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SR 1 / B.Gutenmorgen 1 23 April 2013 Handlungskonzept zur Arbeits- marktkoordination im Bezirk Altona 2012 - 2015
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Handlungskonzept zur Arbeits- marktkoordination im Bezirk … · 2013. 7. 25. · III. Aufzählung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente 20 IV. Instrumentarium Sanktionen ... SASIG

Aug 17, 2020

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Handlungskonzept zur Arbeits-marktkoordination im Bezirk Altona

2012 - 2015

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Inhalt

1. Einleitung 3 2. Politische Zielsetzungen, Rahmenbedingungen und Schwerpunkte 4 3. Akteure einer (bezirklichen) Beschäftigungspolitik 5 3.1 Übersicht der gesamten Akteure in dem Bereich Beschäftigungspolitik mit ihren Aufgaben 8 4. Handlungsrahmen 11 4.1 Bezirkliche Ausgangslagen 11 4.2 Bezirkliche Arbeitsmarkt-Koordination 12 4.3 Stadtteilbezogene AGH-Plätze im Bezir 13 4.4 Weitere Zielgruppen im Bezirk 14 4.4.1 Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung 14 4.4.2 Jugendliche am Übergang Schule – Beruf 155 4.4.3 Ältere ArbeitnehmerInnen 166 4.4.4 Langzeitarbeitslose 16 5. Strategische Überlegungen 16 Anlagen: I. Arbeitsmarktpolitische Instrumente und ihre gesetzlichen Grundlagen 19 II. Anspruchsberechtigte 19 III. Aufzählung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente 20 IV. Instrumentarium Sanktionen 21 V. Maßnahmen der Hamburger Fachbehörden und der Arbeitsverwaltung 21 VI. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 22 VII. Bestehende Hamburger ESF-Projekte: 23 VIII. Maßnahmen und Projekte am Übergang Schule – Beruf 24

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1. Einleitung

Im Rahmen des Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramms 2012 von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), der Agentur für Arbeit (AA) und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg (JC t.a.h.) wird die Notwendigkeit eines perso-nenzentriert ausgerichteten sozialen Arbeitsmarkts für Arbeitslose1, mit multiplen, in der Person liegenden, Vermittlungsproblemen, formuliert. Als zentrale Partner bei der Ausgestaltung des sozialen Arbeitsmarktes werden die Hamburger Bezirke angese-hen. Hier insbesondere ihre Fachämter für Sozialraummanagement, da diese „…die lokalen und die sozialräumlich vorzufindenden Lebensverhältnisse“(kennen).2

Die in einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aufgezeigte wenig positive Wirkung des Instrumentes Arbeitsgelegenheiten (AGH) und das in diesem Zusammenhang aufgedeckte Steuerungsdefizit soll durch die en-ge Kooperation mit den Bezirken beim Aufbau und der Steuerung des sozialen Ar-beitsmarktes behoben werden. „Um die dazu notwendige Interaktion und Abstim-mung zwischen Bezirk, den Standorten von Jobcenter team.arbeit.hamburg, Be-schäftigungsträgern und sozialen Einrichtungen im Bezirk zu gewährleisten, werden bezirkliche Arbeitsmarktkoordinatoren eingestellt.“3

Die Ziele und Grenzen bezirklicher Beschäftigungspolitik werden zum einen durch die gesetzlichen Grundlagen der Sozialgesetzbücher (SGB) sowie durch klar abge-grenzte Zuständigkeiten der Arbeitsverwaltung und der Fachbehörden gesetzt bzw. beeinflusst.

Der Aufgabenbereich der bezirklichen Arbeitsmarktkoordination ist fachbereichs- übergreifend4 zu verstehen. Sie hat die Aufgabe, sozialraum- und zielgruppenspezifi-sche Schwerpunkte im Bezirk zu identifizieren und beschäftigungsfördernde Syner-gien von Fachämtern und Abteilungen zu identifizieren und zu nutzen. Das Wirkungs-feld einer bezirklichen Arbeitsmarktkoordination ist aufgrund der Zuständigkeiten der Arbeitsverwaltung und der gesetzlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt. Es gilt bei Maßnahmen und Aktivitäten auf bezirklicher Ebene diesen Wirkungskreis so ef-fektiv wie möglich auszunutzen und wo immer möglich, die Wirkungsräume auszu-weiten.

Das vorliegende Papier wird nach einer Beschreibung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und der Aufzählung der Akteure die bezirkliche Ausgangslage darstellen. Daran anschließend werden unter Berücksichtigung weiterer Erkenntnisse z. B. aus vorliegenden Sozialraumbeschreibungen und / oder der integrierten Ent-wicklungskonzepte aus RISE-Gebieten, mögliche Schwerpunkte für das bezirkliche

1 Eine Definition für „Sozialer Arbeitsmarkt“ seitens der Arbeitsverwaltung und der BASFI liegt bisher noch nicht vor. 2 Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm 2012; S.31 3 ebenda 4 Vgl. Punkt 5., Absatz 1 und. Punkt 6. dieses Handlungskonzeptes

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Verwaltungshandeln entwickelt, um dann die nächsten Schritte zur Umsetzung einer sozialraumorientierten bezirklichen Beschäftigungsförderung zu benennen.

Der vorliegende Handlungskonzeptentwurf wird keine Maßnahmenvorschläge enthal-ten, da diese erst in einem zweiten Schritt in Zusammenarbeit mit anderen Fachäm-tern und Akteuren entwickelt werden.

In der Anlage 1 werden die bislang bestehenden Maßnahmen und Angebote für Ar-beitssuchende dargestellt.

2. Politische Zielsetzungen, Rahmenbedingungen und Schwerpunkte

Die politische Grundlage der Hamburger Arbeitsmarktpolitik bildet das Arbeitspro-gramm des Senates (2011), mit dem „Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm 2012“ der Agentur für Arbeit (AA), des Jobcenters team.arbeit.hamburg sowie der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) mit ihrem Landesakti-onsplan Inklusion (für die Zielgruppe der Menschen mit (Schwer)behinderung und dem Hamburger Integrationskonzept.5

Die Arbeitsmarktpolitik der drei Trägerinstitutionen des Arbeitsmarktprogramms setzt folgende Schwerpunkte:

Gute und effektive Arbeitsvermittlung (Fokus auf Integration in den allgemei-nen Arbeitsmarkt/Vermittlung in sozialversicherungspflichtige und tariflich ent-lohnte Beschäftigung)

Deckung des Fachkräftebedarfs durch Qualifizierung von Beschäftigten sowie Arbeitslosen (dazu wird eine gesonderte Fachkräftestrategie6 konzipiert)

Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarktes für besonders benachteiligte Arbeits-lose (für Arbeitslose mit besonderen Betreuungsbedarf, die derzeit noch nicht in der Lage sind, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf-zunehmen)7

In seiner Rede zu den Haushaltsberatungen 2013/14 hat Senator Scheele zusam-menfassend die Zielsetzungen der Arbeitsmarktpolitik des Senates wie folgt bekräf-tigt: „Hilfen für Langzeitarbeitslose, faire Löhne, keinen Zurücklassen und eine prä-ventive Strategie zur Vermeidung des Fachkräftemangels sind die Schwerpunkte des Senats in der Arbeitsmarktpolitik“8

