-2,40m,
16.08.2012
12-31459-006
12-31459-010
SB 9/5,2,40-3,00m,
17.08.2012
SB 11/5,2,40-2,90m,
16.08.2012
12-31459-007
12-31459-011
Einheit
Einheit
SB 9/6,3,00-3,70m,
17.08.2012
SB 11/6,2,90-3,50m
16.08.2012
12-31459-008
12-31459-012
Kommentare
006: Die Probe enthält niedrigsiedende, flüchtige Kohlenwasserstoffe mit einer Siedetemperatur < 175°C (n-Dekan), die durch Anwendungder Methode nicht quantitativ erfaßt werden.
20120829-5666034Seite 4 von 4 zum Prüfbericht Nr. 12-31459/1
Lünen, den 29.08.2012 Jens Boelhauve (Kundenbetreuer)
Kommentare
020: Die Probe enthält niedrigsiedende, flüchtige Kohlenwasserstoffe mit einer Siedetemperatur < 175°C (n-Dekan), die durch Anwendungder Methode nicht quantitativ erfaßt werden.
019: Die Probe enthält niedrigsiedende, flüchtige Kohlenwasserstoffe mit einer Siedetemperatur < 175°C (n-Dekan), die durch Anwendungder Methode nicht quantitativ erfaßt werden.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium mit der Erfüllung der Anforderungen der Verwaltungsvereinbarung BAM / OFDHannover. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.Die Veröffentlichung und Vervielfältigung unserer Prüfberichte sowie deren Verwendung zu Werbezwecken bedürfen- auch auszugsweise - unserer schriftlichenGenehmigung.
Trockenrückstand 105°CKohlenwasserstoffindex
Benzol*Toluol*Ethylbenzol*o-Xylol*m- und p-Xylol*Isopropylbenzol (Cumol)1,2,3-Trimethylbenzol1,2,4-Trimethylbenzol1,3,5-Trimethylbenzol*Summe BTEX
n.n. = kleiner Bestimmungsgrenze n.b. = nicht bestimmbar - = nicht bestimmt ° = nicht akkreditiert FV = Fremdvergabe Standortkennung (Der Norm nachgestellte Buchstabenkombination): H=Hannover, KI=Kiel, L=Lünen, W=Westerrönfeld
ParameterProbenbezeichnung
Probe-Nr.
SB 13/6,3,50-4,10m,
17.08.201212-31460-001
Methode
SB 14/4,1,50-2,20m
17.08.201212-31460-002
SB 14/5,2,2-2,50m,
17.08.201212-31460-003
Einheit
SB 15/2,1,70-2,80m,
17.08.201212-31460-004
Kommentare
003: Die Probe enthält niedrigsiedende, flüchtige Kohlenwasserstoffe mit einer Siedetemperatur < 175°C (n-Dekan), die durch Anwendungder Methode nicht quantitativ erfaßt werden.004: Die Probe enthält niedrigsiedende, flüchtige Kohlenwasserstoffe mit einer Siedetemperatur < 175°C (n-Dekan), die durch Anwendungder Methode nicht quantitativ erfaßt werden.
n.n. = kleiner Bestimmungsgrenze n.b. = nicht bestimmbar - = nicht bestimmt ° = nicht akkreditiert FV = Fremdvergabe Standortkennung (Der Norm nachgestellte Buchstabenkombination): H=Hannover, KI=Kiel, L=Lünen, W=Westerrönfeld
n.n. = kleiner Bestimmungsgrenze n.b. = nicht bestimmbar - = nicht bestimmt ° = nicht akkreditiert FV = Fremdvergabe Standortkennung (Der Norm nachgestellte Buchstabenkombination): H=Hannover, KI=Kiel, L=Lünen, W=Westerrönfeld
Parameter
Parameter
Probenbezeichnung
Probenbezeichnung
Probe-Nr.
Probe-Nr.
SB 15/3,2,80-3,20m,
17.08.2012
SB 16/5,4,50-4,90m,
17.08.2012
12-31460-005
12-31460-009
Methode
Methode
SB 16/2,1,80-3,10m,
17.08.2012
SB 17/3,1,50-2,10m
17.08.2012
12-31460-006
12-31460-010
SB 16/3,3,10-3,90m,
17.08.2012
SB 17/4,2,10-2,50m,
17.08.2012
12-31460-007
12-31460-011
Einheit
Einheit
SB 16/4,3,90-4,50m,
17.08.2012
SB 19/3,1,80-2,30m,
17.08.2012
12-31460-008
12-31460-012
Kommentare
005: Die Probe enthält niedrigsiedende, flüchtige Kohlenwasserstoffe mit einer Siedetemperatur < 175°C (n-Dekan), die durch Anwendungder Methode nicht quantitativ erfaßt werden.
n.n. = kleiner Bestimmungsgrenze n.b. = nicht bestimmbar - = nicht bestimmt ° = nicht akkreditiert FV = Fremdvergabe Standortkennung (Der Norm nachgestellte Buchstabenkombination): H=Hannover, KI=Kiel, L=Lünen, W=Westerrönfeld
Parameter
Parameter
Probenbezeichnung
Probenbezeichnung
Probe-Nr.
