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Großbritannien hat entschieden! Die EU muss sich ändern und umgehend ein hervorragendes Verhandlungsteam aufstellen! .......................................... Seite 3 Leserbrief zum Thema „Ungerechte Ruhens- bestimmungen“! Ärgern ist ungesund! Schreiben auch Sie Leserbriefe! ......... Seite 6 Korosec zu Pensionsversicherung: Die aktuellen Zahlen belegen stabilen Kurs! Bundesbeitrag sinkt! Ausgaben für Ausgleichszulagen stark rückläufig! ..................................................................... Seite 5 Pensionskommission ist Sozialminister säumig KW 25 |20.-26. Juni 2016
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Sis kw 25

Aug 03, 2016

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Page 1: Sis kw 25

Großbritannien hat entschieden!

Die EU muss sich ändern und umgehend ein hervorragendes Verhandlungsteam aufstellen!..........................................Seite 3

Leserbrief zum Thema „Ungerechte Ruhens-bestimmungen“!

Ärgern ist ungesund! Schreiben auch Sie Leserbriefe!.........Seite 6

Korosec zu Pensionsversicherung: Die aktuellen Zahlen belegen stabilen Kurs!

Bundesbeitrag sinkt! Ausgaben für Ausgleichszulagen stark rückläufig!.....................................................................Seite 5

Pensionskommission ist Sozialminister säumig

KW 25 |20.-26. Juni 2016

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SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016

2 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E KW 25

INHALT

VORWORT zum Thema „Großbritannien’s Ausstieg aus der EU“ von LAbg. Ingrid KOROSEC, Bundesvorsitzende des ÖSB ........................................................................3

VORWORT zum „Thema Pensionen“ von LAbg. Ingrid KOROSEC, Bundesvorsitzende des ÖSB ..........................................................................................................................4

PENSIONEN

KOROSEC zu Pensionsversicherung! .............................................................................5

Pensionsversicherungsanstalt – Rechnungsabschluss 2015 ...............................................5 Leserbrief: Ungerechte Ruhensbestimmungen ................................................................6

„Die Presse“: Bundesbeamten wird Lehrzeit nicht angerechnet .........................................8 „Vorarlberger Nachrichten“: Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich? .........................9

Wiener Stadtwerke – ÖVP will Versetzungen statt Frühpensionierungen........................... 10

KOROSEC: Beamten-Staatssekretärin muss Wiener Frühpensionskartell abdrehen ........... 12 AUBAUER: Frühpensionierungswelle bei Wiener Stadtwerken konterkariert Maßnahmen zur

Arbeitsplatzsicherung älterer Beschäftigter .................................................................. 12 KOROSEC an Stöger: Die Menschen haben von den Ausreden genug! ........................... 13

KOROSEC: Fordern anonyme Auswertung der Pensionskonto-Daten! .............................. 13

GESUNDHEIT

KOROSEC: Prävention nach SVA-Vorbild in allen Krankenkassen stärken! ...................... 14 KOROSEC: Wer eine Untersuchung braucht, muss sie auch zeitnahe erhalten! ................ 15

„Neues Volksblatt“: „Neuregelung für Hausapotheken kommt besonders Älteren zugute“ ... 15 „Die Presse“: Wer Kur verweigert, kann Rehab-Geld verlieren………………….…………………..16

„Salzburger Nachrichten“: Bei Sucht im Heim wird oft weggeschaut ................................ 17

„Senioren Rundschau“: Cool bleiben: So kann man auch in heißen Nächten gut schlafen ... 19

STEUERN KOROSEC: Volle Unterstützung für Schelling-Vorschlag gegen kalte Progression! ............ 20

PFLEGE & BETREUUNG KOROSEC: Rechnungshof-Empfehlungen umsetzen! ..................................................... 20

LIVE AUS DEM PARLAMENT

AUBAUER berichtet aktuell aus dem Parlament zum Thema Unterricht ! .......................... 21

FREIWILLIGENARBEIT KOROSEC: Asylwerber umfassend in gemeinnützige Arbeit einbinden! ........................... 22

EUROPA

BECKER fordert Registrierung aller Ein- und Ausreisen ................................................. 23

BECKER fordert „gesetzliche Definition von Antisemitismus“ ......................................... 24 BECKER zum Weltflüchtlingstag ................................................................................. 24

UMFRAGE – BITTE TEILNEHMEN! .......................................................................... 25

MIT DEN BESTEN EMPFEHLUNGEN …

Politische Akademie der ÖVP ...................................................................................... 26

IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Österreichischer Seniorenbund, Bundesorganisation, ZVR-Zahl: 537793553 (Zentrales Vereinsregister), 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 7, Tel. 01/40126/DW 422. Hersteller: Digitaldruck, 2544 Leobersdorf, Eitzenberger Str. 8. Offenlegung laut Mediengesetz: Das SIS (Seniorenbund Info-Service) ist das wöchentliche Mitteilungsblatt der Bundesorganisation des Österreichischen Seniorenbundes und dient der Information in seniorenspezifischen Angelegenheiten. Für den Inhalt verantwortlich: stv. GS Susanne Walpitscheker, 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 7; [email protected]

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25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service

KW 25 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E 3

BUNDESVORSITZENDE LAbg. INGRID KOROSEC

ZUR AKTUELLEN SENIORENPOLITIK

IN ÖSTERREICH

Liebe Seniorinnen und Senioren!

Großbritannien hat entschieden. Sie werden die EU verlassen. Damit gibt es aus unserer Sicht einige Punkte, die sehr klar zu machen sind:

Die EU muss sich ändern! Und zwar viel schneller, als sogar die reformfreudigsten von allen bisher gedacht hatten. Raus aus den kleinen Alltagsthemen – rein in jene großen Themen, die wirklich nur gemeinsam gelöst werden können, wie z.B. der gemeinsame Außengrenzschutz, die Zuwanderung, etc.

Die EU muss umgehend ein hervorragendes Verhandlungsteam aufstellen. Denn: Wie ein EU-Beitritt muss auch ein EU-Austritt bis ins Detail verhandelt werden. Falls innerhalb von zwei Jahren kein Verhandlungsergebnis vorliegt, erfolgt ein unkoordinierter Austritt – zum Schaden aller. Genau das ist zu verhindern. Und der Punkt ist: Während ihrer Mitgliedschaft wurden den Briten mehrfach Rabatte und Sonderregelungen gewährt. Genau die darf es aber beim Austritt nicht geben. Ich bin der Meinung, dass unser Außenminister Sebastian Kurz einem solchen Verhandlungsteam angehören sollte.

In ganz Europa – insbesondere in Österreich – werden die Populisten in den kommenden Wochen auch für andere Länder solche Abstimmungen fordern. Sie werden von Dingen erzählen die es nicht gibt, werden den Nationalismus anheizen und gegen alles was „anders“ ist hetzen. Dem haben wir uns als verantwortungsbewusste Bürgerliche entgegenzustellen. Wir haben mit unseren Eltern und mit unseren Kindern diesen Kontinent geeint. Unsere Enkelkinder gehen heute als erste Generation seit Ende des zweiten Weltkrieges – seit Gründung dieser Republik – mit der Nachricht „Europa zerfällt“ in einen der letzten Schultage dieses Schuljahres. Für sie müssen wir klarstellen: Zusammenarbeit macht stark. Dazu ist allerdings wichtig, dass wir uns dringend um die zuvor schon genannten zwei Punkte schnell, konsequent und umfassend kümmern.

Es ist die Aufgabe auch unserer Generation, wieder Hoffnung zu geben . Heute glauben viele Eltern und Großeltern nicht mehr, dass es ihren Kindern oder Enkelkindern besser gehen wird als ihnen selbst. Genau das war aber über Jahrzehnte wichtige Antriebsfeder unseres Landes. Die Politik muss jetzt sehr schnell umfassende Weichenstellungen vornehmen, damit genau diese Zuversicht nach Österreich und Europa zurückkehrt.

Genau dafür werden wir vom Seniorenbund uns einsetzen. Mit Ihnen gemeinsam.

Herzlich

LAbg. Ingrid Korosec Bundesvorsitzende

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SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016

4 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E KW 25

BUNDESVORSITZENDE LAbg. INGRID KOROSEC

ZUR AKTUELLEN SENIORENPOLITIK

IN ÖSTERREICH

Liebe Seniorinnen und Senioren! In Österreich wurden in den letzten rund zwei Jahrzehnten zahlreiche Pensionsreformen umgesetzt, um die Finanzierbarkeit des gesamten Systems für alle Generationen auch für die kommenden Jahrzehnte aufrecht zu erhalten. Beginnend mit der Abschaffung der Altpolitikerpensionen 1997, über die Deckelung öffentlicher Pensionen, die Schrittweise Harmonisierung – das heißt bis 2028 Gleichstellung des Beamten-Pensionssystems mit dem ASVG-System, bis zur Einführung des Pensionskontos 2014 sind zahlreiche Schritte gesetzt worden, die für mehr Gerechtigkeit in den Pensionssystemen sorgen sollen.

Viele dieser Reformen hat der Seniorenbund unterstützt und mitgetragen, hat durch umfassenden Einsatz in den Verhandlungen soziale Härten verhindert, gebotene Änderungen für Seniorinnen und Senioren erzwungen.