5 Befindet sich zurzeit in der Abstimmung, parlamentarische Beschlussfassung erfolgt demnächst 6 Ein Schwerpunkt der Fachkräftestrategie des Senates, die zurzeit von der BASFI formuliert wird, ist die Förderung der Frauenerwerbs tätigkeit durch die Schaffung familienfreundlicherer Arbeitsbedingungen und die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositio nen. Diese Ziele sollen helfen, die Lücke zu schließen, die die in den nächsten zwei Jahrzehnten ausscheidenden Beschäftigten mit einem hohen Qualifikationsniveau hinterlassen werden. Zur Aufrechterhaltung dieses Qualifikationsniveaus müssen möglichst viele der heute 5 – 14 Jährigen optimal qualifiziert werden, da der aufgrund des demografischen Wandels absehbare Fachkräftemangel selbst dann nicht vollkommen zu decken sein wird. 7 Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm 2012, S. 28ff 8 Quelle: Rede Senator Scheele am 12.12.2012 vor der Hamburgischen Bürgerschaft

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Das Arbeitsmarktprogramm 2012 richtet sich an Beschäftigte und Arbeitslose. Es benennt folgende Zielgruppen im Einzelnen:

• Arbeitslose Jugendliche

• Langzeitarbeitslose

• Ältere Arbeitslose

• Arbeitslose Migranten

• Aufstocker (hier ist eine besonders hohe Quote von Alleinerziehenden, zumeist Frauen, nachzuweisen) und geringqualifizierte Beschäftigte

Darüber hinaus sind die Jugendlichen, die sich am Übergang von der Schule in das Berufsleben befinden, besonders in den Fokus der Projekte und Aktivitäten der bil-dungspolitisch relevanten Akteure9 zu nehmen, um ihnen die Teilhabe am allgemei-nen Arbeitsleben zu ermöglichen. Dieses Interesse wird durch die über Hamburg hinausgehende beispielhafte Kooperation dieser Akteure zur Einführung von Ju-gendberufsagenturen in Hamburg deutlich. Darüber hinaus besteht ebenfalls ein bundesweites Interesse an einer erfolgreichen Gestaltung des Bildungsübergangs Schule - Beruf, wie die Kultusministerkonferenz in einer ihrer jüngsten Verlautbarun-gen durch die Formulierung von Eckpunkten verdeutlichte.

Erste Eckpunkte der Kultusministerkonferenz Dezember 2012 zum Übergang von der Schule in den Beruf

1. Eine professionelle Gestaltung des Übergangs Schule – Beruf ist wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben.

2. Durch eine dualisierte Ausbildungsvorbereitung werden die Chancen für den direkten Weg in betriebliche Ausbildung erheblich verbessert.

3. Die Anrechnung nachgewiesener (d. h. nonformal erworbener) Kompetenzen auf eine sich anschließende Berufsausbildung steigert die Motivation und vermeidet redundante Qualifizierungen junger Menschen.

4. Benachteiligte Jugendliche sind durch ein frühzeitiges Erkennen und die sys-tematische Begleitung am Übergang Schule – Beruf zu unterstützen.

5. Berufsorientierung, Beratung, Vermittlung und Begleitung der Jugendlichen werden als abgestimmtes System an einem Ort angeboten.

6. Jedem Jugendlichen wird eine Chance auf Ausbildung oder Studium gewährt – Niemand darf verloren gehen!

3. Akteure einer (bezirklichen) Beschäftigungspolitik

9 Z. B. der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Arbeitsverwaltung sowie Teilen der offenen Jugendarbeit

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Die Handlungsmöglichkeiten bezirklicher Beschäftigungspolitik sind eingeschränkt und abhängig von einer Vielzahl von Akteuren, von denen lediglich eine geringe An-zahl dem bezirklichen Einfluss unterliegt.10

Die Akteure lassen sich in fünf Gruppen unterscheiden:

1. Akteure der Bundes und der Hamburger Arbeitsverwaltung

2. Akteure der Hamburger Verwaltung

3. Akteure der Hamburger Zivilgesellschaft

4. Arbeitssuchende und arbeitslose Menschen in Hamburg

5. In Hamburg agierende Träger

Die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik im Bezirk ist abhängig von bundes- und landespolitischen Vorgaben. Die zur Verfügung stehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente, wie z. B. AGH (Arbeitsgelegenheiten – sogenannte 1€-Jobs) sind von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Bundes abhängig und darüber hinaus von den Zielsetzungen der jeweiligen Landesregierung.

Die Arbeitsverwaltung ist zentralistisch organisiert. Beispielsweise gibt es ein Regio-nales Einkaufszentrum (REZ) in Hannover, durch das bundesweit für alle Jobcenter-standorte Weiterbildungsmaßnahmen eingekauft werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, einmal im Jahr, über eine Bedarfsabfrage an den Standorten der Job-center team.arbeit.hamburg deren Bedarfe zu benennen. Diese Organisationsform erschwert die kurzfristige flexible Reaktion auf sozialraumspezifische Bedarfe. Grundsätzlich bestehen enge Vorgaben darüber, welche Maßnahmen zu belegen sind. Ein kleinteiliges Controllingsystem gibt den Handlungsspielraum zur Umsetzung der zentralen Vorgaben für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den einzelnen Jobcenterstandorten vor.11

Es gibt Schnittstellen der unterschiedlichen Akteure und Ebenen. Hier wird sich bei-spielhaft auf die Hamburger Schnittstellen bezogen:

In der Trägerversammlung der GE12, sitzen Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit, des Jobcenter team.arbeit.hamburg und der BASFI zu-sammen, um ihr Vorgehen auf Landesebene abzustimmen. Es besteht eine paritätische Verteilung der vertretenden Organisationen, bzw. Behörde. Der Vorsitz wird turnusmäßig zwischen Arbeitsverwaltung und BASFI gewechselt. Aufgrund der paritätischen Besetzung kann die Stimme des/der Vorsitzenden mehrheitsbildend sein. Es besteht eine Übereinkunft darüber, dass die BASFI ihre mögliche Stimmenmehrheit nicht nutzt, um Beschlüsse ggf. auch gegen das Votum der Arbeitsverwaltung durchzusetzen.

10 vgl. Übersicht der Akteure unter 3.1 11 Quelle: Informationen einer MitarbeiterIn 12 GE: Gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg

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Der zentrale GE-Beirat setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen des Job-center team.arbeit.hamburg (Geschäftsführung) sowie Vertretern und Vertrete-rinnen von Kammern, Wirtschaft, Gewerkschaft und BASFI zusammen. Dort werden Eckpunkte für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik auf Landesebene formuliert.

In den bezirklichen dezentralen GE-Beiräten sind als kooptierte Mitglieder die Leiter der jeweiligen bezirklichen Jobcentren vertreten. Zwischen den de-zentralen und dem zentralen GE-Beirat besteht kein institutionalisierter Aus-tausch, wenn man davon absieht, dass die Vorsitzenden der dezentralen Bei-räte einmal jährlich an der Sitzung des zentralen Beirates teilnehmen können. Da die Vorsitzenden laut Geschäftsordnung jedoch jährlich neu gewählt wer-den müssen und eine Wiederwahl ohne Unterbrechung der Amtszeit unzuläs-sig ist, besteht bisher keine Kontinuität im Austausch.

Schnittstellen im Bezirk mit dem bezirklichen Jobcenter team.arbeit.hamburg sowie der bezirklichen Filiale der Agentur für Arbeit, dem Planungsteam für die Jugendberufsagentur und den bezirklichen Akteuren be-finden sich im Aufbau. Bisher gibt es einen themen- und anlassbezogenen Austausch mit dem Jugendamt (JA – Kinder- und Jugendbereich und den Re-gionalleitungen), Stadtplanungsabteilung/RISE (SL 4), Referentin für Integrati-on (SR 12), Lernen vor Ort (Projekt LvO) und dem bezirklichen Referenten für Wirtschaftsförderung (WBZ 11).

Zur Einbeziehung der Bezirkspolitik erfolgt eine regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung im SASIG (Ausschuss für Soziales, Arbeit, Senioren, Integration und Gleichstellung) der Bezirksversammlung.

