Großbritannien hat entschieden! Die EU muss sich ändern und umgehend ein hervorragendes Verhandlungsteam aufstellen! .......................................... Seite 3 Leserbrief zum Thema „Ungerechte Ruhens- bestimmungen“! Ärgern ist ungesund! Schreiben auch Sie Leserbriefe! ......... Seite 6 Korosec zu Pensionsversicherung: Die aktuellen Zahlen belegen stabilen Kurs! Bundesbeitrag sinkt! Ausgaben für Ausgleichszulagen stark rückläufig! ..................................................................... Seite 5 Pensionskommission ist Sozialminister säumig KW 25 |20.-26. Juni 2016
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Großbritannien hat entschieden!
Die EU muss sich ändern und umgehend ein hervorragendes Verhandlungsteam aufstellen!..........................................Seite 3
Leserbrief zum Thema „Ungerechte Ruhens-bestimmungen“!
Ärgern ist ungesund! Schreiben auch Sie Leserbriefe!.........Seite 6
Korosec zu Pensionsversicherung: Die aktuellen Zahlen belegen stabilen Kurs!
Bundesbeitrag sinkt! Ausgaben für Ausgleichszulagen stark rückläufig!.....................................................................Seite 5
Pensionskommission ist Sozialminister säumig
KW 25 |20.-26. Juni 2016
SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016
2 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E KW 25
INHALT
VORWORT zum Thema „Großbritannien’s Ausstieg aus der EU“ von LAbg. Ingrid KOROSEC, Bundesvorsitzende des ÖSB ........................................................................3
VORWORT zum „Thema Pensionen“ von LAbg. Ingrid KOROSEC, Bundesvorsitzende des ÖSB ..........................................................................................................................4
PENSIONEN
KOROSEC zu Pensionsversicherung! .............................................................................5
„Die Presse“: Bundesbeamten wird Lehrzeit nicht angerechnet .........................................8 „Vorarlberger Nachrichten“: Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich? .........................9
Wiener Stadtwerke – ÖVP will Versetzungen statt Frühpensionierungen........................... 10
KOROSEC: Beamten-Staatssekretärin muss Wiener Frühpensionskartell abdrehen ........... 12 AUBAUER: Frühpensionierungswelle bei Wiener Stadtwerken konterkariert Maßnahmen zur
Arbeitsplatzsicherung älterer Beschäftigter .................................................................. 12 KOROSEC an Stöger: Die Menschen haben von den Ausreden genug! ........................... 13
KOROSEC: Fordern anonyme Auswertung der Pensionskonto-Daten! .............................. 13
GESUNDHEIT
KOROSEC: Prävention nach SVA-Vorbild in allen Krankenkassen stärken! ...................... 14 KOROSEC: Wer eine Untersuchung braucht, muss sie auch zeitnahe erhalten! ................ 15
„Neues Volksblatt“: „Neuregelung für Hausapotheken kommt besonders Älteren zugute“ ... 15 „Die Presse“: Wer Kur verweigert, kann Rehab-Geld verlieren………………….…………………..16
„Salzburger Nachrichten“: Bei Sucht im Heim wird oft weggeschaut ................................ 17
„Senioren Rundschau“: Cool bleiben: So kann man auch in heißen Nächten gut schlafen ... 19
STEUERN KOROSEC: Volle Unterstützung für Schelling-Vorschlag gegen kalte Progression! ............ 20
Politische Akademie der ÖVP ...................................................................................... 26
IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Österreichischer Seniorenbund, Bundesorganisation, ZVR-Zahl: 537793553 (Zentrales Vereinsregister), 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 7, Tel. 01/40126/DW 422. Hersteller: Digitaldruck, 2544 Leobersdorf, Eitzenberger Str. 8. Offenlegung laut Mediengesetz: Das SIS (Seniorenbund Info-Service) ist das wöchentliche Mitteilungsblatt der Bundesorganisation des Österreichischen Seniorenbundes und dient der Information in seniorenspezifischen Angelegenheiten. Für den Inhalt verantwortlich: stv. GS Susanne Walpitscheker, 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 7; [email protected]
KW 25 S E N I O R E N B U N D I N F O - S E R V I C E 3
BUNDESVORSITZENDE LAbg. INGRID KOROSEC
ZUR AKTUELLEN SENIORENPOLITIK
IN ÖSTERREICH
Liebe Seniorinnen und Senioren!
Großbritannien hat entschieden. Sie werden die EU verlassen. Damit gibt es aus unserer Sicht einige Punkte, die sehr klar zu machen sind:
Die EU muss sich ändern! Und zwar viel schneller, als sogar die reformfreudigsten von allen bisher gedacht hatten. Raus aus den kleinen Alltagsthemen – rein in jene großen Themen, die wirklich nur gemeinsam gelöst werden können, wie z.B. der gemeinsame Außengrenzschutz, die Zuwanderung, etc.
Die EU muss umgehend ein hervorragendes Verhandlungsteam aufstellen. Denn: Wie ein EU-Beitritt muss auch ein EU-Austritt bis ins Detail verhandelt werden. Falls innerhalb von zwei Jahren kein Verhandlungsergebnis vorliegt, erfolgt ein unkoordinierter Austritt – zum Schaden aller. Genau das ist zu verhindern. Und der Punkt ist: Während ihrer Mitgliedschaft wurden den Briten mehrfach Rabatte und Sonderregelungen gewährt. Genau die darf es aber beim Austritt nicht geben. Ich bin der Meinung, dass unser Außenminister Sebastian Kurz einem solchen Verhandlungsteam angehören sollte.
In ganz Europa – insbesondere in Österreich – werden die Populisten in den kommenden Wochen auch für andere Länder solche Abstimmungen fordern. Sie werden von Dingen erzählen die es nicht gibt, werden den Nationalismus anheizen und gegen alles was „anders“ ist hetzen. Dem haben wir uns als verantwortungsbewusste Bürgerliche entgegenzustellen. Wir haben mit unseren Eltern und mit unseren Kindern diesen Kontinent geeint. Unsere Enkelkinder gehen heute als erste Generation seit Ende des zweiten Weltkrieges – seit Gründung dieser Republik – mit der Nachricht „Europa zerfällt“ in einen der letzten Schultage dieses Schuljahres. Für sie müssen wir klarstellen: Zusammenarbeit macht stark. Dazu ist allerdings wichtig, dass wir uns dringend um die zuvor schon genannten zwei Punkte schnell, konsequent und umfassend kümmern.
Es ist die Aufgabe auch unserer Generation, wieder Hoffnung zu geben . Heute glauben viele Eltern und Großeltern nicht mehr, dass es ihren Kindern oder Enkelkindern besser gehen wird als ihnen selbst. Genau das war aber über Jahrzehnte wichtige Antriebsfeder unseres Landes. Die Politik muss jetzt sehr schnell umfassende Weichenstellungen vornehmen, damit genau diese Zuversicht nach Österreich und Europa zurückkehrt.
Genau dafür werden wir vom Seniorenbund uns einsetzen. Mit Ihnen gemeinsam.
