Deutsche Gesetzgebung für Klinische Prüfungen nach AMG und MPG Neuerungen und Erfahrungen Neuerungen und Erfahrungen AGAH Workshop, 04. Juli 2012 Neue Regelung Neue Regelung Neue Regelung Neue Regelung des SUSAR des SUSAR-Reporting Reporting in der GCP in der GCP-Verordnung Verordnung Dr. Kerstin Breithaupt-Grögler Fachärztin für Klinische Pharmakologie -kbr- clinical pharmacology services Frankfurt/Main, Germany e-mail: [email protected]
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Neue RegelungNeue Regelung des SUSARdes SUSAR- … · Nebenwirkungen von Prüfpräparaten (2)Nebenwirkungen von Prüfpräparaten (2) Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis (Serious
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Deutsche Gesetzgebung für Klinische Prüfungen nach AMG und MPGNeuerungen und ErfahrungenNeuerungen und Erfahrungen
AGAH Workshop, 04. Juli 2012
Neue RegelungNeue RegelungNeue Regelung Neue Regelung des SUSARdes SUSAR--Reporting Reporting
in der GCPin der GCP--VerordnungVerordnung
Dr. Kerstin Breithaupt-GröglerFachärztin für Klinische Pharmakologie
…die entsprechenden Änderungen zur Umsetzung neuer europäischer Regelungen in den Bereichen Pharmakovigilanz* und Fälschungen vorgenommen. Die hieraus resultierenden Änderungen betreffen fastvorgenommen. Die hieraus resultierenden Änderungen betreffen fast alle Bereiche des Arzneimittelgesetzes.
Sie betreffen im Wesentlichen das Risikomanagement-System des Zulassungsinhabers den Nebenwirkungsbegriff und dieZulassungsinhabers, den Nebenwirkungsbegriff und die Meldewege für Verdachtsfälle von Nebenwirkungen,
Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsprüfungen nach der Zulassung Öeines Arzneimittels, die Informationsmöglichkeiten der Öffentlichkeit
durch entsprechende Internetportale, die Meldungen an die „EudraVigilance-Datenbank“, sowie die Vorlageintervalle für regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte. Weiterhin werden die notwendigen Erleichterungen im Bereich der klinischen Prüfungen geschaffen.
Nebenwirkungen von Prüfpräparaten (1)Nebenwirkungen von Prüfpräparaten (1)Nebenwirkungen von Prüfpräparaten (1)Nebenwirkungen von Prüfpräparaten (1)
Unerwünschtes Ereignis Unerwünschtes Ereignis ((AdverseAdverse Event AE) nachEvent AE) nach §§ 3 (6) GCP3 (6) GCP VV((AdverseAdverse Event, AE) nach Event, AE) nach §§ 3 (6) GCP3 (6) GCP--VV
…. jedes nachteilige Vorkommnis, das einer betroffenen Person widerfährt, der ein Prüfpräparat verabreicht wurde, und das mit dieser Behandlung nicht notwendigerweise in ursächlichem Zusammenhang stehtursächlichem Zusammenhang steht.
Abgrenzung von SUSAR MeldungenAbgrenzung von SUSAR MeldungenAbgrenzung von SUSAR MeldungenAbgrenzung von SUSAR Meldungen
Arbeitskreis Medizinischer EthikArbeitskreis Medizinischer Ethik--Kommission 2005:Kommission 2005:S i t ti di V b i § 13 Ab 2 d 3 GCP V Sponsoren interpretieren die Vorgabe in § 13 Abs. 2 und 3 GCP-V so, dass jeder bekannt gewordene Verdachtsfall einer unerwarteten, schwerwiegenden Nebenwirkung zu melden ist. Dabei wird jedoch die unterschiedliche Definition von Nebenwirkungen entsprechend AMG § 4 Abs. 13 einerseits und GCP-V § 3 Abs. 7 andererseits übersehen. Für die Umsetzung von § 13 GCP-V ist jedoch die g § jDefinition in der GCP-V zu beachten, so dass nicht mehr über jeden Verdachtsfall zu informieren ist, sondern nur über einen solchen, der sich auf ein Prüfpräparat bezieht Dadurch wird die Anzahl dersich auf ein Prüfpräparat bezieht. Dadurch wird die Anzahl der Meldungen deutlich reduziert.
