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L/b1tBeilage
BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie
S 34 Traisental Schnellstraße,
St. Pölten/Hafing (B i)— Knoten St. Pölten/West (A 1) —
Wilhelmsburg Nord (B 20)
UVP-Verfahren
Mündliche Verhandlung
Name: Wolfgang Schweighofer,
Adresse: 3661 Artstetten
in Vertretung für: Forschungsgemeinschaft Lanius
Vorbringen:
Es wird die Stellungnahme als Beilage eingebracht.
St. Pölten, am 22.01.2019 um
Unterschrift:
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Stellungnahme Lanius zu Stellungnahme ASFINAG bezüglich
Themenbereich
Quelljungfern — Einwendungen Lanius
LANIUS hat Kenntnis erlangt von einer ASFINAG-Stellungnahme, die
am späteren Abend noch
erfolgte (Lanius zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend). Die
Expertise des LANIUS
Libellenexperten wurde darin in Zweifel gezogen.
Punkt 1: Sichtung eines Exemplars von Cordulegaster heros am
Wienfluss in Wien beim Durchfliegen
einer Brücke (Elisabeth-Brücke).
In Wien kommt C. heros an wenigen Waldgräben im
Wienerwald-Bereich bodenständig vor (gern.
einschlägiger Literatur). Im eigentlichen Stadtbereich und somit
im gegenständlichen Bereich des
Wienflusses ist das bodenständige Vorkommen jedweder
Cordulegaster-Art ausgeschlossen, da keine
passenden Habitate vorhanden sind. Ohne Fang ist eine exakte
Artbestimmung in den meisten Fällen
nicht möglich. In Frage kämen C. heros und C. bidentata, wobei
das fragliche Individuum mit hoher
Wahrscheinlichkeit auf Reifungsflug gewesen ist. In dieser Zeit
können sich Quelljungfern relativ weit
von den Entwicklungsgewässern (in diesem Fall stadtnahe
Waldgräben im Wienerwald) entfernen.
Die Motivenlage solcher Individuen ist völlig verschieden von
jener adulter Männchen, die z.B. an
einem Waldbach auf Patrouilleflug auf der Suche nach Weibchen
sind. Dadurch können auch
konträre Verhaltensmuster gezeigt werden. Zu beachten ist auch
das Höhe-Breite-Verhältnis der
Elisabethbrücke, das für das Durchfliegen von
Cordulegaster-lndividuen wesentlich günstiger
erscheint, z.B. ist die Brücke nur 11 Meter breit, aber etwa
vergleichbar hoch zum geplanten
Brückenobjekt am Steinfeldbach.
Die Cordulegaster-Beobachtung am Wienfluss ist daher für die
Betrachtungen am Steinfeldbach völlig
irrelevant.
Punkt 2: Unterschiedliche Ansätze bei der Bemessung der zu
erwartenden Cordulegaster-tauglichen
Bachlänge am Steinfeldbach.
Die Projektwerberin hat in ihrer Stellungnahme der
Lanius-Stellungnahme (ca. 350m) widersprochen
und 700rn in den Raum gestellt. Auch 700m wären übrigens für
einen Cordulegaster heros-führenden
Bach relativ kurz. Die bereits bei der ursprünglichen Einwendung
gemachten Ausführungen werden
daher an dieser Stelle noch einmal wiederholt und präzisiert.
Auf 700m kommt man allenfalls, wenn
man die gesamte Wald-Bacherstreckung vom oberen Waldrand, wo
einer der Quelläste liegt, bis
hinunter in den Galeriebereich des Baches vor den ersten Häusern
des Dorfes Steinfeld misst. Davon
ist allerdings der obere Teil mangels Wasserführung für
Cordulegaster nicht nutzbar. Daran schließt
sich ein Abschnitt an, den man als Quellgerinne werten muss, was
ebenfalls nicht dem
Habitatspektrum von C. heros entspricht, In diesem Bereich, dem
Quellgerinne, lebt zumeist eine
kleine Population von C. bidentata, die aktuell am Steinfeldbach
noch nicht nachgewiesen ist.
Cordulegaster heros bewohnt breitere, etwas gefälleärmere
Bachabschnitte des Mittellaufs, was am
Steinfeldbach etwa ab dem Zusammenfluss der beiden Queligräben
gegeben sein dürfte.
In Zukunft wird der Aktionsraum der Quellgerinne aber wohl nur
bis knapp vor das Waldende vor der
534-Trasse reichen, denn nun wird wieder die Motivationslage der
Libellen entscheidend.
Cordulegaster-Männchen suchen bei ihren Bachflügen
ausschließlich nach Weibchen. Diese kommen
nur zur Eiablage an den Bach. Es ist nicht zu erwarten, dass die
Eiablage in den waldfreien Bereichen
vor und nach der S34-Brücke oder unter dieser stattfindet. Auch
die eventuelle Neigung, den
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daruntergelegenen Galeriebereich aufzusuchen, der auf Grund
geringeren Gefälles, ausgeprägtererStauhaltungen, vielfach
fehlender flach überströmter Sandbänke und einer deutlich
geringerenGehölzbegleitung doch merkbar weniger gut in das
Habitatschema von C. heros passt (ähnlich demSteinkrebs), dürfte
dadurch zunehmend geringer werden oder ganz ausbleiben. Somit
verbleibt eineanzunehmende verkürzte Bachlänge von 350-400m, die
dann für die lokale Cordulegaster heros-Population zur
Fortpflanzung nutzbar ist. Diese erachten wir als zu kurz, um den
Erhalt der relativisolierten Population sicherzustellen.
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Beilage
BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie,
S 34 Traisental Schnellstraße,
St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A 1) —
WilhelmsburgNord (B 20)
UVP-Verfahren
Mündliche Verhandlung
Name: Johannes Frühauf
Adresse: Embelgasse 42/24, 1050 Wien
in Vertretung für: Forschungsgemeinschaft Lanius
Vorbringen:
Bringt vor wie in Beilage, mit Präsentation.
Antrag:
Der als Ersatz für die bestehende Fledermaus-Migrationsroute am
Südrand des GÜPL geplante
Gehölzstreifen (Anbindung an die Grünbrücke) stellt eine
erhebliche Habitatminderung für den
Wachtelkönig im für diese Art wichtigsten Bereich im Südost-Eck
der Panzerbrache dar.
Da die Wirksamkeit der Maßnahme für die Fledermäuse stark
angezweifelt wird und zugleich
besonders wichtiges Wachtelkönig-Habitat mit Sicherheit
entwertet wird, wird durch die
Maßnahme ein völlig unnötiger lnteressenskonflikt mit
fragwürdigem Nutzen erzeugt.
Als einzige Lösung zur Vermeidung dieser Konflikte fordert
LANIUS die Verlagerung derAnbindung
der Spange Wörth nach Süden und die Errichtung einer zweiten
Grünbrücke im Bereich der
bestehenden Fledermaus-Querungsroute.
—1—
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Akustische Kommunikation und Paarungssystem beim
Wachtelkönig
• Wachtelkönige entwickelten in ihren natürlichen Bruthabitaten
zahlreiche, ungewöhnlicheAnpassungen an nicht vorhersagbare
Bedingungen; damit waren sie (allerdings nur bis in dieerste Hälfte
des vergangenen Jahrhunderts) auch im Kulturland sehr
erfolgreich.
• Ihre Lebensräume sind dichtwüchsig (v.a. Gräser, Kräuter,
Hochstauden) und gestattenSichtkontakt nur auf kürzeste Distanz.
Akustische Kommunikation ist daher essentiell.
• Bei ungünstigen Bedingungen (Trockenheit, Uberschwemmungen, zu
niedrige Vegetation) amHeimatort fliegen sie riesige Strecken auf
der Suche nach geeigneten Brutplätzen.
• Dass sich Brutpartner gegenseitig finden, unterliegt daher
einer starken Zufallskomponente.
• Um dennoch die Fortpflanzung zu sichern, haben Wachtelkönige
Eigenschaften ihrerakustischen Kommunikation entwickelt, die solche
Zufallseffekte minimieren; das ist umsowichtiger, als sie (als
Folge des extrem hohen Energieumsatzes) relativ kurzlebig sind.
• Nach Ankunft im Brutgebiet geben die Männchen nachts
charakteristische, rhythmische undnamensgebende Doppellaute („Crex
crex“) von sich, um die etwas später eintreffenden,nachts in
>10Cm Höhe fliegenden Weibchen auf den Boden zu locken.
• Um nicht ungehört zu bleiben, produzieren Männchen praktisch
„lückenlos“ ca. 20.000Doppellaute pro Nacht; diese sind sehr laut
(mit 110 dB unter den lautesten bei Vögeln) undliegen in niedrigen
Frequenzbereichen (die von der Vegetation kaum gedämpft
werden).
• Von besonderer Bedeutung ist, dass Männchen durch gegenseitige
Anziehung Rufergruppenbilden; die so entstehenden „Klangteppiche“
erhöhen die VerpaarungschancenfürMännchen und Weibchen sowie die
Zahl bzw. Dichte der Brutpaare stark.
• Konkurrenzbedingt verteidigen Männchen Reviere in Abständen
von mi. 50-200 m;Rufergruppen bilden sich daher ausschließlich auf
ausgedehnten, zusammenhängendenFlächen hoher Habitatqualität (wie
auf der Panzerbrache im GÜPI Völtendorf).
LAN US Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth
08.02.2019
Stellungnahme Wachtelkönig
Gliederung• Einführung: akustische Kommunikation und
Paarungssystem beim Wachtelkönig
• Auswirkungen von Straßenlärm auf Kommunikation und
Paarungssystem
• Prognostizierte Auswirkungen der S34 auf das
Wachtelkönig-Brutvorkommen
• Nicht zutreffende Einschätzung der aktuellen
Habitatverfügbarkeit und Sensibilität
• Keine angemessene Würdigung der naturschutzfachlichen
Wertigkeit des WachtelkönigBrutvorkommens auf der Panzerbrache
• Geplante Maßnahmen
• Lärm mindernde Maßnahmen: Fehlende quantitative Prognoseder
Wirkungen und fehlende Konkretisierung der Maßnahmen
• Kriterien für die Erhaltung der ökologischen
Funktionalität
• Abschätzung der Maßnahmenwirkungen auf Basis von
Modell-Simulationen (LANIUS)
• Zu geringes Kompensationsausmaß und Resterheblichkeit
• Forderungen, Anderungsvorschläge und Präzisierungen
LANIUS
1
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08.02.2019
Auswirkungen von Straßenlärm auf Kommunikation und
Paarungssystem
• Die Rufe von Wachtelkönig-Männchen überlappen sich in ihren
Frequenzen mit jenen desStraßenverkehrslärms.
• Die Rufe der Wachtelkönig-Männchen werden daher „maskiert“
bzw. übertönt und könnenunter bestimmten Umständen von Artgenossen
(Weibchen oder Männchen) nicht mehrgehört werden.
• Männchen und Weibchen sind auf akustische Kommunikation
angewiesen, um sichgegenseitig zu finden und verpaaren zu
können.
• Straßenlärm kann die entscheidende Lebensphase massiv
beeinträchtigen, wenn dadurch dieAnsiedlung in einem Brutgebiet,
die erfolgreiche Verpaarung und somit auch dieFortpflanzung
unterbleibt.
• Wachtelkönige halten große Abstände (über 500 m) zu Straßen
ein, die mit hoherFahrzeugfrequenz sowie hohen Geschwindigkeiten
befahren werden (z.B. Frühauf & Zechner1998).
• Mehrfach wurde nachgewiesen, dass selbst sehr geeignete
Lebensraumbereiche vollständiggemieden (entwertet) werden, wenn die
nächtliche Lärmbelastung durch Straßen 45 dBübersteigt (Frühauf
& Pollheimer 2006, Garniel et al. 2007 sowie Analysen im Zuge
desgegenständlichen UVP-Verfahrens).
• Eine starke Minderung der Lebensraumeignung tritt jedoch
bereits ab ca. 40 dB ein(Frühauf & Pollheimer 2006).
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur uv 534/Spange Wörth
Prognostizierte Auswirkungen der 534 auf das
Wachtelkönig-Brutvorkommen (1)
• Die Verfasser der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)
vertraten die Meinung, dass das(naturschutzfachlich sehr
bedeutende) Wachtelkönig-Brutvorkommen auf der Panzerbracheim GUPI
Völtendorf durch die Errichtung der S34 in seinem Fortbestand nicht
gefährdet unddeshalb die Naturverträglichkeit des Projekt gegeben
sei,
• OBWOHL die 534 die Panzerbrache beinahe vollständig mit über
45 dB verlärmen wird, und• OBWOHL ihnen die vollständige Meidung
von mit über 45 dB verlärmten Flächen durch den
Wachtelkönig bekannt war.