Probe-Nr.
SB 19/4,2,30-3,10m,
17.08.2012
SB 20/4,1,90-2,70m
17.08.2012
12-31460-013
12-31460-017
Methode
Methode
SB 19/5,3,10-4,00m,
17.08.201212-31460-014
SB 19/6,4,00-4,30m,
17.08.201212-31460-015
Einheit
Einheit
SB 20a/3,1,70-2,00m,
17.08.201212-31460-016
Kommentare
Kommentare
010: Die Probe enthält niedrigsiedende, flüchtige Kohlenwasserstoffe mit einer Siedetemperatur < 175°C (n-Dekan), die durch Anwendungder Methode nicht quantitativ erfaßt werden.010: Die Probe enthält hochsiedende Kohlenwasserstoffe mit einer Siedetemperatur > 525°C (Tetracontan), die durch Anwendung derMethode nicht quantitativ erfaßt werden.
015: Die Probe enthält niedrigsiedende, flüchtige Kohlenwasserstoffe mit einer Siedetemperatur < 175°C (n-Dekan), die durch Anwendungder Methode nicht quantitativ erfaßt werden.
St.-Nr.: 316/5957/0038 · USt-ID-Nr.: DE 811145308 · Commerzbank Münster · BLZ 400 400 28 · Konto 4000154 · HRB 17247 · Amtsgericht DortmundGeschäftsführer: Jürgen Cornelissen, Oliver Koenen, Martin Langkamp
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium mit der Erfüllung der Anforderungen der Verwaltungsvereinbarung BAM / OFDHannover. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.Die Veröffentlichung und Vervielfältigung unserer Prüfberichte sowie deren Verwendung zu Werbezwecken bedürfen- auch auszugsweise - unserer schriftlichenGenehmigung.
n.n. = kleiner Bestimmungsgrenze n.b. = nicht bestimmbar - = nicht bestimmt ° = nicht akkreditiert FV = Fremdvergabe Standortkennung (Der Norm nachgestellte Buchstabenkombination): H=Hannover, KI=Kiel, L=Lünen, W=Westerrönfeld
Die Probe enthält niedrigsiedende, flüchtige Kohlenwasserstoffe mit einer Siedetemperatur < 175°C (n-Dekan), die durch Anwendung derMethode nicht quantitativ erfaßt werden.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium mit der Erfüllung der Anforderungen der Verwaltungsvereinbarung BAM / OFDHannover. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.Die Veröffentlichung und Vervielfältigung unserer Prüfberichte sowie deren Verwendung zu Werbezwecken bedürfen- auch auszugsweise - unserer schriftlichenGenehmigung.
Trockenrückstand 105°C
Kohlenwasserstoffindex
Benzol*Toluol*Ethylbenzol*m- und p-Xylol*o-Xylol*Isopropylbenzol (Cumol)1,2,3-Trimethylbenzol1,2,4-Trimethylbenzol1,3,5-Trimethylbenzol*Summe BTEX
St.-Nr.: 316/5957/0038 · USt-ID-Nr.: DE 811145308 · Commerzbank Münster · BLZ 400 400 28 · Konto 4000154 · HRB 17247 · Amtsgericht DortmundGeschäftsführer: Jürgen Cornelissen, Oliver Koenen, Martin Langkamp
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium mit der Erfüllung der Anforderungen der Verwaltungsvereinbarung BAM / OFDHannover. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.Die Veröffentlichung und Vervielfältigung unserer Prüfberichte sowie deren Verwendung zu Werbezwecken bedürfen- auch auszugsweise - unserer schriftlichenGenehmigung.
n.n. = kleiner Bestimmungsgrenze n.b. = nicht bestimmbar - = nicht bestimmt ° = nicht akkreditiert FV = Fremdvergabe Standortkennung (Der Norm nachgestellte Buchstabenkombination): H=Hannover, KI=Kiel, L=Lünen
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium mit der Erfüllung der Anforderungen der Verwaltungsvereinbarung BAM / OFDHannover. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.Die Veröffentlichung und Vervielfältigung unserer Prüfberichte sowie deren Verwendung zu Werbezwecken bedürfen- auch auszugsweise - unserer schriftlichenGenehmigung.
