14.03.2018 1 MFA 2018 ▪ Hilfestellung durch die BBK ▪ Infos zur Vorbereitung für den Antragsteller Präsentation zum Download auf der BBK-Homepage (www.noe.lko.at/sanktpoelten) MFA 2018 – grafischer online Antrag im Internet → kein Papierantrag! Möglichkeiten der Antragstellung ? selbständig über eAMA (www.eama.at) durch Antragsteller mit BNr. und PIN-Code oder Handysignatur mit Hilfe BBK als Dienstleister für die elektronische Beantragung Digitalisierung, Eingabe und Beantragung im Auftrag des Antragstellers BBK = EDV-Erfasser für Antragsteller !!! kostenfrei bis 20 Digitalisierungen (zB Schlagbildungen) Voraussetzungen: definierte Vorbereitung durch Antragsteller zugeteilten Abgabetermin strikt einhalten → Antragstellung auf Basis der Vorbereitungen durch Landwirt !!! 2
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MFA 2018 Hilfestellung durch die BBK Infos zur Vorbereitung für … 14.03.2018 3 MFA 2018 – Unterlagen für die Vorbereitung! von BBK: BBK BBK-Rundschreiben Nr. 2 Termin für Hilfestellung
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Transcript
14.03.2018
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MFA 2018
▪ Hilfestellung durch die BBK
▪ Infos zur Vorbereitung für den Antragsteller
Präsentation zum Download auf der BBK-Homepage
(www.noe.lko.at/sanktpoelten)
MFA 2018 –grafischer online Antrag im Internet → kein Papierantrag!
Möglichkeiten der Antragstellung ?
� selbständig über eAMA (www.eama.at) durch Antragsteller� mit BNr. und PIN-Code oder Handysignatur
� mit Hilfe BBK als Dienstleister für die elektronisc he Beantragung� Digitalisierung, Eingabe und Beantragung im Auftrag des Antragstellers
� BBK = EDV-Erfasser für Antragsteller !!!
� kostenfrei bis 20 Digitalisierungen (zB Schlagbildungen)� Voraussetzungen:
� definierte Vorbereitung durch Antragsteller� zugeteilten Abgabetermin strikt einhalten
→ Antragstellung auf Basis der Vorbereitungen durch Landwirt !!!
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14.03.2018
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MFA 2018 –Voraussetzungen für Hilfeleistung durch BBK:
� Durchführung folgender Vorbereitungen
� Bearbeiten/Ausfüllen des von der AMA zugesandten Papier-Hilfsantrages(Versand 2. März, nur Arbeitsunterlage!)
� bei neuen Schlagbildungen oder Herausnahmen von Feldstücksteilen aus der landw. Nutzung → Skizze mit genauen Längen/-Breitenangaben anfer-tigen und bei betreffendem Feldstück in die Feldstücksliste »Siehe Skizze« eintragen
� schriftliche Eintragung aller fehlenden Nutzungsbezeichnungen und Codes (Greening, ÖPUL) in die Feldstücksliste
� Einhaltung des zugeteilten Termins in der BBK (Verschiebungen nur in dringendsten Fällen → Warteliste für freiwerdenden Termin!)
� Termin in BBK muss vom Antragsteller (= Bewirtschafter) wahrgenommenwerden (Ausnahme: bereits vorhandene AMA-Vollmacht)
MFA 2018 -Unterlagen für die Vorbereitung
� Überprüfung und Ausfüllen der Formulare
� Stammdaten
� Beihilfen (Direktzahlung, AZ) ankreuzen
� Feldstücksliste
� vollständige, aktuelle Feldstücke/Schläge/LSE
� wenn notwendig: Streichen, Ergänzen in FS-Liste + Skizzen bei neuer
Schlagbildung (z.B. in Hofkarte), …
� Eintrag der Nutzungen/Kulturen + Codes (wenn notwendig)
von Greening-Auflagen auf Ackerflächen (=Anbaudiversifizierung, ÖVF) sind befreit:� Biobetriebe � Obst-, Weinbaubetriebe � Betriebe mit mehr als 75 % Dauergrünland und/oder Ackerfutterflächen
an der lw. Fläche � Betriebe mit mehr als 75 % Ackerfeldfutter, Leguminosen und/oder
Brachen an der Ackerfläche� Betriebe mit weniger als 10 ha Acker
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Greening ab 2018 –ökologische Vorrangflächen - Anrechnung
� beihilfefähige Fläche zur Nutzung von ZA – kein ÖPUL
� Mindestbewirtschaftung� Begrünung während der Vegetationsperiode erforderlich
(Selbstbegrünung möglich)
� jährliche Pflege maßnahme zur Hintanhaltung von Verbuschung, Verwaldung oder Verödung(Ausnahme: anderslautende naturschutzrechtliche Vorgaben)
keine festgelegten Aussaat- und Umbruchstermine!