• LANIUS konnte mit unterschiedlichen Analysen zeigen, dass das
Gegenteil zutrifft und dasBrutvorkommen mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit erlöschen wird.
• Dieser Einschätzung hat sich der Verfasser des Teilgutachtens
06 (naSV Ragger) vollinhaltlichangeschlossen.
• Das zentrale Analysewerkzeug für die Auswirkungen von S34 und
Spange Wörth sowie z.B.der geplanten Ausgleichsma ßnahmen ist ein
Modellierungsverfahren, das hoch auflösenderäumliche Prognosen zur
Habitateignung für den Wachtelkönig (auch unter
verschiedenenSzenarien) ermöglicht (software: MaxEnt).
• Die wichtigsten Einflussfaktoren (Layer) im Habitatmodell
sind:— Straßenlörm (Daten: Lärmmodell für den Ist-Zustand und die
Betriebsphase der S34)— Vegetation/Nutzung (z.B. Brache, Wiese,
Acker, Wald)— Büsche und Buschgruppen
— Wirtschaftswege
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/spange Wörth
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L_____0100200300400500 Meters
LAN IUS
Habitateignung0-1%1-5%5-10%10-15%
Jj 10-20%20-30%30-40%
Höchste Habitateignung
Konzentration von Rufplätzen 60-70%— 70-80%
80-90%90-100%
Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
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08.02.2019
Prognostizierte Auswirkungen der 534 auf das
Wachtelkönig-Brutvorkommen (2)
ERGEBNISSE ANALYSEN
Die folgenden Verluste treten auf der Panzerbrache ein
(Beispiele):
• Revierzentren (Rufplätze) 2006-2016 -93 bis -96%
• Rufplatzflächen (Radius 56 m); durchschnittliche
Habitateignung -93%• Rufplatzflächen (Radius 56 m):
überdurchschnittliche Habitateignung -100%
• Flächen mit hoher bis sehr hoher Habitateignung (>70%)
-88%• Flächen mit mittlerer bis sehr hoher Habitateignung (>50%)
-84%• Flächen mit geringer bis sehr hoher Habitateignung (>20%)
-82%
• Da bei keinem dieser Kriterien — unter Berücksichtigung der
Flächengröße (Reviere sindetwa 5-10 ha groß) und der Gestalt der
Flächen (langggestreckte Flähen sind ungeeignet) —ein ganzes Revier
übrig bleibt, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
von dervollständigen Aufgabe der Panzerbrache und somit des GÜPIs
Völtendorf auszugehen.
LANIUS Stellungnahme Wachtelkänig zur UVP s34lspange Wörth
Prognostizierte Auswirkungen der 534 auf das
Wachtelkönig-Brutvorkommen (3)
Nicht (quantitativ) prognostizierbare zusätzliche
Auswirkungen
• Für den Wachtelkönig ist zusätzlich zum horizontal sich
ausbreitenden Straßenlärm der nachoben ausgestrahlte Lärm
(„Lärmwolke“) von großer Relevanz.
• Er hat wahrscheinlich noch schwerer wiegende negative
Auswirkungen, da er in derentscheidenden Phase der Partnerflndung
wirkt. Folgende Fälle sind möglich:
— im Frühjahr im Gebiet eintreffende Männchen meiden das
Gebiet(>keine Fortpflanzung!)
— eintreffende Weibchen können am Boden rufende Männchen nicht
hören(>keine Fortpflanzung!)
— Männchen können am Boden rufende Männchen nicht
hören(>keine Bildung von Rufergruppen, geringerer Brutbestand,
weniger Nachkommen)
— Hinzu kommt, dass derSchallpegelin Flughöhe der Vögel (>100
m) bei gleicherEntfernung deutlich größer ist als am Boden (in 100
m Entfernung beträgt die Differenzzwischen dem Boden und in 30 m
Höhe 3 dB (Garniel et al. 2007)
• Diese Effekte sind vermutlich bereits im Ist-Zustand an der
B39 wirksam.• Durch die Errichtung der 534 kommt es jedoch zu einer
erheblichen Zusatzbelastung, u.a. da
im Frühling im Gebiet eintreffende Vögel nicht nur eine
„Lärmwolke“ an der B39 durchquerenmüssen, sondern eine weitere und
noch erheblich lautere, die zudem quer zurwahrscheinlichen Zugroute
entlang des Tra ise nta Is liegt.
• Diese Einschätzungen werden von Axel Müller (deutscher
Ornithologe, Experte für denWachtelkönig sowie u. a. für
unterschiedliche Aspekte der Störungsbiologie) geteilt.
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
4
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Prognostizierte Auswirkungen der S34 auf das
Wachtelkönig-Brutvorkommen (4)
Nicht (quantitativ) prognostizierbare zusätzliche
Auswirkungen
Habitatmindernde Wirkungen von Straßenlärm treten bereits ab ca.
40dB auf; selbst in sehrgeeigneten Habitaten (der Panzerbrache
vergleichbar) wird das Habitatpotenzial um> 70%verringert
(Frühauf & Pollheimer 2006: ehemals geplante
Ennstal-Bundesstrasse B320).
• Das gesamte vom Wachtelkönig im GÜPI Völtendorf besiedelte
Gebiet liegt innerhalb der40-45 dB-Zone und ist folglich
vorbelastet. Vorhandene Potenziale dafür, lärmminderndeMaßnahmen
auch in dieser Zone umzusetzen sind daher bei der Maßnahmenplanung
zunutzen.
• Ortswechsel zwischen der Panzerbrache und den östlich
davongelegenen Wiesen (z.B. CEF-Fläche VS_7) werden durch die
534verhindert bzw. behindert (Trennwirkung)
— Wachtelkönig-Männchen streifen auf der Suche
nachpaarungswilligen Weibchen weit herum(z.B. Skliba & Fuchs
2004, Stowe & Hudson 1988)
— Wachtelkönige bewegen sich weit überwiegend laufendfort und
fliegen bei Tag meist nur im Notfall
Nicht zutreffende Einschätzung der aktuellen
Habitatverfügbarkeit undSensibilität (1)
• Größe des Brutbestands bzw. Habitatverfügbarkeit
(Habitatpotenzial) sind im Kontext der RVSfür die Einstufung der
Sensibilität im Ist-Zustand sowie für das erforderliche Ausmaß
derEingriffskompensation durch Maßnahmen von zentraler
Bedeutung.
• Laut Teilgutachten 06 „kommen im Nordwestteil der
Panzerbracheflächendeckend zahlreiche Gehölze (v. a. Esche und
Hartriegel) auf‘
5
08.02.2019
Fz
‚‘ .
1.ANIus
bis 33% >33 bis 1OO‘/
Flashenantell ExtensivgrUnland
Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth
• „Durch die Verwaldung ... wird aktuell von einer nur mehr
eingeschränkten Habitatverfügbarkeit für den Wachtelkönig in der
Größenordnung von rund 9 ha ausgegangen. 4 rufendeMännchen sind aus
Sicht des naSV Ragger aktuell auf der Panzerbrache nicht mehr
zuerwarten.“
Foto: C. Ragger (9.7.2018?)
______
Foto: J. Frühauf (2.6.2018)LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur
UVP 534/spange Wörth
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Nicht zutreffende Einschätzung der aktuellen
Habitatverfügbarkeit undSensibilität (2)
Habitatansprüche des Wachtelkönigs in Bezug auf BüscheDie Nähe
(ca. 20-40 m) zu Buschen und Buschgruppen wird stark bevorzugt
— Das geht aus dem Habitatmodell hervor und
— stimmt z.B. exakt mit den Ergebnissen von Budka & Osiejuk
(2013) überein.— im Jahr 2014 (für das Habitatmodell wurden die
Büsche auf Basis eines google earth-Fotos aus
diesem Jahr digitalisiert) befanden sich 50% der Rufplötze
innerhalb eines Radius van 20 m umBüsche;
— die geringsten Entfernungen auf der Panzerbrache betrugen 9-16
m.— Büsche bieten insbesondere im Frühjahr Deckung, wenn die
umgebende Vegetation noch
niedrig ist (Budka & Osiejuk 2013, Schäffer).
— Laut Habitatmodell ist die Habitateignung mit 80-90% am
größten bei einer Dichte von 7-10Büschen/Buschgruppen pro
Hektar.
• Bereiche mit flächiger, geschlossener Verbuschung werden
gemieden (>10% Buschflächeim Radius von 40 m)
• Aus diesen im räumlichen Zusammenhang relativ komplexen
Beziehungen des Wachtelkönigszu Buschvegetation geht hervor, dass
eine Beurteilung des Einflusses von Verbuschung „nachAugenschein“
nicht zweifelsfrei möglich ist bzw. nicht zutreffend sein muss.
• Aus diesem Grund wurde eine Analyse mittels
Habitateignungsmodell durchgeführt.
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t.ANIus stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
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Nicht zutreffende Einschätzung der aktuellen
Habitatverfügbarkeit undSensibilität (3)
ERGEBNISSE laut Habitatmodell
Der Habitatverlust im Westteil der Panzerbrache betrug 14 %;
keinesfalls kann daher voneinem gänzlichen Verlust der
Habitateignung ausgegangen werden.
08.02.2019
• Im Ostteil der Panzerbrache gingen 5 % des Habitats verloren,
auf der gesamtenPanzerbrache 9 % und im gesamten GÜPI Völtendorf 8
% (laut naSV Ragger ca. 50%).
• Das Habitatpotenzial für den Wachtelkönig ist trotz dieser
Einbuße nach wie vor mitrund vier Revieren anzugeben (4 x 0,92 =
3,7).
2014 2017. - DifferenzHabitateignung Mittel- in % Mittel- in %
2014-17
wert gesamt wert gesamtPanzerbrache (außerhalb der 45
dB-Zone)
geeignet (nach Ragger) 41,3% 52% 39,3% 55% -5%ungeeignet (nach
Ragger) 29,7% 48% 25,6% 45% -14%
Panzerbrache gesamt 34,8% 100% 31,6% 100% -9%Panzerbrache in %
GÜPI 74,8% 74,1% -1%
t3ÜPI Völtendorf Restfläche 0,8% 0,7%
GÜPI Völtendorf gesamt 2,9% 2,6% -8%Wachtelkönig-Reviere
(Maximalbestand) 4 3,7 -8%
LANiUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth
Nicht zutreffende Einschätzung der aktuellen
Habitatverfügbarkeit undSensibilität (4)
• Die Schwelle für die höchste Stufe der Sensibilität beim
Kriterium „besondere Schutz-verantwortung“ liegt bei 1 % des
Mittelwerts des österreichischen Wachtelkönigbestands.
• Im Teilgutachten 6 wird die Sensibilität des Wachtelkönigs
unter Annahme eines maximalenBestands von zwei
Wachtelkönig-Revieren mit „hoch“ (>= 0,5 % des
österreichischenBestands) eingestuft.
• Da das Wachtelkönig-Potenzial mit rund vier Rufern die
1%-Schwelle überschreitet, ist seineSensibilität im Ist-Zustand im
gegenständlichen UVP-Verfahren mit „sehr hoch“ anzugeben.
• Der durch Errichtung von S34 und Spange Wörth zu erwartende
Verlust an geeignetemHabitat beträgt 100%; durch zielführende
Maßnahmen ist somit ein Habitatpotenzialfürvier
Wachtelkönig-Reviere wiederherzustellen (und nicht für zwei
Reviere).
• SV Ragger führt als Zusatzargument an, dass zwei Reviere dem
Durchschnittsbestandentsprechen; dieses Argument ist nicht
schlüssig, da bei einem maximalen Habitatpotenzialfür zwei Reviere
ein Mittelwert von zwei Revieren nie mehr erreichbar ist.
Anteii GUPi
Mittel- 1%. VöitendorfBestandsschätzungen Min Max
Wert Schweiie 3,7 4,0Reviere Reviere
BirdLife International 120171 200 500 350 3,50 1,1% 1,1%
FrÜhauf (2016) 150 500 325 3,25 1,1% 1,2%
Art. 12 Bericht (in vorb., M. Dvorak schrift. Mitt.( 150 400 275
2,75 1,3% 1,5%
LANiUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth
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08.02.2019
Keine angemessene Würdigung der naturschutzfachlichen Wertigkeit
desWachtelkönig-Brutvorkommens auf der Panzerbrache
Im Teilgutachten 6 wird die (in der Einwendung von LANIUS zur
UVE umfassend dargestellte)herausragende naturschutzfachliche
Bedeutung des Wachtelkön ig-Vorkom mens auf derPan zerbrach e nicht
angemessen gewürdigt.
• Eine Unterschätzung der naturschutzfachlichen Wertigkeit kann
zu sachlich ungerechtfertigtenEntscheidungen/Verlusten führen und
konterkariert jedenfalls das Vorsorgesprinzip.
