Novellierung der Schlüsselzuweisung für die Haushalte der Kirchengemeinden
Novellierung der Schlüsselzuweisungfür die Haushalte der Kirchengemeinden
1.Gründe und Ziele für eine Novelle der Systematik der Schlüsselzuweisung
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Ausgangslage
1. Seit dem Jahr 2010 gab es verstärkte Debatten zum Schlüsselzuweisungssystem, da das bestehende Punktesystem bei Fusionen die Kirchengemeinden benachteiligte.
2. Wegfallende Sockelbeträge führten zu finanziellen Einbußen. Zusammenschlüsse waren daher finanziell nachteilig.
3. Mit der Aufgabe von Zweitkirchen und Pfarrheimen fielen auch entsprechende Zuweisungen weg. Die Anpassung an den notwendigen Bedarf wurde behindert.
1. Gründe und Ziele
Basis der Überarbeitung:Prinzipien der Schlüsselzuweisung
Planungssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten für die Kirchengemeinden - Subsidiarität
nachvollziehbare Kriterien - Objektivität
Ausgleich zwischen strukturstarken und -schwachen Kirchengemeinden - Solidarität
seit 1974 ein vom Erzbistum praktiziertes bewährtes Verfahren.
1. Gründe und Ziele
Schlüsselzuweisungen für 88 Pastorale Räume …
dürfen keine strukturellen, rechtlichen oder organisatorischen Vorbedingungen stellen
müssen unterschiedlichen Wirklichkeiten in den Pastoralen Räumen gerecht werden können
sollen auch das Zusammenwachsen in den Pastoralen Räumen unterstützen
1. Gründe und Ziele
2.Status QuoDie Komponenten der heutigen Schlüsselzuweisung
Komponenten der heutigen Schlüsselzuweisung
2. Status Quo
Sockelbetrag
+ Mitgliederansatz
+ Zuschläge
- anrechenbare Einnahmen
= Schlüsselzuweisung
Rechenbeispiel
Pfarrei
1.000 Mitglieder
1 Pfarrheim
10.000 €
Komponente Sockelbetrag
2. Status Quo
Sockelbetrag
+ Mitgliederansatz
+ Zuschläge
- anrechenbare Einnahmen
= Schlüsselzuweisung Für alle Kirchengemeinden:
als Pfarrei oder Pfarrvikarie mit eigener Vermögens-verwaltung : 6.500 Punkte
als Pfarrvikarie ohne eigene Vermögensverwaltung:2.500 Punkte
St. Paul hat 1.000 Mitglieder und ist eine Pfarrei:
6.500 Punkte
Komponente Mitgliederansatz
2. Status Quo
Sockelbetrag
+ Mitgliederansatz
+ Zuschläge
- anrechenbare Einnahmen
= Schlüsselzuweisung
St. Paul hat 1.000 Mitglieder:
9.000 Punkte
bis 4.500 Mitglieder: 9 Punkte je Mitglied
4.501. bis 7.000. Mitglied:11 Punkte je Mitglied
ab 7.001. Mitglied:6 Punkte je Mitglied
Komponente Zuschläge
2. Status Quo
St. Paul erhält für Pfarrheim und als Stellenzuschlag:
3.900 Punkte
Sockelbetrag
+ Mitgliederansatz
+ Zuschläge
- anrechenbare Einnahmen
= SchlüsselzuweisungKriterium Punkte
Pfarrheim 3.000
Pfarrsaal 1.000
weitere Kirche 2.500
Kapelle 1.000
Dienstwohnung 1.500
Stellenzuschlag:
• bis 1.000 Mitglieder 900
• bis 4.500 Mitglieder je 0,9
• 4.500 bis 7.000 Mitglieder je 1,2
2. Status Quo
Sockel: 6.500 Punkte
Mitgliederpunkte: 9.000 Punkte
Gebäudepunkte: 3.000 Punkte
Sonstiges: 900 Punkte
Punktsumme: 19.400 Punkte
x Punktwert (1,75 €) 33.950 €
abzgl. eigene Einnahmen = Schlüsselzuweisung
Berechnung für St. Paul
Komponente Einnahmen
2. Status Quo
Für Einnahmen von 10.000 € werden St. Paul in Abzug gebracht:
6.636 €
Sockelbetrag
+ Mitgliederansatz
+ Zuschläge
- anrechenbare Einnahmen
= SchlüsselzuweisungEinnahmen werden aus Etat und Jahresrechnung ermittelt.