Folie 15
GREENING ab 2018:Mischungen N-bindender Kulturen mit anderen Kulture n
� Kleegras als ÖVF� Definition lt. „Leitlinie Ackerstatuserhalt
und Dauergrünlandwerdung“� mind. 60 % Klee
� weitere zulässige Mischungen� Ackerbohnen-Getreidegemenge� Erbsen-Getreidegemenge� Wicken-GetreidegemengeGetreideanteil muss in jedem Vegetations-stadium untergeordnet sein!
� Großteil (~ 99,9 %) der Landwirte � 2 x NEIN� Einzelfälle mit „JA“
� entweder Betreiber oder Beteiligung + Angabe des Unternehmens
X
X
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Aktiver Betriebsinhaber – Grundvoraussetzung zur Erlangung von Ausgleichszahlungen
� aktiver Betriebsinhaber = jede natürliche oder juristische Person bzw. Vereinigung mit landwirtschaftlicher Tätigkeit (~ 99,9 % Antragsteller )
� nicht aktiv = Betreiber von Flughäfen, Wasserwerken, dauerhaften Sport-
/Freizeitflächen (insb. Golfplatz, Camping, Schilift, Reithalle mit befestigter
Tribüne), Eisenbahnen, Erbringer von Immobiliendienstleistungen
� oder landwirtschaftliche Betriebe mit gesellschafts rechtlicher Verbindung zu derartigen Unternehmen/Tätigkeiten� gesellschaftsrechtliche Verbindung = Beteiligung mit Entscheidungsbefugnis
� nur Einzelfälle
� können trotzdem aktiv sein, wenn < 1.250 € DIZA oder mind. 19 ha
beihilfefähige Fläche oder Nachweis über lw. Zweck
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Angaben MFA 2018 – DirektzahlungenJunglandwirte – Top Up
1 2 3 4 5 6 7
GLÜCKSPILZ MAX UND HERTA
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�
Glückspilz Max�
Ausfüllanleitung MFA 2018 - Kurzversion
JLW
�
�
Direktzahlungen (Zahlungsansprüche) beantragen!
Junglandwirte → top-up nicht vergessen!
autom. Einbeziehung, wenn DZ 2015 max. € 1250,-!Empfehlung Aussstieg, da DZ bis 2019 steigen kann!
wenn mind. 2 ha LN im benachteiligten Gebiet� Überprüfung der Daten zur Erschwernis (zB Angaben
zur Wegerhaltung) und wenn nicht richtig, dann korrigieren!
Keine ganzjährige Haltung RGVE: Ankreuzen � wenn keine ganzjährige Tierhaltung (=
Vorbereitung/Ausfüllen der Feldstücksliste → Nutzungen und Codierungen bei Ackerflächen ergänzen!
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GLÜCKSPILZ GUSTAV 1 2 3 4 5 6 7
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G
KÖRNERMAIS
KÖRNERMAIS
KÖRNERMAIS
WINTERWEICHWEIZEN
WINTERWEICHWEIZEN
WINTERWEICHWEIZEN
WINTERWEICHWEIZEN
SOJABOHNEN
GRÜNBRACHE
WINTERRAPS
KLEE
KÖRNERMAIS
WINTERWEICHWEIZEN
ZUCKERRÜBEN
ZUCKERRÜBEN
WINTERWEICHWEIZEN
Fst 1 nicht mehr bewirtschaftet � Streichung
Siehe SkizzeSCHLAGTEILUNG
Vermerk »Siehe Skizze« bei Schlagteilungen und
Feldstücksänderungen, Skizze anfertigen und beilegen!
OVFPV
OVFPV
Änderung der Feldstücksgrenze
Siehe Skizze
20 BERG 1,44 G 1 EINMÄHDIGE WIESE 1,44
BNR 1234567; Fst-Nr. 13 ODER KG u. Gstk. Nr.FW
neue Feldstücke ergänzen!
Vorbereitung/Ausfüllen der Feldstücksliste → Nutzungen und Codierungen bei Ackerflächen ergänzen!
GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7
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KÖRNERMAIS
KÖRNERMAIS
KÖRNERMAIS
GRÜNBRACHE
WINTERGERSTE
KÖRNERMAIS
KÖRNERMAIS
WINTERWEICHWEIZEN
STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL
OVFPV
HANF, FELINA 32
WINTERWEICHWEIZEN Var 3-Greening
1234567 KÖRNERMAIS
DIGI
OVFPV BIENENTRACHTBRACHE
WINTERWEICHWEIZEN
SONSTIGE ACKERFLÄCHE
SOJABOHNEN
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DIGI
K20
OVFPV
NEU:� Faktor 1,5 (1 ha = 1,5 ha ÖVF)� Mind. 4 insektenblütige Kulturen in der Mischung� Anbau bis 15. 5.� Brachedauer bis 31.8.� kein Pflanzenschutzeinsatz ab 1.1.
NEUE ÖVF-Kultur : Elefantengras (Miscanthus)� Faktor: 0,7 (1 ha = 0,7 ha ÖVF)� kein Mineraldünger� kein Pflanzenschutz
� Ausnahme: im Jahr der Anlage oder bei Neuaustrieb nach Nutzung
� Beantragung: „Elefantengras“ + OVFPV
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Feldstücksliste – Nutzungen und Codierungen der Grünlandfeldstücke sind vorgedruckt!
1 2 3 4 5 6 7 GLÜCKSPILZ GUSTAV
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1234567
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1234567
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9876543
5
Siehe Skizze
Fst 1 nicht mehr bewirtschaftet � Streichung
Feldstückaußengrenze = Bewirtschaftung in Natur änd ert sich� Ergänzung – Vermerk »Siehe Skizze«� Skizze beilegen (oder Veränderung in Hofkarte einzeichnen)
DIV
DIV WF
Beispiel: Skizze auf A4 Papierblatt
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18m24m GrünbracheOVF
FS 3, Auacker
Wintergerste
Soja + OVFPV
Max Muster, Betr.-Nr. 1234567
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Gefährdete Nutztierrassen
bei Rindern: keine Beantragung der Tiere im MFA notwendig=> deshalb keine Vordruckliste
Vordruckformular an Betriebe, wenn 2017 Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine(auch Reservetiere beantragen)
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� mindestens 1 förderbares Tier/Jahr!!
�Die Haltung darf während der Förderperiode nicht aufgegeben werden –> Rückzahlung
� Bei Pferden, Schafen, Ziegen oder Schweinen:
� Meldung innerhalb von 10 Werktagen ab Abgang bzw. Zugang während der Haltefrist an die AMA
UBB bzw. Bio: BiodiversitätsflächenBio: Bodengesundungsflächen
Verpflichtungen
UBB-BiodiversitätsflächenFlächenausmaß
� ab 2 ha A + gemähter G-Fläche: � 5 % von Acker + gemähter G-Fläche� Acker: Summe aller Ackerfeldstücke
� gemähtes G: einmähdige Wiese, Streuwiese, Mähwiese/-weide 2 oder mehr
Nutzungen
� ab 15 ha Acker : � 5 % jedenfalls am Acker
� Berechnung in 2 Schritten:� 1. gesamte DIV Fläche
� 5% von Summe A + gemähtem Grünland� 2. Acker DIV Fläche
� 5% von Summe A
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! Sicherheitspölster anlegen (+ 10 %)
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UBB-Biodiversitätsflächen am Grünland früheste Mähtermine
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� einmähdige Wiese – früheste Mahd 1. Juni
� Mähwiese /-weide mit 2 oder mehr Nutzungen
� erste Mahd frühestens bei bisheriger 2. Mahd frühestens am 1.6. jedenfalls am 1.7.
� zweite Nutzung darf Weide sein
2. Mahd bisher
1. Mahd als Biodiv.fläche
Mitte Mai ab 1. Juni
Mitte Juni ab Mitte Juni
Mitte Juli ab 1. Juli
UBB-Biodiversitätsflächen am Grünlandweitere Bestimmungen
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� WF-Flächen mit Schnittzeitpunktverzögerung gelten(= Codes GL01-GL32 und GN01-GN02 möglich)
� Fläche bis 2020 auf gleichem Standort belassen
� Reduktion auf Mindestmaß (5% von gemähtem G + Sicherheits-polster) jährlich möglich – auch ohne Flächenverlust
� kein flächiger Pflanzenschutz�Punktbekämpfung erlaubt
� keine Düngung vor erster Mahd�Düngung nach der ersten Mahd bis zum Verbotszeitraum
(= bis 29. November) erlaubt (AP Nitrat)
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� mind. 4 insektenblütige Mischungspartner bis 15. Mai des ersten Jahres anzulegen� keine Größenvorgabe� Sonderregelung „Altbrachen“
� frühester Umbruch: 15. September des zweiten Jahres� Ausnahme Flächenverlust – Anteil über 5 % kann auch schon nach dem
ersten Jahr umgebrochen werden.
