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TUTAnstalt des öffentlichen Rechts
10829 Berlin, 23. Oktober 2006Kolonnenstraße 30 LTelefon:
03078730-346Telefax: 03078730-320GeschZ.: 1152-1.23.31-104/06
Zulassungsnummer:
Jackon Insulation GmbHRitzlebener Straße 129416 Mechau
Antragsteller:
Zulassungsgegenstand: Extrude rg esch ä u mte Po Iysty ro I-H a
rtsch a u m pi atten"Jackodur CFR 300 Standard","Jackodur CFR 500
Standard" und"Jackodur CFR 700 Standard"für die Anwendung als
Wärmedämmsystem Umkehrdach- Ausführung mit Begrünung -,- Ausführung
als befahrbares Umkehrdach -,- Ausführung mit Kiesschicht und
wasserableitender Trennlage -
31. Mai 2007Geltungsdauer bis:
Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein
bauaufsichtlich zugelassenDiese allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung umfasst elf Seiten
Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die
allgemeine bauaufsichtliche ZulassungNr. Z-23.31 1247 vom 8.
September 2006.
62314.06
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Seite 2 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.
Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006
. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die
Verwendbarkeit bzw. Anwendbar-keit des Zulassungsgegenstandes im
Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.
1
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die für
die Durchführung von Bau-vorhaben gesetzlich vorgeschriebenen
Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheini-
gungen.
2
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der
Rechte Dritter, insbe-sondere privater Schutzrechte, erteilt.
3
Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben,
unbeschadet weitergehender Regelungen in den "Besonderen
Bestimmungen", dem Verwender bzw.Anwender des
Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen
bauaufsichtlichenZulassung zur Verfügung zu stellen und darauf
hinzuweisen, dass die allgemeine bauauf-sichtliche Zulassung an der
Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind
denbeteiligten Behörden Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung zur Verfügungzu stellen.
4
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollständig
vervielfältigt werden. Eineauszugsweise Veröffentlichung bedarf der
Zustimmung des Deutschen Instituts für Bau-technik. Texte und
Zeichnungen von Werbeschriften dürfen der allgemeinen
bauaufsicht-lichen Zulassung nicht widersprechen. Übersetzungen der
allgemeinen bauaufsichtlichen::?;ulassung müssen den Hinweis "Vom
Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfteUbersetzung der
deutschen Originalfassung" enthalten.
5
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich
erteilt. Die Bestimmungen derallgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert wer-den,
insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.
6
R?~1d rv;
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Seite 3 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.
Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006
11. BESONDERE BESTIMMUNGEN
1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich
1.1 ZulassungsgegenstandDie allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung gilt für die Anwendung von werkmäßig herge-stellten
Dämmstoffen aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) mit Schäumhaut
mitCE-Kenrlzeichnung nach der Norm DIN EN 131641 (nachfolgend als
Extruderschaumplat-ten bezeichnet).Das bei der Herstellung der
Extruderschaumplatten verwendete Treibmittel besteht ausdem
teilfluorierten Kohlenwasserstoff HFKW 152 a.Die
Extruderschaumplatten werden in dem Herstellwerk in 29416 Mechau,
Deutschlandhergestellt.Die Extruderschaumplatten haben die
Bezeichnung:
"Jackodur CFR 300 Standard",
"Jackodur CFR 500 Standard" oder"Jackodur CFR 700 Standard".
1.2 AnwendungsbereichDie Extruderschaumplatten dürfen als
Wärmedämmung oberhalb der Dachabdichtung alsUmkehrdach angeordnet
werden.a) Das Wärmedämmsystem Umkehrdach darf für einschalige
(unbelüftete) Flachdächer
mit
a1) schwerer Unterkonstruktion (Massivdecke; Flächengewicht ~
250 kg/m1a2) leichter Unterkonstruktion (Flächengewicht< 250
kg/m2, Wärmedurchlasswider-
stand R ~ 0,15 m2. K/W)
über Wohn- und Büroräumen und Räumen anderer Gebäude mit
vergleichbaren raum-klimatischen Verhältnissen angewendet
werden.
b) Das Wärmedämmsystem Umkehrdach darf mit zusätzlicher
Anordnung der wasserab-leitenden, diftusionsoftenen Trennlage
"Jackodur Dachvlies WA" oberhalb der Dämm-platten angewendet
werden.
