-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 1
von 12
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs
und des Unternehmens
Giemsa-Lösung
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder
Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Verwendung als Laborreagenz.
Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche
Ausbildung bestimmt.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt
bereitstellt
MORPHISTO GmbHFirmenname:
Straße: Weismüllerstr. 45
Ort: D-60314 Frankfurt am Main
Telefon: Telefax:+49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400
3019-64
[email protected]:
http://www.morphisto.deInternet:
Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/192401.4.
Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien:
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2
Akute Toxizität: Akut Tox. 3
Akute Toxizität: Akut Tox. 3
Akute Toxizität: Akut Tox. 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT
einm. 1
Gefahrenhinweise:
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Giftig bei Verschlucken.
Giftig bei Hautkontakt.
Giftig bei Einatmen.
Schädigt die Organe.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungMethanol;
Methylalkohol
Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder
Einatmen.
H370 Schädigt die Organe.
Gefahrenhinweise
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
mailto:[email protected]://http://www.morphisto.de
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 2
von 12
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen
sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P235 Kühl halten.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz
tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt
anrufen.
P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen:
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter
dicht verschlossen halten.
Sicherheitshinweise
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung
explosionsfähiger/leichtentzündlicher
Gemische möglich.
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien
gemäß REACH, Anhang XIII.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
GHS-Einstufung
35 - < 40 %67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)
200-659-6 603-001-00-X 01-2119433307-44
Flam. Liq. 2, Acute Tox. 3, Acute Tox. 3, Acute Tox. 3, STOT SE
1; H225 H331 H311 H301 H370
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59
(REACH).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn
möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
Allgemeine Hinweise
@1501.B015819 Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten . Gegebenenfalls
Sauerstoffbeatmung. Keine direkte Atemspende durch den
Ersthelfer. Sofort Arzt hinzuziehen. Bei
Lungenreizung: Erstbehandlung mit Corticoid-Spray, z.B.
Auxiloson-, Pulmicort-Dosieraerosol. (Auxiloson und
Pulmicort sind registrierte Warenzeichen.)
Nach Einatmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Behutsam mit
viel Wasser und Seife waschen. Sofort Arzt
hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit
entfernen. Weiter ausspülen. Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen
Schlucken trinken lassen
(Verdünnungseffekt). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca.
100 ml ca. 40%igen Ethylalkohol (Ethanol)
Nach Verschlucken
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 3
von 12
trinken lassen (Dosis für Erwachsene). Anschließend noch ein
Glas Wasser und ca. 100 ml ca. 40%igen
Ethylalkohol (Ethanol) trinken lassen (Dosis für Erwachsene).
Niemals einer bewusstlosen Person oder bei
auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Sofort
Arzt hinzuziehen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und
Wirkungen
siehe Kapitel 2 und 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder
Spezialbehandlung
Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger
Schaum. Sprühwasser.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
@1501.B015511 Konzentrierte Dämpfe sind schwerer als Luft.
Rückzündung auf große Entfernung möglich.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid
(CO2).
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
verwenden.Explosions- und Brandgase nicht
einatmen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im
Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die
Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und
in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Den betroffenen Bereich belüften. Alle Zündquellen entfernen.
Personen in Sicherheit bringen.
@1501.B150087 Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
@1501.B015718
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
Einen Pressluftatmer immer dann verwenden, wenn die Möglichkeit
eines unkontrollierten Austretens besteht ,
das Ausmaß der Exposition nicht bekannt ist oder in Situationen,
unter denen luftfilternde Atemschutzgeräte
keinen ausreichenden Schutz bieten.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Flächenmäßige
Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen
oder Ölsperren). Kanalisation abdecken. Bei Gasaustritt oder bei
Eindringen in Gewässer, Boden oder
Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur,
Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln
.
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der
Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 4
von 12
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an
kritischen Punkten sorgen .
Abzug verwenden (Labor).
Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen
einholen.
Persönliche Schutzausrüstung (Siehe Abschnitt 8.)