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3.1 Übersicht der gesamten Akteure in dem Bereich Beschäftigungspolitik mit ihren Aufgaben

Akteure Aufgaben

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ministerielle Aufgaben

Bundesagentur für Arbeit Steuerung der Arbeitsagenturen in den Bun-desländern durch zentrale Vorgaben.

Jobcenter team.arbeit.hamburg auf Hamburger Ebene

Erlassen Verwaltungs- und Umsetzungs-vorschriften für die Standorte des Jobcenter team.arbeit.hamburg.;Controlling

Trägerversammlung:

Gem. 44 b SGB II (gemeinsame Einrichtung GE/Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Kommune: in Hamburg vertreten durch die BASFI) und § 44 c SGB II (Aufgaben und Zu-sammensetzung der Trägerversammlung

Geschäftsführung des zentralen GE-Beirats

AGH-Koordination, Steuerung arbeitsmarktpoli-tischer Instrumente

ESF-Kofinanzierung

Jobcenter team.arbeit.hamburg. Altona

Umsetzung der Vorgaben der Geschäftsfüh-rungsebene; Modellstandort ab 2013 fürdie Um-organisation der Betreuung für relativ arbeits-marktnahe Arbeitssuchende; Belegung der AGH-Plätze von Nutzmüll e.V. und KoALA;

Kooperation mit Dezentralem ARGE-Beirat im Bezirk: Betreuung der nach SGB II ALG II Emp-fängerinnen und Empfänger

Agentur für Arbeit auf bezirklicher Ebene

Umsetzung der Vorgaben der Bundesagentur sowie die Betreuung der ALG I Empfängerinnen und Empfänger nach SGB III

Gemeinsamer Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und Job-center team.arbeit.hamburg

Akquise von sozialversicherungspflichtigen Be-schäftigungsverhältnissen für Arbeitssuchende bei Hamburger Firmen, mit Ausnahme der Großkunden, die von einem bundesweit agie-renden Arbeitgeber-service betreut werden. In

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Hamburg auch Akquise von Ausbildungsplätzen

Jobcenter team.arbeit.hamburg für Menschen mit (Schwer)behinderung

Zentrale Anlaufstelle innerhalb Hamburgs für diese Zielgruppe, Zuständigkeit für Menschen mit Schwerbehinderung ab 50%

Behörde für Arbeit, Soziales, Fa-milie und Integration

Amt für Arbeit und Integration zuständig für die Kooperation (Aufsicht auf Landesebene) mit den Jobcenter team.arbeit.hamburg; Mitglied der Trägerversammlung (und des zentralen GE-Beirats); ESF- Verwaltungsbehörde; Ansprech-partner für die bezirkliche Arbeitsmarktkoordina-tion

Behörde für Schule und Berufsbil-dung

Fachbehörde mit dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB): zuständig für berufli-che Bildung, Übergang Schule-Beruf, Amt für Weiterbildung: politische und außerschulische Weiterbildung (u.a. VHS; Landeszentrale für politische Bildung); Anerkennung von Bildungs-urlaubsangeboten

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Kontakte zu den Betrieben, den Kammern und Wirtschaftsverbänden; Hamburgische Gesell-schaft für Wirtschaftsförderung

Finanzbehörde Haushalt der FHH

Senatskanzlei Grundsatzangelegenheiten

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

RISE Gebiete Kofinanzierung für ESF-Projekte; Festlegung der RISE-Gebiete

Bezirksamt Altona

1. Fachamt Sozialraum- management/SR 1

(Integrierte Sozialplanung, Federführung für Arbeits- markt-Koordination)

Arbeitsmarkt-Koordination; Geschäftsführung des dezentralen GE-Beirats Altona; Kontakte zu den anderen Bezirksämtern, Fachbehörden und Arbeitsverwaltungsbehörden sowie Fachbehör-den und Fachämtern im Bezirk

Regionale Bildungskonferenzen auf bezirklicher und lokaler Ebene

SASIG (Ausschuss für Soziales, Arbeit, Senio-ren, Integration und Gleichstellung: zuständiger Ausschuss für die bezirkliche Arbeitsmarkt-Koordinatorin)

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2. Fachamt Jugend- und Familienhilfe

3. Fachamt SL (Integrierte Stadtteil- entwicklung) 4. WBZ 11 (Referent für Wirt-

schaftsförderung) 5. Fachamt für Gesundheit und

Fach-amt für Grund-sicherung und Soziales

Zuständigkeit für die bezirkliche Jugendberufs-agentur

Zuständigkeit für RISE-Gebiete, Sicherung und Implementierung von sozialräumlichen Infra-struktur-maßnahmen

Kontakt zu Altonaer Betrieben, Kammern und Verbänden

Zuständigkeit für spezielle Zielgruppen (Men-schen mit Behinderung)

Dezentraler GE-Beirat Altona Beratende Funktion des bezirklichen Jobcenter team.arbeit.hamburg bei der Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf bezirkli-cher Ebene

Zivilgesellschaft • Handwerkskammer • Innungen, Bezirkshandwerks-

meister • Handelskammer • Unternehmerverbände • Unternehmer ohne Grenzen • ASM (Arbeitsgemeinschaft selb-

ständiger Migranten) • Weitere migrantenspezifische

Unternehmens-verbände • Stiftungen (z.B. Evangelische

Stiftung Alsterdorf, Kö rber-Stiftung, Bürgerstiftung, Lawaetz-Stiftung u.a.)

• Gewerkschaften • Wohnungsgenossenschaften,

SAGA-GWG u.a. • Stadtteilhaus Lurup • FLAKS • Motte • AWO • DRK • Diakonie • Bürgerhaus Bornheide • Pro Quartier

Verbindung zu den Arbeitssuchenden, Arbeit-gebern und gesellschaftlichen Gruppen herstel-len.

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4. Handlungsrahmen

Der Handlungsrahmen setzt sich sowohl aus den gesetzlichen Grundlagen, als auch aus den sozialräumlichen Bedarfen sowie den politischen Zielsetzungen zusammen.

Der Handlungsrahmen ist damit abhängig von den Vorgaben der Akteure in der Ar-beitsverwaltung, den Fachbehörden, den Vorgaben der Bezirkspolitik und den Ziel-setzungen der relevanten Dezernate, bzw. Fachämter. Wie oben beschrieben sind diese Akteure auf Bezirksebene vielfältig, weshalb auch die Handlungsmöglichkeit der einzelnen Abteilung begrenzt ist. Um bezirkliche Schwerpunkte voranzubringen ist es notwendig, auf bezirklicher Ebene thematische und anlassbezogene Kommuni-kationsstrukturen auszubauen und weiter zu entwickeln. Neben den fachamtsinter-nen Gesprächsstrukturen, wie mit Lernen vor Ort und dem Fachbereich Integration und der integrierten Sozialplanung, müssen in diese Strukturen das Fachamt Ju-gend- und Familienhilfe, das Referat für Wirtschaftsförderung und die Abteilung Inte-grierte Stadtteilentwicklung (RISE- und Sanierungsgebiete) einbezogen werden. Alle zu entwickelnden Maßnahmen und Handlungsstrategien müssen die einge-schränkten personellen und finanziellen Ressourcen der Bezirksverwaltung berück-sichtigen.

4.1 Bezirkliche Ausgangslagen

Der Bezirk Altona mit seinen 253.735 Einwohnerinnen und Einwohnern (Quelle Da-tenpool, Stand 29.10.2012) ist gekennzeichnet durch sozial sehr unterschiedlich strukturierte Stadtteile. Die bisher vorgelegten Sozialraumbeschreibungen (SRB) zei-gen auf, dass die Konzentration sozialer Problemlagen oft sehr kleinräumig eingrenzbar ist, so dass Maßnahmen räumlich gezielt entwickelt werden könnten.