Kohlenwasserstoffindex
Benzol*Toluol*Ethylbenzol*o-Xylol*m- und p-Xylol*Isopropylbenzol (Cumol)1,2,3-Trimethylbenzol1,2,4-Trimethylbenzol1,3,5-TrimethylbenzolStyrol2-Ethyltoluol3- und 4-Ethyltoluol*Summe BTEX
20121005-5810957Seite 2 von 2 zum Prüfbericht Nr. 12-37292/1
Lünen, den 05.10.2012 Jens Boelhauve (Kundenbetreuer)
Benzo[a]anthracenChrysenBenzo[b]fluoranthen*Benzo[k]fluoranthen*Benzo[a]pyrenDibenz[ah]anthracenBenzo[ghi]perylen*Indeno[1,2,3-cd]pyren*Summe best. PAK (EPA)*best. PAK nach TVO
µg/lµg/lµg/lµg/lµg/lµg/lµg/lµg/lµg/lµg/l
DIN EN ISO 17993;L
DIN EN ISO 17993;L
DIN EN ISO 17993;L
DIN EN ISO 17993;L
DIN EN ISO 17993;L
DIN EN ISO 17993;L
DIN EN ISO 17993;L
DIN EN ISO 17993;L
DIN 38402-1;L
DIN 38402-1;L
n.n. = kleiner Bestimmungsgrenze n.b. = nicht bestimmbar - = nicht bestimmt ° = nicht akkreditiert FV = Fremdvergabe Standortkennung (Der Norm nachgestellte Buchstabenkombination): H=Hannover, KI=Kiel, L=Lünen
St.-Nr.: 316/5957/0038 · USt-ID-Nr.: DE 811145308 · Commerzbank Münster · BLZ 400 400 28 · Konto 4000154 · HRB 17247 · Amtsgericht DortmundGeschäftsführer: Jürgen Cornelissen, Oliver Koenen, Martin Langkamp
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium mit der Erfüllung der Anforderungen der Verwaltungsvereinbarung BAM / OFDHannover. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.Die Veröffentlichung und Vervielfältigung unserer Prüfberichte sowie deren Verwendung zu Werbezwecken bedürfen- auch auszugsweise - unserer schriftlichenGenehmigung.
NaphthalinAcenaphthylenAcenaphthenFluorenPhenanthrenAnthracenFluoranthenPyrenBenzo[a]anthracenChrysenBenzo[b]fluoranthen*Benzo[k]fluoranthen*Benzo[a]pyrenDibenz[ah]anthracenBenzo[ghi]perylen*Indeno[1,2,3-cd]pyren*Summe best. PAK (EPA)*best. PAK nach TVO
NaphthalinAcenaphthylenAcenaphthenFluorenPhenanthrenAnthracenFluoranthenPyrenBenzo[a]anthracenChrysenBenzo[b]fluoranthen*Benzo[k]fluoranthen*Benzo[a]pyrenDibenz[ah]anthracenBenzo[ghi]perylen*Indeno[1,2,3-cd]pyren*Summe best. PAK (EPA)*best. PAK nach TVO
NaphthalinAcenaphthylenAcenaphthenFluorenPhenanthrenAnthracenFluoranthenPyrenBenzo[a]anthracenChrysenBenzo[b]fluoranthen*Benzo[k]fluoranthen*Benzo[a]pyrenDibenz[ah]anthracenBenzo[ghi]perylen*Indeno[1,2,3-cd]pyren*Summe best. PAK (EPA)*best. PAK nach TVO
NaphthalinAcenaphthylenAcenaphthenFluorenPhenanthrenAnthracenFluoranthenPyrenBenzo[a]anthracenChrysenBenzo[b]fluoranthen*Benzo[k]fluoranthen*Benzo[a]pyrenDibenz[ah]anthracenBenzo[ghi]perylen*Indeno[1,2,3-cd]pyren*Summe best. PAK (EPA)*best. PAK nach TVO
Hier: Angebot zu Transport und Entsorgung von Bodenaushub
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
anbei erhalten Sie unser Angebot zu Transport und Entsorgung des Bodenaushubs aus oben genanntem Bauvorhaben.
Wir bieten Ihnen die Entsorgung des Materials wie folgt an:
Pos. Menge Beschreibung I Einheit EP (€netto) GP (€netto)
-----· ·----------------------1 ~300 t Entsorgung von KW„ und BTX
belastetem Boden, AVV 170504 Entsorgung von Boden (KW-Belastung ca. 3.200 mg/kg und BTX-Belastung ca. 44 mg/kg), sonstige einstufungsrelevante Belastungen ~ Z2 Boden LAGA 97 (Vorraussetzung sind Analysen nach LAGA und DepV vom Auftraggeber), frei von Fremdmaterialien (Müll, Eisen, Holz, etc.),Kantenlänge <300mm, Entsorgung inkl.
