AZB 3000 Bern 6 Fussgänger- streifen im Test Seite 4 Sektion Bern TCS Info 1–2013 | Ausgabe Bern-Mittelland Ein Tacho-Test zeigt die Genauigkeit des Tachos | 6 Abgastest für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig | 8 Via-sicura-Massnahmen gegen Raser in Kraft | 9 So befährt man den zweispurigen Wankdorfkreisel | 10
Thuner Fussgängerstreifen im Test / Aktion Tachotest / Rechtsfragen bei Unfall / Was kann mein Auto? / Neuerungen bei Abgastest / Zweispurig unter dem Wankdorfplatz / Kurs Kreisverkehr Wankdorfplatz / Hard-Kreisel in Langenthal
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streifen im Test
Seite 4
Sektion Bern
TCS Info 1–2013 | Ausgabe Bern-MittellandEin Tacho-Test zeigt die Genauigkeit des Tachos | 6
Abgastest für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig | 8
Via-sicura-Massnahmen gegen Raser in Kraft | 9
So befährt man den zweispurigen Wankdorfkreisel | 10
Ihr Reiseprogramm Route 1
1. Tag: Schweiz–Avignon–Arles. Fahrt mit modernem Komfort-Reisebus bis Avignon und Einschiffung auf Ihr schwimmendes Hotelschiff «MS Excellence Rhône». Willkommenscocktail mit Begrüssung an Bord. Um 18 Uhr heisst es «Leinen los». Beginn einer traumhaften Flussfahrt Richtung Arles.2. Tag: Arles–Port St. Louis–Arles. Heute steht ein Ausflug in die Camargue und St. Ma-rie de la Mer (*) auf dem Programm. Eine uner-messliche Weite – das Meer, die Sümpfe und Teiche mit einer aussergewöhnlichen Tierwelt. Nachmittags fakultativer Ausflug nach Mar-seille, der zweitgrössten Stadt Frankreichs (CHF 35.–).3. Tag: Arles–Avignon. Morgens bieten wir Ih-nen einen Stadtrundgang in Arles (*) an. Nebst der römischen Arena ist Arles auch berühmt als Wirkungsstätte des Malers Vincent Van Gogh. Nachmittags besteht die Möglichkeit, die Schönheiten der Provence während eines Aus-flugs zu erkunden (CHF 35.–). Erleben Sie das Spiel der Farben: der gelbe Ginster, die roten
Mohnblumen und die herrlich duftenden La-vendelfelder haben schon zahlreiche Maler und Schriftsteller inspiriert.4. Tag: Avignon–Viviers. Dank seiner berühm-ten Brücke, damals die einzige Möglichkeit zur Überquerung der Rhône im südlichen Rhônetal, ist Avignon seit dem 12. Jh. ein wichtiges Han-delszentrum. Nach dem Frühstück Besichtigung des Papst-Palastes, eine wahre Zitadelle erbaut auf einem Felsvorsprung und umgeben von ei-nem Festungswall (*).5. Tag: Viviers–Lyon. Heute bietet sich die Möglichkeit, die Schluchten der Ardèche zu be-sichtigen (*). Entdecken Sie diese unvergleichlich schöne Landschaft mit den felsigen Steilhängen, den Basaltschichten und dem tiefblauen Fluss. Lassen Sie sich nachmittags an Bord von der vor-überziehenden Landschaft verzaubern. 6. Tag: Lyon. Sie entdecken während einer Stadtbesichtigung (*) die drittgrösste Stadt Frankreichs, welche am Zusammenfluss von Rhône und Saône liegt. Die ehemalige Haupt-stadt Galliens besitzt beeindruckende römische Ruinen, eine Renaissance-Altstadt und ein leb-haftes Zentrum.
7. Tag: Mâcon–(Cluny)–Tournus–Chalon-sur-Saône. Unternehmen Sie einen Ausflug (*) zu den Burgen, Schlössern und Klöstern im Süd-burgund mit Weindegustation. Das Burgund war auch die Wiege der zwei grössten klösterli-chen Reformbewegungen des Mittelalters mit Cluny. Ein einziger Glockenturm, elegant und mächtig zugleich, ragt hoch in den Himmel und zeugt eindrucksvoll vom Glanz der von der grös-sten, einflussreichsten und angesehensten Ab-tei des Mittelalters ausging.8. Tag: Chalon-sur-Saône–Schweiz. Nach dem Frühstück beginnt die Ausschiffung. Rück-reise mit modernem Komfort-Reisebus in die Schweiz zu Ihren Einstiegsorten.
Chalon-sur-Saône– Avignon Route 2
Reise in umgekehrter Richtung. Details auf Anfra-ge erhältlich.
21.09. 55.–Ausflugspaket mit 6 Ausflügen 198.–2-Bett-Kabine zur Alleinbenützung Mittel-/Oberdeck 795.–Königsklasse-Luxusbus 240.–
Unsere Leistungen ■ Fahrt mit modernem Komfort-Reisebus ■ Schifffahrt in der gebuchten Kabine ■ Vollpension an Bord ■ Erfahrene Mittelthurgau-Reiseleitung
Nicht inbegriffen ■ Auftragspauschale pro Person Fr. 20.– ■ Persönliche Auslagen, Getränke, Trinkgelder und Ausflüge
■ Annullationskostenversicherung auf Anfrage ■ Sitzplatz-Reservation Car 1.–3. Reihe
Das Flussschiff «MS Excellence Rhône****+» lässt keine Wünsche offen. Auf dem Mittel- und Oberdeck 16m2 grosse Kabinen mit bis zum Bo-den reichenden Panoramafenstern zum Öffnen (frz. Balkon), grossflächige Fenster (nicht zu öffnen) in den komfortablen 12m2 grossen Hauptdeck-Kabinen. Alle Kabinen sind ausge-stattet mit Dusche/WC, Föhn, Klimaanlage, SAT-TV, Minibar, Safe, Telefon. Die eleganten Räum-lichkeiten an Bord sorgen dafür, dass Sie sich sehr wohlfühlen werden. Grosszügiges Foyer mit Rezeption, Reise leiter-Desk, Nichtraucher-Restaurant und Aus sichtslounge am Bug mit Bar.Excellence-Flusskreuzfahrten – Auftakt für Flusserlebnisse der Extraklasse!Willkommen an Bord!
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(*) Ausflüge des Ausflugspakets.Alle mit (*) aufgeführten Ausflüge sind im Ausflugs-paket inbegriffen. Das Ausflugspaket kann nur im Voraus gebucht werden. Sie sparen mind. 10%. Bu-chung von einzelnen Ausflügen an Bord möglich.
Mitgliederzeitschrift der TCS Sektion Bern und ihrer Landesteile Bern-Mittelland, Berner Oberland, Oberaargau, Emmental, Bern-Seeland und Oberhasli-Brienz. Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
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Patrouille TCS Tel. 0800 140 140
Pannen- und Unfallhilfe Ausland
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Verkehrsinformationen
Viasuisse Tel. 163
Reiseinformationen TCS Tel. 022 417 24 24
Der Fussgängerstreifen ist schuld …
03
Editorial
Eduard Müller, Rechtsanwalt und Redaktor TCS Info
InhaltFussgängerstreifen im Test 4
Tacho-Test 6
Was kann mein Auto? 7
Neuerungen beim Abgastest 8
Aus dem Landesteil 9
Kurse & Anlässe 13
Tests & Prüfungen 17
Hier finden Sie uns 19
Wichtige Adressen & Nummern
Impressum
Fussgängerstreifen sind als Kreuzungspunkte von Autofahrern und Fussgängern ein ständiger
Konfliktort. Hier treffen gegensätzliche Ansichten aufeinander. Viele Fussgänger betrachten
den Zebrastreifen als ihr Hoheitsgebiet, quasi als Verlängerung des Trottoirs. Manch ein Auto -
mobilist dagegen sieht die gelben Streifen einzig als Schikane, die ihn beim Fahren behindert.
Beharren beide auf ihrer Meinung, sind Unfälle absehbar. Solches Verhalten kann wohl nur
durch schulische Verkehrserziehung und ständige Aufrufe zur gegenseitigen Rücksichtnahme
verhindert werden.
