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Transcript
Landesamtfür Besoldung und VersorgungNordrhein-Westfalen
Steuermerkmale und Vorsorgeaufwendungen Steuerfrei-(F)/Hinzurechnungsbetrag(H)
Steuer-klasse
Faktor KV-Beitrag
Kinder-freibetrag
Religionmonatlich jährlich
anteilige Bezüge Mitversteuerungsbetrag monatlich
weiterer Bezug Versorgungsbezug
# 99887766 #
Steuer-ID: 45183777777 ZVK-Nummer: 010183
Lfd.Nr. 0014 gültig ab 04/2014 Seite 1/2
Auskunft zur BezügemitteilungTel.: (0211) 6023-04 Fax: (0211) 6023-432327www.lbv.nrw.de/kontaktAuskunft zum KindergeldTel.: (0211) 6023-07 Fax: (0211) 6023-433027www.lbv.nrw.de/kontaktBitte geben Sie bei E-Mails an das LBV in der Betreffzeileunbedingt die Personalnummer an.
Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR)
Aufgelauf. Jahreswerte (Lohnkonto)
gesamter steuerpflichtiger Bezug 13.282,44- davon Lohnsteuer 2.182,50- davon Solidaritätszuschlag 120,02- davon Kirchensteuer 196,40sonst. Bezug für mehrjährige Tätigkeit
- davon Lohnsteuer
- davon Solidaritätszuschlag
- davon Kirchensteuer
AN - Beiträge zur Sozialvers. 2.821,00AG-Anteil zur Krankenversicherung 1.008,24AG-Anteil zur Rentenversicherung 1.305,18AG-Anteil zur Arbeitslosenversicherung 207,18AG-Anteil zur Pflegeversicherung 141,58AN - Anteil Zusatzversorgung 186,88AG-Beitrag freiw. Zus. Vers.
lfd. Monat lfd. Jahr steuerpflichtig sozialvers.pfl.3.487,40 13.254,62 13,91 150,40Sachbezüge / sonst. Leist. lfd. Monat steuerpfl. Bezug davon steuerpfl.
steuerpflichtig sozialvers.pfl. Zeitzuschläge
Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig.Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter.Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
Mitteilungen:In der Einführungsphase des neuen Verfahrens wird unser derzeitiges Abrechnungsprogramm parallel für ggf. notwendige Nachzahlungen oderEinbehaltungen für Abrechnungsmonate bis zur Umstellung des Verfahrens weiter genutzt. Soweit für Sie Änderungen eintreten, die sowohl Zeitenab der Umstellung als auch Vorzeiten betreffen, erhalten Sie - ggf. zeitlich versetzt - zwei Bezügemitteilungen.
17.07.2014 Lfd.Nr. 0014 gültig ab 04/2014 Seite 2/2
Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR)
Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig.Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter.Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
Muster
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Gilt auch zur Vorlage bei Behörden
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Ziffer 3
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Ziffer 4
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Ziffer 5
Erläuterungen zur neuen Bezügemitteilung für Tarifbeschäftigte -Nachverrechnung aus Vormonaten-
Allgemeiner Hinweis
Bei dem vorliegenden Beispiel werden Ihnen die optischen Darstellungen einer Nachverrechnung aus Vormonaten und die Rückrechnungsperiode erläutert. Hierbei erfolgt im Monat April 2014 rückwirkend ab März 2014 eine Höhergruppierung von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11. Dieses Beispiel ist auch auf andere Sachverhalte anwendbar.
Erläuterungen zu Ziffer 1
Dargestellt sind hier die laufenden Bezüge inklusive der laufend zu zahlenden Zulage (Technikerzulage) für den Zahlungsmonat April 2014.
Erläuterungen zu Ziffer 2
Unter der Rubrik „sonstige Be- und Abzüge“ ist eine „Nachverrechnung aus Vorm.“ ausgewiesen. Diese Position erscheint nur, wenn eine Nachzahlung oder Überzahlung der Bezüge aus den bereits abgerechneten Vormonaten entsteht. In diesem Beispielfall ist durch die rückwirkende Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 11 eine Nachzahlung in Höhe von 47,76 EUR entstanden. Die Zusammensetzung dieses Betrages wird auf der zweiten Seite der Bezügemitteilung ersichtlich.
Erläuterungen zu Ziffer 3
In der Rückrechnungsperiode für den Monat 03/2014 wird nur die Differenz zum bereits gezahlten Entgelt ausgewiesen. Durch die Höhergruppierung von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11 ergibt sich ein Bruttonachzahlungsbetrag in Höhe von 113,93 EUR.
Erläuterungen zu Ziffer 4
In diesem Bereich werden die auf den Nachzahlungsbetrag entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen.
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Erläuterungen zur neuen Bezügemitteilung für Tarifbeschäftigte -Nachverrechnung aus Vormonaten-
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Durch den Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verbleibt ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 49,36 EUR. Der Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung wird immer separat unter der Rubrik „sonstige Be- und Abzüge“ dargestellt. Im Beispielfall ist für die Nachzahlung aufgrund der Höhergruppierung ein Eigenanteil zur VBL in Höhe von 1,60 EUR zu leisten. Die Differenz aus den Positionen „Gesetzliches Netto“ und „AN Zusatzversorgung“ ergibt den auf der ersten Seite der Bezügemitteilung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag in Höhe von 47,76 EUR.