Transport per Sattelzug, Verladung bauseits Verwiegung
Pro Tonne 46,50 13.950,00
Seite 1 von 3 Angebot tS Hansastraße in Monster.ctoc
REM EX Pro Terra GmbH II JosP.f-Rethmann-Str. 2 // 44~:l!i Lün~n II Deutschland /IT +49 2306 75758-0 lt F +49 2~06 75758-39 // info.proterra@rcmc>e.de II rnmex.de Amtsgericht Dortmund, HRB 17410 II Geschäftsführer: Dr. Gerhard Schlarmann. Andreils frie~e
Pos. Menge Beschreibung! Einheit EP (€netto) GP (€netto)
2 -3.600 t ··Entsorgung von Boden MP1, MP3 und MP4, AW 170504 Entsorgung von Boden ~ Z2 LAGA Boden (LAGA 97), gem. den vorgelegten Analysen der UCL GmbH, organo-leptisch unauffällig, frei von Fremdmaterialien (Müll, Eisen, Holz, etc.), Kantenlänge <300mm, Entsorgung inkl.
- Transport per Sattelzug, Verladung bauseits Verwiegung
Pro Tonne 19,50 70.200,00
3 1 t Entsorgung von Boden, AW 170504 Entsorgung von Boden ~ Z1 .2 LAGA Boden (LAGA 97), organoleptisch unauffällig, frei von Fremdmaterialien (Müll, Eisen, Holz, etc_), Kantenlänge <300mm, Entsorgung inkl.
- Transport per Sattelzug, Verladung bauseits Verwiegung
Pro Tonne 16,50 E.P.
Bestandteil dieses Angebots sind die beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die „Zusatzbedingungen für die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt". Alle im Angebot genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der bei Rechnungslegung gültigen Mehiwertsteuer. Unser Angebot gilt als Ganzes, Teilbeauftragungen bedürfen der vorherigen Absprache. Das Angebot gilt vorbehaltlich der Materialfreigabe durch den Gutachter / Mitarbeiter der jeweiligen Entsorgungsanlage. Wir sind bei der Kalkulation von einer Ladezeit von 15 Minuten und einer Auslastung von 26,00 Tonnen je LKW ausgegangen. Wartezeiten, die über die kalkulierte Ladezeit hinausgehen, werden wir Ihnen mit 15,50 €je angefangene 15 Minuten (62,00 €je Stunde) in Rechnung stellen_
Abrechnungsgrundlage sind die auf der Baustelle und der Kippstelle unterzeichneten Lieferscheine sowie die Wiegekarten der Entsorgungsanlagen. Die Rechnung wird nach Abtransport von der Baustelle gestellt, Abschlags-/Teilschlussrechnungen können gestellt werden. Zahlungsziel ist 30 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzüge_ Wir halten uns an das Angebot und die darin genannten Preise bis zum 23.11 _2012 gebunden.
Bitte reichen Sie uns vor einer eventuellen Auftragsvergabe die fehlenden Analysen, Probeentnahmeprotokolle und einen Lageplan / Skizze ein_
Seite 2 von 3 Angellot TS Hansastreße in Monster.doe
"•) PROTERRA Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Velfügung.
Wir hoffen, Ihnen ein attraktives Angebot unterbreitet zu haben, und sagen Ihnen im Falle einer Auftragserteilung an uns bereits jetzt schon eine termin- und fachgerechte Abwicklung des Projektes nech den gültigen abfallrechtlichen Bestimmungen zu.
REM EX ProTerra GmbH
~· lf dJt St..~ek
Seite 3 von 3 An11ebol TS Hansastraße in Monster.doc
§ J Get,'Cnsla.nd des Vcl'lm11os . . . . . . Der Aut1ia811ol1111•r Obemimmt im Rahmc11 der Jdw•1ls gi1J111_~n gesetzlichen f1ll.,1imm11ntt•n di• im Angebot aufgcfiil111011 DionstleistUß!,'Cll. Der Auftragnehmer Mil „c;1, b•~ zum Ablauf der Bindefri>I ;111 tfas An1:ebot geh1111de11 J'nJh:11t das Angebot keina Rindofrist, ist c:s freibleibend_ bis 2um •thnftlichen Vcrtrsg.al1'chl11R, ;lor durch scllriftliellc Außmgso!ll•1f1111H lies J\uttroggcbcra wid ;d1riOJ1~he /\uftrnb>sbcstätisw1g de• AnßrnKnehmeIS zust~ndc komml. IJ;is Anuebot gilt vorbchalllicl1 ;111..- c:rfurderlichcr beMrdl1chet Zuslinunungi:n. Ve11rag.~gc8e11sf;in<J s•nd nullerdcm diese Allgem•i11on Uc•chnttsbcd!ngwigcn. Sie gehen bei Auftrag.~e11cil11118- ~ls ~ngenommen. Gcgcnhcstl!r11!lmw:n tlcs /\utlrnggcbcrs 111i1 Hinw•i~ auf seine cigc11en Croscbän•h•1linniin1.:en wird hicnnit widcrn1)t(11:;l1~11 l'iir <l•e J\ustllhnmg von Baulei•l111111en !!'lt die VOB, neueste Fa.~s1111g, T<il C, sot\:rn keine anderen Vcteinb;n11nuen getrottcn werden.
