Sachverständigen- Büro Dr. Zwiener Gebäude-Schadstoffe – Innenraumluft – Bauprodukte – SiGe-Koordination SV-Büro Dr. Zwiener Sachsenring 69 50677 Köln e-mail: [email protected]www.sv-zwiener.de Inhaber: Dr. Gerd Zwiener, Diplom-Chemiker Kölner Bank Kto.-Nr. 488333666 BLZ 37160087 Behördlich anerkannter Asbest-Sachverständiger Partner des ≤-Instituts: Tel.: 0221/931245-13 Fax:-33 Mob.: 0175/5281234 Akkreditiert ISO/IEC 17025 Gutachten zur Untersuchung der Innenraumluft auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Aldehyde/Ketone Forum, KGS Ketteler-Schule Messungen vom 18.3.2009 23.3.2009, ergänzt 16.4.2009
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Sachverständigen-
Büro Dr. Zwiener Gebäude-Schadstoffe – Innenraumluft – Bauprodukte – SiGe-Koordination
SV-Büro Dr. Zwiener Sachsenring 69 50677 Köln e-mail: [email protected] www.sv-zwiener.de Inhaber: Dr. Gerd Zwiener, Diplom-Chemiker Kölner Bank Kto.-Nr. 488333666 BLZ 37160087 Behördlich anerkannter Asbest-Sachverständiger Partner des ≤-Instituts:Tel.: 0221/931245-13 Fax:-33 Mob.: 0175/5281234 Akkreditiert ISO/IEC 17025
Gutachten
zur Untersuchung der Innenraumluft
auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Aldehyde/Ketone
Forum, KGS Ketteler-Schule
Messungen vom 18.3.2009
23.3.2009, ergänzt 16.4.2009
Gutachten zur Untersuchung der Innenraumluft SV-Büro Dr. Zwiener Forum, KGS Ketteler-Schule Köln
1 Auftrag Das Sachverständigen-Büro Dr. Zwiener wurde beauftragt, im Forum der KGS Ketteler-Schule Raumluftmessungen auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) sowie Alde-hyde/Ketone durchzuführen und die Messergebnisse zu bewerten. 2 Probenahmestrategie und Prüfverfahren Die allgemeine und die spezielle Messstrategie der Probenahme entsprechen den VDI-Richtlinien 4300 Blatt 1 (Dezember 1995) und Blatt 6 (Dezember 2000). VOC/TVOC: Die adsorbierten flüchtigen organischen Verbindungen wurden gemäß DIN EN ISO 16017-1 (Oktober 2001) durch Sorption an Tenax/thermische Desorption und Kapillar-Gaschromatographie analysiert. Es erfolgte eine gaschromatographische Tren-nung und massenspektrometrische Charakterisierung der Verbindungen. Von den Stoffen wurden Massenspektren der Fragmente im Bereich von m/e 36 bis m/e 335 aufgenommen und die Spektren mit selbsterstellten Messungen und den NIST-Bibliotheken verglichen. Die Quantifizierung der Komponenten der VOC-Liste wurde durch Kalibrierung mit exter-nen Standards und d8-Toluol als internem Standard durchgeführt. Nicht-kalibrierte Sub-stanzen, die außerhalb der Liste angegeben werden, wurden als Toluoläquivalente (Tol.-Equ.) quantifiziert. Die Quantifizierung des TVOC-Wertes erfolgte nach DIN ISO 16000-6 (2004).
Aldehyde/Ketone: Die Probenahme erfolgte auf Kartuschen mit DNPH-Silicagel. Die Ana-lytik erfolgte durch Extraktion der Kartusche mit 3 ml Acetonitril, qualitative Prüfung und Quantifizierung per HPLC-DAD gegen externe Standards. Witterungsbedingungen / Klimadaten außen
Uhr- / Tageszeit
Temperatur in °C
Relative Feuchte in %rF
Luftdruck in mbar
Wetterlage
08:15 2.9 68 1029 schwach bewölkt
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3 Probenahmedaten und Messergebnisse 3.1 Flüchtige organische Verbindungen (VOC / TVOC) Probenbezeichnung: 09218-1803-002 Ort der Messung: ca. Raummitte Probenahmegerät: FLEC-Pumpe [P 44] Probenahmezeitraum: 07.09 Uhr - 07.39 Uhr Volumenstrom: 0,1 l/min Probenvolumen: 0.003 m³ Adsorbens: Tenax Klimatische Randbedingungen während der Probenahme* Lüftungsstatus: ungelüftet für ca. 14 Stunden Raumlufttemperatur: 21 °C Raumluftfeuchte: 46 %rF * Die Daten wurden zu Beginn und gegen Ende der Probenahme erhoben. Die Werte zeigen den Mittelwert über den Probennahmezeitraum.