Die Extruderschaumplatten "Jackodur CFR 500 Standard" und
"Jackodur CFR 700Standard" dürfen auch für befahrbare Umkehrdächer
zur.
2 Bestimmungen für das Bauprodukt
2.1
2.1.1
,dsder Norm
Eigenschaften und Zusammensetzung
Allgemeines
Die Extruderschaumplatten müssen den Anforderungen desbzw. dx
nach der Norm DIN V4108-102, Tabelle 5, in Verbindung DIN EN 131641
sowie den nachfolgend genannten Bestimmungen entsprechen.
1 DIN EN 13164:2001-10:
2 DIN V 4108-10:2004-06:
Wärmedämmstoffe für Gebäude; Werkmäßig hergestellte Produkte aus
extru-diertem Polystyrolschaum (XPS). Spezifikation: Deutsche
FassungEN 13164:2001
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden;
AnwendungsbezogeneAnforderungen an Wärmedämmstoffe; Tei110:
Werkmäßig hergestellteWärmedämmstoffe
6231406
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Seite 4 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.
Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006
2.1.4
2.1.6
Geometrische EigenschaftenDie Dicke der Extruderschaumplatten"
Jackodur CFR 300 Standard", darf 30 mm nichtunterschreiten und 160
mm nicht überschreiten.Die Dicke der Extruderschaumplatten"
Jackodur CFR 500 Standard", darf 40 mm nichtunterschreiten und 160
mm nicht überschreiten.Die Dicke der Extruderschaumplatten
"Jackodur CFR 700 Standard" darf 50 mm nichtunterschreiten und 80
mm nicht überschreiten.Die Extruderschaumplatten müssen eine
Kantenprofilierung (z. B. Stufenfalz) haben.
Dimensionsstabilität bei definierten Temperatur- und
FeuchtebedingungenDie Dimensionsstabilität ist nach der Norm DIN EN
131641, Abschnitt 4.3.2.2, zu bestim-men.
Verformung bei definierter Druck- und TemperaturbeanspruchungDie
Verformung bei definierter Druck- und Temperaturbeanspruchung ist
nach der NormDIN EN 131641, Abschnitt 4.3.2.3, zu bestimmen.
Dabei müssen die Prüfbedingungen und Anforderungen der Stufe DL
T(2)5 eingehaltenwerden.Druckspannung bei 10 % StauchungDie
Druckspannung bei 10 % Stauchung muss bei Prüfung nach der NormDIN
EN 131641, Abschnitt 4.2.5, den in Tabelle 1 angegebenen Werten
entsprechen.
Wasseraufnahme bei langzeitigem völligem EintauchenDie
Wasseraufnahme W,t bei langzeitigem völligem Eintauchen muss bei
Prüfung nachder Norm DIN EN 131641, Abschnitt 4.3.6.1, der Stufe
WL(T)O, 7 entsprechen.
Wasseraufnahme durch DiffusionDie Wasseraufnahme Wdv durch
Diffusion darf beiDIN EN 131641, Abschnitt 4.3.6.2,bei
Plattendicken d < 50 mm der Stufe WD(V)5,
bei Plattendicken d ~ 50 mm der Stufe WD(V)3,
bei Plattendicken d ~ 100 mm der Stufe WD(V)5 entsprechen.
Widerstandsfähigkeit gegen Frost- Tau-WechselbeanspruchungFür
den Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen I . -bei Prüfung nach
der Norm DIN EN 131641, Abschnitt 4.3.7, sind die Anforderungen
derStufe FT2 einzuhalten.
BrandverhaltenDie Extruderschaumplatten müssen die Anforderungen
an schwerentflammbare Baustoffe(Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach
der Norm DIN 4102-13, Abschnitt 6.1, erfüllen.Die Brandprüfungen
sind nach der Norm DIN 4102-14 in Verbindung mit der NormDIN
4102-164 durchzuführen.