* 2 1 .e1st1mgen des Auftrag11elir11•'" · Der Lcistu11~sumfä1111 lremhilltet nncl1 Art der vcroinh31 ren 1 >i•n~tle1_st11ng: . . 1. Dk 1ml11i111Mnremttlk 1md gcsct1~k1111fc'ui11• fablint.~mg der 1m au.schl1eßln:h ,cfmOlic~en Vertrag fcstgdcgl•n ll1•n~ttc1stungcn, insbcsondc1c der lintwri:ung der nuf~etllhrtcn Abfllll~ Dies bci11hulrot mich die Ab!lllhc notwontlitt•r llrklllmngcn 1md ÜhC1'l!;rl>o VQn N<1chwe1sen für den A11n11•K1tebcr mil dessen V11llri1:1~hr ll1e Kosten filr AnnabmccrkliitnnH•n, behOrdliche Genehmignn11011, Nt1t11iziemngcn etc. tr~gl 1l•r Aufl1 ;•l!K~ber. i. Aust,<cnonunen ist die llnt..-1.eichnung der VcraJ1lwu1Jlid1cn liikll\nmg. Diese ist ausschlicßliclr 1hirch den Abfallcr:zcuscr 1•k n11l•r1e1c]lnen. :\. t>er terstungsumfans bcinlmllof nicht jene Lcistwigcn, die vom Auftragnehmer aul{tn111d einet ;mki111ll111en gesetzlicbcnlbch1,„dlid1•1I Vt>tgnbe oder Änderung, dl. dnrdr tlio Vernndemng von A11n;d11nowt:11>.werten, zusätzlich~" uh1inl!•" ~ind. Den zus.itzlicbcn Mchraufw;mrJ lrili,'I der Auftra@ebcr. 4. Der Anßrnl!"eh111er ist bercchtigl, .•i~h "" Erlllllung der Aufsahen !Jrillor 7U hedi~nt!n
§ 3 Obliogenheilen des Auftraggebern 1 Dom A11ttraggcbcr oliliegl die t~inhalnu1e: aller Vorans.or·mntien tltr eine 1.:esetzcskonfonnc ull<I <mlnun1:sgcmßßc E!bringun~ 1ie1 l l1•n~tleismng. 2. Der Ann"'KM•ber ist für die ~ollMl!mlixe und nchtigc Dcklsralillrl d•r "' llber-11•hmeriden J\btllllc allein v~1a11tw(1rtlich. Die Übernahme de1 Muloriulien setzt die wirksnmc Annaluncerkl[mrnt~ der Entsorgung•anlag• "'wie einen wirksamen Ve111ag VOl"&ILli.
:t 1•;111~ dem Auftraggebct 1 Jo1~l[intfc bekannt werden, die •i11e ordn1rngsb'Cf11Sßc und sichere Erbring1111g der Dicnstleislwis hoointr-Ji~hti[ten können. so hat er "•" A110ra1!11•hmer unverzQglich i1I info11111•ren. 4 Oor Auftragnchine1 Jll'iiß (l1e lleschattenhcit und Meng• <ler z11 obemchmcnden Abthllc nicht. M;rß1ieblich ist aussehlicßlid1 die Verantwonliehc E.-kl~1i111g tl~s Ahl\1llemmgmiAuftrs~chc"' mit Abfällbcschrcibung 111111 fl•klm<1t1on•nnalytik. Der Auftrasgche1· h;ir Mangel hinsichtlich dr:t lin1soq,~111g dem Aullragneluner unver',;iglid1 ;mzuzeigcn. Dariihe1 hi11;1i1~ lnlb'I der Auftraggebe1 1fi• lleweislost tllr ni•hl erbrachlc odc.- niclit ordn11ngsgcmäß dn1dil!"Oihrte Lcisnmpen de• Auftragnehmc~. Bti drr Entliorb~mg der Ahllille hat der J\uftraggcbcr unbedi11gl rlie Verptlichtung. die ÜbCCJlabc der M;itemrlien schriftlich ll~S•nif[...,. dem Auftragnehmer zu bcst11.tige1t _ S. Der Abil1llcrze11gcriAunmgg•h"' bleibt bis zur ord1111n~•g•111~ßen Ubcrnolunc der /\bt\Jlle durch die F.111.<11r1111ngsnnlogc und ~,1ll•t~11<h1.t•n Z11hlung der Rcch111llll!(•n) Eigcntii1ll•r des Abfhlls. Erst darin 11•fr•n die zur Entsorgung he<lirnmten J\blllllc in ""' F•11•nh1m der Entsorgu11ir;;ml;1r.e ober. Aus~esehlo,•en ln•rvon smd alle Abflille, <lre hiru;iehtlich Ahf;tllbezeichnung, Kon•i•lo11z und lnhaltstoffon uidli der vcrei11h•rl•11 J>cklnrotion cnl•pr'Cclro11 ll1e llnlscrg1mg••11la8e i<t be=htigt, die A1111•frme von Abfällstoffc11, de1~n Deklaration, K1111si.