Einnahme lt. Haushaltsplan
- Freibetrag (520 €)
= anrechenbare Einnahmen
Anrechnung (70%)
Anrechenbare Einnahmen
2. Status Quo
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen aus als betriebsnotwendig eingestuften Vermögensgegenständen
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen aus als nicht betriebsnotwendig eingestuften Vermögensgegenständen, sofern sie für allgemeine Haushaltszwecke verwendet werden
Kapitalerträge, soweit nicht aus zweckgebundenen Zuwendungen oder Vermächtnissen
Erträge aus Sondervermögen (z. B. Sozialfonds) Erträge aus Immobilienfonds-Anteilen, soweit nicht aus
zweckgebunden Zuwendungen oder Vermächtnissen
Umrechnung in € und Summefür das Rechenbeispiel
2. Status Quo
Punkte Punktwert Betrag
Punktsumme 19.400 1,75 € 33.950 €
-Anrechnung Einnahmen (9.480 € * 70%) - 6.636 €
= Schlüsselzuweisung 27.314 €
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Heutiges Punktesystem
Allgemeine Auswirkungen auf das Verhalten der Kirchengemeinden:
• Sockelbetrag: Anreiz zur rechtlichen Eigenständigkeit
• Gebäudepunkte: Anreiz zum Festhalten am geförderten Gebäudebestand
• Mitgliederpunkte: Anreiz, die Gemeindegröße nicht durch Zusammenschluss über 7.000 Mitglieder zu erhöhen
Bisheriges Punktesystem
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Beispiel:
Zusammenschluss von vier Kirchengemeinden mit je 1.000 Mitgliedern, vier Pfarrheimen, zwei Dienstwhg
Punkte vor dem Zusammenschluss:
Sockelbetrag 4 x 6.500 Pkte = 26.000 Pkte
Pfarrheim 4 x 3.000 Pkte = 12.000 Pkte
Dienstwhg 2 x 1.500 Pkte = 3.000 Pkte
Gesamt: 41.000 Punkte
Bisheriges Punktesystem
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Beispiel:
Zusammenschluss von vier Kirchengemeinden mit je 1.000 Mitgliedern, vier Pfarrheimen, zwei Dienstwhg
Punkte nach dem Zusammenschluss:
Sockelbetrag 1 x 6.500 = 6.500 Punkte
3 weitere Kirchen 3 x 2.500 = 7.500 Punkte
Pfarrheim 4 x 3.000 = 12.000 Punkte
Dienstwhg 2 x 1.500 = 3.000 Punkte
Gesamt: 29.000 Punkte
Bisheriges Punktesystem
Verlust: 12.000 Punkte
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Bisheriges Punktesystem
Finanzielle Folgen des Zusammenschlusses der vier Kirchengemeinden:
Die Punktzahl geht durch den Zusammenschluss um 12.000 zurück.
Dieser Rückgang wird im heutigen System durch einen fünfjährigen Sonderzuschuss und anschließender zehnjähriger Abschmelzung abgemildert. Langfristig muss die größere Gemeinde Kostenfaktoren (Gebäude) abbauen.
Folge: Der Zusammenschluss ist aus Sicht der Gemeinden finanziell
unattraktiv !
3.Eckpunktefür die Umstrukturierung der Schlüsselzuweisung
Ziel: keine Vorbedingungen Wie wirkt die heutige Förderung auf das Verhalten
der Kirchengemeinden?
Sockelpunkte:
Anreiz zur Eigenständigkeit
Gebäudepunkte:
Anreiz zum Festhalten am Gebäudebestand
Mitgliederpunkte:
Anreiz zu Gemeindegröße unter 7.000 Kath.
3. Eckpunkte
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Ziele und Bedingungen der Novellierung
1. Grundstrukturen bleiben erhalten – Schlüsselpunkte nach Gemeindegröße und –ausstattung– Solidarität durch Anrechnung eigener Erträge
2. Mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort über die gemeindlich genutzten Gebäude
3. Benachteiligung von Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden wird aufgehoben
4. Stärkung der Ebene des Pastoralen Raumes als Rahmen für die Erledigung und Finanzierung gemeindeübergreifender Aufgaben
5. Höhe der gesamten Schlüsselzuweisung zum Umstellungsstichtag bleibt annähernd erhalten
3. Eckpunkte
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Neues Punktesystem
Grundidee • Der bisherige Sockelbetrag und der
Gebäudezuschlag für Kirchen und Pfarrheime werden in mitgliederbezogene Strukturpunkte umgerechnet.
• Der Stellenzuschlag der Gemeinden wird ersetzt durch eine Sockelförderung für die Pastoralverbünde.
3. Eckpunkte
Sockel und Gebäudepunkte werden in die Mitgliederpunkte integriert
1. Sockel- und Gebäudepunkte werden zum Stichtag rechnerisch auf die Mitgliederzahl aufgeteilt
2. Je nach Größe und Ausstattung der Gemeinde ergibt sich ein individueller Ansatz für „Strukturpunkte je Mitglied“
3. Die bisherigen Mitgliederpunkte und die Strukturpunkte werden addiert
3. Eckpunkte
Neues Punktesystem
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• Berechnungsregeln Strukturpunkte– werden einmalig bei Umstellung 2014/ 2015 berechnet– werden in künftigen Perioden dauerhaft weiter gewährt
• Berechnungsregeln Mitgliederpunkte– jede Kirchengemeinde erhält je Mitglied 9 Punkte– Erst ab dem 20.001. Mitglied: 6 Punkte
• Auswirkungen für die Kirchengemeinden– Die künftige Förderung hängt stärker von der
Mitgliederzahl als von dem rechtlichen Status und der Anzahl der Gebäude ab.