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen. Im
Dampfraum geschlossener Systeme können sich brennbare Dämpfe
ansammeln. @1501.B 015511 Erhitzen
führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
@1501.B015718
Schutz- und Hygienemaßnahmen: Siehe Abschnitt 8.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung
von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Unter Verschluss
aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten
und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen.
Sicherstellen, dass Leckagen aufgefangen werden können (z.B.
Auffangwannen oder Auffangflächen).
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Gas. Explosivstoffe. Entzündbare
feste Stoffe. Selbstentzündliche (pyrophore)
flüssige und feste Stoffe. Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder
Gemische. Stoffe und Gemische, die in Berührung
mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Entzündend (oxidierend)
wirkende flüssige Stoffe. Entzündend
(oxidierend) wirkende feste Stoffe. Ammoniumnitrat und
ammoniumnitrathaltige Zubereitungen.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische. Organische Peroxide.
Nicht brennbare giftige Stoffe. Radioaktive
Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um
Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu
vermeiden.
Empfohlene Lagerungstemperatur: 15-25 °C
Schützen gegen: Frost. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze.
Feuchtigkeit
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
3 (Entzündbare Flüssigkeiten)Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 1.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
2 (I)Glycerin56-81-5 200 E
4(II)200Methanol67-56-1 270
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
Proben.-
Zeitpunkt
Parameter Grenzwert Unters.- materialBezeichnungCAS-Nr.
67-56-1 Methanol U30 mg/l c,bMethanol
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 5
von 12
DNEL-/DMEL-Werte
CAS-Nr. Bezeichnung
DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert
67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)
Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 260 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, akut dermal systemisch 40 mg/kg KG/d
Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ systemisch 260 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ lokal 260 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 40 mg/kg
KG/d
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 260 mg/m³
PNEC-Werte
BezeichnungCAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)
Süßwasser 20,8 mg/l
Meerwasser 2,08 mg/l
Meerwasser (intermittierende Freisetzung) 1540 mg/l
Süßwassersediment 77 mg/kg
Meeressediment 7,7 mg/kg
Mikroorganismen in Kläranlagen 100 mg/l
Boden 3,18 mg/kg
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an
kritischen Punkten sorgen .
Abzug verwenden (Labor).
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Bei der
Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Vor den Pausen
und bei Arbeitsende Hände waschen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen
. Vor der Handhabung des Produkts eine
Hautschutzcreme auftragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166
Augen-/Gesichtsschutz
Stulpenhandschuhe aus Gummi.
Geeignetes Material:
Butylkautschuk. (0,5 mm)
(Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 480 h)
Die einzusetzenden Handschuhe müssen den Spezifikationen der
EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich
daraus ergebenden Norm EN374 genügen.
Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Bei
beabsichtigter Wiederverwendung
Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet
aufbewahren .
Handschutz
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 6
von 12
Schutzkleidung. (flammhemmend)
Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit
Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist
ein Atemschutz nicht erforderlich .
Atemschutz ist erforderlich bei:
Unzureichender Belüftung.
Grenzwertüberschreitung
Geeignetes Atemschutzgerät: Umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133)
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen
Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel)
anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei
Konzentrationsüberschreitung muss
Isoliergerät benutzt werden!
Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den
Regeln für den Einsatz von
Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.
Atemschutz
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
orange-rot
flüssigAggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen
Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
charakteristischGeruch:
pH-Wert: 7-8
Zustandsänderungen
nicht bestimmtSchmelzpunkt:
Methanol: 64-65 °CSiedebeginn und Siedebereich:
Methanol: 12 °CFlammpunkt:
Weiterbrennbarkeit: Selbstunterhaltende Verbrennung
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung
explosionsfähiger/leichtentzündlicher
Gemische möglich.
