Latente Steuern WS 13-14.ppt [Kompatibilit tsmodus] · PDF file– nach IAS 2 dürfen nur fertigungsbezogene Verwaltungskosten aktiviert werden Bewertung der Pensionsverpflichtungen
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
1
Anwendung der IFRS auf ausgewählte FallbeispieleLatente Steuern
WS 2013/2014WP/StB Prof. Dr. Bernd Stibi
2
Agenda
Bedeutung des Themas
Ziel der Bilanzierung latenter Steuern
Regelungen der IFRS
Fallstudien zur Bilanzierung Latenter Steuern
Beispiele aus Geschäftsberichten
ED/2009/2 Income Tax
EFRAG DP „Improving the Financial Reporting of Income Tax
Latente Steuern sind durch den DRS 18 und dieNeufassung durch das BilMoG nun auch in HGB-Abschlüssen präsent.In IFRS-Abschlüssen steigen die Latenten Steuern umein VielfachesUrsachen für diesen Befund:
Keine Maßgeblichkeit oder umgekehrte MaßgeblichkeitKeine WahlrechteWeitergehender konzeptioneller AnsatzBerücksichtigung von Verlustvorträgen
Ausweis des Steueraufwandes im KonzernabschlussLaufende Steuerzahlungen (Current Taxes)Latente Steuern (Deferred Taxes)
Berechnung der Steuerlast erfolgt über Einzelabschlüs-se und/oder eigenständige steuerliche Bilanzierungsre-gelungenDiverse Unterschiede bei Ansatz und Bewertungzwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Re-gelungenErgebnis vor Steuern im KA entspricht nicht dem steuer-lichen Ergebnis
Mit der Bilanzierung latenter Steuern sollen die künf-tigen Steuerentlastungen und Steuerbelastungenaufgrund in der laufenden Periode erfasster Sachver-halte dargestellt werdenAusweis eines (möglichst) periodengerechten Ergeb-nissesHandelsrechtliches Ergebnis ist „Grundlage“ der Be-rechnung des Steueraufwandes
SIC-21 „Income Taxes – Recovery of Revalued Non-Depreciable Assets“SIC-25 „Income Taxes – Changes in the Tax Status of anEnterprise or its Shareholders“
„Folgeänderung“ von IAS 12 im Rahmen derÜberarbeitung von IFRS 3 (BC II).Weitere Änderungen möglich (zurzeit ist der IAS 12aber nicht auf der aktuellen Projektagenda)
Konzeptionelle Grundlagen und wesentliche Begriffe
Timing Differences : Unterschiede zwischen dem han-delsrechtlichen und steuerrechtlichen Ergebnis , die sichin späteren Perioden umkehren (GuV-orientiert)� Konzeption des HGB vor Reform durch das
BilMoG
Temporary Differences : Unterschiede zwischen demhandelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz vonassets und liabilities, die sich in späteren Periodenumkehren (Bilanz-orientiert)� Konzeption in IAS 12, FAS 109 (DRS 18; HGB
Konzeptionelle Grundlagen und wesentliche Begriffe
Reichweite der Temporary differences:timing differencesquasi-permanente DifferenzenDifferenzen im Ansatz aus (zunächst) erfolgsneutralenMaßnahmen (im Konzernabschluss)
Permanente Differenzen gleichen sich in späterenPerioden nicht aus. Sie zählen daher nicht zu denTemporary differences
Konzeptionelle Grundlagen und wesentliche Begriffe
Quasi-permanente Differenzen: Differenzen, die sichinfolge unternehmerischer Disposition umkehren (DRS18.9)Beispiele für quasi-permanente Differenzen:
BeteiligungsabschreibungenAbschreibungen von Grund und Boden
Begriff der quasi-permanenten Differenzen wird in IAS 12nicht verwendet, da er lediglich bei Anwendung des (inDeutschland bisher üblichen) Timing-Konzeptes notwen-dig ist
Konzeptionelle Grundlagen und wesentliche Begriffe
Beispiele für permanente Differenzen:Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen
Nicht abzugsfähige AufwendungenSteuerfreie EinnahmenGewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen
Unterschiedliche BilanzansätzeForderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen etc., die mitsteuerfreien Erträgen oder nicht abzugsfähigen Aufwendungenin Zusammenhang stehen
Allgemeine Ursachen für latente Steuern im Konzern-abschluss
Differenzen zwischen Jahresabschluss (HB I) und SteuerbilanzAnpassung an konzerneinheitliche Ansatz- und Bewertungs-methoden, Währungsumrechnung (HB II)Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen (Kapitalkon-solidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniselimi-nierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung)
Sowohl IAS 12 „Income Taxes“ als auch FAS 109„Accounting for Income Taxes“ verwenden im Bereichder Abgrenzung der latenten Steuern das „Temporary-Konzept “ (IAS 12.5/15 ff. / FAS 109.10 ff.)