Nebst dem Faktor «menschliches Verhalten» kann der Grund für einen Unfall aber auch beim
Fussgängerstreifen selbst liegen. Können sich beispielsweise Fussgänger und Autolenker nicht
oder nur zu spät sehen, hilft kein noch so tolerantes Verhalten. Sichthindernisse vor Fussgän-
gerstreifen wie Mauern, Bäume, parkierte Autos und dergleichen sind ein potenzielles Unfall-
risiko. Das hat der TCS schon lange erkannt. Seit Jahren testet er deshalb Fussgängerstreifen
in der ganzen Schweiz und macht die Behörden so auf Mängel aufmerksam. In der aktuellen
Testreihe wurden auch zehn Zebrastreifen im Kanton Bern unter die Lupe genommen. Bei
fünf davon ist die Verkehrssicherheit nicht ausreichend gewährleistet. Es besteht also Hand-
lungsbedarf, damit es nicht heisst: Der Fussgängerstreifen ist schuld.
TCS Info 1–2013
04
Thuner Fussgänger streifen im TestDer TCS prüfte 100 Fussgängerstreifen in Schweizer Städten, darunter zehn in
Thun. Fazit: Nicht alles ist in Ordnung. Verbessert werden muss vor allem die Sicht-
barkeit.
Bei Unfällen auf Fussgängerstreifen in der
Schweiz wurden im Jahr 2011 fast 1000 Per-
sonen verletzt und 28 Personen getötet. Für das
Vermeiden von Unfällen kommt es nicht nur auf
das Verhalten von Fussgängern und Fahrzeugen
an, sondern auch auf die Lage, die Ausgestal-
tung und den Zustand der Zebrastreifen. Des-
halb prüft der TCS seit Jahren Fussgängerstrei-
fen in der ganzen Schweiz, so im vergangenen
Jahr je zehn Objekte in Basel, Bellinzona, Davos,
Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Solo-
thurn, Winterthur und Thun. 44 Zebrastreifen
wurden als potenziell gefährlich eingestuft.
Testverfahren
Am 2. Juli 2012 weilte eine fünfköpfige Equipe
unter der Leitung von Olivier Caspar, Diplom-
ingenieur der ETH Lausanne, in Thun. Die zu
unter suchenden Fussgängerstreifen wurden
vom Vorstand des TCS-Landesteils Berner
Oberland ausgesucht. Vorstandsmitglied René
Wittwer begleitete die Tester und versorgte sie
mit den benötigten Informationen. Jeder Strei-
fen wurde tags und in der Nacht getestet. Auf
einem Auswertungsfomular wurden die fol-
gende Ergebnisse festgehalten.
– Gestaltung: Länge und Breite des Streifens,
Zustand und Unterhalt des Strassenbelags und
der Markierung, Signalisation, Leuchtsignale
und Ausgestaltung von Inseln.
– Sichtbarkeit bei Tag: Aus welcher Distanz er-
kennt der Automobilist einen Fussgänger?
Schränken Hindernisse die Sichtbarkeit ein?
– Sichtbarkeit bei Nacht: Zusätzlich wird die Be-
leuchtung untersucht.
– Zugang: Können Personen mit eingeschränk-
ter Mobilität die Fussgängerstreifen problem-
los überqueren? Wie hoch sind die Rand-
steine? Sind sie abgeflacht?
Jeder Fussgängerstreifen wurde mittels eines
Bewertungssystems als sehr gut, gut, ausrei-
chend, mangelhaft oder sehr mangelhaft einge-
stuft. Erhielt ein Streifen in der abschliessenden
Gesamtbewertung die Note «ausreichend», so
ist er grundsätzlich in Ordnung.
Zu wenig gut sichtbar
Als grösster Schwachpunkt erwies sich die Sicht-
barkeit. Beispielsweise wurde ein Fussgänger-
streifen bei Tag mit «sehr gut» qualifiziert, bei
Nacht war jedoch die Sichtbarkeit mangelhaft.
Da der Streifen ungenügend beleuchtet war,
konnte ein Fussgänger weder auf dem Streifen
noch auf dem Trottoir erkannt werden. Mit ein
Grund dafür war der Umstand, dass ausgerech-
net die Strassenlampe über dem Streifen nicht
Das gilt auf Fussgängerstreifen– Für den Fahrzeugführer: «Vor Fussgängerstreifen hat der Fahr-
zeugführer besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls an-
zuhalten, um den Fussgängern den Vortritt zu lassen, die sich
schon auf dem Streifen befinden oder im Begriffe sind, ihn zu
betreten.» (Art. 33 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes SVG)
«Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahr-
zeugführer jedem Fussgänger oder Benützer eines fahrzeugähn-
lichen Gerätes, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder
davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den
Vortritt gewähren. Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mäs-
sigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nach-
kommen kann.» (Art. 6 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung
VRV)
– Für den Fussgänger: «Die Fussgänger haben die Fahrbahn vor-
sichtig und auf dem kürzesten Weg zu überschreiten, nach Mög-
lichkeit auf einem Fussgängerstreifen. Sie haben den Vortritt auf
diesem Streifen, dürfen ihn aber nicht überraschend betreten.»
(Art. 49 Abs. 2 SVG)
– Sanktionen: Ordnungsbusse von 140 Franken bei Nichtgewäh-
ren des Vortritts bei Fussgängerstreifen. Wird ein Fussgänger ge-
fährdet oder gar verletzt, wird ein Strafverfahren eröffnet. In der
Regel wird solches Fehlverhalten als grobe Verkehrsregelverlet-
zung qualifiziert, was eine Geldstrafe und eine Busse von min-
des tens 1000 Franken sowie einen Ausweisentzug zur Folge hat.
60 Franken kostet das Halten auf einem Fussgängerstreifen bei
stockendem Verkehr (Art. 12 Abs. 3 VRV). Und schliesslich kann
ein Fussgänger, der einen weniger als 50 Meter entfernten Strei-
fen nicht benützt, mit 10 Franken gebüsst werden (Art. 47 Abs. 1
und Art. 50a Abs. 1 VRV).
TCS Info 1–2013
Thuner Fussgänger streifen im Test05
funktionierte. Solches war auch bei einem wei-
teren Streifen zu bemängeln. Weiter waren ver-
schiedenste Sichthindernisse feststellbar. Bei
einem Streifen war ein am Strassenrand war-
tendes Kinder wegen eines Gebüschs nicht er-
kennbar. Oder parkierte Taxis und Blumentöpfe
auf dem Trottoir verhinderten eine genügende
Sichtbarkeit. Bei einem andern Streifen war zwar
eine Beleuchtung vorhanden, aber der Streifen
wegen des Schattenwurfs von Bäumen nicht er-
kennbar. Auch mobile Sichthindernisse gab es,
so zum Beispiel einen wartenden Bus an einer
Haltestelle direkt vor einem Fussgängerstreifen.
Bei einem Streifen von elf Metern Länge fehlte
eine Schutzinsel in der Mitte der Strasse.
Insgesamt wurde der Zustand der zehn in Thun
unter suchten Streifen mehrheitlich als ausrei-
chend bis gut eingestuft. Bemängelt wurden
nebst den Sichthindernissen zu hohe Randsteine
oder eine zu grosse Rampen neigung, wodurch
Rollstuhlfahrern das Über queren der Strasse
erschwert wird. Bei zwei Streifen fehlten die
Leitsysteme für Sehbehinderte. Als potenziell
gefährlich erwies sich kein Fussgängerstreifen.
Fünf Streifen sind grund sätzlich in Ordnung (ei-
ner gut, vier ausreichend), fünf mangelhaft. Bei
diesen ist die Verkehrssicherheit nicht ausrei-
chend gewährleistet.
Erste Massnahmen
Die Ergebnisse des Tests wurden Rolf Maurer
vom Tiefbauamt der Stadt Thun vom Präsi-
denten des TCS-Landesteils Berner Oberland
persönlich vorgestellt. Die Stadt zeigte sich
dankbar und betrachtet die Befunde als eine
wichtige Grundlage. Sofort wurden die nicht
funktionierenden Strassenlampen instand ge-
stellt. Zudem erhielt die für die Strassenbeleuch-
tung zuständige Energie Thun den Auftrag, die
Beleuchtung bei Fussgängerstreifen intensiver
zu kontrollieren. Die Ergebnisse des TCS-Fuss-
gängerstreifentests werden nun vom Tiefbau-
amt im Detail mit anderen Prüfergebnissen –
auch der Kanton testet regelmässig – verglichen.