Jeder Einzelwert der im Rahmen der Brandprüfung ermittelten
Rohdichte derExtruderschaumplatten (mit Ausnahme von "Jackodur CFR
700 Standard") muss beiPrüfung nach der Norm DIN EN 16025 35 bis 40
kg/m3 betragen.Jeder Einzelwert der im Rahmen der Brandprüfung
ermittelten Rohdichte derExtruderschaumplatten "Jackodur CFR 700
Standard" muss bei Prüfung nachDIN EN 16025 38 bis 45 kg/m3
betragen.
Prüfung Norm
2.1.9
3 DIN 4102-1:1998-05:
4 DlN 4102-16:1998-05:
5 DIN EN 1602:1997-01
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Teil 1: Baustoffe;
Begriffe.Anforderungen und PrüfungenBrandverhalten von Baustoffen
und Bauteilen; Teil 16: Durchführung
vonBrandschachtprüfungenWärmedämmstoffe für das Bauwesen;
Bestimmung der Rohdichte; DeutscheFassung EN 1602:1996
"?"'Am
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Seite 5 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.
Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006
2.1.10 WärmeleitfähigkeitIm Rahmen der Produktion darf die
Wärmeleitfähigkeit Ai nach der Norm DIN EN 131641,Abschnitt 5.3.2,
den Grenzwert der Wärmeleitfähigkeit Agrenz nicht überschreiten.
Dabeisind die gealterten Werte anzusetzen, hierbei ist der Anhang C
der Norm DIN EN 131641zu berücksichtigen.Tabelle 1
PlattentypBezeichnung
Dicke derExtruder-schaum-platten
Grenzwert derWärmeleit-
fähigkeitAgrenz
Druckfestigkeit bzw.Druckspannung bei
10 % Stauchung(Nennfestigkeit aN)
(mindestens)kPa
Baustoff-klassenach
DIN4102
W/(m. K)
0,03380,03560,03660,0404
mmJackodur CFR 300Standard
300(Stufe CS(10\Y)300) 81
Jackodur CFR 500Standard
0,03380,03560,03660,0404
500(Stufe CS(1 0\Y)500) 81
::;60::;80::; 120::; 160
::; 60::;80::; 120::; 160
::;60::;80
Jackodur CFR 700Standard
0,03380,0356
700(Stufe CS(10\Y)700)
81
2.1.11
2.1.12
Wasserableitende Trennlage "Jackodur Dachvlies WA"Die Breite der
wasserableitenden Trennlage beträgt 3,00 m, die Dicke 0,45 mm.
DieTrennlage hat ein Flächengewicht von 100 g/m2 .
ZusammensetzungDie beim Deutschen Institut für Bautechnik
hinterlegten Zusammensetzungen der Extru-derschaumplatten und der
wasserableitenden Trennlage sind einzuhalten.Änderungen dürfen nur
mit Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik erfolgen.
2.22.2.1
2.2.2
Herstellung, Bezeichnung und Kennzeichnung
HerstellungBei der Herstellung der Extruderschaumplatten sind
die Bestimmungen2.1 einzuhalten.
BezeichnungDie Extruderschaumplatten sind wie folgt zu
bezeichnen:bei Plattendicke 50 ~ d < 100 mmJackodur CFR 300
Standard - XPS - DIN EN 13164 - T1- -WD(V)3-WL(T)O,7-FT2 bzw. ~-
'l& ßJackodur CFR 500 Standard - XPS - DIN EN 13164 -
T1-CS(10\Y)500-~"",~rT(2)5-WD(V)3-WL(T)O, 7 -FT2 bzw.Jackodur CFR
700 Standard - XPS - DIN EN 13164 - T1-CS(10\Y)700-DS(TH)-DL
T(2)5-WD(V)3-WL(T)O, 7 -FT2
bei Plattendicke d< 50 mm bzw. d ~ 100 mmJackodur CFR 300
Standard - XPS - DIN EN 13164 - T1-CS(10\Y)300-DS(TH)-DL
T(2)5-WD(V)5-WL(T)O,7-FT2 bzw.Jackodur CFR 500 Standard - XPS - DIN
EN 13164 - T1-CS(10\Y)500-DS(TH)-DL T(2)5-WD(V)5-WL(T)O, 7
-FT2.
1\7314 CV;
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Seite 6 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.
Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006
2.2.3 KennzeichnungDas Bauprodukt, die Verpackung des
Bauprodukts oder das beigefügte Etikett muss vomHersteller
zusätzlich zur Kennzeichnung nach der Norm DIN EN 131641 mit dem
Überein-stimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den
Übereinstimmungszeichen-Verordnungen derLänder gekennzeichnet
werden.Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die
Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3erfüllt sind.Weiterhin muss die
Kennzeichnung in deutlicher Schrift folgende Angaben enthalten:Für
die Anwendung als Umkehrdach mit Dachbegrünung oder als befahrbares
Umkehr-dach oder mit Kiesschüttung und Trennlage "Jackodur
Dachvliesbauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-23.31-1247-
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit A.- schwerentflammbar
(Baustoffklasse DIN 41 02-B1)
2.3
2.3.1
Übereinstimm u ngsnachweis
AllgemeinesDie Bestätigung der Übereinstimmung des Bauprodukts
mit den - dieserallgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für
jedes Herstellwerk mit einem Überein-stimmungszertifikat auf der
Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und
einerregelmäßigen Fremdüberwachung einschließlich einer Erstprüfung
des Bauprodukts nachMaßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen.Für
die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die
Fremdüberwachung einschließ-lich der dabei durchzuführenden
Produktprüfungen hat der Hersteller des Bauproduktseine hierfür
anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hierfür anerkannte
Überwa-chungssteIle einzuschalten.Dem Deutschen Institut für
Bautechnik ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des vonihr
erteilten Übereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben.
Werkseigene ProduktionskontrolleIm Rahmen der werkseigenen
Produktionskontrolle gelten die entsprechenden Regelun-gen der Norm
DIN EN 131641 sowie die beim Deutschen Institut für Bautechnik
hinter-legten zusätzlichen Regelungen des Prüf- und
Überwachungsplanes, die Bestandteil die-ser allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung sind.Für die Überwachung des
Brandverhaltens gelten die Regelungen der "Richtlinien
zumÜbereinstimmungsnachweis schwerentflammbarer Baustoffe
(Baustoffklasse DIN 41 02-B1)nach allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung"6 in der jeweils gültigen Fassung.
FremdüberwachungIn jedem Herstellwerk sind die werkseigene
Produktionskontrolle und die Einhaltung derKennzeichnung durch eine
Fremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen, mindestensjedoch zweimal
jährlich.Für die im Rahmen der Fremdüberwachung durchgeführten
Prüfungen, Kontrollen undAuswertungen gelten die beim Deutschen
Institut für Bautechnik hinterlegten Regelungendes Prüf- und
Überwachungsplanes, die Bestandteil dieser allgemeinen
bauaufsichtlichenZulassung sind.Für die Überwachung des
Brandverhaltens gelten die Regelungen der "Richtlinien
zumÜbereinstimmungsnachweis schwerentflammbarer Baustoffe
(Baustoffklasse DIN 41 02-B1)nach allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung"6 in der jeweils gültigen Fassung.
6 Richtlinien zum Übereinstimmungsnachweis schwerentflammbarer
Baustoffe (Baustoffklasse DlN 4102-B1)nach allgemeiner
bauautsichtlicher Zulassung, zuletzt erschienen in den Mitteilungen
des Deutschen Institutsfür Bautechnik vom 1. April 1997
6231400
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Seite 7 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.
Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006
Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind
mindestens fünf Jahreaufzubewahren. Sie sind von der
Zertifizierungsstelle bzw. der Überwachungsstelle demDeutschen
Institut für Bautechnik und auf Verlangen der: Bauauf-sichtsbehörde
vorzulegen.
Bestimmungen für Entwurf und Bemessung3Deutlclles In8t1tut
fiit ßautecbnik~ .
3.13.1.1
.,Entwurf "
Allgemeines '"
Die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion ist für die zusätzlichen
Lasten, die sich aus demAufbau des Umkehrdaches ergeben, sowie für
die zulässigen Verkehrslasten nachzuwei-sen.