• Futurepreneur e.V. • Jesuscenter • Q8

Träger • AGH-Träger: KoALA e.V., JHJ

gGmbH, InVia, • Nutzmüll e.V., KOM, einfal

gGmbH, • Einrichtungen der offenen Ju-

gendarbeit; • Träger der Weiterbildung, Ham-

burger Volkshochschule, • Alphina gGmbH, Evangelische

Stiftung Alsterdorf u.ä.

Umsetzung der Maßnahmen, Angebotsentwick-lung

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Der Bezirk hat drei (zum Teil ehemalige) sogenannte RISE13-Gebiete (Osdorf, Lurup und Altona-Altstadt) sowie ein Sanierungsgebiet gem. Baugesetzbuch (BauGB) in Altona Altstadt. Darüber hinaus gibt es Gebiete, die früher Sanierungsgebiete gem. BauGB waren oder in die bereits andere Fördermittel hineingeflossen sind, die den-noch weiterhin eine Häufung von benachteiligenden sozialen Indikatoren aufweisen.

Im Gegensatz zur kleinräumigen Erfassung der Problemlagen auf Bezirksamts-ebene haben die Agentur für Arbeit und das Jobcenter team.arbeit.hamburg eine an-dere Perspektive. Ihre Datenauswertung erfolgt nur auf gesamtbezirklicher Ebene. Obwohl die Arbeitsverwaltung den einzelnen Menschen in den Fokus nimmt, wird nur teilweise eine sozialräumliche Sichtweise berücksichtigt. Diese unterschiedlichen Ansätze müssen bei einer Kooperation miteinander verschränkt werden. In dem Ge-meinsamen Arbeitsmarktprogramm 2012 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es „…der sozialintegrativen Funktion der Arbeitsgelegenheiten (dient), wenn dort Tä-tigkeiten ausgeübt werden, die in das Umfeld des jeweiligen Stadtteils ausstrahlen oder dort spezifische Leistungen für den Stadtteil erbracht werden.“ Des Weiteren wird angemerkt, dass dies die Motivation der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie die Akzeptanz von Arbeitsgelegenheiten in der Bevölkerung steigere14. Dieser As-pekt wird in der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten seit Anfang dieses Jahres teil-weise einbezogen. Die Zuständigkeit für die Vergabe der AGH-Plätze wurde seitens der Arbeitsverwaltung partiell regionalisiert. Das bedeutet, dass das Altonaer Jobcen-ter team.arbeit.hamburg für die Besetzung der AGH-Plätze bei denen in Altona an-gesiedelten großen Trägern Nutzmüll e.V. und KoALA zuständig ist. Diese Umstruk-turierung beruht darauf, dass diese Maßnahmen möglichst in Wohnortnähe angebo-ten werden sollen.

Im Stadtteil Lurup ist die modellhafte Umsetzung des Luruper Netzwerks für Arbeit (LuNA), initiiert durch das Projekt Q815, eine gute Basis zur Entwicklung von Konzep-ten zur Einbeziehung der Zielgruppe der Menschen mit Schwerbehinderung und der Menschen mit Behinderung. Hier ist ein Ansatzpunkt das Gemeinsame Arbeitsmarkt-programm 2012 und den am 18.12.2012 vom Hamburger Senat verabschiedeten Landesaktionsplan Inklusion miteinander zu verzahnen.

4.2 Bezirkliche Arbeitsmarktkoordination

Die Aufgabe der bezirklichen Arbeitsmarktkoordinatoren (AMK) ist im Spannungsfeld zwischen bezirklichen Belangen, Erwartungen der Träger, Interessen der BASFI so-wie der BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) und Abgrenzungen der Ar-beitsverwaltung angesiedelt. Alle Aktivitäten müssen auf bezirklicher Ebene begin-nen. Der Ansatz der Arbeitsverwaltung stellt eine andere Ausrichtung auf die Thema-tik dar, als der sozialraumorientierte Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumen- 13 Gebiete in denen ein Förderbedarf gemäß dem Rahmenkonzept Integrierte Stadtteilentwicklung besteht. 14 Gemeinsames Arbeitsprogramm 2012, S. 30 15 Q8: Projektträger ist die Evangelische Stiftung Alsterdorf, hat zum Ziel in ausgewählten Quartieren Netzwerk-

strukturen zu identifizieren und aufzubauen, um Menschen mit Behinderung eine verstärkte Teilhabe am ge-sellschaftlichen Leben zu ermöglichen

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ten, den die Bezirksverwaltung als Ziel hat. Die BASFI könnte die Aufgabe eines Mo-tors hinsichtlich der Initiierung von Kommunikationsprozessen zwischen den Bezir-ken und den zuständigen Bereichen der Arbeitsverwaltung übernehmen und damit Steuerungsprozesse entwickeln, die zu einer effektiveren Bündelung der unter-schiedlichen Ressourcen zugunsten der Hilfebedürftigen und der sozialräumlichen Stabilisierung in Gebieten mit multiplen Problemlagen führen würden.

4.3 Stadtteilbezogene AGH-Plätze im Bezirk

Es gibt in Altona noch sieben durch AGH-Teilnehmer und Teilnehmerinnen aufrecht-erhaltene stadtteilbezogene Angebote.

• SpendaBel Lurup

• Familienservice Lurup und Osdorf

• Stützpunkt (Altona Altstadt)

• Info Center (Altona Altstadt)

• La Cantina (Osterkirchenviertel Ottensen)

• Lesebar (Lurup)

• Walldesign Altona16

Zusammen werden in den in Altona angesiedelten Projekten zurzeit 564 AGH-Plätze angeboten, ab 2013 werden es voraussichtlich 435 Plätze sein.

Neben den o.g. AGH-Angeboten mit direktem Stadtteilbezug, gibt es noch AGH-Träger in Altona (InVia, Jugend hilft Jugend, Nutzmüll e.V.), deren Maßnahmen je-doch nicht ausschließlich stadtteil- oder sozialraumorientiert sind.

Es besteht die politische Aussage, dass ein Sozialer Arbeitsmarkt, wenn auch neu strukturiert, weiterhin benötigt wird. Dadurch kann zumindest ein Teil der Angebote mit AGH-Teilnehmer/innen auch weiterhin aufrechterhalten bleiben.

Es ist davon auszugehen, dass die AGH ein Teil des Sozialen Arbeitsmarktes sein werden.

Ziel ist eine Beschäftigungsförderung unter Berücksichtigung kleinräumiger regiona-ler Ansätze. Die Angebote müssen so im Stadtteil verankert sein, dass sie Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen Selbstwirksamkeitserfahrungen in ihrem Wohnumfeld ermöglichen.

Das setzt voraus, dass seitens der Arbeitsverwaltung und der BASFI (Amt für Arbeit und Integration/AI) Gesprächsbereitschaft darüber besteht, wie ein Sozialer Arbeits-markt etabliert werden kann, der die Seite des individuellen Arbeitslosen ebenso be- 16 Einsatzort hängt von der Nachfrage ab.

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rücksichtigt, wie die Bedarfe in einem Stadtteil bzw. die Interessen der Bezirksverwal-tung.

4.4 Weitere Zielgruppen im Bezirk

In der folgenden Unterteilung der Zielgruppen sind ebenso wenig, wie in dem Kontin-gent der AGH-Plätze, die Menschen mit Migrationshintergrund gesondert aufgeführt. Alle spezifizierten Zielgruppen setzen sich aus Menschen mit/ohne deutsche Staats-bürgerschaft und aus unterschiedlichen Herkunftsländern zusammen. Es gelten nur die rechtlichen Grundlagen der SGB Rechtskreise.

