LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP) Bebauungsplan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA` Stadt Dissen aTW VORENTWURF Auftraggeber: Stadt Dissen aTW Fachbereich Planen und Bauen Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Thomas Weidmann Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH c / o Bürogemeinschaft Planwerkstatt Rheiner Landstraße 78 49078 Osnabrück Bearbeitung: Dipl.-Ing. Nina Rothermel Januar 2017
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP)
Bebauungsplan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA` Stadt Dissen aTW VORENTWURF
Nachstehend sind ausgewählte Biotope fotographisch dokumentiert.
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Abb. 2+3: Waldähnliches Feldgehölz westlich (B-Plan Nr. 89) und östlich vom Kampweg (ID 54), Auf-nahme in südliche (links) und östliche (rechts) Richtungen, im Hintergrund ein nicht mehr genutztes Gehöft nordöstlich des Plangebiets
Abb. 4: Wegeverbindung zwischen Kampweg und Lange Straße (ID 55), links im Bild das Feldgehölz (ID 54), rechts Intensivgrünland (ID 51) mit dem Einzelgehöft im Hintergrund (ID 87)
Abb. 5: Intensivgrünland (ID 53) vor der Kulisse des Feldgehölzes, aufgenommen am Kampweg Richtung Norden
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4.1.1.2 Fauna
Mit Ausweitung des Gewerbe- und Industrieparks in östliche Richtung bzw. mit Aufstel-
lung des B-Plans Nr. 91 sollen nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
des LK Osnabrück die Untersuchungen der Artengruppen Brutvögel und Amphibien ab
dem Frühjahr 2017 erfolgen. Die faunistischen Erfassungen sowie die Erstellung der
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden der VOLPERS & MÜTTERLEIN GbR in
Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden nach Erhalt (bis Oktober 2017) in den LBP
eingearbeitet.
Im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens vom B-Plan Nr. 91 fanden im Zeitraum von 2010
bis 2014 durch die AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH GBR verschie-
dene faunistische Untersuchungen statt. Zu folgenden Artengruppen bzw. Tierarten
wurden für die geplante Gewerbe- und Industrieflächen südlich der A 33 (Stadt Dissen
a TW) Daten erfasst, dokumentiert und ausgewertet:
Amphibien, Vögel und Fledermäuse / Gutachten 2011,
Feldvögel (Rote-Liste-Arten) / Gutachten 2012,
Kiebitz und Rebhuhn (lokale Population) / Gutachten 2013,
Baumfalke und Bechsteinfledermaus / Gutachten 2014.
Da es Anhaltspunkte gab, dass durch das Vorhaben eventuell eine Beeinträchtigung
des Lebensraums eines Rebhuhn-Paares entsteht, wurde, um die aktuelle Bestandssi-
tuation des Rebhuhns zu dokumentieren, im Frühjahr und Sommer 2016 vom Büro
VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR eine Kartierung durchgeführt. Im Hinblick auf potentielle
Betroffenheit wurden zusätzlich zwei weitere Arten wie Kiebitz und Baumfalke zur Er-
hebung der aktuellen Daten im Jahr 2016 wiederholt untersucht.
Nachstehend sind die Ergebnisse aus den vorliegenden Gutachten der AG BIOTOP-
KARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH GBR (2011-2014) und VOLPERS & MÜTTERLEIN
GbR (2016) zur Fauna zusammengefasst wiedergegeben.
In diesem Kapitel beschriebene Ergebnisse beziehen sich auf den erweiterten Unter-
suchungsraum und werden durch weitere Untersuchungen für das relevante Plange-
biet aktualisiert (s. Anlage SAP - wird nachgeliefert).
Alle Gutachten sind der `Begründung mit Umweltbericht` zur Aufstellung des Be-
bauungsplans Nr. 91 beigefügt.
Ergänzung der Bestandsaufnahmen nach aktuellen faunistischen Untersuchungen…
Vögel
Bestandsaufnahme 2010
Im Rahmen der Brutvogeluntersuchung im Jahr 2010 wurden im Untersuchungsraum
bedingt der landwirtschaftlichen Intensivnutzung, des geringen Gehölzanteils und der
von der A 33 ausgehenden Störeinflüsse überwiegend anspruchslose Gehölzbrüter in
geringer Dichte nachgewiesen. Es handelt sich um häufige, weit verbreitete und im
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niedersächsischen Bergland ungefährdete4 Spezies wie Amsel, Bachstelze, Buchfink,
Haussperling, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Stieglitz und Zilpzalp. In
angrenzenden Habitaten wurden revierbesetzend zusätzlich Fitis, Gelbspötter und
Stockente nachgewiesen. Zudem wurde in der Ackerflur im Bereich der Flurbezeich-
nung ´Dissener Heide´ der in Niedersachsen (Tiefland West) gefährdete Kiebitz mit
zwei Revieren und am Fledderbach südlich ´Sommerkämpen´ das Revier des landes-
weit stark gefährdeten Rebhuhns nachgewiesen.
Als Nahrungsgäste oder Durchzügler traten Elster, Graureiher, Mäusebussard, Raben-
krähe, Rauchschwalbe, Ringeltaube, Schafstelze, Sperber und Turmfalke auf.
Die Feldgehölze südlich der A 33 sind arten- und individuenreicher besiedelt. Hier wur-
den neben zahlreichen anspruchslosen, häufigen, weit verbreiteten und ungefährdeten
meise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube und Zilpzalp mit Baumfalke und
Star zwei gefährdete Arten revierbesetzend festgestellt (je ein Revier).
Die Gehölze im Bereich der Hofstellen bieten den Arten Amsel, Buchfink, Kohlmeise,
Mönchgrasmücke und Zilpzalp Brutlebensraum. Im Bereich der Gebäude und der an-
grenzenden Hofflächen besetzten Hausperling und Bachstelze Reviere. Als Kulturfol-
ger besiedeln beide Arten typischerweise solche Habitate.
Bestandsaufnahme 2012
Im Rahmen der Feldvogelerfassung im Jahr 2012 wurden drei Kiebitzpaare etwa im
Bereich der Nachweise aus dem Jahr 2010 festgestellt. Das Revier des Rebhuhns
befand sich nunmehr weiter südöstlich am Kampweg. Kiebitze wurden zudem als
Durchzügler nachgewiesen.
Bestandsaufnahme 2013
2013 wurde die Lokalpopulation des Kiebitzes untersucht. Dabei wurden von der
streng geschützten Art Mitte April zwei Reviere im Bereich des B-Plans Nr. 89 - 2. BA
festgestellt. Zudem besetzte auch dort das Rebhuhn ein Revier im Bereich des B-Plans
Nr. 89 (mdl. Mitt. M. Starrach, AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH
GBR).
Unter Berücksichtigung der Kartierungen in den Jahren 2010, 2012 und 2013 hat das
Plangebiet eine besondere Bedeutung für den Kiebitz.
Bestandsaufnahme 2014
Die Erfassung der Baumfalken wurde auf die beiden Waldpaarzellen (Feldgehölze) im
Norden des Untersuchungsraums begrenzt, da dort einige geeignete Horste bestehen.