Der TCS bleibt am Ball und wird die überprüften
Streifen weiterhin beobachten und kontrollieren,
insbesondere auch auf getroffene Massnahmen.
Eduard Müller
Das TCS-Prüfteam an der Arbeit.
TCS Info 1–2013
06
Nur Fahrzeuge von Berufsfah-
rern verfügen über geeichte Ta-
chos. Wir andern müssen uns
mit mehr oder weniger zutref-
fenden Anzeigen abfinden. Da
die meisten Tachos eine zu hohe Geschwindig-
keit anzeigen, führt manche vermeintliche Über-
tretung im Falle einer Kontrolle nicht zu einer
Busse. Zur Ungenauigkeit des Tachos addiert
sich auch noch der gesetzliche Sicherheitsab-
zug, der die Ungenauigkeit eines Messgerätes
kompensiert. Verlass ist allerdings weder auf das
eine noch das andere: Der gesetzliche Abzug
hängt vom Messverfahren ab, und über die Ge-
Anzeige
nauigkeit des Tachos gibt nur ein Tachotest Aus-
kunft (siehe Kasten).
Bei den polizeilichen Geschwindigkeitskontrol-
len kommen immer häufiger die genaueren La-
sermessgeräte zur Anwendung, so auch im Kan-
ton Bern. Für sie betragen die Abzüge gemäss
Verordnung des Bundesamts für Strassen
(ASTRA) 3 km/h für Geschwindigkeiten bis 100
km/h, 4 km/h für Geschwindigkeiten von 101 bis
150 km/h und 5 km/h für Geschwindigkeiten ab
151 km/h. Für die älteren Radargeräte betragen
die entsprechenden Sicherheitsmargen 5, 6 und
7 km/h. Die Sicherheitsabzüge sind technischer
Natur und haben laut ASTRA «nicht den Zweck,
dem betroffenen Lenker ein Geschenk zu ma-
chen». Sie sollen bloss sicherstellen, dass keine
Verzeigung mit einer höheren Geschwindig-
keitsmessung erfolgt als die tatsächlich ge-
fahrene Geschwindigkeit.
Verschärfend kommt hinzu, dass die Polizei
beim Ausstellen von Bussen den Begriff «Baga-
tellfall» enger auslegt als früher. Und Achtung:
Radarwarngeräte sind verboten. Darunter ge-
hörten auch die Apps, die sich auf Smartphones
installieren lassen und oft Bestandteil von Kar-
tendiensten sind. uh
Aktion TachotestBeim Tachotest wird die Tachoanzeige bei 30, 50, 80, 100 und 120
mit der effektiv gemessenen Geschwindigkeit verglichen und in
einem Messprotokoll festgehalten.
Datum: Mittwoch, 20. Februar 2013
Orte: Technische Zentren TCS Ittigen, Thun-Allmendingen und
Biel
Testdauer: je nach Fahrzeugtyp 15 bis 30 Minuten
Kosten: Aktionspreis für TCS-Mitglieder Fr. 10.– (für Nichtmit-
glieder gilt der Normalpreis von Fr. 35.–)
Anmeldung:
– für Ittigen und Thun-Allmendingen Telefon 031 356 34 56
– für Biel Telefon 032 341 41 76
Der Tacho zeigt selten die
effektive Geschwindigkeit an.
Kaum ein Tacho misst genauUngenaue Tachoanzeigen und engere Toleranzen bei
Geschwindigkeitskontrollen können rasch eine Busse zur
Folge haben. Ein Tachotest schafft Gewissheit.
Aktionexklusiv für
TCS-Mitglieder
TCS Info 1–2013
07
Bei der Übernahme eines neu erworbenen Au-
tos gehört zwar eine Instruktion zum Pflichtpro-
gramm. Doch bald einmal tauchen Fragen auf.
Wer sich nicht durch die Bedienungsanleitung
kämpfen mag, lässt sich das Fahrzeug am besten
nochmals erklären. Von einem Experten des
TCS. Die Dienstleistung «Was kann mein Auto?»
wird in den Technischen Zentren Ittigen und
Thun-Allmendingen angeboten. In fünf Viertel-
stunden kann man sich die Funktionen des Au-
tos nochmals auf verständliche Weise zeigen
lassen. Nach der Terminvereinbarung – minde-
stens eine Woche im Voraus – ruft der Experte
an, um sich nach besonderen Anliegen erkundi-
gen. Im Preis von Fr. 150.– für TCS-Mitglieder
und Fr. 300.– für Nichtmitglieder sind die Vorbe-
reitung und die Besprechung inbegriffen.
Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon
031 356 34 56 oder mit einem E-Mail.
Was kann mein Auto?Auch wenn ein Verkehrsunfall für Fahrer und
Mitfahrende glimpflich ausgeht, stellen sich so-
fort Rechtsfragen. Was nach einem Unfall auf
einen zukommt, was man tun und was unter-
lassen soll, erfährt man am informativen TCS-
Abend «Rechtliche Folgen eines Verkehrsun-
falls». Rechtsanwalt Eduard Müller erläutert
anhand von Beispielen auf einfache und ver-
ständliche Weise die strafrechtlichen, adminis-
trativen und haftpflichtrechtlichen Folgen eines
Unfalls und vermittelt praxisnahe Ratschläge. Für
TCS-Mitglieder ist der Anlass kostenlos, Nicht-
mitglieder zahlen 30 Franken. Folgende Orte
und Daten stehen zur Auswahl:
– Technisches Zentrum TCS Ittigen: Dienstag,
2. April und Montag, 8. April 2013, 19.00 Uhr
– Technisches Zentrum TCS Thun-Allmendin-
gen: Mittwoch, 30. Oktober 2013, 19.00 Uhr
Anmeldung unter Telefon 031 356 34 56.
Rechtsfragen bei Unfall
Verkaufsrekord. In der Schweiz
wurden im Jahr 2012 mit einem
Plus von 2,9 Prozent erneut
mehr neue Autos verkauft als im
Vorjahr. Mit mehr als 328 000
Neufahrzeugen wurde das Re-
kordergebnis aus dem Jahr
1989 nur knapp verpasst.
Festzustellen war ein Trend zu
Diesel-Fahrzeugen und zu all-
radgetriebenen Modellen, sowie
auch zu Alternativantrieben,
aller dings auf tiefem Niveau.
Kurz und bündigBlau metallic. Die Autobahnvi-
gnette 2013 ist in metallischem
Blau gehalten und ab 1. Februar
ein Muss für alle, die sich nicht
bloss auf Haupt- und Neben-
strassen bewegen wollen. Die
Vignette ist bei Tankstellen und
Garagen, an den Schaltern der
Post sowie bei den Strassenver-
kehrsämtern und Zollstellen er-
hältlich. Verfallene Vignetten
sind von der Frontscheibe zu
entfernen.
Eingeschränkt. Seit Anfang Jahr
ist die Schneeräumung auf rund
300 von 2100 Kilometern Berner
Kantonsstrassen eingeschränkt.
Dies ist eine Folge von Budget-
kürzungen, die der Grosse Rat in
der Novembersession beschloss.
Auf den betroffenen Strassenab-
schnitten bleibt der Schnee län-
ger liegen, und es besteht die
Gefahr von Eisglätte. Teilweise
kann ein Kettenobligatorium er-
lassen werden.
Campingbörse. Gut erhaltene,
nicht mehr benötigte Camping-
artikel können an der Börse des
Camping Clubs Bern am Sams-
tag, 16. März 2013, 9 bis 12 Uhr,
auf dem Areal der Sekundar-
schule Worb angeboten wer-
den. Die Standgebühr beträgt
15 Franken. Wohnwagen und
Anhänger können nur auf Fotos
gezeigt werden. Weitere Aus-
künfte sind erhältlich unter Tele-
fon 033 437 79 71.
Mit welchen rechtlichen Folgen ist nach einem Unfall zu
rechnen?
