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Markenrecht September 2016 – Roman A. Rauter Gliederung auf Grundlage von Wiebe (Hrsg), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in der Lehrveranstaltung (Repetitorium) und enthält verkürzte Inhalte, die im Rahmen der Lehrveranstaltung erläutert und ergänzt werden.
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Markenrecht - Institut für Unternehmensrecht · PDF file–Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) –Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ)....

Mar 06, 2018

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Page 1: Markenrecht - Institut für Unternehmensrecht · PDF file–Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) –Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) Unionspriorität

Markenrecht

September 2016 – Roman A. Rauter

Gliederung auf Grundlage von Wiebe (Hrsg), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht

Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in der Lehrveranstaltung (Repetitorium) und enthält

verkürzte Inhalte, die im Rahmen der Lehrveranstaltung erläutert und ergänzt werden.

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Einleitung

• Rechtsquellen ua:– Markenschutzgesetz (MSchG) – Durch Verweis: Patentgesetz– Patentamtsgebührengesetz (und -Verordnung)– Patentamtsverordnung 2006– Marken-Richtlinie 89/104/EWG – Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV)– Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen

Eigentums (PVÜ) Unionspriorität – Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des

geistigen Eigentums (TRIPS) – Madrider Markenabkommen (MMA)– Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von

Waren und Dienstleistungen für Marken

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Marke

• Begriff

– § 1 MSchG

– Marken können alle Zeichen sein, die sich grafisch darstellen lassen (dh 2D) und geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

– Unternehmen ist nicht erforderlich; Nichtbenutzung kann jedoch zur Löschung führen (§ 33a MSchG)

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Marke

• Funktionen

– Herkunftsfunktion

– Qualitätsfunktion (Garantie-, Vertrauensfunktion)

– Kommunikations- und Werbefunktion

– auch: Unterscheidungs-/Kennzeichungsfunktionsowie Investitionsfunktion

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Marke

• Markenarten (Auswahl)

– Wortmarke (uU auch kurze Sätze) / Bildmarke (zBauch „Wortmarken“ unter Verwendung fremder Alphabete) / Wort-Bild-Marken

– Buchstabenmarke / Ziffernmarke

– Formmarke (3D) Produktformmarken, Verpackungsformmarken (s aber § 4 Abs 1 Z 6)

– Klangmarke (zB „Almdudler-Ruf“) / Geruchsmarke (?) / Farbmarke (zB „Milka-Lila“)

– Sammelmarke / sonstige Marken

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Eintragung des Markenrechts

• Eintragungsprinzip: § 2 MSchG

• Registrierung: §§ 16 ff MSchG, PAV

– Online-Anmeldung nunmehr möglich

• Gebühren: PAG

• Österreichischer Markenanzeiger

• Entstehen des Markenrechts mit dem Tag der Eintragung (§ 19 MSchG)

• Schutzdauer 10 Jahre (Verlängerungsmöglichkeit)

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Eintragung des Markenrechts

• Gesetzmäßigkeitsprüfung – Prüfung (§ 20 MSchG) ggf Mitteilung an Anmelder– Eintragungshindernisse taxativ in § 4 MSchG– absolute Eintragungshindernisse

(Allgemeininteressen)• Zeichen mit amtlichen Charakter • fehlende Markenfähigkeit • bestimmte Formmarken (durch die Ware selbst bedingt / für

technische Wirkung erforderlich / der Ware einen wesentlichen Wert verleihend)

• Ordnungs- und Sittenwidrigkeit ( dem Wandel unterworfen)

• Irreführung (Grundsatz der ungünstigsten Auslegung)• geographische Angaben bei Wein/Spirituosen

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Eintragung des Markenrechts

– relative Eintragungshindernisse (§ 4 MSchG)

• fehlende Unterscheidungskraft (konkret für beantragte Waren und Dienstleistungen)

• bloß beschreibende Zeichen (zB „Mozart“ für Liköre)

• Gattungsbezeichnungen (zB „Spielefest“ für Veranstaltung von Spieleabenden)

können bei Verkehrsgeltung überwunden werden (Bekanntheits-, Kennzeichnungs-, Zuordnungsgrad) Hinweis im Markenregister auf Eintragung wegen

Verkehrsgeltungsnachweises

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Eintragung des Markenrechts

• Ähnlichkeitsprüfung – Ist die Marke prioritätsälteren Marken ähnlich /

gleich?