� mind. 1 x, max. 2 x jährlich Häckseln oder Mahd und Abtransport� auf 50 % frühestens am 1. August
� betrieblich, nicht schlagbezogen� auf anderer Hälfte keine zeitliche Beschränkung
� Beweidung, Drusch sind nicht erlaubt
Biodiversitätsflächen am AckerAnlage, Umbruch, Pflege
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Bio-Bodengesundungsflächen Einbindung in Fruchtfolge
� = „Grünbrache BG “� mindestens 2 x auf gleicher Fläche im MFA� frühester Umbruch 15. August des 2. Jahres � maximal 3 x auf gleicher Fläche� dann Einbindung in Fruchtfolge
� verpflichtender Umbruch� Anbau einer eindeutig neu anzubauenden Ackerkultur
BG seit 2015 auf gleicher Fläche⇒ Handlungsbedarf im MFA 2018
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BIOBodengesundung zu DIV
� wenn Bodengesundung keine Altbrache� Umbruch (vollflächig!) frühestens nach 2. Jahr � Anlage einer genutzten DIV - Fläche gemäß Bestimmungen�„Klee DIV“ oder „sonstiges Feldfutter DIV“ �„Grünbrache DIV“ nicht zulässig
� wenn Bodengesundung Altbrache � Umbruch auf mind. 15% bei mind. 0,20 ha� � „Grünbrache DIV“ oder „sonstiges Feldfutter DIV“
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Altbrache ist, wenn seit 2014 Stilllegung
Details und Beispiele:
siehe AAL 102 / 2016
Mulch-/Direktsaat (inkl. Strip-Till)
erosionsgefährdete Kultur nach Variante 4, 5 oder 6
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Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till) (1)
� wann ist/war MZ-Beantragung im Herbstantrag notwendig?� Varianten 4, 5 oder 6 beantragt� UND erosionsgefährdete Kultur folgt im MFA 2018
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wenn beides zutrifft:
MZ Codierung auf allen Schlägen mit geplanten erosionsgefährdeten Kulturen notwendig!
� Beispiel:FS mit Var 4, 5 oder 6 Nachfolgekultur MZ-verpflichten d?
Nr. 3 Körnermais ja
Nr. 7 Körnermais ja
Nr. 9 Sommergerste nein
Nr. 17 Zuckerrübe ja
Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till) (2)
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Anbau Variante 4, 5, 6 (nicht zwingend!)
JA NEIN
NEIN� keine MZ-Codierung
notwendig0 € / ha
60 € / ha
keine MZ Codierung möglich und notwendig
erosionsgefährdete Kultur(en) im nächsten MFA ?
JA� MZ-Codierung auf
allen Flächen mit erosionsgefährdeten
Kulturen verpflichtend0 € / ha
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Weidemaßnahme, Stallmaßnahme
Dokumentation, Abmeldung von Tieren, händische Ergänzungen
Weidemaßnahme
� Mindestens 2 RGVE/Betrieb
� Mindestens 120 Weidetage (vom 1. April bis 15. Nov.)
Tiere, die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, müssen abgemeldet werden zB:� männliche Rinder bzw. Mastschweine auf Vollspalten gehalten� männliche Rinder werden angebunden� Zuchtstiere� geforderte Flächenmaße können nicht eingehalten werden
(Buchtengröße, befestigte Flächen, … )� Mastschweine: in einzelnen Buchten kann nicht ausreichend
Beschäftigungsmaterial in Form von Raufutter (Heu, Stroh) zu Verfügung gestellt werden
Die Fördervoraussetzungen müssen am Betrieb vom 1. Jänner bis 31. Dezember eingehalten werden.
Verbote:� Entfernung, Zerstörung der LSE� Rodung von Gehölzen, Ausgraben von Wurzelstöcken� Abbrennen von Böschungen und Gehölzbeständen� Aufschüttungen, Abgrabungen, Nivellierungen� sonstige Maßnahmen, die zur Verringerung der LSE-Fläche führen� Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
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Ausnahme : Naturschutzbehörde genehmigt Vorhaben vor Durchführung => Bei Veränderungswunsch Antrag bei Naturschutzabteilung stellen
Erlaubte Veränderungen ohne Genehmigung :� Querung von Hecken durch Wirtschaftswege� Pflegemaßnahmen (Zurückschneiden, auf Stock setzen)
MFA – Infoveranstaltung 2017
Erhaltungspflicht Bäume
� Baum > 2 m Kronendurchmesser ist erhaltungspflichtig
(bei 5m Abstand zu anderen LSE)
� Egal, ob Einzelbaum beantragt wird oder nicht !!!