Alle Funktionen kann man sich vom TCS- Experten erklären
lassen.(F
oto:
Urs
Hub
er)
Kaum ein Tacho misst genau
TCS Info 1–2013
08
Die obligatorische Abgaswartung wurde im Jahr
1986 als Massnahme zur Verbesserung der Luft-
qualität eingeführt. Seither mussten Fahrzeuge
alle zwei Jahre zum obligatorischen Abgastest in
die Garage. Der TCS sprach sich schon lange für
die Lockerung der Abgastests aus. Denn neuere
Autos und Lastwagen – fast zwei Drittel aller
Fahrzeuge – sind mit einem bordeigenen Dia-
gnosesystem (On-Board-Diagnosesystem OBD)
ausgerüstet. Dieses überwacht die Abgase und
zeigt Fehler an. Nun ist es so weit: Solche Fahr-
zeuge müssen nur noch dann in die Werkstatt,
wenn die Systemwarnlampe im Armaturenbrett
eine Fehlfunktion anzeigt. Leuchtet die gelbe
oder orange Kontrollleuchte dauernd auf, muss
das Auto innerhalb eines Monats in die Garage
gebracht werden, um den Mangel beheben zu
lassen. Das Mitführen des Abgaswartungsdoku-
ments und der Abgaskleber sind für Fahrzeuge
mit OBD nicht mehr nötig.
Fahrzeuge ohne Testpflicht
Wie ist zu erkennen, ob ein Auto von der Abgas-
wartungspflicht befreit ist?
∞ Im Armaturenbrett muss beim Einschalten der
Zündung die gelbe oder orange OBD-Kon-
trollleuchte aufleuchten, nach dem Starten des
Motors jedoch erlöschen. Leuchtet diese
Warn lampe auf, während der Motor läuft, so
muss das Fahrzeug überprüft werden.
∞ Im Fahrzeugausweis sind für leichte Motor-
fahrzeuge die Felder 33 und 72 zu beachten.
Neuerungen bei AbgastestFür Fahrzeuge mit einem eingebauten Diagnosesystem entfällt ab diesem Jahr die
obligatorische Abgaswartungspflicht.
Im Feld 33 darf das Fahrzeuggewicht maximal
3500 kg betragen. Im Feld 72 muss einer der
folgenden Emissionscodes eingetragen sein:
B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05
oder A07 bei Autos mit Benzin- oder Gasmo-
tor; B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05
oder A07 bei Autos mit Dieselmotor.
∞ Im Fahrzeugausweis für schwere Motorfahr-
zeuge sind die Felder 33, 36 und 72 zu beach-
ten. In Feld 33 muss das Fahrzeuggewicht über
3500 kg betragen. In Feld 36 muss ein Datum
nach dem 30. September 2006 eingetragen
sein. In Feld 72 muss einer der folgenden Emis-
sionscodes eingetragen sein: E04, E05, E06,
A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19 oder A26.
Für alle Fahrzeuge ohne eingebautes Diagnose-
system und dementsprechend ohne obige Ver-
merke im Fahrzeugausweis ändert sich nichts:
Sie müssen weiterhin regelmässig zur obligato-
rischen Abgaswartung in die Werkstatt gebracht
werden, das Abgaswartungsdokument ist mit-
zuführen, und der Abgaswartungskleber muss
angebracht sein.
Eduard Müller
Die OBD-Warnleuchte muss nach dem Starten des Motors
erlöschen.
Der Fahrzeugausweis gibt Auskunft über das Vorhandensein
eines eingebauten Diagnosesystems.
(Fot
os: U
rs H
uber
)
Landesteil
Bern-Mittelland
TCS Info 1–2013
09
Raser werden seit diesem Jahr härter angefasst.
Auch andere Vorschriften sind verschärft wor-
den.
Im Juni letzten Jahres stimmten National- und
Ständerat dem Verkehrssicherheitsprogramm
«Via sicura» zu. Dieses bezweckt, die Zahl der
Verkehrstoten und Schwerverletzten auf Schwei-
zer Strassen zu senken. Ein erster Teil der vom
Parlament beschlossenen Massnahmen ist seit
Beginn dieses Jahres in Kraft. Weitere folgen in
den beiden nächsten Jahren.
Eine neue Bestimmung gilt für Lernfahrten. Per-
sonen, die nur den Führerausweis auf Probe be-
sitzen, dürfen nicht mehr begleiten.
Strenger geworden sind auch die Regeln bezüg-
lich Fahreignung und Fahrkompetenz. Wer er-
wischt wird beim Fahren unter dem Einfluss
von Betäubungsmitteln, bei extremen Über-
tretun gen von Geschwindigkeitslimiten oder bei
Ausbremsmanövern – sogenannten Schikane-
stopps – wird sich künftig obligatorisch einer
Untersuchung seiner Fahreignung unterziehen
müssen.
Massnahmen gegen Raser
Nicht für Normalfahrer bei geringfügiger Tem-
poüberschreitung, aber für Raser wird es jetzt
ernst. Als Raser gilt, wer in einer Tempo-30-Zo-
ne mit mehr als 70 km/h, wer innerorts anstatt
mit 50 mit 100 km/h, wer ausserorts anstatt mit
80 mit 140 km/h und wer auf der Autobahn an-
statt mit 120 mit 200 km/h erwischt wird. Der
Führerausweis wird für mindestens zwei Jahre
entzogen. Im Wiederholungsfall ist der Ausweis
für immer weg. Ausnahmsweise kann die Fahr-
bewilligung nach zehn Jahren wieder erteilt
werden, aber nur bei Vorliegen eines positiven
verkehrspsychologischen Gutachtens. Zudem
wird die Strafandrohung bei Raserdelikten ver-
schärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von
einem Jahr, und die Höchststrafe wird auf vier
Jahre angehoben. Bei krassen Geschwindig-
keitsübertretungen, aber auch bei andern gro-
ben Verletzungen von Verkehrsregeln, kann das
Fahrzeug eingezogen und verwertet werden,
«sofern der Täter oder die Täterin dadurch von
der Begehung weiterer Delikte abgehalten wer-
den kann», wie es in der Mitteilung des Bundes-
amtes für Strassen heisst.
Radarwarn-App verboten
Verboten sind neu Radarwarnungen und alle
«öffentlichen oder entgeltlichen Warnungen vor
Verkehrskontrollen». GPS-Navigationsgeräte mit
Radarwarnfunktionen sind somit neu den schon
bisher verbotenen Radarwarngeräten gleichge-
stellt. Das gilt auch für Handys wie das iPhone,
auf welchen eine App mit Radarwarnfunktion
installiert werden kann.
Neue Bestimmungen gibt es überdies für Rad-
fahrende und Fuhrleute: Wer auf einer Haupt-
strasse Velo fahren will, muss mindestens sechs
Jahre alt, wer ein Tiergespann lenken will, min-
destens 14-jährig sein.
wva/uh
Erste Massnahmen von «Via sicura» in Kraft
Wer dem Geschwindigkeitsrausch erliegt, riskiert seinen
Führerausweis und eine Freiheitsstrafe.
10
TCS Info 1–2013
Landesteil
Bern-Mittelland
Noch kommt der neue Wankdorfplatz mit dem
unterirdischen Kreisel vielen Benützern unge-
wohnt vor. Wie ist er zu befahren?
Je nach Fahrziel ist der neue, im November er-
öffnete Wankdorfplatz anders zu queren. Wer –
aus welcher der vier Richtungen auch immer –
gerade aus fahren will, kann sich an die ober -
irdischen Fahrspuren halten. Velos müssen das
sowieso. Das Wankdorfzentrum ist nur vom
Kreisel her zugänglich. Die Lichtsignale sind be-
darfsgesteuert und wechseln rasch zwischen rot
und grün. Etwas störend sind die sichtbehin-
dernden Mauern mitten auf dem Platz. Sie ver-
unmöglichen vor dem Queren der kreuzenden
Fahrbahn einen kontrollierenden Blick nach links
und rechts und damit die Gewissheit, dass ja kein
anderer Verkehrsteilnehmer das Rotlicht miss-
achtet und einem in die Flanke fährt. Wer dieses
ungute Gefühl vermeiden will, taucht auch für
die Geradeausfahrt in den tieferliegenden Krei-
sel hinunter. Erst recht ist dies erforderlich bei
einem beabsichtigten Richtungswechsel, denn
Abbiegen oberirdisch ist verboten.
