-
Telefon: 233 - 24165Telefax: 233 - 98924165
Referat für Stadtplanung und BauordnungVerkehrsplanung
PLAN-HAI-3
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituationin der Parkstadt
SchwabingGemeinsames Mobilitätskonzept von Stadt und
UnternehmenECCENTRIC-Nachfolgeprojekt Move RegioM
Neukonzeption Verkehrsfluss Parkstadt SchwabingAntrag Nr. 14-20
/ A 02857 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke und Herrn Stadtrat
Johann Sauerer vom 08.02.2017
Bürger ernst nehmen und vor allem Bürger mitnehmenAntrag Nr.
14-20 / A 05141 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke, Herrn
Stadtrat Johann Sauerer vom 27.03.2019
Urbane Mitte für die Parkstadt Schwabing! Antrag Nr. 14-20 / A
05488 von der Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Klaus Peter
Rupp vom 11.06.2019
Zu dritt geht es schneller als alleinAntrag Nr. 14-20 / A 05824
von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke, Herrn Stadtrat Johann
Sau-erer, Herrn Stadtrat Sebastian Schall und Frau Stadträtin
Alexandra Gaßmann vom 21.08.2019
Parkstadt Schwabing/Alte Heide: Parksuchverkehr raus aus den
Vierteln – rein in ein Parkhaus über der AutobahnAntrag Nr. 14-20 /
A 06196 von Herrn Bürgermeister Manuel Pretzl, Frau Stadträtin
Dorothea Wiepcke vom 15.11.2019
Provisorische Abhängung der Herbert-Bayer-Straße sofort
verwirklichen Antrag Nr. 14-20 / B 07589 des Bezirksausschusses 12
Schwabing-Freimann vom 04.02.2020
Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße für den motorisierten
VerkehrEmpfehlung Nr. 14-20 / E 01076 der Bürgerversammlung des 12.
Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am 14.07.2016
Parkstadt Schwabing: Keine Beschränkung der Parkmöglichkeiten im
öffentlichen Raum für AnwohnerEmpfehlung Nr. 14-20 / E 02660 der
Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am
27.06.2019
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00430
-
Seite 2
Anlagen:1. Antrag Nr. 14-20 / A 028572. Antrag Nr. 14-20 / A
051413. Antrag Nr. 14-20 / A 054884. Antrag Nr. 14-20 / A 058245.
Antrag Nr. 14-20 / A 061966. BA-Antrag Nr. 14-20 / B 075897.
Empfehlung Nr. 14-20 / E 010768. Empfehlung Nr. 14-20/ E 02660 9.
Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung10. Stellungnahme des BA 12 vom
11.08.2020
Beschluss des gemeinsamen Mobilitätsausschusses und des
Ausschusses für Stadt-planung und Bauordnung vom 23.09.2020
(VB)Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der ReferentinZuständig für die Entscheidung ist die
Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 4 Nr. 9 b)der
Geschäftsordnung des Stadtrates nach Vorberatung im gemeinsamen
Mobilitätsaus-schuss und Ausschuss für Stadtplanung und
Bauordnung.
1. AnlassIn den letzten Jahren kam es vermehrt zu Beschwerden
von Anwohnerinnen und Anwoh-nern der Lyonel-Feininger-Straße, der
Marianne-Brandt-Straße sowie der Herbert-Bayer-Straße aufgrund zu
starken Verkehrsaufkommens in den als Tempo-30-Zone ausgewiese-nen
Straßen mit angrenzender Wohnbebauung. Zunehmend kam es auch zu
Beschwer-den der ansässigen Firmen, die aufgrund der Überlastung
der Parkstadt Schwabing so-wohl im fließenden als auch im ruhenden
Verkehr ihre Erreichbarkeit beeinträchtigt sehen.In der Folge
wurden mehrere Anträge und Empfehlungen gestellt, die auf Maßnahmen
zurVerbesserung der Verkehrssituation in der Parkstadt Schwabing
abzielen. Aus diesen An-lässen hat das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung umfangreiche Verkehrszählun-gen durchgeführt, eine
Problemanalyse durchgeführt und hieraus aufbauend gemeinsam mit dem
Kreisverwaltungsreferat Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation ab-geleitet.
Da die an der Kreuzung
Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße gelegene
Platzflächenicht den städtebaulichen Anforderungen an eine
lebendige „Urbane Mitte“ für die Park-stadt Schwabing entspricht,
gibt es Überlegungen, die Platzfläche auf die Fläche vor dem Motel
One zu verlegen. Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und
Bauord-nung vom 04.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 17078)
wurde das Referat für Stadt-planung und Bauordnung beauftragt, nach
Vorliegen der Verkehrsuntersuchung zur „Ur-banen Mitte“ in der
Parkstadt Schwabing dem Stadtrat umgehend die Prüfergebnisse in
einer Beschlussvorlage vorzulegen und das weitere Vorgehen
darzustellen. Dies erfolgt inder vorliegenden Beschlussvorlage.
-
Seite 3
Aufgrund der erheblichen Überlastungen des Parkraums im
öffentlichen Straßenraum der Parkstadt Schwabing wurde mit dem
Beschluss „Parkraummanagement in München – Fortschreibung Sektor V“
(Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20 / V 08574) der Vollversammlung des
Stadtrats vom 13.12.2017 festgelegt, dass für die Parkstadt
Schwabing und den Do-magkpark bedarfsgerecht eine flächendeckende
Bewirtschaftung mit einer Parkdauerbe-grenzung mit Parkscheibe und
Bereichen mit einer Parkgebührenpflicht eingeführt werdensoll.
In einem Schreiben vom 24.07.2018 an den Herrn Oberbürgermeister
zeigten sich ansäs-sige Unternehmen besorgt über die zukünftige
Erreichbarkeit ihrer Unternehmensstandor-te, angesichts der
geplanten, flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung.
Mit Beschluss des gemeinsamen Ausschusses für Stadtplanung und
Bauordnung und Kreisverwaltungsausschuss vom 16.10.2018
(Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20 / V 12345) wur-de daraufhin die
Entscheidung über die vorgeschlagene Einrichtung von
„Bewirtschaf-tungsgebieten ohne Bewohnerbevorrechtigung“ für die
Parkstadt Schwabing vertagt.
Am 28.11.2018 hat der Stadtrat die Verwaltung mit dem Beschluss
„Parkraummanage-ment in München - Umsetzung Sektor V“ (Vorlagen Nr.
14-20 / V 12345) beauftragt, zu-sammen mit der Politik und den
ansässigen Firmen einen Runden Tisch für die Parkstadt Schwabing zu
initiieren. Dabei sollte die Akzeptanz für Maßnahmen bei allen
Beteiligten gesteigert und Lösungsvorschläge für die Parkstadt
Schwabing geschaffen werden. Es sollten gemeinschaftlich innovative
Mobilitäts- und Mobilitätsmanagementkonzepte für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Einbindung der Belange der
Bewohnerschaft erarbeitet werden.
Am 05.02.2019 fand im Referat für Arbeit und Wirtschaft ein
erstes Treffen des o.g. Run-den Tisches „Parken in der Parkstadt
Schwabing“ mit Vertreterinnen und Vertretern des Münchner
Stadtrats, des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirkes
Schwabing-Frei-mann, städtischer Referate, ansässiger Unternehmen,
der Bewohnerschaft und der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG)
statt. In der Folge fanden weitere Treffen statt, de-ren Ziel die
gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssi-tuation der Parkstadt Schwabing war. Über das Ergebnis,
erste Ansätze eines integrierten und auf Dauer angelegten
Mobilitätskonzepts für die Parkstadt Schwabing, wird in dieser
Vorlage berichtet.
Aufgrund einer passenden Ausschreibung des
Bundesforschungsministeriums (BMBF) hat die Stadtverwaltung unter
Federführung des Kreisverwaltungsreferats gemeinsam mit dem Referat
für Stadtplanung und Bauordnung, dem MVV, der MVG und der
Universität der Bundeswehr München sowie dem Landkreis München und
der Europäischen Metro-polregion München das mit den Unternehmen
entwickelte Konzept in einen größer ange-legten, mehrstufigen
Förderantrag integriert. Am 21.11.2019 bewilligte der
Fördermittelge-ber dem Kreisverwaltungsreferat insgesamt 100.000
Euro, um mit externer Unterstützung aus der Projektskizze
„Mobilitätsverbund Region München“ (MoveRegioM) gemeinsam mit den
genannten Partnern einen umfassenden Förderantrag zu erstellen. In
diesem Be-schluss wird über die Inhalte des Förderantrags
informiert, das weitere Vorgehen vorge-schlagen und der politische
Auftrag für die weitere Ausarbeitung erbeten.
-
Seite 4
2. Bestehende VerkehrssituationDerzeit leben in der Parkstadt
Schwabing, dem Areal zwischen Schenkendorfstraße (Mittlerer Ring)
im Süden, der Domagkstraße im Norden, der Trambahnlinie im Westen
und der A9 im Osten, ca. 2.300 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese
wohnen in der Ma-rianne-Brandt-Straße, der Gunta-Stölzl-Straße, der
Lilly-Reich-Straße sowie der Westseiteder Lyonel-Feininger-Straße.
Etwa 12.000 Menschen haben derzeit ihren Arbeitsplatz in der
Parkstadt Schwabing. Des Weiteren gibt es in dem Areal vier Hotels
mit insgesamt 880 Zimmern sowie das Ladenzentrum Parkstadt-Center
an der Alfred-Arndt-/Wilhelm-Wagenfeld-Straße mit ca. 2.560 m²
Verkaufsfläche.
Momentan wird die neue ARRI-Zentrale an der Herbert-Bayer-Straße
10 bezogen. Nach der Eröffnung im Sommer 2020 werden dort ca. 600
Arbeitsplätze angesiedelt sein. Die Zufahrt zur Tiefgarage der
neuen ARRI-Zentrale erfolgt über die Wilhelm-Wagenfeld-Stra-ße.
Auf den noch nicht bebauten Flächen südlich der
Lilly-Reich-Straße und Anni-Albers-Stra-ße und östlich der
Tramlinie 23 sowie nördlich der Anni-Albers-Straße und östlich der
Lyo-nel-Feininger-Straße hat sich die Investorin entschieden, an
Stelle einer bislang beabsich-tigten Umwandlung der im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1781
festgesetzten Kerngebietsnutzung in Wohnnutzung nun ihre
Grundstücke doch gemäß Bebauungsplan als Kerngebiete zu entwickeln.
Die Realisierung von Wohnungsbau soll nur noch im Rahmen der nach
Bebauungsplan zulässigen Wohnnutzung weiterbetrieben werden. Mit
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom
04.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 17078) wurde das Referat
für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, mit der Investorin
Verhandlungen aufzunehmen und ihr noch-mals aufzuzeigen, wie viel
Wohnbaurecht im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungspla-nes
umgesetzt werden kann.
Die Straßenerschließung des Gebietes wurde in dem seit
10.12.1999 rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.
1781 festgelegt. Die Parkstadt Schwabing wird in Nord-Süd-Richtung
durch die beiden Haupterschließungsstraßen
Lyonel-Feininger-Straßeund Walter-Gropius-Straße und in
Ost-West-Richtung der Anni-Albers-Straße sowie der
Wilhelm-Wagenfeld-Straße/Marcel-Breuer-Straße erschlossen. Als
Tempo 30-Zone sind ausgewiesen die Lyonel-Feininger-Straße nördlich
der Kreuzung mit der Anni-Albers-Stra-ße, die Lilly-Reich-Straße,
die Gunta-Stölzl-Straße, die Marianne-Brandt-Straße und die
Herbert-Bayer-Straße. Tempo 30 gilt zudem im Übergangsbereich an
der Straßenbahn-trasse in der Anni-Albers-Straße sowie in der
Oskar-Schlemmer-Straße, der Hannes-Mey-er-Straße und der
Ludwig-Hilberseimer-Straße (siehe Abb. 1). Für die
Oskar-Schlemmer-Straße, die Hannes-Meyer-Straße sowie die
Ludwig-Hilberseimer-Straße gilt zusätzlich ein Verbot der Einfahrt
von Fahrzeugen über 3,5 t, das bereits 2003 aufgrund der
Gestal-tung des Fahrbahnbelags angeordnet wurde.
Grundsätzlich war es die Intention der im Bebauungsplan
festgesetzten inneren Straßen-erschließung, den Verkehr von und zu
den großen Kerngebietsflächen über die parallel der A9 verlaufende
Walter-Gropius-Straße abzuwickeln und die als Tempo-30-Zone
aus-gewiesenen Straßen Lyonel-Feininger-Straße,
Marianne-Brandt-Straße und Herbert-Bayer-Straße möglichst von
gewerblichem Verkehr und Durchgangsverkehr freizuhalten.
-
Seite 5
Abb. 1: Erschließungsstraßennetz und Flächennutzung Parkstadt
Schwabing (Quelle: Stadtgrundkarte LHM 2018, eigene Bearbeitung
2018)
2.1 Verkehrssituation im fließenden Verkehr
Die Parkstadt Schwabing ist im Süden über die
Lyonel-Feininger-Straße direkt an den Mittleren Ring angebunden.