Umso wütender sind wir daher, wenn wir von den aktuellen 800 Beamten-Frühpensionierungen in Wien lesen müssen. Warum? Weil man diese Mitarbeiter auch in anderen Verwaltungsbereichen einsetzen könnte. Weil sie mit weniger Beitragsjahren als in allen anderen Pensionssystemen Österreichs ihre Pension antreten (für Wiener Beamte reichen 40 Beitragsjahre – für alle anderen, die heute kurz vor der Pensionierung stehen braucht es aber zumindest 42 Beitragsjahre um in eine vorzeitige Pension zu gehen!). Weil sie dabei gar keine Abschläge auf ihre Pension verzeichnen, während in allen anderen Pensionssystemen Österreichs versicherungsmathematische Abschläge in Rechnung gestellt werden. Und weil sie trotz des Pensionsantrittsalters von deutlich unter 60 Jahren ab dem ersten Tag zur Pension so viel dazu verdienen dürfen, wie sie wollen – ohne drohenden Verlust von Pensionsteilen, ohne die lästigen Zuverdienstgrenzen die für alle gelten. Ich verstehe, dass das sehr viele Seniorinnen und Senioren wirklich aufregt! Sie tragen diese von Wien verursachten Mehrkosten mit ihrer Steuerlast!

Und was sagt die Politik dazu? Der SPÖ-Sozialminister (genau der, der die Zuverdienstgrenzen für ASVG-Pensionisten gerade noch verschärfen wollte – was wir gottseidank verhindern konnten!) erklärt sich für „nicht zuständig“ und begründet dies ausgerechnet mit der Verfassung. Die SPÖ-Beamtenstaatssekretärin, die erst vor kurzem aus dem Wiener Landtag in die Bundespolitik wechselte, sagt, sie kenne sich da nicht aus.

Wir haben dazu festgestellt: So geht das nicht! Die Menschen haben keine Geduld mehr für solche Ausreden. Wenn Wien mit seiner Reformverweigerung hunderte Millionen Steuergeld verschwendet, so muss dieser Betrag beim Finanzausgleich abgezogen werden. Und was ganz oben auf unserer Forderungsliste bleibt: Die Zuverdienst-grenzen müssen für alle Pensionisten in ganz Österreich abgeschafft werden! Wir bleiben für Sie dran!

Herzlich

LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende

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25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service

KW 25 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E 5

PENSIONEN

Wien, 22. Juni 2016

Korosec zu Pensionsversicherung: Die aktuellen Zahlen belegen stabilen Kurs

Bundesbeitrag sinkt! Ausgaben für Ausgleichszulagen stark rückläufig!

Wien - Zum soeben veröffentlichten

Rechnungsabschluss der Pensionsver-sicherungsanstalt für 2015 hält LAbg.

Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest:

„Die Panikmeldungen können eingepackt werden!

Die aktuellen Zahlen der

Pensionsversicherung beleg-en einen stabilen Kurs, der

die positive Wirkung der vergangenen Pensionsre-

formen zeigt: Der

Bundesbeitrag ist rückläufig! Die Ausgaben für die

Ausgleichszulage (sog. Mindestpension) liegen bei

nur noch 679,6 Millionen –

sie hatten in den letzten

Jahren schon Beträge von über einer

Milliarde Euro umfasst! Der Grund: heutige Neupensionisten verfügen über

stabilere Arbeitsverläufe und damit längere Einzahlungszeiten als frühere

Seniorengenerationen. Sie erreichen daher viel häufiger eine Eigenpension, die über

der Ausgleichszulagengrenze liegt! Die

Politik kann sich nun auf die echten Brennpunkte konzentrieren:

Harmonisierung der Pensionssysteme, insbesondere in Wien. Umsetzung der am

29. Februar vereinbarten Punkte.

Abschaffung der Zuverdienstgrenzen für alle Pensionisten. Reform der

Mindestsicherung – denn im Gegensatz zu den Ausgleichszulagen explodieren dort

die Zahlen wirklich!“

Wien, 22. Juni 2016

Pensionsversicherungsanstalt – Rechnungsabschluss 2015

PV-Generalversammlung genehmigt den Rechnungsabschluss für 2015 In der unter der Leitung von Obmann

Manfred Anderle am 22. Juni 2016 abgehaltenen Generalversammlung der

Pensionsversicherungsanstalt wurde der Rechnungsabschluss 2015 genehmigt.

Generaldirektor-Stellvertreter Ing. Kurt

Aust präsentierte den Rechnungs-abschluss, welcher ein Gebarungsvolumen

von 34,8 Mrd. Euro inklusive der Aufwendungen nach Bundespflegegeld-

gesetz und Nachtschwerarbeitsgesetz

aufwies. Im Vergleich zu 2014 ergibt dies

eine Steigerung des Gebarungsvolumens

um 2,4 %.

29 Milliarden Euro für Pensions-leistungen

Der Pensionsaufwand ist im Vergleich zum

Vorjahr um 1,8 % auf 29 Mrd. Euro

gestiegen und verteilt sich wie folgt auf die Pensionsarten: Alterspensionen: 23,1

Mrd. Euro, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen: 2,3 Mrd.

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SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016

6 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E KW 25

Euro, Witwen-, Witwer- und

Waisenpensionen: 3,6 Mrd. Euro.

Höhere Beitragseinnahmen

Die Einnahmen aus Beiträgen von Versicherten und für Versicherte erhöhten

sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 1.044,5 Mio. Euro auf 27,6

Mrd. Euro; dies entspricht einem Zuwachs

von 3,9 % zum Vorjahr und resultiert aus der Erhöhung sowohl des Standes der

erwerbstätig Pflichtversicherten als auch der durchschnittlichen Beitragsgrundlage.

Rehabilitationsaufwendungen

gestiegen

Bei den Gesamtausgaben für Rehabili-

tation und Gesundheitsvorsorge war von 2014 auf 2015 ein Anstieg um 3,2 % auf

insgesamt 870,9 Mio. Euro festzustellen. Während die Pensionsversicherungsanstalt

im Jahr 2014 rund 51.000 stationäre

Rehabilitationsheilverfahren sowohl in den eigenen Einrichtungen als auch in

Vertragseinrichtungen durchgeführt hatte, waren 2015 bereits fast 54.000

Rehabilitationsheilverfahren zu verzeich-

nen. Insgesamt wurden im Jahr 2015 von der Pensionsversicherungsanstalt über

183.200 Heilverfahren in den eigenen Einrichtungen und Vertragseinrichtungen

durchgeführt.

Weitere Aufwendungen

Auf der Ausgabenseite fallen für die

Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten 1.158 Mio. Euro sowie

für Ausgleichszulagen 679,6 Mio. Euro an. An Stelle der befristeten

Berufsunfähigkeits- und Invaliditäts-

pensionen gebühren seit 1. Jänner 2014

für ab 1964 geborene Versicherte neue Leistungen, entweder Rehabilitationsgeld

vom Krankenversicherungsträger oder Umschulungsgeld aus der

Arbeitslosenversicherung. Die den

Krankenversicherungsträgern zu ersetzenden Aufwendungen für

Rehabilitationsgeld betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015

insgesamt 272,8 Mio. Euro.

Bundesbeitrag

Aufgrund der positiven Beitrags-

entwicklung und auch der gestiegenen Refundierung aus dem Bereich der

Teilpflichtversicherten ist der unter Ausfallshaftung des Bundes zu

verbuchende Betrag mit 4,41 Mrd. Euro und damit einer Differenz von 4,5 %

gegenüber dem Vorjahr sogar rückläufig.

Weitere Erträge

Auf der Einnahmenseite sind die

Ersatzleistungen für den Aufwand Pflegegeld (1,82 Mrd. Euro),

Sonderruhegeld (0,046 Mrd. Euro) und

Ausgleichszulage (0,68 Mrd. Euro) anzuführen.

Eigener Verwaltungsaufwand

Der eigene Verwaltungsaufwand betrug im

Jahr 2015 mit 306,3 Mio. Euro weniger als 1 % des Gesamtaufwandes. Die gesetzlich

auferlegte Deckelung, welche auch nach

Ablauf der Gültigkeit Ende 2011 freiwillig fortgeführt wurde, wäre somit neuerlich

deutlich unterschritten.

„Die Presse“, 20. Juni 2016

Ungerechte Ruhensbestimmungen (Leserbrief)

"Massenpensionierungen in Wien . . .", von Karl Ettinger, "Die Zweiklassengesellschaft . . .", von Josef Urschitz, 13. 6. Hervorragender Artikel, Leitartikel und Folgeartikel (14. 6.). Seniorenbund-Chefin Ingrid Korosec

spricht da eine klarere Sprache als ihr

Vorgänger Andreas Khol und fordert die gänzliche Abschaffung der Zuverdienst-

grenze. Eine Medienkampagne sollte

folgen. Ich leide selbst unter den

ungerechten Ruhensbestimmungen/der Zuverdienstgrenze seit 2015 - nach 45

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25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service

KW 25 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E 7

Dienstjahren! Ich werde keine Ruhe

geben, solange nicht alle Politiker - auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene -

eine Zuverdienstgrenze (auch) für ihre aktive Zeit haben!

Gerhard Miko, Mitglied der Plattform Seniors4Success.at, 2351 Wiener Neudorf

Danke Herrn Miko für seine Worte. Wobei: Auch Andreas Khol war immer klar gegen die Zuverdienstgrenzen!

Ich danke Herrn Miko aber vor allem aber für seine Mühe, Leserbriefe zu schreiben!

Wenn Sie ein Thema, das Sie in einer Zeitung lesen, ebenso berührt oder sogar ärgert: Zögern Sie nicht, selbst einen Leserbrief zu verfassen. Untenstehend finden

Sie dazu die wichtigsten Leserbrief-Adressen!