Explosionsgefahren
Methanol: 6 Vol.-%Untere Explosionsgrenze:
Methanol: 36,5 Vol.-%Obere Explosionsgrenze:
Methanol: 445 °CZündtemperatur:
nicht bestimmtZersetzungstemperatur:
keine/keiner
Brandfördernde Eigenschaften
Methanol: 128 hPaDampfdruck:
(bei 20 °C)
Dampfdruck:
(bei 50 °C)
Methanol: 535 hPa
Dichte (bei 20 °C): Ethanol: 0,8 g/cm³
Wasserlöslichkeit: mischbar.
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
mischbar.
nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:
Dyn. Viskosität: nicht bestimmt
Kin. Viskosität: nicht bestimmt
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 7
von 12
Auslaufzeit: nicht bestimmt
Dampfdichte: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmtFestkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
@1002.B100142
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Aceton: Explosionsgefahr bei Kontakt mit: Wasserstoffperoxid.
Oxidationsmittel, stark. Bromtrifluorid.
Chloroform Difluordioxid. 2-Methyl-1,3-butadien(= Isopren).
Nitriersäure. Nitromethan. Nitrosylchlorid
(Katalysator). Nitrosylperchlorat. Peroxomonoschwefelsäure
Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung
schützen.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel. Starke Säure, Base.
10.5. Unverträgliche Materialien
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid
(CO2).
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
@1718.B017281
Akute Toxizität
Giftig bei Verschlucken.
Giftig bei Hautkontakt.
Giftig bei Einatmen.
ATEmix berechnet
ATE (oral) 109,9 mg/kg; ATE (dermal) 329,7 mg/kg; ATE (inhalativ
Dampf) 3,30 mg/l; ATE (inhalativ Aerosol)
0,549 mg/l
BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode
67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)
ATE 100
mg/kgoral
ATE 300
mg/kgdermal
inhalativ Dampf ATE 3 mg/l
inhalativ Aerosol ATE 0,5 mg/l
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Reiz- und Ätzwirkung
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 8
von 12
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Schädigt die Organe. (Methanol (vgl. Methylalkohol))
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
@1718.B017281
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode
Methanol (vgl. Methylalkohol)67-56-1
Akute Fischtoxizität 96 h ECHA DossierLC50 15400
mg/l
Lepomis macrochirus
Akute Algentoxizität 96 h ECHA DossierErC50 22000
mg/l
Pseudokirchnerella
subca
Akute
Crustaceatoxizität
48 h ECHA DossierEC50 18260
mg/l
Daphnia magna
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
CAS-Nr. Bezeichnung
QuelleWertMethode d
Bewertung
Methanol (vgl. Methylalkohol)67-56-1
other guideline 76% 20 ECHA Dossier
Das Produkt ist biologisch abbaubar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log PowBezeichnungCAS-Nr.
67-56-1 -0,7Methanol (vgl. Methylalkohol)
@1718.B017281
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien
gemäß REACH, Anhang XIII.
@1718.B017281
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten!
Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 9
von 12
zugelassenen Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und
restentleerte Verpackungen können einer
Wiederverwertung zugeführt werden.
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist
entsprechend EAKV branchen- und
prozessspezifisch durchzuführen.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß
EAKV/AVV:
Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt
160508 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT
SIND; Gase in
Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische
Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten;
gefährlicher Abfall
Abfallschlüssel - verbrauchtes Produkt
ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase
in
Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische
Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten;
gefährlicher Abfall
160508
Abfallschlüssel - ungereinigte Verpackung
VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN
UND
SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt
gesammelter kommunaler
Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher
Stoffe enthalten oder durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall
150110
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene
Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: UN 1230
METHANOL14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
314.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 3+6.1
Klassifizierungscode: FT1
Sondervorschriften: 279
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E2
Beförderungskategorie: 2
336Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode: D/E
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: UN 1230
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
METHANOL
14.3. Transportgefahrenklassen: 3
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 3+6.1
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 10
von 12
FT1Klassifizierungscode:
279 802Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E2
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: UN 1230
METHANOL14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: 3
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 3+6.1
279Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E2
EmS: F-E, S-D
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer: UN 1230
METHANOL14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
314.3. Transportgefahrenklassen:
II14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel: 3+6.1
Sondervorschriften: A104 A113
Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L
Y341Passenger LQ:
Freigestellte Menge: E2
352IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
1 LIATA-Maximale Menge - Passenger:
364IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
60 LIATA-Maximale Menge - Cargo:
14.5. Umweltgefahren
neinUMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Siehe Abschnitt 6-8
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht relevant
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und
Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 11
von 12
Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):
Eintrag 69: Methanol (vgl. Methylalkohol)
-
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Giemsa-Lösung
Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 12
von 12
fer (Regulations Concerning the International Transport of
Dangerous Goods by Rail )
SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act
SVHC: substance of very high concern
TRGS Technische Regeln fuerGefahrstoffe
TSCA: Toxic Substances Control Act
VOC: Volatile Organic Compounds
VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefaehrdender Stoffe
WGK: Wassergefaehrdungsklasse
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H301 Giftig bei Verschlucken.
