Hiermit möchte ich mich für die langfristige Qualifizierung: "Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation..." verbindlich registrieren. ( Fax: 0385 - 5006 300 ) ______________________________________________________ Name, Vorname ______________________________________________________ Straße _____________________________________________________ Ort ______________________________________________________ Telefon ______________________________________________________ E-Mail ______________________________________________________ Einrichtung ______________________________________________________ ______________________________________________________ ______________________________________________________ Datum Unterschrift Nach Eingang Ihrer Registrierung senden wir Ihnen ein Anmeldeformular sowie unsere Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zu. Wir sind ein Unternehmen, bei dem Sie sich Ihre Weiterqualifizierung selbst zusammenstellen! Für Ihre Anmeldung kontaktieren Sie uns gern! Wir senden Ihnen dann unser Anmeldeformular und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Veranstaltungsort Psychosoziale Einrichtungen Schloss Matgendorf OT Matgendorf Schlossallee 2 17168 Groß Wüstenfelde Ansprechpartner Herr Rocco Hawelitschek Tel: 0385 - 5006 154 Fax: 0385 - 5006 300 [email protected]www.diakonisches-bildungszentrum.de Organisation & Kontakt Sozialpsychiatrie Weiterbildung Registrierung „Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation“ für Pflegefachkräfte in der ergänzenden Eingliederungshilfe in Pflegeeinrichtungen für Menschen mit psychischer Erkrankung / Behinderung und mehrfacher Behinderung Beginn: 08. / 10.07.2015
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Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation · Sozialpsychiatrie Weiterbildung Registrierung „Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation“ für Pflegefachkräfte in der ergänzenden
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Hiermit möchte ich mich für die langfristige Qualifizierung:
„SozialpsychiatrischeZusatzqualifikation“für Pflegefachkräfte in derergänzenden Eingliederungshilfein Pflegeeinrichtungen fürMenschen mit psychischerErkrankung/Behinderung undmehrfacher BehinderungBeginn: 08./10.07.2015
Mit dem Inkrafttreten der Einrichtungenpersonal-verordnung in Mecklenburg-Vorpommern wurdengemäß § 5 Absatz 8 EPersVO M-V Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger/-innen und Altenpfleger/-innen als Fachkräfte in Einrichtungen für Menschenmit psychischen Erkrankungen anerkannt
Bereits vor dieser Regelung waren Pflegefachkräftesowohl im pflegerischen wie im betreuenden sozial-psychiatrischen Bereich als Fachkräfte in diesenEinrichtungen tätig. Diese Vorgehensweise war inder Praxis anerkannt und durch Leistungs- undEntgeltvereinbarungen der Leistungsträger mit denEinrichtungen festgeschrieben. Der Landesrahmen-vertrag spricht allerdings in der Fassung vom01.07.2007 im Leistungstyps B.4 und B.5 im BereichPersonalbemessung der Maßnahmepauschale vonsozialpsychiatrisch ausgebildetem Personal.
Aus dem Inhalt des Landesrahmenvertrages gehtnach gleichlautender Meinung aller Vertragspartnerhervor, dass die Leistung der Maßnahmenpauschalezur ergänzenden Eingliederungshilfe in Pflegeein-richtungen vollständig durch Fachkräfte erbrachtwerden muss. Mit der Umsetzung der vollständigenFachkraftquote in diesem Bereich forderten dieLeistungsträger in der letzten Zeit nur Fachkräfte mitsozialpsychiatrischer Qualifikation auf der Grundlageder Regelungen des Landesrahmenvertrages ein-zusetzen und waren bei Nichteinhaltung teilweisenicht mehr zum Abschluss von Leistungs- undPrüfungsvereinbarungen als Grundlage für Entgelt-verhandlungen bereit.
Auf der Suche nach praktikablen Lösungen für unsereEinrichtungen haben wir uns dafür eingesetzt, dasses möglich ist, erfahrene Pflegefachkräfte in diesemBereich weiter zu beschäftigen.
Dazu wurde mit den Leistungsträgern vereinbart undin den einrichtungsspezifischen Leistungs- undPrüfungsvereinbarungen vertraglich festgelegt, dassPflegefachkräfte nach Durchführung einer Zusatz-qualifikation in Form des hier abgebildeten Curri-culums in der ergänzenden Eingliederung alsFachkräfte anerkannt werden.
Mit dieser Zusatzqualifikation wird damit nur imsozialpsychiatrischen Bereich der ergänzendenEingliederungshilfe eine Veränderung der Anerken-nung von Pflegefachkräften durch den Leistungsträgererreicht. In allen anderen stationären und teilstatio-nären sozialpsychiatrischen Leistungstypen desLandesrahmenvertrages werden Pflegefachkräfteohnehin vom Leistungsträger als Fachkräfte anerk-annt, wie es die Einrichtungenpersonalverordnungvorsieht.
Diese Fortbildung ist aber darüber hinaus für allePflegefachkräfte, die in sozialpsychiatrischen Ein-richtungen tätig sind, eine sinnvolle Ergänzung derfachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten auchwenn es keiner gesonderten Anerkennung bedarf.
Ziel/ ZielgruppeDie Qualififizierung richtet sich an examiniertePflegefachkräfte, die in Einrichtungen des Leistungs-typs B.4 und B.5 tätig sind. Die Teilnehmendenerwerben Kompetenzen zur personenzentriertenPlanung und Gestaltung von Förderprozessen fürMenschen mit psychischen Erkrankungen für einemaximale Teilhabe am Leben in verschiedenenBereichen.
Umfang216 UE(davon 192 UE Theorie und 24 UE Praxisprojekt).
Inhaltliche Schwerpunkte• Sozialpsychiatrie (Grundlagen)• Paradigmenwechsel in der Sozialpsychiatrie• Rechtliche Grundlagen• Pädagogische Grundlagen• Medizinische Aspekte psychiatrischer Erkrankungen Zentrale Störungsbilder• Grundlagen der Psychologie• Dialogisches Miteinander• Fachdidaktik/ Methodik• Hilfeplanung• Qualitätsmanagement
AbschlussNach erfolgreicher Absolvierung aller Kursblöcke,bestandener Fallarbeit und Teilnahme am Kolloquiumerhalten Sie ein Abschlusszertifikat.