Bei der Bestandsaufnahme bzw. Untersuchung der Horste konnte jedoch keine Brut
festgestellt werden.
4 Nach KRÜGER, T. & M. NIPKOW (2016): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährde-ten Brutvögel. 8. Fassung, Stand 2015. – Infom.d. Natursch. Nieders. 35 (4), 181-260. Hanno-ver.
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Bestandsaufnahme 2016
Rebhuhn
2010, 2012 und 2013 wurde im Bereich des B-Plans Nr. 89 jeweils ein Rebhuhn-Paar
nachgewiesen. Der Untersuchungsraum im Jahr 2016 ist identisch mit dem zur Erfas-
sung der Feldvögel aus dem Jahr 2012 und beinhaltet auch den Geltungsbereich des
B-Plans Nr. 89. Die Flächen nördlich der A 33, mit bereits umgesetzter Kompensati-
onsmaßnahme für den Kiebitz im Rahmen des B-Plans Nr. 87, wurden bei den Erfas-
sungen mit einbezogen.
Während der Rebhuhn-Kartierungen von Anfang April bis Anfang Juli 2016 konnte im
gesamten Untersuchungsgebiet lediglich am 11. Juni ein einzelnes Rebhuhn beobach-
tet werden. Nach den Methodenstandards zur Brutvogelerfassung begründet diese
Beobachtung keinen Verdacht auf eine Brut oder auf ein Revier.
Andere Hinweise (Infos der Jagdpächter, Auswertung der Fachquellen / -literatur) zu
Vorkommen im Gebiet sind zu unkonkret bzw. nicht abgesichert.
Ein Vorkommen nördlich der Autobahn scheint dagegen gesichert zu sein, konnte aber
im Rahmen dieser Untersuchung nicht bestätigt werden.
Kiebitz
Der Untersuchungsraum für den Kiebitz entsprach dem des Rebhuhns. Im Jahr 2016
konnte im Bereich südlich der Autobahn fünf Bruten und zwei zusätzlich Reviere fest-
gestellt werden. Auffallend war, dass im März und April lediglich durchziehende oder
rastende Kiebitze beobachtet wurden und Brutnachweise erst im Mai, eine erfolgreiche
Brut sogar erst im Juni erbracht werden konnten. Ein Brutrevier wurde im Südwesten
des B-Plans Nr. 89 festgestellt.
Baumfalke
Untersuchungen zum Vorkommen des Baumfalken wurden im Zeitraum zwischen En-
de April und Ende Juni (insgesamt 6 Begehungen) durchgeführt. Besonderes Augen-
merk lag wieder auf den Feldgehölzen zwischen BAB 33 und der Straße ´Am Busch´.
Hier besetzte die Art 2010 ein Revier. Wie bei der Wiederholungskartierung 2014 ge-
lang auch 2016 kein Nachweis.
Fledermäuse
Bei Erfassung der Fledermäuse im Bereich des geplanten Gewerbe- und Industrie-
parks und den daran angrenzenden Flächen wurden mehrere Methoden, wie Detektor-
begehungen, Batcorder-Einsatz, Ausflugzählungen mit Stereo-Ultraschal-ldetektoren,
Horchkisten-Untersuchung und Quartiersuche in Kombination, angewandt.
Durch den Einsatz von Ultraschalldetektoren mit nachfolgender Rufanalyse am Com-
puter und dem Einsatz des Batcorder-Systems wurden im Untersuchungsgebiet elf
Fledermausarten festgestellt, von denen neun bis zum Artniveau bestimmt werden
konnten (Abendsegler, Bartfledermaus, Bechsteinfledermaus, Breitflügelfledermaus,
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Sämtliche nachgewiesenen Arten werden auf der Roten Listen von Niedersachsen und
mit Ausnahme von Fransen-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus auch auf der
Roten Liste für Deutschland geführt. In Niedersachsen werden sämtliche Fledermaus-
arten als prioritäre oder höchst prioritäre Arten geführt und gelten gem. Anhang IV
FFH-RL als streng geschützt.
Die potentiellen Fledermausquartiere wurden im Jahr 2010 an den zwei Pappeln
(Brusthöhendurchmesser 30 bzw. 50 cm) innerhalb des Biotops Nr. 92 (s. Biotopty-
penplan zum LBP) identifiziert. Desweiteren konzentrierten sich die Untersuchungen im
Jahr 2014 auf die Abschätzung des Quartierpotentials für Fledermäuse innerhalb der
zwei Waldparzellen (Biotope Nr. 54, 109) im Nordosten des Plangebiets. Dort wurden
mittels Endoskop und Mulmproben 20 Höhlenbäume festgestellt, die eine Eignung als
Quartiere aufwiesen. Die Anzahl an Höhlenbäumen, ca. 8 / ha entspricht überdurch-
schnittlicher Dichte. Nach einer Quartiertelemetrie (Besenderung der Tiere) konnte
keine Nutzung von Quartierem im Waldbereich nachgewiesen werden.
Gerichtete Flugbewegungen bestanden entlang des südlichen Waldrandes, so dass
diesem Bereich eine besondere Bedeutung für die Vernetzung von Teillebensräumen
zukommt.
Amphibien
Insgesamt wurden im Untersuchungsraum zwölf Gewässer registriert und auf Amphi-
bien hin untersucht (2011). Dabei konnten sechs Amphibienarten, wie Berg-, Faden-
und Teichmolch, Erdkröte, Gras- und Teichfrosch, nachgewiesen werden.
Berg- und Fadenmolch gelten in Niedersachsen als gefährdet - Kategorie 3 der Roten
Liste. Keine der nachgewiesenen Amphibienarten gilt gem. FFH-RL als streng ge-
schützt (Anhang IV-Art).
Direkt im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 91 befindet sich kein Gewässer.
Weitere Artengruppen
Aufgrund der Habitatausstattung, der Intensivnutzung, der räumlichen Lage und der
Verbreitung sind artenschutzrechtlich relevante Arten aus anderen Gruppen (Pflanzen,
Säugetiere [außer Fledermäusen], Reptilien, Fische, Mollusken, Insekten) im Plange-
biet und angrenzenden Flächen nicht zu erwarten.
Durch Ergebnisse beauftragter Untersuchungen im Jahr 2017 zu ergänzen…
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4.1.2 Boden, Wasser, Klima / Luft
Boden
Im Sinne des § 2 des BBodSchG5 erfüllt der Boden folgende Funktionen, die bei der
Beurteilung der Umweltverträglichkeit vom Vorhaben berücksichtigt werden:
Lebensraumfunktion
(natürliche Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere,
Pflanzen und Bodenorganismen),
Regelfunktion im Wasser- und Stoffhaushalt
(Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere hinsichtlich
Grundwasserschutz; Wasser- und Nährstoffkreisläufe).
Eine weitere relevante Teilfunktion des Bodens ist die Archivfunktion der Natur- und
Kulturgeschichte.
Zustand im Plangebiet
Auf dem Ausschnitt der Bodenübersichtskarte 1:25.000 des Landesamtes für Bergbau,
Energie und Geologie (LBEG) sind im Plangebiet drei Bodentypen abgebildet (vgl.