Und wenn es in Ihrem Leserbrief um Senioren-Themen geht: Senden Sie diese auch uns in Kopie, wir freuen uns darüber und drucken den einen oder anderen gerne auch

im SIS ab!

Herzlich Ihre Ingrid Korosec

Bundesvorsitzende Österreichischer Seniorenbund

UNSERE EMPFEHLUNG: Ärgern ist ungesund!

Schreiben Sie lieber selbst Leserbriefe. Damit Ihre Meinung zählt!

Hier die e-mail-Adressen der Leserbriefredaktionen der wichtigsten österreichischen Zeitungen & Zeitschriften.

Der Standard [email protected]

Die Presse [email protected]

Kleine Zeitung [email protected]

Kronen Zeitung [email protected]

Kurier [email protected]

Neues Volksblatt [email protected]

OÖ. Nachrichten [email protected]

Österreich [email protected]

Salzburger Nachrichten [email protected]

Tiroler Tageszeitung [email protected]

Vorarlberger Nachrichten [email protected]

Wiener Zeitung [email protected]

Zeitschrift Format [email protected]

Zeitschrift News [email protected]

Zeitschrift Profil [email protected]

Vielen herzlichen Dank für Ihr persönliches Engagement!

Ihr Österreichischer Seniorenbund

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SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016

8 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E KW 25

„Die Presse“, 23. Juni 2016

Bundesbeamten wird Lehrzeit nicht angerechnet

EuGH-Urteil. Ein Beamter scheiterte mit dem Begehren, seine Lehrzeit möge bei der Berechnung seiner Pensionsansprüche einbezogen werden.

Von Judith Hecht

Wien. Mit dem Problem einer möglichen Diskriminierung aufgrund des Alters hatte

sich der Europäische Gerichtshof (EuGH)

in einer seiner jüngsten Entscheidungen (C-159/15) auseinanderzusetzen. Der

österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte den Fall dem EuGH zur

Entscheidung mit dem Ersuchen

vorgelegt, die EU-Richtlinie 2000/78 zur "Verwirklichung der Gleichbehandlung in

Beschäftigung und Beruf" auszulegen.

Bei dem Rechtsstreit vor dem VwGH ging

es um Folgendes: Ein Mann hatte noch vor Vollendung seines 18. Lebensjahres

eine Lehre bei der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung des Bundes

absolviert. Erst später begann er sein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Die

Jahre vergingen, und 2004 wurde der

Bundesbeamte in den Ruhestand versetzt. Damit aber begannen die Zores: Sein

Arbeitgeber, die Telekom Austria, weigerte sich, bei der Berechnung seiner

Pensionsansprüche die Lehr- und

Beschäftigungszeiten, die er vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt hatte, zu

berücksichtigen. Sie berief sich auf das österreichische Pensionsgesetz 1965, das

eine Mindestaltersgrenze vorsieht. Genau diese aber sei diskriminierend,

argumentierte der Beamte und brachte

damit seinen Fall schlussendlich vor den EuGH. Der hatte folgende Frage zu klären:

Handelt es sich um eine verbotene Diskriminierung, wenn Lehr- und

Beschäftigungszeiten bei der Berechnung

der Pensionsansprüche nicht berücksichtigt werden, weil das Gesetz ein

Mindestalter vorsieht? Immerhin legt die zitierte EU-Richtlinie fest, dass es keine

unmittelbare oder mittelbare

Diskriminierung wegen der Religion, einer Behinderung oder etwa des Alters geben

dürfe.

Diskriminierung gerechtfertigt

Die Entscheidung des Luxemburger Gerichts wird nicht nur den pensionierten

Bundesbeamten ernüchtern, sondern auch

andere, die in gleicher Weise betroffen sind. Zuerst einmal hielt der EuGH fest,

dass eine nationale Regelung wie die im österreichischen Pensionsgesetz 1965

zweifelsfrei eine Ungleichbehandlung

schaffe, die unmittelbar auf dem Kriterium des Alters beruhe. Zwei Personen, die ein

und dieselbe Ausbildung genossen und gleich viel Berufserfahrung aufzuweisen

haben, könnten nämlich allein wegen

ihres jeweiligen Alters ungleich behandelt werden. Doch genau das könne

gerechtfertigt sein, so der EuGH weiter. Und zwar dann, wenn die innerstaatliche

Regelung Ausdruck der Freiheit sei, welche die EU-Richtlinie den

Mitgliedstaaten bei der innerstaatlichen

Umsetzung zugesteht. Demnach dürfe jedes Land bei allen betrieblichen

Systemen der sozialen Sicherheit Altersgrenzen im Rahmen dieses Systems

festsetzen.

Das bedeutet, die Mitgliedstaaten dürfen

nicht nur unterschiedliche Altersgrenzen für bestimmte Beschäftigte, Gruppen und

Kategorien von Mitarbeitern normieren. Sie können auch eine einheitliche

Altersgrenze als Voraussetzung für die

Mitgliedschaft in einem Pensionssystem oder den Bezug von Altersrente

festsetzen. Allerdings unter einer Bedingung: So eine Festsetzung muss

einheitlich erfolgen, also - wie im

konkreten Fall - für alle Beamte gelten. Doch das Urteil betrifft nicht nur sie. Denn

der EuGH spricht nicht nur von Ruhegeldern für Beamte, sondern von

allen betrieblichen Systemen der sozialen

Sicherheit, sprich allen Pensionssystemen. Daher können auch unselbstständige

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25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service

KW 25 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E 9

Beschäftigte und Selbstständige von der

Entscheidung tangiert sein.

Beiträge umsonst bezahlt?

Eine Frage stellt sich noch: Was ist

eigentlich mit den Pensionsbeiträgen passiert, die der Mann bis zum 18.

Lebensjahr an die Versicherungsanstalt

einbezahlt hat? Um dieses Geld, es handelt sich um 2400 Euro, ist der

Beamte nicht umgefallen. Der Betrag war ihm schon vor vielen Jahren zugesprochen

worden.

„Vorarlberger Nachrichten“, 18. Juni 2016

Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich?

Ansprüche nur unter strengen Voraussetzungen.

Foto: Erwin Wodicka

Immer wieder stellt sich im

Zusammenhang mit Scheidungen die Frage, ob und unter welchen

Voraussetzungen nach der Scheidung ein

Anspruch auf Witwenpension besteht. Diese Frage ist mit einem bedingten "ja"

zu beantworten.

Geschiedene Ehegatten haben unter

bestimmten Umständen Anspruch auf Witwenpension. Um Missbrauch zu

vermeiden, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Witwenpension nach

Scheidung allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Nur ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich oder eine vor

Auflösung der Ehe eingegangene vertragliche Verpflichtung stellen einen

Titel dar, aus dem eine Witwenpension

abgeleitet werden kann. Der Titel muss den nachehelichen Unterhalt regeln und

im Zeitpunkt des Todes des Versicherten bereits vorhanden sein.

Darüber hinaus muss sich die Höhe des

Unterhaltes entweder aus dem Titel

ziffernmäßig ergeben oder zumindest ohne großen Verfahrensaufwand

bestimmbar sein.

Hiervon gibt es folgende Ausnahme:

Ein Anspruch auf Witwenpension nach

einer Scheidung besteht ohne qualifizierten Unterhaltstitel auch dann,

wenn der Verstorbene ab einem Zeitpunkt

nach Rechtskraft der Scheidung bis zu seinem Tod, mindestens während der

Dauer eines Jahres, regelmäßig Unterhalt geleistet hat und die Ehe mindestens 10

Jahre gedauert hat.

Auf diese "faktische Unterhaltsleistung"

sollte man sich aber nie als Ersatz für einen Unterhaltstitel verlassen; wenn

nämlich der Unterhaltsverpflichtete vor Ablauf eines Jahres ab Rechtskraft der

Scheidung stirbt oder die

Unterhaltszahlungen vor dem Tod nicht regelmäßig ein ganzes Jahr lang erfolgen,

besteht kein Anspruch auf Witwenpension.

Da die wenigsten Unterhaltsberechtigten die Zukunft vorhersagen können,

empfiehlt es sich daher, aus

witwenpensionsrechtlichen Gründen jedenfalls einen Unterhaltstitel zu

schaffen und sich nicht auf die faktische Unterhaltsleistung zu verlassen.

Es besteht kein Anspruch auf Witwenpension, wenn der

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SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016

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Unterhaltsanspruch im Todeszeitpunkt (z.

B. wegen einer aufrechten Lebensgemeinschaft oder entsprechendem

Eigeneinkommen des Hinterbliebenen) geruht hat. Auch eine Abfindung von

Unterhaltsleistungen gewährt keinen

Anspruch auf Witwenpension.

Die Witwenpension nach Scheidung ist grundsätzlich mit der Höhe des

Unterhaltes beschränkt, der geschuldet wurde.

Diese Begrenzung gilt nur dann nicht, wenn ein auf Scheidung lautendes Urteil

gemäß § 55 EheG vorliegt, in dem das alleinige oder überwiegende Verschulden

des unterhaltsverpflichteten Klägers

festgestellt wurde, die Ehe mindestens 15 Jahre gedauert hat und entweder der

Hinterbliebene im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Scheidungsurteils das

40. Lebensjahr bereits vollendet hat oder seit Eintritt der Rechtskraft des

Scheidungsurteils erwerbsunfähig ist oder

eine Waisenpension für ein Kind aus dieser Ehe bezahlt wird.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen,

besteht unabhängig von der Höhe des

titulierten Unterhaltsanspruches ein Witwenpensionsanspruch in derselben

Höhe wie bei aufrechter Ehe.

