Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Plan nach § 41 FlurbG - Bestandteile (AfL/Verf.-Nr.): 03/2225 Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven AS 308.15 06.2003 Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen Plan nach §41 FlurbG Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Landkreis Cuxhaven (AfL/Verf.-Nr.): 03/2225 Bestandteile Inhalt I. Karten II. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF) III. Erläuterungsbericht
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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen...AS 308.15 06.2003 Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen Plan nach §41 FlurbG ... RK Regenwasserkanal
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Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Plan nach § 41 FlurbG - Bestandteile
(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225
Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven
AS 308.15 06.2003
Plan über die gemeinschaftlichen
und öffentlichen Anlagen Plan nach §41 FlurbG
Vereinfachte Flurbereinigung
Fleeste
Landkreis Cuxhaven
(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225
Bestandteile
Inhalt
I. Karten
II. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF)
III. Erläuterungsbericht
Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Plan nach § 41 FlurbG - VdAF
(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225
Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven
AS 308.13 01.2005 1
II. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF)
Inhalt Seite
1. Allgemeine Festsetzungen 2
2. Abkürzungsverzeichnis / Darstellung der Abmessungen 3-11
Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen
1. Verkehrsanlagen 12-17
2. Wasserbauliche Anlagen entfällt
3. Landschaftsgestaltende Anlagen 18-21
4. Bodenschützende und –verbessernde Anlagen 22
5. Anlagen der Dorferneuerung entfällt
6. Sonstige Anlagen entfällt
Anlage:
Gestaltungshinweise für landschaftsgestaltende Anlagen 23-26
Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Plan nach § 41 FlurbG - VdAF
(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225
Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven
AS 308.13 01.2005 2
Allgemeine Festsetzungen
Das Verzeichnis enthält nur die planfestzustellenden Anlagen einschließlich der sie betreffenden Festsetzungen. Es besteht aus diesen allgemeinen Festsetzungen und den in Tabellenform zusammengestellten und auf die einzelnen Anlagen bezogenen beson-deren Festsetzungen.
Öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen, die unverändert erhalten bleiben, sind in diesem Verzeichnis nicht enthalten; sie werden nur soweit kartenmäßig nachgewiesen, wie es für das Verständnis des Planes nach § 41 (hier NGG) erforderlich ist.
Fremdplanungen, die nicht an der flurbereinigungsrechtlichen Planfeststellung teilneh-men, sind in diesem Verzeichnis nicht enthalten; sie werden ebenfalls nur kartenmäßig nachgewiesen, wenn dies für das Verständnis des Planes nach § 41 (hier NGG) erfor-derlich ist.
Hinsichtlich Lage und Linienführung der Anlagen gelten die Darstellungen in der Karte.
Hinsichtlich der Daten zu Bestand und Ausbau der Anlagen gelten die Angaben in die-sem Verzeichnis.
Neu angelegte und veränderte Zufahrten und Zugänge zu Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sind nur in der Karte dargestellt, sonstige bestehende Zufahrten und Zugänge sind nur dann in der Karte dargestellt, wenn ihre Lage bekannt ist. Soweit die Lage zum Zeitpunkt der Planung noch nicht eindeutig festgelegt werden kann, wird im Erläuterungsbericht auf betroffene Straßenbereiche gesondert eingegan-gen und die Anlegung neuer Zufahrten und Zugänge dem Grunde und Umfang nach be-schrieben und festgelegt. Die endgültige Lage wird vor Baubeginn mit der Straßenbau-verwaltung abgestimmt.
Vorhandene Bauwerke sind nur in der Karte dargestellt. Geplante Bauwerke sind in der Karte als gemeinschaftliche oder öffentliche Anlage dargestellt. Im Verzeichnis sind die dazugehörenden Abmessungen angegeben. Die in Gewässern II. und III. Ordnung geplante Durchlassbauwerke für Straßen- und Wege sind im Ver-zeichnis bei den Verkehrsanlagen aufgeführt.
Bei Festsetzungen im Gewässerbau, die einer detaillierten Darstellung in Form von Längs- und Querprofilen bedürfen, wird im Verzeichnis auf etwaige Einzelentwürfe hin-gewiesen.
Die Festlegung eines zukünftigen Unterhaltungspflichtigen und zukünftigen Eigentümers ist nicht Bestandteil der Planfeststellung und wird spätestens vor Beginn der Herstellung der jeweiligen Anlage geregelt.
Plan nach § 41 FlurbG - VdAF und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven
AS 308.14 01.2005 3
2. Abkürzungsverzeichnis/ Darstellungen der Abmessungen
2.1 Entwurfsnummer (Spalte 1 VdAF)
Die Entwurfsnummer (E.Nr.) dient in der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG zur eindeutigen Identifizie-rung einer Anlage, die durch die Teilnehmergemeinschaft oder einem anderen Maßnahmenträger im Flurbereinigungsverfahrensgebiet hergestellt werden soll.
Die E.Nr. dient gleichzeitig als Ordnungsmerkmal für die weiteren Unterlagen zum Plan nach § 41 FlurbG; insbesondere (VdAF Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen), dem VdAE (Ver-zeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), sowie der Kostenberechnung.
a) Die E.Nrn. werden in folgende Bereiche getrennt dargestellt:
– nur planfeststellungsrelevante Anlagen in der Karte mit einer E.Nr. versehen
– vorhandene Anlagen nur ausnahmsweise für den Fall mit einer E.Nr. versehen, dass z.B. in einer Variantendiskussion Bezug zu einem vorhandenen Weg hergestellt werden muss.
c) Sollen z.B. verschiedene Baumaßnahmen an einem Weg durchgeführt werden, wird diese Maß-nahme in einzelne Bauabschnitte gegliedert. Jeder Bauabschnitt erhält eine gesonderte E.Nr. (z.B. 100.10, 100.20, 100.30, 100.40 usw.)
d) Bauwerke erhalten in diesen Bauabschnitten gesonderte E.Nrn.; d.h. die zweite Stelle nach dem Komma beziffert das Bauwerk. (z.B. im Bauabschnitt 100.10 gibt es die Bauwerke 100.11, 100.12, und 100.13.)
e) Hat das Bauwerk keinen Bezug zu einer direkten Maßnahme, erhält es die E.Nr. einer in der Nähe liegenden Maßnahme bzw. die E.Nr. einer im Bestand nachrichtlich dargestellten Anlage mit der entsprechenden Unternummer in der zweiten Stelle nach dem Komma.
Anlage zum Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen
Art Anzahl
500 380 m Schwarzerle Hochstämme, 2*v, oB 10-12 12
Esche Hochstämme, 2*v, oB 10-12 8
501 Extensivgrünland 2,0 ha Extensive Grünlandnutzung: Mähweiden-, Mähwiesenpflege: 1. Schnitt ab 20.6., anschl. Beweidung mit max. 2,5-3 Rindern/ha, ggf. Pflegeschnitt im Herbst, Weideabtrieb bis 31.10.; Mähwiese: max. 2-schürige Wiesennutzung, 1 Schnitt ab 20.6.; keine mineralische und/oder organische Düngung (einschl. Gülle), kein Umbruch, keine Reliefmelioration, keine Neuansaat, Reparatur-, Nachsaat; keine Dränung und/oder weitergehende Entwässerungsmaßnahmen; keine Bodenbearbeitung (Walzen, Schleppen, Rüschen, etc.) vom 15.3. bis 20.6.; Mahd von Innen nach außen, Abfuhr des Mähguts, Aussparung von 2 m breiten Uferrrandstreifen entlang Gräben beim 1. Schnitt; keine Lagerung von Mieten, Rundballen; keine Portionierung von Weideflächen; Sicherung durch Weidezaun; Vernässung durch:
Anlage von 4 Blänken, ca. 400 m2, maximale Tiefe bis 0,5 m als Grüppenaufweitungen mit flach auslaufenden Böschungen (mindestens 1:2-1:3; vorhandene Grüppen stark einnivelliert); ggf. Verschluss vorhandener Grüppen (Entfernung Auslauf / Einbau von Boden); ggf. Aufweitung des westlichen Grenzgrabens auf ca. 30 m Länge, Breite ca. 5 - 10 m, mit flach auslaufenden Ufern; Überprüfung und genaue Planung vor Bauausführung erforderlich.
502503
Schilfgraben 750 m780 m
Aufweitung der vorhandenen Gräben nach Norden (502) bzw. Süden (503), Gestaltung mit flachen Böschungen und Ausweisung von Randstreifen zur Entwicklung von Schilf-Röhricht; Gesamtbreite des Grabens (einschließlich vorhandenem) jeweils 5 m; Pflegemahd nur im unmittelbaren Wegeseitenraum (max. Breite ca. 1,5 m); kein Reetschnitt; periodische narturnahe Grabenpflege; Böschungsmahd einseitig (nur Acker-, Grünlandseite)
504505519
Sukzessionsstreifen/-fläche 250 m1,25 ha240 m
Nutzungsaufgabe, Sukzession (505 mit Entwicklungsziel Schilfröhricht); Pflegemahd nur im unmittelbaren Wegeseitenraum (max. Breite ca. 1,5 m); kein Reetschnitt504: Breite 5 m; extensive Pflege (periodische Mahd, 1x jährlich ab 1.8., Nutzung als Räumstreifen);505: Breite 15 m; Regelung der Drainagezuflüsse vor Erstellung nach örtlicher Überprüfung;519: Breite 10 m; Sicherung durch Weidezaun.
Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste
Pflanzen
Gestaltungshinweise für landschaftsgestaltende Anlagen
QualitätAusführung
Lückenbepflanzung; Pflanzabstand ca. 8 - 10 m; Mulchen der Pflanzscheiben; Sicherung mit Pfahl-Dreibock, Drahthosen; Fertigstellungs-, Entwicklungs-, Unterhaltungspflege
E.Nr. Maßnahme Fläche
Pflanzung von Einzelbäumen im Wegeseitenraum
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Anlage zum Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen
Art Anzahl
Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste
Pflanzen
Gestaltungshinweise für landschaftsgestaltende Anlagen
QualitätAusführungE.Nr. Maßnahme Fläche
506511513517
Gewässerrandstreifen 250 m240 m80 m
500 m
Randstreifen (einseitig) an vorhandenen Gräben mit Grabenaufweitungen (O,5 bis max. 1 m Breite je nach Örtlichkeit) und Böschungsabflachung; Nutzungsaufgabe, Überlassung zur Sukzession (Entwicklungsziel Schilfröhricht, Staudenfluren); der vorhandene Graben ist Bestandteil der Ausgleichsmaßnahme. Bodenabtrag auf angrenzenden Nutzflächen einebnen; periodische narturnahe Grabenpflege; Böschungsmahd einseitig; 506: Breite insgesamt 5-7 m, Sicherung durch Eichenspaltpfähle;511, 513: Breite insgesamt 3 m; Sicherung durch Eichenspaltpfähle;517: Breite 6,5 m; Nutzungs als Räumstreifen gewährleisten; extensive Pflege (periodische Mahd, max. 1x jährlich ab 1.8.); Sicherung durch Weidezaun.
507 Sukzessionsfläche 0,5 ha Nutzungsaufgabe, Sukzession (Entwicklungsziel Schilfröhricht), Abflachung der Geländekanten an den Grenzen zur Alten Weser und zum Bullenplatengraben; Gestaltung von flachen Mulden (max. Tiefe bis 0,5 m) auf der Fläche (insgesamt ca. 0,1 ha); Abgrenzung zum Acker durch Graben, Breite 3 m zwischen BOK, 1 m Sohlbreite, Tiefe bis zu 1 m; Bodenabtrag auf angrenzender Ackerfläche verteilen, alternativ Abtransport.
508514
Sukzessionsflächen 0,16 ha0,04 ha
Nutzungsaufgabe, Sukzession (Entwicklung von Schilfröhricht); Pflegemahd nur im unmittelbaren Wegeseitenraum (max. Breite ca. 1,5 m); kein Reetschnitt
509 Pflanzung von Einzelbäumen im Wegeseitenraum
80 m Lückenbepflanzung,; Pflanzabstand ca. 3 - 10 m; Mulchen der Pflanzscheiben; Sicherung mit Pfahl-Dreibock, Drahthosen; Fertigstellungs-, Entwicklungs-, Unterhaltungspflege
Esche Heister,2*v, oB 200-250 15
510 Sukzessionsstreifen 0,4 ha Länge ca. 670 m, Breite 6 m; Nutzungsaufgabe, Sukzession; ggf. Herstellung von
Aufweitungen der Alten Weser an ca. 5 Stellen, ca. 200 - 300 m 2, mit buchtiger Uferlinie und Flachufern (Detailplanung und Abstimmung vor der Bauausführung erforderlich); Anpflanzung von Baumgruppen, ca. 4 Stück à 5 Stück, Mulchen der Baumscheiben, Sicherung durch Drahthosen, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; Sicherung des Sukzessionsstreifens mit Eichenspaltpfählen. Bodenabtrag auf angrenzender Ackerfläche einebnen.
SilberweideEschen
Heister,2*v, oBHeister,2*v, oB
200-250200-250
1010
512 Sukzessionsfläche 0,04 ha Nutzungsaufgabe, Sukzession; Herstellung einer Grabenaufweitung, Länge ca. 20 m, Breite bis zu 5 m (an vorhandene Senke des verfüllten ehemaligen Grabenverlaufs anpassen), Tiefe entsprechend vorhandener Gräben; flach auslaufende Ufer; Pflanzung von Einzelbäumen: Pflanzung von Erlen in Gruppen à 3-4 St. an der Grenze zum Spielplatz, Pflanzung von Einzelbäumen am nördlichen Wegrand, einreihig, Mulchen der Pflanzscheiben, Sicherung mit Pfahl-Dreibock, Drahthosen, Fertigstellungs-, Entwicklungspflege. Periodische Gewässerunterhaltung (nach Absprache), um vollständige Verandung zu verhindern.
SchwarzerleEberesche
Heister,2*v, oBHeister,2*v, oB
200-250200-250
128
515 Sukzessionsfläche 0,35 ha Nutzungsaufgabe, Sukzession; Aufweitung des Zuflussbereiches des Quergrabens in den östlichen Grenzgraben und Gestaltung einer zusammenhängen Feuchtsenke mit flachauslaufenden Ufern, Größe ca. 0,1 ha, Tiefe ca. 0,5 bis 0,8 m;
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Anlage zum Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen
Art Anzahl
Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste
Pflanzen
Gestaltungshinweise für landschaftsgestaltende Anlagen
QualitätAusführungE.Nr. Maßnahme Fläche
516523524526529
Extensiv-, Feuchtgrünland 0,3 ha alle: Nutzungsregelung; Vernässung durch Anlage von Grabenaufweitungen und Blänken
(ca. 300-500 m2, maximale Tiefe bis 0,5 m als Grüppenaufweitungen) mit flach auslaufenden Böschungen (mindestens 1:2-1:3), ggf. Verschluss vorhandener Grüppen (Entfernung Auslauf / Einbau von Boden); Extensive Grünlandnutzung: Mähweiden-, Mähwiesenpflege: 1. Schnitt ab 20.6., anschl. Beweidung mit max. 2,5-3 Rindern/ha, ggf. Pflegeschnitt im Herbst, Weideabtrieb bis 31.10.; Mähwiese: max. 2-schürige Wiesennutzung, 1 Schnitt ab 20.6.; keine mineralische und/oder organische Düngung (einschl. Gülle), kein Umbruch, keine Reliefmelioration, keine Neuansaat, Reparatur-, Nachsaat; keine Dränung und/oder weitergehende Entwässerungsmaßnahmen; keine Bodenbearbeitung (Walzen, Schleppen, Rüschen, etc.) vom 15.3. bis 20.6.; Mahd von Innen nach außen, Abfuhr des Mähguts, Aussparung von 2 m breiten Uferrrandstreifen entlang Gräben beim 1. Schnitt; keine Lagerung von Mieten, Rundballen; keine Portionierung von Weideflächen; Sicherung durch Weidezaun;
516: Anlage von 5 Blänken durch Aufweitung vorhandener Geländesenken (ehemalige Grüppen verfüllt, stark einnivelliert); ggf. Aufweitung des die Fläche teilenden Grabens auf ca. 50 m Länge und 20 m Breite, Verschluss (Einbau von Boden) oder Anstau des Grabens durch Einbau eines Überlaufes zur Erhöhung des Wasserstandes im Frühjahr (Detailplanung und Abstimmung vor der Bauausführung erforderlich).
523: Anlage von 4 Blänken durch Aufweitung vorhandener Geländesenken und Grüppen; Verschluss der Grüppenausläufe in den östlichen Graben bzw. Einbau von Boden als Überlaufhindernis (Höhe ca. bis 20 cm unter GOK); ggf. Aufweitung des mittigen Grabens auf ca. 50 m Länge und je ca. 10-15 m Breite (Detailplanung und Abstimmung vor der Bauausführung erforderlich)
524: Anlage von 5 Blänken (Aufweitung vorhandener Geländesenken unter Aussparung wertvoller artenreicher Grünlandvegetation); ggf. Verschluss und Aufweitung des mittigen Grabens im östlichen Bereich auf ca. 50 m Länge und bis zu 20 m Breite (Detailplanung und Abstimmung vor der Bauausführung erforderlich).
526: Anlage von 2 Blänken
529: Anlage von 3 Blänken unter Vergrößerung der vorhandenen nassen Senken an der östlichen Grenze; ggf. Aufweitung und Abdämmung des vorhandenen Quergrabens auf ca. 30 m Länge und bis zu 20 m Breite (Detailplanung und Abstimmung vor der Bauausführung erforderlich); zur Abgrenzung der Fläche und Verbesserung des Flächenzuschnitts wird an der Ostseite ein Graben mit Überfahrt neu hergestellt (Entw. Nr. 529.01, Ausgleich Entw. 701)
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Anlage zum Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen
Art Anzahl
Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste
Pflanzen
Gestaltungshinweise für landschaftsgestaltende Anlagen
QualitätAusführungE.Nr. Maßnahme Fläche
520 Extensivgrünland 1,24 ha Extensive Grünlandnutzung: Mähwiesenpflege: max. 2-schürige Wiesennutzung, 1 Schnitt ab 20.6.; alle: keine mineralische und/oder organische Dünger (einschl. Gülle), kein Umbruch, keine Reliefmelioration, keine Neuansaat, Reparatur-, Nachsaat; keine Dränung und/oder weitergehende Entwässerungsmaßnahmen; keine Bodenbearbeitung (Walzen, Schleppen, Rüschen, etc.) vom 15.3. bis 20.6.; Mahd von Innen nach außen, Abfuhr des Mähguts, Aussparung von 2 m breiten Uferrrandstreifen entlang Gräben beim 1. Schnitt; keine Lagerung von Mieten, Rundballen; Sicherung durch Weidezaun; Vernässung durch: Anlage von 3 Blänken, ca. 400 m2, maximale Tiefe bis 0,5 m als Grüppenaufweitungen mit flach auslaufenden Böschungen (mindestens 1:2-1:3; vorhandene Grüppen einnivelliert); ggf. Verschluss vorhandener Grüppen (Entfernung Auslauf / Einbau von Boden); ggf. Abdämmung des Quergrabens und Aufweitung nach Osten auf ca. 50 m Länge und 10-15 m Breite (Detailplanung und Abstimmung vor der Bauausführung notwendig).
521522528
Grabenaufweitungen 0,04 ha0,04 ha0,12 ha
Nutzungsaufgabe und Anlage von Randstreifen an vorhandenen Gräben; lokale Aufweitung der Gräben und Gestaltung von Flachufern521: Länge ca. 30 m; Herstellung zusammen mit Entw. Nr. 520: vorhandenen Graben an Ostgrenze gerade nach Süden verlängern und in den vorhandenen Dimensionen wiederherstellen; Abdämmung des Altarms durch Bodeneinbau, Aufweitung nach Osten (Breite ca. 10 - 15 m) und Gestaltung als Klein-, temporäres Gewässer mit Flachufern. Periodische naturnahe Gewässerunterhaltung (nach Absprache), Böschungsmahd nur abschnittsweise bzw. einseitig;
522: Länge ca. 20 x 20 m; Aufweitung, ca. 200 m2 mit Flachufern; Abgrenzung durch Weidezaun
528: Länge ca. 35 x 35 m; Aufweitung, ca. 500 m2 groß mit Flachufern; Abgrenzung durch Weidezaun
530 Sukzessionsfläche 0,49 ha Nutzungsaufgabe, Sukzession; ggf. periodische Mahd (max. 1x jährlich zwischen 1.8. und 1.10.)