Zweispurig unter dem WankdorfplatzZwei Spuren
Der unterirdische Kreisel ist aus allen vier Rich-
tungen zugänglich und kann in alle vier Rich-
tungen wieder verlassen werden. Da er zwei-
spurig angelegt ist, erfordert er erhöhte
Aufmerksamkeit, vor allem wenn ein Spurwech-
sel nötig wird. Zweispurige Kreisel sind bei uns
eher selten anzutreffen und werden von nicht
wenigen Autofahrern wenn möglich gemieden.
Dabei ist alles nur halb so schlimm.
Die Wahl der Spur ist grundsätzlich frei. Idealer-
weise wählt man die rechte Spur, wenn man den
Kreisel bei der nächsten oder übernächsten Aus-
fahrt wieder verlassen will, jedoch die linke für
die späteren Ausfahrten. Wer von der inneren
auf die äussere Spur wechseln muss, hat den
dortigen Fahrzeugen den Vortritt zu lassen.
Kursangebot
Wer sich mit dem neuen Wankdorfkreisel näher
vertraut machen möchte, findet an einem spezi-
ellen Kurs des TCS Gelegenheit dazu. Nach einer
mündlichen Einführung im Technischen Zen-
trum des TCS in Ittigen besteht die Möglichkeit,
den Kreisel als Mitfahrer praktisch zu erleben.
Beachten Sie die Ausschreibung auf Seite 14.
uh
Sowohl die Zufahrt wie der Kreisel selbst sind zweispurig
angelegt.
So fährt man in einen Kreisverkehrsplatz
∞ Vor dem Kreisel die Fahrt verlangsamen.
∞ Den Fahrzeugen von links den Vortritt gewähren, auch wenn
sie noch nicht im Kreisel sind.
∞ Wenn es im Kreisel mehrere Fahrstreifen gibt, hängt die Wahl
des Fahrstreifens von der beabsichtigten Ausfahrt ab: rechter
Streifen beim rechts abbiegen oder geradeaus fahren, linker
Streifen beim Abbiegen nach links.
∞ Beim Einfahren in den Kreisel ist eine Richtungsanzeige nicht
nötig, doch es kann nützlich sein, vor allem beim Abbiegen
nach rechts.
∞ Keinen Vortritt hat, wer den Fahrstreifen wechseln will.
Frühzeitiges Beobachten und entsprechende Zeichengabe
sind unerlässlich.
∞ Das Verlassen des Kreisels ist frühzeitig mit dem Blinker
anzuzeigen.
∞ Radfahrer müssen sich nicht rechts halten, sondern können
im Fahrstreifen mittig fahren.
TCS Info 1–2013
11Landesteil Bern-Mittelland
Kurse & Anlässe
Hauptversammlung 2013Die Hauptversammlung des TCS Bern-Mittelland findet am
Dienstag, 23. April 2013, um 19.00 Uhr
im Restaurant Kreuz in Belp statt.
Die Traktandenliste wird im «TCS Info» 2/2013 veröffentlicht.
Anträge, die auf die Traktandenliste aufgenommen werden
sollen, müssen dem Vorstand mindestens drei Wochen vor der
Versammlung schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.
Programm Saison 2013 der Wintersportschule TCS
Ski-, Snowboard- und Telemarkkurse für Erwachsene, Jugendliche
und Kinder aller Stärkeklassen im Berner Oberland
Kurstage:
– Samstag, 26. Januar 2013, Wiriehorn
– Sonntag, 27. Januar 2013, Wiriehorn
– Sonntag, 3. Februar 2013, mit Rennen
Ersatztag:
– Sonntag, 10. Februar 2013
Kursorte:
Axalp, Jaunpass, Wiriehorn und andere, je nach Schneeverhältnissen
Kurspreise:
Einzelne Kurstage TCS-Mitglieder Nicht-Mitglieder
– Erwachsene CHF 30.– CHF 35.–
– Kinder CHF 20.– CHF 25.–
– Kinder Halbtage* CHF 15.– CHF 20.–
* «Ski-Anfänger», nur am Nachmittag ab 13.00 Uhr
Nicht inbegriffen sind die Kosten für Skilift, Verpflegung und Reise.
Verbilligte Tageskarten werden ausschliesslich an Kursteilnehmer/
-innen abgegeben.
Übernachtung:
Wochenende 26./27. Januar 2013: falls erwünscht, selber zu
organisieren.
Durchführung:
Interessierte erkundigen sich am Freitag vor dem Kurs tag über
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Test & Training TCS.
Kursorte:
1. Tag
∞ Verkehrssicherheitszentrum Stockental in Niederstocken
∞ Verkehrssicherheitszentrum Derendingen
∞ Fahrtrainingszentrum Lignières am Bielersee
2. Tag
∞ Technisches Zentrum TCS in Ittigen (Parkplätze vorhanden,
gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar)
∞ Verkehrssicherheitszentrum Stockental in Niederstocken
∞ Technisches Zentrum TCS in Biel
∞ Technisches Zentrum TCS in Thun-Allmendingen
∞ Technisches Zentrum TCS in Oensingen
Zweiphasen-ausbildung
Kurse & Anlässe
14
TCS Info 1–2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse der TCS Sektion Bern (Auszug)«Die Zahl der Teilnehmenden ist bei allen Kursen beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berück-sichtigt.Die TCS Sektion Bern behält sich vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen.Erfolgt eine Umbuchung oder Annullierung 10 oder mehr Tage vor der Veranstaltung, wird keine Gebühr fällig. Bei späterer Abmeldung werden Annullierungsgebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in Rechnung gestellt. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs wird das Kursgeld nicht zurückbezahlt.Die Mitgliederpreise gelten für TCS-Mitglieder und im gleichen Haushalt lebende Partner oder Partnerinnen und Kinder.»Die vollständigen AGB sind unter www.sektionbe.tcs.ch einzusehen oder beim Sekretariat TCS Sektion Bern erhältlich.
Mit dem Auto sparsam, leise und sicher unterwegs sein
Am Steuer des Kursfahrzeuges (ein eigenes Fahrzeug wird am Kurs
nicht benötigt) zeigen wir Ihnen, was es heisst, moderne Moto-
rentechnik für Treibstoff sparendes Fahren auszunutzen. Beim
Vergleich der Messdaten vorher/nachher stellen Sie fest: gleiche
Strecke, gleiche Durchschnittsgeschwindigkeit – aber ca. 10%
Minderverbrauch! Damit schonen Sie die Umwelt und Ihren Geld-
beutel. Dass Sie dabei erst noch entspannter und sicherer fahren,
ist kein leeres Versprechen.
– Auf der ersten Fahrt werden mit Hilfe von Messgeräten
verschiedene Daten erfasst.
– In der anschliessenden kurzen Theorie erfahren Sie, wie Sie
vorausschauend, niedertourig, stressfrei und sicher unterwegs
sein können.
– Auf der zweiten Messfahrt praktizieren Sie unter Anleitung
des Instruktors den angepassten Fahrstil. Anschliessend werden
die Ergebnisse verglichen.
Bemerkung: Falls Sie ausschliesslich mit Automat fahren, teilen
(Parkplätze vorhanden, erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln
in wenigen Gehminuten ab RBS-Station Papiermühle)
Für Firmen, Clubs, Vereine usw. organisieren wir geschlossene
Kurse.
Dieser Kurs ist durch die Quality Alliance Eco-Drive zertifiziert.
Eco-Drive®
Anmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch, [email protected] oder Telefon 031 356 34 56Bei Nichterscheinen oder zu später Abmeldung werden Ihnen Annullierungsgebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in Rechnung gestellt.
Kurse & AnlässeKreisverkehr Wankdorfplatz
Sicherheit durch Kennen und Verstehen des Kreisverkehrs
In drei kurzweiligen Stunden wird Ihnen das richtige Verhalten im
und um den Kreisverkehrsplatz aufgezeigt. Besonders im Fokus ist
der neu eröffnete Wankdorfplatz in Bern. Nach einer theoretischen
Einführung im Kursraum des Technischen Zentrums Ittigen geht es
auf die Strasse. Sie werden als Beifahrende erleben, wie der Wank-
dorfplatz aus allen Richtungen befahren wird. Ein TCS-Instruktor
vermittelt Ihnen Tipps und Tricks und zeigt das richtige Verhalten
im Kreisel auf.