Vom Mittleren Ring Ost und von der A9 Nürnberg – München kommend
ist eine direkte Einfahrt in die Parkstadt Schwabing über die
Lyonel-Feininger-Straße möglich. Über diese Zufahrt fahren gemäß
einer im Jahr 2017 durch das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung durchgeführten Verkehrszählung 42 % der insgesamt ca.
12.000 Einfahrer/Tag in die Parkstadt Schwabing ein. Ebenso ist
eine direkte Ausfahrt von der Lyonel-Feininger-Straße auf den
Mittleren Ring nach Westen möglich. Um auf denMittleren Ring
Richtung Osten zu gelangen, ist ein U-Turn an der Kreuzung
Leopoldstraßeerforderlich. Die Ausfahrt über die
Lyonel-Feininger-Straße wird von 35 % der Ausfahrer genutzt.
Tempo 30-ZoneLSA
GE
GE
GE
MK
MK
MK
MK
MKMK
MK
WA
WA
WA
WA
Allg. Wohngebiet
MK Kerngebiet
GE Gewerbegebiet
WA
Domagkstr.
Tram
23
H
H
Domagkstraße
Anni-Albers-Str.
MK
MK
Neubaufläche
-
Seite 6
Im Norden ist die Parkstadt Schwabing über die
Alfred-Arndt-Straße und die Walter-Gropi-us-Straße an die
Domagkstraße angebunden. Die Alfred-Arndt-Straße wird von 23 % der
Ein- bzw. 22 % der Ausfahrer der Parkstadt Schwabing genutzt. Die
Walter-Gropius-Stra-ße wird von mehr Ausfahrern (23 %) genutzt als
von Einfahrern (12 %). Zudem kann das Gebiet im Westen von der
Leopoldstraße über die Karl-Weinmair-Straßeund im weiteren Verlauf
die Anni-Albers-Straße angefahren werden. Diese Zu- und
Aus-fahrtsmöglichkeit wird von 23 % der Einfahrer in die Parkstadt
Schwabing und von 20 % der Ausfahrer genutzt.Von der Ingolstädter
Straße (B13) kommend erfolgt die Anfahrt entweder über die
Do-magkstraße (für Ziele in der nördlichen Parkstadt) oder die
Karl-Weinmair-Straße (für Zie-le in der südlichen Parkstadt).Vom
Föhringer Ring bzw. von der A9 AS Frankfurter Ring kommend kann die
Parkstadt Schwabing über die Ungerer Straße und die Domagkstraße
erreicht werden.
Abb. 2: An- und Abfahrtsrouten Parkstadt Schwabing (Quelle:
Verkehrszählung LHM 03/2017, eigene Bearbeitung 2018)
In Abbildung 3 sind der bei der Verkehrszählung im März 2017
erhobene werktägliche Tagesverkehr (DTVw) in Kfz/24h getrennt nach
Richtungen sowie die Schwerverkehrsanteile (Lkw > 3,5 t) in %
für den jeweiligen Gesamtquerschnitt angegeben. Innerhalb der
Parkstadt Schwabing weist die Lyonel-Feininger-Straße südlichder
Anni-Albers-Straße mit 8.000 – 9.000 Kfz/24h die höchste
Verkehrsbelastung auf. Die Lyonel-Feininger-Straße nördlich der
Anni-Albers-Straße hat mit 4.300 Kfz/24h eine höhere Belastung als
die Walter-Gropius-Straße mit 3.500 Kfz/24h. Im nördlichen
Abschnitt ist die Lyonel-Feininger-Straße mit ca. 3.000 Kfz/24h
belastet. Die Marianne-
Anfahrtsrouten (Anteil der Einfahrer [%]) Abfahrtsrouten (Anteil
der Ausfahrer [%])
42%
12%
23%
23%
35%
20%
22%
23%
-
Seite 7
Brandt-Straße weist eine Belastung von 2.600 Kfz/24h, die
Herbert-Bayer-Straße eine Belastung von 2.300 Kfz/24h auf.Die
höchsten Schwerverkehrsanteile (Lkw > 3,5 t) sind in der
Alfred-Arndt-Straße (7,8 %) sowie die Wilhelm-Wagenfeld-Straße (6,7
%) vorzufinden. Dies ist jedoch zum Teilauf die zum Zeitpunkt der
Verkehrszählung vorhandene Baustelle der neuen ARRI-Zentrale
zurückzuführen. In den übrigen Erschließungsstraßen sind die
Schwerverkehrsanteile mit 1,0 % bis 3,0 % niedrig.
Abb. 3: Verkehrsbelastung Tag DTVw [Kfz/24h] (Lkw > 3,5 t
[%]) (Quelle: Verkehrszählung LHM 03/2017, eigene Darstellung
2018)
In Abbildung 4 ist die in der Morgenspitzenstunde (8:00 – 9:00
Uhr) gezählte Verkehrsbelastung dargestellt. Die höchste
Verkehrsbelastung weist wiederum die südliche
Lyonel-Feininger-Straße mit ca. 1.000 Kfz/h auf. Nördlich der
Kreuzung mit der Anni-Albers-Straße hat die Lyonel-Feininger-Straße
eine Belastung von ca. 450 Kfz/h. Weiter nördlich sinkt die
Belastung auf 350 Kfz/h. Die Marianne-Brandt-Straße ist in der
Morgenspitze mit 300 Kfz/h, die Herbert-Bayer-Straße mit 200 Kfz/h
belastet. Die
Wilhelm-Wagenfeld-Str.
Marianne-Brandt-Str.
Domagkstraße
Marcel-Breuer-Str.
Anni-Albers-Str.
Schenkendorfstraße
Lyon
el-F
eini
nger
-Str. O
skar
-Sch
lem
mer
-Str.
Wal
ter-G
ropi
us-S
tr.
Leop
olds
traß
e
A9
Karl-Weinmair-Str.
1.00
01.
300
1.900
2.400
1.5001.100
1.000
1.400
2.20
02.
300
2.70
02.
400
6.900
5.600 4.800
5.800
4.500
5.600 7.200
5.100
1.50
02.
500
1.4001.400
1.20
02.
100
1.20
01.
700
2.00
02.
300
2.300
2.800
2.600
3.000
3.90
04.
200
3.90
05.
100
600
1.200
2.400
2.900
400
600
2.3003.300
1.30
02.
200
2.000
3.000
Gunta-Stölzl-Str.
Lilly-Reich-Str.
Tram 23
1,3%
1,9%
2,3%
2,1%2,4% 2,3%
1,5%
1,5%
1,5%
1,0%
2,5%
2,3%
3,0%
2,5%
2,9%5,7%6,7%
7,8%
Her
bert-
Baye
r-Str.
-
Seite 8
Hauptlastrichtung verläuft in der Lyonel-Feininger-Straße in der
Morgenspitze nach Norden. Die Anni-Albers-Straße weist in der
Morgenspitze eine Belastung von 550 – 600 Kfz/h auf, was zum großen
Teil auf den Quell-Ziel-Verkehr der an der Einmündung
Anni-Albers-Straße/Walter-Gropius-Straße liegenden Tiefgarage von
Microsoft und der gegenüberliegenden Tiefgarage der
Highlight-Towers sowie zu dem provisorischen Microsoft-Parkplatz
westlich der Lyonel-Feininger-Straße zurückzuführen ist. Durch die
geplante Auflösung des provisorischen Microsoft-Parkplatzes wird
sich jedoch die Verkehrsbelastung des westlichen Abschnittes
spürbar reduzieren. Die Walter-Gropius-Straße ist mit 300 – 350
Kfz/h vergleichsweise gering belastet.
Abb. 4: Verkehrsbelastung Morgenspitzenstunde 8:00 – 9:00 Uhr
[Kfz/h](Quelle: Verkehrszählung LHM 03/2017, eigene Darstellung
2018)
Die Abendspitzenstunde (17:00 – 18:00 Uhr) weist insgesamt
geringere Belastungen und weniger ausgeprägte Lastrichtungen auf.
Die Lyonel-Feininger-Straße ist nördlich der Anni-Albers-Straße mit
300 Kfz/h belastet. Die Marianne-Brandt-Straße und die
Herbert-Bayer-Straße weisen noch Belastungen von 200 Kfz/h auf. Die
Walter-Gropius-Straße ist mit 300 – 350 Kfz/h gleich hoch belastet
wie in der Morgenspitze. Die Anni-Albers-Straße ist mit ca. 400
Kfz/h niedriger belastet als in der Morgenspitze mit Lastrichtung
nach
Wilhelm-Wagenfeld-Str.
Marianne-Brandt-Str.
Domagkstraße
Marcel-Breuer-Str.
Anni-Albers-Str.
Schenkendorfstraße
Lyon
el-F
eini
nger
-Str. O
skar
-Sch
lem
mer
-Str.
Wal
ter-G
ropi
us-S
tr.
Leop
olds
traße
A9
Karl-Weinmair-Str.
50 150
200
150
200100
100
150
300
200
350
200600
400 400
400
350
350 350
500
250
100
100250
150
150
100
250
150
300
250
350
100
450
200
650
200
800
5020
0
50 100
50500
100
250
100250
Gunta-Stölzl-Str.
Lilly-Reich-Str.
Tram 23
Her
bert-
Baye
r-Str.
-
Seite 9
Westen (Ausfahrer aus Tiefgaragen über Lyonel-Feininger-Straße
zum Mittleren Ring bzw.über Anni-Albers-Straße zur
Leopoldstraße).
Abb. 5: Verkehrsbelastung Abendspitzenstunde 17:00 – 18:00 Uhr
[Kfz/h](Quelle: Verkehrszählung LHM 03/2017, eigene Darstellung
2018)
Die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählungen und
Ortsbesichtigungen zeigen, dass das mit dem Bebauungsplan
ursprünglich verfolgte Ziel, die Walter-Gropius-Straße als
Haupterschließungsstraße für den gewerblich bedingten Verkehr zu
nutzen, nicht voll-ständig erreicht wurde. Die
Lyonel-Feininger-Straße nördlich der Anni-Albers-Straße weistz.T.
eine höhere Verkehrsbelastung als die Walter-Gropius-Straße
auf.
Fazit
Vor allem in der Morgenspitzenstunde kommt es in der
Lyonel-Feininger-Straße nördlich der Anni-Albers-Straße zu einem
relativ hohen Verkehrsaufkommen von 450 Kfz/h in der Morgenspitze
mit entsprechenden Lärm- und Abgasbelastungen für die
angrenzenden
Wilhelm-Wagenfeld-Str.
Marianne-Brandt-Str.
Domagkstraße
Marcel-Breuer-Str.
Anni-Albers-Str.
Schenkendorfstraße
Lyon
el-F
eini
nger
-Str. O
skar
-Sch
lem
mer
-Str.
Wal
ter-G
ropi
us-S
tr.
Leop
olds
traß
e
A9
Karl-Weinmair-Str.
100
100
150
250
100100
100
100
200
150
200650
500 450
600
400
650 900
400
50 300
15050
100
200
100
100
150
150
200
200
300
100
400
150
400
200
5050
50 20
300100
150
150
250
Gunta-Stölzl-Str.
Lilly-Reich-Str.
Tram 23
150
Her
bert-
Baye
r-Str.
-
Seite 10
Wohngebäude. Die Belastung der Wohnstraßen Herbert-Bayer-Straße
und Marianne-Brandt-Straße liegt derzeit mit 200 Kfz/h bzw. 300
Kfz/h noch unter der gemäß der „Richt-linie für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt 06)“ für Wohnstraßen als Einsatzgrenze
ange-gebenen 400 Kfz/h.
Zusätzlich zum Quell-Ziel-Verkehr der Hotel- und
Gewerbenutzungen in der Lyonel-Fei-ninger-Straße wird die Route
über die Lyonel-Feininger-Straße, die Marianne-Brandt-Stra-ße und
die Herbert-Bayer-Straße durch Navigationsgeräte als Ausweichroute
vorgeschla-gen, mit der der Stau am Mittleren Ring und dem
Knotenpunkt Leopoldstraße/Schenken-dorfstraße umfahren wird. Diese
Route stellt auch in Gegenrichtung die zeitkürzeste Rou-te von der
Wilhelm-Wagenfeld-Straße zum Mittleren Ring nach Westen dar. Hinzu
kommt,dass sich bei den Autofahrenden durch die lange Zeit der
Öffnung der Georg-Muche-Stra-ße eine Durchfahrtsgewohnheit durch
die Lyonel-Feininger-Straße, die Marianne-Brandt-Straße und die
Herbert-Bayer-Straße eingestellt hat.