� Achtung: regelmäßig neue Luftbilder –> Abgleich durch AMA
� Beantragte Bäume müssen bis 31.12. in der Natur vorhanden seinWenn ersatzlose Entfernung zwischen MFA und 31.12., dann ist eine Korrektur des MFA erforderlich!
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MFA – Infoveranstaltung 2017
Entfernungstoleranz bei Einzelbäumen
Zulässige Veränderungen bis Ende 2020 ohne Genehmigung:
� Ersatzlose Entfernungen : „1 Baum pro angefangener 10 Bäume“ �1 bis 10 Bäume am Betrieb: 1 ersatzlos entfernbar�11 bis 20 Bäume am Betrieb: 2 ersatzlos entfernbar , …
� Basis für Toleranzberechnung ist die Anzahl der korrekt beantragten Einzelbäume im MFA des ersten Teilnahmejahres� Aktuellste Feldstücksliste oder Hilfssummenblatt MFA mit
Berücksichtigung von negativ beurteilten Bäumen durch AMA (letzte ÖPUL-Mitteilung des ersten Teilnahmejahres!)
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MFA – Infoveranstaltung 2017
Entfernungstoleranz bei Einzelbäumen
� Toleranz ändert sich nicht bei Flächenzu- oder Abgängen (Basis bleibt MFA des ersten Teilnahmejahres)� Erhaltungspflicht beachten!
� Toleranz ändert sich nicht bei Änderung von Bäumen auf HECKE
� Empfehlung: „Buch führen“ über Einzelbäume (für Nachvollziehbarkeit, Sachverhaltserhebung, Toleranzberechnung)
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HLN entbindet von LSE-Erhaltungspflicht
� HLN = Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung � Verbauung (Stall, Silo, Straße, Auslauf, Reitplatz, Parkplätze…),� Erhaltungspflicht von LSE erlischt
� vorübergehende Inanspruchnahme von LN für Bautätigkeiten� Lagerung von Baumaterial, Aushub, unbefestigte Zufahrt,…� Erhaltungspflicht von LSE ist gegeben
�Ersatzpflanzungen oder Abklärung mit Naturschutzbehörde
� Achtung: Erhaltungspflicht erlischt nur auf bebauter Fläche!
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Ziel: Berücksichtigung von LSE bei Baumaßnahmen
Ersatzbäume
Kriterien und Hinweise, Meldung
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MFA – Infoveranstaltung 2017
Ersatzbäume – Kriterien (1)
� Kronendurchmesser unter 2 Meter� zum Zeitpunkt der Meldung RAA!!
⇒ am Luftbild eindeutig unter 2 Meter (seit Aufnahme ist BB gewachsen!)
� Lage am Feldstück� nicht im angrenzenden Wald
� zwischen Wald und Baum muss entweder LN sein oder zumindest Weg,
Straße (= Abgrenzung)
� nicht auf Hutweiden, Almen
� auf anderem FS nur mit Genehmigung der Naturschutzabteilung
� nicht auf flächigem LSE (Rain, Böschung)
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MFA – Infoveranstaltung 2017
Erfahrungen mit Ersatzbäumen
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MFA – Infoveranstaltung 2017
Ersatzbäume – Kriterien (2)
� Abstand zu anderen LSE mindestens 5 Meter
� Fläche in Verfügungsgewalt� gegeben bei Eigenflächen� gegeben bei Pachtflächen� nicht gegeben auf öffentlichen Flächen
� z.B. Straßenböschungen
� andere Baumart erlaubt� Hinweis: Erhaltung Charakter von Streuobstwiesen
� Streuobstbaum anderer Art erlaubt
� Ist Ersatzpflanzung nicht erfolgreich -> neuer Ersatzbaum!
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MFA – Infoveranstaltung 2017
Foto als Nachweis für Ersatzbäume
� „Passbild“ mit Größennachweis < 2 Meter
� „Gruppenbild“, auf dem die Position in der Natur nachvollziehbar ist� inkl. Nachweis über 5m Abstand zu anderem LSE (z.B. mit Zollstock)
� „Entfernter“ Baum darf auf Foto nicht ersichtlich sein
� Foto muss ausgedruckt mitgebracht werden
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MFA – Infoveranstaltung 201783
Ersatzbäume >2m
1
Fotos für Ersatzbaum –Gruppenbild und Passbild
MFA – Infoveranstaltung 2017
Negative Beurteilung RAA - Vorgehensweise
� Telefonische Kontaktaufnahme mit der BBK
Durchsicht und Besprechung weiterer Möglichkeiten
� Antrag auf Neubeurteilung (in der BBK!)