Bemerkung: Für diesen Kurs ist kein eigenes Fahrzeug nötig.
Anmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch, [email protected] oder Telefon 031 356 34 56Bei Nichterscheinen oder zu später Abmeldung werden Ihnen Annullierungsgebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in Rechnung gestellt.
Der Kurs für alle Roller- und Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug
selbst pflegen und in Schuss halten wollen
Wir bringen Licht ins Dunkel. In kleinen Gruppen und mit einem
Fachmann werden unter anderem folgende Punkte am eigenen
Thunstrasse 63, 3000 Bern 6 Mo – Fr 8.30 – 12 / 13 – 17 Uhr, Sa geschlossen
Kontaktstelle Bern1
Verkehrssicherheitszentrum10
Fahrsicherheitskurse Zweiphasenausbildung
Test & Training TCS, VSZ Derendingen, 4552 Derendingen Tel. 058 827 15 00, Fax 058 827 50 27 [email protected]
Mit TCS Reisen wandeln Sie im verträumten Südengland auf den Spuren von Rosamunde Pilcher. Sie lernen die Original-Schauplätze ihrer Romane und Filme kennen und besuchen Orte, die in ihrem Leben eine wichtige Rolle gespielt haben. Die malerische Region hat jedoch noch viel mehr zu bieten: wilde Landschaften, grüne Weiden, raue Moore, bizarre Felsküsten, prächtige Gärten, idyllische Fischerdörfer und imposante Herrenhäuser. Nicht nur Rosamunde Pilcher-Fans werden von dieser Reise begeistert sein!
Auf den Spuren von Rosamunde Pilcher
Reiseprogramm 8 Tage/7 Nächte
8.�–�15. Juni 2013, 22.�–�29. Juni 2013,21.�–�28. September 2013
1. Tag: Zürich – London – Brighton – Worthing Flug Zürich–London. Kurze Stadtrundfahrt. Wei-terfahrt in die attraktive Küstenstadt Brighton. Übernachtung in Worthing, West Sussex.
2. Tag: Salisburg – Stonehenge – Exeter Sie lernen die ersten Film-Schauplätze kennen: das mittelalterliche Salisbury («Sturm der Liebe») sowie die Steinkreis-Anlage von Stonehenge («Die Liebe ihres Lebens»). Übernachtung in Exeter.
3. Tag: Dartmoor – CornwallFahrt durch die fantastische Moorlandschaft von Exeter, wo u.a. «Ende eines Sommers» gedreht wurde. Besichtigung der Buckfast Abbey, eines der noch wenigen aktiven Klöster in Grossbritan-nien. Der prächtige Landsitz Mount Edgecumbe mit der eindrucksvollen Parkanlage diente oft als Filmkulisse. Übernachtung in Cornwall.
4. Tag: CornwallDie idyllischen Fischerdörfer Looe und Polperro boten herrliche Schauplätze für einige Filmen. Besuch des Konservatoriums «Eden Project» mit über 1 Mio. verschiedener Pfl anzen. Üppige Vegetation fi nden Sie auch im märchenhaften botanischen Garten Lost Garden of Heligan. Zum Abschluss lernen Sie in einer Brauerei die Cider-Herstellung kennen (Degustation). Über-nachtung in Cornwall.
5. Tag: CornwallFahrt nach Marazion. In diesem traditionellen Ha fendorf schrieb R.¢ Pilcher die Romane «Die Muschelsucher» und «Nach Hause kommen». Auf der gegenüberliegenden Seite der maleri-schen Bucht befi ndet sich der berühmte Aus-blickspunkt St.¢ Michaels Mount. Nachmittags Spaziergang durch den weitläufi gen Glendurgan Garden mit seiner farbenfrohen Vegetation. Über-nachtung in Cornwall.
6. Tag: CornwallHeute besichtigen Sie wichtige Orte aus Rosa-munde Pilchers Leben, so das Hafenstädtchen Lelant und die idyllische Küstenlandschaft ihrer Kindheit. Die fantastische Region diente u.a. als Kulisse für den Film «Klippe der Liebe». Eine nos-talgische Dampf- oder Dieselzugsfahrt bringt Sie nach Bodmin. Erkennen Sie den Bahnhof aus den verschiedenen Filmen wieder?
7. Tag: Cornwall – BristolPrideaux Place, ein atemberaubend schönes Anwesen aus dem 16. Jahrhundert, zählt zu den bekanntesten Schauplätzen (u.¢a. «Das Geheimnis der weissen Taube»). Geniessen Sie die roman-tische Atmosphäre und die ländliche Idylle. In den historischen Räumen wird Ihnen ein typisch bri tischer Nachmittagstee serviert. Übernachtung in Bristol.
8. Tag: Bath – London – ZürichAuf der Rückfahrt nach London machen Sie Halt in Bath, berühmt für seine historischen Bauten und seine Bäder. Abends Rückfl ug nach Zürich.
Ihre Hotels:
Übernachtungen in landestypischen, gemüt-lichen 3*-Hotels, inkl. Halbpension. Die Nacht in Exeter verbringen Sie in einem historischen Schloss hotel.
Preise für TCS-Mitgliederpro Person in CHF
Doppelzimmer CHF 2340.–
Zuschläge
Einzelzimmer CHF 245.–
Für TCS-Nichtmitglieder CHF 200.–
TCS-Frühbucherrabatt CHF 50.–
Reduktion für TCS-Mitglieder bei Buchung bis 3 Monate vor Abreise.
Inbegri� en• Flug Zürich–London Heathrow und zurück mit Swiss International Air Lines, Economy Class • Flughafentaxen/Treibstoff zuschlag (CHF 189.–) • 7 Übernachtungen in 3*-Hotels, inkl. Halb-pension • TCS-Reiseleitung ab/bis Zürich • Lo-kale Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort • Transport im komfortablen Reisebus • Transfers, Besichtigungen und Eintritte gem. Programm
Nicht inbegri� en• alle persönlichen Auslagen • nicht erwähnte Mahlzeiten und Getränke • Trinkgelder • Annul-lations- und Rückreiseversicherung. Wir emp-fehlen den TCS ETI-Schutzbrief Europa • Dos-siergebühr und Gebühren für Bezahlung mit Kreditkarte
AnnullationsbedingungenEs gelten die Reise- und Vertragsbedingungen von Kuoni Reisen AG. Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen
Organisation: Kuoni Reisen AG Programm- und Preisänderungen infolge Treib-stoff zuschlägen oder lokalen Steueranpassun-gen bleiben vorbehalten.
Anmeldung unter www.tcs-beo.ch oder Telefon 031 356 34 56 Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Bei Nichterscheinen werden Gebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in Rechnung gestellt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und eingeteilt.
Die Navi-Kurse
sind beliebt.
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ern 6Fussgänger-
streifen im Test
Seite 4
Sektion Bern
TCS Info 1–2013 | Ausgabe OberaargauEin Tacho-Test zeigt die Genauigkeit des Tachos | 6
Abgastest für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig | 8
Blechschaden?Kommen Sie direkt zu uns – wir erledigen alles für Sie!
Grabenloser Leitungsbau bedingteine umfassende Infrastrukturmit leistungsfähigen Geräten, vielFachwissen und Erfahrung.Die Bernhard Bau GmbH unddie Witschi AG gelten als aus-gewiesene Spezialisten in diesemFachbereich des Tiefbaus.Die beiden Partner haben ihreKapazitäten gebündelt undein neues Unternehmen für dengrabenlosen Leitungsbaugegründet: die Microtunnel AG.
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Landesteil
Oberaargau
TCS Info 1–2013
11
Seit seiner Sanierung Ende 2011 sorgt der Krei-
sel im Langenthaler Hard für Unsicherheit.
Fahrlehrer Paul Germann sagt, auf was man
achten muss.
2011 wurde der Kreisel Hard in Langenthal um-
gestaltet und ausgebaut. Für über 2 Millionen
Franken wurden unter anderem der Durchmes-
ser von 32 auf 36 Meter vergrössert, die Zu-
fahrten von Aarwangen und Bützberg her auf
zwei Spuren erweitert und die Situation für den
Langsamverkehr optimiert, wie es damals von
Kantonsseite hiess.