Wichtigste Kennzeichen herausragender Habitatgualität des
Wachtelkönig-Vorkommens:
• Extrem hohe Revierdichte (max. 16-21 Rev./100 ha,
zweithöchster Wert in Osterreich)
• Im Relation zur Größe des GUPI sehr regelmäßige Besiedlung (in
6 von 7 Jahren mit Kontrollen)• Brachen sind das bevorzugte
Habitat; zumindest gleich große zusammenhängende Bracheflächen
wie auf der Panzerbrache (30 ha )‘ die die Bildung von
Rufergruppen ermöglichen, gibt es inOsterreich u.W. nur in einem
einzigen Gebiet, dem wichtigsten Wachtelkönig-
BrutgebietÖsterreichs (TU Pl Allentsteig).
• In der „Durchschnittslandschaft“ haben Wachtelkönige aufgrund
zunehmend intensivererGrünlandbewirtschaftung (zu frühe Mahd!) ohne
spezielle (sehr selten durchgeführte)Schutzmaßnahmen de facto kaum
Chancen, erfolgreich Junge aufzuziehen.
• Der Anteil österreichischer Wachtelkönige mit Bruterfolg kann
grob auf maximal 10-25% derReviere (v.a. in Schutzgebieten)
geschätzt werden.
• Ungemähte Brachen (wie auf der Panzerbrache) erlauben sogar
zwei erfolgreiche Bruten/Jahr.
• Der Beitrag der Panzerbrache zum Erhaltungszustand des
Wachtelkönigs ist somit als weitüberdurchschnittlich anzusehen und
jedenfalls um ein Mehrfaches höher als der Anteil an
denösterreichischen Revierzahlen.
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur uv 534/Spange Wörth
Geplante Maßnahmen (1)
• Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, Habitatpotenzial für zwei
Wachtelkönig-Reviere zuerhalten bzw. zu schaffen. Damit wird das
aktuelle Habitatpotenzial von rund vierWachtelkönig-Revieren jedoch
nur zur Hälfte berücksichtigt.
Maßnahme a6.39: Lärmmindernde Maßnahmen• Lärmmindernde Maßnahmen
sollen an S34 und B39 umgesetzt werden, damit westlich und
östlich der S34 von April bis September je mindestens 7,5 ha mit
weniger als 45 dB für denWachtelkönig bestehen bleiben.
• Diese Zielvorgabe bezieht sich auf zwei bezüglich ihres
Ausmaßes und des Schallpegelsdefinierte Flächen, womit ausreichend
Habitatpotenzial für zwei Brutpaare (je eines fürwestlich bzw.
östlich der S34) geschaffen werden soll; es ist jedoch nicht klar,
wo dieseFlächen liegen sollen und welche Iärmmindernden Maßnahmen
gesetzt werden sollen.
Maßnahme a6.40: Adaptierung Maßnahme VS_3• Die durch
lärmmindernde Maßnahmen unter 45 dB liegenden Flächen (7,5 ha)
sollen durch
Pflegemaßnahmen (Entbuschung) und Gestaltungsmaßnahmen
(Herstellung von für denWachtelkönig attraktiver Vegetation)
aufgewertet werden. Durch Erweiterung derursprünglichen CEF-Fläche
um 1,6 ha und Einbeziehung von Flächen am Waldrand (ca. 4 ha)sollen
insgesamt 11,5 ha aufgewertet werden.
• Es ist nicht klar, wo diese Flächen liegen sollen.Maßnahme
a6.41: Adaptierung Maßnahme VS_7• Die durch lärmmindernde Maßnahmen
unter 45 dB liegenden Flächen (7,5 ha) sollen durch
Gestaltungsmaßnahmen (Herstellung von für den Wachtelkönig
attraktiver Vegetation)aufgewertet werden. Durch Einbeziehung von
Flächen am Waldrand (ca. 3,5 ha) soll dieursprüngliche CEF-Fläche
erweitert und insgesamt 11,5 ha aufgewertet werden.
• Es ist nicht klar, wo diese Flächen liegen sollen.
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth
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08.02.2019
Lärmmindernde Maßnahmen: Fehlende quantitative Prognose der
Wirkungenund fehlende Konkretisierung der Maßnahmen (1)
Fehlende Prognosen zu den Wirkungen lärmmindernder Maßnahmen,
fehlendeKonkretisierung der Art der technischen Ausführung
• Hochgradig wirksame Lärmschutzmaßnahmen sind entscheidend für
eine ausreichende, demIst-Zustand gleichwertige Kompensation der
Eingriffe durch S34 und Spange Wörth.
• In der Beschreibung der relevanten Maßnahme 6a.39
(lärmmindernde Maßnahmen) wird dieArt der lärmmindernden
Einrichtungen nicht erwähnt, an anderer Stelle ist kursorisch
von„Tempolimits, Lärmschutzwänden und lärmarmem Straßenbelag“ die
Rede.
• Insbesondere fehlt jegliche nachvollziehbare und v.a.
quantitative Abschätzung der durchlärmmindernde Maßnahmen
erzielbaren Wirkungen, insbesondere fehlt eine räumlichexplizite
Darstellung der prognostizierten Lage der 45dB-Schwelle (sowie der
40 dBSchwelle).
• Es ist daher unmöglich zu beurteilen, ob lärmmindernde
Maßnahmen dieKompensationsziele erreichen können.
Grundsätzliche Beurteilung der Wirksamkeit der genannten
MaßnahmenLärmschutzwände
• Nach Garniel et al. (2019) kommt den Lärmschutzwänden bei der
Verringerung vonBelastungen durch Straßenlärm bei Vögeln „im
Allgemeinen die geringste und dieunsicherste Wirksamkeit zu.“
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
Lärmmindernde Maßnahmen: Fehlende quantitative Prognose der
Wirkungenund fehlende Konkretisierung der Maßnahmen (2)
• Die abschirmende Wirksamkeit ist unmittelbar hinter
Lärmschutzwänden am höchsten, wirdaber mit zunehmender Entfernung
geringer; das kommt v.a. bei Arten mit großen Revierenzum Tragen
und betriffi daher auch den Wachtelkönig.
• Noch problematischer ist, dass keinerlei Lärmminderung im
Luftraum über der Straßebesteht, in dem bei vielen Vogelarten
akustische Kommunikation stattfindet; wie weiter obenausgeführt,
ist dieser Aspektfür den Wachtelkönig kritisch, da sich die
Brutpartner nurfinden können, wenn am Boden rufende Männchen auch
im Luftraum hörbar sind.
• Lärmschutzwände sind daher als primäre Iärmmindernde Maßnahme
ungeeignet undkommen bestenfalls bei besonderen Gegebenheiten bzw.
Bedarf als Zusatzmaßnahmeinfrage.
Geschwindigkeitsbeschränkungen• Außerhalb geschlossener
Ortschaften verringern Geschwindigkeitsbegrenzungen in erster
Linie die Motorengeräusche, nicht aber Rollgeräusche, die den
Großteil des Straßenlärmsausmachen; sie sind daher abseits von
Ortschaften (also auch im gegenständlichen Fall) nichteffektiv
(Garniel etal. 2010).
• In der Realität werden Geschwindigkeitsbeschränkungen von
einem großen Teil derVerkehrsteilnehmer nicht eingehalten; daher
ist kein konstantes, ausreichend niedrigesLärmniveau erzielbar,
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind daher bestenfalls
alsZusatzmaßnahme akzeptabel.
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth
10
-
08.02.2019
Lärmmindernde Maßnahmen: Fehlende quantitative Prognose der
Wirkungenund fehlende Konkretisierung der Maßnahmen (3)
Lärmarmer Straßenbelag
• Der Wirkungsgrad verschiedener lärmmindernder Straßenbeläge
unterscheidet sich bei deneinzelnen Typen recht stark. Offenporige
Beläge (OPA) neuerer Machart leisten die stärksteLärmminderung, die
in der Größenordnung von 5-10 dB liegt (Garniel et al.
2010,Umweltbundesamt 2014); die akustische Haltbarkeit wird mit
mindestens acht Jahrenangegeben (Umweltbundesamt 2014).
• Der Haupteffekt der Lärmminderung offenporiger Straßenbeläge
tritt bei höherenGeschwindigkeiten auf und betrifft Frequenzen über
1,5 kHz (Garniel et al. 2010). Diesewürden somit somit
wahrscheinlich auch den Straßenlärm im für den
Wachtelkönigrelevanten Frequenzbereich mindern, da der
Wachtelkönig-Gesang seinen höchstenSchalldruck bei 2-6 kHz erreicht
(Osiejuk & Olech 2004).
• Der größte Vorteil Iärmmindernder Straßenbelage besteht darin,
dass der Lärm im Gegensatzzu den anderen dargestellten technischen
Optionen direkt an der Quelle gemindert wird.
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
Kriterien für die Erhaltung der ökologischen
Funktionalität!Wachtelkönig (1)
• RVS: Für die Beurteilungen der Auswirkungen eines Projekts
sowie derMa ßnah menwirkungen sind „bedeutende
Funktionszusammenhänge“ zu berücksichtigen.
• Diese unterscheiden sich beim Wachtelkönig deutlich von den
meisten Vögeln; dieBesonderheiten wurden jedoch im Teilgutachten
nicht angemessen berücksichtigt.
Habitatbereiche, die beim Wachtelkönig die bedeutendsten
ökologischen Funktionen erfüllenzeichnen sich aus durch:
• Eignung zur Bildung von Rufergruppen
— frühe Ansiedlung im Jahr > Anziehungseffekt auf weitere
Männchen > größererBrutbestand> größerer Bruterfolg
• große Ausdehnung zusammenhängender Flächen
— Raum für die Ansiedlung mehrerer Reviere
— große Flächenbreite (keine langgestreckte Flächengestalt)
— große Gesamtfläche
• überdurchschnittliche Habitatqualität
— geringe bzw. fehlende Vorbelastung durch Straßenlärm (Abstand
zur 45 dB-Zone)— geringe Buschdichte
— große (ausreichende) Entfernung zum Waldrand
Alle diese Eigenschaften treffen auf den Ostteil der
Panzerbrache(und hier insbesondere auf dessen südlichen Bereich) zu
II!