– Der Status als selbständige Kirchengemeinde und die Anzahl der Dienstgebäude ist für die Förderung weniger relevant.
Neues Punktesystem
3. Eckpunkte
Stellenzuschläge werden durch Förderung für Pastoralverbünde ersetzt
1. Personalkosten vor Ort sind aus der mitgliederbezogenen Förderung zu finanzieren
2. Übergreifend anfallende Personalkosten (z.B. Sekretärin) sind aus dem Etat des Pastoralverbunds zu finanzieren
3. Anstatt der Stellenzuschläge gibt es einen Sockelbetrag je „altem“ PV von 5.500 Punkten
(s. KA v. 06.07.2000 gemäß Zirkumskriptionsgesetz)
4. Die Förderung folgt der Verlagerung der Kosten.
3. Eckpunkte
Neues Punktesystem
4.Neues Systemfür die Berechnung der Schlüsselzuweisung
Ziel: Förderung möglichst erhalten Zum Stichtag der Umstellung (01.01.2015)
Punkteberechnung mit gleichem Ergebnis.
4. Neues System
bisher
Sockel 6.500
Mitglieder + 9.000
Gebäude + 3.000
Sonstige + 900
Punkte = 19.400
neu9 Punkte je Mitglied 9.0009,5 Strukturpunk-te je Mitglied + 9.500
Punkte = 18.500
Sockelpunkte 6.500+ Gebäudepunkte 3.000___________________
Mitgliederzahl
4. Neues System
Mitgliederpunkte (alt): 9.000 Punkte
Strukturpunkte: 9.500 Punkte
Punktsumme: 18.500 Punkte
x Punktwert (1,75 €) = 32.375 €
./. eig. Einnahmen ./. 6.300 €
(Freibetrag von 520 € erhöht auf 1.000 €)
Schlüsselzuweisung = 26.075 €
Neue Berechnung für St. Paul
Ziel: keine Vorbedingungen
Für Berechnung nicht mehr maßgeblich:
Status Pfarrei oder Pfarrvikarie mit eigener Vermögensverwaltung
Zahl der Kirchen, Kapellen, Pfarrheime ...
Mitgliederzahl einziges Berechnungsmerkmal
4. Neues System
Szenario: Entwicklung Pfarrei
6.500
3.000
1.000 Mitglieder
- 1 % pro Jahr9.000
1.000 Mitglieder
- 1 % pro Jahr
je 9 Punkte
je 9,5 Punkte
4. Neues System
Aufgabe Pfarrheim
Aufgabe Pfarrheim
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Beispiel 2: Kirchengemeinde mit 5.000 Mitgliedern
Altes System Neues SystemSockelbetrag 6.500 12.000 / 5.000 = 2,4Pfarrheim 3.000 Strukturpunkte/MitgliedZweite Kirche 2.500 5.000 * 2,4 PunkteDienstwohnung 1.500 Dienstwhg 1.500
Gesamt 13.500 13.500
Neues Punktesystem
4. Neues System
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Behandlung von bereits fusioniertenGesamtpfarreien
• Gebäudepunkteberechnung bleibt unverändert• Sockelbeträge der ursprünglichen Gemeindestruktur
werden auf die Gesamtkatholikenzahl der Gemeinde umgerechnet
• Keine Schlechterstellung durch bereits getroffene Entscheidungen
Neues Punktesystem
4. Neues System
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Pastoralverbundsetat (für gemeinsame Aufgaben)
Beispiel: Pastoraler Raum aus 2 alten Pastoralverbünden mit 12.000
Katholiken
Bisher: Künftig:1 Punkt pro Mitglied 1 Punkt pro Mitglied
+ 5.500 Punkte pro PV (gemäß Umschreibung aus dem Jahr 2000; KA Nr. 87)
= 12.000 Punkte = 23.000 Punkte
Neues Punktesystem
4. Neues System
Weitere Änderungen• Wegfall der Stolgebühren• Erhöhung der Fahrtkostenpunkte („regionale Dichte“) • Erhöhung des Freibetrags für anrechenbare Einnahmen
(auf 1.000 EUR)
Inkrafttreten• Einführung zum 01.01.2015
Neues Punktesystem
4. Neues System
Umstellungsverfahren• Der neue Berechnungsbogen ist bereits
programmiert und auch in unsere Finanzsoftware integriert
• Letzte Haushaltshinweise des EGV sollen in Kürze folgen. Noch offen:
- Ausschüttung des Aachener Immobilienfonds
- u. U. Änderung der Fahrtkostenregelung für Geistliche
Neues Punktesystem
4. Neues System
5.Vergleichfür die Berechnung der Schlüsselzuweisung
Altes Punktesystem – Neues Punktesystem
Beispiel in Übersicht (auf Excel-Basis)