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Mönning & Georg Rechtsanwälte 1 9. Düsseldorfer Insolvenztage 2007 am 13. und 14. Juni 2007 im Industrieclub e.V. Düsseldorf Qualitätskriterien von Verwaltern.
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Mönning & GeorgRechtsanwälte
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9. Düsseldorfer Insolvenztage 2007
am 13. und 14. Juni 2007im Industrieclub e.V. Düsseldorf
Qualitätskriterien von Verwaltern
Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning
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Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen
Jahr 2004 40.000 Unternehmensinsolvenzen
Jahr 2006 31.300 Unternehmensinsolvenzen
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Entwicklung der Verwalterzahlen
1990 200 Konkursverwalter
2007 1.900 Insolvenzverwalter
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Die Qualitätsdiskussion ist Folge der zunächst befürchteten und eingetretenen Verwalterschwemme in Verbindung mit rückläufigen Verfahrenszahlen und einer Verlagerung von Zuständigkeiten in andere EU-Staaten bei unverändert ungeregelten Zugangskriterien zum Amt des Insolvenzverwalters
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Qualität und Qualifikation, Begriffsbestimmung
1. Qualitätsgrundsätze- Qualität im Unternehmen und damit
auch in der Kanzlei des Insolvenzverwalters wird durch die Führung bestimmt
- Maßstab für Qualität ist das Unternehmensziel der ständigen Verbesserung
- messbare Qualitätsziele müssen festgelegt werden
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2. Qualitätskriterien
- Merkmale, die die Qualität einer Dienstleistung kennzeichnen, leiten sich unmittelbar aus den gesetzlich definierten Verfahrenszielen ab (§ 1 InsO)
- je nach Verfahrensziel können Qualitätskriterien voneinander abweichen
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3.Qualitätsmanagement
- umfaßt alle Maßnahmen zur Beschreibung, Installation und Weiterentwicklung der einzelnen Funktionsbereiche in einem Unternehmen
- Führungsaufgabe des Insolvenzverwalters
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4. Qualitätssicherung
- Verfahren, daß die Überprüfung definierter Qualitätskriterien sichert
- Qualitätshandbücher, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
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5. Insolvenzabwicklung und Qualitätsmanagement
- nicht von den Verfahrenszielen abzukoppeln
- Qualitätsmanagement muß gewährleisten, daß die Verfahrensziele bestmöglich erfüllt werden
- Ergebnisse müssen für Beteiligte transparent und nachvollziehbar sein
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6. Qualifikation
- Anforderungsprofil des Verwalters wird bestimmt durch fachliche, soziale und persönliche Merkmale
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Qualität für wen?
1. Kundenorientierung im Insolvenzverfahren
- oberster Grundsatz im Qualitätsmanagement
- Ermittlung und Bewertung von Kundenanforderungen gehören in den Mittelpunkt von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
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2. Der Gläubiger als Kunde?
- Befriedigungsinteresse der Gläubiger als Zielvorgabe
- Maßstäbe der ökonomischen Effizienzjurisprudenz
- Marktkonformität der Insolvenzabwicklung
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- Beeinträchtigung der Umsetzung durch divergierende Interessen der Gläubiger und Präjudizierung der Entscheidungen sowie den Zeitfaktor
- Rechtsstellung der Gläubiger bestimmt die Interessenlage
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3. Erhaltungsinteresse des Schuldners
- Erhaltungsinteresse als legitimes Verfahrensziel bei redlichem Schuldner
- Schuldner als nicht unerheblicher Multiplikator für den erfolgreich abwickelnden Insolvenzverwalter
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4. Arbeitsplatzerhaltung: Die Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen
- Sicherung von Arbeitsplätzen kein Verfahrensziel
- nur mittelbar das Ergebnis einer erfolgreichen übertragenden Sanierung oder Reorganisation
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- Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen als Baustein im Gesamtsystem von Qualitätskriterien- und von Qualitätsmanagement-Grundsätzen
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5. Das Ordnungsinteresse des Staates
- Insolvenzabwicklung erfüllt eine wichtige Ordnungsfunktion
- Öffentliche Finanzhilfen als wesentlicher Baustein zur Sicherung der übertragenden Sanierung und Reorganisation
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6. Die Insolvenzgerichte als Auftraggeber?