Auch die Zielgruppe der Eltern und deren Rückkehr nach der Elternzeit ins Erwerbs-leben ist nicht explizit in den Statistiken der Agentur für Arbeit ausgewiesen. Diese Zielgruppe ist mit Schwierigkeiten konfrontiert, ihren (Wieder-)einstieg in den allge-meinen Arbeitsmarkt zu finden. Obwohl die Lage bei Eltern mit keiner oder niedriger Qualifikation hier schwieriger ist, sind auch qualifizierte Arbeitssuchende davon be-troffen. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Alleinerziehende handelt. Das Gros der Betroffenen sind Frauen. Dies geht u.a. aus Erfahrungsberichten von Altonaer Beratungseinrichtungen wie dem FLAKS oder Unternehmer ohne Grenzen hervor. Angebote für Anschlussperspektiven zu entwickeln, ist eine Entscheidung, die im Rahmen der ESF Projektentwicklung des Förderzeitraums 2014 – 2020 getroffen werden sollte.

4.4.1 Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung

Diese Zielgruppe ist in Altona u.a. durch das besondere Augenmerk auf die Etablie-rung einer inklusiven Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Lurup hat mit dem Projekt LuNA (Luruper Netzwerk für Arbeit) ein erstes Projekt zur Etablierung ei-nes nachhaltigen Netzwerkes in diesem Bereich. Hiermit besteht ein erster Ansatz eines Modellprojektes, dessen Übertragbarkeit auf andere Stadtteile nach Auswer-tung erster Erfahrungen geprüft werden muss. Im Bezirk bestehen einige Projekte, die die Teilhabe am Arbeitsleben unter inklusiven Aspekten ermöglichen.17 Aus Sicht der Arbeitsmarktkoordinatorin handelt es sich hierbei um einen Teilbereich des zu etablierenden Sozialen Arbeitsmarktes. Diese Angebote sollten für alle sichtbar ge-macht und die handelnden Akteure, zumindest in Teilbereichen, zusammengebracht werden. Gerade für diese Zielgruppe spielt die Integration in ihrem sozialen Umfeld eine bedeutende Rolle.

Ein erstes Interesse daran, die Angebote für diese Zielgruppe nachhaltiger und ggf. anders im Rahmen des Arbeitsmarktes zu positionieren, wurde bereits von Trägern signalisiert.

17 Z.B. Via Cafélier; Wohnungsauflösungsservice von Jugend hilft Jugend, Stadthotel, Café Max B.

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Darüber hinaus hat der Senat ein Programm Hamburger Budget für Arbeit aufge-legt, mit dem Ziel Menschen mit Schwerbehinderung in den allgemeinen Arbeits-markt zu integrieren.

4.4.2 Jugendliche am Übergang Schule – Beruf

Die Zielgruppe der Jugendlichen wird ab Juli 2013 in Altona durch eine Ju-gendberufsagentur (JBA) betreut werden. Trotzdem wird es Jugendliche ge-ben, die nicht erfasst werden und/oder die bereits seit längerem aus den offi-ziellen Strukturen herausgefallen sind (ohne Systemanschluss). Diese Ein-schätzung wird auch durch das Fachamt Jugend- und Familienhilfe in Altona bestätigt.

Ein Teil dieser Jugendlichen und Jungerwachsenen ist über die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit zu erreichen. Flankierend zu den Angeboten der Jugendberufsagentur sollten in Kooperation mit diesen Einrichtungen Strukturen entwickelt werden, die diesen jungen Menschen eine zukunftsorientierte Teilhabe am Erwerbsleben ermöglicht.

Im Bereich Übergang Schule – Beruf liegen die Ergebnisse einer Umfrage bei den Altonaer18 Jugendeinrichtungen vor. Die Ergebnisse sollen absprache-gemäß an das Jugendamt Altona kommuniziert werden, um gemeinsam wei-tere Handlungsschritte zu entwickeln.

Der Unternehmensverband Nord hat begonnen in allen Hamburger Bezirken Runde Tische Schule und Wirtschaft einzurichten. Diese Runden Tische soll-ten genutzt werden, um zwischen den relevanten Akteuren19 in diesem Hand-lungsfeld bestehende Kooperationslücken zu identifizieren und zu schließen.

Der dezentrale ARGE-Beirat Altona wird die Umsetzung der Jugendberufs-agentur begleiten. Eine weitere Aufgabe für die Beiratsmitglieder wird sein, das Thema AGH und deren sozialräumliche Orientierung mehr zu verankern. Die Arbeitsmarktkoordinatorin regt an, die Mitglieder des Beirates zukünftig verstärkt als Brücke zu den Wirtschaftsunternehmen des Bezirkes einzubezie-hen, da in Altona ein Teil der Beiratsmitglieder aus dem Unternehmensbereich kommt (Carlsberg, Zapf-Umzüge, Gebäudereinigung).

18 Die Befragung wurde durch die Arbeitsmarktkoordinatorin mit Hilfe eines online versendeten Fragebogens vorgenommen. Der Verteiler sind die Mitglieder der AG 78 offene Kinder und Jugendarbeit. Die Ergebnisse der 17 antwortenden Einrichtungen (von ca. 34 angeschriebenen und auf die Zielgruppe ausgerichteten Einrichtungen) besagen in Kürze, dass in fast allen Einrichtungen Angebote von Workshops über Bewerbungstrainings bis hin zur individuellen Beratung angeboten werden. Einige Einrichtungen kooperieren bereits mit Betrieben oder Schulen. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass hier ein Bedarf ist, diese Kooperationen entweder auf- oder auszubauen. Diese Umfrage zeigt u.a. auf, dass die Kooperation zwischen den Einrichtungen, den Schulen und den Betrieben noch ausgebaut werden muss.

19 Welche Akteure relevant sind, muss noch im Laufe des Umsetzungsprozesses dieser Runden Tische herausgearbeitet werden

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4.4.3 Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

In der Gruppe der älteren erwerbslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind insbesondere Menschen im Alter zwischen 55 und 65 vertreten. Für diese Gruppe stehen einige Maßnahmen aus dem Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm (z.B. in speziellen ESF-Projekten) zur Verfügung. Diese Angebote sind häufig praxisorientiert ausgerichtet, d. h. Teile der Maßnahme bestehen z.B. aus einem Praktikum in einem Betrieb. Deshalb bedarf es hier ebenfalls guter Kontakte zur Wirtschaft. Neben der aktiven Einbeziehung der Kammern, wird es darum gehen gezielt bestimmte Betriebe, die auch als Multiplikatoren dienen können, anzusprechen und zu informieren.

4.4.4 Langzeitarbeitslose

Hier gilt das unter Punkt 5.4.3. genannte, da es in Teilen Überschneidungen dieser beiden Zielgruppen gibt. Es ist Aufgabe der Arbeitsmarktkoordination Strukturen zu entwickeln, um auch Menschen mit einem erschwerten Zugang zum ersten Arbeits-markt, eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen

5. Strategische Überlegungen

Die bezirkliche Arbeitsmarktkoordination strebt an, die Aktivitäten der beiden Altonaer Jobcenter und der Agentur für Arbeit in Altona so mit den Bedarfen des Bezirkes ab-zustimmen, dass für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation entsteht.

Die im Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm 2012, im Hamburger Landesaktions-plan Inklusion sowie im Hamburger Integrationskonzept benannten Zielgruppen (niedrigqualifizierte Langzeitarbeitslose, Jugendliche 20 – 25/27 ohne „Systeman-schluss“20, Jugendliche ohne oder mit schlechten Abschlüssen, Eltern, Menschen mit Migrationshintergrund, deren im Herkunftsland erworbenen Qualifikationen in Deutschland nicht anerkannt sind, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Schwerbehinderung [Hamburger Budget für Arbeit21] bilden den Schwerpunkt der arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten auf Hamburger und auf bezirklicher Ebene.