Existiert kein Unterhaltsanspruch, gewährt

auch ein Urteil nach §55 EheG aus dem Verschulden des Klägers keine

Witwenpensionsansprüche.

Lebensgefährten erwerben grundsätzlich

weder bei aufrechter Lebensgemeinschaft noch nach ihrer Trennung

Witwenpensionsansprüche.

Da die Folgen einer Scheidung so weit in die Zukunft reichen, dass sie nur schwer

absehbar sind, empfiehlt es sich,

Informationen bei fachkundigen Beratern einzuholen.

Ihre Rechtsanwälte beraten Sie hiezu

gerne.

Kurz informiert

Die Folgen der Scheidung auf die

Witwenpension müssen bereits bei der Scheidung mitbedacht werden.

Witwenpension nach Scheidung gebührt -

von einer Ausnahme abgesehen -nur dann, wenn der Versicherte dem

Hinterbliebenen zur Zeit seines Todes aufgrund eines qualifizierten Titels

Unterhalt leisten musste.

Wien, 17. Juni 2016

Wiener Stadtwerke - ÖVP will Versetzungen statt Frühpensionierungen

Mandatar Ulm analysierte Akten der Betroffenen - "Da liegt keine Krankheit vor, die Mitarbeiter sind Gott sei Dank pumperlgesund"- Pensionsantritt im Schnitt mit 58,12 Jahren Die Wiener Stadtwerke, die sich im

Eigentum der Stadt Wien befinden, wollen aus Spargründen 798 Mitarbeiter in

Frühpension schicken. Dies soll am

Dienstag in der gemeinderätlichen Personalkommission durchgewunken

werden. Eine "riesengroße Frechheit" für die ÖVP - denn statt in den Ruhestand

hätte man die Betroffenen ihrer Meinung nach durchaus in andere Bereiche

versetzen können.

Die ÖVP hat sämtliche 798 Akten der betroffenen Mitarbeiter, es handelt sich

dabei ausschließlich um Beamte,

analysiert - um das Durchschnittsalter der künftigen Frühpensionisten wie auch

deren Qualifikationen zu eruieren. Im Schnitt seien die Betroffenen 58,12 Jahre

alt, präsentierte Gemeinderatsmandatar Wolfgang Ulm, der in der

Personalkommission sitzt, am Montag vor

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25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service

KW 25 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E 11

Journalisten die Ergebnisse seiner

Recherche.

Auch was die Qualifikation betrifft, so handle es sich nicht hauptsächlich um

Schwerarbeiter: "Keine Rede davon, dass

das ausschließlich Arbeiter wären. Keine Rede davon, dass das ausschließlich

Personen im Schichtdienst wären", so Ulm. Vielmehr treffe es u.a. Fachbeamte

im Verwaltungsdienst oder im technischen Dienst, Oberaufseher, Kanzleibeamte,

Revisoren, Telefonisten, Ingenieure und

sogar Juristen oder Ärzte.

Die Mitarbeiter werden laut Ulm mit 80 Prozent ihrer Bezüge in Pension geschickt.

Stadtwerke-Personalvorstand Peter

Weinelt hatte dies zuletzt in einem Mediengespräch bestritten. Nach dem

Durchschnitt würde "das sehr weit darunter" liegen, versicherte der Manager

damals. Konkret sieht der Stadtwerkeplan vor, dass noch heuer 364 Personen gehen

müssen, im kommenden Jahr 253 und

2018 schließlich die restlichen 181.

Besonders sauer stößt der ÖVP auf, dass es sich dabei ausschließlich um gesunde

Menschen handelt: "Da liegt keine

Krankheit vor, die Mitarbeiter sind Gott sei Dank pumperlgesund", kritisierte Ulm. "Da

ist nicht verständlich, warum die Stadt Wien dieses Personal jetzt einfach nichts

mehr arbeiten lässt und nicht anderwärtig

verwendet", fügte er hinzu. Schließlich stelle die Stadt durchaus neues Personal

ein.

Die Hauptstadtschwarzen haben auch schon Vorschläge, wo die Stadtwerke-

Mitarbeiter gebraucht werden könnten: in

der Kindergartenkontrolle, in der Verwaltung für Ärzte, Polizei oder Schulen

oder als Unterstützung für die städtische Sicherheit - etwa in U-Bahnen. Dabei wies

Ulm auch darauf hin, dass Beamte zwar

einen Kündigungs- aber keinen Versetzungsschutz hätten.

Verärgert zeigte sich außerdem Parteichef

Gernot Blümel über die Stadtwerke-Aussage, dass die geplanten

Pensionierungen keine Auswirkungen auf

die Steuerzahler hätten: "Das ist insofern lächerlich, als dass das Unternehmen zu

100 Prozent der Stadt Wien gehört.

Insofern ist es linke Tasche, rechte Tasche."

Denn die finanziellen Auswirkungen sind

laut ÖVP groß: Im Fall der Stadtwerke

handelt es sich laut Ulm um "280 Mio. Euro verlorenen Personalaufwand":

"Personal, das zur Verfügung stehen würde, aber nicht eingesetzt wird." Diese

Zahl errechnete er in der Annahme, dass jeder Beamte pro Jahr circa 50.000 Euro

koste. 800 Beamte würden in Ruhestand

versetzt werden, im Schnitt sieben Jahre vor dem gesetzlich vorgesehen

Pensionsantrittsalter.

Zur Veranschaulichung der Situation bei

den Stadtwerken wurden heute auch generelle Zahlen zu den Pensionierungen

von Wiener Beamten präsentiert: Im Schnitt liege das Pensionsantrittsalter bei

58 Jahren - bei den vorzeitigen Ruheständen bei 55,16 Jahren und bei

den normalen Ruhestandsversetzungen

bei 61 Jahren.

Im Durchschnitt gehen laut Ulm pro Jahr 1.000 Beamte in Pension, davon etwa 600

in Frühpension. Die Zahl der Betroffenen,

die aus organisatorischen Gründen gehen mussten, war in den vergangenen Jahren

gering: 2014 waren es zwei, 2015 28. Diese Zahl werde nun hinaufschnellen:

"Dieses Jahr werden wir erstmals

ungefähr gleich viele aus organisatorischen wie aus

gesundheitlichen Gründen haben. Das hatten wir noch nie." Pensionierungen aus

organisatorischen Grünen seien der SPÖ "immer besonders peinlich" gewesen, so

Ulm. Daher "hat man darauf geachtet,

dass man so gut wie keine organisatorischen mehr hat".

Die ÖVP will jedenfalls in der nächsten

Gemeinderatssitzung zwei Anträge

einbringen. Einerseits wird die Abschaffung jenes Paragrafen begehrt,

der die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aus organisatorischen Gründen

ermöglicht, andererseits die Harmonisierung des Wiener

Pensionssystems für Beamte an jenes des

Bundes bis 2028.

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Wien, 21. Juni 2016

Korosec: Beamten-Staatssekretärin muss Wiener Frühpensionskartell abdrehen

Reformverweigerung muss sich beim kommenden Finanzausgleich negativ auswirken!

Wien - Zur aktuellen Frühpensionierungs-welle von 800 Wiener Beamtinnen und

Beamten hält LAbg. Ingrid Korosec,

Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, heute fest:

„In den vergangenen rund zwei

Jahrzehnten wurden laufend

Pensionsreformen vorgenommen. In ganz Österreich werden seither auch die

Pensionssysteme der Beamten an jene der Arbeiter und Angestellten in flotten

Schritten angeglichen. In ganz Österreich? Nein! Wien hält sich weiter nicht an die

entsprechenden Staatsverträge und

schickt nun erneut 800 Menschen in Frühpension – mit weniger erforderlichen

Dienstjahren als in jedem anderen österreichischen Pensionssystem, dafür

mit mehr Nettoersatzrate als Pension. Die

Österreicherinnen und Österreicher haben genug vom Wiener Frühpensionskartell,

für das ja alle Steuerzahlerinnen und

Steuerzahler aufkommen müssen. Ich fordere die zuständige Beamten-

Staatssekretärin auf: Sorgen Sie für Ordnung im Wiener System, dem Sie bis

vor wenigen Wochen selbst angehört

haben! Wer die zugesagten Reformen nicht zeitgerecht umsetzen will – wie eben

Wien bei den Beamtenpensionen – dem müssen die dadurch verursachten

Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe im Rahmen des neuen Finanzausgleiches

eben abgezogen werden! Nur so werden

wir die von den Menschen schon lange eingeforderte Harmonisierung der

Pensionssysteme endlich in ganz Österreich schaffen!“

Aubauer: Frühpensionierungswelle bei Wiener Stadtwerken konterkariert Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung älterer Beschäftigter

ÖVP-Seniorensprecherin: Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Wien - Die Regierung hat ein Bonus-

Malus-System beschlossen, um ältere Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu

halten und bei den Wiener Stadtwerken

werden fast 800 Beamte von der

Personalkommission aus "organisator-ischen Gründen" in den Ruhestand

versetzt, zeigte sich heute, Dienstag, ÖVP-Seniorensprecherin Abg. Mag.

Gertrude Aubauer empört über diese Frühpensionierungswelle in Wien.

"Es kann doch nicht sein, dass private Unternehmen, die ältere Mitarbeiter nicht

halten, einem Malus unterliegen und öffentliche Beamte in Wien in den

Ruhestand geschickt werden. Hier wird

mit zweierlei Maß gemessen", so Aubauer.