Die Walter-Gropius-Straße entlang der A9 wird hingegen als
Haupterschließungsstraße nicht ausreichend angenommen. Dies liegt
an ihrer Lage am Rand der Nutzungen sowie an der aufgrund des
Straßenquerschnitts und zusätzlichen Einengungen durch parkende
oder in zweiter Reihe haltende Fahrzeuge niedrigen erzielbaren
Geschwindigkeit. Zusätz-lich kommt es in der Morgenspitzenstunde
vor allem im Bereich der beiden Tiefgaragen-zufahrten an der
Einmündung Anni-Albers-Straße/Walter-Gropius-Straße zu deutlichen
Rückstauungen und Behinderungen, die eine Durchfahrt
erschweren.
2.2 Verkehrssituation im ruhenden Verkehr
Aufgrund des Zusammenspiels einer hohen Nutzungsdichte und
-mischung mit großen verkehrsintensiven Attraktoren treten in der
Parkstadt Schwabing – trotz des planerisch ausreichenden
Parkraumangebots auf Privatgrund - erhebliche Überlastungen des
Park-raums im öffentlichen Straßenraum auf. Es kommt zu
Einschränkungen der Erreichbarkeitfür den Besucher- und
Kundenverkehr und durch illegales Parken in Kreuzungsbereichen,auf
Gehwegen und an Querungsstellen für den Fußverkehr zu einer
massiven Beeinträch-tigung der Verkehrssicherheit v.a. der
schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilneh-mer. Diese
Situation macht ein Handeln zur Verbesserung der Parksituation in
der Park-stadt Schwabing erforderlich.
Im angrenzenden Neubaugebiet Domagkpark wurde bereits eine
Bewirtschaftung in Formeiner Parkscheibenregelung umgesetzt. Aus
dem Bereich Domagkpark erreichten uns seitder Einführung keinerlei
Beschwerden über die dortige Parkplatzsituation.
Die Verkehrssituation im ruhenden Verkehr in der Parkstadt
Schwabing ist dagegen gleichbleibend angespannt. Die eingerichteten
Mobilitätsstationen werden durchgehend zugeparkt, so dass eine
Bündelung von z.B. Carsharing-Fahrzeugen nicht auf den
vorge-sehenen Stellplätzen möglich ist.
Dauerhaft abgestellte Wohnwägen, LKWs und Anhänger erhöhen den
Parkdruck zusätz-lich. Die Auslastung des öffentlichen
Stellplatzangebotes ist gleichmäßig über das gesam-te Gebiet hoch,
sowohl in den Wohnbereichen als auch im Gewerbebereich. Zeitlich
ist die Nachfrage tagsüber höher als abends und am Wochenende
schwächer als unter der Woche.
-
Seite 11
2.3 Bestehende ÖPNV-Erschließung
Die Parkstadt Schwabing ist durch die Tram 23 (Haltestelle
Anni-Albers-Straße) und die U-Bahnlinie U6 (Haltestelle Alte Heide)
an das schienengebundene ÖPNV-Netz angebun-den (Abb. 6). Die Tram
23 verkehrt ab der U-Bahnhaltestelle Münchner Freiheit von 7 – 8
Uhr im 4-Minuten-Takt, von 8 – 9 Uhr sowie 16 – 19 Uhr im
5-Minutentakt und in den Ne-benverkehrszeiten im 10-Minuten-Takt.
Die U-Bahnhaltestelle Alte Heide befindet sich in ca. 700 bis 1.000
m Entfernung. Die U 6 verkehrt in den Hauptverkehrszeiten im
4-/6-Mi-nuten-Takt, in den Nebenverkehrszeiten im
10-Minuten-Takt.
Abb. 6: ÖPNV-Erschließung (Quelle: Münchner Verkehrs- und
Tarifverbund, eigene Darstellung 2019)
Zusätzlich ist die Parkstadt Schwabing mit den beiden entlang
der Domagkstraße verkeh-renden Buslinien 50 und 150 angebunden
(Haltestelle Gertrud-Grunow-Straße). Die Me-trobuslinie 50 verkehrt
von Johanneskirchen über den Föhringer Ring, die
U-Bahnhalte-stellen Studentenstadt und Alte Heide zur
U-Bahnhaltestelle Frankfurter Ring (U2) und weiter zum
Olympia-Einkaufszentrum (U1/U7). Die Buslinie 150 verkehrt von der
U-Bahn-haltestelle Arabellapark auf dem Isarring durch den
Englischen Garten zur U-Bahnhalte-stelle Alte Heide und über die
Domagkstraße zur U-Bahnhaltestelle Frankfurter Ring (U2). Die
Buslinien 50 und 150 verkehren tagsüber durchgehend im
10-Minuten-Takt.
-
Seite 12
3. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation
3.1 Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße
Um für die Straßen mit angrenzender Wohnbebauung
Herbert-Bayer-Straße, Marianne-Brandt- Straße und
Lyonel-Feininger-Straße nördlich der Anni-Albers-Straße möglichst
schnell eine wirkungsvolle Reduktion der Verkehrsbelastung zu
erreichen, soll die Her-bert-Bayer-Straße für den Kfz-Verkehr
zunächst provisorisch innerhalb eines Verkehrsver-suchs durch
bauliche Durchfahrtsperren unterbrochen werden. Nach einem Jahr
soll die Maßnahme durch Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen
evaluiert werden. Soll-te die Maßnahme positiv bewertet werden,
soll der Straßenraum als Geh- und Radweg gemäß den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA) umgebaut werden.
Durch die Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße kann der
Durchgangs- und Schleich-verkehr vollständig unterbunden und die
Wohngebiete von gewerblichem Quell-Ziel-Ver-kehr entlastet werden.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsbelastung nach
vollständigem Bezug der ARRI-Zentrale und vollständiger Bebauung
der restlichen noch nicht bebauten Flächen weiter erhöhen wird.
Zudem wäre eine Verkehrsberuhigung in der Herbert-Bayer-Straße
vorteilhaft für das dort geplante Familienzentrum und den
Kinder-garten. Auch eine im Rahmen des EU-Projektes CIVITAS
ECCENTRIC im Auftrag des Kreisverwaltungsreferates durchgeführte
Untersuchung zur Verbesserung der Verkehrssi-cherheit in der
Parkstadt Schwabing schlägt aus Verkehrssicherheitsgründen eine
Unter-brechung der Herbert-Bayer-Straße vor.
Eine mögliche Anordnung der baulichen Durchfahrtsperren ist in
Abbildung 7 dargestellt.Die Durchfahrt für Radfahrende muss
weiterhin möglich sein. Ebenso muss die Durchfahrtfür
Rettungsdienste und Feuerwehr sichergestellt sein.
Durchfahrtsmöglichkeiten für die Müllabfuhr werden geprüft. Die
südliche Sperre muss so angeordnet werden, dass die Zu-fahrt zu der
Tiefgarage des Mehrfamilienhauses Marianne-Brandt-Straße 22/24
sowie zu dem gegenüber geplanten Familienzentrum und Kindergarten
gewährleistet bleiben. Die-se soll als reine Zufahrt zu den
Tiefgaragen ausgebildet werden. Zwischen den Durch-fahrtsperren
entsteht ein Kfz-freier Bereich für Radfahrende und Zufußgehende,
der lang-fristig als Geh- und Radweg gemäß den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA) umgebaut werden sollte.
Durch die Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße verändert sich
für einen Teil der Fahr-ten die Routenwahl. Alle Ziele bleiben
jedoch weiterhin ohne erhebliche Umwegfahrten er-reichbar.
-
Seite 13
Abb. 7: Konzeptskizze Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße
(Quelle: StadtgrundkarteLHM 2018, eigene Darstellung 2018)
Die alternativ geprüfte Einrichtung einer Einbahnstraße in
Fahrtrichtung Süden wurde nicht weiterverfolgt, da der kürzeste Weg
von dem Einkaufszentrum und den Bürogebäu-den inklusive der neuen
ARRI-Zentrale an der Wilhelm-Wagenfeld-Straße zum Mittleren Ring
weiterhin durch die Herbert-Bayer-Straße verlaufen und sich dadurch
der Verkehr nicht in dem gewünschten Maß reduzieren würde. Zudem
bewirkt eine Einbahnstraße er-fahrungsgemäß eine in Tempo
30-Wohnstraßen nicht gewünschte Geschwindigkeitserhö-hung.
TG
DurchfahrtsperreGrünfläche
TG
Durchfahrtsperre
-
Seite 14
3.2 Weitere verkehrslenkende Maßnahmen
Einmündung Anni-Albers-Straße/Walter-Gropius-Straße
Im Bereich der Einmündung
Anni-Albers-Straße/Walter-Gropius-Straße, in dem auch die beiden
Tiefgaragenzufahrten zu Microsoft und den Highlight Towers liegen,
ist im Rahmeneines Verkehrsversuchs die Einrichtung einer
abknickenden Vorfahrt geplant.
Da es in der Morgenspitzenstunde durch die Einfahrer in die
beiden Tiefgaragen zu er-heblichen Behinderungen im Verkehrsablauf
mit Rückstau bis zur Kreuzung
Anni-Albers-Straße/Lyonel-Feininger-Straße kommt, wurde ein
Haltverbot für das Straßenrandparken auf der Südseite der
Anni-Albers-Straße zwischen der Mies-van-der-Rohe-Straße und der
Walter-Gropius-Straße angeordnet und am 23.10.2018 beschildert
(Länge ca. 45 m), mit dem Ziel des leichteren Abfließens der
Linksabbieger in die Microsoft-Tiefgarage und der Abnahme der
Rückstauungen in den Morgenstunden.
Zudem wurde ein weiteres Haltverbot für die Straßenrandparker im
Einmündungsbereich an der östlichen Straßenseite der
Walter-Gropius-Straße auf einer Länge von ca. 50 m und an der
südlichen Anni-Albers-Straße zwischen der Tiefgaragenein- und
-ausfahrt be-schildert mit dem Ziel, das Befahren der
Vorfahrtsstraße zu erleichtern und die Übersicht-lichkeit zu
verbessern (Abbildung 8).
Abb. 8: Maßnahmen Einmündung
Anni-Albers-Straße/Walter-Gropius-Straße (Quelle: Stadtgrundkarte
LHM 2018, eigene Darstellung 2018)
Zusätzlich wurde in der Anni-Albers-Straße Nordseite zur
Verbesserung des Verkehrsflusses im Umgriff Oskar-Schlemmer-Straße
bis zum Beginn der Parkbucht vor Anwesen 10 am 12.03.2020 ein
weiteres absolutes Haltverbot angeordnet. Bis zur
Haltv
erbo
t (ca
. 50
m)TG
Microsoft
TG Highlight-Towers
Haltverbot (ca. 45 m)
Anni-Albers-Straße
Walt
er-G
ropiu
s-St
raße
-
Seite 15
Ausführung der Beschilderung wird der Bereich momentan
baustellenbedingt durch mobile Beschilderung freigehalten.
Walter-Gropius-Straße
Um den Verkehrsfluss in der Walter-Gropius-Straße zu verbessern
und einen unbehinder-ten Zweirichtungsverkehr zu ermöglichen, wurde
das Parken am Straßenrand auf der westlichen Straßenseite südlich
der Ludwig-Hilberseimer-Straße auf einer Länge von 25 m durch
Aufstellung eines Haltverbotes (ausgeführt am 23.10.2018)
unterbunden (Ab-bildung 9).
Auf der westlichen Straßenseite sollen zudem im Bereich zwischen
der Anni-Albers-Stra-ße und der Einmündung Domagkstraße die derzeit
ungünstigen Sichtbeziehungen durch Haltverbote in den Bereichen der
freizuhaltenden Sichtdreiecke gemäß RASt und EFA verbessert werden.
Wo keine Haltverbote möglich sind, soll das Parken nur noch für Pkw
erlaubt sein.
Zusätzlich soll in der Walter-Gropius-Straße die Einrichtung von
Ladezonen geprüft wer-den, um das derzeit häufig auftretende Halten
in zweiter Reihe bei Anlieferungen der an-liegenden Firmen zu
vermeiden. Die Einrichtung der Ladezonen sollte zeitgleich mit der
Einführung des geplanten Parkraummanagements erfolgen.
Oskar-Schlemmer-Straße
Um den ruhenden Verkehr in der Oskar-Schlemmer-Straße zu ordnen,
die Zugänglichkeit des Parkes für Fußgänger*innen von den
Bürogebäuden sowie die Schulwegsicherheit zuverbessern, soll das
Parken zukünftig nur in den Senkrechtparkplätzen gestattet sein und
das Längsparken durch Anordnung eines Zonenhaltverbots für die
gesamte Oskar-Schlemmer-Straße unterbunden werden (Abbildung 9).
Hierdurch entfallen ca. 35 - 40 Stellplätze.
Zusätzlich soll geprüft werden, ob die Oskar-Schlemmer-Straße
zusammen mit der Lud-wig-Hilberseimer-Straße und der
Hannes-Meyer-Straße in eine Einbahnstraße umgewan-delt werden kann.
Da mit dem o.g. Zonenhaltverbot eine für eine Einbahnstraße zu
breite Fahrbahn vorhanden ist, soll gleichzeitig die Öffnung für
den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung geprüft werden. Ziel
ist es, eine beruhigte Straße zu schaffen, die für denRadverkehr
attraktiv wird. Dazu gehört auch die Schaffung von neuen
Fahrradabstellplät-zen, die in diesem Zuge ebenfalls geprüft
wird.