- Austauschverhältnis zwischen dem Insolvenzgericht als Auftraggeber und dem Insolvenzverwalter als Leistungserbringer nur im Eröffnungsverfahren
- Kundennutzen aus Sicht des Insolvenzrichters
- Sicherung des Marktzuganges durch die (persönliche) Beziehung zwischen Insolvenzverwaltern und Richterinnen und Richtern der Insolvenzgerichte
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Qualifikationsmerkmale des Verwalters und Qualitätskriterien der Insolvenzabwicklung
1. Vorbemerkung
- Wandel in der Beurteilung der Ziele und Möglichkeiten des Qualitätsmanagements im Insolvenzverfahren
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- Ausrichtung der Insolvenzabwicklung an den Prinzipien der ökonomischen Effizienzjurisprudenz
- beginnende Vorverlagerung der Einflußnahme auf die Auswahlentscheidung
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2. Qualifikationsmerkmale
2.1. Fachliche Qualifikationen
- beruflicher Werdegang und der Nachweis theoretischer und praktischer Befähigung an erster Stelle der Beurteilung- Berufserfahrung als wesentlicher Faktor
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2.2. Persönliche Qualifikationen, Soft Skills
- menschliche Eigenschaften und Fähigkeiten- Soft Skills als Teilaspekte sozialer
Kompetenz- Soft Skills entziehen sich dem moralisch-
ethischen Werturteil
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3. Qualitätskriterien der Insolvenzabwicklung
- Unabhängigkeit des Verwalters- Objektivität
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3.1. Ausrichtung des Qualitäts- managements
- Kriterium der Kundenorientierung fehlt bei Insolvenzabwicklung unter gesetzlichen Bedingungen
- ziel- und ergebnisorientierte Ausrichtung
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3.2. Ziel- und ergebnisorientierte Qualitätskriterien
3.2.1. Sicherstellung der Verfahrens- eröffnung
- Qualität von Verfahrensabwick- lung mißt sich auch an Eröffnungs-
quoten
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3.2.2. Verfahrensdauer
- Insolvenzverfahren sind in möglichst kurzer Zeit abzuwickeln
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3.2.3. Vollabwicklung
- Die vollständige Abwicklung des Schuldnervermögens ist wesentliche Aufgabe der Insolvenzabwicklung.
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3.2.4. Erfassung und Bewertung
- Ergebnis eines Verfahrens und die Abwicklungsleistung wird durch die positive oder negative Abweichung des Ist-Ergebnisses dokumentiert
- Vermögensübersicht als Regierungserklärung des Verwalters
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3.2.5. Bestmögliche Verwertung
- Art und Weise der Verwertung ist Sache des Insolvenzverwalters
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3.2.6. Fortführung
- Fortführung ist geboten, soweit Überschüsse erwirtschaftet oder über eine Ausproduktion die Begrenzung von Masseverbindlichkeiten gesichert werden kann
- Fortführungen und/oder Stilllegungen sind betriebswirtschaftlich plausibel und nachvollziehbar zu planen
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3.2.7. Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Standards
- Ergebnis des Verfahrens bestimmen in entscheidendem Maße die sozialverträglichen und zugleich ökonomisch effizienten Betriebsänderungen
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- überdurchschnittliche arbeits- und sozialrechtliche Kenntnisse, Verhandlungsgeschick und Stehvermögen gehören zum Handwerkszeug des Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter
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3.2.8. Deregulative Abwicklung
- Insolvenzplan als Sanierungsinstrument, welches in erster Linie auf Initiative des Insolvenzverwalters zum Einsatz kommt
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3.2.9. Ökonomische Effizienz
- Abwicklungsmaßnahmen stehen auf Basis einer Kosten/Nutzen-Analyse auf dem Prüfstand
- ökonomischer Einsatz von Massemitteln zur Zielerreichung
- nachhaltige Verfolgung offener Forderungen und Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche
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3.2.10. Transparenz
- wesentliches Merkmal der Qualität von Insolvenzabwicklung
- Art und Weise der Vermittlung ist Sache des Verwalters
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4. Scheinkriterien
- make or buy
Der Verwalter entscheidet in eigener Verantwortung, ob er Leistungen selbst erbringt oder zukauftEntscheidung ist ausschließlich ergebnisbezogen zu beurteilen, aber Kernkompetenz des Verwalters
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Regionalprinzip
Ortsnähe und Ortskenntnis als qualitative Kriterien sind im Zeitalter moderner Kommunikationstechniken und globaler Strukturen überholt
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Büroorganisation/EDV
Strukturen müssen geeignet sein, die Anforderungen an das Qualitätsmanagement zu erfüllen – stellen aber keine Garantie für den Erfolg dar
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Vertrauen
Kriterium des Vertrauens ist ambivalent und hängt von der Persönlichkeit des Vertrauenden ab
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Belastung
Belastung ist im Regelfall nicht prüfbar und hängt im wesentlichen von nicht messbaren Soft Skills ab. Anhand von Fallzahlen und Modellrechnungen kann die Belastung jedenfalls nicht festgemacht werden
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Fazit
- Ein ergebnis- und zielorientiertes Qualitätsmanagement ist zwingend. Dabei muß Qualität einzelfallbezogen beurteilt werden. Die Anforderungen differieren von Fall zu Fall.
- Qualität allein löst aber nicht das Auswahlproblem.
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9. Düsseldorfer Insolvenztage 2007
am 13. und 14. Juni 2007im Industrieclub e.V. Düsseldorf