� Löschen des negativen Baumes (schriftliche Beauftragung der BBK möglich –kein persönliches Erscheinen nötig)
� Antrag auf Neubeurteilung in der BBK
Bessere Nachweise (Fotos)
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Einzelbaum oder Hecke ?
Abgrenzung punktförmige zu flächigen Landschaftselementen
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MFA – Infoveranstaltung 2017
Einzelbaum – Abgrenzung zu flächigen LSE„flächig toppt punktförmig“
� Kriterium: „BB muss am FS oder maximal 5 Meter außerhalb stehen“
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unter Baum findet Nutzung statt ?(= Mahd oder Beweidung)
ja nein
BB �
flächiges LSE in Natur gegeben ?
nein
BB�
ja
kein BB
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Beispiele für falsche Beantragung -Handlungsbedarf
wer ändert auf flächiges Konsequenzen
AMA-Luftbildwartungab Änderung weniger LSE-Prämie
Landwirt im MFA 2018
VOK ev. LSE-Abweichung => Invekos-Sanktion bei LSE-Prämie
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BB außerhalb von FS beantragt⇒ keine Mahd => keine LNUND Kriterien für Hecke erfüllt⇒ ab MFA 2018 Hecke beantragen
(in Vorjahren belassen)⇒ RAA von BB auf Hecke
AMA ändert auf Hecke bei:� Luftbildwartung� VOK� RAA
Dauerweide oder Hutweide ?
Keine LSE-Abgeltung auf Hutweiden!
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2 Beispiele Hutweide, Gangln
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Foto Luftbild
MFA – Infoveranstaltung 2017
Dauerweide oder Hutweide ?
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eindeutig wie Hutweide aussehende Fläche als Dauerweide beantragt und damit viele BB; wenn VOK Hutweide feststellt, werden viele BB aberkannt => große Abweichung!!
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Dauerweide zu Hutweide im MFA 2018Konsequenzen
� Hutweiden , Definition� minderertragsfähig, eher extensiv beweidet, in der Regel ohne Pflege
� KEINE maschinelle Futtergewinnung/Pflege wegen Bodenbeschaffen-
� Unterschied bei WF (Prämie geringer) und LSE (keine Prämie)
� weniger Punkte für Hangneigung (50 % der Fläche)
� Auszahlung zu 100 %
MFA – Infoveranstaltung 2017
Ausweitung der landw . Nutzfläche im MFA -Vorgehensweise
� Rodung� Rekultivierung� Neuaufnahme LN (bisher nicht beantragte Fläche)
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� Mitzubringen :Rodungsbewilligung, Genehmigung der Naturschutzabteilung+ Foto
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ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtung
ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtung
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� alle Kursteilnehmer erhalten (neuerlich) eine Teilnahmebestätigung� für Veranstaltungen von 1.1.2015 – 28.2.2018� per Mail, bei MFA-Abgabe 2018 oder postalisch an Teilnehmer� wenn noch Stunden fehlen: Kurse heuer absolvieren
�Tipp: online-Kurse
�jeweils nur für der LK-bekannte Veranstaltungen
14.03.2018
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Weiterbildung mit online-Kursenhttps://noe.lfi.at/
� UBB-Biodiversitätsflächen , was soll ich anbauen(1 h UBB/Bio, 20 €)
� standortangepasste Grünland-bewirtschaftung(2 h UBB/Bio, 25 €)
� Mein Bodenwissen – wir gehen dem Boden auf den Grund (2 h UBB/Bio/GW, 25 €)
� ab September: Stickstoff im Ackerbau (ev. 2 h UBB/Bio/GW, 25 €)
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Infoblätter pro Kurs:
- siehe Ende Handout- In BBK auflegen, an Interessierte aushändigen
Novelle Aktionsprogramm Nitrat 2018,Beanstandungen bei VOK bzgl. Nitrat
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Novelle AP Nitrat
� Mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten� Langer und langwieriger Weg bis zur Novelle� Flächendeckende Anwendung bisheriger Maßnahmen (=österreichweit) werden weiterhin als geeignet angesehen und daher grundsätzlich weitgehend fortgeschrieben� Neu: verstärkte Aktionen in niederschlagsarmen Gebieten mit erhöhten Nitratkonzentrationen im Grundwasser und in Gebieten mit einem hohen Belastungsrisiko
Verbotszeiträume (rot=neu)
Gleichstellung Verbotszeitraum Dauergrünland und gesamtes Feldfutter inklusive
Verkürzung (30. Nov bis 15. Feb statt 30. Nov bis 28. Feb)
Übrige LN, flüssige Wirtschaftsdünger und N-Mineraldünger:
15.Okt bis 15.Feb
bei Dauergrünland und wenn Folge- oder Zwischenfrucht bis 15. Okt angebaut:
Bei allen Kulturen unter Vlies oder Folie ist N-Düngung ab 1. Feb zulässig sowie bei
Sommerdurum, Sommergerste, Wintergerste, Raps
14.03.2018
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Förderung der Strohrotte
Eine Förderung der (Getreide-, Mais-)Strohrotte durch leichtlösliche N-Gaben ist im AP-Nitrat nicht mehr vorgesehen:
„Ausbringung von N-Düngemitteln (ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, Klärschlamm entwässert) darf nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen“
Bedeutet für Güllegaben im Herbst:Egal ob nach Getreide- oder Maisernte: für herbstliche Güllegaben ist noch im Erntejahr der Anbau einer Folgefrucht oder Zwischenfrucht erforderlich. Förderung der Strohrotte alleine stellt keinen N-Düngebedarf mehr dar
Düngung in Hanglagen mit angrenzendem Oberflächengewässer
Bei Ausbringung von N-Düngemitteln auf einem Schlag mit mehr als 10% Hangneigung zu einem Oberflächengewässer hin ist zumindest eine abschwemmungshemmende Maßnahme zu Ergreifen nicht nur bei Anbau von Mais, Rübe oder Erdäpfel, sondern ab 2018 auch bei weiteren Kulturen mit langsamer Jugendentwicklung:Hirse, Sojabohne, Sonnenblume
Abschwemmungshemmende Maßnahmen wie bisher:Querstreifeneinsaat, Quergräben, Schlagteilung, Bestockung über den Winter, erosionshemmendes Anbauverfahren
Zusätzlich (unverändert) nicht vergessen: Gabenteilung für N-Gaben größer 100 kg Nff/ha (außer Festmist und Kompost)
14.03.2018
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Was ist eine Hanglage >10% ?
20 m10%
Maßnahmen nicht zwingend
Maßnahmen zwingend
Entscheidend ist die Hangneigung innerhalb der ersten 20 Meter ab Oberflächengewässer
Gabenteilung (N-Gaben > 100 kg N ff/ha)
Allgemein:N-Gaben in Form von Nitrat-N, Ammonium-N, Harnstoff-N größer 100 kg Nff/ha sind zu teilen
Ausgenommen:� Düngung zu Mais und Gemüse
bei zumindest mittelschweren Böden (Tongehalt ab 15%)
� Düngung mit stabilisierten Düngern
In Hanglagen:N-Gaben größer 100 kg Nff/ha sind zu teilen
Ausgenommen:� Festmist� Kompost
14.03.2018
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Feldmieten
Feldmieten = Zwischenlagerung von Festmist auf gewachsenem BodenNeu:� Zwischenlagerung bis 5 Tagen stellt keine Feldmiete i.S. AP Nitrat dar
(Anm: zur Erleichterung von Wirtschaftsdüngertransfer von Tierhalter zu Nichttierhalter)
� Zur höchstzulässigen Lagerdauer von 12 Monaten bei Pferdemist werden auch Festmiste von Schafe, Ziegen, Lamas und Alpacasgezählt
Unverändert:Vorlagerung, Räumung nach spätestens 8 (12) Monaten, mindestens 25 Meter von Oberflächengewässer entfernt, seit 1 Jahr an dieser Stelle keine Feldmiete war, kein staunasser Boden, maximale Feldmietengröße: N-Gehalt in Feldmiete übersteigt nicht den N-Bedarf der angrenzenden Flächen
Anmerkung zu Feldmieten
Die wesentlichen Bestimmungen bezüglich Feldmieten sind auch leicht vor Ort kontrollierbar und gelten seit 2003:
� Jährlicher Standortwechsel� Nicht direkt neben dem Bach, See, Teich (mind. 25 Meter Entfernung)� Räumung inkl. landw. Verwertung innerhalb 8 (12) Monate� Maximalgröße: N in Feldmiete ≤ N-Bedarf der angrenzenden Flächen