Da in der Oskar-Schlemmer-Straße immer wieder Lieferungen mit
kleineren Fahrzeugen stattfinden, soll dort auch die Einrichtung
von Lieferzonen geprüft werden.
-
Seite 16
Abb. 9: Maßnahmen
Oskar-Schlemmer-Straße/Walter-Gropius-Straße(Quelle:
Stadtgrundkarte LHM 2018, eigene Darstellung 2018)
Mies-van-der-Rohe-Straße
Da die Mies-van-der-Rohe-Straße, insbesondere der nordöstliche
Straßenabschnitt, sehr eng und beidseitig beparkt ist, soll eine
Einbahnregelung Richtung Anni-Albers-Straße ein-gerichtet werden.
Um nicht zu sehr in die bestehenden Fahrbeziehungen einzugreifen
undunter Berücksichtigung von bestehenden Zufahrten kommt eine
Einbahnregelung erst ab Höhe der Einfahrt zu den Highlight-Towers
in Betracht.
25 m
25 m
20 m
20 m
20 m
25 m
20 m
40 m
25 m
Haltverbot
Entfallende Stellplätze Zonenhaltverbot
Zu- und Ausfahrtsbereich Zonenhaltverbot
-
Seite 17
Wilhelm-Wagenfeld-Straße / Alfred-Arndt-Straße
Zur Verbesserung der Fußgängersicherheit im Zusammenhang mit dem
sehr hohen Fuß-gängeraufkommen wurde der Einmündungsbereich
Alfred-Arndt-Straße / Wilhelm-Wagen-feld-Straße baulich umgestaltet
und am 19.12.2019 ein Fußgängerüberweg eingerichtet. In
Abhängigkeit von der Entwicklung des Fußgängerverkehrs wird die
Schaffung einer si-cheren Querungsmöglichkeit auch über die
Wilhelm-Wagenfeld-Straße, ggf. als Fußgän-gerüberweg, geprüft.
Überprüfung der Einführung von Tempo 30
Grundsätzlich soll durch das Kreisverwaltungsreferat geprüft
werden, ob die Einführung von Tempo 30 auf weiteren Straßen in der
Parkstadt Schwabing aus Gründen der Ver-kehrssicherheit sinnvoll
und rechtlich möglich erscheint, z.B im Zusammenhang mit der
Schulwegsicherheit und der Verbesserung der Sicherheit für die
Radfahrenden, denen in der Parkstadt Schwabing keine baulichen
Radwege oder Radfahrstreifen zur Verfügung stehen.
3.3 Parkraummanagement
Zunächst wurde als Lösung für die Parkstadt Schwabing eine
Parkraumbewirtschaftung ähnlich der im Domagkpark bzw. der
Messestadt Riem umgesetzten Lösung vorgesehen. Im Laufe des
Prozesses des Runden Tisches und der Informationsveranstaltung für
An-wohnerinnen und Anwohner wurde festgestellt, dass die Ansprüche
und Voraussetzungenin dem Gebiet Parkstadt Schwabing andere als in
den Vergleichsquartieren sind.
In der Parkstadt Schwabing gibt es für Anwohnerinnen und
Anwohner keine Möglichkeit einer Buchung eines
Tiefgaragenstellplatzes für Besucherinnen und Besucher bzw.
keinenInformationsaustausch über vorhandene Stellplatzkapazitäten
in benachbarten Wohnblö-cken.
Der Vorschlag zur Verbesserung der Situation im ruhenden Verkehr
ist nun ein Vorgehen wie es z.B. am Ackermannbogen oder Bavariapark
erfolgen soll. Die Gebietsgrenzen des Parklizenzgebietes Alte Heide
werden um den Umgriff der Parkstadt Schwabing erweitert. Die
Parkstadt Schwabing stellt somit eine Gebietserweiterung des
Parklizenzgebietes AlteHeide dar. Die referatsübergreifende
Projektgruppe hat dazu zunächst alle Instrumente der
Park-raumbewirtschaftung mit ihren Handlungsspielräumen, Wirkungen
und Beispielen zusam-mengestellt. Dabei wird der
Handlungsspielraum, gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO)und
VwV-StVO, ausgelotet und geprüft, ob und unter welchen
Voraussetzungen Lösungs-konzepte (z.B. eine Bevorrechtigung für
Bewohnerinnen und Bewohner mittels Parklizenz)für den ruhenden
Verkehr eingeführt werden können. Dabei ist jedoch immer eine
kritische Abwägung zwischen dem Nutzen der Maßnahmen, dem Aufwand
zur Umsetzung und Überwachung sowie den Auswirkungen im Umfeld
durchzuführen. In der Umsetzung und dem Betrieb ist vor allem die
Vergabe von Parkli-zenzen in dem Teil der Parkstadt Schwabing
kritisch zu prüfen.
-
Seite 18
Der neue Umgriff der Alten Heide soll folgende Straßen umfassen:
Domagkstraße - Ungererstraße – Mittlerer Ring - Trasse der
Trambahnlinie 23
Die bisherigen Planungen der Parkregelungen in der Alten Heide
bleiben unverändert.
Folgende Parkregelungen sollen in der Parkstadt Schwabing
umgesetzt werden:
• Gebührenpflichtiges Parken (mit einer Parkgebühr von 1,00 € /
h und 6,00 € / 24 h Tagesgebühr): Georg-Muche-Straße,
Lyonel-Feininger-Straße, Wilhelm-Wagenfeld-Straße
• Parkdauerbegrenzung mit Parkscheibe (Maximale Parkdauer von
2h): Anni-Albers-Straße (westlich der Lyonel-Feininger -Straße),
Domagkstraße, Gun-ta-Stölzl-Straße, Herbert-Bayer-Straße,
Lilly-Reich-Straße, Marianne-Brandt-Stra-ße
• Straßen ohne gesonderte Parkregelungen (ausgenommen
Haltverbote, Lieferzo-nen, Taxi): Anni-Albers-Straße (östlich der
Lyonel-Feininger -Straße), Mies-van-der-Rohe-Straße,
Walter-Gropius-Straße, Oskar-Schlemmer-Straße, Hannes-Meyer-Straße,
Ludwig-Hilberseimer-Straße, Marcel-Breuer-Straße
3.4 Maßnahmen zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung
Im Folgenden werden die von der Münchner Verkehrsgesellschaft
mbH (MVG) geplanten und z.T. bereits umgesetzten Maßnahmen zur
Verbesserung der ÖPNV-Erschließung be-schrieben.
Schiene:Die Tramlinie 23 verkehrt seitdem in den
Hauptverkehrszeiten von 7:00 bis 10:00 Uhr und 16:00 bis 20 Uhr
jeweils im 5 Minuten Takt. Voraussichtlich ab 2024 erfolgt eine
neue zu-sätzliche Durchbindung von Schwabing Nord über
Parzivalstraße zum Scheidplatz mit An-schluss zur U2 Richtung
München Hauptbahnhof, die weitere Linienführung bleibt noch offen.
Ab Mitte der 2020er Jahre ist ein sukzessiver Einsatz größerer
Fahrzeuge einge-plant. Ab Mitte/Ende der 2020er Jahre erfolgt die
Verlängerung der Strecke von Schwa-bing Nord bis Kieferngarten
(Anschluss zur U-Bahnlinie 6) mit optionalem Verknüpfungs-punkt zu
einem möglichen S-Bahnnordring.Die U-Bahnlinie 6 wird
voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 zur HVZ im Takt 5 bis
Garching verkehren. Damit wird eine gleichmäßigere
Fahrgastverteilung auf alle Fahrten der U6 ermöglicht, welche Stand
heute ungleichmäßig jeweils bis Garching oder Fröttma-ning
erfolgen. Ab Mitte der 2020er Jahre wird der Takt nochmals
verdichtet: 3 1/3 Minuten bis Alte Heide in der HVZ, sowie ein
durchgängiger Einsatz des Fahrzeugtyps C2 (damit mehr Kapazität)
eingeplant.
-
Seite 19
Bus:Neben dem bereits festen Angebot der Expressbuslinie X35
Alte Heide – Moosach (ehe-mals X50), welche die Verbindung zu den
U-Bahn-Haltestellen der U2, U3 und U6 her-stellt, wurde die
Expressbuslinie X36 eingeführt, welche weiter einen Anschluss zur
S-Bahn in Allach ermöglicht. Weiter wird das Gebiet der Parkstadt
Schwabing durch den Li-nienbusverkehr der Linien 50 und 150
tangential entlang der Domagkstraße erschlossen. Dort besteht ein
attraktiver 5-Minuten-Takt, mit Verbindungen Richtung Arabellapark
und Johanneskirchen. MVG Service on Demand (ParkstadtTiger):Der MVG
ParkstadtTiger ist ein On-Demand-Verkehr, welcher seit dem
17.12.2019 in ebendiesem Gebiet jeweils werktags von 6:00 bis 20:00
Uhr zur Verfügung steht. In dieserBetriebszeit sind
durchschnittlich 3 Fahrzeuge im Gebiet Parkstadt Schwabing
verfügbar. Die Gebietsgrenzen umrahmen dabei die Parkstadt, sodass
sowohl die Anbindung zu denX-Bussen an der Domagkstraße besteht,
als auch die Tram 23 und die 3 Haltepunkte der U6 (Nordfriedhof,
Alte Heide, Studentenstadt P+R) eingebunden sind. Im Hinblick auf
die straßenverkehrliche Gestaltung des Gebiets ist relevant, dass
es sich bei dem Angebot um ein digitales Produkt (App-basiert)
handelt, welches mittels Algorith-mus individuelle Anfragen
verarbeitet und Start-Ziel-Verbindungen anbietet. Diese
Verbin-dungen bedingen ein Haltestellennetz, welches sich aus MVG
Haltestellen sowie virtuel-len Haltepunkten im definierten Gebiet
zusammensetzt. Bei einer Sperrung der Herbert-Bayer-Straße ist
zunächst lediglich ein virtueller Haltepunkt betroffen, welchen die
MVG deaktivieren müsste. Das Haltestellennetz ist jedoch so dicht
gestaltet, dass dem Fahr-gast kein Nachteil entsteht. Bei einer
Sperrung bzw. dem Umbau der Anni-Albers-Straße /
Lyonel-Feininger-Straße ergibt sich eine sogenannte
Diagonalsperrung. Das Gebiet Park-stadt Schwabing kann in weiterer
Folge dann nur noch über die Domagkstraße, Mittleren Ring und
Leopoldstraße erschlossen werden. Dies widerspricht dem Wunsch der
Landes-hauptstadt München sowie den örtlichen Unternehmen, die
aufgrund der schlechten An-bindung sich eine Feinerschließung durch
den MVG ParkstadtTiger gewünscht haben. Nicht zuletzt wurde daher
auch das Angebot durch die Landeshauptstadt München über eine
Betrauung finanziell unterstützt, um einen zeitnahen Beitrag zur
Verkehrssituation zu-sichern zu können. Die Diagonalsperrung würde
eine Verschlechterung für diese Erschlie-ßung bedeuten, da für eine
optimale Routenführung und den sogenannten Poolinggedan-ken des
Angebots jeweils auf die großen Straßen (Domagkstraße etc.)
ausgewichen wer-den müsste. Neben den längeren Strecken
(Direktverbindung durch Anni-Albers-Straße nicht mehr möglich)
entsteht dem Fahrgast durch eine erhöhte Fahrzeit somit ein
erhebli-cher Nachteil, weshalb dieses bauliche Vorhaben einen
erheblichen Einfluss auf die At-traktivität und betriebliche
Durchführbarkeit des ParkstadtTigers hat.Der Umsetzung einer
Diagonalsperrung über die Anni-Albers-Straße /
Lyonel-Feininger-Straße kann die MVG folglich nicht zustimmen. Der
geplante Angebotsausbau in den Sparten U-Bahn, Bus und Tram erfolgt
in den kom-menden Jahren unter Vorbehalt von Fahrzeug- und
Personalverfügbarkeit sowie der Fi-nanzierung.
-
Seite 20
3.5 Gemeinsames Mobilitätskonzept von Stadt und Unternehmen
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft veranstaltete am
05.02.2019 das erste Treffen eines runden Tisches von
Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen der Parkstadt
Schwabing, der lokalen Bewohnerschaft (Nachbarschaftstreffs) , des
Bezirksausschusses 12 (Schwabing-Freimann) sowie der
Stadtverwaltung und der MVG. Folgende Unterneh-men waren
beteiligt:
• Amazon Development Center Germany GmbH• ARGENTA GmbH• Ed.
Züblin AG• Fujitsu Technology Solutions GmbH• MAN Financial
Services GmbH• MAN Truck & Bus Deutschland GmbH• MAN Truck
& Bus AG• Microsoft Deutschland GmbH• Osram GmbH• Rio / TB
Digital Services GmbH
Es stellte sich schnell heraus, dass die komplexe Interessen-
und Sachlage und der hohe Problemdruck nach einem umfassenden,
integrierten und dauerhaft angelegten Mobili-tätskonzept für die
südliche Parkstadt Schwabing und die angrenzenden Gebiete
verlangt.