Es sei unbegreiflich, qualifiziertes Personal, das man sicherlich dringend in

anderen Bereichen benötige, früher in den

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Ruhestand zu verabschieden, was dem

Steuerzahler auch noch 280 Millionen Euro kostet. "Die 'Frühpensionierungs-Goodies'

der Stadt Wien belasten aber nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die

Konsumenten direkt: In den

Betriebskosten über Müllgebühren, bei den Wiener Linien über Fahrscheinpreise

und bei Wien Energie über die Strompreise. Das ist daher auch ein

Anschlag auf die Brieftaschen der Konsumenten und Mieter. Wien wird zur

Stadt der Sozialhilfebezieher und

Frühestpensionisten."

Aubauer verweist auf heutige Aussagen im

"Wirtschaftsblatt", wonach die WKÖ eine umfassende Informationskampagne

hinsichtlich des Bonus-Malus-Systems, nach dem 2017 Bonus- oder

Strafzahlungen schlagend werden, für

Betriebe startet. "All diese Maßnahmen, die dazu dienen, ältere Menschen im

Arbeitsprozess zu halten, werden durch derartige unbegreifliche Pensionswellen

konterkartiert. Ziel muss es schließlich sein, ältere Menschen im Arbeitsleben zu

halten", ärgert sich die Abgeordnete.

Wien, 21. Juni 2016

Korosec an Stöger: Die Menschen haben von den Ausreden genug!

Große Verwunderung über die Aussagen des Sozialministers Zu den soeben von der APA übermittelten

Aussagen des Sozialministers zu den

Wiener Frühpensionierungen hält LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des

Österreichischen Seniorenbundes, fest: „Die Menschen haben von den Ausreden

genug! Sie sehen nicht ein, warum

ausnahmslos allen Menschen in Österreich umfassende Pensionsreformen zuzumuten

sind, bloß den Wiener Beamtinnen und Beamten nicht! Wenn der Sozialminister

nun erklärt, er sei für die Wiener Pensionen aufgrund der Verfassung (!)

nicht zuständig, so sei ihm der

diesbezügliche Staatsvertrag (15a-Vereinbarung) zwischen den

Bundesländern und dem Bund in Erinnerung gerufen: darin wurde die

Umsetzung der Reform der

Bundesbeamten in gleicher Form bei den

Landesbeamten vereinbart. Bloß hatte

Wien bis heute keine Lust, das umzusetzen. Diese Extrawürste müssen

ein Ende haben.“

Korosec weiter: „Gerade von Stöger sind

diese Worte schwer auszuhalten. Er ist es doch, der noch vor wenigen Wochen

erwerbstätigen ASVG-Pensionisten als „Belohnung“ für ihre fleißige Arbeit sogar

nach dem 65. Geburtstag die Pensionen kürzen wollte. Die nun in Wien

Frühpensionierten dürfen hingegen schon

mit ihren 58 Jahren in jeder beliebigen Höhe dazuverdienen, ohne mit

Zuverdienstgrenzen kämpfen zu müssen. Für all das haben die Menschen in diesem

Land kein Verständnis mehr!“

Wien, 23. Juni 2016

Korosec: Fordern anonyme Auswertung der Pensionskonto-Daten

Handfeste Zahlen zu künftigen Pensionshöhen statt weiterer Spekulationen

Wien - Nachdem gestern die Zahlen der Pensionsversicherung eine insgesamt

stabile Situation und vor allem deutlich sinkende Kosten für Ausgleichszulagen

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GESUNDHEIT

gezeigt hatten, gehen die Diskussionen

rund um künftige Pensionshöhen heute weiter. So zum Beispiel im „Kurier“ durch

den Wirtschaftsforscher Schuh.

LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende

des Österreichischen Seniorenbundes, hält dazu fest:

„Alle seit dem 1.1.1955 Geborenen

verfügen in den gesetzlichen Pensionssystemen schon heute über ein

Pensionskonto, bei den Beamten gilt dies

für jene, die ab 1976 geboren wurden. Der Österreichische Seniorenbund

verlangt nun die anonyme Auswertung dieser Pensionskonto-Daten: Welche

Pensionsleistungen wurden schon

versprochen? Ab welchem Jahr werden daher welche Summen schlagend? Mit

welchen Pensionshöhen können Frauen und Männer eines bestimmten

Geburtsjahrganges aufgrund dieser Daten rechnen? Bei welchen Jahrgängen lassen

sich Bruchstellen – insbesondere zwischen

Frauen- und Männerpensionen –

erkennen. Diese und weitere Fragen müssten mit dem Pensionskontosystem

auf Knopfdruck zu beantworten sein. Mithilfe dieser Daten können wir in

unseren Pensionssystemen faktenbasiert

Entscheidungen treffen.“

Korosec zu grundsätzlichen Punkten: „Heute ist der Großteil der Bevölkerung

auf das Pensionskonto umgestellt. Und dieses folgt der sehr klaren Formel

„länger-mehr-mehr“: Wer länger mehr

einzahlt – also über mehr Beitragsmonate und höhere Beitragsgrundlagen verfügt –

erhält am Ende mehr Pension. Neben dieser stabilen ersten Säule hat der

Seniorenbund immer festgehalten: Sparen

ist eine Tugend! Das heißt: Sowohl Betriebs- als auch Privatpensionen sind

wichtiger Teil der Lebensvorsorge für das Alter. Während in der ersten Säule vieles

gelungen ist, sind Verbesserungen für die zweite und dritte Säule sicher umfassend

zu diskutieren!“

Wien, 24. Juni 2016

Korosec: Prävention nach SVA-Vorbild in allen Krankenkassen stärken!

Abschaffung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten bleibt ganz oben auf ÖSB-Forderungsliste!

SVA-Obmann und Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl stellt heute in mehreren

Tageszeitungen das Modell „SVA 2020“ vor. Dabei setzt er noch stärker auf

Prävention, als bisher. Dazu hält LAbg.

Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest:

„In einer alternden Gesellschaft muss

Prävention eine sehr starke Rolle einnehmen. Insbesondere bei den Baby-

Boomern, die heute zwischen 44 und 54

Jahre alt sind, muss es gelingen durch umfassende Gesundheitsvorsorge

mögliche Alterserkrankungen und dadurch entstehende Pflegebedürftigkeit so weit

wie möglich nach hinten zu verschieben oder sogar ganz zu verhindern. Wir wollen

daher, dass das Präventionsmodell der

SVA in allen Krankenkassen umgesetzt wird. Damit meinen wir natürlich nicht die

Einführung von Selbstbehalten in allen Krankenkassen, die solche heute nicht

vorsehen. Hier wäre eben anstatt mit einer Reduktion der Selbstbehalte zum

Beispiel mit einer Reduktion der

Sozialversicherungsbeiträge zu arbeiten – als Belohnung für die Vereinbarung von

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25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service

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Gesundheitszielen mit dem Hausarzt und

die entsprechende Zielerreichung!“ Korosec weiter: „Präsident Christoph Leitl

ist zudem seit Jahren unser Mitstreiter, wenn es um die Abschaffung der

Pensionsversicherungsbeiträge für

erwerbstätige Pensionisten geht. Für den

Seniorenbund steht dieser wichtige Punkt

weiterhin ganz oben auf der Forderungsliste. Wenn in diesem Herbst

endlich die Gesetze aufgrund des Pensionsgipfel vom 29. Februar vorgelegt

werden, muss auch dieser wichtige Punkt

erledigt sein!“

Wien, 20. Juni 2016

Korosec: Wer eine Untersuchung braucht, muss sie auch zeitnahe erhalten!

Zustand bei CT- und MRT-Untersuchungen ist in ganz Österreich dringend patientenfreundlich zu gestalten Zu den erneuten Berichten, wonach

Patientinnen und Patienten oft monatelang auf CT- und MRT-

Untersuchungen warten sollen, obwohl ihnen Ärzte den dringenden

Untersuchungsbedarf bestätigen, hält

LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes,

fest:

„Die Mittel für ausreichende MRT- und CT-

Untersuchungen sind bekanntlich vorhanden. Bloß der Wille der Beteiligten

scheint zu fehlen. So bleiben Patientinnen und Patienten zurück, die monatelang auf

eine Untersuchung warten sollen, obwohl

ein Arzt bestätigt hat, dass sie dringend eine solche Untersuchung brauchen

würden. Das ist inakzeptabel! Alle

Verantwortlichen müssen so rasch wie möglich an den Verhandlungstisch und

müssen Lösungen liefern! Die Patientinnen und Patienten haben sich das

verdient!“

Erfreut zeigt sich Korosec zu den gestern

in der ORF-Pressestunde getroffenen Aussagen der Gesundheitsministerin:

„Sabine Oberhauser hat eingesehen, dass

es für jeden Krankenversicherungs-Euro in ganz Österreich die gleiche Leistung zu

geben hat. Ich freue mich über diese Einsicht. Den Worten müssen jetzt aber

Taten folgen! Die Menschen haben schon

zu lange auf diesen Lösungsschritt gewartet!“

„Die Presse“, 18. Juni 2016

Wer Kur verweigert, kann Rehab-Geld verlieren

Berufsunfähigkeit. Der Oberste Gerichtshof entzog einem Übergewichtigen das Rehabilitationsgeld, weil er einen stationären Aufenthalt zum Abnehmen ablehnte. Ein Gerichtsentscheid, der große Auswirkungen haben kann.