Abb. 6). Den überwiegenden Anteil innerhalb der Planfläche nimmt der Mittlere
Pseudogley ein. Im Süden wird der Tiefer Gley und im Osten der Bodentyp Erd-
Niedermoor aufgezeigt.
Nach den Darstellungen der historischen Karte der LBEG (1:25.000) war die vorherr-
schende Landnutzung im Untersuchungsraum in der Zeit vom 18. bis zum beginnen-
den 20. Jahrhundert der Ackerbau. An den Fledderbach und Bühlenbach schlossen
sich Nasswiesen an. Kleinere nasse Bereiche mit einem Bruchcharakter in nördlichen
und südlichen Randbereichen dienten als Weideflächen. Standorte für die Errichtung
der einzelnen Hofansiedlungen wurden im östlichen Teil ausgewählt. Der A 33 vorge-
lagert, befand sich eine größere Fläche mit Laubbaumbestand, welche in etwa der
heutigen Waldflächen entspricht. Eine weitere Laubwaldfläche, jedoch derzeit nicht
mehr vorhanden, lag nordöstlich des Mittelwegs. Ausgedehnte Heideflächen breiteten
sich in südliche Richtung von der Grenze des Untersuchungsraums aus.
Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet ist die natürliche Leistungsfä-
higkeit der Böden von Bedeutung. Das standortbezogenes ackerbauliches Ertragspo-
tential für die lehmige bis stark lehmige Sandböden des Plangebiets wird in der Karte
der LBEG (1:50.000) als mittel eingestuft.
5 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) vom 17.03.1998, letzte Änderung vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212).
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möglich. Hiervon ausgenommen ist der nördliche Bereich (ca. 20 dm unter GOF-
Pseydogley). Bei Berührung des Grundwassers während der Bauphase bspw. bei
Fundamentierung, sind Vorkehrungen gegen Eintrag von Schadstoffen zu treffen.
Nach der Stellungnahme der Archäologischen Denkmalpflege, Stadt- und Kreisarchäo-
logie vom 04.11.2016 bestehen im Bereich der `Dissener Heide´ (teils im Plangebiet)
Hinweise auf einen frühgeschichtlichen Münzfund. Vor Beginn der Erschließung- oder
Rodungsarbeiten ist die Stadt- und Kreisarchäologie in Kenntnis zu setzen und zu be-
teiligen.
Luft / Lärm
Die Versiegelung von Grundflächen und Anlage von Verkehrsflächen ist grundsätzlich
mit Aufheizungseffekten, Staubentwicklung und Kraftfahrzeug-Emissionen verbunden.
So wird die Entstehung des Gewerbe- und Industrieparks bzw. Anbindung an öffentli-
che Verkehrswege lokal negative klimatische und lufthygienische Veränderungen mit
sich bringen.
Betroffen sind hauptsächlich die einzelnen Hofstellen mit Wohngebäuden im Umfeld
des Vorhabenstandorts. Eine Vorbelastung besteht für die Höfe durch Emissionen der
Verkehrstrassen und der gewerblich-industriellen Nutzung im Norden der A 33. Dane-
ben sind die nachteiligen Auswirkungen der Gewerbe- und Industriebetriebe, die sich
künftig westlich des Plangebiets ansiedeln werden, zu nennen.
Konkrete Informationen zu einer möglichen Luftschadstoffbelastung bzw. Untersu-
chungen im Plangebiet liegen nicht vor.
Die Beeinträchtigungen in der Erschließungs- und Bauphase wie Lärm, Staubentwick-
lung und Abgasemissionen sind vorübergehend und werden nicht als erheblich einge-
stuft.
Um etwaigen betriebsbedingten Auswirkungen entgegen zu wirken, sind Maßnahmen
des technischen Umweltschutzes bspw. durch Luftreinhaltetechnik für Betriebe zu be-
achten. Zur Minderung der lokalklimatischen Beeinträchtigungen ist eine Eingrünung
des Betriebsgeländes oder eine extensive Dachbegrünung empfehlenswert.
Aufgrund der Einhaltung bestehender Schutzvorschriften nach BImSchG6, des klimati-
schen Regenerationspotentials umgebender Freiflächen sowie einer dem heutigen
6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräu-sche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 26.09.2002, letzte Änderung vom 30.11.2016 (BGBl. I S. 2749).
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Stand entsprechenden Eingrünung der Bauflächen sind für die im Umfeld punktuell
verteilten Wohnhäuser bzw. für das lokale Klima keine erheblichen Beeinträchtigungen
zu erwarten.
Zum Schutz der benachbarten Wohnnutzungen gegen Gewerbelärm werden im B-Plan
bestimmte Lärmemissionskontingente (LEK) für Teilflächen festgesetzt.
Landschafts- / Ortsbild (Erholung)
Mit Umsetzung des Vorhabens wird die Oberflächengestalt verändert und das Land-
schaftsbild überformt, offene Flächen und Sichtbeziehungen auf die umgebende Land-
schaft werden verbaut. Diese Beanspruchung des Landschaftsbildes ist als erheblich
zu beurteilen.
In der Bauphase entstehende Beeinträchtigungen wie Baulärm, Baustelleneinrich-
tungen und Lagerflächen im Baufeld sind temporär und als geringfügig bzw. als nicht
erheblich einzustufen.
Mit standortgerechten Anpflanzungen soll der Gewerbe- und Industriepark entlang der
nördlichen und südlichen Grenzen in die Landschaft eingebunden und die Beeinträch-
tigung des Landschaftsbildes gemindert werden. Die Eingrünung von Bau- und Ver-
kehrsflächen soll die visuellen Beeinträchtigungen ebenso minimieren.
In Anbetracht der bereits bestehenden Vorbelastungen des Landschaftsraumes, wie
die in der Nachbarschaft bereits vorhandene Bebauung der Gewerbe- und Industriebe-
triebe nördlich der A 33, die A 33 selbst sowie die im Westen des Plangebietes kürzlich
ausgewiesene und in dem Aufbaustadium befindliche gewerbliche bzw. industrielle
Nutzung, ist für das Schutzgut Landschaft- / Ortsbild von einer nicht bis wenig erhebli-
chen Beeinträchtigung auszugehen.
Durch das Vorhaben verloren gehende Freiflächen weisen eine durchschnittliche Be-
deutung für die landschaftsgebundene Erholung auf. Planungsbedingt sind für den
Landschaftsraum langfristige Veränderungen zu erwarten. Da jedoch der Untersu-
chungsraum landwirtschaftlich genutzt wird, besteht dort keine direkte Funktion oder
eine Ausweisung als Erholungsraum.
Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 89 wird der bisherige Verlauf des regional bedeut-
samen Wanderwegs (Dissen - Bad Laer) abschnittsweise überplant. Ein Neuanschluss
des Wegs ist südlich der A 33 vom Kampweg in Richtung Lange Straße und auf der
Höhe des Mittelweges wieder nach Westen führend über die Festsetzung des B-Plans
Nr. 91 angedacht. Die Ziele des RROP werden somit berücksichtigt.