In den folgenden eineinhalb Jahren entwickelte sich aus der
konfrontativen Ausgangssitu-ation eine intensive, konstruktive und
fruchtbare Zusammenarbeit mit erheblichem Einsatzder beteiligten
Unternehmen und der Stadtverwaltung. Die Firma MAN Truck & Bus
Deutschland GmbH fungiert als zentrale Ansprechpartnerin für die
Gruppe der Parkstadt-unternehmen, war Gastgeberin für eine Reihe
weiterer Treffen und setzt sich personell stark für die laufende
Zusammenarbeit im Rahmen des runden Tisches ein.
Gemeinsam wurden folgende Ziele vereinbart:• Der von
Berufspendlern ausgehende Parkdruck in Wohnbereichen der
Parkstadt
soll reduziert werden.Die Erreichbarkeit der Unternehmen soll
verbessert werden.• Berücksichtigung der wichtigsten übergeordnete
Zielstellungen der Stadt:
◦ Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadt und der
Leistungsfähigkeit des Ver-kehrssystems für alle
Verkehrsteilnehmer, Verbesserung der Verkehrssicher-heit
◦ Verringerung der Emissionen (Stickoxide, CO2, Feinstaub und
Lärm)
Im Ergebnis entstanden erste Ansätze eines Mobilitätskonzepts
für die südliche Parkstadt Schwabing mit den angrenzenden Gebieten.
Als dessen Teil werden die unter 3.1 bis 3.4 genannten Maßnahmen
von den Unternehmen im Grundsatz begrüßt und akzeptiert.
Die folgende Abbildung zeigt die von Stadt und Unternehmen
gemeinsam ins Auge ge-fassten Maßnahmen.
-
Seite 21
Abb. 10: Maßnahmen Mobilitätskonzept Parkstadt Schwabing
Einige Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung, z. B. die
erheblichen Verbesserungen im ÖPNV im Zuge der Fahrplanumstellung
am 15.12.2019, wie z.B. der IsarTiger, der seit-her im Gebiet
erprobt wird und die Taktverdichtung auf der Tram 23.
Die Umsetzung weiterer Maßnahmen steht unmittelbar im Jahr 2020
bevor, wie z.B. der Bau einer weiteren Mobilitätsstation als
Maßnahme des „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der
Elektromobilität in München“ im Rahmen des EUProjekt ECCENTRIC, die
Umsetzung der unter 3.1 bis 3.3 genannten Maßnahmen der
Verkehrsordnung und der Verbesserung der Fahrradabstellanlagen.
Die am runden Tisch beteiligten Firmen haben unter der
Federführung von MAN Truck & Bus Deutschland gemeinsam einen
Mobilitätsberater beauftragt, der unternehmensseitig Maßnahmen
identifizieren soll, die schnell und kostengünstig umgesetzt
werden. Hierzu zählt das bessere Management der unternehmenseigenen
Tiefgaragenstellpätze, das eine deutlich bessere Auslastung der
Tiefgaragen und eine Entlastung des oberirdischen Parkraums
erwarten lässt. Geprüft wird die stärkere Förderung von Jobtickets
und Dienst-fahrrädern alternativ zu Dienst-Pkw, die Errichtung von
Fahrradabstellanlagen auf Be-triebsgrund und bessere Informations-
und Serviceangebote für die Belegschaften. Eine stärkere
Kooperation mit der MVG zur verbesserten Anbindung der
Unternehmensstand-orte an die umliegenden ÖPNV-Haltestellen, z.B.
auch durch E-Scooter, ist ebenfalls an-gestrebt.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass das städtische
Förderprogramm "München emobil" die Errichtung von bis zu elf
Ladepunkten in Unternehmen fördert (muenchen.de/emobil). Das
Förderprogramm "Laden in München" fördert großvolumige
Ladeinfrastrukturab elf Ladepunkten im Stadtgebiet Münchens
(muenchen.de/lim).
-
Seite 22
Darüber hinaus sind aber auch Maßnahmen angedacht und notwendig,
für die ein länge-rer Planungs- und Umsetzungszeitraum angesetzt
werden muss. Dazu zählt z.B. die Idee von High-Occupancy-Vehicle
(HOV) -Lanes, also Fahrspuren, auf denen vorrangig Busse,Taxis und
Fahrzeuge, die mit mehreren Personen besetzt sind, fahren dürfen.
Sie könntenbeispielsweise für die Pendler aus dem Norden auf der A9
in die Stadt und auf Stadtge-biet ins Gebiet der Unternehmen
hineingeführt werden. Hierzu liegt auch der im Betreff aufgenommene
Stadtratsantrag „Zu dritt geht es schneller als allein“ (Antrag Nr.
14-20 / A 05824) vor. Auch in dem vom Freistaat gemeinsam mit Stadt
und Umland betriebenen Verkehrspakt Großraum München sind HOV-Lanes
Thema.
Die genannten Maßnahmen sind Ergebnis eines relativ
kurzfristigen und sehr pragmati-schen Miteinanders von Stadt und
Unternehmen. Die Resultate übersteigen die zunächst in den runden
Tisch gesetzten Erwartungen. Es waren weder Zeit noch Ressourcen
vor-handen, um sorgfältige planerische Analysen durchzuführen. Die
bisher beschriebenen Maßnahmen werden voraussichtlich auf Dauer
nicht ausreichen.
Um noch zielgerichtetere, weiter in die Zukunft reichende,
innovativere und wirksamere Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen,
ist ein auf sauberen Analysen und einen sauberen Planungsprozess
aufgesetztes, im Detail ausgearbeitetes und stringent umge-setztes
Mobilitätskonzept unabdingbar. Auch durch die Entscheidung der
Firma ARGEN-TA, ihre Grundstücke im Süden der Parkstadt im Bereich
Lyonel-Feininger- / Anni-Albers- /Lilly-Reich-Straße nun
entsprechend dem rechtsgültigen Bebauungsplan als Kerngebiete zu
entwickeln, wird sich die Situation absehbar weiter verschärfen.
Notwendig sind weite-re Maßnahmen aus allen Bereichen der
Verkehrsplanung und des Verkehrsmanage-ments, aber auch des
betrieblichen Mobilitätsmanagements, um die Pendlerströme auf den
Umweltverbund zu verlagern.
Es wird daher vorgeschlagen, dass das Kreisverwaltungsreferat in
Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem
Referat für Arbeit und Wirtschaft und den Unternehmen folgende
Analyseschritte mit Hilfe externer Unterstützung durchführt:
• Erhebung der Wohnstandorte der Beschäftigten der Parkstadt
Schwabing (anony-misiert, räumlich aggregiert) als Grundlage für
die Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen.
• Weiterentwicklung, Anpassung und Anwendung eines Instruments
zur softwarege-stützten Analyse der Wohnstandorte und
verkehrsmittelspezifischen Reisezeiten der Pendler*innen. Nur so
können Maßnahmen bewertet, in ihrer Wirksamkeit ab-geschätzt und
entsprechend passgenau entwickelt werden.
• Analyse der Parkraumsituation in den Tiefgaragen zur
Optimierung der Auslastungmithilfe eines verbesserten
Stellplatzmanagements
• Erreichbarkeitsanalyse und Analyse von Hemmnissen und
Barrieren im unmittel-baren Standortumfeld insbesondere für Rad-
und Fußverkehr
• Personalbefragung der Belegschaften der beteiligten
Unternehmen zur Ermittlung des individuellen Mobilitätsverhaltens,
aber auch von Motiven und von Verbesse-rungsvorschlägen aus Sicht
der betroffenen Pendler*innen
Mit dem gemeinsam zwischen Stadt und Unternehmen entwickelten
Mobilitätskonzept schreitet ein Pilotprojekt voran, das als
Prototyp für weitere ähnliche Gebiete in München dienen kann. Um
bereits im Jahr 2020 mit den weiterführenden Analysen beginnen zu
können, schlägt das Kreisverwaltungsreferat vor, diese
weitergehenden Untersuchungs-
-
Seite 23
schritte aus dem Budget der Nahmobilitätspauschale zur Verfügung
zu stellen. Damit kön-nen die nötigen Leistungen zeitnah in 2020 in
Auftrag gegeben werden. Insgesamt wer-den für die Untersuchungen
140.000 Euro veranschlagt.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat in den Jahren 2016 und
2017 folgende der am runden Tisch beteiligten Firmen in einer Runde
des städtischen Förderprogramms „Betriebliches
Mobilitätsmanagement“ (BMM) speziell für die Parkstadt Schwabing
betreut: Fujitsu Technology Solutions, MAN Truck & Bus
Deutschland, OSRAM und Ed. Züblin.
Im Rahmen des EU-Projektes CIVITAS Eccentric und des vom Referat
für Arbeit und Wirtschaft koordinierten Klimapakts der Münchner
Wirtschaft sind die genannten Firmen am Projekt JobRide zur
Förderung von Fahrgemeinschaften beteiligt. Aus dem Klimapakt
engagieren sich die Unternehmen Allianz, BMW, Giesecke &
Devrient, Knorr-Bremse und MTU Aero Engines, um auf Grundlage einer
gemeinsamen Mitfahr-App die Bildung von Fahrgemeinschaften zu
fördern. Aufgrund von Unsicherheiten, auf die weder die Stadt noch
die Unternehmen Einfluss hatten, konnte an dem Projekt im Jahr 2019
nicht weiter gearbeitet werden. Im Februar 2020 wurde der Faden bei
Job-Ride erneut aufgenommen und die Partner arbeiten wieder an
einer gemeinsamen Mitfahrlösung.Das Referat für Arbeit und
Wirtschaft steht in Kontakt zu Betrieben, die neu in die Parkstadt
Schwabing gezogen sind (z.B. ARRI) bzw. sich bald dort ansiedeln
werden (z.B.die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Alpenvereins,
Teilnehmerbetrieb der BMM-Runde 2018). Diese Betriebe werden vom
Referat für Arbeit und Wirtschaft über den runden Tisch informiert
und nach Rücksprache mit den bereits beteiligten Firmen eingeladen,
sich am lokalen Mobilitätsmanagement in der Parkstadt Schwabing zu
beteiligen.
3.6 ECCENTRIC-Nachfolgeprojekt MoveRegioM
Die südliche Parkstadt Schwabing lag bislang im Laborgebiet des
europäischen Förder- und Forschungsprojektes ECCENTRIC und
profitiert davon z.B. durch zwei neue Mobili-tätsstationen.
ECCENTRIC läuft jedoch 2020 aus.
Eine passenden Ausschreibung des Bundesforschungsministeriums
(BMBF) bot die Mög-lichkeit für die Parkstadt Schwabing ein
Folgeprojekt als begleitende Forschungs- und Förderplattform zu
akquirieren.
Diese Chance hat die Stadtverwaltung unter Federführung des
Kreisverwaltungsreferats gemeinsam mit dem Referat für Stadtplanung
und Bauordnung, dem MVV, der MVG und der Bundeswehruniversität
sowie dem Landkreis München und der Europäischen Metro-polregion
München genutzt und das mit den Unternehmen in Grundzügen
entwickelte Konzept in einen größer angelegten mehrstufigen
Förderantrag integriert.
Der Förderantrag setzte sich im bundesweiten Wettbewerb durch.
Am 21.11.2019 bewillig-te der Fördermittelgeber dem
Kreisverwaltungsreferat insgesamt 100.000 Euro, um mit externer
Unterstützung aus der Projektskizze gemeinsam mit den genannten
Partnern in 2020 einen umfassenden Förderantrag für eine
dreijährige intensive Umsetzungsphase ab 2021 zu erstellen.
-
Seite 24
Die Projektskizze heißt „Mobilitätsverbund Region München“
(MoveRegioM). Ziel des Pro-jekts ist die nachhaltige Verbesserung
der (individuellen) Mobilität in Stadt und Region München durch
eine systemische Optimierung der Leistungsfähigkeit, Sicherheit,
Stabili-tät, der Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie der
Wirtschaftlichkeit. Dies wird durch eine Qualitätssteigerung des
Angebots im Umweltverbund mit drei Ansatzpunkten erreicht:
• Bestehende Mobilitätsdienstleistungen werden mit dem ÖPNV im
Zentrum sinnvollund stärker vernetzt (physisch und digital).
• Neue innovative Technologien und Dienste, wie z.B. der
IsarTiger oder E-BikeSha-ring werden integriert.
• Flankierende Maßnahmen zur Optimierung des Umweltverbunds, wie
eine besse-re digitale Datenplattform, eine gezielte Partizipation
und Kommunikation, Betrieb-liches Mobilitätsmanagement oder auch
innovative Formen der Parkraumbewirt-schaftung werden eruiert und
umgesetzt.