Von Judith Hecht Wien. Wer Rehabilitationsgeld von der

Pensionsversicherung erhalten will, sollte besser daran mitwirken, wieder

arbeitsfähig zu werden. Tut er das nicht,

ist es nur recht und billig, dass ihm diese

Leistung wieder gestrichen wird. Sinngemäß zu diesem Ergebnis kam der

Oberste Gerichtshof in einer ganz neuen Entscheidung (10 ObS 4/16k). Dabei ging

es um einen Mann (Jahrgang 1966), der

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bei einer Körpergröße von 181cm ein

Gewicht von 200 Kilogramm auf die Waage brachte und deshalb nicht mehr als

Hilfsarbeiter arbeiten konnte. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellte

seine vorübergehende Invalidität fest und

gewährte ihm für sechs Monate Rehabilitationsgeld. Allerdings mit

Auflagen: Um seine Arbeitsfähigkeit wiederherszustellen, solle er einen

sechswöchigen stationären Aufenthalt in einem Stoffwechselzentrum absolvieren,

hieß es in dem PVA-Bescheid. Bei der

Rehabilitation habe er mitzuwirken, sonst werde man ihm das Rehabilitationsgeld

entziehen, selbst wenn seine Invalidität weiterhin vorliege. Dem Mann passte das

nicht, er weigerte sich mehrfach, sich

stationär aufnehmen zu lassen, und nahm stattdessen auf eigene Faust ab.

Ablehnung steht Patienten nicht frei

Nachdem weder aus gesundheitlicher noch

aus psychiatrischer Sicht irgendetwas

gegen seinen stationären Aufenthalt sprach, reagierte die PVA wie

angekündigt. Sie entzog ihm das Rehabilitationsgeld. Dagegen aber wehrte

er sich und verlangte, das Geld möge im

entweder weiterhin gewährt werden - oder wenn nicht, möge man ihm die

unbefristete Invaliditätspension zusprechen. Denn trotz Gewichtsabnahme

sei er dauerhaft invalid. Damit drang er

jedoch weder bei den Vorinstanzen noch beim OGH durch: Es stehe einem

Versicherten nicht frei, eine ihm konkret angebotene Rehabilitation abzulehnen und

stattdessen nach eigenem Gutdünken das angestrebte Ziel (hier die

Gewichtsabnahme) zu erreichen. Sein

Verhalten sei zumindest leicht fahrlässig, was die Entziehung des Geldes

rechtfertige. Eine Entscheidung, die alle Rehabilitationsgeld-Bezieher aufhorchen

lassen wird. Vor allem aber jene, die es

bisher mit ihrer Mitwirkungspflicht nicht so ernst nahmen und die vielmehr davon

ausgingen, ihre vorübergehende Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeits-

pension würde ohnehin fließend in eine unbefristete übergehen.

Das ist zwar faktisch heute immer noch bei 48 Prozent der Bezieher von

Rehabilitationsgeld so. Das erhoffte

Szenario ist es volkswirtschaftlich jedoch

definitiv nicht, darüber herrschte sogar in der Regierung Einigkeit. So kam es, dass

unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) 2012 das Sozialrechtsänderungs-

gesetz auf Schiene gebracht wurde. Mit

dem Slogan "Rehabilitation vor Pension" bewarb die Regierung 2012 die

Abschaffung der befristeten Berufsunfähigkeits- und Invaliditäts-

pension. Die neue Regelung trat mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Seitdem haben all

jene, die nach dem 1. Jänner 1964

geboren worden sind, nur mehr dann einen Anspruch auf diese Pension, wenn

sie aus medizinischen oder beruflichen Gründen nicht mehr in den Arbeitsprozess

eingegliedert werden können.

41 Prozent werden wieder arbeits-

fähig

Eine unbefristete Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension soll wirklich nur

mehr dann gewährt werden, wenn der

Versicherte dauerhaft invalid ist oder für ihn eine Umschulung auf einen anderen

Job nicht mehr sinnvoll oder zumutbar erscheint. So das erklärte Ziel des

Gesetzgebers.

Derzeit ist das allerdings noch

Zukunftsmusik, das belegen die aktuellen Zahlen. Nur 41 Prozent wird das Rehab-

Geld entzogen, weil sie wieder "gesund",

also arbeitsfähig sind. 48 Prozent gleiten direkt in die dauerhafte Invaliditäts- bzw.

Berufsunhäfigkeitspension. Fälle wie der eingangs erwähnte sind bislang sehr

selten: Im vergangenen Jahr hat die PVA nur zwei Prozent aller Bezieher ihre

Rehab-Leistung entzogen, weil sie nicht

bereit waren, aktiv an ihrer Gesundung mitzuwirken.

Ein überraschend gutes Ergebnis, könnte

man meinen - aber nur, wenn es

bedeutet, dass tatsächlich 98 Prozent der vorübergehend Invaliden und Kranken

alles tun, um bald wieder zu arbeiten. Die hohe Quote könnte jedoch auch einen

anderen Grund haben: Vielleicht hat die PVA es bisher einfach vermieden, so

rigoros wie in dem beschriebenen Fall zu

entscheiden. Gut möglich, dass sich bei der Handhabung künftig einiges ändern

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25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service

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wird. Die jüngste OGH-Entscheidung bestärkt die PVA jedenfalls dabei.

„Salzburger Nachrichten“, 24. Juni 2016

Bei Sucht im Heim wird oft weggeschaut

Bei rund 60 Prozent der alkoholkranken Bewohner in Seniorenheimen wird die Sucht nicht erkannt. Viele von ihnen haben gelernt, ihre Abhängigkeit gut zu verbergen. Es fehlt aber auch noch die Sensibilität für das unangenehme Thema. Von Josef Bruckmoser Der Alkohol sowie Beruhigungs- und

Schlaftabletten sind die häufigsten

Ursachen für Suchtprobleme im Alter. Das gilt für ältere Menschen zu Hause genauso

wie in den Seniorenheimen. Dort würde der überwiegende Teil der Pflegekräfte

den Alkoholkonsum von Heimbewohnern

gern einschränken. Tatsächlich wird das Problem aber oft nicht aktiv angegangen.

Der deutsche Pflegewissenschafter

Andreas Kutschke nennt dafür zwei

Gründe. Zum einen dürfe man nicht übersehen, dass ein Alkoholiker oft über

Jahrzehnte gelernt habe, seine Sucht zu verbergen. „Wenn jemand im Berufsleben

gestanden ist und Alkoholprobleme hatte, dann hat er vielfach eingeübt, seine Sucht

vor den anderen zu verheimlichen“, sagt

Kutschke.

Foto: Kzenon - Fotolia

Zum anderen fehle in den Seniorenheimen

aber auch häufig noch der Blick für die Suchtabhängigkeit. Das Thema werde

einerseits nicht wahrgenommen, wenn man aber damit konfrontiert sei, werde

eher mit Ablehnung reagiert. „Ich kenne

viele Seniorenheime, die alkoholkranke

Menschen von vornherein nicht aufnehmen wollen, weil Alkoholkrankheit

oft mit störendem Verhalten einhergeht.“

Der befürchtete höhere Zeitaufwand in

der Pflege spiele dabei auch eine Rolle, sagt Kutschke. Dazu komme die

Befürchtung, dass der Ruf einer

Einrichtung – „da gibt es auch Alkoholiker“ – leiden könnte. Außerdem

gebe es Schwierigkeiten in der Einstufung beim Pflegegeld. „Solange die Betroffenen

nicht getrunken haben, sind sie

verhältnismäßig fit und bekommen nur eine niedrige Pflegestufe. Wenn sie aber

getrunken haben, ist der Pflegebedarf deutlich erhöht. Das ist eine

Schwierigkeit, weil damit auch vom Zeitaufwand her keine adäquate

Versorgung möglich erscheint.“ Kutschke

nennt daher als sein erstes Anliegen, darauf hinzuweisen, „dass wir diese

Menschen in Seniorenheimen haben“. Im Schnitt müsse man davon ausgehen, dass

zehn Prozent der Bewohner eine

Alkoholgeschichte haben. Dazu kämen als zahlenmäßig noch größere Gruppe rund

35 Prozent, die von Benzodiazepinen abhängig seien, also von Medikamenten

mit angstlösenden, krampflösenden, beruhigenden und schlaffördernden

Eigenschaften.

„Das ist eine große Zahl an Menschen, die

wir betreuen und für die wir Kenntnisse und Strategien brauchen“, sagt Kutschke.

Das gelte sowohl für Alkoholkranke wie

für diejenigen, die von Medikamenten abhängig seien. Die Abhängigkeit von

Benzodiazepinen führe zwar zu keinem aufdringlichen Verhalten wie beim

Alkoholkranken und die Betroffenen

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SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016

18 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E KW 25

würden daher kaum als Störfaktor im

Pflegealltag empfunden. „Aber ein Bewohner, der sediert ist, kann ein sehr

apathischer Mensch sein. Er ist unkritisch, er reagiert verlangsamt auf Ansprache, er

stürzt häufiger, er wird seine persönlichen

Probleme nicht mehr lösen wollen und können.“ Daher müsse auch diese

Abhängigkeit in jedem Fall aufgegriffen und angegangen werden.

Anders als in der Klinik gehe es dabei

nicht in erster Linie um eine völlige

Entwöhnung und Abstinenz. „Im Seniorenheim haben wir eine ganz andere

Situation. Abstinenz wird dort nicht immer erreichbar sein. Der Mensch, der im Heim

lebt, ist auch eigenverantwortlich“,

unterstreicht der Pflegewissenschafter. Die große Anforderung an Betreuende, an

Hausärzte, an Selbsthilfegruppen und an die Pflege in Seniorenheimen sei im Grund

der pflegerische Auftrag.