H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder
Einatmen.
H311 Giftig bei Hautkontakt.
H331 Giftig bei Einatmen.
H370 Schädigt die Organe.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP): -
Einstufungsverfahren:
Gesundheitsgefahren: Berechnungsmethode.
Umweltgefahren: Berechnungsmethode.
Physikalische Gefahren: Auf Basis von Prüfdaten und / oder
berechnet und / oder geschätzt.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach
bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei
Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für
den sicheren Umgang mit dem in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung,
Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die
Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das
Produkt mit anderen Materialien vermengt,
vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung
unterzogen wird, können die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich
etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte
neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem
letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0
4.2.3 de DE DE epos Gefahrstoff-Manager® 2020-02-14
11418.xxxxx_D-de.pdf 2020-02-14 DE181898469 STOFF_ART Z undefined
2016-09-06 2016-09-06 1,0 GefKommBau_ProduktStammID Giemsa-Lösung
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung. Verwendung als
Laborreagenz. Das Produkt ist für Forschung, Analyse und
wissenschaftliche Ausbildung bestimmt. Manufacturer Hersteller DE
MORPHISTO GmbH Weismüllerstr. 45 60314 Frankfurt am Main GERMANY
Weismüllerstr. 45 60314 Frankfurt am Main GERMANY +49 (0) 69 / 400
3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64 [email protected]
http://www.morphisto.de Giftinformationszentrum Mainz, Tel:
+49(0)6131/19240 11418.xxxxx Flam. Liq. 2 225 Flüssigkeit und Dampf
leicht entzündbar. Acute Tox. 3 301 Giftig bei Verschlucken. Acute
Tox. 3 311 Giftig bei Hautkontakt. Acute Tox. 3 331 Giftig bei
Einatmen. STOT SE 1 370 Schädigt die Organe. GHS02 Flamme GHS06
Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS08 Gesundheitsgefahr DGR Gefahr
225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 301+311+331 Giftig bei
Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. 370 Schädigt die Organe.
210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie
anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. 235 Kühl halten. 260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
301+310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt
anrufen. 308+311 BEI Exposition oder falls betroffen:
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 403+233 An einem gut
belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Methanol; Methylalkohol Bei unzureichender Belüftung und/oder durch
Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische
möglich. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB
Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Glycerin 56-81-5 200-289-5 lt
65 60 % true true true false false true true 200 mg/m³ DFG, Y
Flüssig liquid 295 290 °C 0.01 hPa 20 °C 1.264 g/cm³ Water -1.76
Acute LD50 Oral 12600 mg/kg Ratte. Acute LD50 Dermal gt 21900 mg/kg
Ratte. Acute LC50 Inhalation(Vapour) 4 h gt 2.57 mg/l Ratte. ECHA
Acute 54000 mg/l LC50 96 h Oncorhynchus mykiss Methanol (vgl.