5.2 Eingriffs- und Kompensationsermittlung
5.2.1 Übersicht Flächenanspruch / Eingriff
Auf Grundlage der Festsetzungen des B-Plans Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark
südlich der A 33 - 3. BA` ist der aktuelle Flächenanspruch in der nachfolgenden Über-
sicht aufgeführt und der geplanten Flächennutzung gegenübergestellt (Vorkonzept,
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Durchführungs-Vertrag und Sicherung über Grundbucheintrag.
Der Standort der Maßnahmenfläche `Über dem Zitter` befindet sich in der nördlichen
Randlage des Dissener Stadtgebiets (vgl. Pläne Blatt-Nr. 3 und 4).
Zur Bewertung der externen Fläche für Ersatzmaßnahme E 1 und Planung der Exten-
sivierungsmaßnahmen erstellte das BÜRO LANDSCHAFTSPLANUNG OSNABRÜCK -
VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR (2015 / 2016) im Auftrag der Flächeneigentümer ein
Gutachten (2015). Im Jahr 2016 wurde ein Ergänzungsgutachten (VOLPERS & MÜT-
TERLEIN GBR) nachgeliefert. Die Ergebnisse der Untersuchung sind dem Landschafts-
pflegerischen Begleitplan beigefügt.
Für die Entwicklung der Fläche ist eine Umwandlung in frisches bis wechselfeuchtes
Extensivgrünland vorgesehen. Dabei kann das Grünland als eine Weide oder eine
Mähwiese extensiv genutzt werden.
Insgesamt beträgt die externe Kompensationsfläche 42.520 qm. Nach Umsetzung der
konzipierten Maßnahme und der Flächenentwicklung wird dort ein ökologischer Wert
von 55.276 WE erreicht (VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR 2015).
Nach Abbuchung von 12.159 WE für einen anderen B-Plan der Stadt Dissen aTW,
stehen für den B-Plan Nr. 91 bzw. für die Ersatzmaßnahme E 1 43.117 WE zur Verfü-
gung.
Die Maßnahme ist spätestens bis zum Ende der Erschließungsarbeiten im geplanten
Gewerbe- und Industriepark umgesetzt.
Ersatzmaßnahme E 2 - Lineare Gehölzpflanzung
(kein Bestandteil des Bauleitplanverfahrens zum B-Plan Nr. 91)
Der Standort der Ersatzfläche wird im weiteren Planungsverlauf bekannt.
Ergänzung…
Die Fällung des zweireihigen Pappelbestands mit 2.735 qm erfolgte in der Gemarkung Aschen, Flur 3, Flurstück 95/1, Stadt Dissen aTW. Für die Beseitigung der Baumreihen ist eine Ersatzpflanzung gem. Auflage zur erteilten Befreiung von Verboten des § 5 der Verordnung zum Schutz von Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen im LK Osnabrück erforderlich.
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Die Beschreibung der Ersatzmaßnahme bzw. ein von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück vorgegebene Planungsrahmen sowie Nebenbestimmun-gen sind dem Kapitel 6.2.2 zu entnehmen.
5.2.4 Übersicht Kompensationsbedarf
Nach der Bilanzierung der Eingriffs- und Kompensationsflächenwerte unter Berücksich-
tigung der internen und externen Kompensation ergibt sich ein Kompensationsdefizit,
welches durch Maßnahmen mit 7.887 Werteinheiten, bezogen auf WE/qm, zu kom-
pensieren ist (vgl. Tab. 5).
Dieses Defizit kann über die Werteinheiten aus einem Flächenpool abgelöst werden.
Tab. 5: Bilanz Kompensationsbedarf, B-Plan Nr. 91
Eingriffsflächenwert 98.228 WE
Kompensationswert nach Planung
B-Plan Nr. 91 (s. Tab. 4)
inkl.
interne Kompensation - Maßnahmen A 1.1, A 1.2 , A 2
- 45.415 WE
Externe Kompensation
- extensive Wiese / Weide `Über dem Zitter`
- 43.117 WE
Kompensationsdefizit 9.696 WE
5.3 Kompensation der Waldflächen
(Gesonderte Berechnung außerhalb der Bilanzierung)
Ersatzmaßnahme E 3 - Aufforstung
Per Definition des § 2 NWaldLG gilt die nach dem Kartierschlüssel für Biotope in Nie-
dersachsen (V. DRACHENFELS 2016) als Feldgehölz bestimmte Fläche als Wald.
Durch Ausweisung der gewerblichen Bauflächen wird dieser Waldbestand im nordöstli-
chen Bereich des Plangebiets überplant, für den nach § 8 NWaldLG (Waldumwand-
lung) eine Kompensation erforderlich ist.
Es handelt sich um die östliche Teilfläche des Waldstücks mit Laubholz (BHD ca. 7 bis
35 cm) zwischen Lange Straße und Kampweg: Gemarkung Aschen, Flur 3, Flurstück
10/3, Eigentümer Stadt Dissen / NLG.
Der vollständige Einschlag des betroffenen Waldbestands erfolgt auf einer Fläche von
10.687 qm.
Analog zu der von der Unteren Waldbehörde des Landkreises Osnabrück und dem
Niedersächsischen Forstamt Ankum festgelegten Kompensation des Waldbestands
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innerhalb des B-Plans Nr. 89 im Verhältnis 1 : 1,5 (1,5 WE/qm), beläuft sich die erfor-
derliche Flächengröße für die Ersatzaufforstung auf 16.030 qm (10.687 qm x 1,5).
Im weiteren Planungsverlauf ist eine Abstimmung mit der Unteren Waldbehörde des
Landkreises Osnabrück und dem Niedersächsischen Forstamt Ankum bezüglich des
Standorts für die Ersatzaufforstung erforderlich.
Die Beschreibung der Ersatzmaßnahme E 3 ist zu ergänzen.
5.4 Belange des Artenschutzes
Für die Beanspruchung von Lebensräumen für Kiebitz und Fledermäuse im Plangebiet
erfolgte die Umsetzung der erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (M 1 /
M 2 / 3 CEF) bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum 1. Bauabschnitt (B-
Plan 87). Dabei wurden für die Fledermäuse ca. 23 Ersatz-Quartierstrukturen südlich
der Geltungsbereiche der B-Pläne Nr. 87 und 89, in Form von Fledermauskästen oder
künstlichen Höhlungen hergestellt. Bei der CEF-Maßnahme für den Kiebitz handelt
sich um die Entwicklung von Extensivgrünland mit Anlage von Blänken nordöstlich vom
Plangebiet.
Desweiteren wurden um die Inanspruchnahme von Brut- und Nahrungshabitaten von
Fledermäusen, Vögeln und anderen Tierartengruppen zu minimieren, innerhalb des
westlich benachbarten B-Plans Nr. 89 Maßnahmen für den allgemeinen Artenschutz
vorgesehen - A 5.1 Blühstreifen mit Hecken und A 5.2 Mesophiles Gebüsch.
Um den zu erwartenden Beeinträchtigungen darüber hinaus entgegenzuwirken, sind
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die Ausgleichsmaßnahmen im
Geltungsbereich des B-Plans Nr. 91 einzuhalten. Eine Beschreibung dieser Maßnah-
men ist dem Kapitel 6 zu entnehmen.