GCPGCP--VV §§ 13 (2 3): neu seit 27 6 1213 (2 3): neu seit 27 6 12GCPGCP V V §§ 13 (2, 3): neu seit 27.6.1213 (2, 3): neu seit 27.6.12
SUSAR MeldungSUSAR Meldung Der Sponsor hat über jeden ihm bekannt gewordenen Der Sponsor hat über jeden ihm bekannt gewordenen
Verdachtsfall einer unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkung „durch in dieser oder einer anderen klinischen P üf d S d t d d lb Wi k t ffPrüfung des Sponsors verwendete und denselben Wirkstoff enthaltende Prüfpräparate“ unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden, die zuständige Ethik-Kommission, die zuständige Bundesoberbehörde und die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten …., sowie die an der klinischen Prüfung beteiligten Prüfer zu unterrichten.der klinischen Prüfung beteiligten Prüfer zu unterrichten.
Inhalt eines SUSAR ReportsInhalt eines SUSAR ReportsInhalt eines SUSAR ReportsInhalt eines SUSAR Reports
Detailed guidance on the collection, verification and Detailed guidance on the collection, verification and presentation of adverse reaction reports arising from presentation of adverse reaction reports arising from clinical trialsclinical trials CT 3 11 6 2011CT 3 11 6 2011clinical trials clinical trials …. CT 3, 11.6.2011…. CT 3, 11.6.2011
1. EudraCT-Nummer und Studiennummer des Sponsors2 ein identifizierbarer kodierter Proband2. ein identifizierbarer kodierter Proband3. ein identifizierbarer Berichterstatter4. eine mutmaßliche unerwartete schwerwiegende
NebenwirkungNebenwirkung5. ein verdächtiges Prüfpräparat (einschließlich des Kodes der
Wirkstoffbezeichnung) 6 i B t d K l h6. eine Bewertung des Kausalzusammenhangs7. verwaltungstechnische Informationen
SUSAR Informationen an Behörde / EKSUSAR Informationen an Behörde / EKSUSAR Informationen an Behörde / EKSUSAR Informationen an Behörde / EK
Detailed guidance on the collection, verification and Detailed guidance on the collection, verification and presentation of adverse reaction reports arising from presentation of adverse reaction reports arising from clinical trialsclinical trials CT 3 11 6 2011CT 3 11 6 2011
Nur entblindete SUSARs melden M ld tä di B hö d d Mit li d t t
Meldungen an zuständige Behörde des Mitgliedsstaates direkt als Einzelfall-Sicherheitsbericht (individual case safetyreport, ICSR) oder indirekt über die europäische Datenbank (Eudravigilance Clinical Trials Module, EVCTM), auf die nur Competent Authorities, EMA und European CommissionZugang habeng g
Meldungen an Ethikommissionen erfolgen nicht über EVCTM
SUSAR Informationen an PrüferSUSAR Informationen an PrüferSUSAR Informationen an PrüferSUSAR Informationen an Prüfer
Detailed guidance on the collection, verification and Detailed guidance on the collection, verification and presentation of adverse reaction reports arising from presentation of adverse reaction reports arising from li i l t i lli i l t i l CT 3 11 6 2011CT 3 11 6 2011
GCPGCP--V V §§ 13 (6)13 (6) Der Sponsor hat der zuständigen Ethik-Kommission der Der Sponsor hat der zuständigen Ethik Kommission, der
zuständigen Bundesoberbehörde und den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten … während der Dauer der Prüfung
i l jäh li h d f V l i Li t ll äh d deinmal jährlich oder auf Verlangen eine Liste aller während der Prüfung aufgetretenen Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen sowie einen Bericht über die Sicherheit der betroffenen Personen vorzulegen.