Die unter 5. aufgeführten Zielgruppen sind schwerpunktmäßig in den Gebieten Alto-na Altstadt, Altona Nord, Osdorf, Lurup und Sternschanze anzutreffen. Darüber hin-aus sind in zwei Gebieten spezielle Zielgruppen zu identifizieren: In Bahrenfeld Ju-gendliche mit Migrationshintergrund und in Ottensen alleinerziehende Frauen mit guten Qualifikationen.

Das Fachamt Sozialraummanagement ist durch die Arbeitsmarktkoordinatorin an der Umsetzung und Erprobung des Modellprojektes LuNA beteiligt. Nachdem erste Er-fahrungen bei LuNA vorliegen, werden darauf basierend weitere Überlegungen für die Bedarfe dieser Zielgruppe mit den relevanten Akteuren erfolgen. Darüber hinaus 20 Ohne Systemanschluss kennzeichnet die Jungerwachsenen, die nach der Schule nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind und darüber hinaus in keinem der Transfersysteme erfasst sind. 21 s. 4.5.1 in diesem Handlungskonzept

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kann es sein, dass die zuständige Fachbehörde BASFI im Rahmen der Umsetzung des Programms Hamburger Budget für Arbeit auf die bezirklichen Arbeitsmarktkoor-dinatoren und Arbeitsmarktkoordinatorinnen zukommen wird.

Die bereits bestehenden Kooperationen und Angebote am Übergang Schule – Beruf der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit müssen mit den Angeboten der Jugend-berufsagentur sowie anderer Angebote und Projekte (Jugend Aktiv, Jugend in Aus-bildung u. ä.) verzahnt werden. Es wird darum gehen, flankierende Angebote zur op-timalen Etablierung der Jugendberufsagentur zu identifizieren, um möglichst vielen Jugendlichen und Jungerwachsenen eine berufliche Perspektive zu ermöglichen. Diese Thematik muss in Kooperation der Fachämter Jugend und Familienhilfe, Sozi-alraummanagement, Stadtplanung, dem Referenten für Wirtschaftsförderung, den zuständigen Fachbehörden (BASFI, BSB), der Arbeitsverwaltung und den externen Trägern bearbeitet werden. Die Arbeitsmarktkoordinatorin wird die strukturelle Ent-wicklung und Verankerung von Kommunikationsstrukturen in diesem Bereich unter-stützen. Darüber hinaus sind ggf. begleitende Maßnahmen durch ESF-Projekte zu initiieren.

Bisher liegt dem Bezirksamt noch kein Terminplan für die Runden Tische zur Zu-sammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft des Unternehmensverbandes Nord vor. Es ist lediglich bekannt, dass die ersten Runden Tische sich in einigen Bezirken gegründet haben. Diese Aktivität des Unternehmensverbandes kann unterstützend dabei wirken, die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendeinrichtung und den Gewerbebetrieben auf- und auszubauen. Ziel sollte eine Kooperation mit den (L)RBK-Strukturen in Altona sein.

Der dezentrale ARGE-Beirat Altona hat als eine seiner Aufgabenschwerpunkte die Begleitung der Jugendberufsagentur in Altona beschlossen22. Eine weitere Aufgabe für die Beiratsmitglieder stellt die verstärkte sozialräumliche Verankerung von AGH-Angeboten dar.

Eltern und langzeitarbeitslose Menschen bedürfen Angebote mit spezifischen, auf ihre Situation abgestimmten Rahmenbedingungen (z.B. Teilzeitqualifikationen, Kin-derbetreuung etc.).

Auf überbezirklicher Ebene gilt es in Kooperation mit den anderen Arbeitsmarktkoor-dinatorinnen und -Koordinatoren Strukturen aufzubauen, die eine nachhaltig instituti-onalisierte Wahrnehmung bezirklicher Belange gegenüber den Fachbehörden und der Arbeitsverwaltung ermöglichen. Die Stelle der Arbeitsmarktkoordination wurde geschaffen, um die Expertise der Bezirksämter (Fachämter Sozialraummanagement) in der Arbeitsverwaltung und der BASFI zu berücksichtigen.23Vor diesem Hintergrund ist der Aufbau von Kommunikations- und Arbeitsstrukturen zwischen diesen Akteuren zu bewerten. Aus Sicht der Arbeitsmarktkoordinatorin sollten insbesondere beste-hende Strukturen entwickelt und genutzt werden. So bieten sich z. B. die Instrumente

22 Siehe Protokoll des dezentralen GE-Beirats Altona vom 22.11.2012 23 Vgl. Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm 2012

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der dezentralen und des zentralen GE-Beirats an, im Bereich der AGH-Begleitung und übergeordneter arbeitsmarktpolitischer Fragestellungen zu kooperieren. Die strukturellen Grundlagen müssen in den Bezirken mit erarbeitet werden. Das gleiche gilt für die Formulierung von Eckpunkten für einen sozialen Arbeitsmarkt. Es ist ab-sehbar, dass es Menschen gibt und geben wird, deren persönliche Problemlagen eine Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich erschweren, bzw. verunmögli-chen. Für diese Zielgruppe stellt ein sozialer Arbeitsmarkt eine Möglichkeit dar, trotz ihrer Beeinträchtigung am Erwerbsleben teilzuhaben. Deshalb gilt es die Eckpunkte, unter Berücksichtigung bezirklicher Fachkompetenz, auf Landesebene zu formulieren und umzusetzen.

Das Instrument Europäischer Sozialfonds (ESF) wird bei der Finanzierung von (Mo-dell)Projekten herangezogen werden. Die operationelle Umsetzung der ESF-Förderperiode 2014-2020 wird ab Frühjahr 2013 seitens des Bezirksamtes (Arbeits-marktkoordination) vorbereitet. Die zu entwickelnden Projektideen sollen sich an den Schwerpunkten des Bezirkes orientieren.

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen bzw. das Angebot für Weiterbildungsangebote zu deren Anerkennung, ist ein gesamthamburgisches Inte-resse vor dem Hintergrund des prognostizierten Fachkräftemangels. Hier könnte das Bezirksamt unterstützend tätig sein, in dem z.B. eine Kooperation mit entsprechen-den ESF-Projekten erfolgt.

Im gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm ist eine regelmäßige Berichterstattung über dessen Umsetzung durch die Arbeitsverwaltung und die BASFI vereinbart (erstmali-ge Vorlage 2013). Inwieweit hierfür bezirkliche Berichterstattung notwendig ist, ist derzeit offen.

Die nächsten Schritte werden die Vorstellung des Handlungskonzeptes im Dezernat, die Einbeziehung der betroffenen Akteure aus den anderen Dezernaten (WBZ 11, SL 4) sowie Arbeitstreffen mit dem Jobcenter team.arbeit.hamburg. Altona und der Agentur für Arbeit in Altona (evtl. Workshop) sein.

Im Anschluss daran erfolgt die Vorstellung des Handlungskonzeptes im dezentralen GE-Beirat Altona und im SASIG. Auf der dann fachlich und politisch akzeptierten Ba-sis wird die Entwicklung von Maßnahmen mit den unterschiedlichen und interessier-ten Akteuren erfolgen.

Die Finanzierung der bezirklichen Arbeitsmarktkoordinationsstellen ist bis April 2015 durch die BASFI zugesichert.

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Anlage

I. Arbeitsmarktpolitische Instrumente und ihre gesetzlichen Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für die anzuwenden arbeitsmarktpolitischen Instrumen-te sind die SGB II – Gesetze (sogenannter Hartz IV Bezug), III, VIII und IX, je nach Zielgruppe.