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
11
-
Kriterien für die Erhaltung der ökologischen
Funktionalität!Wachtelkönig (2)
Kennzeichen für Habitatqualität im Ost- bzw. Westteil der
Panzerbrache
08.02.2019
Qualitäts-KriteriumOstteil Westteil
Differenz(in %/Tagen)
Wenig Lärm..... Median Entfernung Rufplütze - 45dB-Zone (m)
248,4 ** 77,9 N5
• Mindestentfernung Rufplütze - 45dB-Zone (m) 60,8 16,5 268%
Habitatqualität •.... Besiedlungs-Frequenz (Jahre mit
Nachweisen) 100% 67% 50%
.Erstbeobachtung: frühestes Datum 11Mai 24Mai 12 Tage
Frühe AnkunftØ Erstbeobachtung: mittleres Datum 29Mai 31Mai 2
Tage
Habitatqualität —‘ Habitateignung >70-100% (ha) 0,87 0,38
127%
Habitateignung >50-70% (ha) 3,05 1,74 75%
Mittlere Habitateignung 41,9% 38,3% 9%
Habitatqualität .... Reviere/10 ha (2006-2016) 1,17 0,80 47%
Anzahl Reviere (2006-2016) 7 6 17%
Anzahl Reviere maximal/Jahr 2 2 0%
Anzahl Nachweise 13 8 63%
Flächenausdehnung Maximale Breite (m( >270 195 38%
Flüche (ha) außerhalb der 45 dB-Zone 8,6 10,8 -20%
5LAN US Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
Istzustand (2014)
• Wachtelkönig-Nachweise (nachts)
45 dB-Zone
Abstand zur 45 dB-Zone100 m200 m300 m400 m
Habitateig nung0-1%1-9%5-10%10-15%
— 10-20%20-30%30-40%40-50%50-60%60-70%70-80%80-90%90-100%
Waldrandbereich (50 m)Wa(d, Bauminseln, BüschePanzerbrache
Sa.LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange
Wörth
12
-
Kriterien für die Erhaltung der ökologischen
Funktionalität!Wachtelkönig (3)
Ranking der Kriterien für die ökologische Funktionalität
08.02.2019
Rang Kriterium Mittlere Habitateignung
A) Obligate Kriterien
1. Summe der Habitateignung im Ostteil der Panzerbrache
28,3%
2. Flächenausmaß höchster Habitatqualität (>70-100%)
76,7%
3. Summe der Habitateignung auf der Panzerbrache (gesamt)
25,4%
B) Zusatzkriterien
4. Summe der Habitateignung auf allen relevanten Flächen
17,2%
• Panzerbrache 25,4%
• Wiese SE Panzerbrache 18,5%
• Bereich der Maßnahme VS_7 5,1%
5. Summe der Habitateignung im Westteil der Panzerbrache
22,7%
Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
Abschätzung der Maßnahmenwirkungen auf Basis von
Modell-Simulationen(LANIUS) (1)
Simulationen von Maßnahmen-Kombinationen (Habitatmodell)
• Referenz-Modell: Habitateignung im Ist-Zustand (2014
Parametrisierung der geplanten Maßnahmen (Simulationen)
• Maßnahme 6a.39: Lärmmindernde Maßnahmen [Annahme: offenporiger
Asphalt]
— Reduktion um 5 dB auf Basis Lärmmodell (Betriebsphase) an S34
und B39
• Maßnahme 6a.40: Pflegemaßnahmen im Westteil der Panzerbrache
(CEF-Fläche VS_3)
— Simulation optimierter selektiver Entbuschurig [Entfernung
flächig ausgebildeterBuschflächen, Belassung vereinzelter Büsche
und Gruppen]
• Maßnahme 6a.41: Gestaltung einer Wiese östlich der S34
entsprechend denHabitatanforderungen des Wachtelkönigs (CEF-Fläche
VS_7)
— Schaffung attraktiver Vegetation [Ersatz der Kategorie „Wiese“
durch „Brache“]
— auf den am besten geeigneten Flächen im relevanten Bereich
(Vorschlag LANIUS)
Bewertung
• Relative Veränderung gegenüber lstzustand (in %) bei
— Obligaten Kriterien
— (Zusatzkriterien)
> Schwelle für „sehr hohen“ Kompensationswert: > -5% (alle
obligaten Kriterien)
Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth
LAN IUS
LAN IUS
13
-
08.02.2019
LAN US Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34JSpange Wörth
14
-
08.02.2019
100 200 300 400 500 Meters
LAN IUS
Habitateignung0-1%1-5%5-10%
— 10-15%— 10-20%
20-30%30-40%40-50%
. 50-60%60-70%70-80%80-90%90-100%
Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth
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08.02.2019
100 200 300 400 500 Meters
LAN IUS
Habitateignung0-1%1-5%
— 5-10%— 10-15%— 10-20%
20-30%30-40%40-50%50-60%60-70%
— 70-80%80-90%
— 90-100%SteIungnahme Wachtelkönig zur UVP S34lSpange Wörth
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08.02.2019
Abschätzung der Maßnahmenwirkungen auf Basis von
Modell-Simulationen(LANIUS) (3)
• Starke Wirkungen durch Lärmminderung (6a.39) ÷69% POl ÷84%
PW/÷80% ges.• Mittlere Wirkungen durch Gehölzmanagement (6a.40)
max.÷1% POl ÷42% PW/÷15% ges.• Geringe Wirkungen durch
Wiesengestaltung (6a.41) ÷9-12% ges.• Kompensationsschwelle von
>95% des Ist-Zustands wird jedoch im Osttell der
Panzerbrache
und für Flächen mit sehr hoher Habitatqualität (ohne
Uberplattung der S34 oder gleichwirksame Maßnahme) nicht
erreichtl
Maßnahmen Obligate Kriterien Zu:zkriter
1 W3 .W :
•
m
-99% -84% .80% -81W -56%
x x -99% -88% -80% -f% -57%
x x -31%-30%l_-4% -1%
x x x -30% -32% 0%
x x x -37% -27% 6% 8%
x L -36% -33% 12% 14%x x
- [ J ‘ 20 24% 21%1 E x x I12i ‚‘
Forderungen, Änderungsvorschläge und Präzisierungen (1)
RVS-relevante EinstufungenDie Einstufung der Sensibilität des
Wachtelkönigs ist auf „sehr hoch“ zu korrigieren.
• Die Zielwerte für die Kompensation der Eingriffe sind an das
Habitatpotenzial von vierWachtelkönig-Revieren anzupassen.
übergeordnete MaßnahmenzieleDie Panzerbrache ist als größte
zusammenhängende Fläche mit (im nicht durch Lärmbelasteten Zustand)
herausragendem Habitatpotenzial das einzige Teilgebiet, das
dieAnsiedlung von Wachtelkönig-Rufergruppen gestattet.
• Für die zu erreichende sehr hohe Kompensationswirkung (>95%
des Ist-Zustands) ist es dahererforderlich, dass diese ökologische
Funktion auf der Panzerbrache erhalten bleibt.
• Insbesondere gilt dies für den gesamten Ostteil der
Panzerbrache, dem eine für dienaturschutzfachliche Wertigkeit sowie
die ökologische Funktionalität des Gebietsentscheidende Bedeutung
zukommt.
• Die angesprochenen ökologischen Funktionen können bei
Errichtung der S34 nur beiumfassendem Lärmschutz erhalten werden
-
Maßnahme a6.39: Lärmschutz-MaßnahmenDie beste Lösung für die zu
erreichende sehr hohe Kompensationswirkung (>95% des
Ist-Zustands) ist eine Überplattung der 534 entlang des Großteils
der Strecke (ca. 350 m)zwischen Spange Wörth und Flugfeld; damit
wären auch andere Probleme (Trennwirkungenz.B. für Amphibien und
Fledermäuse) gelöst.
LANIUS Stellungnahme Wachtelkänig zur UVP S34/Spange Wörth
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange Wörth
17
-
Zu geringes Kompensationsausmaß und Resterheblichkeit
Da die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen eine Kompensation von
>95 % desIst-Zustands (wahrscheinlich) nicht erreicht, ist die
Resterheblichkeit „mittel“(anstatt „gering“)
08.02.2019
Einschätzung EinschätzungBewertungskriterien TGG LANIUS
Anmerkung
TG6 LANIUS
>= 0,5% des >= 1% des Österreich ist für diesehr
Sensibilität hoch nationalen nationalen Art starkhoch
Bestands Bestands verantwortlich
Erlöschen des Erlöschen dessehr sehr lokalen lokalen
Eingriffserheblichkeithoch hoch Bestandes ist Bestandes ist
zu erwarten zu erwarten
Maßnahmenwirksamkeit sehr hoch >95% des 75-95%
deshoch(Kompensationsausmaß) (kein Defizit) lstzustands
lstzustands
Resterheblichkeit gering mittel
4.
LAN IUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
Forderungen, Änderungsvorschläge und Präzisierungen (2)
(Fortsetzung Maßnahme a6.39)
• Eine Uberpiattung entspricht auch der Vorgabe der RVS,
derzufolge die Prioritätenreihungvon Maßnahmen Vermeidung —
Minderung — Ausgleich- Ersatz zu gelten hat.
• Alternativ dazu umgesetzte Maßnahmen müssen im genannten
Bereich eine quantitativgleichwertige Wirkung erzielen und
jedenfalls eine Verringerung auf maximal (1) 40 dBbewirken (das
entspricht etwa dem Ist-Zustand, der die überragende
Habitatqualität diesesBereichs ausmacht).
• Die für andere Straßenabschnitte vorgesehenen lärmmindernden
technischen LösungenMaßnahmen sind zu konkretisieren; die
erzielbaren Effekte (insbesondere die Lage derZonen mit maximal 45
db bzw. maximal 40 dB) sind durch räumliche Modelle
zuquantifizieren, um eine Überprüfung der mindernden Wirkungen auf
den Wachtelkönig zuermöglichen.
• Auf den anderen relevanten Straßenabschnitten (restliche S34
im Bereich des GÜPIsVöltendorf sowie B39) sind Maßnahmen
umzusetzen, die eine Lärmminderung bereits ander Quelle
bewirken.
• Das Ausmaß der Lärmminderung ist zu maximieren, muss aber
jedenfalls (dauerhaft)mindestens 5dB betragen.
• Infrage kommt grundsätzlich am ehesten lärmmindernder
(offenporiger) Asphalt.
• Potenziale, Iärmmindernde Maßnahmen auch in der40-45 dB-Zone,
durch die das gesamtevom Wachtelkönig besiedelte Areal vorbelastet
i5t, sind daher bei der Maßnahmenplanungzu berücksichtigen.
Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Spange WörthLAN Bis
18
-
08.02.2019
Forderungen, Änderungsvorschlage und Präzisierungen (3)
(Fortsetzung Maßnahme a6.39)Die lärmmindernde Wirkung von
Lärmschutzwände nimmt in größeren Abständen von derStraße erheblich
ab; insbesondere breitet sich der Lärm sich ungehindert nach oben
aus (vgl.Ausführungen weiter vorne). Sie sollten daher bestenfalls
punktuell (z.B. zusätzlich zulärmminderndem Belag) zum Einsatz
kommen.
• Geschwindigkeitsbegrenzungen sind als lärmmindernde Maßnahme
ineffektiv und dahernicht akzeptabel.
Maßnahme a6.40: Gehölzmanagement (primär CEF-Fläche VS_3)• Über
die geplanten Entbuschungsmaßnahmen hinausgehend sind im Westteil
der
Panzerbrache auch die bestehenden Bauminseln zu roden, da auch
sie einehabitatmindernde Wirkung auf den Wachtelkönig haben und
weil sie keine ökologischenFunktionen für die relevanten
Schutzgüter erfüllen, insbesondere aber weil von ihnen
dieAusbreitung des Gehölzaufwuchses (v.a. Eschen., Hartriegel)
ausgeht und dieEntbuschungsmaßnahmen wenig dauerhafte Wirkung
erzielen würden.
• Ziel der Entbuschungsmaßnahmen muss eine für den Wachtelkönig
optimale räumlicheVerteilung von Einzelbüschen und Buschgruppen
sein; dafür sind die durch dasWachtelkönig-Habitatmodell
ermittelten Präferenzen und Meidungen zugrundezulegen.
• Um diese zu berücksichtigen, sind in weitgehend buschlosen
Bereichen (z.B. im Ostteil derPanzerbrache, aber auch auf der
CEF-Fläche VS_7; vgl. Teilgutachteno6) bei BedarfPflanzungen
geeigneter Gehölze mit buschförmigem Wuchs in optimaler
räumlicherVerteilung durchzuführen.
LANIU5 Steflungnahme Wachtelkönig zur UVP S34fSpange Wörth
Forderungen, Änderungsvorschläge und Präzisierungen (4)
(Fortsetzung Maßnahme a6.40)
• Diese Pflegeeingriffe sind (im Rahmen der Erstellung des
Naturschutzkonzepts) sorgfältigund am besten mithilfe eines
Habitatmodells für den Wachtelkönig zu planen.
• Dabei sind Potenziale für mögliche Synergien mit anderen
Schutzgütern (z.B. Neuntöter,Schwarzkehlchen) zu nutzen.
• Die Ausbreitung von Gehölzen ist ein kontinuierlicher Prozess;
das Gehölzmanagement istdemnach eine wiederkehrende Maßnahme zur
dauerhaften Erhaltung der Habitateignungfür den Wachtelkönig und
andere betroffene Arten.
• Der Zustand des Gehölzaufwuchses ist daher im Rahmen eines
Monitorings mindestens allefünf Jahre im Detail zu dokumentieren
und durch einen Wachtelkönig-Experten hinsichtlicherforderlicher
Pflegeeingriffe zu beurteilen.
Maßnahme a6.41 Habitataufwertende Maßnahmen (CEF-Fläche VS_7)•
Da auf der in der UVE für die CEF-Maßnahme vorgesehenen Fläche
gemäß Wachtelkönig
Habitatmodell keine ausreichende Habitateignung erzielbar ist,
ist für die Umsetzung derMaßnahme die von LANIUS vorgeschlagene
Fläche heranzuziehen.
• Vorteile dieses Vorschlags sind:— Die mehrfache Feststellung
eines von nachts rufenden Männchens (LANIUS) sowie
insbesondere ein bei Tag rufender Vogel (vgl. Teilgutachten 06)
belegen das Vorhandenseineines Wachtelkönig-Brutreviers im Jahr
2016 auf dieser Fläche (einziger Nachweis im Bereichöstlich der
S34);
— die Gestalt dieser Fläche (breiter, länger und auf der ganzen
Länge etwa gleich breit) kanntheoretisch sogar maximal zwei
Wachtelkönig-Reviere aufnehmen;
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP S34/Sparige Wörth
19
-
08.02.2019
Forderungen, Änderungsvorschläge und Präzisierungeri (5)
(Fortsetzung Maßnahme a6.41)
— diese Fläche liegt etwa in der Mitte umgebender Wiesen, die
somit Teil des Nahrungsgebietseines eventuellen Wachtelkönigreviers
sein können;
— Anders als die ursprünglich vorgesehene Fläche grenzt sie
nicht auf der Längsseite direkt anden Wald und ist auch nicht
halbkreisförmig von Wald umschlossen; und
— es entsteht kein größerer Flächenbedarf, da der SV Ragger eine
Ausweitung von VS_7 auf11 ha fordert. Die Präferenz von
Wachtelkönig-Männchen für die Nähe von Büschen sowie fürHochstauden
ist durch entsprechende Pflanzungen gezielt auszunutzen; dabei ist
darauf zu achten,dass solche potenziellen Ruf- (und Brut-)Plätze
möglichst weit vom Waldrand und Bäumen (sowievon Wegen) liegen.