Herzlich
LAbg. Ingrid Korosec Bundesvorsitzende
SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016
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BUNDESVORSITZENDE LAbg. INGRID KOROSEC
ZUR AKTUELLEN SENIORENPOLITIK
IN ÖSTERREICH
Liebe Seniorinnen und Senioren! In Österreich wurden in den letzten rund zwei Jahrzehnten zahlreiche Pensionsreformen umgesetzt, um die Finanzierbarkeit des gesamten Systems für alle Generationen auch für die kommenden Jahrzehnte aufrecht zu erhalten. Beginnend mit der Abschaffung der Altpolitikerpensionen 1997, über die Deckelung öffentlicher Pensionen, die Schrittweise Harmonisierung – das heißt bis 2028 Gleichstellung des Beamten-Pensionssystems mit dem ASVG-System, bis zur Einführung des Pensionskontos 2014 sind zahlreiche Schritte gesetzt worden, die für mehr Gerechtigkeit in den Pensionssystemen sorgen sollen.
Viele dieser Reformen hat der Seniorenbund unterstützt und mitgetragen, hat durch umfassenden Einsatz in den Verhandlungen soziale Härten verhindert, gebotene Änderungen für Seniorinnen und Senioren erzwungen.
Umso wütender sind wir daher, wenn wir von den aktuellen 800 Beamten-Frühpensionierungen in Wien lesen müssen. Warum? Weil man diese Mitarbeiter auch in anderen Verwaltungsbereichen einsetzen könnte. Weil sie mit weniger Beitragsjahren als in allen anderen Pensionssystemen Österreichs ihre Pension antreten (für Wiener Beamte reichen 40 Beitragsjahre – für alle anderen, die heute kurz vor der Pensionierung stehen braucht es aber zumindest 42 Beitragsjahre um in eine vorzeitige Pension zu gehen!). Weil sie dabei gar keine Abschläge auf ihre Pension verzeichnen, während in allen anderen Pensionssystemen Österreichs versicherungsmathematische Abschläge in Rechnung gestellt werden. Und weil sie trotz des Pensionsantrittsalters von deutlich unter 60 Jahren ab dem ersten Tag zur Pension so viel dazu verdienen dürfen, wie sie wollen – ohne drohenden Verlust von Pensionsteilen, ohne die lästigen Zuverdienstgrenzen die für alle gelten. Ich verstehe, dass das sehr viele Seniorinnen und Senioren wirklich aufregt! Sie tragen diese von Wien verursachten Mehrkosten mit ihrer Steuerlast!
Und was sagt die Politik dazu? Der SPÖ-Sozialminister (genau der, der die Zuverdienstgrenzen für ASVG-Pensionisten gerade noch verschärfen wollte – was wir gottseidank verhindern konnten!) erklärt sich für „nicht zuständig“ und begründet dies ausgerechnet mit der Verfassung. Die SPÖ-Beamtenstaatssekretärin, die erst vor kurzem aus dem Wiener Landtag in die Bundespolitik wechselte, sagt, sie kenne sich da nicht aus.
Wir haben dazu festgestellt: So geht das nicht! Die Menschen haben keine Geduld mehr für solche Ausreden. Wenn Wien mit seiner Reformverweigerung hunderte Millionen Steuergeld verschwendet, so muss dieser Betrag beim Finanzausgleich abgezogen werden. Und was ganz oben auf unserer Forderungsliste bleibt: Die Zuverdienst-grenzen müssen für alle Pensionisten in ganz Österreich abgeschafft werden! Wir bleiben für Sie dran!
Herzlich
LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende
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PENSIONEN
Wien, 22. Juni 2016
Korosec zu Pensionsversicherung: Die aktuellen Zahlen belegen stabilen Kurs
Bundesbeitrag sinkt! Ausgaben für Ausgleichszulagen stark rückläufig!
Wien - Zum soeben veröffentlichten
Rechnungsabschluss der Pensionsver-sicherungsanstalt für 2015 hält LAbg.
Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest:
„Die Panikmeldungen können eingepackt werden!
Die aktuellen Zahlen der
Pensionsversicherung beleg-en einen stabilen Kurs, der
die positive Wirkung der vergangenen Pensionsre-
formen zeigt: Der
Bundesbeitrag ist rückläufig! Die Ausgaben für die
Ausgleichszulage (sog. Mindestpension) liegen bei
nur noch 679,6 Millionen –
sie hatten in den letzten
Jahren schon Beträge von über einer
Milliarde Euro umfasst! Der Grund: heutige Neupensionisten verfügen über
stabilere Arbeitsverläufe und damit längere Einzahlungszeiten als frühere
Seniorengenerationen. Sie erreichen daher viel häufiger eine Eigenpension, die über
der Ausgleichszulagengrenze liegt! Die
Politik kann sich nun auf die echten Brennpunkte konzentrieren:
Harmonisierung der Pensionssysteme, insbesondere in Wien. Umsetzung der am
29. Februar vereinbarten Punkte.
Abschaffung der Zuverdienstgrenzen für alle Pensionisten. Reform der
Mindestsicherung – denn im Gegensatz zu den Ausgleichszulagen explodieren dort
PV-Generalversammlung genehmigt den Rechnungsabschluss für 2015 In der unter der Leitung von Obmann
Manfred Anderle am 22. Juni 2016 abgehaltenen Generalversammlung der
Pensionsversicherungsanstalt wurde der Rechnungsabschluss 2015 genehmigt.
Generaldirektor-Stellvertreter Ing. Kurt
Aust präsentierte den Rechnungs-abschluss, welcher ein Gebarungsvolumen
von 34,8 Mrd. Euro inklusive der Aufwendungen nach Bundespflegegeld-
gesetz und Nachtschwerarbeitsgesetz
aufwies. Im Vergleich zu 2014 ergibt dies
eine Steigerung des Gebarungsvolumens
um 2,4 %.
29 Milliarden Euro für Pensions-leistungen
Der Pensionsaufwand ist im Vergleich zum
Vorjahr um 1,8 % auf 29 Mrd. Euro
gestiegen und verteilt sich wie folgt auf die Pensionsarten: Alterspensionen: 23,1
Mrd. Euro, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen: 2,3 Mrd.
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Euro, Witwen-, Witwer- und
Waisenpensionen: 3,6 Mrd. Euro.
Höhere Beitragseinnahmen
Die Einnahmen aus Beiträgen von Versicherten und für Versicherte erhöhten
sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 1.044,5 Mio. Euro auf 27,6
Mrd. Euro; dies entspricht einem Zuwachs
von 3,9 % zum Vorjahr und resultiert aus der Erhöhung sowohl des Standes der
erwerbstätig Pflichtversicherten als auch der durchschnittlichen Beitragsgrundlage.
Rehabilitationsaufwendungen
gestiegen
Bei den Gesamtausgaben für Rehabili-
tation und Gesundheitsvorsorge war von 2014 auf 2015 ein Anstieg um 3,2 % auf
insgesamt 870,9 Mio. Euro festzustellen. Während die Pensionsversicherungsanstalt
im Jahr 2014 rund 51.000 stationäre
Rehabilitationsheilverfahren sowohl in den eigenen Einrichtungen als auch in
Vertragseinrichtungen durchgeführt hatte, waren 2015 bereits fast 54.000
Rehabilitationsheilverfahren zu verzeich-
nen. Insgesamt wurden im Jahr 2015 von der Pensionsversicherungsanstalt über
183.200 Heilverfahren in den eigenen Einrichtungen und Vertragseinrichtungen
durchgeführt.