Die planinterne Umsetzung der Maßnahmen A 1.1 und A 1.2 (A 2) stellt unter anderem
eine Kompensation der negativen Auswirkungen auf die Arten dar. Generell können
Gehölzpflanzungen und Anlage von extensiven Grünflächen, abhängig vom Anteil na-
turnaher Strukturen und künftiger Pflege- bzw. Nutzungsintensität, potentielle Lebens-
räume für viele Faunaarten bieten.
Ergänzung nach aktuellen faunistischen Untersuchungen…
6 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND
ZUM AUSGLEICH DER NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN
Im Rahmen der B-Planaufstellung können die Beeinträchtigungen von Natur und Land-
schaft durch geeignete Maßnahmen gemindert bzw. kompensiert werden. Die konkre-
ten Maßnahmen werden zeichnerisch in einem Maßnahmenplan (Plan Blatt-Nr. 3 im
Anhang) dargestellt bzw. räumlich zugeordnet.
Gemäß den Vorgaben des § 40 BNatSchG sollen in der freien Natur Gehölze und
Saatgut vorzugsweise innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden. Für
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die im Plangebiet zutreffenden Maßnahmen sind gebietseigene Gehölze aus dem Her-
kunftsgebiet `4` und das Saatgut aus der Herkunftsregion `2` zu verwenden.
6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Aus-wirkungen
Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sollen zur Vermeidung von Beeinträchti-
gungen des Vorhabens für den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Klima, Luft) und das
Landschafts- und Ortsbild beitragen.
V 1 Eingrünung der Bauflächen - Baumpflanzungen
(Empfehlung)
Zur Minimierung der lokalklimatischen Beeinträchtigungen sowie zur visuellen Gestal-
tung der geplanten Bauflächen ist auf den Grundstücksflächen der Gewerbe- und In-
dustriebetriebe je 500 qm Grundstücksfläche ein großkroniger, naturraumtypischer
buche (Carpinus betulus) als Hochstämme 16-18 cm) zu pflanzen und dauerhaft zu
erhalten. Da genaue Standorte derzeit nicht bekannt sind, ist die Anordnung der Pflan-
zungen in der Ausführungsphase vor Ort festzulegen. Innerhalb von befestigten Flä-
chen (z.B. Stellplätzen) ist für einen ausreichenden Wurzelraum (6 qm offener Boden-
fläche bzw. 12 cbm durchwurzelbarer Raum) zu sorgen.
V 2 Eingrünung der Bauflächen - Anlage von extensiven Grünflächen
(Empfehlung)
Die nicht überbaubaren Flächenanteile (20 %) der Grundstücksflächen sollen mit
standortgerechten Gehölzen bepflanzt oder als wiesenartige Rasenfläche extensiv
(nicht mehr als 3-4 Mähdurchgänge pro Jahr) bewirtschaftet werden, um eine naturna-
he blütenreiche (halbruderale) Gras- und Staudenflur zu entwickeln.
Zu empfehlen ist eine Ansaat mit der Regelsaatgutmischung RSM 7.1.2 oder RSM 8.1
für Biotopflächen oder vergleichbar, um den Aufwuchs unerwünschter konkurrenzstar-
ker Arten wie Brennnesseln o.ä. zu minimieren. Wirkungsvoller sind i.d.R. zusammen-
hängende Flächen statt schmaler Randstreifen.
Flächengrößen und Standorte sind derzeit nicht bekannt.
V 3 Dachflächenbegrünung, extensiv
(Empfehlung)
Zur Verbesserung der lokalklimatischen Situation des Gewerbe- und Industrieparks ist
eine extensive Begrünung der Dachflächen, mit einer Neigung bis zu 15° und einer
Gesamtfläche vom mehr als 200 qm, anzulegen. Ausgenommen sind Flächen zur Ge-
winnung regenerativer Energien oder mit sonstigen technischen Einbauten. Der Ge-
bäudestandort mit geeigneten Flächen und genauer Umfang der Maßnahme ist zum
derzeitigen Planungsstand nicht zu beurteilen.
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Vermeidung im Sinne des Artenschutzes
V 4 Fledermaus- und Brutvogelschutz
Zur Vermeidung der Zerstörung oder Beschädigung von Lebensstätten der Avifauna und Fledermäuse sind Baumfäll- und Rodungsarbeiten außerhalb des Aktivitätszeit-raums und der Vogelbrutzeit (von Anfang Oktober bis Ende Februar) durchzuführen. Die Gehölze sind vor Beseitigung auf Nester bzw. Tierbesatz zu kontrollieren.
Die Einrichtung der Baustelle inklusive der Baufeldräumung darf nicht während der Brut- und Jungvogelzeit zwischen dem 1. März und dem 30. September stattfinden. Sollte es unvermeidbar sein, während der Brut- und Jungvogelzeit mit den Bauarbeiten zu beginnen bzw. Gehölze zu beseitigen, ist zuvor eine Vorort-Kontrolle im Rahmen der ökologischen Baubegleitung durchzuführen.
Vor Abrissarbeiten von Bestandsgebäuden und der Rodung potenzieller Quartierbäu-
me innerhalb der Biotope ID-Nr. 54 und 87 sind unmittelbar vor dem Beginn der Bau-
feldfreiräumung die Gebäude und Höhlungen von fachkundigen Personen auf Fleder-
mausbesatz hin zu überprüfen und eventuell vorhandene Fledermäuse zu sichern.
Sollten verletzte Tiere gefunden werden, sind diese in Obhut zu nehmen und ihre Hei-
lung sicherzustellen. Nach erfolgter Heilung sind die Tiere wieder vor Ort freizulassen.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Lebensräume für Fledermäuse sind Lam-
pen mit einem möglichst geringen Spektralbereich wie Natriumdampf-Hochdruck-
lampen (NAV) oder Natriumdampf-Niederdrucklampen (NA), gelben LED oder der Ein-
satz von Orangefiltern zu verwenden. Eine gerichtete Anstrahlung der tatsächlich zu
beleuchtenden Flächen ist vorzusehen (keine Verwendung von Kugelleuchten).
Gestaltungsmaßnahme
G1 Fassadenbegrünung (Empfehlung)
Zur Verringerung der visuellen Beeinträchtigung des Landschafts- bzw. Ortsbildes
durch die Baukörper ist eine Fassadenbegrünung von Gebäuden zu empfehlen (Ge-
staltungsmaßnahme).
Die Fassadenflächen der geplanten Bauten, die eine Länge von 5 m ohne Fenster,
Tore oder Türöffnungen aufweisen, können mit geeigneten Kletter- und Rankpflanzen
(z.B Geißblatt, Wilder Wein, Efeu, Kletterrosen) begrünt werden.
Allgemeine Hinweise zur Vermeidung
Boden
Beschränkungen von Auswirkungen des Baubetriebes:
Begrenzung des Baufeldes, Beschränkung auf unbedingt notwendigen Arbeits-
raum in Bereich angrenzender Vegetations- bzw. Biotopflächen.
Oberflächen- / Grundwasser
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Sorgfältige Entsorgung von Restbaustoffen und Vorkehrungen gegen Eintrag
von Treib- und Schmierstoffen von Baumaschinen.