„Es ist unsere professionelle Pflicht, den

Betroffenen die Möglichkeit zu geben, aus ihrer Sucht auszusteigen oder sie

zumindest zu verringern. Es geht nicht um alles oder nichts, aber die Lebensqualität

kann deutlich höher sein, wenn der

Alkohol- oder Medikamentenkonsum reduziert wird. Darum muss es gehen –

nicht um jemanden zu bevormunden, das auf keinen Fall, sondern um dem

Betroffenen die Möglichkeit zu geben,

eine höhere Lebensqualität zu haben.“ Kutschke unterscheidet hier den Anspruch

in allgemeinen Seniorenheimen dezidiert

von jenen Einrichtungen, die nasse Alkoholiker aufnehmen und sie so viel

trinken lassen, wie sie wollen. „Das kann man auch mit Hilfskräften machen, dafür

braucht man keine Pflegekräfte“, sagt der

Experte, der in der Qualitäts- und Pflegeentwicklung in den städtischen

Seniorenheimen Krefeld tätig ist. „In der Pflege kann es nur darum gehen, diese

Menschen professionell in ihrer Gesundheit und in ihrer Lebensqualität zu

unterstützen, auch dadurch, dass

verlässliche Kontakte zu Angehörigen hergestellt werden, die häufig verloren

gegangen sind.“

Diakonie-Dialoge über Sucht im Alter

„Sucht und Abhängigkeit – ein Balanceakt

in der Seniorenarbeit“ ist das Thema der 22. Diakonie-Dialoge, die heute, Freitag,

von 9.00 bis 16.00 Uhr in St. Virgil Salzburg stattfinden. Andreas Kutschke,

Pflegewissenschafter und Krankenpfleger,

setzt sich dabei mit der Abhängigkeit als Herausforderung für die Pflegekräfte in

Seniorenheimen auseinander. Dirk K. Wolter (Gerontopsychiatrie und -

psychotherapie) informiert über den Stand

der Medizin zu Sucht im Alter.

Senioren Rundschau, OTS, 22. Juni 2016

Cool bleiben: So kann man auch in heißen Nächten gut schlafen

Baierbrunn - Keep cool ist manchmal leichter gesagt als getan, wenn auch

nachts das Schlafzimmer sommerlich heiß

bleibt. Kühlende Tipps rund ums Einschlafen hat Max Zimmermann für uns

zusammengetragen: Es gibt viele Gründe, warum man in heißen Nächten nicht

einschlafen kann, schreibt das

Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Ein nicht unerheblicher ist das

Abendessen, sagt uns Chefredakteurin Claudia Röttger und erklärt, warum eine

leichte Kost zum guten Schlaf beiträgt:

Claudia Röttger: Mahlzeiten, die schwer

im Magen liegen, wie Fettes und Deftiges

stören das Einschlafen und das Durchschlafen. Es ist also sinnvoll am

Abend etwas Leichtes zu essen, wie zum Beispiel Gemüsesuppe, Kartoffeln oder ein

Brot mit Frischkäse.

Auch Kräutertees mit Melisse, Baldrian

oder Hopfen sind gut verträglich und helfen beim Einschlafen. Und äußerlich

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STEUERN

kann man auch etwas Schlafförderndes

tun:

Claudia Röttger: Eine lauwarme Dusche vor dem Schlafen wirkt entspannend. Ist

es im Schlafzimmer trotz Lüftens zu heiß,

hilft ein Ventilator, der die Luft bewegt, sodass sie sich kühler anfühlt und man so

leichter den Schlaf findet. Teurer aber auch effektiver ist eine Klimaanlage, die

aber mehr Strom verbraucht. Damit man sich nicht zwischen heißen

Laken hin und her wälzt, kann man auf

einen einfachen Trick zurückgreifen:

Claudia Röttger: Man kann zum Beispiel eine Wärmflasche mit kaltem Wasser

füllen und sie für rund drei Stunden in

den Kühlschrank legen. Vor dem Zubettgehen schlägt man dann diese

"Kühlflasche" in ein dünnes Handtuch und nimmt sie mit ins Bett. Auch Bettwäsche

aus Baumwolle oder Leinen ist

atmungsaktiv und saugfähig und deshalb

für sommerliche Temperaturen bestens geeignet.

Foto: [email protected], fotolia

Wenn trotz all dieser guten Tipps sich der Schlaf nicht einstellen will, können

Präparate auf pflanzlicher Basis wie Baldrian, Hopfen oder Passionsblume das

Einschlafen unterstützen, rät der

"Senioren Ratgeber".

Wien, 22. Juni 2016

Korosec: Volle Unterstützung für Schelling-Vorschlag gegen kalte Progression

2016 und 2017 wirkt die Steuersenkung voll, ab 2018 gäbe es erste Auswirkungen der kalten Progression Zu den heutigen Vorschlägen von

Finanzminister Schelling in der Tageszeitung „Die Presse“ hält LAbg.

Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des

Österreichischen Seniorenbundes, fest:

„Schelling hat die volle Unterstützung des Österreichischen Seniorenbundes, wenn

es um die Abschaffung der kalten

Progression ab 2018 geht! Heuer und im kommenden Jahr wirkt die umfassende

Steuersenkung voll, profitieren auch alle Seniorinnen und Senioren durch mehr

Netto vom Brutto. Doch schon ab 2018 würde die kalte Progression erstmals

wieder zuschlagen: Weil die Grenzwerte

der Steuerstufen nicht mit der Inflation ansteigen, fielen viele Menschen durch die

einfachen Teuerungsabgeltungen wieder

in höhere Steuerstufen. Schelling will mit

seinem Vorschlag dieses Problem nun konsequent, nachhaltig und vor allem

zeitgerecht lösen. Die Seniorinnen und

Senioren wären dankbar, wenn dies wirklich gelingt!“

Korosec wendet sich abschließend mit

einem Tipp an die Seniorinnen und

Senioren: „Wenn Ihre Pension unter 1.067,- Euro brutto monatlich liegt, sie

aber keine Ausgleichszulage erhalten, so können Sie sich sofort bis zu 55,- Euro

vom Finanzamt zurückholen! Füllen Sie gleich den nötigen Antrag aus. Es kostet

Sie nur wenige Minuten. Lassen Sie das

Geld nicht liegen!“ Wie das genau geht, zeigt der Seniorenbund hier: https://www.youtube.com/watch?v=pf9MM0lY-

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20 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E KW 25

PFLEGE & BETREUUNG

LIVE AUS DEM PARLAMENT

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Wien, 17. Juni 2016

Korosec: Rechnungshof-Empfehlungen umsetzen! Pflege-Strukturreform muss kommen!

Seniorenbund dankt Dr. Moser für hervorragende Zusammenarbeit und freut sich auf ebenso erfolgreiche Zukunft mit Dr. Margit Kraker

Wien - Nach der Wahl von Dr. Kraker zur neuen Rechnungshof-Präsidentin und

anlässlich der heutigen Sitzung der Landessozialreferenten hält LAbg. Ingrid

Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest:

„Der Österreichische Seniorenbund ist der

Reformmotor zur Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen. Als ersten

Teil greifen wir hier aktiv die Vorschläge zur Strukturreform der Pflege-

Sachleistungen auf: einheitliche

Bedarfsplanungen in allen Ländern, verbindliche und möglichst einheitliche

Mindestvorgaben zu Qualität, Personalschlüssen, Heimaufsicht etc.

Verbindliche und möglichst einheitliche Vorgaben zur Tarifstruktur – wo es heute

für ein und dieselbe Leistung noch 300

verschiedene Tarife gibt! Pflegequalität und Pflegekosten dürfen nicht länger vom

Wohnort abhängen! Wenn im Herbst der Finanzausgleich zwischen Bund und

Ländern neu abgeschlossen wird, muss der Pflegefonds über das Jahr 2018

hinaus verlängert werden und müssen die schon lange vereinbarten

Strukturreformen, wie oben beschrieben

und wie vom Rechnungshof mehrfach empfohlen, endlich zur Umsetzung

kommen!“

Korosec zum Wechsel an der

Rechnungshofspitze: „Der Österreichische Seniorenbund dankt Dr. Josef Moser für

die hervorragende Zusammenarbeit in den vergangenen 12 Jahren. Zugleich freuen

wir uns auf eine ebenso erfolgreiche Zusammenarbeit in den kommenden

Jahren mit Dr. Margit Kraker, der ich zur

Wahl im Namen des Seniorenbundes herzlich gratuliere!“

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25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service

KW 25 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E 21

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer berichtet aktuell aus dem Parlament

zum Thema Unterricht!

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer: Frau Präsidentin! Frau Bundesminister!

Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt nur eines, was auf Dauer

teurer ist als Bildung: keine Bildung! In

Österreich suchen derzeit 400.000 Menschen einen Job, viele halten sich mit

Arbeitslosengeld über Wasser. Ein besonderer Grund dafür, dass sie eben

keinen Job finden, ist die fehlende

formelle Bildung. Das heißt, es krankt an der Qualifikation. Besonders schlechte

Karten auf dem Arbeitsmarkt haben Asylberechtigte. Rund zwei Drittel von

ihnen haben nur einen Pflichtschul-abschluss. Und schauen wir die Älteren

an, die über 50-jährigen Arbeitslosen,

müssen wir sagen, von ihnen verfügt nur rund die Hälfte über einen

Pflichtschulabschluss. Das heißt, die allergrößten Hürden, Arbeit zu finden,

liegen in der Qualifikation.