– Ähnlichkeit kein Eintragungshindernis

– In der Praxis Ähnlichkeitsrecherche vor Gesetzmäßigkeitsprüfung• Ähnlichkeitsprotokoll für Anmelder (Streitvermeidung)

• Keine Verständigung der Inhaber älterer Marken (anders Gemeinschaftsmarke) ggf Kollisionsprüfung (§ 22)

– uU Beantragung der Registrierung ohne vorgeschaltete Zusendung eines Ähnlichkeitsprotokolls („Sofortregistrierung“)

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Inhalt des Markenrechts (1)

• Ausschließlichkeitsrechte: § 10 Abs 1 MSchG

– Verbot an Dritte, die Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr zu benutzen („Markeneingriffe“)

– Benutzung: § 10a MSchG

– Doppelidentität: gleiches Zeichen für gleiche Waren / Dienstleistungen (insb Produktpiraterie)

– Verwechslungsgefahr erforderlich bei ähnlichen Zeichen und / oder ähnlichen Waren / Dienstleistungen

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Inhalt des Markenrechts (2)

• Schutz der bekannten Marke (§ 10 Abs 2 MSchG) – bei „bekannten“ Marken nicht bloß Schutz

hinsichtlich eingetragener Waren und / oder Dienstleistungen

– bekannte Marke: qualitative und quantitative Kriterien (bewegliches System)

– Ausnutzung der Wertschätzung (sittenwidrige Rufausbeutung)

– Beeinträchtigung der Wertschätzung

– Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft

– Ausnutzung der Unterscheidungskraft

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Inhalt des Markenrechts (3)

• Freie Benutzungshandlungen (§ 10 Abs 3 MSchG)

– Name, Anschrift

– Angaben über Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, geographische Herkunft …

– Hinweis auf Bestimmung einer Ware/Dienstleistung

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Inhalt des Markenrechts (4)

• Erschöpfungsgrundsatz (§ 10b MSchG)

– Grundsatz der gemeinschaftsweiten Erschöpfung

– Inverkehrbringen unter der Marke im EWR mit Zustimmung des Markeninhabers

– Keine Erschöpfung bei berechtigten Gründen (zBbei nachträglicher Verschlechterung der Waren)

– ermöglicht grds Parallelimporte im EWR

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Löschung des Markenrechts (1)

• § 29 MSchG: Löschungsgründe • Antrag des Inhabers (Verzicht) • Ablauf der Schutzdauer • Erlöschen aus anderen Gründen • Widerspruch (rk Entscheidung) • rk Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung

• Widerspruchsverfahren – nachgeschaltetes Verfahren: 3 Monate ab Veröffentlichung

im Markenanzeiger – Berufung auf ältere registrierte/angemeldete Marken

(durch den Berechtigten) – Priorität: relevant ist der Tag der ordnungsgemäßen

Anmeldung (§ 23 MSchG) – Geltendmachung der relativen Löschungsgründe Identität

oder Verwechselbarkeit (§ 30 Abs 1 MSchG)

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Löschung des Markenrechts (2)

• Löschungsverfahren (§§ 30 ff MSchG) – Löschungsantrag bei Nichtigkeitsabteilung (PA)

• Relative Löschungsgründe (§§ 30-32 MSchG)

• Absolute Löschungsgründe (§§ 33 ff MSchG) – Löschungsantrag durch jede Person möglich

– § 33a: Nichtbenutzung für 5 Jahre

– § 33b: Rückbildung zu einem Freizeichen

– § 33c: Irreführung

– § 34: Bösgläubigkeit

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Übertragung des Markenrechts

• Grds frei übertragbar (nicht nur mit dem Unternehmen gemeinsam: „Leerübertragung“)

• § 11 MSchG: Bei Unternehmensübergang geht auch Markenrecht grds über (kraft Gesetzes)

• Umschreibung der Marke auf den neuen Inhaber: § 28 Abs 1 MSchG (Antrag + Urkunde), deklarativ

• Lizenzen: § 14 MSchG gewährt Recht/Erlaubnis zur Verwendung der Marke (Markeninhaber bleibt der Lizenzgeber) – ausschließliche Lizenz Lizenznehmer erhält

(Abwehr-)Rechte gegenüber Dritten

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Gemeinschaftsmarke

• Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) – §§ 69-69d MSchG

• von nationalen Marken unabhängig • in gesamter EU gültig • Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für

Geistiges Eigentum (EUIPO; Sitz: Alicante) • Erwerb durch Eintragung (Art 6 GMV) • Eintragungshindernisse

– absolute (Art 7) von Amts wegen geprüft (auch relevant, wenn nur in einem Teil der EU)

– relative (Art 8) bei Widerspruch relevant

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Weitere Kennzeichenrechte

• Firma

• Firmenschlagwort

• Name (§ 43 ABGB)

• Unternehmenskennzeichen (§ 9 UWG)

– Geschäftsbezeichnungen

– Ausstattung

– Geschäftsabzeichen

– Titel (§ 9 UWG)