Sicherer geworden ist der Kreisel aber deswe-
gen nicht. Vielmehr sorgt er für Verunsicherung.
Der Grund: Optisch wirkt der Hard-Kreisel wie
ein Doppelspurkreisel. In Tat und Wahrheit han-
delt es sich aber um einen einfachen Kreisel, bei
dem die beiden Spuren wegen der zu schmalen
Fahrbahnbreite lediglich mit einer gestrichelten
Linie angedeutet sind.
Brenzlige Situationen
Zur Verwirrung tragen auch die beiden Einspur-
strecken aus Richtung Aarwangen und Bützberg
bei. Autofahrer, die bei der ersten Ausfahrt rechts
abbiegen wollen, spuren rechts ein, jene die eine
spätere Ausfahrt nehmen, fahren auf dem linken
Fahrstreifen – so zumindest die Idee. Ein Augen-
Hard-Kreisel in Langenthal sorgt für Verwirrung
schein zeigt aber ein anderes Bild: Vor allem
Ortsunkundige – aber nicht nur sie – sind über-
fordert und fahren auf der äusseren statt auf der
inneren Spur geradeaus, was regelmässig zu ge-
fährlichen Situationen führt, wenn zwei Fahr-
zeuge den Kreisel gleichzeitig verlassen wollen.
Für Fahrlehrer Paul Germann (Obersteckholz) ist
der Fall an sich klar. Beim Hard-Kreisel handelt
es sich um einen einspurigen Kreisel mit den
entsprechenden Regeln (siehe Kasten). Klar sei
die Sachlage auch bei den beiden Einspurstre-
cken für die Rechtsabbieger. Die Situation sei
zwar in der Tat etwas unglücklich – aber es gelte
das gemalte Einspurfeld. «Wer rechts abbiegen
will, muss rechts einspuren, alle anderen neh-
men den linken Fahrstreifen», stellt der für den
TCS tätige Fahrlehrer klar. Zwingend sei es da-
her, die Fahrstreifenaufteilung auch auf den bei-
den Vorwegweisern zu vermerken, was bis heu-
te nicht der Fall ist.
Rücksicht nehmen
Handlungsbedarf sieht Paul Germann auch bei
den Automobilisten. Würde mehr Rücksicht auf-
einander und vor allem auf die schwächeren
Verkehrsteilnehmer genommen, wäre vieles
kein Problem. Viele Fahrzeuglenker seien abge-
lenkt – zum Beispiel durch Telefonieren – oder
drängten mit zu grossem Tempo in die Kreisel.
Der Fahrlehrer appelliert an eine gewisse Tole-
ranz und Gelassenheit beim Befahren von Krei-
seln – «erst dann entfalten Kreisel ihre ge-
wünschte Wirkung zur Verflüssigung des Ver -
kehrs» – siehe auch Kursangebot S. 14. mmh
Sorgt für Verwirrung statt Sicherheit: Einspurfeld für Rechts-
abbieger beim Hard-Kreisel in Langenthal.
Richtiges Verhalten im Kreisel
– Vor dem Einfahren das Tempo verringern
– die im Kreisel von links kommenden Fahrzeuge haben
Vortritt
– richtig blinken: Blinken bei der Einfahrt ist nicht notwendig
(geduldet wird das Rechtsblinken bei der Einfahrt, falls man
den Kreisel gleich bei der ersten Ausfahrt wieder verlässt
oder wie im Falle des Hard-Kreisels für Rechtsabbieger ein
separates Einspurfeld besteht); zur Ausfahrt immer rechts
blinken; links wird nie geblinkt
– mehrspurige Kreisel: wer die erste oder zweite Ausfahrt
nimmt, bleibt auf der äusseren Spur; wer den Kreisel später
verlässt, wählt den linken Fahrstreifen. Achtung: Fahrstrei-
fenwechsel immer mit Blinken anzeigen und den Vortritt der
rechten Spur beachten
– Achtung: Immer auf Velofahrer im Kreisel und querende
Fussgänger nach der Kreiselausfahrt achten.
Landesteil
Oberaargau12
TCS Info 1–2013
Jahr für Jahr nutzen viele Fahrzeughalter die
Möglichkeit, ihr Auto vor Ort von den kompe-
tenten TCS-Experten gratis prüfen zu lassen.
Die amtlich anerkannten Motorfahrzeugkontrol-
len in der Prüfstrasse in Langenthal gehören zu
den beliebtesten Dienstleistungen des TCS
Ober aargau.
2013: Total 24 Prüftage
Für 2013 sind insgesamt 24 Prüftage vorgese-
hen. Die Termine sind so festgelegt, dass all-
fällige Nachkontrollen fristgerecht durchgeführt
werden können.
Die Anmeldungen laufen über das TCS-Sekreta-
riat in Bern (Anmeldetalon Seite 18); die Anmel-
dung ist auch per Internet möglich:
www.sektionbe.tcs.ch.
Motorfahrzeugkon trollen in Langenthal
Prüftage 2013
Freitag, 15. Februar
Dienstag, 12. März, Freitag, 15. März
Dienstag, 2. April, Freitag, 12. April
Dienstag, 23. April, Freitag, 26. April
Dienstag, 7. Mai, Dienstag, 14. Mai, Freitag, 17. Mai
Dienstag, 4. Juni, Freitag, 7. Juni
Mittwoch, 26. Juni, Freitag, 28. Juni
Freitag, 19. Juli
Freitag, 16. August
Dienstag, 10. September, Freitag, 13. September
Dienstag, 24. September
Dienstag, 15. Oktober, Freitag, 18. Oktober
Dienstag, 5. November, Freitag, 8. November
Freitag, 29. November
Besondere Aktionen
– Dienstag, 9. April: Aktion Caravan Gas Control
TCS-Prüfbahn Langenthal
Die Prüfbahn in Langenthal befindet sich bei der Autocenter
Frey Auto AG · 3550 LangnauG a r a g e · C a r r o s s e r i e · A u t o s p r i t z w e r kTel. 034 402 60 60 · Fax 034 402 60 76 · www.frey-auto.ch · [email protected]
Service
Service
Anzeige
Landesteil
Emmental12
TCS Info 1–2013
Am traditionellen Info-Abend im Landgasthof
Ochsen in Lützelflüh für die Jubilarinnen und
Jubilare mit 25 oder 50 Jahren TCS-Mitglied-
schaft stand zuerst das Verkehrsrecht mit all
seinen Tücken im Vordergrund, später das Kuli-
narische.
Die Sekretärin des Landesteils Emmental, Ursula
Ruch, konnte im Namen des Vorstandes und des
entschuldigten Präsidenten Max Gerber die er-
freulich hohe Zahl von 52 Jubilarinnen und Ju-
bilaren mit ihren Partnern oder Partnerinnen be-
grüssen.
Der verkehrsrechtliche Teil diente dazu, Neue-
rungen vorzustellen, Tipps zu vermitteln und
zahlreiche Fragen zu beantworten. Drei Sach-
verhalte wurden genauer unter die Lupe ge-
nommen:
∞ Wie löst man einen sogenannt ungeregelten
Fall bezüglich Vortritt?
∞ Haben die Fussgänger in der Tempo-30-Zone
beim Überqueren der Fahrbahn die gleichen
Rechte wie in der Begegnungszone?
∞ Haben fahrzeugähnliche Geräte (FäG) wie
Rollbrett oder Trottinett auf dem Fussgänger-
streifen Vortritt wie die Fussgänger?
Und immer wieder beschäftigt die Frage «Wie
fahre ich richtig im Kreisel oder im Doppelkrei-
sel?» Insbesondere die Fragen zur angepassten
Geschwindigkeit, zur richtigen Zeichengabe
oder zum Fahrstreifenwechsel im Doppelkreisel
gaben Anlass zu Diskussionen. Deshalb erstaunt
es nicht, dass viele Jubilare in der ihnen ge-
schenkten und rege genutzten Gratis-Fahrstun-
de den Kirchberg-Kreisel befahren wollten.