~1enz 1md Bcsehalrc11hoi1 von der vcrantw11rllkh~11 Erl:Jllmng abwcid1r 11der deren J11hall•l1rlro <l1e Grenzweite d.:1 Anl;111• (1bcrschrcitcn, zu ""rwcib<crn oder die Ahfüllm>tte wiodcra1L~2uha11•n, z11111 Hertrunttso11 zurück '·" ftlbrcn ode1· 11;rd1 Wnhl des Auflr3ggohers diese StoftC einer 1·ird1111111~~oemnllcn Ve1wort11ng/ßescitigung mzulllhren. Sttmtlichc dcnl A11t\rm~ehmcr hicniurch on1"1ehenden Kosrc11 iih•mi111mt der Auftraggeber 11ntl stellt den Auftragnehrn•r vi.1n snmtlichcn An•1niid1•n Dritter ftci. Wcilero !l<hil<lcncrsatzfordcrunge11 lil•iben dem Auftrag11el1111•r v11rbchalte11. 6. Dio durch den Außrag11•l11ner Ubemornmcncn l-<:i,111nusptlichtcn entbinden rlen J\utlraggcbcr nid1J v<m seiner rcchtlicllcn Vor;rntwortung für die 7.11 entsorgenden Abfalls111rr.. 7. Sd1~den oder son•tigc Vor~indemngcn aii Ciogen•Wnden des Auftra,gnehmer-. •i111f dresem wivcr211Slid1 •chriltlich anzu~cigcu. 8. Der Außragw:ber ist vcrpflidrlef, den Auftragnehmer vor Durch!Uhrun~ von fl;mloislUngcn unaufgcföril•'1 (1ber clcktri~eho Loi11ini:en, Rohrlcilungeii, Ku11:ik, l'\rndnmcntc, l;mks. Grundwas.,•rm1fächltlssc oder ilri1nnen, die hrai1d11!n.~v•>.•t\schen · Siehai11•il~b~tirrununge11 •<1wi< beh~rdlichc Außagen, Oenehmigungcn o. l! '•' rnförrnicrcn. 9. Der Aunragg•bcr bercchtigl do11 Aullniunehmer zur eleklr<mi~hen Vcrarbeitu.ng seiner IMcn n1 inlerncn /.w~tken sowie ~ur A11l\r;ig~;dn1cnvcrarbcitu11g. J)cr /\11ttragnehmer veqrnichtel sich, bei der Vor<1rbe1t11111,! pcrsoncnhclirg•n•r Daten die gOltigen Maßg;ihen des Bundcsd:.lo11:<ehut7<1:csctzcs (BDSC1) „, ho;rchten.
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~PROTERRA
t tl n..- Auttrugnchmer ist berechtigt, VOlll Außraggtlber Sid11:rl«iteri 1\lr die beauftragten Dicnsllei•rungerl 7•• fcmlom Wird kerne Sicherheit geleistet, kann der A11nr;1g11ehmer die ihm obliegende Lcisnmg vc1wcigcm. Es besteht keine Verpflichlung für ,1„, A11llnignohmcr 7,llr llrbrinb'l.111{! von Lcistunscn, s11hald <l•r A1101111;t~ber mit der Begleichung offener Rechnnugcn in V~n<UJ( i:erat. 1 J. Leistungstermine, die v~1·l1indlid1 werden solleD, bedrlrlen der Schriftform.
§ 4 Vcrg1tn111g und Vcrgülurigsa11p;m1111g . .. . 1. Die ini Verh~•K v•<ornbnl1cn Preise sind Nettopreise zzgl. der gc.~elzl1ch g11lhg•11 Mehrwllftsleucr. Sie beinhalten lodiglich die im Arigehol/Vort'i•K be7.etchetcn Leistungen de~ Aunragnchniers $1.1111f•rlci~IU~l~~. die nicht von dieser Vcrcinh:mmg orl\1i;st ~rnd, 1edoch gesetzlich vorgcscliriebcn .ider durch d•n Aul\r;iwJl:ber vemnlallt wurden. werden scpa1al in Red1111111g 11••\•ltt l. Das Angebot gilt 1111r ii1 •ei11er C.••m11tlie1t 3. Die Ptei.bi111f11nJ$ t~ll tltr den im Angebot genannten Zeitraum 111111 n;„ <l•• vori:•t:ebencn Massen. Masscnuntcrschreil11111:1e11 von mehr nls HI % e~ord~ c!11c Neukallrulalion und Ne11fe.i<o1z1111111Jor F.mzel~ise. Diese Anpnssw1~ •~I schnnticl1 gegenfihor dom Aul\mt:\l'Cber geltend zu machen.