• Insbesondere ist durch Maximierung der Attraktivität der
Vegetationsstruktur v. a. imZentrum der breitesten Bereiche der
CEF-Fläche zu verhindern, dass Wachtelkönig-Brutenauf benachbarten
Wiesen gezeitigt werden (wo sie mit Sicherheit der Mahd zum Opfer
fallenwürden).
• Um die Chancen auf maximalen Bruterfolg (zwei Jahresbruten)
nicht zu verringern, ist diePflegemahd nicht ab Anfang September,
sondern erst ab Mitte September vorzusehen.
• Die Schaffung von flachen (1) Kleinstgewässern mit
angrenzenden Bereichenfeuchteliebender Vegetation ist
vorzusehen.
Maßnahme a6.45: „Alternativmaßnahme Wachtelkönig“• Sollte diese
Maßnahme ernsthaft in Betracht gezogen werden, sind die
nachfolgenden
Änderungen der im Teilgutachten 06 formulierten Vorgaben
erforderlich.
p.
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
Forderungen, Änderungsvorschläge und Präzisierungen (6)
(Fortsetzung Maßnahme a6.45)
• Das im Teilgutachten 06 angepeilte Flächenausmaß von 15 ha
bezog sich auf einHabitatpotenzial von zwei Wachtelkönig-Revieren
für den GUPI Völtendorf. Das tatsächlichbestehende Ha
bitatpotenzial entspricht hingegen vier Wachtelkönig-Revieren auf
derPanzerbrache; für diese Maßnahme sind daher 30 ha an
zusammenhängender Flächevorzusehen.
• Ergänzend bzw. präzisierend zu den im Teilgutachten
formulierten Anforderungen sind nochdie folgenden standärtlichen
Eigenschaften für die Auswahl einer geeigneten
Flächeerforderlich:
— hoher Offenlandanteil in einem Radius von ca. 5 km
— Nähe zu einem größeren Fluss (z.B. Traisen), max. ca. 3 km
— produktiver, wenig wasserdurchlässiger und nach Möglichkeit
relativ feuchter Boden
— ebenes bis sanftes Relief
— Hangneigung unter 5
— keine Zerschneidung durch asphaltierte Straßen
— maximal geringe Zerschneidung durch Wirtschaftswege
Das Detailkonzept für Gestaltung und Pflege der Fläche ist durch
einen erfahrenenWachtelkönig-Experten und einem bezüglich
derartiger Vorhaben erfahrenenVegetationsökologen/in zu
erstellen.Das Ziel dafür ist die Entwicklung eines
Wachtelkönig-Brutvorkommens mit hoher Eignungfür die Bildung von
Rufergruppen und optimalen Voraussetzungen für hohen
Bruterfolg.
LANIUS Stellungnahme Wachtelkönig zur UVP 534/Spange Wörth
20
-
ASFiNAG BAU MANAGEMENT GMBH
Im Namen der AISIFI 1 NIAIG
S34
Traisental Schnellstraße
St. Pölten / Hafing (B 1) -Knoten St. Pölten 1 West (A 1)
Wilhelmsburg Nord (B 20)
Einreichprojekt 2013
BERICHTSTITEL
Wachtelköniguntersuchung 2018
GÜPL Völtendorf und Umgebung
c
B
ÄNDERUNG A
PROJ EKTANT
c00pNATURA — Büro für Ökologie & Naturschutz
A-3500 Krems an der Donau, Kremstalstraße 77Tel.:
+43/699/10391190, office(coopnatura.at
COOPNATURABOO FO O(f & NATURSCH(JTZ
‚
PROJEKT- KOORDINATION ASFINAG BMGSTEUERUNG UMWELT
PROJEKTLEITER LEITER PLANUNG
Lechner e.h. Grünstäudl e.h.
Plannummer ASFINAG
P.50.434.000lIxxIO-434ISTRISI!E
Datum: 30 August 2018 - Ausfertigung Box Mappe Einlage
Geprüft: Böss - X XXDatum: 7. September2018 A4
IGPZtchrnker - GmbH
freilandUMWELTCONSUT ING ZT GMBH
-
• 5 34 Traisental SchnellstraßesA1JS I1 1 IF$IAJG St PÖften /
Hafing (B 1)- Knoten St Pöften /West(A 1)-Wilhelmsburg Nord (B
20)
Einreichprojekt 2013
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung, Untersuchungsziel 3
2 Methode 4
2.1 Untersuchungsrahmen, Methode 4
2.2 Untersuchungsraum, Zeiträume 5
3 Untersuchungsergebnis 8
4 Literatur 9
Mappe x, Einlage x.x Seite 2
-
S 34 Traisental SchnellstraßeAJSFi 1 INIAG St.
Pölten/Hafing(B1)-KnotenSt. Pölten/West(A1)-Wilhelmsburg Nord (B
20)
Ein reichprojekt 2013
1 EINLEITUNG, UNTERSUCHUNGSZIEL
Von der Panzerbrache des ehemaligen Garnisonsübungsplatzes
Völtendorf (GÜPL) und vonumgebenden Wiesenflächen ist seit 2006 ein
Wachtelkönigvorkommen bekannt. Dieses wurde seitdem Jahr 2010 mit
Ausnahme des Jahres 2012 alljährlich bestätigt (Frühauf 2017). Der
höchstebisher registrierte Wachtelkönigbestand im Bereich des GÜPL
Völtendorf betrug vier Reviere(rufende Männchen), der mittlere
jährliche Bestand etwa 2 Reviere (Frühauf 2017). Die
alljährlichenBestandsschwankungen am GÜPL lassen sich gut mit den
charakteristischen bundesweitenBestandsschwankungen dieser Art in
Übereinstimmung bringen: in Jahren mit hohen Beständen inÖsterreich
(z.B: 2014), erreicht der Wachtelkönig auch am GÜPL Völtendorf
seine Höchstwerte. Imösterreichweit bestandsärmsten Jahr der
letzten Dekade (z.B. 2012) konnten auch am GÜPL keinerufenden
Wachtelkönige nachgewiesen werden (vgl. Frühauf 2016, Abbildung
6).
Ziele der vorliegenden Untersuchung waren folgende:
1. Erhebung nächtlich rufender Wachtelkönig-Männchen von Mitte
Mai bis Anfang / Mitte Juli2018 zur Hauptrufzeit der Art im Bereich
und in der Umgebung des GÜPL Völtendorf gemäßStand der
Wissenschaft.
2. Bei Vorkommen rufender Männchen, Ermittlung des
wahrscheinlichen Brutstatus durchTagkontrollen (verpaarte Männchen
rufen oftmals tagsüber) bzw. Verhören Junge führenderWeibchen
(Kontaktrufe von Weibchen und Jungvögeln sind wenige Dutzend Meter
weit zuhören und deren Erfassung bedarf einer wesentlich höheren
Erhebungsintensität als dierufender Männchen).
3. Ausweisung der vom Wachtelkönig genutzten Flächen.
Mappe x, Ein lage x.x Seite 3
-
S 34 Traisental Schnellstraße1AJSI F 1 F%itAIG St. Pölten /
Hafing (B 1)- Knoten St. Pölten /West (A 1)-
Wilhelmsburg Nord (B 20)Ein reichprojekt 2013
2 METHODE
2.1 Untersuchungsrahmen, Methode
Die Erfassungsmethoden orientieren sich zum einen an Südbeck et
al. (2005) zum anderen an
eigenen Erfahrungen und österreichweiten Expertenstandards bei
der Erfassung von
Wachtelkönigen im Rahmen von Monitoringprogrammen z.B. im
Steirischen Ennstal und in den
Marchauen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Wachtelkönig-Männchen vor
allem kurz nach ihrer Ankunft im
Brutgebiet (Mitte — Ende Mai / Anfang Juni) die Nacht über
intensiv und lange anhaltend rufen. Die
Rufe sind für den Menschen über Entfernungen von zumindest 500
Meter, oftmals aber auch über
1.000 Meter zu vernehmen.
Die Methodenstandards (Südbeck et al. 2005) schreiben den
Einsatz einer Klangattrappe zur
Erfassung von Wachtelkönigen zwingend vor, wobei die
Kontrollpunkte nicht weiter als 500 Meter
voneinander enifern liegen sollen (vgl. Abbildung 1). Da die
Hauptrufaktivität nach Literaturangaben
oftmals erst um 23:00 Uhr einen Höhepunkt erreicht, sind
Erfassungen zumindest über diesen
Zeitraum hinaus dringend angeraten.
An jedem Kontrolipunkt wurden für 2 Minuten Wachtelkönigrufe
mittels Klangattrappe abgespielt,
dann wurde zwei Minuten gewartet und die Rufe nochmals
abgespielt. Nach weiteren fünf Minuten
wurde der nachste Kontrollpunkt aufgesucht.
Mappe x, Einlage x.x Seite 4
-
ASIF i NIAI.G S 34 Traisental SchnellstraßeSt. Pölten / Hafing
(B 1)- Knoten St. Pölten /West (A 1)-Wilhelmsburg Nord (B 20)
Einreichprojekt 2013
2.2 Untersuchungsraum, Zeiträume
Abbildung 1); dabei wurde bei Annahme eines 300-Meter-Hörradius
(diese Annahme ist äußerstkonservativ, da wie oben ausgeführt
Wachtelkönig-Männchen über 500-1.000 Meterwahrgenommen werden
können) sämtliche Brache- und Wiesenflächen abgedeckt.
Die gegenständlichen Erhebungen erfolgten an 10 Kontrollpunkten
im Bereich des gesamten GÜPL Völtendorfund aller benachbarten
Wiesenflächen
GÜPL Völtendorf - WachtelkÖngerhebung 2018
• Lockpunk K3angattrappe
3OO-Mter-PMer
Mappe x, Einlage x.x Seite 5
-
AS1FiNIAIG S 34 TraisentalSchnellstraße
St. Pölten / Hafing (B 1) - Knoten St. Pölten / West (A 1)
-Wilhelmsburg Nord (B 20)
Einreichprojekt 2013
Abbildung 1:Abgrenzung des Untersuchungsraumes und Punkte, an
denen in der Brutsaison eineKlangattrappe zur Erhebung des
Wachtelkönigs eingesetzt wurde.
Die standardisierten Wachtelkönigerfassungen unter Einsatz einer
Klangattrappe erfolgten von 17.
Mai bis 19. Juli 2018. Vor allem Mitte — Ende Mai und Anfang
Juni sind in Normaljahren in Österreich
die höchsten Ruferzahlen zu erwarten bzw. weisen zu diesem
Zeitpunkt rufende Männchen stark
auf ein Brutvorkommen hin.
Zusätzlich erfolgte am 12. Juni 2018 tagsüber eine flächige
Begehung der gesamten Panzerbrache
des GÜPL. Bei diesem Termin wurde keine Klangattrappe verwendet.
Bisweilen reagieren tagsüber
durch Betreten der Wiesenflächen gestörte Wachtelkönige jedoch
durch spontane Rufe und können
dann lokalisiert werden.
Tabelle 1: Termine zur Erhebung des Wachtelkönigs im Großraum
des GÜPL Völtendorf während derBrutsaison 2018.
Mappe x, Einlage x.x Seite 6
-
S 34 Traisental SchnellstraßeAJSIFI 1 F‘JIIAJG St.
Pölten/Hafing(B 1)-KnotenSt.Wilhelmsburg Nord (B 20)
Ein reichprojekt 2013
Datum Uhrzeit Anmerkung
17. Mai2018 22:00—01:00 Klangattrappe
21Mai2018 21:30—0:30
28. Mai2018 21:00—23:45
2. Juni2018 22:00—0:30
10. Juni 2018 22:30— 1:30
12. Juni 2018 16:00— 18:00 Tagbegehung des GÜPL
14. Juni2018 22:00—01:15 Klangattrappe
22. Juni2018 22:30—01:30
28. Juni2018 22:30—01:00
5. Juli 2018 22:00— 1:15
11. Juli2018 22:30—01:30
Mappe x, Ein lage x.x Seite 7
-
S 34 Traisental SchnellstraßeAISIF 1 1NLAIG St. Pölten /Hafing(B
1)- Knoten St. Pölten/West(A 1)-
Wilhelmsburg Nord (B 20)Ein reichprojekt 2013
3 UNTERSUCHUNGSERGEBNIS
In der Brutsaison 2018 konnten im gesamten Bereich des GÜPL
Völtendorf und aller angrenzender
Wiesenflächen keine Wachtelkönige nachgewiesen werden.