Sicherung gegen WindsogDie Extruderschaumplatten sind gegen
Windsog zu sichern. Der Nachweis der Windsog-sicherung ist nach der
Norm DIN 1055-47 zu erbringen.Der Nachweis gilt bis zur
bauaufsichtlichen Einführung der Norm DIN 1055-48 als Tech-nische
Baubestimmung als erbracht, wenn zur Sicherung gegen Windsog in
Abhängigkeitvon der Gebäudehöhe Auflasten (Mindestwerte)
entsprechend Tabelle 2 aufgebrachtwerden. Die Auflasten der Tabelle
2 gelten nur, wenn die Dachabdichtung sogsicher mitder
Dachkonstruktion verbunden ist.VerkehrslastenUmkehrdächer dürfen
bei entsprechender Bemessung und Ausführung nachAbschnitt 4.4.2 von
Personenkraftfahrzeugen oder ähnlichen Kraftfahrzeugen bis zueinem
zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 t befahren werden (siehe DIN
10559).Befahrbare Umkehrdächer sind so auszubilden, dass
Horizontalkräfte infolge von Ver-kehrslasten nicht über die
Extruderschaumplatten abgeleitet werden.
Tabelle 2: Erforderliche Auflast zur Sicherung gegen Windsog
BemessungNachstehende Angaben für die bauphysikalischen
Nachweise sind zu berücksichtigen
7
8
9
Wind lasten nach der Norm DIN 1055-4(in der jeweils
bauaufsichtlich eingeführten Fassung)
DIN 1055-4:2005-03: Einwirkungen auf Tragwerke; Teil 4: Wind
lasten
DIN 1055-3:1971-06: Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten
Die Auflast von 1 kN/m2 wird z. B. erreicht durch eine Schüttung
oder einen Plattenbelag mit einem Flächen-gewicht von 100
kg/m2.
1\7314 ffi
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Seite 8 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.
Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006
WärmeleitfähigkeitDie Extruderschaumplatten dürfen, abweichend
von DIN 4108-211, Abschnitt 5.3.3, beimrechnerischen Nachweis des
Wärmeschutzes entsprechend den Bestimmungen dieserallgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung berücksichtigt werden.Beim
rechnerischen Nachweis des Wärmeschutzes ist für die
Extruderschaumplattenfolgender Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit nach Tabelle 3 in Ansatz zu bringen:
Tabelle 3
~~~~
0,0370,0390,0400,044
0,0400,0420,0430,047
56080
> 80 -120160
Als Dicke der Extruderschaumplatten ist die Nenndicke
einzusetzen.
Mittlerer WärmedurchgangskoeffizientBei der Berechnung des
vorhandenen Wärmedurchgangskoeffizienten U ist der errech-nete
U-Wert um einen Betrag ß U nach Tabelle 4 zu erhöhen.
Tabelle 4
Bei Ausführung der Schutzschicht nach Abschnitt 4.4.3 mit
Verlegung der wasserableiten-den, diffusionsoffenen Trennlage
"Jackodur Dachvlies WA" entfällt die Erhöhung desberechneten
UD-Wertes, d.h. i1U = 0, auch wenn der Wärmedurchlasswiderstand
derBauteilschichten unter der Dachhaut< 0,1 m2. K/W beträgt.
Diffusionstechnischer NachweisÜberschreitet der Anteil des
Wärmedurchlasswiderstandes der Bauteilschichten unter derDachhaut
ein Drittel des gesamten Wärmedurchlasswiderstandes, so ist ein
diffusions-technischer Nachweis nach DIN 4108-312 zu führen.
BrandverhaltenDie Extruderschaumplatten sind im eingebauten
Zustand schwerentflammbar (Baustoff-klasse DIN 4102-B1) nach DIN
4102-13.Dächer, die mit den Extruderschaumplatten entsprechend
Abschnitt 4.4 ausgeführt wer-den, gelten als widerstandsfähig gegen
Flugfeuer und strahlende ", Beda-
11 DIN 4108-2:2003-07:~\\.
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
an den WärmeschutzWärmeschutz und Energie-Einsparung
inFeuchteschutz, Anforderungen, Lnung und Ausführung
12 DIN 4108-3:2001-07:und
".\;,'","- ~e,V
~~~~
6231406
-
Seite 9 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.
Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006
chung). Bei Ausführung mit einer Extensivbegrünung sind
zusätzlich die entsprechendenVerwaltungsvorschriften13 zur
jeweiligen Landesbauordnung zu berücksichtigen.