§ 5 Rcch111111K<l•J!lllll! J. Die gegenubcr dem Auftraggeber c1hr.itfrl•n l.e1~1\1Tib>en werden sofort nach Erbringung der Dilll1sll•i~r1mg, i:.Ll J\nliefonlllg dca Abfall~ ;111 rl•t Er1L«ll'g1111J!~<mlniie. t>e=hnet. Abwcichw1scn sind zu vcl'ei11l•ir•n T••lle1stun1:cn können abgerechnet werden. All~ehlag„"<!dmungcn oind Zlllltssig. 2. Die Rcch111111K iib•r die vercinbortc Vcrg0tui1s ist ~ofort ll!.llig. 1111 V~r1A•RsruJJ wenlcn dem A11ftr~ber die scsctzlich glillig•n Vor,411~zin~en bcreclmct. 3. Ab der 2. Mah11n11K i•i der Aullrugnehmer zusätzlich berechtigt, 5,- RUR Mahng•hi1h=.1e Mnhm111g zu bcrcclmcn. . 4. Der A11ftrasgcber ist :zur Aufr.:.:lulmlg, .l.11rf1ckb<:haltung oder Mmdcnuig. at~ch wc1u1 Mängdn:igCll oder < i•JIOn<inspr(Jobc geltend gemacht werden, nur bcrocl1hg1, we1111 rli• (let:cnornsprttcllc 1111bc,ttitten oder rcchl~kränig r~>lS0<lclft worden sind.
§ G Haftung t. ~ollt• lli:i- Auftragnehmer, aus wclehcn1 Gru111I n11cl1 i1111111:r, ,.,m Schndcnscrsotz verptlichtct sein, so licsch~11k1 sicl1••me1 l<1l\uni: der HOhe nach ouf den Prei9 .einer vcrlraglich •rlir;.-htcn Regelleistung. die einer d11ruh,d11111tl1d1•n Enl:«.•ri111~leisn111c entspricht. . . . Alle wcitersehendcn A1l•Pr'i1~l1e S\JTlf m1sgc.schlosscn. sofum sie nicht a11f V1i,.,.,t,. 1'M101 grohcr fohrlassigkeil beruhen. . . l'Or Schaden aus der Vcrlct2w1g 1fox l .4!1"'"" ;les Korpers oder der Gcsw!dhc1t, die auf einer Cahrlä.'>.<ige11 1·m~h1vorlet<All\I,! oder einer vo1~4lzlichoo lllk1· r •. h1lli.sigo11 f'nicl11vr:rlel14mt~ eines Erfllllungs~ehilfcn hcrnhen, h;i~et der J\111\rognelune.r entsprechend der Regcln11ge11 de~ HOi 1. 2. Dei Aunr<tJlK•ber haltet dem A11ftragncl11ner für 1111111i1Jellmre inrd r111nelbn~e Schnden, die dadurch cnt•lehe11, 1h" or r•ler V<iJT ihm bem1tlrni;tcs Personal die Oblicgcnhdren <Ir!:< § :l 1lie•c~ Vertr111:es verletzt haben. Er stellt den Aunr.1g11el11n•r die>h•zilglr~h wn &llmtlichcn Ansprochc11 Drillcr frd. Der Aullrasgcber hanct fe1~1•r ntr 1<~mt11che Schl\den on den ihlll vom A1.1nragneh1110r 11bctlm;senen Geb'CllStllnden oder der zur NulzmlJ! erfc.rrdorh~hen lnfr;1strn~t11r die nachweislich nichl v11111 A11nr.1g11d11ru•r vi:rum1cht w11rden. 3. Der Auftr:.Sgchcr 11„n.r filr ;1110 SthMen, die dem Auftragnehmer durch eine 11icl1t ordmmg•!!•milß• De~l<trnlion der zu entsorgenden Ahflillc c11Mehe11.
§ 1 Ycrlf8i!-'1f~11•r uml K j1ndi[l\ITII; L Jltor Ve'1rng wird, wenn nicht _ai1dcrn vcrci11h;1r1, für ilie im Vertrn!J bezeichnete Dienstleistung sc•eh11\ll!lll!I. 2 . .loder V"'1r;i1tsp;rne1 steht das Recht zw· fristlo!1Cn Kiir1rlig1111g ~11, (;1lls d•e ;1nderc Vertrui:spnrtei die ihr ohlicgcndeii verh;111lichen PthcJlten, trotz schriftlicher Abmalmung, vellclzl. 3. Die kiindir.un1,t beda1t" der Schriftfonn.