Beobachtungen gelangen weder im
Rahmen der vorliegenden Untersuchung noch durch Kollegen, die in
diesem Jahr unabhängig von
dieser Untersuchung im Gebiet unterwegs waren (Mag. Markus Braun
mündliche Mitteilung).
Das Ausbleiben von Wachtelkönigen am GÜPL in der Saison 2018
mag, ähnlich der Situation von
2017, vor allem im Zusammenhang mit bundesweit allgemein
geringen Beständen stehen — darauf
weisen zumindest erste Daten aus dem Steirischen Ennstal und den
Marchauen hin. Die Bestände
des Wachtelkönigs in Österreich und in einzelnen Gebieten
schwanken stark (oftmals um den Faktor
2bis 5; in vielen auch guten Gebieten, z.B. Wienerwald,
Iliwiesen, March-Thaya-Auen, bleibt der
Wachtelkönig in schwachen Jahren oft ganz aus) und die
Schwankungen verlaufen landesweit
synchron (Frühauf 2016, Abbildung 3).
Mappe x, Ein lage x.x Seite 8
-
S 34 Traisental Schnellstraßee 11AISIFI 1 I%JIAG St.
Pölten/Hafing(B 1)-KnotenSt. Pölten/West(A1)-
Wilhelmsburg Nord (B 20)Einreichprojekt 2013
4 LITERATUR
Budka, M. & T. S. Osiejuk (2013): Habitat preferences of
Corncrake (Crex crex) males in agriculturalmeadows. Agric. Ecosyst.
Environ. 171: 33—38.
Frühauf, J. (2016): Trends, population, and conservation of
Corncrakes Crex crex in Austria.Vogelwelt 136: 93— 106.
Frühauf, J. (2017): Wachtelkönig. In: LANIUS —
Forschungsgemeinschaft für regionale Faunistik undangewandten
Naturschutz: Einwendungen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren
“S 34Traisental Schnellstraße“ vom 30.5.2017,
Green, R. E., G. A. Tyler, T. J. Stowe & A. V. Newton
(1997): A simulation model of the effect ofmowing of agricultural
grassland on the breeding success of the Corncrake (Crex crex).
J.Zool. Lond. 243: 81-115.
Green, R. E., G. Rocamora & N. Schäffer (1997): Populations,
ecology and threats to the CorncrakeCrex crex in Europe. Vogelwelt
118: 117-134.
Südbeck, P., H. Andretzke, S. Fischer, K. Gedeon, T. Schikore,
K. Schröder & C. Sudfeldt (Hrsg.2005): Methodenstandards zur
Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell, 792 S.
Mappe x, Einlage x.x Seite 9
-
Beilage
BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie
S 34 Traisental Schnellstraße,
St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A i) —
Wilhelmsburg Nord (B 20)
UVP-Ve rfa hren
Mündliche Verhandlung
Name: Thomas Hochebner
Adresse: Hauptstraße i8, 3153 Eschenau
in Vertretung für: Forschungsgemeinschaft Lanius
Vorbringen:
Setze anknüpfend an die Stellungnahme zum Wachtelkönig fort zur
übrigen Vogelwelt. Lanius hat
sich lange vor S34 Projekt mit der Erhaltung und dem Schutz des
GÜPL beschäftigt. Die Sensibilität
ist im UV-GA mit sehr hoch bzw. hoch angegeben. Die Bedeutung
des GÜPL für die Vogelwelt ist lt.
Dl Ragger unbestritten. Im Gutachten ist aber auch angegeben,
dass die erhobenen Daten
inkonsistent und mangelhaft sind. An dieser Stelle weisen wir
hin auf AVG, demnach alle für die
Beurteilung der Umweltverträglichkeit relevanten Aspekte
behandelt werden müssen, da sonst die
Recht der Parteien verletzt würden (Offizialmaxime).
Folgende Kritikpunkte
i. Viele Punkte, die zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit
relevant gewesen wären,
werden auf das nachgelagerte Naturschutzverfahren
verschoben.
2. Das Gesamtkonzept für den GÜPL Völtendorf wird als
Allheilmittel für alle sich stellenden
Herausforderungen dargestellt. Das ist zu hinterfragen, da es
derzeit kein konkretes
Konzept gibt, es liegt alles im Dunkeln; es sei auch darauf
hingewiesen, dass der Nachweis
für div. Vogelarten dem Sachverständigen vorbehalten war.
3. Immer wieder werden 30 ha Offenlandfläche erwähnt, die
geschaffen und optimiert werden
sollen, es gibt aber keine Aufstellung, wo und wie diese
aussehen sollen.
4. Manche Vogelarten werden unzureichend von den geplanten
Maßnahmen erfasst: Im
Gutachten werden unter Maßnahme 6a56 die Maßnahmenflächen V54
(1,57 ha zu
schaffende Wiesenfläche zwischen GÜPL und Reitzersdorfer Wald —
als CEF Maßnahme
geplant, ist diese verwirklichbar?) und RSii (iioom2 als Brache)
für Rebhuhn, Wachtel,
Kiebitz, Feldlerche festgeschrieben, deren Umsetzbarkeit ist
aber nicht ausreichend
definiert. Bzgl. der lärmmindernden Maßnahmen ist das Gutachten
unkonkret und es wird
auch hier auf die Naturschutzrechtliche Einreichung
verwiesen.
-
Beilage
Konkreter Antrag:• Die Entscheidung im UVP-Verfahren darf nicht
ohne Vorlage eines konkreten Konzepts für
den GÜPL und die Panzerbrache gefällt werden.
• Für das Rebhuhn sind weitere Maßnahmen vorzusehen (lineare
Brachestreifen etc.)
• Die Nichtzulässigkeit wesentlicher Fragen der
Umweltverträglichkeit auf das nachgelagerte
Naturschutzverfahren zu verschieben, ist festzustellen.
Im Gutachten steht, dass die Kompensationsmaßnahmen für beide
Vorhaben (S34, Spange Wörth)
angerechnet werden können. In den Unterlagen zur Spange Wörth
werden aber eigene Maßnahmen
festgelegt. Wie passt das zusammen?
Was passiert, wenn eine Ausgleichsfläche nicht verwirklicht
werden kann?
Für das Funktionieren von Versetzungsmaßnahmen bei Urzeitkrebsen
gibt es keine Garantie. Aus
unserer Sicht gibt es keinen Nachweis, dass die Umsiedlung
jemals geglückt ist. Auch hier wird im
Gutachten auf ein Gesamtkonzept im Rahmen der
Naturschutzrechtlichen Einreichung verwiesen.
Auch hier bleibt die Ausgestaltung der Panzerbrache für die
Zwecke der Urzeitkrebse unkonkret.
Antrag: Eine Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen für die
Umweltverträglichkeit ist auf
dieser Basis nicht möglich und müsste vor Entscheidung im
UVP-Verfahren nachgereicht werden. Es
wäre wünschenswert, genauere Angaben zum Management dieser
Fläche zu bekommen,
Die Beurteilung der Libellenfauna und deren Erhalt auf dem GÜPL
gleicht einer Baustelle. Die
Erhebung ist fehlerhaft und entspricht nicht der RVS. Es wurden
im Zuge der Vorstudie nur 9 Arten
nachgewiesen, der Gutachter hat selbst weitere Arten
nachgewiesen. Im techn. Gutachten werden
unter Maßnahme 6a24 ergänzende Erhebungen für das
Naturschutzoperat gefordert.
Antrag: Die Unterlagen lassen eine Beurteilung der
Umweltverträglichkeit bzgl. der Libellenfauna
nicht zu, Verbotstatbestände können nicht ausgeschlossen werden.
Es bedarf zusätzlicher
Erhebungen und Maßnahmen unter Wahrung des Parteiengehörs.
Zu Maßnahme 6a53 ist weder klar, welche wertbestimmenden
Libellenarten betroffen sind, noch ist
das Konzept klar definiert. Das Gesamtkonzept stellt ein klares
Element einer Umweltverträglichkeit
dar, das zentrale Element zur diesbezüglichen Entscheidung liegt
im Dunkeln. Es steht im
Gutachten, dass auf die speziellen Ansprüche der einzelnen
Libellenarten Rücksicht zu nehmen ist.
Antrag: Wir stellen den Antrag, die Entscheidung der
Umweltverträglichkeit erst nach Vorliegen
eines konkreten Konzepts für den GÜPL und die Panzerbrache zu
treffen.
Zum Kollisionsschutz bzgl. Libellen bleiben die Aussagen vage.
Die Erweiterung der Grünbrücke ist
positiv zu sehen, wie die Leitgehölzpflanzungen aussehen und wie
sich diese auf die Libellen
auswirken könnten, ist nicht dargestellt. Es besteht die
Befürchtung, dass die Einschnittslage und
damit die windgeschützte Lage der S34 die Randbereiche für
Libellen attraktiv macht und damit das
Kollisionsrisiko steigt.
Die Panzerbrache als Allheilmittel für alle Schutzgüter zu
sehen, wird eine große Herausforderung.
Es ist keine Frage des Naturschutzverfahrens, wenn Erhebungen im
Gutachten gefordert werden,
die bereits jetzt vorliegen müssten, da damit die
Entscheidungsgrundlagen fehlen.
-2-
-
Beilage
Auch heute befinden sich im Bereich des GOPL noch Tümpel, die
frei sind von höheren Pflanzen.
Natürlich ist die Verkrautung und Verwachsung nicht zu leugnen.
Auch wir wünschen uns hier
Management-Maßnahmen. Ich bin skeptisch, dass die Panzerbrache
Maßnahmenfläche für alle
Tierarten sein kann. Das ist zentrales Element der
Umweltverträglichkeit der S3t, und zugleich eine
Herausforderung.
Ich weise nochmals darauf hin, dass auch Herr Dl Ragger die
Erhebung der Vogel- und Libellenarten
als mangelhaft bezeichnet hat, Mängel, die jetzt im Zuge des
UVP-Verfahren behoben werden
müssen.
St. Pölten, am 2 2.01.2019 um
Unterschrift:
-3-
-
Beilage
BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie
5 34 Traisental Schnellstraße,St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten
St. Pölten/West (A 1) — Wilhelmsburg Nord (B
20)UVP-VerfahrenMündliche Verhandlung
Name: Dr. Erhard Kraus
Adresse: Schallaburg 14, 3382 Schallaburg
in Vertretung für: Forschungsgemeinschaft Lanius
Vorbringen:
Ich rekapituliere, warum der Stellenwert des Güpis so hoch ist.
Es ist deprimierend für denNaturschutz, wenn der Schutz von Arten
nur noch in solchen Refugien wie dem Güpel
passiert.Hauptverantwortlich für den Rückgang der Arten ist die
Landwirtschaft, wobei diese auch nur nachzeitgemäßen Methoden
betrieben werden kann. Die Zwänge für die Landwirtschaft sind
enorm. DieAusgangslage für den Naturschutz ist somit schwierig,
insbesondere bei der Flächenkonkurrenzzwischen Naturschutz und
Landwirtschaft (wie auch beim Güpl).
Der Vorbemerkung des TGA Naturschutz habe ich entnommen, dass
die Trassenentscheidungzwischen einer westlichen und östlichen
Trasse von St. Pölten getroffen wurde. Grund für dieEntscheidung
für die mit höheren Umweltbelastungen belastete Westvariante ist
das SchutzgutMensch. Daraus lernt man, dass bei einem Konflikt des
Schutzguts Mensch mit dem SchutzgutNatur die Natur verliert. Die
Wahl der Trasse belegt das, aber auch die gewählte Lage
desKreisverkehrs bei der Abzweigung bei der Spange Wörth (der eben
im GüpI liegt und nicht in derAckerlandschaft südlich davon).
Dieser prekäre Automatismus Naturschutzziele im
Konfliktfallnachrangig zu behandeln, kann nur zum weiteren Rückgang
der Artenvielfalt führen.
In Bezug auf den Steinfeldbach (großes Brückenbauwerk und
Waldverluste) rege ich als CEFMaßnahme an, die ökologisch
hochwertigen Buchenaltholzflächen im Ausmaß von ca. 5 ha entlangdes
Steinfeldbaches oberhalb des Brückenbauwerkes (etwa om Länge)
anzukaufen oder derenNutzungsverzicht dauerhaft zu entschädigen.Der
Ankauf oder die Entschädigung dieser Waldflächen wäre als
funktionserhaltende Maßnahmeökologisch hochwirksam und könnte
wesentlich dazu beitragen, den Zustand dieser
Schutzgüter(Steinkrebs, Große Quelljungfer) langfristig zu
sichern.