Dabei ist das gemeinsam mit den Unternehmen entwickelte
Mobilitätskonzept für die süd-liche Parkstadt Schwabing eine von
zahlreichen exemplarischen aufeinander abgestimm-ten
Einzelmaßnahmen eines zu erarbeitenden regionalen
Mobilitätskonzepts - dem inte-grierten regionalen Mobilitätsverbund
München.
Die südliche Parkstadt Schwabing liegt genau in der Mitte des
Projektgebiets zwischen der Innenstadt, den Innenstadtrandgebieten,
der Stadtgrenze und dem Umland und ist so-wohl räumlich als auch in
der exemplarischen Zusammenarbeit und den vielen Teil- und
Untermaßnahmen mit den Münchner Unternehmen Bindeglied im Herzen
des Projektes.
Abb. 11: Untersuchungsgebiet MoveRegioM
Die folgende Abbildung zeigt die Verkehrsträger verknüpfenden
und räumlich zusammen-wirkenden Maßnahmen, die neben dem
Mobilitätskonzept für die Parkstadt Schwabing (M6) viele weitere
Maßnahmen enthalten, für die bereits politische Prüfaufträge
vorliegen und die in einer integrierten Betrachtung zusammengefasst
werden.
-
Seite 25
Abb. 12: Projektstruktur MoveRegioM
Die bereits gewährten 100.000 Euro werden zu 70% für die
Finanzierung eines kommuna-len Projektkoordinators in 2020
eingesetzt. Dies entspricht einer Förderquote von 100%, so dass
kein Eigenfinanzierungsbeitrag erforderlich ist.
30.000 Euro werden im Jahr 2020 für externe wissenschaftliche
Unterstützung verwendet.
Bis zum 30.11.2020 muss gemeinsam mit dem Konsortium ein
vertieftes Untersuchungs-design für MoveRegioM entwickelt und beim
BMBF eingereicht werden.
Sollte das BMBF dies positiv prüfen, wird die LHM aufgefordert
werden, einen formellen Förderantrag zu stellen. Der genaue
Gesamtumfang kann erst nach detaillierter Auspla-nung der Maßnahmen
benannt werden. Anvisiert wird ein Förderbudget von 3 – 5 Mio.
Euro. Kommunen bekommen eine Förderquote von 100%. Der
Umsetzungszeitraum für die beantragten Maßnahmen reicht vom
01.04.2021 bis zum 31.12.2023. Sollte auch die-se Phase positiv vom
BMBF evaluiert werden, kann eine weitere Förderung für weitere zwei
Jahre zur Verstetigung der Maßnahmen und zu ihrem Transfer
beantragt werden.
Die oben genannten Analysen werden in die wissenschaftliche
Begleitung des Projekts in-tegriert.
Mit dieser Beschlussvorlage bittet die Verwaltung um
Einverständnis mit dem geschilder-ten Ansatz und der beschriebenen
Vorgehensweise. Im Referentenantrag wird konkret derpolitische
Auftrag formuliert, das gemeinsam mit den Unternehmen entwickelte
Mobilitäts-konzept für die Parkstadt Schwabing in MoveRegioM zu
integrieren, das Projekt auszupla-nen, am 30.11.2020 beim BMBF
einzureichen und im Falle einer positiven Rückmeldung die Förderung
der Umsetzung ab 01.04.2021 zu beantragen.
-
Seite 26
Zudem soll MoveRegioM in die Inzell-Initiative und in den
Verkehrspakt Großraum Mün-chen eingebracht werden.
Die Prüfung der HOV-Lanes soll als Maßnahme für den Verkehrspakt
Großraum Münchenebenso vorgeschlagen werden, wie als Teil des
Projektes MoveRegioM. Darüber hinaus beobachtet die Verwaltung
weitere nationale und internationale Förderprogramme und stellt
ggf. entsprechende Förderanträge.
4. Sachstand und weiteres Vorgehen Platzumgestaltung im
Kreuzungsbereich Lyonel-Feininger-Straße/Herbert-Bayer-Straße
(„Urbane Mitte“)
4.1 Ausgangslage
Die bestehende Platzfläche im Kreuzungsbereich
Anni-Albers-Straße/Lyonel-Feininger-Straße im Süden der Parkstadt
Schwabing wurde so, wie sie sich heute präsentiert, 2010
fertiggestellt.
Abb. 13: Luftbild Bestandssituation Kreuzungsbereich
Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße (Quelle: GeoInfoWeb LHM,
2020)
Im Rahmen der ursprünglichen Planungsabsichten der Firma
ARGENTA, ihre Kernge-bietsflächen westlich und nördlich der
bestehenden Platzfläche zu einem attraktiven Wohngebiet zu
entwickeln, war ein Ziel die Ausbildung einer neuen „Urbanen Mitte“
im Kreuzungsbereich Anni-Albers-/ Lyonel-Feininger-Straße. Hier
sollte im Zusammenspiel mit den bestehenden und zukünftigen
erdgeschossigen Nutzungen der Bereich der Stra-ßenkreuzung und des
bestehenden Platzes zu einem neuen lebendigen städtischen
Schwerpunkt umgestaltet werden. Auch mit einem Wegfall der
Konversion von Kernge-bietsnutzung in Wohnen bleibt dieses Ziel
nach wie vor bestehen und soll auf Wunsch derInvestorin, des
Bezirksausschusses 12 und der Politik weiterverfolgt werden.
-
Seite 27
Angeregt durch den Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 12
Schwabing-Freimann, der eine entsprechende Umgestaltung der
Platzfläche wiederholt eingefordert hat (BA-Antrag Nr. 14-20 / B
02666 vom 26.07.2016, Stellungnahme BA zum
Aufstellungsbeschluss-Ent-wurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 2123 vom 26.07.2017, Vorlage Nr. 14-20 / V 09082) wurde im
Auftrag der Investorin eine Projektstudie zur Platzumgestaltung
durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 04.12.2019 (Sit-zungsvorlage Nr. 14-20 / V 17078) wurde das
Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, nach Vorliegen
der Verkehrsuntersuchung zur „Urbanen Mitte“ in der
ParkstadtSchwabing dem Stadtrat umgehend die Prüfergebnisse in
einer Beschlussvorlage vorzu-legen und das weitere Vorgehen
darzustellen.
Zur Urbanen Mitte wurde darüber hinaus von Frau StRin Kürzdörfer
und Herrn StR Rupp der Antrag Nr. 14-20 / A 05488 „Urbane Mitte für
die Parkstadt Schwabing!“ vom 11.06.2019 gestellt, der zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung am 04.12.2019 noch nicht
geschäftsordnungsmäßig behandelt werden konnte.
4.2 Projektstudie „Urbane Mitte“
Die Projektstudie Urbane Mitte sieht eine Verlegung der
Platzfläche nach Norden und eineNeuführung der Anni-Albers-Straße
entlang der südlichen Platzkante vor (Abb. 14).Folgende
städtebaulichen Verbesserungen sollen gegenüber der bestehenden
Situation erreicht werden:
• großzügigere, attraktivere und direktere Anbindung und
Übergang der Urbanen Mitte in den im östlichen Bereich nach Norden
hin angrenzenden zentralen öffentlichen Park
• bessere Besonnung und dadurch attraktivere Nutzbarkeit der
Urbanen Mitte• Verbesserung der Erschließungssituation für das
bestehende Hotel auf der Nordseite
(Vorfahrt, Bus, Taxi)• Lage der Urbanen Mitte innerhalb der
Blickachsen der Straßenverläufe und dadurch
Schaffung eines identitätsstiftenden Schwerpunkts für die
Parkstadt Schwabing mit Aufenthaltsqualität
Insbesondere in Verbindung mit den, an der Platzfläche liegenden
öffentlichkeitswirksa-men Nutzungen in der Erdgeschosszone, wie
beispielsweise eines Freischankbereiches des nördlichen Hotels,
könnte es zu einer Belebung der neuen Urbanen Mitte kommen, von der
das Wohnumfeld und die örtliche Arbeitsbevölkerung profitieren
würden.Die von einer Neugestaltung betroffenen Straßen und
Platzflächen sind im Bebauungs-plan als große, zusammenhängende
Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Eine Neuord-nung der
Straßenverläufe, ihrer Knoten sowie der Platzflächen mit all ihren
Funktionen, wie sie die Projektstudie zeigt, kann innerhalb der
festgesetzten Straßenbegrenzungslini-en vorgenommen werden.
-
Seite 28
Abb. 14: Projektstudie „Urbane Mitte“ (Quelle: Hautum
Infrastruktur, 2019)
4.3 Verkehrliche Prüfung der Platzverlegung
Durch die Verlegung der Anni-Albers-Straße nach Süden löst sich
die heutige vierarmige Kreuzung
Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße in zwei dreiarmige
Einmündungen auf. Die heutigen Geradeausfahrer auf der
Anni-Albers-Straße werden dadurch jeweils zu Rechts- und
Linksabbiegern. Die Abwickelbarkeit des Verkehrs an den zwei
entstehendenEinmündungen wurde in einer verkehrstechnischen
Untersuchung durch Leistungsfähig-keitsberechnungen untersucht.
Verkehrsbelastung
Die anzusetzende Verkehrsbelastung wurde aus der Summe der
Bestandsbelastung, den zusätzlichen Verkehren der Arri-Zentrale
(ca. 600 Mitarbeiter) sowie den zusätzlichen Verkehren der noch
nicht bebauten Flächen an der Anni-Albers-Straße West und
Lyonel-Feininger-Straße Nord ermittelt. Für diese wurde konservativ
eine rein gewerbliche Nutzung der ca. 87.000 qm Geschossfläche
angesetzt. Insgesamt wurde ein Neuverkehrsaufkommen von ca. 4.000
Kfz-Fahrten/24 h ermittelt. Zusätzlich wurden die Fahrten zum
Microsoft-Interimsparkplatz abgezogen (ca. 900 Kfz-Fahrten/24
h).
Es wurde sowohl der Fall ohne Unterbrechung der
Herbert-Bayer-Straße (Planfall 1) als auch mit Unterbrechung der
Herbert-Bayer-Straße (Planfall 2) untersucht. Die sich ergebenden
Verkehrsbelastungen in der Morgen- und Abendspitzenstunde sind in
Abbildung 15 dargestellt.
-
Seite 29
Abb. 15: Verkehrsbelastung Spitzenstunden (Quelle: Inovaplan,
2020)
Leistungsfähigkeitsberechnungen
Die Leistungsfähigkeitsberechnungen für den Bestand sowie für
den Prognosenullfall (Prognoseverkehre und vierarmiger Knoten wie
Bestand) zeigen, dass der vierarmige Knotenpunkt in allen Fällen
leistungsfähig ist. Für den Bestand ergibt sich in der maßgeblichen
Morgenspitzenstunde für den Verkehrsablauf die Qualitätsstufe B
(kurze Wartezeiten, kein Rückstau). Im Prognosenullfall ergibt sich
durch die Erhöhung der Verkehrsbelastung eine Verschlechterung auf
Qualitätsstufe C (spürbare Wartezeiten, Rückstau in südlicher
Zufahrt Lyonel-Feininger-Straße).
Für die Planfälle mit Platzverlegung wurden die beiden Fälle•
Einmündung mit Vorfahrtsbeschilderung und• lichtsignalisierte
Steuerung
untersucht.
-
Seite 30
Die Verkehrsströme sind über zwei unsignalisierte Einmündungen
mit Vorfahrtsbeschilde-rung nicht leistungsfähig abwickelbar. Es
ergibt sich die schlechteste Qualitätsstufe F und in der südlichen
Zufahrt der Lyonel-Feininger-Straße Rückstaulängen bis zum
Mittleren Ring. Zusätzlich ergibt sich die Problematik der
Fußgängerquerung, die ab einer Belas-tung von über 750 Kfz/h nicht
mehr unsignalisiert möglich ist. Eine unsignalisierte Ausbil-dung
ist daher aus Verkehrssicherheits- und Leistungsfähigkeitsgründen
nicht möglich.
Die Berechnung mit Lichtsignalsteuerung unter Ansatz von vier
Fahrspuren im Versatzbe-reich sowie eines zusätzlichen
Fahrstreifens in der westlichen Zufahrt der Anni-Albers-Straße (s.
Abb. 16) ergibt, dass eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung in
Teilströmen nicht möglich ist. Insbesondere für die Linksabbieger
von Süden nach Westen sowie die Linksabbieger von Osten nach Süden
ergeben sich lange Rückstaus.
Abb. 16: Knotenpunktsausbildung und Leistungsfähigkeit mit LSA
(Quelle: Inovaplan, 2020)
Unterbrechung der Durchfahrt im Platzbereich
Da eine leistungsfähige Abwicklung des Vorschlages der
Konzeptsstudie nicht möglich ist,wurden geprüft, ob die
Platzumgestaltung bei Unterbrechung der Durchfahrt des
Platzbe-reiches (Abbildung 17) möglich gemacht werden könnte. Diese
Variante hat zur Folge, dass die Wohngebiete, die Hotels an der
Lyonel-Feininger-Straße sowie die Neubauflä-chen an der
Anni-Albers-Straße West und Lyonel-Feininger-Straße Nord nur noch
über die Leopoldstraße erreichbar wären und somit erhebliche
Umwegfahrten entstünden. Ohne Unterbrechung der
Herbert-Bayer-Straße wäre mit einer deutlichen Zunahme der
-
Seite 31
Verkehrsbelastung in den Straßen mit angrenzender Wohnbebauung
zu rechnen. Aus die-sen Gründen wird diese Variante nicht
weiterverfolgt.