§ 8 Höhere Gewuh JJie ~·llitht des J\uttrngccluncrs ruht, ~olaiigc die li1lninK'"'I! der 1 >ienstleislllD[l aus Grtmden, die er nicht zu vcrtrelen h;n (7. II höhere Gewalt noch den gesetzlich akz.cptictlCll Dcfi11ili011•11 oder ~\msligc Umstände wie Streik. A~~~1ie1·1u11g rnl•r hch1"11lich~ Ver1\l1:un1:). wesentlich erschwert oder unmöglich wirr!.
§ 9 Allscmcin•• t Änd•run{ten und Erganzuuccn dic!lC• Vertr3ge• he1liitf•n 741 !f1rer Wirksamkeit der Schrittfürrn. 2. Sollte ci11~ 11.,1irnmim1: dies~~ Vertrogcs 1111wirk••m ~ein, •11 hleil1t:11 dr" ilbrigcn v.nr;1~bcstinumrngen glcicllWOhl wirha1l1. Dio Vertr;11rsp;ine1en sind vcipllichtcl, eine unwirksame VctlraJ!J1••1i111mun1,t nuch Treu und Glauben durch oi11e mlclro Bcsli11111m118 ?.'1 ersetzen, die dem Zweck de!' u1•wirbm,11::n lhaiil1mmun.g am nachstcn kommt. J. Fw· die vcnmglichen Beziehungen gilt deutsches Rcchl. Gctichl~staml Oir ;rHe g•i;•nw.lrt•1:en und zukünftigen Anspru.clic, die a,., 1li""•"' Vertr;i11 der entstehen, ist Geschntlssitz dcg Auftrasneh111~1s.
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON ERDAUSHUß UND BAUSCHUTT
Der Preisennittlungfür die Entsorgung liegen folgende Annahmen und Bedingungen zugrunde, die bei Beauftragung Vertragsbestandteil sind:
1. Angebotsgrundlage ist das neue KrwG. Eine Anlieferung des kontaminierten Bodens/Bauschutts an der Entsorgungsanlage ist erst nach Vorliegen der genelunigungsrechtlichen Voraussetzungen möglich.
2. Das Angebot gilt vorbehaltlich der Einhaltung der anlagenspeT.ifischen Grcm:wcrtc. Alle an der Anlage angeliefo1ten Boden-/Bauschuttmassen m!lssen den ftlr die Angebotsenuittlung sowie für die Genehmigungsverfahren eingereichten Deklarationsanalysen und den Obergebenen, als repäsentativ angesehenen Bodenproben ent· sprechen.
3. Wesentliche Abweichungen der Schadstoffgehalte, insbesondere eine Überschreimng der Anlagengrenzwerte, und der Materialkonsistenz von der Deklarationsanalytik und der/den repräsentativen Mischprobe(n) körnten zu einem Widerruf der Annahmegenehn1igung führen . .Daraus resultierende Mehrkosten hal der Aullraggeber zu tragen.
4. Der anzuliefomde Roden/Bauschutt darf in der Regel eine Partikelgröße von 30 cm nicht überschreiten. Etwaig vorhandene Fundamentreste mUssen so zerkleinert werden, dass die Entsorgung ohne Mehraufwand gewährleistet ist E.-> dürfon keine F.isenteile überstehen.
5. Der am:uliefemde Boden/Bauschutt muß siebflihig bzw. einbau- und verdichtbar sein und sich in einem transportfähigem Zustand befinden. Während des Transportes darf sich keine freie Wasser~ und/oder Ölphase absetzen.
6. Wir gehen verbindlich davon aus, daß das Material kein Gefahrgut nach GGVS/ADR ist.
7. Kosten für auftraggeberseits zu vertretende Fehlfrachten werden bei Anfall an den Auftraggeber weitergereicht.
8. Da~ Angebot versteht sich vorbehaltlich der Erteilung s!\mtlicher behördlicher und sonstiger ftlr die Leistungserbringung norwendiger Genehmigungen.
9. Bei Nichterteilung oder Wegfall von Teilgenehmigungen, die fi.ir die Leistungserbringung erforderlich sind, wird das Angebot vom Gmndsatz her gegenstandslos, ebenso wenn fostgcslelll wird, dass die Materialien der angebotenen Deponierung nicht zugeführt werden köru1en. Dies gilt auch für den Fall, dass schon Teilleistungen erbracht wurden. In diesem fäll sind wir zur weiteren Leisnmgserbringung nicht verpflichtet.