Nicht fehlen durfte ein Hinweis zum alljährlichen
Schwerpunkt «Schulanfang: Achtung Kinder», bei
dem der TCS zusammen mit der Polizei auf die
Gefahren hinweist. Das korrekte Verhalten gegen-
über den jüngsten Verkehrsteilnehmern ist be-
sonders wichtig, und zwar nicht nur beim Schul-
anfang, sondern während des ganzen Jahres!
Die rege Teilnahme an der freiwilligen Weiter-
bildung ist erfreulich und verdient ein grosses
Bravo. Sie bestärkt den Vorstand, damit weiter-
zufahren. So werden die Kurse «Autofahren
heute» im Frühjahr und im Herbst in Langnau, zu
verschiedenen Terminen auch andernorts in der
Sektion Bern durchgeführt (Seite 13). Bei diesen
und andern Kursen bietet sich Gelegenheit, auf
viele der immer wieder auftauchenden Fragen
Antworten zu erhalten.
Roland Schmutz, Fahrlehrer
Viele Jubilare am Info-Abend in Lützelflüh
Anzeige
Rege Teilnahme am Info-Abend für Jubilare.
AZ
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ern 6Fussgänger-
streifen im Test
Seite 4
Sektion Bern
TCS Info 1–2013 | Ausgabe Bern-SeelandEin Tacho-Test zeigt die Genauigkeit des Tachos | 6
Abgastest für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig | 8
Schutz und Sicherheit und mehr bietet der TCS | 9
Den neuen Wankdorfplatz in Bern wie befahren? | 12
Landesteil
Bern-Seeland
TCS Info 1–2013
09
Seit 115 Jahren bekunden Generationen von
Mitgliedern im Alter von 16 bis 99 Jahren der
weitaus grössten Verkehrsorganisation der
Schweiz ihre Treue. Das beweist, wie stark der
TCS in der Bevölkerung verankert ist. Mit den
Leistungen zu Gunsten seiner Mitglieder liegt er
offenbar richtig. Jedes Mitglied findet beim TCS
ein passendes Angebot, seien es Jugendliche
mit dem Cooldown-Club oder Senioren mit
einem Fahrkurs. Auf Ferienwohnungen, Hotels,
Bergbahnen, Freizeitparks, Velos, verschiedenen
Produkten, Mietwagen und Museen geniessen
TCS-Mitglieder namhafte Rabatte. Dazu kommt
ein grosses Angebot an Kursen und technischen
Dienstleistungen, mit Sonderkonditionen für
Mitglieder. TCS-Mitglieder im Landesteil Bern-
Seeland können zudem an interessanten Be-
sichtigungen, mehrtägigen Reisen oder Wande-
rungen teilnehmen.
Mit einer Erneuerungsquote von mehr als 95
Prozent ist der TCS der schweizerische Club mit
der grössten Mitgliedertreue. Im Landesteil
Bern-Seeland ist der Mitgliederbestand im ver-
gangenen Jahr um 176 auf 11 482 gewachsen. Es
lohnt sich, dabei zu sein und zu bleiben. Das
rechtzeitige Entrichten des Clubbeitrags 2013
sichert das umfassende Angebot und Hilfe in
ausserordentlichen Situationen für weitere 365
Tage.
Werner von Aesch
Schutz und Sicherheit und mehr
Der TCS ist da, wenn es drauf ankommt.
Die 72. ordentliche Hauptversammlung des TCS-
Landesteils Bern-Seeland findet am Mittwoch,
24. April 2013, im Hotel «Krone» in Aarberg statt.
Die Traktandenliste und die Anmeldemodali-
täten erscheinen im nächsten «TCS Info».
Hauptversammlung 2013
Über die Telefonnummer 0844 888 111 sind
sämtliche Auskünfte und Informationen rund
um die Uhr und an allen 365 Tagen erhältlich.
Die Strassenhilfe oder Patrouille TCS ist unter
der neuen Telefonnummer 0800 140 140 er-
reichbar. Der Anruf vom Festnetz ist gratis. Bei
einem Anruf vom Handy aus verrechnet der Mo-
bilfunknetz-Betreiber eine geringe Gebühr. Für
Fragen zu landesteilbezogenen Anlässen ist Te-
lefon 032 384 16 86 oder 079 776 59 22 zu wäh-
len oder eine E-Mail zu senden an w.vonaesch@
besonet.ch.
wva
Der Draht zum TCS
Landesteil-Delegierte/r gesucht
Der TCS-Landesteil Bern-Seeland sucht auf die
kommende Hauptversammlung hin eine Kolle-
gin oder einen Kollegen als Landesteil-Dele-
gierte/n, welche/r unseren Landesteil einmal pro
Jahr an der Delegiertenversammlung der Sek-
tion Bern vertritt. Sind Sie interessiert an Fragen
Anmeldung unter www.tcs-beo.ch oder Telefon 031 356 34 56 Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Bei Nichterscheinen werden Gebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in Rechnung gestellt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und eingeteilt.
Landesteil
Oberhasli-Brienz
TCS Info 1–2013
11
Der TCS-Landesteil Oberhasli-Brienz setzt sich
für seine Mitglieder und deren Interessen in der
Region ein. Als direkter Ansprechpartner in Ver-
kehrsfragen steht der Vorstand jederzeit zur Ver-
fügung. Im vergangenen Jahr sah er sich mit
verschiedenen Problemen konfrontiert. Er
machte beim Mitwirkungsverfahren betreffend
Fussgängerstreifen und Verkehrsberuhigungen
in Brienz eine Eingabe. Das grundsätzliche Pro-
blem aus Sicht des TCS liegt an den Einschrän-
kungen, welche den Automobilisten immer
zahlreicher auferlegt werden.
Im vergangenen Jahr konnten auch verschie-
dene Tätigkeiten zu Gunsten der Mitglieder und
potenzieller Mitglieder durchgeführt werden. So
beteiligte sich der TCS-Landesteil an der Auto-
ausstellung in der Tennishalle Meiringen, wo er
mit einem Wettbewerb und verschiedenen In-
formationen auf sich aufmerksam machte. Der
Jahresausflug für die Mitglieder führte in die
Heimat des ehemaligen Skirennfahrers Pirmin
Zurbriggen, nach Saas Allmagell.
Für die kleinste Landesteilorganisation des TCS
im Kanton Bern ist es eine Daueraufgabe, den
Bestand an Mitgliedern aufrechtzuerhalten und
die Zahl junger Mitglieder zu steigern. Das ist gar
nicht so einfach in einer Region, die von einer
Abwanderung betroffen ist.
Auch im neuen Jahr will der Vorstand offene
Fragen angehen und dazu beitragen, Lösungen
im Sinne der Automobilisten zu finden.
rr
Im Einsatz für die Mitglieder
Es ist überhaupt nicht so, dass ältere Fahrzeug-
lenker mehr Unfälle verursachen als jüngere. Die
langjährige Erfahrung zählt zu den Vorteilen,
welche ältere Fahrzeuglenker ihr Eigen nennen
können. Es ist jedoch statistisch erwiesen, dass
die Zahl der Unfälle ab Alter 75 zunimmt. Im Alter
wird die Fahrfähigkeit durch die Einbusse an
Leis tungsfähigkeit in verschiedenen Bereichen
beeinträchtigt, erst recht jedoch bei Herz- und
Kreislaufproblemen, vermindertem Sehvermö-
gen, Einschränkungen im Bereich des Bewe-
gungsapparates sowie einer Abnahme der Ge-
hirnleistung. Es gibt deshalb gute Gründe für
eine regelmässige Überprüfung der Fahrfähig-
keit. Insbesondere wer an gesundheitlichen Pro-
blemen leidet, sollte sich einer ärztlichen Unter-
suchung unterziehen. Nicht jede gesundheitliche
Beeinträchtigung muss gleich heissen, dass das
Lenken eines Autos eingestellt werden muss –
selbst bei einer leichten Demenz nicht. Das Auto
bedeutet Unabhängigkeit, was auch im Alter von
hohem Wert ist. Nützlich kann auch der Besuch
des TCS-Kurses «Autofahren heute» (Seite 13)
sein.
rr
Autofahren im Alter
An der Autoausstellung Meiringen markierte der TCS Präsenz.
Präsident Heinz Kehrli Hegerweg 10 3855 Brienz Mobil 079 375 70 78 E-Mail: [email protected]