Methylalkohol) 67-56-1 603-001-00-X 200-659-6 01-2119433307-44
Flam. Liq. 2 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Acute
Tox. 3 331 Giftig bei Einatmen. Acute Tox. 3 311 Giftig bei
Hautkontakt. Acute Tox. 3 301 Giftig bei Verschlucken. STOT SE 1
370 Schädigt die Organe. lt 40 35 % true true true true false false
true Eintrag 69 200 ml/m³ 270 mg/m³ DFG, EU, H, Y Methanol 30 mg/l
U 1999-08-01 Professional Acute inhalation (local) 260 mg/m³
Professional Acute dermal (systemic) 40 mg/kg KG/d Professional
Acute inhalation (systemic) 260 mg/m³ Professional Long-term
inhalation (local) 260 mg/m³ Professional Long-term dermal
(systemic) 40 mg/kg KG/d Professional Long-term inhalation
(systemic) 260 mg/m³ Aquatic, freshwater 20.8 mg/l Aquatic, marine
water 2.08 mg/l Aquatic, intermittent release 1540 mg/l Sediment,
freshwater 77 mg/kg Sediment, marine water 7.7 mg/kg Sewage
treatment plant (STP) 100 mg/l Soil 3.18 mg/kg Flüssig liquid 64.7
°C 6 Vol.-% 50 Vol.-% 129 hPa 20 °C 0.79 g/cm³ Water -0.7 Acute
15400 mg/l LC50 96 h Lepomis macrochirus ECHA Dossier Acute 18260
mg/l EC50 48 h Daphnia magna ECHA Dossier Acute 22000 mg/l ERC50 96
h Pseudokirchnerella subca ECHA Dossier Leicht biologisch abbaubar
(nach OECD-Kriterien). 76 % other guideline ECHA Dossier Das
Produkt ist biologisch abbaubar. 20 d Giemsa's Färbemittel
51811-82-6 257-438-2 Eye Irrit. 2 319 Verursacht schwere
Augenreizung. lt 1 % true true false false false false false Das
Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59 (REACH). Bei Unfall oder
Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung
oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Beschmutzte, getränkte
Kleidung sofort ausziehen. Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
@1501.B015819 Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten. Gegebenenfalls Sauerstoffbeatmung. Keine
direkte Atemspende durch den Ersthelfer. Sofort Arzt hinzuziehen.
Bei Lungenreizung: Erstbehandlung mit Corticoid-Spray, z.B.
Auxiloson-, Pulmicort-Dosieraerosol. (Auxiloson und Pulmicort sind
registrierte Warenzeichen.) Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen. Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Sofort Arzt
hinzuziehen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter ausspülen. Augenarzt aufsuchen. Mund gründlich mit Wasser
ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen
(Verdünnungseffekt). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca. 100
ml ca. 40%igen Ethylalkohol (Ethanol) trinken lassen (Dosis für
Erwachsene). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca. 100 ml ca.
40%igen Ethylalkohol (Ethanol) trinken lassen (Dosis für
Erwachsene). Niemals einer bewusstlosen Person oder bei
auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Sofort Arzt
hinzuziehen. siehe Kapitel 2 und 11. Elementarhilfe,
Dekontamination, symptomatische Behandlung. Kohlendioxid (CO2).
Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.
Wasservollstrahl. @1501.B015511 Konzentrierte Dämpfe sind schwerer
als Luft. Rückzündung auf große Entfernung möglich. Im Brandfall
können entstehen: Kohlenmonoxid , Kohlendioxid (CO2). Im Brandfall:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Explosions-
und Brandgase nicht einatmen. Zum Schutz von Personen und zur
Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in
die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Wegen
Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Den
betroffenen Bereich belüften. Alle Zündquellen entfernen. Personen
in Sicherheit bringen. @1501.B150087 Kontakt mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden. @1501.B015718 Persönliche Schutzausrüstung
tragen (siehe Abschnitt 8). Einen Pressluftatmer immer dann
verwenden, wenn die Möglichkeit eines unkontrollierten Austretens
besteht, das Ausmaß der Exposition nicht bekannt ist oder in
Situationen, unter denen luftfilternde Atemschutzgeräte keinen
ausreichenden Schutz bieten. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu
vermeiden. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch
Eindämmen oder Ölsperren). Kanalisation abdecken. Bei Gasaustritt
oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige
Behörden benachrichtigen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand,
Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der
Umweltvorschriften gründlich reinigen. Sichere Handhabung: siehe
Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13 Für ausreichende Belüftung und
punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Abzug
verwenden (Labor). Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere
Anweisungen einholen. Persönliche Schutzausrüstung ( Siehe
Abschnitt 8. ) Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Im Dampfraum
geschlossener Systeme können sich brennbare Dämpfe ansammeln.