Vermeidung von Grundwasserfreilegungen im Süden und Osten des Plange-
biets (Gley / Erd-Niedermoor).
Klima / Luft
Minderung der lokalklimatischen Beeinträchtigungen durch Bepflanzungen und
Dachbegrünungen, Vermeidung der Bodenversiegelung.
Reduzierung der baubedingten Vegetationsbeseitigung auf ein Minimum.
Biotope
In dem Eingriffsbereich sind die Gehölzrodungen auf unbedingt erforderlichen Umfang zu beschränken. Dies betrifft die Waldfläche (ID 54) im nördlichen Teil-bereich des Plangebiets, die ältere Eiche (ID 66) sowie die Einzelbäume (ID 93, 94, 95) an der Ostgrenze.
6.2 Interne und externe Maßnahmen zur Kompensation nachteiliger Auswirkungen
Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG sind die Beeinträchtigungen ausgeglichen, `(…) wenn und
sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wie-
derhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder
neu gestaltet ist`.
6.2.1 Planinterne Maßnahmen
Die Maßnahmen A 1.1 / 1.2 dienen vorrangig der Abschirmung des geplanten Gewer-
be- und Industriestandorts und seiner Einbindung in die offene Landschaft. Zusammen
mit den vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen zur Eingrünung der Bauflächen
soll eine Neugestaltung des Landschafts- bzw. Ortsbildes erreicht werden. Darüber
hinaus werden die nachstehend dargelegten Ausgleichsmaßnahmen die unvermeidba-
ren Beeinträchtigungen der Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden,
Wasser, Klima und Luft kompensieren. Das verbleibende Kompensationsdefizit (vgl.
Tab. 5) wird außerhalb des Plangebiets, über externe Maßnahmen ausgeglichen.
A 1.1 Strauchbetonte Gehölzpflanzung
Anlage einer flächendeckenden Pflanzung aus gebietseigenen Gehölzen zwischen
Lange Straße und Kampweg auf einer öffentlichen Grünfläche.
Die Gehölzpflanzungen sollen die geplanten Kompensationsmaßnahmen aus den B-
Plänen Nr. Nr. 87 und 89 ergänzen bzw. fortsetzen.
Zusammensetzung: 10 % Baum- und 90 % Strauchanteil. Gesamtlänge der Pflanzflä-
che ca. 129 m, Breite ca. 18 m.
Pflanzraster: 1,0 m Reihenabstand und 1,5 m in der Reihe. Pflanzung im Dreiecksver-
band. Als Bearbeitungs- / Pflegeraum nach außen ist ein Abstand von ca. 1 m einzu-
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Sortiment: v. Sträucher mit mind. 60 - 100 cm Höhe.
Die Gehölze sind im Zentrum der Maßnahmenfläche flächendeckend zu pflanzen. Am
Rand, der Gehölzplanzung vorgelagert ist ein ca. 3 m breiter blütenreicher Krautsaum
anzulegen. Für den Saum ist eine gebietseigene Saatgutmischung aus dem Ur-
sprungsgebiet 2 zu verwenden. Geeignet sind Mischungen mit einem hohen Kräuter-
anteil wie bspw. `Feldraine und Säume` von Saaten-Zeller GmbH & Co. KG und `Blu-
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menwiese` von Rieger-Hofmann GmbH. Ein langer Blühaspekt wird bei den jeweiligen
Mischungen vorausgesetzt. Von entscheidender Bedeutung für die Langlebigkeit des
angelegten Offenlandbiotops ist die geographische und ökologische Herkunft der Kräu-
ter- und Gräserarten.
Um die Artenvielfalt der Säume zu erhalten, ist eine 1-malige Mahd pro Jahr erforder-
lich. Die Mahd ist im Spätherbst mit abräumen des Mahdguts durchzuführen.
Zum Schutz vor Wild-Verbiss ist die Pflanzung in den ersten Jahren mit einem Zaun zu
umgeben.
Anrechenbare Flächengröße: ca. 0,451 ha (4.513 qm). Sollwert Entwicklung: 1,5.
A 2 Naturnahe Anlage des Regenrückhaltebeckens
Zur Verbesserung der ökologischen Situation vor Ort sowie zur Entwicklung eines standortgerechten Gehölzbestands sind Initialpflanzungen in den Böschungsbereichen der Fläche für die Wasserwirtschaft anzulegen. Zu verwenden sind gebietseigene Gehölze.
Pflanzraster: 1,0 x 1,0 m in Gruppen zu 3 - 6 Stück pro Art. Höher wachsende Gehölze sind mittig zu pflanzen. Sicherung gegen Wildverbiss durch eine Wickelmanschette aus Kunststoff herstellen. Gehölzauswahl: Sträucher - Ohrweide (Salix aurita), Schneeball (Viburnum opulus), Faulbaum (Frangula alnus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus).
Sortiment: v. Sträucher mit mind. 60 - 100 cm Höhe.
Zur vorläufigen Sicherung und Unterdrückung von unerwünschtem Aufwuchs ist vor der Gehölzpflanzung eine Einsaat der Böschungen mit einer geeigneten Saatgutmi-schung für ausgeprägt feuchte bis nasse Standorte, wie z.B. RSM 7.3, zu empfehlen.
Die Böschungen des zum RRB führenden Entwässerungsgrabens sind für die Siche-rung einzusäen. Verwendet werden kann eine Regelsaatgutmischung RSM 7.1.2 Landschaftsrasen mit Kräutern oder RSM 8.1 Biotopmischung.
Im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Planung soll im weiteren Planungsverlauf ge-klärt werden, ob bei der Anlage des RRB eine Ausbildung der Flach- und Tiefwasser-zonen realisierbar ist. Die Entwicklung einer strukturreichen Ufer- und Wasservegetati-on ist wünschenswert. Die Sohle des Beckens und die Uferbereiche sollen nicht befes-tigt werden. Bei Herstellung der Unterhaltungswege ist ebenso eine teilversiegelte Va-riante vorzuziehen (Schotterrasen).
Zur Unterhaltung des RRB ist ggf. das regelmäßige Entfernen der Gehölze und Röh-richte erforderlich. Aus naturschutzfachlicher Sicht bietet diese Art der Gewässerge-staltung Lebensräume für verschiedene Faunaarten (bspw. Amphibien, Insekten, Vö-gel).
Eine Abgrabung wird in diesem Fall nicht als Eingriff angesehen, da die entstandene Beeinträchtigung durch eine naturnahe Anlage des Regenrückhaltebeckens mit unter-
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schiedlichen Wuchszonen als kompensiert betrachtet wird (pauschaler Ausgleich 1 : 1 = Bestand).
6.2.2 Planexterne Maßnahmen
E 1 Entwicklung von Extensivgrünland
Die Maßnahme E 1 wird auf externen Kompensationsflächen nördlich des B-
Plangebiets umgesetzt. Die genaue Beschreibung der Ersatzmaßnahme, ist dem Kapi-
tel 5.2.3 und dem LBP beigefügten Gutachten (VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR 2015 /
2016) zu entnehmen.