Dennoch stellen Feldmieten bei Vor-Ort-Kontrollen h insichtlich „Nitrat“ noch immer den häufigsten Beanstandungsgrund dar
Am häufigsten betroffen: Pferdehalter
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Anpassung einiger N-Obergrenzen an SGD7
Bei einigen Ackerkulturen (Erdäpfel, Zuckerrübe, Weizen) änderten sich die Ertragslagen [t/ha] und auch die dazugehörigen N-Obergrenzen [kg Njahreswirksam/ha] in den „Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 7. Auflage.“ Diese Änderungen wurden im AP-Nitrat 2018 übernommen
ZB Zuckerrübe
N-Obergrenzen, Ertragslagen
N-Obergrenzen stellen keine generellen N-Düngeempfehlungen dar
N-Obergrenzen im AP-Nitrat = N-Empfehlungen nach SGD inkl. aller möglichen Zuschläge = maximale N-Gaben = Obergrenzen in kg Njw/ha
Für Teilnehmer an „Vorbeugenden Grundwasserschutz“ keine Änderungen für Flächen im Projektgebiet, N-Obergrenzen gemäß ÖPUL
Ertragslageneinstufung:Die Ertragslage ist anhand der tatsächlich erzielten Erträge im Durchschnitt der letzten Jahre einzustufen.Bei Anwendung hoher Ertragslagen (v.a. hoch2 und hoch3) sollten Nachweise für VOK bereitstehen (zB Körnermais „hoch3“: >13 t/ha)
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Aufzeichnungen für N-Düngung
Betriebsbezogene N-Bilanzierung ab 2018:
� Nicht erforderlich für Almen und Gemeinschaftsweiden� Nicht für Betriebe kleiner 15 ha LN, wenn weniger als 2 ha Gemüsebau� NEU: Nicht für Betriebe mit mehr als 90% Dauergrünland oder
Feldfutter an der LN
Für das Jahr 2017 sind betriebsbezogene N-Bilanzen noch nach den Regelungen des AP-Nitrat 2012 maßgeblich, da neue Verordnung erst ab 1. Jänner 2018 gültig
Anmerkung:LN jeweils ohne Einrechnung von Almen und GemeinschaftsweidenFlächen, bei denen durch bautechnische Maßnahmen das Grundwasser nicht in den Nährstoffkreislauf eingebunden ist (Glashäuser, Folientunnel…..) sind keine LN im Sinne des AP-Nitrat
Häufigste Beanstandungen bei VOK hinsichtlich Nitrat
� Güllegruben: Dichtheitsattest ab Errichtung 1.1.2005 erforderlich. Oft nicht auffindbar
� Wissen über Mindestlagerkapazität fehlt. � LK-Düngerrechner, Tabellenblatt Tiere. Mindestlagerkapazität wird automatisch mitberechnet
� Feldmieten immer an der gleichen Stelle. Fehlende befestigte Festmistlagerstätten. V.a. Pferdehalter
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Verstärkte Aktionen in Nitrat-Risiko-Gebieten
Erstmals werden für Betriebe in bestimmten Gebieten zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben.Die Gebietsausweisung auf Ebene der Katastralgemeinden betrifft Teile der südlichen Steiermark, des Lafnitztales, des Nordburgenlandes, des Wiener Beckens, des Marchfeldes und des Weinviertels sowie der Traun-Enns-Platte. Betriebssitz ist entscheidend
Diese „verstärkten Aktionen“ betreffen:1. N-Bilanzen (betriebsbezogen) bereits ab 5 ha2. Schlagaufzeichnungen bezüglich N-Düngung für Ackerflächen3. Unter bestimmten Voraussetzungen mehr Güllelagerraum als für 6-
Monatsanfall4. Dokumentation Feldmieten
Gebietskulisse „Verstärkte Aktionen“
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Vorort-Kontrollen
häufige Beanstandungen bzw. Auffälligkeiten
CC – Pflanzenschutz Erfahrungen aus Kontrollen
� mangelhafte Aufzeichnungen� unvollständig, nicht aktuell
� tagaktuell/zeitnah und genau Führen (Vorlage verwend en)� bei Auslagerung PS: Aufzeichnung am Betrieb notwendi g
Aufzeichnungs- und Meldevorlagenbetriebsindividuell im eama!
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Naturschutz WFVorort-Kontrollen - Erfahrungen
� Größtes Problem bei WF-Schlägen am Grünland !� Antragsteller kann Lage des Schlages nicht zeigen� Lage laut Antragsteller entspricht nicht der digitalisierten� Antragsteller kennt Auflagen nicht !!