Weitere Aufwendungen
Auf der Ausgabenseite fallen für die
Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten 1.158 Mio. Euro sowie
für Ausgleichszulagen 679,6 Mio. Euro an. An Stelle der befristeten
Berufsunfähigkeits- und Invaliditäts-
pensionen gebühren seit 1. Jänner 2014
für ab 1964 geborene Versicherte neue Leistungen, entweder Rehabilitationsgeld
vom Krankenversicherungsträger oder Umschulungsgeld aus der
Arbeitslosenversicherung. Die den
Krankenversicherungsträgern zu ersetzenden Aufwendungen für
Rehabilitationsgeld betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015
insgesamt 272,8 Mio. Euro.
Bundesbeitrag
Aufgrund der positiven Beitrags-
entwicklung und auch der gestiegenen Refundierung aus dem Bereich der
Teilpflichtversicherten ist der unter Ausfallshaftung des Bundes zu
verbuchende Betrag mit 4,41 Mrd. Euro und damit einer Differenz von 4,5 %
gegenüber dem Vorjahr sogar rückläufig.
Weitere Erträge
Auf der Einnahmenseite sind die
Ersatzleistungen für den Aufwand Pflegegeld (1,82 Mrd. Euro),
Sonderruhegeld (0,046 Mrd. Euro) und
Ausgleichszulage (0,68 Mrd. Euro) anzuführen.
Eigener Verwaltungsaufwand
Der eigene Verwaltungsaufwand betrug im
Jahr 2015 mit 306,3 Mio. Euro weniger als 1 % des Gesamtaufwandes. Die gesetzlich
auferlegte Deckelung, welche auch nach
Ablauf der Gültigkeit Ende 2011 freiwillig fortgeführt wurde, wäre somit neuerlich
deutlich unterschritten.
„Die Presse“, 20. Juni 2016
Ungerechte Ruhensbestimmungen (Leserbrief)
"Massenpensionierungen in Wien . . .", von Karl Ettinger, "Die Zweiklassengesellschaft . . .", von Josef Urschitz, 13. 6. Hervorragender Artikel, Leitartikel und Folgeartikel (14. 6.). Seniorenbund-Chefin Ingrid Korosec
spricht da eine klarere Sprache als ihr
Vorgänger Andreas Khol und fordert die gänzliche Abschaffung der Zuverdienst-
grenze. Eine Medienkampagne sollte
folgen. Ich leide selbst unter den
ungerechten Ruhensbestimmungen/der Zuverdienstgrenze seit 2015 - nach 45
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Dienstjahren! Ich werde keine Ruhe
geben, solange nicht alle Politiker - auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene -
eine Zuverdienstgrenze (auch) für ihre aktive Zeit haben!
Gerhard Miko, Mitglied der Plattform Seniors4Success.at, 2351 Wiener Neudorf
Danke Herrn Miko für seine Worte. Wobei: Auch Andreas Khol war immer klar gegen die Zuverdienstgrenzen!
Ich danke Herrn Miko aber vor allem aber für seine Mühe, Leserbriefe zu schreiben!
Wenn Sie ein Thema, das Sie in einer Zeitung lesen, ebenso berührt oder sogar ärgert: Zögern Sie nicht, selbst einen Leserbrief zu verfassen. Untenstehend finden
Sie dazu die wichtigsten Leserbrief-Adressen!
Und wenn es in Ihrem Leserbrief um Senioren-Themen geht: Senden Sie diese auch uns in Kopie, wir freuen uns darüber und drucken den einen oder anderen gerne auch
im SIS ab!
Herzlich Ihre Ingrid Korosec
Bundesvorsitzende Österreichischer Seniorenbund
UNSERE EMPFEHLUNG: Ärgern ist ungesund!
Schreiben Sie lieber selbst Leserbriefe. Damit Ihre Meinung zählt!
Hier die e-mail-Adressen der Leserbriefredaktionen der wichtigsten österreichischen Zeitungen & Zeitschriften.
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„Die Presse“, 23. Juni 2016
Bundesbeamten wird Lehrzeit nicht angerechnet
EuGH-Urteil. Ein Beamter scheiterte mit dem Begehren, seine Lehrzeit möge bei der Berechnung seiner Pensionsansprüche einbezogen werden.
Von Judith Hecht
Wien. Mit dem Problem einer möglichen Diskriminierung aufgrund des Alters hatte
sich der Europäische Gerichtshof (EuGH)
in einer seiner jüngsten Entscheidungen (C-159/15) auseinanderzusetzen. Der
österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte den Fall dem EuGH zur
Entscheidung mit dem Ersuchen
vorgelegt, die EU-Richtlinie 2000/78 zur "Verwirklichung der Gleichbehandlung in
Beschäftigung und Beruf" auszulegen.
Bei dem Rechtsstreit vor dem VwGH ging
es um Folgendes: Ein Mann hatte noch vor Vollendung seines 18. Lebensjahres
eine Lehre bei der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung des Bundes
absolviert. Erst später begann er sein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Die
Jahre vergingen, und 2004 wurde der
Bundesbeamte in den Ruhestand versetzt. Damit aber begannen die Zores: Sein
Arbeitgeber, die Telekom Austria, weigerte sich, bei der Berechnung seiner
Pensionsansprüche die Lehr- und
Beschäftigungszeiten, die er vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt hatte, zu
berücksichtigen. Sie berief sich auf das österreichische Pensionsgesetz 1965, das
eine Mindestaltersgrenze vorsieht. Genau diese aber sei diskriminierend,
argumentierte der Beamte und brachte
damit seinen Fall schlussendlich vor den EuGH. Der hatte folgende Frage zu klären:
Handelt es sich um eine verbotene Diskriminierung, wenn Lehr- und
Beschäftigungszeiten bei der Berechnung
der Pensionsansprüche nicht berücksichtigt werden, weil das Gesetz ein
Mindestalter vorsieht? Immerhin legt die zitierte EU-Richtlinie fest, dass es keine
unmittelbare oder mittelbare
Diskriminierung wegen der Religion, einer Behinderung oder etwa des Alters geben
dürfe.
Diskriminierung gerechtfertigt
Die Entscheidung des Luxemburger Gerichts wird nicht nur den pensionierten
Bundesbeamten ernüchtern, sondern auch
andere, die in gleicher Weise betroffen sind. Zuerst einmal hielt der EuGH fest,
dass eine nationale Regelung wie die im österreichischen Pensionsgesetz 1965
zweifelsfrei eine Ungleichbehandlung
schaffe, die unmittelbar auf dem Kriterium des Alters beruhe. Zwei Personen, die ein
und dieselbe Ausbildung genossen und gleich viel Berufserfahrung aufzuweisen
haben, könnten nämlich allein wegen
ihres jeweiligen Alters ungleich behandelt werden. Doch genau das könne
gerechtfertigt sein, so der EuGH weiter. Und zwar dann, wenn die innerstaatliche
Regelung Ausdruck der Freiheit sei, welche die EU-Richtlinie den
Mitgliedstaaten bei der innerstaatlichen
Umsetzung zugesteht. Demnach dürfe jedes Land bei allen betrieblichen
Systemen der sozialen Sicherheit Altersgrenzen im Rahmen dieses Systems
festsetzen.
Das bedeutet, die Mitgliedstaaten dürfen
nicht nur unterschiedliche Altersgrenzen für bestimmte Beschäftigte, Gruppen und
Kategorien von Mitarbeitern normieren. Sie können auch eine einheitliche
Altersgrenze als Voraussetzung für die
Mitgliedschaft in einem Pensionssystem oder den Bezug von Altersrente
festsetzen. Allerdings unter einer Bedingung: So eine Festsetzung muss
einheitlich erfolgen, also - wie im
konkreten Fall - für alle Beamte gelten. Doch das Urteil betrifft nicht nur sie. Denn
der EuGH spricht nicht nur von Ruhegeldern für Beamte, sondern von
allen betrieblichen Systemen der sozialen
Sicherheit, sprich allen Pensionssystemen. Daher können auch unselbstständige
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Beschäftigte und Selbstständige von der
Entscheidung tangiert sein.