Es ist zu unterscheiden zwischen (IAS 12.5 / FAS 109.13):
Taxable Temporary Differences (führen bei Umkehrung zusteuerpflichtigen Beträgen/Erträgen)Deductible Temporary Differences (führen bei Umkehrung zusteuerlich abzugsfähigen Beträgen/Aufwand)
Deductible Temporary Differences führen zum Ansatz von Tax Assets(IAS 12.24 / FAS 109.15)� “Anspruch” auf künftige Steuerminderung bzw. Steuererstattung
Taxable Teporary Differences führen zum Ansatz einer Tax Liability(IAS 12.15 / FAS 109.15)� “Verpflichtung” zu künftig höheren Steuerzahlungen
Quasi-permanente Differenzen werden bei der Berechnung latenterSteuern nicht ausgeschlossen
Es ist zu beachten, dass die Konzeption der Abgrenzung latenterSteuern auch im Rahmen der Aufdeckung stiller Reserven und Lastenbei der Kapitalkonsolidierung zu latenten Steuerposten führt(IAS 12.19 / FAS 109.30)
Latente Steuerposten werden auf alle in der Erst-konsolidierung identifizierten Fair Value Adjustmentsgebildet
Steuerliche Verlustvorträge der Tochter- und Mutter-gesellschaft werden hinsichtlich ihrer Werthaltigkeitneu beurteilt; in der Erstkonsolidierung werden jedochnur die Verlustvorträge des TU berücksichtigt (IAS12.67; Änderung durch BC II hinsichtlich spätererErfassung in IAS 12.68)
Latente Steuern nur auf echte Differenzen (z.B. Forderungsabschreibungen, Disagio, Rückstellungen). Keine latenten Steuern auf unechte Differenzen (Fehlbuchungen, zeitliche Buchungsunterschiede)
Zwischenergebniseliminierung:
HGB: Steuerabgrenzung nur auf timing differences (abnutzbares AV, UV)
DRS / HGB n.F., IFRS, US-GAAP:Steuerabgrenzung auch im nicht-abnutzbaren AV
Goodwill aus der Konsolidierung (Goodwill ist Residualgröße)
Permanente Differenzen
Differenzen aus Geschäftsvorfällen, die nicht aus einem Unternehmenszusammenschluss stammen und weder das IFRS- noch das Steuer-Ergebnis beeinflusst haben (Beispiel: staatliche Zuwendungen, die die AfA-Bemes-sungsgrundlage nicht kürzen)
Bestimmte Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen
Am Abschlussstichtag Überprüfung des Buchwerts einer aktiven latenten Steuer auf Werthaltigkeit
Außerplanmäßige Abschreibungen, wenn es nicht wahrscheinlich („probable“) ist, dass künftig ausreichender steuerpflichtiger Gewinn anfallen wird, um das „asset“ nutzen zu können
Erfassung von Bewertungsunterschieden in „Neube-wertungsrücklage“ bzw. „other comprehensive income“führt zu Ansatz latenter Steuern, sobald eine temporäreDifferenz zwischen Konzernbilanz und SteuerbilanzentstehtLatente Steuer ist erfolgsneutral zu erfassenAnsonsten sind die latenten Steuern erfolgswirksam zubuchen
Gemäß IAS 12.81c ist eine Überleitungsrechnung (effective taxrate-reconciliation) im Anhang anzugeben
Aufgabe der Überleitungsrechnung ist es, das Verhältnis vonSteueraufwand und IFRS-Ergebnis deutlich zu machen durch:
eine numerische Überleitungsrechnung zwischen dem tat-sächlichen Steueraufwand bzw. -ertrag und dem Produkt ausIFRS-Ergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz ( applicabletax rate) und/oder
eine numerische Überleitungsrechnung zwischen dem durch-schnittlichen tatsächlichen Steuersatz und dem anzuwende ndenSteuersatz, wobei sich der durchschnittliche effektive Ste uersatzals Quotient aus Steueraufwand und IFRS-Ergebnis ergibt.
In beiden Fällen ist die Berechnungsgrundlage des anzuwen-denden Steuersatzes offen zu legen.
Die Bewertung latenter Steuern ist davon abhängig, ob der Buchwert eines Vermögens durch Nutzung oder Veräußerung realisiert wird. Die Abgrenzung ist teils schwierig und unterliegt subjektiven Einflüssen.
Der Entwurf führt die wiederlegbare Annahme ein, dass der Buchwert grundsätzlich durch Veräußerung realisiert wird, sofern dem Unternehmen keine eindeutigen Hinweise für eine andere Realisierung vorliegen.
Der Entwurf gilt für Investment property, das zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, sowie für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die gem. Neubewertungsmodell bewertet werden.
EFRAG DP „Improving the Financial Reporting of Income Tax“
Veröffentlichung des DP „Improving the Financial Reporting of Income Tax“ durch das EFRAG zur Verbesserung der finanziellen Berichterstattung von Ertragssteuern im Dezember 2011.
Ziel:Entscheidung über punktuelle Überarbeitung des IAS 12 oder einen vollständigen Konzeptionswechsel bei der Bilanzierung von Ertragssteuern.
Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen dabei die Bedürfnisse der Abschlussadressaten.
Das DP kann abgerufen werden unter: http://www.efrag.org/files/ProjectDocuments/Proactive%20-%20Income%20Taxes/120127_Income_tax_DP_final.pdf (Abruf: 09.10.2012)
EFRAG DP „Improving the Financial Reporting of Income Tax“
Bei den punktuellen Korrekturen konzentriert sich das DP auf vier Themen:
Bilanzierung unsicherer Steuerpositionen, Diskontierung latenter Steuerzahlungen, standardisiertes Schema zur Überleitungsrechnung und Ausweitung der steuerlichen Anhangangaben, zur Verbesserung der Prognose künftiger steuerlicher Cashflows
Im Hinblick auf einen vollständigen Konzeptionswechsel werden folgende Ansätze im DP genannt: