Petra Wichmann-Reiß Fachanwältin für Medizinrecht Neuer Wall 80 20354 Hamburg ra.wichmann-reiss.de • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung • Wer entscheidet, wenn der Patient es selbst nicht mehr kann? • Regelung im Grundgesetz Art.1 Abs.1 • Schutz vor eigemächtiger Behandlung • alles Handeln des Arztes hat seine Legitimation ausschließlich im Willen des Patienten • Behandlung nur mit Einwilligung des Patienten
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Petra Wichmann-ReißFachanwältin für MedizinrechtNeuer Wall 80 20354 Hamburgra.wichmann-reiss.de
• Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung• Wer entscheidet, wenn der Patient es selbst nicht mehr kann?
• Regelung im Grundgesetz Art.1 Abs.1
• Schutz vor eigemächtiger Behandlung
• alles Handeln des Arztes hat seine Legitimationausschließlich im Willen des Patienten