Bestimmungen für die Ausführung4
4.1 UnterkonstruktionFlächen, auf denen die
Extruderschaumplatten verlegt werden sollen, müssen ausrei-chend
eben sein. Bei befahrbaren Umkehrdächern sind diese Flächen ggf.
durch Spach-tel- und Ausgleichschichten so zu gestalten, dass die
Funktionsfähigkeit des Fahrbelagesbei einer bestimmungsgemäßen
Nutzung sichergestellt ist.
4.2 DachabdichtungDie Dachabdichtung muss einschlägigen
Fachregeln, z. B. den "Flachdachrichtlinien"14und der Norm DIN
1819515 entsprechen.
4.3 DämmschichtDie Extruderschaumplatten dürfen oberhalb der
Dachabdichtung verlegt werden. Sie sinddicht gestoßen ohne
Kreuzstöße und stets einlagig zu verlegen.Die Platten dürfen lose
verlegt oder mit der Unterlage punktweise oder an den
Platten-rändern verklebt werden.
4.4
4.4.1
SchutzschichtDie Extruderschaumplatten sind vor UV-Strahlung zu
schützen. Die Schutzschicht istnach Abschnitt 4.4.1 oder 4.4.2 oder
4.4.3 auszuführen.
Ausführung mit BegrünungBei der Anordnung einer Dachbegrünung
oberhalb der Extruderschaumplatten sind dieeinschlägigen
Fachregeln, z. B. die "Richtlinie für Dachbegrünung"16, und die
entspre-chenden Verwaltungsvorschriften13 zur jeweiligen
Landesbauordnung zu beachten. Derfolgende Konstruktionsaufbau (von
oben nach unten) ist grundsätzlich vorzusehen:
Ausführuna A:- Vegetationsschicht (keine Intensivbegrünung mit
Wasseranstau in der Dränschicht)
- Filterschicht
- Dränschicht:
Kiesschicht (mindestens 5 cm, Rundkorn 0 16 bis 32 mm) oder eine
adäquate Drän-schicht (z. B. aus Kunststoff-Fadengefiechtmatten,
deren Stauchung unter Auflast ineingebautem Zustand die
Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt)
(kein feuchtigkeitsspeicherndes Material verwenden)-
Extruderschaumplatten
- Schutzschicht gegen Wurzeldurchwuchs (diese Funktion kann auch
den Abdich-tungslagen erfüllt werden, wenn diese wurzelfest
sind)
- Abdichtung
.
14
15
16
'1!8. "\\)\
~ \\\@o\\~ee ec\1o\\\1-
. ~ ~o.\)\:z. B. Verwaltungsvorschnft zur Landesbauordnung - W
BauD NW - RdErl. d~\-.Mi_eriur1\Sund Wohnen, Kultur und Sport - vom
12.10.2000Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen -
Flachdachrichtlinien - Ausgabe --- ., Aufgestellt undherausgegeben
vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem
Hauptverband derDeutschen Bauindustrie e.V.Bauwerksabdichtungen (in
der jeweils gültigen Fassung)Richtlinie für die Planung, Ausführung
und Pflege von Dachbegrünungen - Richtlinie für Dachbegrünungen
-,Ausgabe 2002, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
(FLL)
6231400
-
Seite 10 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.
Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006
4.4.2
Ausführuna B:Bei Anordnung einer Extensivbegrünung darf auf die
Dränschicht (s. Ausführung A) ver-zichtet werden, wenn die
Vegetationsschicht die Aufgabe der Dränschicht mit überneh-men
kann.Der Antragsteller hat die hierfür geeigneten Stoffe bzw.
Stoffgemische in einer Arbeits-anweisung anzugeben. Es dürfen nur
Stoffe bzw. Stoffgemische verwendet werden, die inder
Arbeitsanweisung enthalten sind.Ausführung als befahrbares
UmkehrdachDer grundsätzliche Aufbau (in der Schichtenfolge von oben
nach unten) der jeweiligenAusführung ist wie folgt
vorzunehmen:Ausführung C:- Vorgefertigte Betonplatten auf
Stelzlagern (vom Antragsteller sind geeignete Systeme
festzu legen)- Extruderschaumplatten ("Jackodur CFR 500
Standard" und "Jackodur CFR 700
Standard")- Abdichtung
Ausführuna D:- Verbundsteinpflaster (d?; 10 cm) mit Sand 0/2 mm
verfugt
- Bettungsschicht aus frostbeständigem Splitt (d ?; 5 cm),
Körnung 2/5 mm
- Diffusionsoffenes Polypropylenvlies (Flächengewicht ca. 140
g/m2, Dicke ca. 1,0 mm,
Sd < 0,02 m)- Extruderschaumplatten ("Jackodur CFR 500
Standard" und "Jackodur CFR 700
Standard")- Abdichtung
Für Ausführung D ist in der Dichtungsebene und den darüber
liegenden Schichten einGefälle?; 2,5 % erforderlich.
Ausführuna E:- Ortbetonplatten (Beton mit hohem
Wassereindringwiderstand nach DIN EN 206-117
und DIN 1045-218)- Diffusionsoffenes Polypropylenvlies
(Flächengewicht ca. 140 g/m2, Dicke ca. 1,0 mm,
Sd < 0,02 m)- Extruderschaumplatten ("Jackodur CFR 500
Standard" und "Jackodur CFR 700
Standard")- Abdichtung
Die Fugen zwischen den Ortbetonplatten sind gegen das Eindringen
von Wasser zuschützen.Für Ausführung E ist in der Dichtungsebene
liegenden Schichten einGefälle?; 2,5 % erforderlich.
- I \\~\. - \~~\;.~f1' cY~~
,.i ~~ ~~~"e;~~ .,.
1718
DIN EN 206-1:2001-07:DIN 1045-2:2001-07:
Beton; Teil 1: Festlegung, Eigenschaften und Konformität
Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Teil 2: Beton;
Festlegung,Eigenschaften, Herstellung und Konformität;
Anwendungsregeln zuDIN EN 201-1
6231406
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Seite 11 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.
Z-23.31-1247 vom 23. Oktober 2006
Ausführung mit Kiesschicht und wasserableitender
diffusionsoffener Trennlage "JackodurDachvlies WA"Für die
Kiesschicht ist gewaschener Grobkies (Rund korn) der Lieferkörnung
16 bis 32 mmzu verwenden. Die Kiesschicht muss mindestens 5 cm dick
sein. Größere Schichtdickenkönnen sich aufgrund der Anforderungen
nach Abschnitt 3.1.2 ergeben. Die Tragfähigkeitder Dachkonstruktion
ist für die zusätzliche Belastung nachzuweisen.Das Eindringen von
Gesteinsteilchen in die Fugen der Extruderschaumplatten kann
durchAnordnung der wasserableitenden, diffusionsoffenen Trennlage
"Jackodur Dachvlies WA"mit einem Sd ::; 0,04 m auf der Dämmschicht
verhindert werden.Die Verlegung muss mindestens 15 cm überlappend
in Richtung der Dacheinläufe erfolgen.
Die Verlegehinweise des Antragstellers sind zu beachten.
DachdetailsIm Bereich der Anschlüsse an aufgehende Bauteile,
Dachrandabschlüsse, Anschlüsse anDurchdringungen und Bewegungsfugen
ist auf eine funktionsgerechte Ausführung zuachten.Für die
Ausführung sind die einschlägigen Fachregeln, z. B. die
"Flachdachrichtlinien"14zu beachten.
4.6 DachentwässerungDie Dachentwässerung (siehe DIN EN 75219,
DIN EN 120562°, DIN 1986-10021) ist soauszubilden, dass ein
langfristiges Überstauen der Wärmedämmplatten ausgeschlossenist.
Ein kurzfristiges Überstauen (während intensiver Niederschläge)
kann als unbedenk-lich angesehen werden.Bezüglich der Dachneigungen
sind die anerkannten technischen Regeln z. B. 11 Flachdach-
richtlinien"14, zu beachten.
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19 DIN EN 752
20 DIN EN 12056
Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden (in der jeweils
gültigen
Fassung)Schwerkrattentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
(in der jeweils
gültigen Fassung)Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke - Teil 1 00: Zusätzliche
Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN 1205621 DIN
1986-100:2002-03:
6231406