Abb. 17: Unterbrechung der Durchfahrt im Platzbereich (Quelle:
Hautum Infrastruktur, 2019; eigene Darstellung, 2020)
4.4 Fazit und weiteres Vorgehen
Folgende städtebaulichen Verbesserungen sollen gegenüber der
bestehenden Situation erreicht werden:
• großzügigere, attraktivere und direktere Anbindung und
Übergang der Urbanen Mitte in den im östlichen Bereich nach Norden
hin angrenzenden zentralen öffentlichen Park
• bessere Besonnung und dadurch attraktivere Nutzbarkeit der
Urbanen Mitte• Verbesserung der Erschließungssituation für das
bestehende Hotel auf der
Nordseite (Vorfahrt, Bus, Taxi)• Lage der Urbanen Mitte
innerhalb der Blickachsen der Straßenverläufe und
dadurch Schaffung eines identitätsstiftenden Schwerpunkts für
die Parkstadt Schwabing mit Aufenthaltsqualität
Zur Umsetzung dieser Ziele stehen drei Varianten zum
Knotenpunktsumbau zur Auswahl. Ein unsignalisierter Umbau mit
rechts vor links, eine Sperrung des Kreuzungsbereichs, mitnur mehr
diagonalen Fahrtmöglichkeiten von Südwest / Nordost und die
Auflösung des vierarmigen Knotens ins zwei dreiarmige.
-
Seite 32
Der Umbau in eine Rechts vor links Situation ist keinesfalls
leistungsfähig und zudem nicht verkehrssicher, mit der Sperrung des
Platzes können wichtige Fahrbeziehungen nicht mehr aufrechterhalten
werden. Diese beiden Varianten können daher nicht empfoh-len
werden.
Die Vorzugsvariante ist damit der Umbau der Kreuzung in zwei
dreiarmige Knoten.
Die ersten verkehrlichen Untersuchungen hierzu haben ergeben,
dass hier mit Ver-schlechterungen der Leistungsfähigkeit in den
Spitzenstunden zu rechnen ist. Bei einigen untergeordneten Strömen
müsste mit Überlastungen gerechnet werden.
Durch die Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße wird sich eine
Veränderung der Ver-kehrsströme am Knotenpunkt
Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße ergeben, u.a. ist mit
einer Verminderung des Durchgangsverkehrs in der
Lyonel-Feininger-Straße zu rechnen. Hierdurch könnte sich die
Möglichkeit ergeben, die Vorzugsvariante zu optimie-ren.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll daher
beauftragt werden, nach Evalu-ierung der Unterbrechung der
Herbert-Bayer-Straße erneut die Durchführbarkeit einer
Platzumgestaltung zu untersuchen.
5. Anträge und EmpfehlungenNeukonzeption Verkehrsfluss Parkstadt
SchwabingAntrag Nr. 14-20 / A 02857 von Frau Stadträtin Dorothea
Wiepcke und Herrn Stadtrat Johann Sauerer vom 08.02.2017 (Anlage
1)
Mit dem o.g. Antrag wird eine Unterbrechung der
Durchfahrtsmöglichkeit durch die Herbert-Bayer-Straße gefordert,
sowie eine Durchbindung der im Bebauungsplan vorgesehenen
Grünfläche über die Herbert-Bayer-Straße hinweg. Den mit Schreiben
vom 21.03.2017, 24.11.2017 und 18.04.2018 beantragten
Fristverlängerungen wurde nicht widersprochen. Der mit Schreiben
vom 06.02.2020 beantragten Fristverlängerung wurde
widersprochen.
Dem Antrag Nr. 14-20 / A 02857 „Neukonzeption Verkehrsfluss
Parkstadt Schwabing“ vom08.02.2017 wird nach Maßgabe der
vorstehenden Ausführungen entsprochen.
Bürger ernst nehmen und vor allem: Bürger mitnehmen!Antrag Nr.
14-20 / A 05141 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke, Herrn
Stadtrat Johann Sauerer vom 27.03.2019 (Anlage 2)
Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, für die Bürgerinnen
und Bürger der Parkstadt Schwabing eine Informationsveranstaltung
zur geplanten Parkraumbewirtschaftung durchzuführen. Der mit
Schreiben vom 17.06.2019 beantragten Fristverlängerung wurde nicht
widersprochen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie
folgt Stellung:
-
Seite 33
Der Vorschlag wurde von Seiten des Referats für Stadtplanung und
Bauordnung aufge-griffen und führte dazu, dass die von der Maßnahme
betroffenen Anwohnerinnen und An-wohner der Parkstadt Schwabing am
08.07.2019 zu einer Informationsveranstaltung ein-geladen wurden.
In dieser wurde von Seiten der Verwaltung das geplante Konzept zur
Be-wirtschaftung vorgestellt. Außerdem wurde aus Sicht der
betroffenen Firmen der ParkstadtSchwabing durch einen Vertreter der
Firmen zur Situation zum ruhenden Verkehr vorge-tragen. Im
Anschluss an die Vorträge hatten die Anwohnerinnen und Anwohner die
Mög-lichkeit Ihre Fragen zu stellen und Ideen einzubringen. In der
Folge hat sich die Verwaltung dazu entschieden, von der
ursprünglichen Form der reinen Bewirtschaftung abzurücken und den
Umgriff der Parkstadt Schwabing (Umgriff
Domagkstraße-Walter-Gropiusstraße-Mittlerer Ring - Trasse der
Trambahnlinie 23) in das Parklizenzgebiet Alte Heide zu
integrieren. Somit ist es möglich, dass Bewohnerinnen undBewohner
des o.g. Bereiches der Parkstadt Schwabing nach Prüfung durch das
Kreisver-waltungsreferat die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen
eine Parklizenz zu erhalten.
Dem Antrag Nr. 14-20 / A 05141 „Bürger ernst nehmen und vor
allem: Bürger mitnehmen!“von Frau StRin Dorothea Wiepcke und Herrn
Stadtrat Johann Sauerer vom 27.03.2019 wird damit nach Maßgabe der
vorstehenden Ausführungen entsprochen.
Urbane Mitte für die Parkstadt Schwabing! Antrag Nr. 14-20 / A
05488 von der Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Klaus Peter
Rupp vom 11.06.2019 (Anlage 3)
In dem Antrag wird dargestellt, dass der Parkstadt Schwabing die
„Urbane Mitte" fehle. Außer den Gehsteigen zwischen den Wohnzeilen
gebe es in der Parkstadt Schwabing keinen attraktiven städtischen
Ort/Platz mit Aufenthaltsqualität. In der vorliegenden
Projektstudie für eine urbane Mitte werde der Verkehr im
Kreuzungsbereich Anni-Albers- und Lyonel-Feininger-Straße durch die
frühzeitige Verschwenkung der Anni-Albers-Straßeflüssig in die
Walter-Gropius-Straße parallel zur A9 geleitet. Dadurch entstehe
eine groß-zügige Platzsituation südlich des Hotelkomplexes. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzbarkeit dieses Konzeptes zu
überprüfen und nach positiver Beurteilung im Zusammenhang mit der
Neubebauung der angrenzenden Baufelder, für die sich der
Bebauungsplan in Vorbereitung befindet, zu realisieren.
Am 19.07.2019 wurde die SPD-Fraktion zwischenzeitlich darüber
informiert, dass die geschäftsordnungsgemäße Frist für die
Erledigung nicht gehalten werden kann. Es wurde deshalb um
Fristverlängerung bis Februar 2020 gebeten. Der beantragten
Fristverlänge-rung zur Erledigung des Antrags Nr. 14-20 / A 05488
wurde nicht widersprochen.
Der Antrag Nr. 14-20 / A 05488 vom 11.06.2019 „Urbane Mitte für
die Parkstadt Schwabing!“ wird aufgegriffen. Eine endgültige
Entscheidung über die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches
Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße kann erst nach
Evaluierung des einjährigen Verkehrsversuchs der Unterbrechung der
Herbert-Bayer-Straße und erneuter verkehrlicher Untersuchung
erfolgen (ca. 2 Jahre nach Beginn des Verkehrsversuchs).
-
Seite 34
Zu dritt geht es schneller als alleinAntrag Nr. 14-20 / A 05824
von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke, Herrn Stadtrat Johann
Sauerer, Herrn Stadtrat Sebastian Schall und Frau Stadträtin
Alexandra Gaßmann vom 21.08.2019 (Anlage 4)
Mit dem o.g. Antrag wird die Prüfung der Einführung sog. HOV
Lanes als Sonderfahrstrei-fen für Fahrgemeinschaften sowie
Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben (E Mobilität,
Brennstoffzelle) im Berufsverkehr auf Busspuren beantragt.
Ergänzend zu den Ausführungen in dieser Beschlussvorlage wird
auf die Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 18418, behandelt am
29.04.2020 im Verwaltungs- und Personalausschuss als Feriensenat,
hingewiesen. Das Thema HOV-Lanes wird seitens der Verwaltung
dem-nach auch im Zusammenhang mit der IAA geprüft. Zudem werden
geeignete Forschungs-projekte genutzt, um weitere Erkenntnisse für
eine verkehrssichere Umsetzung zu erhal-ten. Das
Kreisverwaltungsreferat hat sich etwa im April kurzfristig an einem
Projektantrag für ein Forschungsprojekt beim BMVI (Nachfolgeprojekt
Easyride) beteiligt und eine Pro-jektskizze eingereicht. Die
Förderung würde 100% betragen, so dass auf den städtischen Haushalt
bei erfolgreichem Projektantrag keine Kosten zukämen. Projektbeginn
ist vor-aussichtlich frühestens Q4 2020 oder 01.01.2021. Über den
Förderantrag wurde noch nicht entschieden.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Freigabemöglichkeit des
Bussonderfahrstreifensfür mehrfach besetzte Personenkraftwagen – im
Zuge der Beratungen im Bundesrat – ausder am 28.04.2020 in Kraft
getretenen StVO-Novelle gestrichen wurde.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Intention des
Stadtratsantrags seitens der Ver-waltung im Sinne einer modernen,
multimodalen und zukunftsorientierten Mobilität bereits verfolgt
wird.
Dem Antrag Nr. 14-20 / A 05824 vom 21.08.2019 „Zu dritt geht es
schneller als allein“ wirdnach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen entsprochen.
Parkstadt Schwabing/Alte Heide: Parksuchverkehr raus aus den
Vierteln – rein in ein Parkhaus über der AutobahnAntrag Nr. 14-20 /
A 06196 von Herrn Bürgermeister Manuel Pretzl, Frau Stadträtin
Dorothea Wiepcke vom 15.11.2019 (Anlage 5)
Der o.g. Antrag bittet die Verwaltung in Abstimmung mit den
zuständigen Behörden zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der
Autobahn A9 mit einem Parkhaus im Bereich der Parkstadt
Schwabing/Alte Heide möglich ist. Hierbei sind auch private
Investorenmodelle miteinzubeziehen. In der Begründung wird
angeführt, dass die Verkehrssituation in der Parkstadt
Schwabing/Alte Heide auch durch die Parkplatzsuchenden, die in den
dortigen Firmen arbeiten, sehr angespannt ist. Um die Situation für
die Anwohner in den dort befindlichen Wohnsiedlungen zu entschärfen
und den Parksuchverkehr aus den Vierteln fernzuhalten, sollte die
Überbauung der A9 mit einem Parkhaus geprüft werden. Als Beispiel
wird das Messe-Parkhaus in Stuttgart angeführt, das aus Flächennot
über der Autobahn platziert wurde.
-
Seite 35
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie
folgt Stellung:
In der Parkstadt Schwabing wurden die Stellplätze gemäß der
Stellplatzrichtlinie der Landeshauptstadt München errichtet. Den
Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den dortBeschäftigten steht somit
ein planerisch ausreichendes Angebot an Stellplätzen auf
Privatgrund zur Verfügung.
Die Errichtung zusätzlicher Stellplätze in einem Parkhaus über
der Autobahn A9 für die Beschäftigten und Besucher der in der
Parkstadt Schwabing ansässigen Firmen wird als nicht notwendig und
zielführend erachtet. Die Schaffung zusätzlichen Parkraumes über
das gemäß Stellplatzrichtlinie geforderte Maß hinaus würde
zusätzlichen Verkehr anziehen. Zusätzliche Verkehre sind durch das
umgebende, in weiten Teilen heute schon überlastete Straßennetz im
Norden der Stadt nicht abwickelbar. Ziel einer nachhaltigen
Verkehrsplanung muss es vielmehr sein, die Verkehrsbedarfe so weit
wie möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Fahrrad
abzuwickeln und die Kfz-Fahrten in die Parkstadt Schwabing auf das
notwendige Maß zu reduzieren. Dieses Ziel soll durch das indieser
Vorlage dargestellte, durch die Firmen der Parkstadt Schwabing und
die Landeshauptstadt München gemeinsam entwickelte und weiter zu
vertiefende Mobilitätskonzept erreicht werden.