Beiträge umsonst bezahlt?
Eine Frage stellt sich noch: Was ist
eigentlich mit den Pensionsbeiträgen passiert, die der Mann bis zum 18.
Lebensjahr an die Versicherungsanstalt
einbezahlt hat? Um dieses Geld, es handelt sich um 2400 Euro, ist der
Beamte nicht umgefallen. Der Betrag war ihm schon vor vielen Jahren zugesprochen
worden.
„Vorarlberger Nachrichten“, 18. Juni 2016
Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich?
Ansprüche nur unter strengen Voraussetzungen.
Foto: Erwin Wodicka
Immer wieder stellt sich im
Zusammenhang mit Scheidungen die Frage, ob und unter welchen
Voraussetzungen nach der Scheidung ein
Anspruch auf Witwenpension besteht. Diese Frage ist mit einem bedingten "ja"
zu beantworten.
Geschiedene Ehegatten haben unter
bestimmten Umständen Anspruch auf Witwenpension. Um Missbrauch zu
vermeiden, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Witwenpension nach
Scheidung allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Nur ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich oder eine vor
Auflösung der Ehe eingegangene vertragliche Verpflichtung stellen einen
Titel dar, aus dem eine Witwenpension
abgeleitet werden kann. Der Titel muss den nachehelichen Unterhalt regeln und
im Zeitpunkt des Todes des Versicherten bereits vorhanden sein.
Darüber hinaus muss sich die Höhe des
Unterhaltes entweder aus dem Titel
ziffernmäßig ergeben oder zumindest ohne großen Verfahrensaufwand
bestimmbar sein.
Hiervon gibt es folgende Ausnahme:
Ein Anspruch auf Witwenpension nach
einer Scheidung besteht ohne qualifizierten Unterhaltstitel auch dann,
wenn der Verstorbene ab einem Zeitpunkt
nach Rechtskraft der Scheidung bis zu seinem Tod, mindestens während der
Dauer eines Jahres, regelmäßig Unterhalt geleistet hat und die Ehe mindestens 10
Jahre gedauert hat.
Auf diese "faktische Unterhaltsleistung"
sollte man sich aber nie als Ersatz für einen Unterhaltstitel verlassen; wenn
nämlich der Unterhaltsverpflichtete vor Ablauf eines Jahres ab Rechtskraft der
Scheidung stirbt oder die
Unterhaltszahlungen vor dem Tod nicht regelmäßig ein ganzes Jahr lang erfolgen,
besteht kein Anspruch auf Witwenpension.
Da die wenigsten Unterhaltsberechtigten die Zukunft vorhersagen können,
empfiehlt es sich daher, aus
witwenpensionsrechtlichen Gründen jedenfalls einen Unterhaltstitel zu
schaffen und sich nicht auf die faktische Unterhaltsleistung zu verlassen.
Es besteht kein Anspruch auf Witwenpension, wenn der
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Unterhaltsanspruch im Todeszeitpunkt (z.
B. wegen einer aufrechten Lebensgemeinschaft oder entsprechendem
Eigeneinkommen des Hinterbliebenen) geruht hat. Auch eine Abfindung von
Unterhaltsleistungen gewährt keinen
Anspruch auf Witwenpension.
Die Witwenpension nach Scheidung ist grundsätzlich mit der Höhe des
Unterhaltes beschränkt, der geschuldet wurde.
Diese Begrenzung gilt nur dann nicht, wenn ein auf Scheidung lautendes Urteil
gemäß § 55 EheG vorliegt, in dem das alleinige oder überwiegende Verschulden
des unterhaltsverpflichteten Klägers
festgestellt wurde, die Ehe mindestens 15 Jahre gedauert hat und entweder der
Hinterbliebene im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Scheidungsurteils das
40. Lebensjahr bereits vollendet hat oder seit Eintritt der Rechtskraft des
Scheidungsurteils erwerbsunfähig ist oder
eine Waisenpension für ein Kind aus dieser Ehe bezahlt wird.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen,
besteht unabhängig von der Höhe des
titulierten Unterhaltsanspruches ein Witwenpensionsanspruch in derselben
Höhe wie bei aufrechter Ehe.
Existiert kein Unterhaltsanspruch, gewährt
auch ein Urteil nach §55 EheG aus dem Verschulden des Klägers keine
Witwenpensionsansprüche.
Lebensgefährten erwerben grundsätzlich
weder bei aufrechter Lebensgemeinschaft noch nach ihrer Trennung
Witwenpensionsansprüche.
Da die Folgen einer Scheidung so weit in die Zukunft reichen, dass sie nur schwer
absehbar sind, empfiehlt es sich,
Informationen bei fachkundigen Beratern einzuholen.
Ihre Rechtsanwälte beraten Sie hiezu
gerne.
Kurz informiert
Die Folgen der Scheidung auf die
Witwenpension müssen bereits bei der Scheidung mitbedacht werden.
Witwenpension nach Scheidung gebührt -
von einer Ausnahme abgesehen -nur dann, wenn der Versicherte dem
Hinterbliebenen zur Zeit seines Todes aufgrund eines qualifizierten Titels
Unterhalt leisten musste.
Wien, 17. Juni 2016
Wiener Stadtwerke - ÖVP will Versetzungen statt Frühpensionierungen
Mandatar Ulm analysierte Akten der Betroffenen - "Da liegt keine Krankheit vor, die Mitarbeiter sind Gott sei Dank pumperlgesund"- Pensionsantritt im Schnitt mit 58,12 Jahren Die Wiener Stadtwerke, die sich im
Eigentum der Stadt Wien befinden, wollen aus Spargründen 798 Mitarbeiter in
Frühpension schicken. Dies soll am
Dienstag in der gemeinderätlichen Personalkommission durchgewunken
werden. Eine "riesengroße Frechheit" für die ÖVP - denn statt in den Ruhestand
hätte man die Betroffenen ihrer Meinung nach durchaus in andere Bereiche
versetzen können.
Die ÖVP hat sämtliche 798 Akten der betroffenen Mitarbeiter, es handelt sich
dabei ausschließlich um Beamte,
analysiert - um das Durchschnittsalter der künftigen Frühpensionisten wie auch
deren Qualifikationen zu eruieren. Im Schnitt seien die Betroffenen 58,12 Jahre
alt, präsentierte Gemeinderatsmandatar Wolfgang Ulm, der in der
Personalkommission sitzt, am Montag vor
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Journalisten die Ergebnisse seiner
Recherche.
Auch was die Qualifikation betrifft, so handle es sich nicht hauptsächlich um
Schwerarbeiter: "Keine Rede davon, dass
das ausschließlich Arbeiter wären. Keine Rede davon, dass das ausschließlich
Personen im Schichtdienst wären", so Ulm. Vielmehr treffe es u.a. Fachbeamte
im Verwaltungsdienst oder im technischen Dienst, Oberaufseher, Kanzleibeamte,
Revisoren, Telefonisten, Ingenieure und
sogar Juristen oder Ärzte.
Die Mitarbeiter werden laut Ulm mit 80 Prozent ihrer Bezüge in Pension geschickt.