E 2 Lineare Gehölzpflanzung
(Ersatzpflanzung Baumreihen aus Pappeln - Auflage zu Befreiung von Verboten des
§ 5 der Verordnung zum Schutz von Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen im LK
Osnabrück, nachrichtliche Übernahme der Inhalte)
Der Standort der Ersatzfläche ist derzeit nicht bekannt. Ergänzung…
Die erforderliche Flächengröße für die überplante Baumreihen aus Pappeln (ca. 125 m Länge und 22 m Breite) beträgt 2.735 qm
Auf der Ersatzfläche ist eine zweireihige Pflanzung aus Bäumen anzulegen. Auf den Zwischenflächen sind Sträucher zu pflanzen.
Sortiment: v. Heister / v. Sträucher mit mind. 120 - 150 cm Höhe.
Während der Entwicklungszeit von 5 Jahren ist die Gehölzfläche von übermäßigem Krautbewuchs freizuhalten. Bei Ausfällen sind die Gehölze zu ersetzen.
Die angelegte Gehölzpflanzung ist vor Wildverbiss und Fegeschäden durch einen ge-eigneten Zaun zu schützen. Ein Rückbau des Schutzzauns erfolgt je nach Entwick-lungsstand der Gehölze.
Die Ersatzpflanzung ist bis spätestens 31.12.2017 durchzuführen. Gemäß Befreiung
der Unteren Naturschutzbehörde, ist diese bei den Abnahmen nach der Fertigstellung
und der Entwicklung der Gehölzpflanzung zu beteiligen.
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E 3 Ersatzaufforstung
(Ersatz östliche Teilfläche Waldbestand)
Die erforderliche Flächengröße für beanspruchten Wald im Plangebiet beträgt voraus-
sichtlich 16.030 qm.
Der Standort der Ersatzfläche ist derzeit nicht bekannt. Ergänzung…
6.3 Monitoring der CEF-Maßnahmen
Im Rahmen der Artenschutzprüfung zum B-Plan Nr. 87 `Gewerbe- und Industriepark
südlich der A 33 - 1. BA` der Stadt Dissen aTW wurden CEF-Maßnahmen für den Ver-
lust der Kiebitz-Habitate sowie für die Inanspruchnahme der Waldbiotope mit potentiel-
len Quartierbäumen der Fledermäuse festgelegt.
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen hat bereits ein 5-jähriges Monitoring
begonnen.
M 1 CEF-Maßnahme Kiebitz
Die Umsetzung der Maßnahme für Kiebitze erfolgte im Herbst 2015 im Bereich eines
ca. 5,2 ha umfassenden Grünland-Acker-Komplexes in der Bühlenbach-Niederung
nordöstlich der BAB 33.
Für das Monitoring der Kiebitzersatzlebensräume beauftragte die Stadt Dissen aTW
das Büro VOLPERS & MÜTTERLEIN GbR. Dabei soll nachgeprüft werden, ob und in wel-
chem Umfang die Kompensationsfläche von Kiebitzen angenommen wurde.
Ergänzung…
M 2 / M 3 CEF-Maßnahmen Fledermäuse
Die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen für die Fledermäuse wurden südlich
der B-Plangebiete Nr. 87, 89 und 91 umgesetzt. Die Durchführung der Maßnahmen
erfolgte im Jahr 2015 durch die AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH
GBR. Es wurden in zwei mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten und als
geeignet befundenen Altholzbeständen ca. 23 Fledermauskästen aus Holzbeton ange-
bracht.
Die Überwachung von Ersatzquartieren der Fledermäuse liegt in der Zuständigkeit der
AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH GBR. Wie auch bei den Kiebitzen
ist eine kontinuierliche Überwachung der Fledermäuse für die nächsten Jahre vorge-
sehen.
Bei der Begehung Ende 2016 (AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH
GBR 2016) wurde die Funktionsfähigkeit der Kästen als Fledermausquartiere kontrol-
liert.
Insgesamt wurde keine Beschädigung der 23 Kästen sowie der Haltebügel festgestellt.
Bei den zwei Kästen mit eingebrachtem Vogelnistmaterial erfolgte eine Reinigung. Fle-
dermäuse oder Spuren dieser Tiere (Kot) wurden nicht gefunden. Die nicht vorhande-
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nen Nutzungspuren der Fledermäuse sind evtl. auf die verwendeten Kastentypen mit
selbstreinigenden unteren Öffnungen, zurück zu führen.
Aufgrund noch andauernder Untersuchungen liegen für das Vorkommen der Tiere kei-
ne aufschlussreichen Daten vor, weitere Erkenntnisse sind abzuwarten.
6.4 Zusammenfassung
Zur Kompensation des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wurden
Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs vom B-Plan Nr. 91 entwi-
ckelt und beschrieben.
Der ökologische Wert der im Plangebiet vorgesehenen einzelnen Kompensationsmaß-
nahmen A 1.1 und A 1.2 auf einer Gesamtfläche von 8.216 qm beträgt 12.324 WE (vgl.
Tab. 3). Im Rahmen dieser Maßnahmen werden naturnahe Gehölzpflanzungen ange-
legt, die entstandene unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensieren sollen.
Bei der Maßnahme A 2 im Osten des B-Plans handelt es sich um eine naturnahe Ge-
staltung des Regenrückhaltebeckens, welche die Abgrabung kompensieren soll. In
diesem Fall gilt der Eingriff im Verhältnis von 1 : 1 als ausgeglichen.
Die Gegenüberstellung von Werteinheiten der Eingriffsfläche und der Planungsfläche
inkl. der Maßnahmen A 1.1 und A 1.2 sowie unter Berücksichtigung der externen Kom-
pensation auf der Fläche `Über dem Zitter` zeigt ein Kompensationsdefizit von
9.696 WE (vgl. Tab. 5). Das Kompensationsdefizit kann über den Erwerb von Wertein-
heiten aus einem Flächenpool abgelöst werden.
Eine Einschätzung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Fauna im Plangebiet
kann derzeit nicht abgegeben werden und ist erst nach dem Vorliegen der Kartierer-
gebnisse und der Durchführung der SAP möglich. Zu dem aktuellen Planungsstand ist
es nicht auszuschließen, dass durch die gewonnenen Erkenntnisse zur Fauna evtl.
Maßnahmen für den Artenschutz notwendig sind bzw. ein weiterer Kompensationsbe-
darf entsteht.
Zur Kompensation der beanspruchten Waldfläche mit 10.687 qm ist eine Ersatzauffors-tung von 16.030 qm (1:1,5) erforderlich. Falls zu den gesetzlichen Fällzeiten der B-Plan Nr. 91 keine Rechtskraft besitzt, ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Waldumwandlung bei der Unteren Waldbehörde des LK Osnabrück einzureichen.
Zur Kompensation der beanspruchten Baumreihen aus Pappeln ist eine Ersatzanpflan-zung außerhalb des Geltungsbereichs vom B-Plan Nr. 91anzulegen. Der Standort für die Anpflanzung mit mindestens gleichen Flächenumfang wie der überplante Biotop (2.735 qm), ist der Unteren Naturschutzbehörde des LK Osnabrück spätestens bis zu der öffentlichen Auslegung des B-Plans Nr. 91 mitzuteilen.