Zu den erwähnten später zu erstellenden Detailkonzepten ist zu
sagen, dass es vorrangig umentscheidungsrelevante Aspekte geht:
Machbarkeit und Prognosesicherheit müssen grundlegendgeklärt sein,
um die Umweltverträglichkeit beurteilen zu können. Wenn die
Maßnahme in der
1
-
Beilage
Zukunft umgesetzt werden soll, muss die Machbarkeit und die
Prognosesicherheit gegeben sein.Weiters möchte ich wissen, wie man
die Pflege des Panzerübungsplatzes machen möchte? Miteinem Traktor
ist dieser mE im derzeitigen Zustand nicht zu befahren und zu
pflegen. GrundlegendeFragen des Managements dieser Flächen und dazu
notwendiger vorbereitender Maßnahmen wieetwa
Bodenoberflächenvorbereitungen oder auch Feuermanagementmaßnahmen
wärenhinsichtlich Machbarkeit grundsätzlich zu klären.
Zur Herpetofauna
Amphibienlebensräume sind häufig Sekundärlebensräume und die
Maßnahmen haben eine hoheErfolgsaussicht. Unsere Stellungnahme zur
Herpetofauna wurde von Fr. Mag. Christine Frickgeschrieben, einer
ausgewiesenen Expertin für Amphibien. Die Stellungnahme zu
denFledermäusen wurde von der Koordinationsstelle für
Fledermausschutz geschrieben.
Dr. Kraus trägt zusammengefasst die Stellungnahme der
Forschungsgemeinschaft Lanius zurHerpetofauna vor.
Die Studie von LACON wird mit Interesse erwartet.
Zu den Fledermäusen
In den Projektunterlagen findet sich ein hoher Nachweis von
Arten (etwa 20 Arten), dabei handelt essich um einen erheblichen
Anteil der in Österreich vorkommenden Arten. Konkret geht es um
diewaldbewohnenden Arten, die in den Laubwäldern anzutreffen sind
(z.B. Bechsteinfledermaus —„Urwaldfledermaus“) und deren
Jagdgebiete vorzugsweise am Güpl liegen.
Dr. Kraus trägt zusammengefasst die Ausführungen zur Grünbrücke
der Stellungnahme derForschungsgemeinschaft Lanius zu den
Fledermäusen vor.
Gibt es Literatur bezüglich der Leiteinrichtungen?
SV Ragger hat gesagt, die beiden Waldkomplexe sind für die
bestehende Migrationsachseentscheidend. Es wird nicht leicht sein,
die Fledermäuse dazu zu bringen, die gewohnte
vorhandeneMigrationsachse aufzugeben. Der Maßnahmenvorschlag durch
Heckpflanzungen im Bereich derGrünbrücke für Fledermäuse attraktiv
zu machen ist, wie so vieles bei diesem Projekt,
einunkalkulierbares Freilandexperiment. Damit geht man jedoch laut
Modellierung Frühauf mittendurch das bestgeeignete Habitat des
Wachtelkönigs. Da diese Maßnahme für Fledermäuse seinegeringe
Prognosesicherheit aufweist, für den Wachtelkönig aberjedenfalls
sehr nachteilig ist,lehnen wir die Maßnahme der Heckenpflanzung
zumindest auf Seite der Panzerbrache ab.
Zum Thema Natura 2000
Beim Steinkrebs ist zu erwarten, dass dieser bei Anhalten des
negativen Bestandstrends künftig inkaum einem Natura 2000—
Schutzgebiet überleben wird. Der Steinfeldbach ist nach unten nicht
andie Traisen angebunden. Daher wäre der Steinkrebs dort in einem
der bestgeeignetenSchutzgebiete langfristig lebensfähig. Es ist zu
erwarten, dass die Europäische Kommissionspätestens zu jenem
Zeitpunkt, wo keine Steinkrebse in bestehenden Schutzgebieten
mehrvorhanden sind, eine Nachmeldung weiterer Steinkrebsvorkommen
als Natura 2000-Schutzgebiete
2
-
Beilage
verlangen wird. Es ist offensichtlich, dass die Nachmeldung des
Steinfeldbachs als FFHSchutzgebiet dann wieder Thema sein wird.
St. Pälten, am 22. Jänner 2019 um
Unterschrift:
3
-
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNGGruppe
Raumordnung, Umwelt und VerkehrAbteilung Naturschutz3109 St.
Pölten, Landhausplatz 1
RU5-A-33/083-2009Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)
(027 42) 9005Durchwahl
14243
Betrifft
GÜPL Völtendorf; UVP-Verfahren „Spange Wörth“ und S34
Sehr geehrte Damen und Herren!Sehr geehrter Herr Dr. Pöckl!
Bezug nehmend auf das Ersuchen zum oben genannten Betreff ob
eine allfällige Nachnominierung des ehemaligen GÜPL Völtendorf als
Natura 2000 Gebiet nach wie vor in Diskussion ist, oder ob
hinsichtlich der Nichtnominierung zwischenzeitlich Konsens mit
derKommission hergestellt wurde, wird seitens der Abteilung
Naturschutz folgendes mitgeteilt:
Aufgrund von Ende April 2018 sowie zuletzt am 25. Juni 2018
erfolgten Gesprächen zumanhängigen FFH-
Vertragsverletzungsverfahren mit der EK sind ursprüngliche
Forderungen seitens der EK nach Gebietserweiterungen auf dem Gebiet
des GÜPL Völtendorfnicht mehr gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Mag.Tsch ulikAbteilungsleiter
AMTSS1Gr4ATUI
Dieses Schriftstück wurde amtssigniert.Hinweise finden Sie
unter:www. noe.gv.atiamtssignatur
1T1I d ?40 ;tsreg&
Amt der Niederösterreichischen Landesrenierung. 3109 . JJU
2018
BD1 Naturschutz
Beilagen
Bezug Bearbeiterln
Mag. Martin Tschulik
E-Mail: postru5noeLgv.atFax: 02742/9005-15220 Bürgerservice:
0274219005-9005Internet: www.noe.gvat - www.
noe.gv.atldatenschutz
Datum
02. Juli 2018
-
Beilae
BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie
S 34 Traisental Schnellstraße,
St. Pölten/Hafing (B i) — Knoten St. Pölten/West (A i) —
Wilhelmsburg Nord (B 20)
UVP-Verfahren
Mündliche Verhandlung
Name: HiegerAnton
Adresse: 315‘ St. Pölten, Reizersdorf 3
(in Vertretung für:) in eigener Sache und für mehrere
Grundeigentümer
Vorbringen:
Thema Forst:
Ich verweise darauf, dass der Reizersdorfer Wald zerstört
wird.
Ad Waldfunktion: es gibt bereits einen Flugplatz, einen
Schießplatz und nun die S34; es ist keine
Erholungsfunktion mehr gegeben.
Eine mangelhafte Bewirtschaftung der Waldflächen ist gegeben
durch Stift Lilienfeld und der
Republik Österreich.
Ich weise auch auf die diagonale Durchschneidung des Waldes hin.
Es entstehen 1.300 lfm offene
Wald ränder.
Ad Ersatzforstflächen: diverse Grundbesitzer wollen diese
Flächen jedoch weiterhin
landwirtschaftlich nutzen.
Gibt es ein Beweissicherungsprogramm für den Wald?
Thema Tiere:
Wie sehen die Konsequenzen für den Waldbesitzer aus, wenn die
Maßnahmen umgesetzt werden?
Wildbrücke Poppenberg:
Ad ökologische Ausgleichsflächen:
Der Bodenverbrauch wird massiv erhöht. Es wäre zu prüfen, ob die
Ausgleichsflächen reduziert
werden könnten. Die überschießende Anzahl an Ausgleichsflächen
wird abgelehnt; allein aufgrund
des hohen Bodenverbrauches ist keine Umweltverträglichkeit
gegeben.
St. Pölten, am um
Unterschrift:
a/I
-
- Seitelvon3
Stellungnahme betroffener Grundeigentümer in der
mündlichenVerhandlung im Zuge des UVP-Verfahrens
zumBundesstraßenbauvorhaben 5 34 Traisental Schnellstraße,
St.PöltenlHafing (B1) — Knoten St. PöltenlWest (Al) —
WilhelmsburgNord (B20) im Bereich der Gemeinden St. Pölten,
Ober-Grafendorfund Wilhelmsburg
Die Argumentation in der folgenden Stellungnahme zum
eingereichten Projekt S 34Traisental Schnellstraße wird auch von
der Bezirksbauernkammer St. Pölten und der
NÖLandes-Lanclwirtschaftskammer vollinhaltlich unterstützt. Der für
den Endausbauerforderliche Flächen-IBodenverbrauch Ist
unverhältnismäßig hoch und entspricht nichtden aktuellen
politischen Bekenntnissen und Zielsetzungen zum Boden- und
Klimaschutz.Dem Grundsatz „die dauerhaft in Anspruch zu nehmende
Fläche ist auf einMindestmaß zu beschränken“ ist beim vorliegenden
Projekt nicht Rechnung getragen undsomit sind entsprechende
Adaptionen zwingend geboten.
Forstflächen
Ausführungen des beauftragten Forstsachverständigen sind aus
fachlicher Sicht in dervorliegenden Form nicht zu akzeptieren.
Nachfolgend werden beispielhaft einige besonderssignifikante
Ausführungen kommentiert:
„Neben dem reinen Flächenverlust ergeben sich geringfügige
Probleme in der Entstehungneuer Waidränder bzw der Durchschneidung
bestehender Waldbestände.“
„Eine Einwirkung von Streusalz auf verbleibende Waldflächen kann
durch die Lage derStraße u. den notwendigen baulichen Maßnahmen nur
punktuell wirksam werden, derweitaus überwiegende Teil wird über
das Entwässerungssystem abgeleitet.“
In Wahrheit sind viel mehr folgende Entwicklungen
auftretend:
• Randschäden
Aufgrund der Trassenbreite ist beim Trassenaufhieb an den
Rändern der Trasse amverbleibenden Bestand mit Schäden
unterschiedlicher Art zu rechnen. InAbhängigkeit von Baumart,
Standortgüte, Alter und Exposition können folgende
Schädenauftreten:- Sonnenbrand bei dünnborkigen Baumarten (Buche,
Bergahorn,...)- Zuwachsverluste in Folge von Standortsverhagerung
aufgrund der Sonneneinwirkung- Windwurf- und
Windbruchereignisse
Aufgrund der Nord-Südausrichtung der Trasse entstehen West- und
Ostränder anden verbleibenden Beständen. Im Befund wurde die im
Untersuchungsraumvorherrschende Hauptwindrichtung mit einer starken
Orientierung in westlicher
-
Seite 2 von 3
Richtung beschrieben. Weiters wurde ausgeführt, dass
höhereWindgeschwindigkeiten im Vorhabensgebiet dominieren.Daraus
lässt sich folgern, dass aufgrund der neu geschaffenen
Bestandesränder inder Hauptwindrichtung mit stärkeren Folgeschäden
durch Wind zu rechnen ist.
• Streusalzschäden
Eine Einwirkung des Streusalzes aufgrund von Windabtrift an den
angrenzendenBeständen wird sich nicht verhindern lassen. Diese
Einwirkung zeigt sich beivergleichbaren Straßenbauprojekten.
• Absenkung des Grundwasserspiegels durch Geiändeeinschnitte bei
derBauausführung
Auch wenn die vorherrschenden Waldbestände ihr benötigtes Wasser
aus demWasserhaltevermögen der Böden (Niederschlagswasser)
beziehen, ändert sich dasAbflussregime des Niederschlagswassers im
Nahbereich der Einschnitte. Dies führtzu geringeren verfügbaren
Wasserkapazitäten der angrenzenden Bestände. InKombination mit den
einwirkenden Randschäden führt dies zu
einerStandortverschlechterung mit sinkender Produktivität u.
Vitalität der betroffenenWaldbestände. Gleiches gilt auch für
landwirtschaftliche Nutzfläche.
• Ersatzaufforstungen und Waldverbessernde Maßnahmen
- ErsatzaufforstungenBei den einzelnen angeführten
Baumartenmischungen der Ersatzaufforstungen wirdauch die Baumart
Esche empfohlen. Aufgrund des vorherrschendenForstschutzproblems
(Eschentriebsterben) sollte von dieser Baumart bei
derAufforstungsempfehlung Abstand genommen werden.
- Waldverbessernde Maßnahmen - NadeiholzbeständeBei diesen
Maßnahmen orientiert man sich vorwiegend an der
potentiellennatürlichen Waldgesellschaft. Dies ist aus fachlicher
Sicht natürlich nachvollziehbar.Es sollte aber auch auf den
Pflegezustand der vorhandenen Waldbestände Rücksichtgenommen
werden. Ein gut gepflegter Nadelholzbestand kann die
erforderlichenWaldfunktionen ebenfalls im gewünschten Ausmaß
erfüllen.
Schlussfolgerung
Dem im UVP-Verfahren eingereichten Projekt ist nach Meinung der
betroffenenGrundeigentümer und der Interessensvertretung, im
Gegensatz zu den Ausführungen derGutachter, in der vorliegenden
Planungsvariante zweifelsfrei schon aufgrund des
enormenBodenverbrauches keine Umweltverträglichkeit zu
attestieren.