Stadtwerke-Personalvorstand Peter
Weinelt hatte dies zuletzt in einem Mediengespräch bestritten. Nach dem
Durchschnitt würde "das sehr weit darunter" liegen, versicherte der Manager
damals. Konkret sieht der Stadtwerkeplan vor, dass noch heuer 364 Personen gehen
müssen, im kommenden Jahr 253 und
2018 schließlich die restlichen 181.
Besonders sauer stößt der ÖVP auf, dass es sich dabei ausschließlich um gesunde
Menschen handelt: "Da liegt keine
Krankheit vor, die Mitarbeiter sind Gott sei Dank pumperlgesund", kritisierte Ulm. "Da
ist nicht verständlich, warum die Stadt Wien dieses Personal jetzt einfach nichts
mehr arbeiten lässt und nicht anderwärtig
verwendet", fügte er hinzu. Schließlich stelle die Stadt durchaus neues Personal
ein.
Die Hauptstadtschwarzen haben auch schon Vorschläge, wo die Stadtwerke-
Mitarbeiter gebraucht werden könnten: in
der Kindergartenkontrolle, in der Verwaltung für Ärzte, Polizei oder Schulen
oder als Unterstützung für die städtische Sicherheit - etwa in U-Bahnen. Dabei wies
Ulm auch darauf hin, dass Beamte zwar
einen Kündigungs- aber keinen Versetzungsschutz hätten.
Verärgert zeigte sich außerdem Parteichef
Gernot Blümel über die Stadtwerke-Aussage, dass die geplanten
Pensionierungen keine Auswirkungen auf
die Steuerzahler hätten: "Das ist insofern lächerlich, als dass das Unternehmen zu
100 Prozent der Stadt Wien gehört.
Insofern ist es linke Tasche, rechte Tasche."
Denn die finanziellen Auswirkungen sind
laut ÖVP groß: Im Fall der Stadtwerke
handelt es sich laut Ulm um "280 Mio. Euro verlorenen Personalaufwand":
"Personal, das zur Verfügung stehen würde, aber nicht eingesetzt wird." Diese
Zahl errechnete er in der Annahme, dass jeder Beamte pro Jahr circa 50.000 Euro
koste. 800 Beamte würden in Ruhestand
versetzt werden, im Schnitt sieben Jahre vor dem gesetzlich vorgesehen
Pensionsantrittsalter.
Zur Veranschaulichung der Situation bei
den Stadtwerken wurden heute auch generelle Zahlen zu den Pensionierungen
von Wiener Beamten präsentiert: Im Schnitt liege das Pensionsantrittsalter bei
58 Jahren - bei den vorzeitigen Ruheständen bei 55,16 Jahren und bei
den normalen Ruhestandsversetzungen
bei 61 Jahren.
Im Durchschnitt gehen laut Ulm pro Jahr 1.000 Beamte in Pension, davon etwa 600
in Frühpension. Die Zahl der Betroffenen,
die aus organisatorischen Gründen gehen mussten, war in den vergangenen Jahren
gering: 2014 waren es zwei, 2015 28. Diese Zahl werde nun hinaufschnellen:
"Dieses Jahr werden wir erstmals
ungefähr gleich viele aus organisatorischen wie aus
gesundheitlichen Gründen haben. Das hatten wir noch nie." Pensionierungen aus
organisatorischen Grünen seien der SPÖ "immer besonders peinlich" gewesen, so
Ulm. Daher "hat man darauf geachtet,
dass man so gut wie keine organisatorischen mehr hat".
Die ÖVP will jedenfalls in der nächsten
Gemeinderatssitzung zwei Anträge
einbringen. Einerseits wird die Abschaffung jenes Paragrafen begehrt,
der die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aus organisatorischen Gründen
ermöglicht, andererseits die Harmonisierung des Wiener
Pensionssystems für Beamte an jenes des
Bundes bis 2028.
SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016
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Wien, 21. Juni 2016
Korosec: Beamten-Staatssekretärin muss Wiener Frühpensionskartell abdrehen
Reformverweigerung muss sich beim kommenden Finanzausgleich negativ auswirken!
Wien - Zur aktuellen Frühpensionierungs-welle von 800 Wiener Beamtinnen und
Beamten hält LAbg. Ingrid Korosec,
Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, heute fest:
„In den vergangenen rund zwei
Jahrzehnten wurden laufend
Pensionsreformen vorgenommen. In ganz Österreich werden seither auch die
Pensionssysteme der Beamten an jene der Arbeiter und Angestellten in flotten
Schritten angeglichen. In ganz Österreich? Nein! Wien hält sich weiter nicht an die
entsprechenden Staatsverträge und
schickt nun erneut 800 Menschen in Frühpension – mit weniger erforderlichen
Dienstjahren als in jedem anderen österreichischen Pensionssystem, dafür
mit mehr Nettoersatzrate als Pension. Die
Österreicherinnen und Österreicher haben genug vom Wiener Frühpensionskartell,
für das ja alle Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler aufkommen müssen. Ich fordere die zuständige Beamten-
Staatssekretärin auf: Sorgen Sie für Ordnung im Wiener System, dem Sie bis
vor wenigen Wochen selbst angehört
haben! Wer die zugesagten Reformen nicht zeitgerecht umsetzen will – wie eben
Wien bei den Beamtenpensionen – dem müssen die dadurch verursachten
Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe im Rahmen des neuen Finanzausgleiches
eben abgezogen werden! Nur so werden
wir die von den Menschen schon lange eingeforderte Harmonisierung der
Pensionssysteme endlich in ganz Österreich schaffen!“
Aubauer: Frühpensionierungswelle bei Wiener Stadtwerken konterkariert Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung älterer Beschäftigter
ÖVP-Seniorensprecherin: Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Wien - Die Regierung hat ein Bonus-
Malus-System beschlossen, um ältere Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu
halten und bei den Wiener Stadtwerken
werden fast 800 Beamte von der
Personalkommission aus "organisator-ischen Gründen" in den Ruhestand
versetzt, zeigte sich heute, Dienstag, ÖVP-Seniorensprecherin Abg. Mag.
Gertrude Aubauer empört über diese Frühpensionierungswelle in Wien.
"Es kann doch nicht sein, dass private Unternehmen, die ältere Mitarbeiter nicht
halten, einem Malus unterliegen und öffentliche Beamte in Wien in den
Ruhestand geschickt werden. Hier wird
mit zweierlei Maß gemessen", so Aubauer.
Es sei unbegreiflich, qualifiziertes Personal, das man sicherlich dringend in
anderen Bereichen benötige, früher in den
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Ruhestand zu verabschieden, was dem
Steuerzahler auch noch 280 Millionen Euro kostet. "Die 'Frühpensionierungs-Goodies'
der Stadt Wien belasten aber nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die
Konsumenten direkt: In den
Betriebskosten über Müllgebühren, bei den Wiener Linien über Fahrscheinpreise
und bei Wien Energie über die Strompreise. Das ist daher auch ein
Anschlag auf die Brieftaschen der Konsumenten und Mieter. Wien wird zur
Stadt der Sozialhilfebezieher und
Frühestpensionisten."