Wer nach einer längeren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit arbeitssuchend oder arbeitslos wird, erhält Leistungen nach dem SGB III.

Nach zwölf Monaten erfolgt der Wechsel der Rechtsgrundlage für den Bezug der Transferleistungen.

Grundlage ist dann das SGB II, Grundsicherung und Arbeitslosengeld sind zusam-mengelegt.

Darüber hinaus kann es auch andere Gründe geben, dass das SGB II die rechtliche Grundlage für den Transferbezug bildet, z. B. Arbeitslosigkeit nach Beendigung eines Studiums, Ausübung einer Tätigkeit, bei der das Einkommen

unterhalb der Grundsicherung liegt (sogenannte „Aufstocker“), Rückkehr aus der El-ternzeit ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Die Bezieher und Bezieherinnen des SGB III werden von der Agentur für Arbeit be-treut und gelten in der Regel als „arbeitsmarktnah“ und relativ gut zu vermitteln.

Bezieher und Bezieherinnen des SGB II werden von den Jobcentern team.

arbeit.hamburg betreut. Die Spannbreite der Arbeitslosen in diesem Rechtskreis ist groß. Die o. g. Zielgruppen wie z. B. Studentinnen und Studenten nach Beendigung ihres Studiums weisen in der Regel weniger Vermittlungshemmnisse auf, als jemand der über 45 Jahre alt ist oder eine geringe Qualifikation besitzt. Im SGB II Bezug sind ebenfalls Menschen mit einer aufgrund multipler Problemlagen relativen „Arbeits-marktferne“. Dies sind oft schwierig zu vermittelnde Arbeitssuchende mit erheblichen, zum Teil, in ihrer Person begründeten Vermittlungshemmnissen.

II. Anspruchsberechtigte

Kreis der Anspruchsberechtigten: • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: zwischen 15 und 65 (bzw. bis zu 67) Jah-

ren • gewöhnlicher Aufenthalt in der BRD • tägliche Erwerbsfähigkeit von mindestens drei Stunden • Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft wie Eltern, Partner (Ehegatte, Lebens-

partner, eheähnliche Gemeinschaft) und Kinder unter 25 Jahren

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III. Aufzählung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

AGH (Arbeitsgelegenheiten). Hiervon gibt es 2013 in Altona 435 Plätze (Hamburg weit 3.150 Plätze)

§ 16e SGB II (FAV= Förderung von Arbeitsverhältnissen): Finanzierung der Wiedereingliederung: es können bis zu 75% der Lohnkosten innerhalb ei-nes Zeitraums von 5 Jahren für maximal zwei Jahre pro Arbeitslosen durch das Jobcenter team.arbeit.hamburg übernommen werden. Der/die Arbeitslose muss mindestens zwei Vermittlungshemmnisse vorweisen.

Vermittlungsgutscheine eines oder mehrerer Arbeitsvermittler (Vermittlungs-gutschein § 421 SGB III): Voraussetzungen: mindestens sechs Wochen ar-beitslos innerhalb der letzten drei Monate vor Antragsstellung und Anspruch auf Arbeitslosengeld

Zeitarbeit

ZAV-Auslandsvermittlung

Maßnahmen bei Salo & Partner GmbH, Spaldingstraße 57: Teilnahme max. 3 Mona-te bzw. bis Ende des ALG I-Anspruchs an 2 Tagen pro Woche; Inhalte: Bewerbungs-, Kompetenz- und Kommunikationstraining, Fachmodule (EDV, Fremdsprachen, Ga-belstaplerschein etc.), Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäfti-gung

Verzicht, Ablehnung oder Aufhebung des ALG II Bezuges

Instrumentarium

• Weiterhin individuelle Beratungstermine nach Absprache mit dem Arbeitsvermittler.

• Bei passenden Angeboten erfolgen weiterhin Vermittlungsvorschläge • Mögliche Unterstützung aus dem Vermittlerbudget nach §45 SGB III für

Arbeitssuchende und Arbeitsaufnahme (die individuelle Festlegungen trifft der zuständige Arbeitsvermittler) → Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen.

• Wenn erforderlich, Unterstützung in Form von Trainingscentern / Trainings-maßnahmen.

• Mögliche Förderung der beruflichen Weiterbildung, wenn diese notwendig ist und Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Arbeitslosengeld II

• Voraussetzungen: Diese Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden nur auf Antrag erbracht.

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• Die Leistungen werden nur erbracht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und al-le zur Prüfung des Anspruchs erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sind.

• Diese Leistungen werden nicht für Zeiten vor der Antragsstellung e-bracht, al-lerdings wirkt die Antragsstellung immer auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 SGB II).

• Eingliederung in Arbeit: Dienstleistungen, wie z. B. Arbeitsvermittlung, ggf. Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, betriebliche Praktika bis zu 28 Kalendertagen; Betreuung durch eine Integrationsfachkraft; Sofortangebot gem. § 15a SGB II, ggf. Vermittlung flankierender Hilfen wie z.B. Beratungsangebote, unter bestimmten Voraussetzungen Förderung der Selbstständigkeit.

• Basis der Zusammenarbeit zwischen Jobcenter team.arbeit.hamburg. und dem Arbeitssuchenden / der Arbeitssuchenden ist eine Eingliederungsverein-barung. Diese kann im Einvernehmen unterschrieben oder als Verwaltungsakt erlassen werden, wobei gegen diesen Rechtsmittel zulässig sind.

• Sicherung des Lebensunterhalts: Geldleistungen (ALG II, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft) und erweiterte Leistungen, wie z. B. Lebensmittelgutscheine.

IV. Instrumentarium Sanktionen

Seitens der Arbeitsverwaltung gehören auch Sanktionen bei Pflichtverletzungen zum Instrumentarium. Es können Sanktionen in Form von Leistungskürzungen für die Dauer von drei Mona-ten erfolgen, z. B.:10% der Regelleistungen bei Meldeversäumnissen → die Anwen-dung dieses Sanktionsgrundes ist im vergangenen Jahr stark angestiegen.

Weitere Sanktionsmöglichkeiten:

Ü 25:

• Kürzung von 30% der Regelleistungen, wie z. B. bei Aufgabe oder Nichtauf-nahme einer zumutbaren Beschäftigung oder Maßnahme.

• In Wiederholungsfällen Kürzung bis zu 100% der Leistungen (kein Kranken-versicherungsschutz, keine Übernahme der Kosten der Unterkunft)

U25:

• Kürzung von 100% der Regelleistung, wie z. B. bei Aufgabe oder Nichtauf-nahme einer zumutbaren Beschäftigung oder Maßnahme

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• In Wiederholungsfällen Kürzung 100% der Leistungen (d. h.: kein Krankenver-sicherungsschutz, keine Übernahme der Kosten der Unterkunft)

V. Maßnahmen der Hamburger Fachbehörden und der Arbeitsverwaltung

Diese Maßnahmen gelten natürlich auch für Altonaer Arbeitssuchende. Sie werden aus dem bereits erwähnten Selbstverständnis der Agentur für Arbeit/Jobcenter team.arbeit.hamburg. nicht sozialraumorientiert eingesetzt.

VI. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

Jobcenter team.arbeit.hamburg stellt aus seinem Eingliederungstitel Mittel in Höhe von 8,5 Mio. € im „Hamburger Modell“ für Arbeitgeber- und Arbeit-nehmerzuschüsse bereit (Ziel Schaffung von Arbeitsplätzen für Gering-qualifizierte: 1.500 Integrationen auf sozialversicherungspflichtige Arbeits-plätze/angestrebte Verbleibquote 800 Arbeitsplätze)

Jobcenter team.arbeit.hamburg stellt aus ihrem Budget (Eingliederungstitel) Mittel in Höhe von rund 20 Mio. € für die Qualifizierung integrationsnaher Arbeitsloser für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung und die Förderung beruflicher Weiterbildung zur Verfügung.