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TVOC Zur Bestimmung des TVOC-Wertes wurde das Detektorsignal im Retentionsbereich zwischen n-Hexan und n-Hexadecan unter Verwendung des Response-Faktors für Toluol ausgewertet und die TVOC-Massenkonzentration der Probe gemäß DIN ISO 16000-6 bestimmt. TVOC = 1.300 µg/m³ (nach DIN ISO 16000-6) Sid = 900 µg/m³ (Summe der identifizierten Substanzen)
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3.2 Aldehyde und Ketone Probenbezeichnung: 09218-1803-001 Ort der Messung: ca. Raummitte Probenahmegerät: APC PNA 384 [P 16] Probenahmezeitraum: 07.07 Uhr – 08.02 Uhr Volumenstrom: 2,0 l/min Probenvolumen: 0,110 m³ Absorbens: DNPH-Silicagel Klimatische Randbedingungen während der Probenahme* Lüftungsstatus: ungelüftet für ca. 14 Stunden Lufttemperatur: 21 °C Relative Luftfeuchte: 46 %rF * Die Daten wurden zu Beginn und gegen Ende der Probenahme erhoben. Die Werte zeigen den Mittelwert über den Probennahmezeitraum.
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4 Bewertung der Messergebnisse 4.1 Bewertungsgrundlagen Zur Beurteilung der Exposition gegenüber Innenraum-Schadstoffen gibt es in Deutschland kein umfassendes und verbindliches Regelwerk. Die Arbeitsplatz-Grenzwerte des Gefahr-stoffrechts dienen der Beurteilung von Arbeitsplätzen, an denen gezielt Tätigkeiten mit Gefahrstoffen stattfinden. Diese Werte können auf Innenräume (Büros, Schulen, Kinder-gärten usw.) nicht angewandt werden. Da ein einheitliches Bewertungskonzept fehlt, werden zur Beurteilung der Innenraumluft Werte unterschiedlicher Art, Herkunft und recht-licher Relevanz herangezogen. Die existierenden Bewertungskonzepte für Luftverunreinigungen in Innenräumen lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen: a) Toxikologisch begründete Grenz- und Richtwerte b) Nicht toxikologisch begründete Referenz- bzw. Orientierungswerte a) Toxikologisch begründete Grenz- und Richtwerte Grenz- und Richtwerte basieren auf einer toxikologischen Ableitung. Grenzwerte sind gesetzlich festgelegte maximal zulässige Stoffkonzentrationen in der Innenraumluft, bei deren Überschreitung Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden müssen. Mit Ausnahme des Grenzwertes für Tetrachlorethylen der 2. BImSchV existieren für die Anwendung in Innenräumen keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Toxikologisch begründete Richtwerte sind allgemein anerkannte, durch Behörden oder Fachgremien festgelegte Stoffkonzentrationen. Richtwerte werden vielfach weiter differen-ziert in Vorsorgewerte und Interventionswerte. Vorsorgewerte beschreiben Stoffkonzen-trationen, bei deren Erreichen auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Interventionswerte dagegen markieren die Konzen-tration eines Stoffes, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten wegen einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung unverzüglich Handlungsbedarf besteht. Aus Vorsorge-gründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen dem Vorsorgewert und dem Interventionswert Handlungsbedarf. Mangels ausreichender Kenntnisse über das Zusammenwirken einzelner Stoffe sind die gesundheitsbezogenen Grenz- und Richtwerte immer einzelstoffbezogen festgelegt. Generell können beim Zusammenwirken mehrerer Stoffe aber sowohl synergistische (verstärkende) Effekte wie auch antagonistische (abschwächende) Effekte auftreten.