Aubauer verweist auf heutige Aussagen im
"Wirtschaftsblatt", wonach die WKÖ eine umfassende Informationskampagne
hinsichtlich des Bonus-Malus-Systems, nach dem 2017 Bonus- oder
Strafzahlungen schlagend werden, für
Betriebe startet. "All diese Maßnahmen, die dazu dienen, ältere Menschen im
Arbeitsprozess zu halten, werden durch derartige unbegreifliche Pensionswellen
konterkartiert. Ziel muss es schließlich sein, ältere Menschen im Arbeitsleben zu
halten", ärgert sich die Abgeordnete.
Wien, 21. Juni 2016
Korosec an Stöger: Die Menschen haben von den Ausreden genug!
Große Verwunderung über die Aussagen des Sozialministers Zu den soeben von der APA übermittelten
Aussagen des Sozialministers zu den
Wiener Frühpensionierungen hält LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des
Österreichischen Seniorenbundes, fest: „Die Menschen haben von den Ausreden
genug! Sie sehen nicht ein, warum
ausnahmslos allen Menschen in Österreich umfassende Pensionsreformen zuzumuten
sind, bloß den Wiener Beamtinnen und Beamten nicht! Wenn der Sozialminister
nun erklärt, er sei für die Wiener Pensionen aufgrund der Verfassung (!)
nicht zuständig, so sei ihm der
diesbezügliche Staatsvertrag (15a-Vereinbarung) zwischen den
Bundesländern und dem Bund in Erinnerung gerufen: darin wurde die
Umsetzung der Reform der
Bundesbeamten in gleicher Form bei den
Landesbeamten vereinbart. Bloß hatte
Wien bis heute keine Lust, das umzusetzen. Diese Extrawürste müssen
ein Ende haben.“
Korosec weiter: „Gerade von Stöger sind
diese Worte schwer auszuhalten. Er ist es doch, der noch vor wenigen Wochen
erwerbstätigen ASVG-Pensionisten als „Belohnung“ für ihre fleißige Arbeit sogar
nach dem 65. Geburtstag die Pensionen kürzen wollte. Die nun in Wien
Frühpensionierten dürfen hingegen schon
mit ihren 58 Jahren in jeder beliebigen Höhe dazuverdienen, ohne mit
Zuverdienstgrenzen kämpfen zu müssen. Für all das haben die Menschen in diesem
Land kein Verständnis mehr!“
Wien, 23. Juni 2016
Korosec: Fordern anonyme Auswertung der Pensionskonto-Daten
Handfeste Zahlen zu künftigen Pensionshöhen statt weiterer Spekulationen
Wien - Nachdem gestern die Zahlen der Pensionsversicherung eine insgesamt
stabile Situation und vor allem deutlich sinkende Kosten für Ausgleichszulagen
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GESUNDHEIT
gezeigt hatten, gehen die Diskussionen
rund um künftige Pensionshöhen heute weiter. So zum Beispiel im „Kurier“ durch
den Wirtschaftsforscher Schuh.
LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende
des Österreichischen Seniorenbundes, hält dazu fest:
„Alle seit dem 1.1.1955 Geborenen
verfügen in den gesetzlichen Pensionssystemen schon heute über ein
Pensionskonto, bei den Beamten gilt dies
für jene, die ab 1976 geboren wurden. Der Österreichische Seniorenbund
verlangt nun die anonyme Auswertung dieser Pensionskonto-Daten: Welche
Pensionsleistungen wurden schon
versprochen? Ab welchem Jahr werden daher welche Summen schlagend? Mit
welchen Pensionshöhen können Frauen und Männer eines bestimmten
Geburtsjahrganges aufgrund dieser Daten rechnen? Bei welchen Jahrgängen lassen
sich Bruchstellen – insbesondere zwischen
Frauen- und Männerpensionen –
erkennen. Diese und weitere Fragen müssten mit dem Pensionskontosystem
auf Knopfdruck zu beantworten sein. Mithilfe dieser Daten können wir in
unseren Pensionssystemen faktenbasiert
Entscheidungen treffen.“
Korosec zu grundsätzlichen Punkten: „Heute ist der Großteil der Bevölkerung
auf das Pensionskonto umgestellt. Und dieses folgt der sehr klaren Formel
„länger-mehr-mehr“: Wer länger mehr
einzahlt – also über mehr Beitragsmonate und höhere Beitragsgrundlagen verfügt –
erhält am Ende mehr Pension. Neben dieser stabilen ersten Säule hat der
Seniorenbund immer festgehalten: Sparen
ist eine Tugend! Das heißt: Sowohl Betriebs- als auch Privatpensionen sind
wichtiger Teil der Lebensvorsorge für das Alter. Während in der ersten Säule vieles
gelungen ist, sind Verbesserungen für die zweite und dritte Säule sicher umfassend
zu diskutieren!“
Wien, 24. Juni 2016
Korosec: Prävention nach SVA-Vorbild in allen Krankenkassen stärken!
Abschaffung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten bleibt ganz oben auf ÖSB-Forderungsliste!
SVA-Obmann und Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl stellt heute in mehreren
Tageszeitungen das Modell „SVA 2020“ vor. Dabei setzt er noch stärker auf
Prävention, als bisher. Dazu hält LAbg.
Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest:
„In einer alternden Gesellschaft muss
Prävention eine sehr starke Rolle einnehmen. Insbesondere bei den Baby-
Boomern, die heute zwischen 44 und 54
Jahre alt sind, muss es gelingen durch umfassende Gesundheitsvorsorge
mögliche Alterserkrankungen und dadurch entstehende Pflegebedürftigkeit so weit
wie möglich nach hinten zu verschieben oder sogar ganz zu verhindern. Wir wollen
daher, dass das Präventionsmodell der
SVA in allen Krankenkassen umgesetzt wird. Damit meinen wir natürlich nicht die
Einführung von Selbstbehalten in allen Krankenkassen, die solche heute nicht
vorsehen. Hier wäre eben anstatt mit einer Reduktion der Selbstbehalte zum
Beispiel mit einer Reduktion der
Sozialversicherungsbeiträge zu arbeiten – als Belohnung für die Vereinbarung von
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Gesundheitszielen mit dem Hausarzt und
die entsprechende Zielerreichung!“ Korosec weiter: „Präsident Christoph Leitl
ist zudem seit Jahren unser Mitstreiter, wenn es um die Abschaffung der
Pensionsversicherungsbeiträge für
erwerbstätige Pensionisten geht. Für den
Seniorenbund steht dieser wichtige Punkt
weiterhin ganz oben auf der Forderungsliste. Wenn in diesem Herbst
endlich die Gesetze aufgrund des Pensionsgipfel vom 29. Februar vorgelegt
werden, muss auch dieser wichtige Punkt
erledigt sein!“
Wien, 20. Juni 2016
Korosec: Wer eine Untersuchung braucht, muss sie auch zeitnahe erhalten!