200 Plätze im Hamburger Modell (Stabilisierung ehemals Arbeitsloser durch Qualifizierung, Coaching und Begleitung in den ersten Wochen nach Beschäf-tigungsaufnahme).

Jobcenter team.arbeit.hamburg stellt aus dem Eingliederungstitel bis zu 3,2 Mio. € für Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitslose SGB II Empfänger und Empfängerinnen zur Verfügung (Ausgleich an Arbeitgeber für verringertes Leistungsniveau in der Einarbeitungsphase, max. 50% bis zu 12 Monate).

Eingliederungszuschüsse für SGB III Empfänger und Empfängerinnen bzw. bis zu 36 Monate, gem. § 421f SGB III.

Kleinstkreditprogramm der BASFI für Existenzgründer und Existenzgründe-rinnen aus der Arbeitslosigkeit heraus (bis zu 12.500.- € für 100 Existenzgrün-dungen).

Einstiegsgeld für Existenzgründungen aus dem SGB II Bezug heraus durch Jobcenter team.arbeit.hamburg (Zuschuss oder Darlehn zum Arbeits-losengeld II, bis zu 4.000€).

Gründungszuschüsse für Existenzgründen aus dem SGB III Bezug heraus durch Agentur für Arbeit Hamburg (Ermessensleistung?).

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WeGeBau (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Un-ternehmen) soll ungelernte Beschäftigte präventiv zu einem Abschluss führen (Agentur für Arbeit, Externenprüfung vor den Kammern).

Anpassungsqualifizierung für Menschen mit Migrationshintergrund.

Zentrale Anlaufstelle Anerkennung durch ESF (Europäischen Sozialfond) und BASFI finanziert (bietet individuelle Beratung von Menschen mit Migrati-onshintergrund für die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsab-schlüsse und Begleitung im Anerkennungsverfahren).

Pilotprojekt für Anerkennungssuchende: Nachweis fehlender Berufs-anforderungen durch Praktika in Betrieben mit Ausbildungserlaubnis (Hand-werk). Die Kosten werden von Jobcenter team.arbeit.hamburg und BASFI ge-tragen.

Anerkennungssuchende in den Bereichen der reglementierten Berufe (z.B. Gesundheitsberufe oder Elektrotechniker und Klempner) erhalten während der notwendigen Weiterqualifizierungsphase ein Stipendium (max. 18 Monate 50% Darlehn und 50% Zuschuss plus max. Zuschüsse zur Finanzierung von Kurs, Lehrmittel und Prüfungsgebühren bis 5.000 €).

Gründung eines Demografienetzwerkes (gefördert durch das Bundes-ministerium): Beratung von Arbeitgebern in den Themen Gesundheit, Arbeits-organisation und Personalplanung.

VII. Bestehende Hamburger ESF-Projekte:

• Karriereschmiede – Frauen in Führungspositionen (Berufliche Weiterent-wicklung hochqualifizierter Frauen); Interkulturelles Frauenwirtschaftszentrum (Unterstützung von Existenzgründerinnen), Pro Excellenzia (Ausbau der Ko-operation von Hochschulen und Unternehmen).

• ESF-Projekt Worklife-Koordinierungsstelle Frau und Beruf (Beratung, Aktivie-rung und Vermittlung) Kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Um-setzung familienfreundlicher Personalentwicklungskonzepte unterstützt.

• Beratungsangebote für Frauen bereits während der Elternzeit durch Jobcenter team.arbeit.hamburg. und Agentur für Arbeit.

• Es werden im Rahmen einer Studie die spezifischen Qualifizierungs- und Be-ratungsbedarfe gering qualifizierter Frauen unterschiedlicher Herkunft, Bil-dungsstandes und Lebenslagen ermittelt (Basis zur Entwicklung spezifischer Programme und Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen).

• Gezielte Fortbildung arbeitslos gewordener Fachkräfte.

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• Weiterbildungsbonus (für gering qualifizierte auf ihrem neuen Arbeitsplatz, zur fachlichen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildung; Übernahme von 50 bis 100% der Kosten mit einem variablen Zuschuss/ESF-Projekt bis Ende 2013 mit Aussicht auf Verlängerung).

• Förderung von Arbeitslosen mit Migrationshintergrund durch interne Sensibili-sierung der Akteure (Ziel-und Leistungsvereinbarungen).

• Bereitstellung bedarfsgerechter Angebote und Steuerung von Zuweisungen in die Maßnahmen des Jobcenter team.arbeit.hamburg.

• Prüfung der Verständlichkeit von Bescheiden.

• Integration von 500 arbeitslosen SGB II Empfängerinnen mit Migrations-hintergrund in Beschäftigung oder arbeitsmarktnahe Fördermaßnahmen. Ge-zielte Vermittlung in Teilzeitbeschäftigung, im Bedarfsfall mit flankierenden Maßnahmen.

• ESF-Projekt Fit für Umschulung ( Unterricht in allgemeinbildenden Fächern für Menschen ab 45 Jahren als Vorbereitung auf eine Umschulung.

• Ausbau von Bildungsmaßnahmen: für die Qualifizierung von Arbeitslosen des Rechtskreises SGB II werden sowohl klassische Fort- und Weiterbildungs-maßnahmen (FbW) gemäß § 81 ff SGB III als auch Trainingsmaßnahmen mit Bildungsinhalten gemäß § 45 SGB III angeboten.

VIII. Maßnahmen und Projekte am Übergang Schule – Beruf

Jugendberufsagentur (JBA)

Ausbildungsprogramm für Jugendliche, die im Rahmen des Hamburger Aus-bildungsmodell mit Berufsqualifizierung nach dem ersten Jahr keinen Ausbil-dungsplatz gefunden haben (bis zu 200 Jugendliche mit dem Ziel sie so schnell wie möglich in Betriebe zu vermitteln, kalkuliert mit 9.000 € pro Ju-gendlichen).

Anschluss-Ausbildungsprogramm nach AV Dual für 200 Jugendliche am Ende ihrer Schulpflicht bzw. für Absolventen der Produktionsschulen (Ausbil-dungsförderung bei Trägern und nach der Hälfte der regelhaften Ausbildungs-zeit in Betrieben des allgemeinen Ausbildungsmarktes, kalkulierte Kosten wie oben).

Lehrbetrieb in Kooperation mit der Handwerkskammer (Wenn Handwerk, dann Innung/WHDI) für sog. Altbewerber (Jugendliche, die nicht mehr schul-pflichtig jedoch grundsätzlich „ausbildungsfähig“ sind):

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• Ausbildung von Anfang an im Betrieb mit begleitenden Betreuungs-maßnahmen.

• Ausbildung erst überbetrieblich durch einen Träger und dann Integration in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Aufstockung des ESF-Projektes Come In zur aufsuchenden Beratung von Jugendlichen, die nicht in der JBA erfasst sind (Zielzahl ca. 500 Jugendliche)

Verstärkte Bekanntmachung der Richtlinie „Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsbildung“ zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen aus finan-ziellen Gründen (Gewährung von Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung).

Projekt 2. Chance zum Erwerb des Hauptschulabschlusses. Fortführung nach 2013 unklar.

Jugend Aktiv: ein ESF-Projekt, das aufsuchende und unterstützende Ange-bote für Jugendliche und Jungerwachsene bietet, die nicht mehr der Schul-pflicht unterliegen und bisher keinen Zugang zum Ausbildungs- oder Arbeits-markt gefunden haben.