Nach Erlangung der Rechtskraft des derzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen B-
Plans bzw. mit Beginn der Erschließungsarbeiten sind i.d.R. die planexternen Kom-
pensationsflächen zeitgleich bereitzustellen bzw. herzurichten.
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Alle externen Maßnahmenflächen werden in das Kompensationsflächenkataster des
Landkreises Osnabrück aufgenommen.
7 SPEZIELLE ARTENSCHUTZPRÜFUNG (AUSZUG)
Zur Berücksichtigung der Artenschutzbelange wird zum Aufstellungsverfahren des B-
Plans für den dritten Bauabschnitt aufgrund der beabsichtigten Erweiterung, eine spe-
zielle Artenschutzprüfung durchführt.
Unter die Artenschutzbestimmungen fallen Arten des Anhangs IV der FFH-RL7, die
europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 V-RL8 und durch eine Rechtsverordnung
nach § 54 Abs. 1 und 2 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten. Alle anderen
besonders geschützten Arten sind nach § 44 Abs. 5 BNatSchG von den Verbotstatbe-
ständen pauschal freigestellt und sind im Rahmen der Eingriffsregelung zu berücksich-
tigen.
Im Sinne des Artenschutzes stehen der Erhalt der Populationen einer Art sowie die
Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten im Vordergrund.
Im Rahmen der speziellen Artenschutzprüfung sollte abgeklärt werden, ob durch das
Vorhaben die folgenden Verbotstatbestände erfüllt werden:
Verletzungen oder Tötungen von FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogel-
schutzarten oder ihrer Entwicklungsformen trotz zumutbarer Vermeidungsmaß-
nahmen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG),
der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich durch Störungen
(§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder
die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann im räumlichen
Zusammenhang nicht sichergestellt werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).
Da wild lebende Pflanzen, die unter den Schutz der FFH-Richtlinie fallen, im Bereich
der geplanten Maßnahmen und der daran angrenzenden Flächen bisher nicht gefun-
den wurden, entfällt der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG
voraussichtlch.
Die Erstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung für den B-Plan Nr. 91 wird von
VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR vorgenommen und voraussichtlich im Herbst 2017 abge-
schlossen. Der Bericht zur SAP wird in aktueller Fassung dem landschaftspflegeri-
schen Begleitplan beigefügt.
7 Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebens-räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20.11.2006. 8 Richtlinie 2009/147/EG der europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie - V-RL) vom 30.11.2009, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 01.07.2013 (ABl. L 158 S. 193).
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7.1 Artenschutzrechtliche Bewertung
Untersuchungsergebnisse werden abgewartet…
7.2 Verbindliche Festlegungen aus artenschutzrechtlicher Sicht
Untersuchungsergebnisse werden abgewartet…
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8 QUELLENVERZEICHNIS
Planungsinstrumente
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rück. 1. Auflage. - Stadt Osnabrück, der Oberkreisdirektor, Amt für Naturschutz
(Hrsg.).
DABER, J. & R., DABER LANDSCHAFTSPLANUNG (1985): Landschaftsplan Dissen
aTW. - Klenke Druck, Dissen aTW.
FACHDIENST PLANEN UND BAUEN, Hrsg. (2004): Regionales Raumordnungspro-
gramm für den Landkreis Osnabrück 2004. - Osnabrück.
STADT DISSEN ATW (1978): Flächennutzungsplan der Stadt Dissen. Landkreis Os-
nabrück.
Literatur
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chen Einheiten auf Blatt 83/84 Osnabrück-Bentheim. Geografische Landesaufnah-
me 1: 200 000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. – Bad Godesberg.
BÜROGEMEINSCHAFT OBJEKT & LANDSCHAFT (2011): Konzept zur naturnahen Ent-
wicklung verschiedener Fließgewässer im Stadtgebiet Borgholzhausen (Teil 2). -
Preußisch Oldendorf (unveröffentlicht).
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HADASCH-MEIER-STARRACH GBR (2014): Faunistische Untersuchung zum geplan-
ten Gewerbegebiet südlich der A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).
HADASCH, J., MEIER-LAMMERING, B., STARRACH, M., AG BIOTOPKARTIERUNG
HADASCH-MEIER-STARRACH GBR (2011): Faunistische Untersuchung zum geplan-
ten Gewerbegebiet südlich der A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).
HADASCH, J., STARRACH, M., AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH
GBR (2012): Faunistische Untersuchung zum geplanten Gewerbegebiet südlich der
A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).
HADASCH, J., STARRACH, M., AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH
GBR (2013): Faunistische Untersuchung zum geplanten Gewerbegebiet südlich der
A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).
HORSTHEMKE, E., INGENIEURGEOLOGISCHES BÜRO DR. E. HORSTHEMKE (2014):
Stadt Dissen, Bebauungsplan Nr. 87, Gewerbeflächen südlich der A 33. Bewertung
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Iburg (unveröffentlicht).
B-Plan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA`, Stadt Dissen aTW LBP
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INGENIEURBÜRO HANS TOVAR & PARTNER GBR (2015): Wasserwirtschaftliche Vorun-
tersuchung. Gewerbe- und Industriegebiet südlich der A 33. - Osnabrück (unveröf-
fentlicht).
INGENIEURBÜRO HANS TOVAR & PARTNER GBR (2016): ´Gewerbe- und Industriege-
biet südlich der A 33 - 3. BA`. Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung zum B-Plan.
- Osnabrück (unveröffentlicht).
KLEEFELD, M., GEOSAN GMBH (2014): Vorgesehene Gewerbeflächen südlich der
A 33 in Dissen. Ergänzungsgutachten zur Überprüfung des Bereiches hinsichtlich
seiner Zugehörigkeit zum vorgesehen Wasserschutzgebiet (WSG) der Wasserwer-
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TURSCHUTZ (NLWKN) – Fachbehörde für Naturschutz (Hrsg.; 2006): Beiträge zur
Eingriffsregelung V. – Aktualisierung `Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwen-
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NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NA-
TURSCHUTZ (NLWKN) – Fachbehörde für Naturschutz (Hrsg.; 2012): Einstufung der
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NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (NLÖ) - Abt. Naturschutz (Hrsg.;
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Hildesheim.
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Dokumentation zur Kontrolle der Baumhöhlen innerhalb des Gewerbegebietes süd-
lich der A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).
STARRACH, M., AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH GBR (2017):
Dokumentation zur Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen für die Fledermaus-
Vorkommen Gewerbegebiet südlich der A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).
TWISSELMANN, M. / LANDKREIS OSNABRÜCK FACHDIENST UMWELT (2009): Das Os-
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zung der Eingriffsregelung. - Osnabrück.
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Landkreis Osnabrück Fachdienst Umwelt. - Osnabrück.
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nabrück.
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B-Plan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA`, Stadt Dissen aTW LBP
Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 48
Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie. Naturschutz und Landschafts-
pflege in Niedersachsen. 9. Auflage - Niedersächsischer Landesbetrieb für Was-
serwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). - Hannover.
Karten
NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (2014): Bodenkarte von