Zustand bei CT- und MRT-Untersuchungen ist in ganz Österreich dringend patientenfreundlich zu gestalten Zu den erneuten Berichten, wonach
Patientinnen und Patienten oft monatelang auf CT- und MRT-
Untersuchungen warten sollen, obwohl ihnen Ärzte den dringenden
Untersuchungsbedarf bestätigen, hält
LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes,
fest:
„Die Mittel für ausreichende MRT- und CT-
Untersuchungen sind bekanntlich vorhanden. Bloß der Wille der Beteiligten
scheint zu fehlen. So bleiben Patientinnen und Patienten zurück, die monatelang auf
eine Untersuchung warten sollen, obwohl
ein Arzt bestätigt hat, dass sie dringend eine solche Untersuchung brauchen
würden. Das ist inakzeptabel! Alle
Verantwortlichen müssen so rasch wie möglich an den Verhandlungstisch und
müssen Lösungen liefern! Die Patientinnen und Patienten haben sich das
verdient!“
Erfreut zeigt sich Korosec zu den gestern
in der ORF-Pressestunde getroffenen Aussagen der Gesundheitsministerin:
„Sabine Oberhauser hat eingesehen, dass
es für jeden Krankenversicherungs-Euro in ganz Österreich die gleiche Leistung zu
geben hat. Ich freue mich über diese Einsicht. Den Worten müssen jetzt aber
Taten folgen! Die Menschen haben schon
zu lange auf diesen Lösungsschritt gewartet!“
„Die Presse“, 18. Juni 2016
Wer Kur verweigert, kann Rehab-Geld verlieren
Berufsunfähigkeit. Der Oberste Gerichtshof entzog einem Übergewichtigen das Rehabilitationsgeld, weil er einen stationären Aufenthalt zum Abnehmen ablehnte. Ein Gerichtsentscheid, der große Auswirkungen haben kann.
Von Judith Hecht Wien. Wer Rehabilitationsgeld von der
Pensionsversicherung erhalten will, sollte besser daran mitwirken, wieder
arbeitsfähig zu werden. Tut er das nicht,
ist es nur recht und billig, dass ihm diese
Leistung wieder gestrichen wird. Sinngemäß zu diesem Ergebnis kam der
Oberste Gerichtshof in einer ganz neuen Entscheidung (10 ObS 4/16k). Dabei ging
es um einen Mann (Jahrgang 1966), der
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bei einer Körpergröße von 181cm ein
Gewicht von 200 Kilogramm auf die Waage brachte und deshalb nicht mehr als
Hilfsarbeiter arbeiten konnte. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellte
seine vorübergehende Invalidität fest und
gewährte ihm für sechs Monate Rehabilitationsgeld. Allerdings mit
Auflagen: Um seine Arbeitsfähigkeit wiederherszustellen, solle er einen
sechswöchigen stationären Aufenthalt in einem Stoffwechselzentrum absolvieren,
hieß es in dem PVA-Bescheid. Bei der
Rehabilitation habe er mitzuwirken, sonst werde man ihm das Rehabilitationsgeld
entziehen, selbst wenn seine Invalidität weiterhin vorliege. Dem Mann passte das
nicht, er weigerte sich mehrfach, sich
stationär aufnehmen zu lassen, und nahm stattdessen auf eigene Faust ab.
Ablehnung steht Patienten nicht frei
Nachdem weder aus gesundheitlicher noch
aus psychiatrischer Sicht irgendetwas
gegen seinen stationären Aufenthalt sprach, reagierte die PVA wie
angekündigt. Sie entzog ihm das Rehabilitationsgeld. Dagegen aber wehrte
er sich und verlangte, das Geld möge im
entweder weiterhin gewährt werden - oder wenn nicht, möge man ihm die
unbefristete Invaliditätspension zusprechen. Denn trotz Gewichtsabnahme
sei er dauerhaft invalid. Damit drang er
jedoch weder bei den Vorinstanzen noch beim OGH durch: Es stehe einem
Versicherten nicht frei, eine ihm konkret angebotene Rehabilitation abzulehnen und
stattdessen nach eigenem Gutdünken das angestrebte Ziel (hier die
Gewichtsabnahme) zu erreichen. Sein
Verhalten sei zumindest leicht fahrlässig, was die Entziehung des Geldes
rechtfertige. Eine Entscheidung, die alle Rehabilitationsgeld-Bezieher aufhorchen
lassen wird. Vor allem aber jene, die es
bisher mit ihrer Mitwirkungspflicht nicht so ernst nahmen und die vielmehr davon
ausgingen, ihre vorübergehende Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeits-
pension würde ohnehin fließend in eine unbefristete übergehen.
Das ist zwar faktisch heute immer noch bei 48 Prozent der Bezieher von
Rehabilitationsgeld so. Das erhoffte
Szenario ist es volkswirtschaftlich jedoch
definitiv nicht, darüber herrschte sogar in der Regierung Einigkeit. So kam es, dass
unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) 2012 das Sozialrechtsänderungs-
gesetz auf Schiene gebracht wurde. Mit
dem Slogan "Rehabilitation vor Pension" bewarb die Regierung 2012 die
Abschaffung der befristeten Berufsunfähigkeits- und Invaliditäts-
pension. Die neue Regelung trat mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Seitdem haben all
jene, die nach dem 1. Jänner 1964
geboren worden sind, nur mehr dann einen Anspruch auf diese Pension, wenn
sie aus medizinischen oder beruflichen Gründen nicht mehr in den Arbeitsprozess
eingegliedert werden können.
41 Prozent werden wieder arbeits-
fähig
Eine unbefristete Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension soll wirklich nur
mehr dann gewährt werden, wenn der
Versicherte dauerhaft invalid ist oder für ihn eine Umschulung auf einen anderen
Job nicht mehr sinnvoll oder zumutbar erscheint. So das erklärte Ziel des
Gesetzgebers.
Derzeit ist das allerdings noch
Zukunftsmusik, das belegen die aktuellen Zahlen. Nur 41 Prozent wird das Rehab-
Geld entzogen, weil sie wieder "gesund",
also arbeitsfähig sind. 48 Prozent gleiten direkt in die dauerhafte Invaliditäts- bzw.
Berufsunhäfigkeitspension. Fälle wie der eingangs erwähnte sind bislang sehr
selten: Im vergangenen Jahr hat die PVA nur zwei Prozent aller Bezieher ihre
Rehab-Leistung entzogen, weil sie nicht
bereit waren, aktiv an ihrer Gesundung mitzuwirken.
Ein überraschend gutes Ergebnis, könnte
man meinen - aber nur, wenn es
bedeutet, dass tatsächlich 98 Prozent der vorübergehend Invaliden und Kranken
alles tun, um bald wieder zu arbeiten. Die hohe Quote könnte jedoch auch einen
anderen Grund haben: Vielleicht hat die PVA es bisher einfach vermieden, so
rigoros wie in dem beschriebenen Fall zu
entscheiden. Gut möglich, dass sich bei der Handhabung künftig einiges ändern
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wird. Die jüngste OGH-Entscheidung bestärkt die PVA jedenfalls dabei.
„Salzburger Nachrichten“, 24. Juni 2016
Bei Sucht im Heim wird oft weggeschaut
Bei rund 60 Prozent der alkoholkranken Bewohner in Seniorenheimen wird die Sucht nicht erkannt. Viele von ihnen haben gelernt, ihre Abhängigkeit gut zu verbergen. Es fehlt aber auch noch die Sensibilität für das unangenehme Thema. Von Josef Bruckmoser Der Alkohol sowie Beruhigungs- und
Schlaftabletten sind die häufigsten
Ursachen für Suchtprobleme im Alter. Das gilt für ältere Menschen zu Hause genauso
wie in den Seniorenheimen. Dort würde der überwiegende Teil der Pflegekräfte
den Alkoholkonsum von Heimbewohnern
gern einschränken. Tatsächlich wird das Problem aber oft nicht aktiv angegangen.
Der deutsche Pflegewissenschafter
Andreas Kutschke nennt dafür zwei
Gründe. Zum einen dürfe man nicht übersehen, dass ein Alkoholiker oft über
Jahrzehnte gelernt habe, seine Sucht zu verbergen. „Wenn jemand im Berufsleben
gestanden ist und Alkoholprobleme hatte, dann hat er vielfach eingeübt, seine Sucht
vor den anderen zu verheimlichen“, sagt
Kutschke.
