8. BMVZ-Praktikerkongress 2014 17. September 2014 MVZ & angestellte Ärzte: Lagebericht Dr. Bernd Köppl Seite 1 MVZ & Angestellte Ärzte 1) Lagebericht 2) Novellierungsbedarf beim Rechtsrahmen Dr. Bernd Köppl Vorstandsvorsitzender Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung e.V. BMVZ e.V. Schumannstr. 18 10117 Berlin Tel: 030 - 270 159 50 Fax: 030 – 270 159 49 Mail: [email protected]Berlin – 17.9.2014 1.) Lagebericht Aktuelle MVZ-Statistik Entwicklungstrends in der ambulanten Medizin Details zu kooperativ ausgeübter Medizin BMVZ e.V. Schumannstr. 18 10117 Berlin Tel: 030 - 270 159 50 Fax: 030 – 270 159 49 Mail: [email protected]Berlin – 17.9.2014
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MVZ & angestellte Ärzte: Lagebericht · Grafik BMVZ / Datenquelle: Bundesarztregister der KBV Verteilung der angestellten Ärzte auf die Praxisstrukturen im ambulanten Sektor Stand:
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Von der Einzelpraxis zur KooperationDatenquelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes und Bundesarztregister der KBVGrafik: BMVZ
8,2%
34,0%50,4%
7,4%
57,8%
Anteil Ärzte nach Praxisform
MVZ BAG Einzelpraxis Praxis m. angestellten Ärzten
50,4%49,6%
Kooperation / Einzelpraxis
Einzelpraxis
Kooperation
Grafik BMVZ / Datenquelle: Bundesarztregister der KBV
Betrachtet man die Praxisstrukturen, so zeigt sich, das 2013 bereits die Hälfte aller Ärzte kooperativ in MVZ, BAGs oder in Praxen mit angestellten Ärzten tätig waren.
Kooperative Praxisstrukturen im ambulanten SektorStand: 31.12.2013
Kooperative Praxisstrukturen im ambulanten SektorStand: 31.12.2013
Deutlich abweichend sind ausschließlich die psychologisch-psychosomatischen Fachgruppen (ärztlich & nicht-ärztlich), die zu 89 % in Einzelpraxis tätig sind.
* Anteil der Ärzte an allen Ärzten der Fachgruppe, die in MVZ, BAG oder als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in einer Praxis mit angestellten Ärzten tätig sind
Grafik BMVZ / Datenquelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer
Dynamik der Arztzahlen im ambulanten Bereich & des Anteils angestellter Ärzte
22.408
11.139
5.018 6.251
insgesamt davon in MVZ davon in BAG davon in Einzelpraxis
Anzahl angestellte Ärzte
Grafik BMVZ / Datenquelle: Bundesarztregister der KBV
Verteilung der angestellten Ärzte auf die Praxisstrukturen im ambulanten SektorStand: 31.12.2013
Angestellte Ärzte sind in allen möglichen Praxisformen tätig, insbesondere aber neben MVZ auch in Einzelpraxen – aus Perspektive den einzelnen Fachrichtungen variiert die Verteilung und der Anteil angestellter Ärzte stark
Insgesamt sind mit 49,7 % knapp die Hälfte aller angestellten Ärzte in MVZ tätig – 28 % jedoch in – sogenannten – Einzelpraxen mit angestellten Ärzten
Unter den Vertragsärzten, die in Einzelpraxis tätig sind, sind daher 5.012 gleichzeitig ärztliche Arbeitgeber - sie beschäftigen 6.251 Kollegen und damit im Schnitt 1,25 Ärzte.
„Der zweite Schwerpunkt sei das Versorgungs-strukturgesetz 2, das Gröhe im Herbst dieses Jahres vorlegen will. „Wir brauchen eine bessere Verteilung der Ärztinnen und Ärzte“, meinte er. Gerade in Großstädten gebe es immer wieder eine ärztliche Überversorgung, in einigen ländlichen Regionen fehlten hingegen Ärzte. „Deswegen sollten wir mit gezielten Maßnahmen sowohl die Überversorgung abbauen als auch der Unterversorgung rechtzeitig begegnen“, so der Minister.“
Quelle: Dt. Ärzteblatt vom 10.9.2014
Regelungskreis MVZ & Angestellte Ärzte
folgende Inhalte werden wahrscheinlich umgesetzt:
• rechtliche Zulässigkeit fachgleicher MVZ
• Anpassung der Vertretungsregelungen gemäß Ärzte-ZV auf die Besonderheiten ärztlicher Arbeitergeber-Arbeitnehmerverhältnisse
• Rücknahme der Trägerschaftseingrenzung der Vorgängerregierung
• Einflußnahme auf dem EBM zur Vermeidung systematischer Benachteiligungen von Kooperationen
im Gespräch ist u. A. auch:
• Ermöglichung trägerinterner Sitzverlagerungen, sofern Versorgungsgründe nicht entgegen stehen
• Anpassung der Regelung, dass bei Bewerbung auf einen Sitz auch bereits eine konkrete Anstellung/Arbeitsvertrag vorliegen muss
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MVZ & angestellte Ärzte: Lagebericht
Dr. Bernd KöpplSeite 10
Veröffentlichung & Inkrafttreten
Konkrete Termine sind bisher nicht bekannt.Aber:
Abbau rechtlicher Benachteiligungen für MVZ im SGB V
Abbau von wirtschaftlichen Benachteiligungen bei der Honorierung erbrachter Leistungen im EBM und bei den Plausibilitätsprüfungen
Modernisierung und Anpassung von Zulassungsverordnung und Berufsrecht an die neue Versorgungsrealität mit angestellten Ärzten
Forderungen des BMVZ an ein Reformgesetz zur ambulanten
Versorgung
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Abbau systematischer Benachteiligungen in EBM und regionalen HVM
Anerkennung, dass angestellte ambulante Ärzte nicht ‚Ärzte zweiter Klasse‘ sind, sondern den gleichen Versorgungsauftrag erfüllen wie ihre niedergelassenen Kollegen
Beendigung der konfrontativen Gegenüberstellung angestellter und selbständiger Ärzte durch KV‘en und Berufsverbände
Forderungen des BMVZ an die ärztliche Selbstverwaltung
Sondergutachten 2012 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen (Rn. 177):
„Gerade MVZ könnten in kleineren Städten die Möglichkeit bieten, Ärztinnen und Ärzte, die sich keine Selbständigkeit wünschen, für neue Organisationsformen zu gewinnen.„
„Eine Bevorteilung einzelner Leistungserbrin-ger bei der Gründungsberechtigung oder in Fragen der Nachbesetzung von Arztsitzen ist innovationshemmend und weder versorgungs-politisch noch ökonomisch zu rechtfertigen.“
Bildquelle: Bericht zu Selbstverständnis & Tätigkeit des BMVZ e.V. / Schwäbische.de