Was hat denn das jetzt mit dem heutigen

Schulrechtspaket zu tun? – Sehr viel! Bei den 15-Jährigen kann jeder fünfte –

Kollege Strolz hat es schon aufgezählt – nur mangelhaft lesen, mehr als 50.000

brechen die Ausbildung ab. Das kann so

nicht weitergehen, denn die Menschen, die keine Ausbildung schaffen, das sind

die Arbeitslosen von morgen. Das muss sich bessern, und dazu heute auch der

erste Schritt in diesem Schulrechtspaket! Als sehr, sehr vielversprechend sehe ich

die neue Schuleingangsphase: Wie entwickeln sich unsere Kinder? Man kann

die Stärken und die Schwächen genau aufzeigen, man kann Talente fördern. Und

genau das brauchen wir: Talente fördern, damit wir Österreich wieder mit diesen

guten Köpfen nach vorne bringen!

Familienministerin Karmasin entwickelt dazu jetzt auch einen Bildungspass, eine

ganz tolle Einrichtung, wo man sehen kann, welche Stärken jedes einzelne Kind

hat.

Eine Anregung vielleicht dazu bezüglich

des lebenslangen Lernens: Dies sollte sich auf das ganze Leben erstrecken, denn in

einer heutigen erfolgreichen Arbeits-karriere braucht es immer wieder neue

Ausbildungen und immer wieder

Weiterbildung. Gemeinsam wollen wir daran arbeiten. Es

gibt noch viele Fragen und – das ist hier angeklungen – es braucht weitere

Schritte, vor allem wenn man überlegt: Ist

unser Bildungssystem schon auf die digitalen Herausforderungen vorbereitet?

Sind wir denn da gerüstet? In diesen Bereichen entstehen viele neue Jobs, also

auch neue Fragen. Es gibt viel zu tun; zum Beispiel Internetführerschein für

Schüler oder Umgang mit der digitalen

Welt, schon beginnend im Kindergarten.

Als Mutter ist es mir ein ganz besonders großes Anliegen, dass unsere Kinder eine

gute Ausbildung bekommen und dass sie

dann einen Job haben, von dem sie auch leben können.

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SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016

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EUROPA

FREIWILLIGENARBEIT

In diesem Sinne, Frau Minister, freuen wir

uns auf weitere gute Zusammenarbeit und

hoffen, dass wir da alle gemeinsam etwas

weiterbringen werden. – Danke.

Wien, 22. Juni 2016

Korosec: Asylwerber umfassend in gemeinnützige Arbeit einbinden

Dank an Bundesregierung für Integrations-Paket. Dank an Mödlhammer für umfassende Gemeinde-Initiative.

Nachdem die Bundesregierung, allen voran Integrationsminister Kurz, gestern

im Ministerrat mit dem Integrationspaket

einen wichtigen Schritt gesetzt hat, hat Gemeindebund-Präsident Mödlhammer

heute in Ö1 den aus Sicht des Seniorenbundes besonders wichtigen

Punkt der gemeinnützigen Arbeit im Detail ausgeführt. Dazu hält LAbg. Ingrid

Korosec, Bundesvorsitzende des

Österreichischen Seniorenbundes, fest:

„Der Österreichische Seniorenbund unterstützt die Pläne zum gemeinnützigen

Einsatz der Asylwerbenden gerne und mit

ganzer Kraft. Erst am Freitag hat die umfangreiche Gemeinde-Studie von GfK

Austria im Auftrag von Gemeindebund und „Österreich hilfsbereit“ ganz klar gezeigt:

In Gemeinden, wo Flüchtlinge aufgenommen wurden, hat sie Stimmung

gegenüber Asylwerbern deutlich

gebessert. Und die Möglichkeit der gemeinnützigen Tätigkeit in der Gemeinde

wird als besonders erfolgreiche und wichtige Möglichkeit zur Integration

betrachtet. Ich bin daher froh, wenn die Bunderegierung mit ihrem

Integrationspaket die Bürokratie für die

Aufnahme von Asylwerbern zur gemeinnützigen Tätigkeit deutlich

reduziert und zugleich die Einsatzbereiche und –möglichkeiten erweitert. Unser Dank

gilt den Gemeinden, die sich hier

engagieren und den Menschen diese Möglichkeiten zur beruflichen Tätigkeit

eröffnen!“

Brüssel, 21. Juni 2016

"Löchrig wie ein Schweizer Käse": Becker fordert Registrierung aller Ein- und Ausreisen

Innenausschuss des EU-Parlaments stimmt über verstärkte Kontrollen für EU-Bürger an EU-Außengrenzen ab

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25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service

KW 25 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E 23

"Fahrlässig und löchrig wie ein Schweizer

Käse" nennt der Sicherheitssprecher der ÖVP im EU-Parlament, Heinz K. Becker,

das bisherige System der EU zur Registrierung von Ein- und Ausreisen an

den Außengrenzen. "Ich fordere, dass die

Daten sowohl von Drittstaatenangehörigen als auch von EU-Bürgern an den EU-

Außengrenzen bei der Ein- und Ausreise erfasst und mit anderen Datenbanken

abgeglichen werden", so Becker heute in

Brüssel.

Bisher werden nur die Einreisen von Drittstaatenangehörigen, nicht aber deren

Ausreise erfasst. Bei EU-Bürgern findet gar kein systematischer Datenabgleich

statt. "Wenn ein Dschihadist einen

belgischen oder französischen Pass hat,

kann er theoretisch unbemerkt aus der EU nach Syrien reisen. Auch wenn jemand mit

einem gestohlenen oder verloren gemeldeten Pass reist, wird dies nicht

automatisch bemerkt", kritisierte der ÖVP-

Politiker.

„Vorhandene Daten müssen genutzt werden, um Terror wirksam zu bekämpfen.“

In der heutigen Abstimmung beschließt

das Parlament seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten.

"Wir müssen Polizei und Grenzschutz EU-weit einheitlich die geeigneten

Instrumente in die Hände geben, um uns

alle zu schützen. Dass die Mitgliedstaaten hier auf der Bremse stehen, ist völlig

unverständlich", so der Europaabge-ordnete.

"Es gibt bereits Datenbanken von

gestohlen gemeldeten Reisepässen. Es ist

doch eigentlich selbstverständlich diese Daten abzufragen, wenn jemand aus der

EU ausreist. Vorhandene Daten müssen genutzt werden, um Terror wirksam zu

bekämpfen", betonte Becker.

Brüssel, 22. Juni 2016

Becker fordert "gesetzliche Definition von Antisemitismus"

Israels Staatspräsidenten Rivlin hält Rede im Europäischen Parlament

Der Europaabgeordnete Heinz K. Becker fordert eine "gesetzlich anerkannte

Definition von Antisemitismus" in der EU, so der ÖVP-Politiker heute anlässlich des

Besuches des israelischen

Staatspräsidenten Reuven Rivlin im Europarlament in Brüssel.

"Die gesetzliche Definition von Antisemitismus ist die Voraussetzung für

ein wirksames strafrechtliches Vorgehen gegen Angriffe gegenüber Juden", so

Becker, der stellvertretender Vorsitzender

der parteiübergreifenden Arbeitsgruppe gegen Antisemitismus im Europäischen

Parlament ist.

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SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016

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UMFRAGE – BITTE TEILNEHMEN!

Becker fordert auch, den EU-Anti-Hetz-

Paragraphen zu verschärfen. "Der bisherige Anti-Hetz-Paragraph bringt nicht

viel. Er deckt viele hetzerische Äußerungen gar nicht ab", so der ÖVP-

Politiker.

"Es gibt eine Zunahme von

Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und gewaltbereitem Extremismus in der EU.

Juden haben heute in Europa wieder Angst, leben mit ständigem Polizeischutz

und verlassen unseren Kontinent. Das

können wir nicht tatenlos hinnehmen", betonte Becker.

Brüssel, 17. Juni 2016

Becker zum Weltflüchtlingstag: Geordnete Migration ist wirksamste Hilfe für Flüchtlinge

Aufnahmestellen außerhalb Europas und Außengrenzschutz Voraussetzungen für geordnete Migration

"Nur geordnete Migration ist wirksamste Hilfe und bestmögliche Unterstützung für

Flüchtlinge. Bisher müssen Flüchtlinge illegal in die EU einreisen, um legal Asyl

beantragen zu können. Dieser Zustand ist

unhaltbar", so der Sicherheitssprecher der ÖVP im EU-Parlament Heinz K. Becker

anlässlich des Weltflüchtlingstags der Vereinten Nationen.

Für eine geordnete Flüchtlingsaufnahme sieht Becker zwei Voraussetzungen. "Wir

brauchen EU-Aufnahme- und Antragsstellen außerhalb Europas, damit

niemand illegal einreisen muss, und wir

brauchen einen lückenlos funktion-

ierenden EU-Außengrenzschutz, um den Schleppern ihr kriminelles Handwerk zu

legen", betonte Becker.

Becker fordert auch, den Sprachgebrauch

des Wortes "Flüchtling" zu überdenken. "Wir müssen dagegen angehen, dass

'Flüchtling' ein beschädigter, negativ besetzter Begriff ist. Zuallererst sind es

Menschen, die an Leib und Leben bedroht

sind. Die ständige Vermischung im Sprachgebrauch von Flüchtlingen,

Wirtschaftsmigranten, Kriegsflüchtlingen und Asylanten behindert unsere eigene

Politik und ist respektlos den Betroffenen

gegenüber", so Becker.

Foto: VRD -Fotolia

Derzeit führt die Sozialwissenschaftliche Studiengesellscha ft die Feldarbeit einer österreichweiten Mehrthemenumfrage durch und bittet

Sie um Ihre wertvolle Unterstützung.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit (ca. 10 Minuten), den online-

Fragebogen zu beantworten, den Sie unter folgendem Link

finden: https://de.surveymonkey.com/r/FB410

Ihre Angaben werden VERTRAULICH behandelt.

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SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016

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