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a.1) Richtwerte RW I und RW II (toxikologisch begründet) Die Richtwerte RW I und RW II der Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraum-lufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) sind wirkungsbezogene Werte, die sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungs-schwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützen. Der RW I ist die Konzentration eines Stoffes in der Inneraumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Expo-sition keine gesundheitslichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine Überschreitung ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, hygienisch unerwünschten Belastung verbunden. Der RW II stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen bzw. Überschrei-ten unverzüglich Handlungsbedarf besteht, da diese geeignet ist, insbesondere für em-pfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen. Je nach Wirkungsweise des betrachteten Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder als Langzeitwert (RW II L) definiert werden. Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen RW I und RW II Handlungsbedarf. Die Richtwerte beziehen sich auf Einzelstoffbetrachtungen und beinhalten keine Aussage über mögliche Kombinationswirkungen verschiedener Stoffe. In der folgenden Tabelle sind die Richtwerte RW I und RW II der Ad-hoc-Arbeitsgruppe sowie vorläufige Werte von Landesgesundheitsbehörden aufgeführt.
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Ad-hoc-AG IRK: Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der IRK/AOLG LHH = Landesgesundheitsbehörde Hamburg
BGA: ehem. Bundesgesundheitsamt LGA M-V: Landesgesundheitsamt Mecklenburg-Vorpommern v: vorläufig 1) unzureichende Daten zur Geruchswahrnehmungsschwelle 2) gem. Def. BMA enthalten PAK mindestens 3 Ringsysteme [BMA (1998) Bundesarbeitsbl 4/1998: 54-61] a.2) Sonstige Richtwerte und Grenzwerte (toxikologisch begründet) Außer den RW (Richtwerten für die Innenraumluft, aufgestellt durch die Ad-hoc-Arbeits-gruppe und durch Landesgesundheitsbehörden) können weitere toxikolosch begündete Richtwerte (Formaldehyd) bzw. Grenzwerte (Tetrachlorethen) zur Bewertung der Innen-raumluft herangezogen werden. Stoff Richtwert / Grenzwert Herkunft Formaldehyd (Methanal) 0,1 ml/m3 (0,12 mg/m3) Ad-hoc-AG IRK Tetrachlorethen 0,1 mg/m³ 1) 2. BImSchV 1) Grenzwert, 7-Tage-Mittelwert; in der Umgebung von Chemischen Reinigungen
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b) Nicht toxikologisch begründete Referenz- bzw. Orientierungswerte
Referenz- bzw. Orientierungswerte sind nicht toxikologisch begründet, sondern statistisch abgeleitet. Sie beschreiben Stoffkonzentrationen, die aus einer Vielzahl möglichst reprä-sentativer Raumluftmessungen stammen und die statistisch ausgewertet wurden. Refe-renz- bzw. Orientierungswerte werden meist als 50- und 95-bzw. 90-Perzentile angege-ben. Der 50-Perzentil ist der Wert, der von 50 % der Messwerte eines Wertekollektivs überschritten wird. Er beschreibt damit eine in Innenräumen übliche Stoffkonzentration. Der 95-Perzentil (90-Perzentil) ist der Wert, der von nur 5 % (10 %) der Messwerte eines Wertekollektivs überschritten wird. Überschreitungen des 90- bzw. 95-Perzentils gelten als auffällig.
b.1) TVOC-Konzept Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK)
beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) (nicht toxikologisch begründet)
Der TVOC ist definiert als die Summe VOC berechnet nach DIN ISO 16000-6. Wegen der Variabilität der Zusammensetzung des VOC-Spektrums in Innenräumen und der daraus resultierenden Vielfalt möglicher Wirkungsendpunkte lassen sich für TVOC-Belastungen in Innenräumen keine toxikologisch begründeten Schwellenwerte ableiten. Zur Abschätzung von Gefährdungspotenzialen sind Kenntnisse über Einzelstoffkonzentrationen unverzicht-bar. Die nachfolgende Empfehlung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Anwendung von TVOC-Werten präzisiert das TVOC-Konzept von Seifert (1999) und gliedert sich in 5 Stufen. Unter der Voraussetzung, dass die toxikologisch begründeten Richtwerte von Einzel-stoffen nicht überschritten werden, gilt:
Stufe TVOC–Wert [mg/m³] Empfehlung
1 < 0,3 hygienisch unbedenklich Zielwert
2 > 0,3 – 1 hygienisch noch unbedenklich erhöhter Lüftungsbedarf
3 > 1 – 3 hygienisch auffällig befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind
4 > 3 – 10 hygienisch bedenklich Raum befristet (maximal 1 Monat) und bei verstärkter Lüftung nutzbar
5 > 10 – 25 hygienisch inakzeptabel Die Raumnutzung ist allenfalls vorübergehend täglich (stundenweise) und bei Durchführung verstärkter regelmäßiger Lüftungsmaßnahmen zumutbar.