@1501.B015511 Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. @1501.B015718
Schutz- und Hygienemaßnahmen: Siehe Abschnitt 8. Nur im
Originalbehälter aufbewahren/lagern. Unter Verschluss aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut
gelüfteten Ort aufbewahren. Ausreichende Lagerraumbelüftung
sicherstellen. Sicherstellen, dass Leckagen aufgefangen werden
können (z.B. Auffangwannen oder Auffangflächen). Nicht zusammen
lagern mit: Gas. Explosivstoffe . Entzündbare feste Stoffe .
Selbstentzündliche (pyrophore) flüssige und feste Stoffe .
Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische . Stoffe und Gemische,
die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln .
Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe . Entzündend
(oxidierend) wirkende feste Stoffe . Ammoniumnitrat und
ammoniumnitrathaltige Zubereitungen . Selbstzersetzliche Stoffe und
Gemische . Organische Peroxide . Nicht brennbare giftige Stoffe.
Radioaktive Stoffe . Ansteckungsgefährliche Stoffe . Die Verpackung
trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und
Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Empfohlene
Lagerungstemperatur: 15-25 °C Schützen gegen: Frost.
UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze. Feuchtigkeit Siehe Abschnitt 1.
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen
Punkten sorgen. Abzug verwenden (Labor). Bei sachgemäßer Verwendung
und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht
erforderlich. Atemschutz ist erforderlich bei: Unzureichender
Belüftung. Grenzwertüberschreitung Geeignetes Atemschutzgerät:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN
133) Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen
Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen,
die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei
Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden! Die
Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln
für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.
Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166 Stulpenhandschuhe aus
Gummi. Geeignetes Material: Butylkautschuk. (0,5 mm) (
Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 480 h) Die
einzusetzenden Handschuhe müssen den Spezifikationen der
EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374
genügen. Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen.
Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen
reinigen und gut durchlüftet aufbewahren. Schutzkleidung. (
flammhemmend ) Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit
Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt. Behälter nach
Produktentnahme immer dicht verschliessen. Bei der Arbeit nicht
essen, trinken, rauchen. Vorbeugender Hautschutz durch
Hautschutzsalbe. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Vor der Handhabung des Produkts eine Hautschutzcreme auftragen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. flüssig
liquid orange - rot charakteristisch 8 7 nicht bestimmt Methanol :
64-65 Methanol : 12 Methanol : 6 Methanol : 36,5 Methanol : 128 20
°C Methanol : 535 50 °C nicht bestimmt Ethanol : 0,8 20 °C nicht
bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt Dynamic nicht bestimmt
Kinematic nicht bestimmt Flow time Bei unzureichender Belüftung
und/oder durch Gebrauch Bildung
explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich.
keine/keiner mischbar. nicht bestimmt Es liegen keine Informationen
vor. @1002.B100142 Aceton : Explosionsgefahr bei Kontakt mit:
Wasserstoffperoxid. Oxidationsmittel, stark. Bromtrifluorid.
Chloroform Difluordioxid. 2-Methyl-1,3-butadien(= Isopren).
Nitriersäure. Nitromethan. Nitrosylchlorid (Katalysator).
Nitrosylperchlorat. Peroxomonoschwefelsäure Vor Hitze schützen.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen
fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische
Aufladungen treffen. Oxidationsmittel. Starke Säure , Base. Im
Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid , Kohlendioxid (CO2).