Foto: Kzenon - Fotolia
Zum anderen fehle in den Seniorenheimen
aber auch häufig noch der Blick für die Suchtabhängigkeit. Das Thema werde
einerseits nicht wahrgenommen, wenn man aber damit konfrontiert sei, werde
eher mit Ablehnung reagiert. „Ich kenne
viele Seniorenheime, die alkoholkranke
Menschen von vornherein nicht aufnehmen wollen, weil Alkoholkrankheit
oft mit störendem Verhalten einhergeht.“
Der befürchtete höhere Zeitaufwand in
der Pflege spiele dabei auch eine Rolle, sagt Kutschke. Dazu komme die
Befürchtung, dass der Ruf einer
Einrichtung – „da gibt es auch Alkoholiker“ – leiden könnte. Außerdem
gebe es Schwierigkeiten in der Einstufung beim Pflegegeld. „Solange die Betroffenen
nicht getrunken haben, sind sie
verhältnismäßig fit und bekommen nur eine niedrige Pflegestufe. Wenn sie aber
getrunken haben, ist der Pflegebedarf deutlich erhöht. Das ist eine
Schwierigkeit, weil damit auch vom Zeitaufwand her keine adäquate
Versorgung möglich erscheint.“ Kutschke
nennt daher als sein erstes Anliegen, darauf hinzuweisen, „dass wir diese
Menschen in Seniorenheimen haben“. Im Schnitt müsse man davon ausgehen, dass
zehn Prozent der Bewohner eine
Alkoholgeschichte haben. Dazu kämen als zahlenmäßig noch größere Gruppe rund
35 Prozent, die von Benzodiazepinen abhängig seien, also von Medikamenten
mit angstlösenden, krampflösenden, beruhigenden und schlaffördernden
Eigenschaften.
„Das ist eine große Zahl an Menschen, die
wir betreuen und für die wir Kenntnisse und Strategien brauchen“, sagt Kutschke.
Das gelte sowohl für Alkoholkranke wie
für diejenigen, die von Medikamenten abhängig seien. Die Abhängigkeit von
Benzodiazepinen führe zwar zu keinem aufdringlichen Verhalten wie beim
Alkoholkranken und die Betroffenen
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würden daher kaum als Störfaktor im
Pflegealltag empfunden. „Aber ein Bewohner, der sediert ist, kann ein sehr
apathischer Mensch sein. Er ist unkritisch, er reagiert verlangsamt auf Ansprache, er
stürzt häufiger, er wird seine persönlichen
Probleme nicht mehr lösen wollen und können.“ Daher müsse auch diese
Abhängigkeit in jedem Fall aufgegriffen und angegangen werden.
Anders als in der Klinik gehe es dabei
nicht in erster Linie um eine völlige
Entwöhnung und Abstinenz. „Im Seniorenheim haben wir eine ganz andere
Situation. Abstinenz wird dort nicht immer erreichbar sein. Der Mensch, der im Heim
lebt, ist auch eigenverantwortlich“,
unterstreicht der Pflegewissenschafter. Die große Anforderung an Betreuende, an
Hausärzte, an Selbsthilfegruppen und an die Pflege in Seniorenheimen sei im Grund
der pflegerische Auftrag.
„Es ist unsere professionelle Pflicht, den
Betroffenen die Möglichkeit zu geben, aus ihrer Sucht auszusteigen oder sie
zumindest zu verringern. Es geht nicht um alles oder nichts, aber die Lebensqualität
kann deutlich höher sein, wenn der
Alkohol- oder Medikamentenkonsum reduziert wird. Darum muss es gehen –
nicht um jemanden zu bevormunden, das auf keinen Fall, sondern um dem
Betroffenen die Möglichkeit zu geben,
eine höhere Lebensqualität zu haben.“ Kutschke unterscheidet hier den Anspruch
in allgemeinen Seniorenheimen dezidiert
von jenen Einrichtungen, die nasse Alkoholiker aufnehmen und sie so viel
trinken lassen, wie sie wollen. „Das kann man auch mit Hilfskräften machen, dafür
braucht man keine Pflegekräfte“, sagt der
Experte, der in der Qualitäts- und Pflegeentwicklung in den städtischen
Seniorenheimen Krefeld tätig ist. „In der Pflege kann es nur darum gehen, diese
Menschen professionell in ihrer Gesundheit und in ihrer Lebensqualität zu
unterstützen, auch dadurch, dass
verlässliche Kontakte zu Angehörigen hergestellt werden, die häufig verloren
gegangen sind.“
Diakonie-Dialoge über Sucht im Alter
„Sucht und Abhängigkeit – ein Balanceakt
in der Seniorenarbeit“ ist das Thema der 22. Diakonie-Dialoge, die heute, Freitag,
von 9.00 bis 16.00 Uhr in St. Virgil Salzburg stattfinden. Andreas Kutschke,
Pflegewissenschafter und Krankenpfleger,
setzt sich dabei mit der Abhängigkeit als Herausforderung für die Pflegekräfte in
Seniorenheimen auseinander. Dirk K. Wolter (Gerontopsychiatrie und -
psychotherapie) informiert über den Stand
der Medizin zu Sucht im Alter.
Senioren Rundschau, OTS, 22. Juni 2016
Cool bleiben: So kann man auch in heißen Nächten gut schlafen
Baierbrunn - Keep cool ist manchmal leichter gesagt als getan, wenn auch
nachts das Schlafzimmer sommerlich heiß
bleibt. Kühlende Tipps rund ums Einschlafen hat Max Zimmermann für uns
zusammengetragen: Es gibt viele Gründe, warum man in heißen Nächten nicht
einschlafen kann, schreibt das
Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Ein nicht unerheblicher ist das
Abendessen, sagt uns Chefredakteurin Claudia Röttger und erklärt, warum eine
leichte Kost zum guten Schlaf beiträgt:
Claudia Röttger: Mahlzeiten, die schwer
im Magen liegen, wie Fettes und Deftiges
stören das Einschlafen und das Durchschlafen. Es ist also sinnvoll am
Abend etwas Leichtes zu essen, wie zum Beispiel Gemüsesuppe, Kartoffeln oder ein
Brot mit Frischkäse.
Auch Kräutertees mit Melisse, Baldrian
oder Hopfen sind gut verträglich und helfen beim Einschlafen. Und äußerlich
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STEUERN
kann man auch etwas Schlafförderndes
tun:
Claudia Röttger: Eine lauwarme Dusche vor dem Schlafen wirkt entspannend. Ist
es im Schlafzimmer trotz Lüftens zu heiß,
hilft ein Ventilator, der die Luft bewegt, sodass sie sich kühler anfühlt und man so
leichter den Schlaf findet. Teurer aber auch effektiver ist eine Klimaanlage, die
aber mehr Strom verbraucht. Damit man sich nicht zwischen heißen
Laken hin und her wälzt, kann man auf
einen einfachen Trick zurückgreifen:
Claudia Röttger: Man kann zum Beispiel eine Wärmflasche mit kaltem Wasser
füllen und sie für rund drei Stunden in
den Kühlschrank legen. Vor dem Zubettgehen schlägt man dann diese
"Kühlflasche" in ein dünnes Handtuch und nimmt sie mit ins Bett. Auch Bettwäsche