b.2) VOC-Datenbank (AGÖF-Orientierungswerte 2008, nicht toxikologisch begründet) Bei der VOC-Datenbank handelt es sich um die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Bereitstellung einer Datenbank zum Vorkommen von flüchtigen organischen Verbin-dungen in der Raumluft" im Auftrag des Umweltbundesamtes (Ufoplan 20561234, Sept. 2008). Hierfür wurden von 19 Instituten der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) insgesamt 300.129 Messwerte aus den Jahren 2002 bis 2006 erfasst. Für mehr als 300 Einzelstoffe und Stoffgemische wurden statistische Kennwerte abgeleitet:
− Der Normalwert entspricht dem 50 Perzentilwert. Er stellt die durchschnittliche Belas-ungssituation im betrachteten Kollektiv dar.
− Der Auffälligkeitswert entspricht dem 90 Perzentilwert. Er beschreibt eine Überschrei-ung von üblichen Raumluftkonzentrationen.
− Der Orientierungswert wird aus dem 90 Perzentilwert durch Rundung abgeleitet. Stoffname CAS-Nr. N Normalwert
4.2 Zusammenfassung und Bewertung der Messergebnisse Am 18.3.2009 erfolgten im Forum der KGS Ketteler-Schule Raumluftmessungen auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) sowie Aldehyde/Ketone. Der Raum war für ca. 14 Std. ungelüftet. Die Messergebnisse werden wie folgt bewertet: Die Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC) beträgt 1.300 µg/m³. Für den TVOC gilt gemäß einer Empfehlung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraum-lufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheits-behörden: bis 300 µg/m³ hygienisch unbedenklich, Zielwert > 300 bis 1.000 µg/m³ hygienisch noch unbedenklich, erhöhter Lüftungsbedarf > 1.000 bis 3.000 µg/m³ hygienisch auffällig, befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für
Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind
Erläuterung: TVOC-Richtwerte haben aufgrund der schwankenden Zusammensetzung des in der Innenraumluft auftretenden Stoffgemisches und der daraus resultierenden Vielfalt möglicher Wirkungsendpunkte keine konkrete toxikologische Basis. Es liegen aber ausreichende Erkennt-nisse vor, dass mit steigender TVOC-Konzentration die Wahrscheinlichkeit für Beschwerde-reaktionen und nachteilige gesundheitliche Wirkungen zunimmt. Zur Beurteilung der raumluft-hygienischen Situation sind die Einzelstoffkonzentrationen unverzichtbar. Richtwerte für die Innenraumluft werden nicht überschritten. Auffällig sind die gemessenen Konzentrationen für 2-Ethylhexanol, Benzylalkohol und Benzaldehyd. Der Messwert für 2-Ethylhexanol beträgt 539 µg/m³. Ursache für die Emission von 2-Ethyl-hexanol ist vermutlich der Fußbodenkleber. Es ist bekannt, dass der Stoff durch Hydrolyse des Ethlyhexylacrylat-Polymers entsteht, welches in Fußbodenklebern Einsatz findet. In Patentschriften wird auch der gezielte Einsatz von 2-Ethlyhexanol zur Herstellung von Dispersionsklebern beschrieben. Die Geruchsschwelle von 2-Ethylhexanol wird in der Literatur mit 400 µg/m³ angegeben. Der Messwert überschreitet somit die Geruchs-schwelle. Benzylalkohol wurde in einer Konzentration von 188 µg/m³ gemessen, Benzaldehyd in einer Konzentration von 50 µg/m³ (DNPH-Methode). Das Lösemittel Benzylalkohol ist häufig Bestandteil von lösemittelhaltigen Epoxidharz-Systemen (Bodenbeschichtung). Benzylalkohol enthält als Verunreinigung das Oxidationsprodukt Benzaldehyd. Dieser Stoff entsteht auch noch nach Einbau des Epoxidharzes infolge einer Oxidation des Benzyl-alkohols mit Luftsauerstoff. Benzaldehyd weist zwar eine nur vergleichsweise geringe Toxizität auf. Störend wirkt jedoch der an Marzipan erinnernde Geruch in Verbindung mit einer niedrigen Geruchsschwelle von 19 µg/m³. Der Messwert für Benzaldehyd in Höhe von 50 µg/m³ liegt deutlich über dem Geruchsschwellenwert.