Detailed guidance on the collection, verification and Detailed guidance on the collection, verification and presentation of adverse reaction reports arising from clinical presentation of adverse reaction reports arising from clinical t i lt i l CT 3 11 6 2011CT 3 11 6 2011trials trials …. CT 3, 11.6.2011…. CT 3, 11.6.2011
SUSAR Berichte als „Development Safety Update Report“
DSUR = Common standard for periodic reporting on drugs under development , should be concise and provide information to assure regulators that sponsors are adequately monitoring and g p q y gevaluating the evolving safety profile of the investigational drug
DSUR bezieht sich auf ein Prüfpräparat, nicht auf eine klinischeP üfPrüfung
SUSARSUSAR –– Was ist medizinisch bedeutsam“?Was ist medizinisch bedeutsam“?SUSAR SUSAR –– Was ist „medizinisch bedeutsam ?Was ist „medizinisch bedeutsam ?
Definition eines SAE nach ICH E2A (Definition eines SAE nach ICH E2A (expeditedexpeditedreportingreporting) und European ) und European GuidanceGuidance CTCT--3 (2011/ C 3 (2011/ C 172/01)172/01) „Important medical events that may not immediately be
lif th t i lt i d th b t j di thlife-threatening or result in death, but may jeopardise thepatient ..., these should be … considered serious“
Definition im Prüfplan oder freie Entscheidung des Definition im Prüfplan oder freie Entscheidung des Prüfers?
SUSARSUSAR –– Was ist für den Prüfer wichtig?Was ist für den Prüfer wichtig?SUSAR SUSAR –– Was ist für den Prüfer wichtig?Was ist für den Prüfer wichtig?
SUSARs aus anderen Prüfzentren mit direkten Konsequenzen für eigene Patientenq g
SUSARs, die Informed Consent beeinflussen SUSARs, die Ein / AusschlusskriterienSUSARs, die Ein / Ausschlusskriterien
beeinflussen SUSARs, die Dosierung / Behandlungsdauer , g / g
beeinflussen SUSARs, die Comedikation beeinflussen SUSARs, die Abbruchkriterien beeinflussen ….
Nebenwirkungen von Arzneimitteln (2)Nebenwirkungen von Arzneimitteln (2)Nebenwirkungen von Arzneimitteln (2)Nebenwirkungen von Arzneimitteln (2)
Schwerwiegende Nebenwirkung nach Schwerwiegende Nebenwirkung nach §§ 4 (13) AMG4 (13) AMG
… sind Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität,kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen.kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen.
BOB hat … jeden ihr gemeldeten und im Inland aufgetretenen Verdachtsfall einer schwerwiegenden Nebenwirkung innerhalb von 15 Tagen und jeden … Verdachtsfall einer nicht schwerwiegenden Nebenwirkung innerhalb von 90 Tagen ..innerhalb von 90 Tagen ..
an die EudraVigilance-Datenbank und erforderlichenfalls an den Inhaber der Zulassung zu erforderlichenfalls an den Inhaber der Zulassung zu
BOB beteiligt … auch Patienten, Angehörige der Gesundheitsberufe oder den Inhaber der Zulassung an der Nachverfolgung der erhaltenen Meldungen
BOB kann … in Betrieben und Einrichtungen, die Arzneimittel … klinisch prüfen, die Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken und die Koordinierung notwendiger Maßnahmen überprüfennotwendiger Maßnahmen überprüfen
Der Inhaber der Zulassung ist verpflichtet, ein Pharmakovigilanz-System einzurichten und zu betreiben
anhand seines Pharmakovigilanz-Systems sämtliche Informationen wissenschaftlich auszuwerten, Möglichkeiten der Risikominimierung und vermeidung zu prüfender Risikominimierung und -vermeidung zu prüfen
ein Risikomanagement-System für jedes einzelne Arzneimittel zu betreibenArzneimittel zu betreiben