Giftig bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei
Einatmen. ATEmix Oral 109.9 mg/kg ATEmix Dermal 329.7 mg/kg ATEmix
Inhalation(Vapour) 3.3 mg/l ATEmix Inhalation(Dust/Mist) 0.549 mg/l
@1718.B017281 Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der
verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schädigt die Organe. (Methanol (vgl. Methylalkohol)) Aufgrund der
verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt. @1718.B017281 @1718.B017281 Die Stoffe im Gemisch erfüllen
nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
@1718.B017281 Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu
beachten! Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen
Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und restentleerte
Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Die
Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist
entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß
EAKV/AVV: Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu
behandeln. 16 05 08 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS
AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien;
gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen
bestehen oder solche enthalten; gefährlicher Abfall true 16 05 08
ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in
Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische
Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche
enthalten; gefährlicher Abfall true 15 01 10 VERPACKUNGSABFALL,
AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG
(A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter
kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände
gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind; gefährlicher Abfall true true 1230 1230 1230
METHANOL METHANOL METHANOL METHANOL 3 FT1 3 3 II II II Siehe
Abschnitt 6-8 false nicht relevant 3+6.1 3+6.1 3+6.1 D/E 1 L 2 336
279 802 F-E, S-D 1 L Eintrag 69: Methanol (vgl. Methylalkohol) Das
Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG)
Nr. 1272/2008 [CLP]. REACH 1907/2006 Anhang XVII, Nr. (Gemisch): 3
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22
JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende
Mütter beachten (§§ 11 und 12 MuSchG). Leichtentzündliche
Flüssigkeiten 7b lt 80 % 5.2.5 Organische Stoffe, angegeben als
Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³ 2
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 LGK 3 false
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden
nicht durchgeführt. 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
301 Giftig bei Verschlucken. 301+311+331 Giftig bei Verschlucken,
Hautkontakt oder Einatmen. 311 Giftig bei Hautkontakt. 331 Giftig
bei Einatmen. 370 Schädigt die Organe. Flam. Liq. 2 225 Flüssigkeit
und Dampf leicht entzündbar. Acute Tox. 3 301 Giftig bei
Verschlucken. Acute Tox. 3 311 Giftig bei Hautkontakt. Acute Tox. 3
331 Giftig bei Einatmen. STOT SE 1 370 Schädigt die Organe.
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP): -
Einstufungsverfahren : Gesundheitsgefahren: Berechnungsmethode.
Umweltgefahren: Berechnungsmethode. Physikalische Gefahren: Auf
Basis von Prüfdaten und / oder berechnet und / oder geschätzt . Die
Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem
Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen
sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in
diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung,
Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind
nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit
anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder
einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas
anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material
übertragen werden. ADR: Accord européen sur le transport des
marchandises dangereuses par Route CAS Chemical Abstracts Service
DNEL: Derived No Effect Level IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR
RESEARCH ON CANCER IMDG: International Maritime Code for Dangerous
Goods IATA: International Air Transport Association IATA-DGR:
Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport
Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization
ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil
Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of
Classification and Labelling of Chemicals GefStoffV:
Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
LOAEL: Lowest observed adverse effect level LOAEC: Lowest observed
adverse effect concentration LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent NOAEL: No observed adverse effect
level NOAEC: No observed adverse effect level NTP: National
Toxicology Program N/A: not applicable OSHA: Occupational Safety
and Health Administration PNEC: predicted no effect concentration
PBT: Persistent bioaccumulative toxic RID: Règlement international
concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de
fer (Regulations Concerning the International Transport of
Dangerous Goods by Rail ) SARA: Superfund Amendments and
Reauthorization Act SVHC: substance of very high concern TRGS
Technische Regeln fuerGefahrstoffe TSCA: Toxic Substances Control
Act VOC: Volatile Organic Compounds VwVwS: Verwaltungsvorschrift
wassergefaehrdender Stoffe WGK: Wassergefaehrdungsklasse 1,0 Rev.
1.0; 06.09.2016, Neuerstellung 2016-09-06