Dem Antrag Nr. 14-20 / A 06196 „Parkstadt Schwabing/Alte Heide:
Parksuchverkehr raus aus den Vierteln – rein in ein Parkhaus über
der Autobahn“ vom 15.11.2019 wird nicht entsprochen.
Provisorische Abhängung der Herbert-Bayer-Straße sofort
verwirklichen BA-Antrag Nr. 14-20 / B 07589 vom 21.02.2020 (Anlage
6)
Mit dem Antrag beantragt der Bezirksausschuss 12
Schwabing-Freimann die Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße in
der Parkstadt Schwabing durch eine vorläufige Maßnahme so schnell
wie möglich und unabhängig von den anderen geplantenMaßnahmen in
der Parkstadt Schwabing wie betriebliches Mobilitätsmanagement,
Parkraumbewirtschaftung, Platzgestaltung etc. umzusetzen. Zur
Entlastung der Wohnbevölkerung der Lyonel-Feininger-Straße und der
Marianne-Brandt-Straße von Durchgangsverkehr sei es geboten, etwas
zu unternehmen und zwar unabhängig von den übrigen Maßnahmen.
Sollten die Ergebnisse der anderen Maßnahmen vorliegen und die
Abhängung der Herbert-Bayer-Straße tatsächlich nicht mehr notwendig
sein, könnten die vorläufigen Maßnahmen in der Herbert-Bayer-Straße
ohne Aufwand entfernt werden.
Dem BA-Antrag Nr. 14-20 / B 07589 „Provisorische Abhängung der
Herbert-Bayer-Straße sofort verwirklichen“ vom 21.02.2020 wird nach
Maßgabe der vorstehenden Ausführungenentsprochen.
-
Seite 36
Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße für den motorisierten
VerkehrEmpfehlung Nr. 14-20 / E 01076 der Bürgerversammlung des 12.
Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am 14.07.2016 (Anlage 7)
In o.g. Empfehlung wurde beantragt, die Herbert-Bayer-Straße für
den motorisierten Verkehr zu unterbrechen. Mit Schreiben vom
11.11.2016, 21.11.2017 und 05.04.2018 sindfür die Empfehlung aus
der Bürgerversammlung jeweils Zwischennachrichten an die
Antragstellerin ergangen.
Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 01076 „Unterbrechung der
Herbert-Bayer-Straße für den motorisierten Verkehr“ vom 14.07.2016
wird nach Maßgabe der vorstehenden Ausführun-gen entsprochen.
Parkstadt Schwabing: Keine Beschränkung der Parkmöglichkeiten im
öffentlichen Raum für AnwohnerEmpfehlung Nr. 14-20 / E 02660 der
Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am
27.06.2019 (Anlage 8)
Die o.g. Empfehlung beantragt, dass es in der Parkstadt
Schwabing keine weiteren Einschränkungen der derzeitigen
Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum für Anwohner der Parkstadt
Schwabing geben soll. Die Nutzung bestehender Parkmöglichkeiten im
öffentlichen Raum solle für Anwohner insbesondere nicht zeitlich
beschränkt oder von Zahlungen abhängig sein.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie
folgt Stellung:
Der Vorschlag wurde von Seiten des Referats für Stadtplanung und
Bauordnung aufge-griffen und führte u.a. dazu, dass die Parkstadt
Schwabing (Umgriff Domagkstraße-Wal-ter-Gropiusstraße-Mittlerer
Ring - Trasse der Trambahnlinie 23) in das Parklizenzgebiet Alte
Heide integriert wird. Somit ist es möglich, dass Bewohner des o.g.
Bereiches der Parkstadt Schwabing nach Prüfung durch das
Kreisverwaltungsreferat die Möglichkeit ha-ben, in Ausnahmefällen
eine Parklizenz zu erhalten. Außerdem werden innerhalb des
künftigen Parklizenzbereiches u.a. die beiden Straßen
Walter-Gropius-Straße und Oskar-Schlemmer-Straße ohne jegliche
Parkbeschränkung geplant.
Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02660 „Parkstadt Schwabing: Keine
Beschränkung der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum für
Anwohner“ des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 27.06.2019
kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entspro-chen
werden.
Beteiligung des BezirksausschussesDer betroffene
Bezirksausschuss des Stadtbezirkes12 Schwabing-Freimann wurde
ge-mäß § 9 Abs. 2 und 3 (Katalog des Referates für Stadtplanung und
Bauordnung, Ziffer 5) Bezirksausschuss-Satzung angehört und hat die
in Anlage 10 beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das
Kreisverwaltungsreferat nehmen dazu wie folgt Stellung:
-
Seite 37
zu 1. Oskar-Schlemmer-Straße:Mit Antragspunkt 6 des Antrages der
Referentin wird das Kreisverwaltungsreferat/Mobili-tätsreferat
beauftragt, eine Einbahnregelung der Oskar-Schlemmer-Straße zu
prüfen; die-se wird nicht durch den Beschluss festgesetzt. Die
Bedenken des Bezirksausschusses werden in die Prüfung
miteinfließen, zum Teil wurde dies schon im Beschlusstext (unter
Punkt 3.2 Oskar-Schlemmer-Straße) aufgegriffen. Die
Fahrradabstellplätze und Lieferzo-nen sollen die Fahrbahn
einschränken und überhöhten Geschwindigkeiten entgegen wir-ken. Das
Ziel für die Oskar-Schlemmer-Straße ist laut Beschlussvorlage,
"eine beruhigte Straße zu schaffen, die für den Radverkehr
attraktiv wird."
zu 2. Mies-van-der-Rohe-Straße:Die Prüfung der Öffnung der
zukünftigen Einbahnstraße Mies-van-der-Rohe-Straße für Radfahrer
wurde in den Antragspunkt 6 des Antrages der Referentin
übernommen.
zu 3. Fußgängerübergang Wilhelm-Wagenfeld-Straße:Der BA-Antrag
bzw. das Schreiben der Bürgerin wurde bereits im Mai 2020 durch das
Kreisverwaltungsreferat beantwortet. Zudem wird das
Kreisverwaltungsreferat/Mobilitäts-referat durch den Beschluss
ohnehin mit dem Antragspunkt 6 mit der Prüfung von siche-ren
Querungsmöglichkeiten in der Wilhelm-Wagenfeld-Straße beauftragt.
Das Kreisver-waltungsreferat strebt allerdings an, die Einrichtung
eines Zebrastreifens in der Wilhelm-Wagenfeld-Straße unmittelbar
westlich der Einmündung Alfred-Arndt-Straße zu prüfen, dadort die
Fahrbahn wesentlich breiter ist und es auch dort
Fußgängerbeziehungen vom öst-lichen Eingang des Parkstadt-Centers
in den Bereich südlich
Wilhelm-Wagenfeld-Straße/Marcel-Breuer-Straße gibt. Im Bereich des
südlichen Eingangs des Parkstadt-Centers an der
Wilhelm-Wagenfeld-Straße soll dennoch vorab im Zuge der geplanten
Herstellung derParkbucht und des Gehwegs eine Aufstellfläche für
Fußgänger*innen (ohne Zebrastreifen)hergestellt werden. Dies
erleichtert in jedem Fall die Querung der Fahrbahn, da
Fußgän-ger*innen dann besser gesehen werden und selbst die Fahrbahn
besser einsehen kön-nen.
zu 4. Parklizenzierung:Den Anwohnerinnen und Anwohnern wird es
möglich sein, für das Parklizenzgebiet Alte Heide/Parkstadt
Schwabing einen Bewohnerausweis zu beantragen. Die Voraussetzun-gen
für den Erhalt eines Bewohnerausweises sind dabei identisch zu den
anderen Parkli-zenzgebieten. Allerdings wird die Prüfung der
Voraussetzungen zur Ausstellung eines Be-wohnerparkausweises gerade
in Neubauquartieren besonders kritisch hinsichtlich der Fra-ge nach
vorhandenen privaten Stellplätzen/Tiefgaragenstellplätzen
durchgeführt. Inhabern von Bewohnerparkausweisen ist es möglich,
jederzeit auf den bewirtschafteten Parkflächen gebührenfrei und
zeitlich unbegrenzt zu parken. Die ursprüngliche Planung des
Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur Bewirt-schaftung der
Parkstadt Schwabing hatte "Mischparken mit Parkschein" in den
Straßen Walter-Gropius-Straße, Oskar-Schlemmer-Straße,
Anni-Albers-Straße, Mies-van-der-Ro-he-Straße, Hannes-Meyer-Straße,
Marcel-Breuer-Straße und Ludwig-Hilberseimer-Straßevorgesehen.
Aufgrund der Bedenken der ansässigen Firmen wurde in Gesprächen am
Runden Tisch zusammen mit Vertretern von in der Parkstadt Schwabing
ansässiger Fir-men, des Referates für Stadtplanung und Bauordnung,
des Kreisverwaltungsreferates, des Bezirksausschusses des 12.
Stadtbezirks und der MVG ein Kompromissvorschlag er-arbeitet, der
vorsah, die genannten Straßen vorerst aus der Bewirtschaftung
herauszu-nehmen.
-
Seite 38
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Bewirtschaftung wie
im Beschluss beschriebeneinzurichten und das Gebiet einschließlich
der oben genannten - noch nicht bewirtschafteten Straßen - durch
die Kommunale Verkehrsüberwachung für die Dauer eines Jahres
beobachten zu lassen. Sollte es hier weiterhin zu verkehrlichen
Problemen kommen, so werden die Straßen nachträglich in die
Bewirtschaftung mit aufgenommen und mit "Mischparken mit
Parkschein" geregelt.
zu 5. Temporeduzierung:Der Prüfauftrag an das
Kreisverwaltungsreferat/Mobilitätsreferat auf Einführung von Tempo
30 in weiteren Straßen bzw. Ausweitung der Tempo-30-Zone in
Antragspunkt 6 bedeutet nicht, dass damit Tempo 50 in einzelnen
Straßen per se ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen ist allerdings,
bestehende Tempo 30 Regelungen (z.B. in der Walter-Gropius-Straße)
wieder aufzuheben. Bei der Lyonel-Feininger-Straße und
Anni-Albers-Straße ist ohnehin fraglich, ob bei Realisierung der
"Urbanen Mitte" Tempo 50 überhaupt realistisch und vor allem
vertretbar ist.
zu 6. „Urbane Mitte“:Gemäß Antragspunkt 2 des Antrags der
Referentin wird das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung/Mobilitätsreferat beauftragt, ein Jahr nach Umsetzung
der provisorischen Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße
Verkehrszählungen und eine Evaluierung des Verkehrsversuchs
durchzuführen, um auf dieser Basis die Durchführbarkeit einer
Platzumgestaltung im Kreuzungsbereich
Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße weiter zu
verfolgen.Hierbei liegt die Zielsetzung selbstverständlich in der
städtebaulichen Verbesserung des Platzbereiches. Gleichzeitig muss
jedoch eine Lösung gefunden werden, bei der eine Überstauung der
angrenzenden Straßen vermieden wird. Insbesondere muss aus
Ver-kehrssicherheitsgründen ein Rückstau in der
Lyonel-Feininger-Straße bis zum Mittleren Ring vermieden werden.
Ein überstauter Platzbereich ist jedoch aus städtebaulicher Sicht
nicht erstrebenswert. Die Durchführung von
Leistungsfähigkeitsberechnungen auf der Grundlage der nach
Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße veränderten Verkehrsströ-me
ist daher unabdingbar.
Das Kreisverwaltungsreferat, das Baureferat, das Referat für
Arbeit und Wirtschaft und das Referat für Gesundheit und Umwelt
haben der Sitzungsvorlage zugestimmt.
Der Korreferent des künftigen Mobilitätsreferats Herr Stadtrat
Schuster, und der zuständi-ge Verwaltungsbeirat für Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herr Stadtrat Hammer, ha-ben je einen Abdruck
der Sitzungsvorlage erhalten.
Der Korreferent des Referates für Stadtplanung und Bauordnung,
Herr Stadtrat Bickelba-cher, und die zuständige
Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Kainz, haben je einen Ab-druck
der Sitzungsvorlage erhalten.
-
Seite 39
II. Antrag der ReferentinIch beantrage Folgendes:
1. Das Baureferat wird gebeten, in Absprache mit dem
Kreisverwaltungsreferat/ab 01.01.2021 dem Mobilitätsreferat die
Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße durch provisorische bauliche
Durchfahrtsperren zeitgleich mit der vom Kreisverwaltungsre-ferat
angeordneten entsprechenden Beschilderung so schnell wie möglich
innerhalb eines Verkehrsversuchs umzusetzen.
2. Das Referat fü