Jedenfalls sind sämtliche in dieser Stellungnahme angeführten
Einwendungen undDarstellungen einer genauen Prüfung zu unterziehen,
wobei dabei der Zielsetzung einer Re-
-
Seite 3 von 3
Dimensionierung des Projektes in Sinne der UVP ernsthaft
Rechnung getragen werdenmuss.
-
Beilage
BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie
5 34 Traisental Schnellstraße,
St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A 1) —
Wilhe(msburg Nord (B 20)
UVP-Verfahren
Mündliche Verhandlung
Name: Waltraud Harm, Völtendorf, 3100 St. Pölten
Vorbringen:
Ich spreche in eigener Sache und bin Landwirtin.
Ui
St. Pölten, am 22.1.2019 um Uhr.
Unterschrift:
1
-
Waltraud HARMOber-Grafendorfer Straße 643100 St. Pälten St.
Pälten, am 21. Jänner 2019
An dieVerhandlungsleitung der UVP 5343100 St. Pölten
Betrifft: 5 34— Einwendungen
Als Bürgerin und Eigentümerin eines landwirtschaftlichen
Betriebes im Ortsteil Völtendorf binich von der geplanten 534
sowohl aus menschlicher als auch aus betriebswirtschaftlicher
Sichtbetroffen und auch in meiner Existenzgrundlage bedroht.
Als Bürgerin, weil für mich eine nicht nachvollziehbare
Verkehrsplanung Verkehrsströmeumlenkt, ohne die derzeit betroffenen
Anrainer im Ortsteil St. Georgen am Steinfeldedauerhaft zu
entlasten. Die geplante Umwegführung der B39 über die S34 zur
Anschlussstellemit der Al endet letztlich an der
Autobahnanschlussstelle St. Pölten Süd, eine schon
derzeitunterdimensionierte Anlage mit Verkehrsampeln und daher
absehbaren Verzögerungen aufder Fahrt ins Zentrum von St. Pölten
bzw. zum Bahnhof.
Der Knoten 534 mit der Al stellt sich als überdimensioniertes
Projekt mit einem auffällighohen Flächenverbrauch für eine
erwartbar unterdurchschnittliche Auslastung dar.
DerFlächenverbrauch ist bildlich und maßstäblich an einem Vergleich
darstellbar — in die Flächedes Knoten innerhalb seiner seitlichen
Begrenzungen passen problemlos die Bauflächen derOrtsteile
Nadelbach, Schwadorf und Völtendorf! Aus landschaftsplanerischer
undökologischer Sicht ein Frevel an der Natur.Die von Politikern
und Umweltaktivisten oft kritisierte Versiegelung der Natur feiert
hierfröhliche Urstände, das Projekt stellt vielmehr ein
Schulbeispiel einer Fehlplanung auf Kostender Natur und der Bürger
dieses Stadtteiles dar.Der geplante Knoten würde besser nach St.
Pölten Süd passen, nördlich der Al wäre
genügend Platz im Bereich der ehemaligen Kopal-Kaserne. Weiters
wäre nach Mariazell hinauch eine Anbindung an die erforderliche
Umfahrung St. Georgen über die alte Panzerstraßesüdlich der
Autobahn bis Völtendorf und ohne aufwändige Untertunnelung des
Flugplatzesmöglich. Die Umleitung der Verkehrsströme aus dem
Pielach- und Melktal zur Al und nach St.Pölten könnte über die
ohnehin geplante Autobahnanschlussstelle St. Margarethen besserund
effizienter und mit einer spürbaren Entlastung von Ober-Grafendorf
erfolgen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht für mich ebenfalls ein
Horrorszenario, mein 30-ha AMAzertifizierter Betrieb ist auf die
Produktion und Veredlung bzw. Verarbeitung von Krautspezialisiert.
Für die S34 werden nicht nur Hauptflächen durchschnitten bzw.
erheblichverkleinert, zukünftig habe ich auch erhebliche Umwege zu
den Anbauflächen im OrtsteilNadelbach zu befürchten. An eine
sinnvolle wirtschaftliche Fortführung des Betriebes ist unterden
derzeit bekannten Parametern des Projektes nicht zu denken.
Pikanterie zum Schluss —1939 wurden meine Eltern in diesem Bereich
für den Bau des Truppenübungsplatzesenteignet, die Flächen
konntenjerst 1964 unter erheblichen finanziellen
Anstrengungenwieder erworben werden.
m Waltraud Harm e2
-
Beilage
BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie
S 34 Traisental Schnellstraße,
St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A 1) —
Wilhelmsburg Nord (B 20)
UVP-Verfahren
Mündliche Verhandlung
Name: Hieger Anton
Adresse: 3151 St. Pölten, Reizersdorf 3
(in Vertretung für:) in eigener Sache und für mehrere
Grundeigentümer
Vorbringen:
Seite 1:
Siehe Beilage.
Seite 2:
Das vorgesehene Ausmaß an ökologischen Ausgleichsflächen ist bei
Weitem die Erfordernisse
überschießend und wird kategorisch abgelehnt. Schlussfolgerung
den im UVP-Verfahren
eingereichten Projekt ist nach Meinung der betroffenen
Grundeigentümer und der
lnteressensvertretung, im Gegensatz zu den Ausführungen der
Gutachter, in der vorliegenden
Planungsvariante zweifelsfrei schon aufgrund des enormen
Bodenverbrauches keine
Umweltverträglichkeit zu attestieren. Jedenfalls sind sämtliche
in dieser Stellungnahme
angeführten Einwendungen und Darstellungen einer genauen Prüfung
zu unterziehen, wobei dabei
der Zielsetzung einer Re-Dimensionierung des Projektes im Sinne
der UVP ernsthaft Rechnung
getragen werden muss.
Außerdem erwarten wir uns, dass die bei der Straßenpräsentation
von der Politik versprochenen
Ersatzgründe am GÜPL für die landwirtschaftliche Nutzung bereit
gestellt werden.
Ich verweise noch einmal auf den Gemeinderatsbeschluss der LH
St.Pölten aus 2008.
St. Pölten, am 22.1.19 um
/-Unterschrift: 7i•
-
Seite 1 von 2
Stellungnahme betroffener Grundeigentümer in der
mündlichenVerhandlung im Zuge des UVP-Verfahrens
zumBundesstraßenbauvorhaben 5 34 Traisental Schnellstraße,
St.PöltenlHafing (B1) — Knoten St. PöltenlWest (Al) —
WilhelmsburgNord (B20) im Bereich der Gemeinden St. Pölten,
Ober-Grafendorfund Wilhelmsburg
Die Argumentation in der folgenden Stellungnahme zum
eingereichten Projekt S 34Traisental Schnellstraße wird auch von
der Bezirksbauernkammer St. Pölten und der
NÖLandes-Landwirtschaftskammer vollinhaltlich unterstützt. Der für
den Endausbauerforderliche Flächen-IBodenverbrauch Ist
unverhältnismäßig hoch und entspricht nichtden aktuellen
politischen Bekenntnissen und Zielsetzungen zum Boden- und
Klimaschutz.Dem Grundsatz „die dauerhaft in Anspruch zu nehmende
Fläche ist auf einMindestmaß zu beschränken“ ist beim vorliegenden
Projekt nicht Rechnung getragen undsomit sind entsprechende
Adaptionen zwingend geboten.
Ökologische Ausgleichsflächen
Der Grundsatz „die dauerhaft in Anspruch zu nehmende Fläche ist
auf ein Mindestmaßzu beschränken“ gilt auch für die ökologischen
Ausgleichsflächen. Gegenständlich sindca. 47,3 ha
Ausgleichsflächen, zum Teil auf besten Ackerböden, geplant.
Das vorgesehene Ausmaß an Ausgleichsflächen erhöht den
Bodenverbrauch massiv, dieNachhaltigkeitsziele (u.a.
Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit) blieben
auchdiesbezüglich im Wesentlichen unbeachtet.-‚-7
Gänzlich unbeachtet blieben bereits bestehende, behördlich in
der Vergangenheitfestgelegte Ausgleichsflächen. Es blieb gänzlich
ungeprüft, wo im gegenständlichen Gebietbereits Ausgleichsflächen
bestehen (z.B. HL-AG-Ausgleichsflächen), ob diese
bestehendenAusgleichsflächen zumindest zum Teil als taugliche
Ausgleichsflächen für die 5 34 fungierenkönnten oder durch
Weiterentwicklung tauglich gemacht werden könnten.
Dasgegenständliche Ausgleichsflächenausmaß wäre hierdurch deutlich
reduzierbar.
Des Weiteren wäre zu prüfen, ob die gegenständlichen
ökologischen Zielsetzungen nichtauch — oder möglicherweise viel
besser — erreichbar sind, wenn nicht „fleckerlteppichhaft“isolierte
Ausgleichsflächen geschaffen werden, sondern landesweit eine
zuständigeOrganlsatlonselnhelt geordnet Ausgleichsflächen anlegt,
pflegt und erhält bzw. dieAnlage, Pflege und Erhaltung organisiert.
Finanzielle Abschlagszahlungen einmalig oderjährlich wiederkehrend
könnten dies ermöglichen. Die Grundinanspruchnahme
imgegenständlichen, ohnedies schon schwerst belasteten Gebiet (auch
durch rasantesWachstum der Landeshauptstadt St. Pölten) wäre
deutlich reduzierbar
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Dem im UVP-Verfahren eingereichten Projekt ist nach Meinung der
betroffenenGrundeigentümer und der lnteressensvertretung, im
Gegensatz zu den Ausführungen derGutachter, in der vorliegenden
Planungsvariante zweifelsfrei schon aufgrund des
enormenBodenverbrauches keine Umweltverträgllchkeit zu
attestieren.
Jedenfalls sind sämtliche in dieser Stellungnahme angeführten
Einwendungen undDarstellungen einer genauen Prüfung zu unterziehen,
wobei dabei der Zielsetzung einer Re-Dimensionierung des Projektes
In Sinne der UVP ernsthaft Rechnung getragen werdenmuss.
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Das vorgesehene Ausmaß an ökologischenErfordernisse
überschießendSchlussfolaerung
n ist bei weitem die
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Beilage
BundesministeriumVerkehr, Innovationund Technologie
5 34 Traisental Schnellstraße,
St. Pölten/Hafing (B 1) — Knoten St. Pölten/West (A 1) —
Wilhelmsburg Nord (B 20)
UVP-VerfahrenMündliche Verhandlung
Name: Walter Heimerl-Lesnik
Adresse: Altmanngasse 571 3100 St. Pölten
in Vertretung für: Bl 5 34 Sinnlos (Sprecher)
Vorbringen:
Ich möchte ein Thema einbringen, dass noch nicht behandelt
wurde, nämlich die Auswirkungen auf
das Landschaftsbild. Zuerst möchte ich auf ein paar Punkte
eingehen. Das Gebiet um den
Nadelbach ist eine langgezogene Senke, die durchschnitten wird.
Die Bewertung, dass der Bereich
gering sensibel, ist nicht nachvollziehbar. Derartige
Bewertungen gibt es des in den Unterlagen
öfter, aus meiner Sicht müsste die Einstufung aber zumindest
mäßig, wenn nicht hoch (Beispiel
Einzelgebäude Schwadorf, weit und breite keine Siedlung)
lauten.
Auch ein paar Visualisierungen sind den Einreichunterlagen zum
Landschaftsbild in der
Umweltverträglichkeitserklärung beigelegt. In den entsprechenden
Einreichunterlagen, 5. 63, findet
sich eine solche zum Blick auf das Vorhaben vom Nadelbach ohne
Begleitmaßnahmen. Es gibt in der
Landschaft dort in Wirklichkeit neben der bestehenden Straße
keinen Baum, die bestehenden
Gebäude sind ein kleines Gartenhaus und ein ebenerdiges
Einfamilienhaus mit ausgebautem
Dachboden. Dargestellt sind Bäume und Gebäude mit 2 Geschoßen.
Diese Darstellung ist falsch.
Im 2. Bauabschnitt, Konfliktraum 71 S.84 in den Unterlagen wird
die Eingriffsintensität als hoch
eingestuft und kommt später nicht mehr vor, wird also nicht
berücksichtig in den Auswirkungen.
Vom Gutachter Dl Ragger wurde dies angemerkt und im Gutachten
die Bewertung vorgenommen.
Es ist dringend notwendig, die UVE-Unterlagen zu
korrigieren.
Der Stellungnahmeband enthält allgemeine Aussage zum
Landschaftsbild, die besagen, dass keine
relevanten Sichtbeziehungen festgestellt werden konnten. Es
finden sich zwei fragmentartige Zitate
zur Landschaftsbildanalyse. Eines ist ein wenig seitiges
Dokument mit Bezug zu Windkraftanlagen,
das zweite i