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Zusammenfassend wird festgestellt: Der TVOC-Wert (1.300 µg/m³) ist deutlich erhöht. Gemäß Empfehlung der Ad-hoc-Arbeits-gruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden gilt für den Wertebereich > 1.000 – 3.000 µg/m³: hygienisch auffällig, befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind. Infolge erhöhter Konzentrationen von 2-Ethylhexanol und Benzaldehyd (entsteht aus vorhandenem Benzylalkohol) sind geruchliche Beeinträchtigungen möglich. Für die weitere Nutzung des Forums ist eine gute Belüftung sicherzustellen. Ich empfehle folgendes Lüftungsmanagement: Stoßlüftung ca. ¼ Std. vor Nutzungsbeginn, Spaltlüftung während der Nutzung, im weiteren Verlauf etwa stündliche Stoßlüftung. Gegen Ende April sollte eine weitere Raumluftmessung durchgeführt werden. Köln, 23.3.2009, ergänzt 16.4.2009
Dr. Gerd Zwiener
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Anlage 1: Informationen zum Messort gemäß VDI 4300 (Blatt 1) Gebäudebezogene Angaben Gebäudetyp: Schule Baujahr / Alter: Neubau-Fertigstellung 08/2008 Umgebung des Gebäudes: städtisch (Vorort) Verkehrslage: mäßiger bis starker Fassade: Fassade mit Außendämmung Zustand der Fassade: unauffällig Technische Ausstattung des Gebäudes: Wärmetechnischer Standard: nach 2002 Heizung: Zentralheizung Gas RLT-Anlage: Keine Weitere Informationen zum Gebäude:
Anlass der Untersuchung Geruchsbelästigungen Witterungsbedingungen zum Messtermin Mittlere Außentemperatur: 2.9 °C Mittlere Luftfeuchtigkeit: 68 % rF Luftdruck: 1029 hPa Wetterlage: schwach bewölkt Windverhältnisse: schwach, überwiegend aus: Südost
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Messpunkt: Forum Probenbezeichnung: 09218-1803-001 bis 003 Datum der Messung: 18.3.2009 Größe des Raumes: ca. 160 m² Raumhöhe: ca. 6,0 m Raumvolumen: ca. 980 m³ Lage des Raumes im Gebäude:
EG
Der Raum wird beheizt mit: Heizkörper Klimatische Bedingungen am Messort Natürliche Lüftung: ungelüftet für ca. 14 Stunden RLT-Anlage: Keine Mittlere Raumlufttemperatur: 21,0 °C Mittlere relative Feuchte im Raum:
46 %
Weitere raumbezogene Angaben 1. Nutzung des Raumes Der Raum wird genutzt als: Mehrzweckhalle Durchschnittl. Anzahl Personen:
variabel
Tabakkonsum: Nichtraucherraum 2. Ausstattung und Möblierung Anzahl der Fenster im Raum: Fensterfront + 2, sowie 3 Oberlichter im Dach,
ausgerichtet nach Nordosten + NW (2) Verglasung: Isolierverglasung Alter der Fenster: 05/2008 (lt. Prägung im Rahmen) Außenwände: Anstrich auf Beton Innenwände: Anstrich auf Beton Decke (Aufbau / Materialien): Abhangdecke (Akustikplatten) Fußboden (Aufbau / Materialien):
Kautschuk-Belag
Einrichtung: Der Raum ist möbliert. Art der Einrichtung: Siehe Fotos. 3. Lüftung Die Lüftung des Raumes geschieht über:
Fensterlüftung
RLT-Anlage: Keine Sonstige technische Ausstattung:
Keine
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