Artikel-Nr.: FD 63 “Nachweis Barrierefreiheit - Wohnung“ Stand: November 2017 STADT BECKUM DER BÜRGERMEISTER www.beckum.de Nachweis der Barrierefreiheit von Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen (§ 49 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens-BauO NRW) Stadt Beckum Fachdienst Bauordnung Postfach 18 63 59248 Beckum Eingangsvermerk/ Aktenzeichen Vorhaben Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Bauherr(in) Gemarkung Flur(e) Flurstück(e) 1. Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen 1.1 Die Wohnungen eines Geschosses sind barrierefrei erreichbar: (§ 49 Absatz 2 Satz 1 BauO NRW) ☐ Ja ☐ Nein 1.2 In diesen Wohnungen sind die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich? (§ 49 Absatz 2 Satz 2 BauO NRW) ☐ Ja ☐ Nein 2. Bauliche Anforderungen (DIN 18040-2) 2.1 Äußere Erschießung des Gebäudes - Der gesamte Zugangsweg ist barrierefrei von der öffent- lichen Verkehrsfläche bis zur Hauseingangstür mindes- tens 1,50 Meter breit. Für Gehwege bis 6 Meter Länge genügt eine Wegbreite von 1,20 Meter, wenn kein Rich- tungswechsel erfolgt und am Anfang und am Ende eine Wendemöglichkeit von 1,50 x 1,50 Metern vorhanden ist. - Erschießungsflächen dürfen maximal 3 Prozent geneigt sein, bis zu einer Weglänge von 10 Meter bis maximal 6 Prozent. ☐ Ja ☐ Ja ☐ Nein ☐ Nein 2.2 Innere Erschießung des Gebäudes bis zur Wohnung - Türen und Wohnungstür eine mindestens 0,90 Meter lichte Breite vorhanden - Die Flurmindestbreite ist eingehalten. (Mindestbreite 1,50 Meter; es genügt eine Mindestbreite von 1,20 Meter, wenn eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter vorhanden ist. Bei Richtungsänderungen ist immer eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter erforderlich. ☐ Ja ☐ Ja ☐ Nein ☐ Nein 2.3 Erschießung innerhalb der Wohnung Zugänglichkeit der Wohn- und Schlafräume, einer Toilette,